The Witcher 2: Entwickler stoppen Abmahnaktion

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13. Januar 2012 - 8:38 — vor 12 Jahren zuletzt aktualisiert
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CD Projekt, Entwickler und Publisher des Rollenspiels The Witcher 2, stoppt seine Abmahnaktion gegen Raubkopierer. Wie vor einigen Wochen bekannt wurde, hat das Studio eine deutsche Anwaltskanzlei dazu beauftragt, gegen Raubkopierer vorzugehen (wir berichteten). Daraufhin erhielten tausende Spieler eine Abmahnung mit dem Vorwurf, dass sie das Spiel illegal aus dem Internet geladen hätten. Wer nicht wolle, dass weitere rechtliche Schritte eingeleitet würden, solle eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Gebühr von 750 Euro bezahlen.

In einem offenen Brief verkündet das Studio nun, dass die Aktion beendet sei. Da man großen Wert auf ein positives Kundenverhältnis lege, habe man den Versand der Anwaltsbriefe eingestellt, gab der Publisher an.

Das Studio beharrt darauf, dass keine Spieler fälschlicherweise angeschrieben wurden. Des Weiteren betonte CD Projekt, dass man absolut gegen illegale Kopien von Spielen sei, und bittet die Community in diesem Punkt um Mithilfe. Wer Freunde oder Bekannte habe, die das Spiel unrechtmäßig nutzen, solle diese aufklären, dass sie damit den Machern des Spiels schaden.

PCEumel 13 Koop-Gamer - 1436 - 12. Januar 2012 - 22:18 #

wow, 750€ ist aber sehr genügsam für so ne Abmahnung oder täusche ich mich da? Aber gut, dass sie davon in Zukunft absehen.

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 8:10 #

Massenabmahnungen beginnen bei 450 und die typische liegt bei 650. Es gibt auch immer mal einzelne Ausreißer nach oben, insbesondere bei Musik, die 1200 und mehr fordern. Aber da die Leute ja direkt bezahlen sollen ohne sich zu wehren, werden die typischen 650 selten überschritten. Von diesen 650 zahlt man dann nachdem die Verhandlungen vorbei sind so 250. Das dann oft noch in Raten a 50 Euro über die nächsten 5 Monate dann.

Phin Fischer 16 Übertalent - 4390 - 13. Januar 2012 - 8:31 #

Jedenfalls bei einem Kläger. Hat man den Fehler begannen und seine Schuld eingestanden kommt es oft vor, dass dann noch die ganzen anderen Parteien auf die Bühne treten und auch Geld von einem wollen. Dann kommt der Musikkonzern, die Interpreten, alle möglichen Rechteteilhaber, etc und wollen dann ebenfalls abkassieren. Ruckzuck werden aus einer Forderung von 500 Euro 4 Forderungen im Gesamtwert von über 2000 Euro.

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 19:04 #

Na ein Kläger ist jemand ja erst, wenn es zu so einer Sache einen Prozess vor einem Gericht gibt. Abmahnungen existieren doch gerade dafür, ein außergerichtliches Instrument zu bieten, zur Entlastung der Justiz. Vor einem eventuellen Prozess sind alle nur mehr oder weniger beteiligte Parteien. Außerdem ist die Wahrheit doch, dass sogar Abmahner selbst meist gar nicht sonderlich scharf auf einen solchen Prozess sind, denn den könnten schließlich auch sie verlieren. Sowas wird dann schnell zu einem weiteren Präzedenzfall, der dem eigenen Geschäftsmodell Wind aus den Segeln nimmt.

Die Fallkonstellation kenne ich jetzt so gar nicht. Üblicherweise setzt man sich nur richtig in die Nesseln, wenn man die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreibt, die im ersten Brief des Abmahners dabei ist. Denn die enthält Vertragsstrafen, die 30 Jahre gültig sind. Einer solchen Person eine weitere Abmahnung zu schicken wird dann natürlich besonders lukrativ und deshalb zu einer Priorität gemacht. Deshalb ist es natürlich unerlässlich maximal eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die keine solchen Vertragsstrafen enthält.

Und jemandem, der gegenüber einem solchen halb-legalen Abmahner irgend etwas einräumt oder gar zugibt, ist sowieso nicht mehr zu helfen. Das man so etwas niemals tun darf, sollte selbstverständlich sein.

Sir Loslasli 11 Forenversteher - 755 - 12. Januar 2012 - 22:26 #

"auch weitaus weniger ehrlicher Spieler angeschrieben zu haben." bei "ehrliche" ist ein R zuviel.

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 12. Januar 2012 - 22:28 #

Ist berichtigt. Danke für den Hinweis.

SirCartman 14 Komm-Experte - 2298 - 12. Januar 2012 - 22:45 #

Jetzt mal ne blöde Frage*: Angenommen ich würde sonen Brief bekommen. Könnte ich dann nicht einfach ins nächste Kaufhaus, mir ne Originalversion kaufen und falls sie "weitere Schritte" einleiten sie denen zeigen. Woher sollen die wissen, dass ich die erst danach erstanden habe? Und die Beweispflicht liegt doch bei denen, oder?

*Falls blöde Sprüche kommen: Ich verfüge nichtmal über einen PC der in der Lage wäre Witcher 1 flüssig zum laufen zu bringen! ;-)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 12. Januar 2012 - 22:50 #

Wenn du, angenommen du hättest so einen Brief bekommen, dir jetzt das Spiel gekauft hättest, haben die Entwickler doch ihr Ziel erreicht :)

Cohen 16 Übertalent - 5024 - 12. Januar 2012 - 23:15 #

Es wurden Abmahnungen für das illegale Verbreiten des Spiels verschickt, nicht für den Download. Da ist völlig egal, ob man das Spiel legal besitzt oder nicht.

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 8:30 #

Das funktioniert leider nicht. Für die Abmahnung ist es sowieso völlig unerheblich ob du etwas besitzt oder nicht. Die Abmahnung erhältst du ja, weil dein Provider die IP Adresse deines Anschlusses herausgab. Außerdem erhalten den Löwenanteil des Geldes ja die Anwälte die die Abmahnung verschicken lassen und nur manchmal werden Anteile an die eigentlichen Firmen (in deren mutmaßlichem Auftrag abgemahnt wird) übergeben. Da es denen also nur um den Einzug der geforderten Summe geht und die irgendwelche anderen Belange nicht im geringsten interessieren, werden die sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, irgendwelche Einsprüche gelten zu lassen.

Das mit der Beweispflicht ist sogar noch deutlich deprimierender, denn beweisen muss dir jemand in diesem Sinne nur etwas, wenn es sich um eine strafrechtliche Sache handelt (im Zweifel für den Angeklagten). Bei Abmahnungen handelt es sich aber um das Zivilrecht. Hier ist es sogar so, dass dem Abgemahnten die sogenannte sekundäre Beweislast zufällt, du also sogar belegen musst, dass du es nicht warst. Das ist in der Praxis aber fast unmöglich. Es hat eben seine Gründe, dass in Deutschland diese komplette Abmahnindustrie mit Millionenumsätzen entstanden ist.

Der Abmahner muss übrigens nicht mal belegen, dass er überhaupt im Namen der Rechteinhaber handelt. Das müsste er erst, wenn man es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lässt. Da das alles so superteuer ist, zahlen die meisten sofort. Einfach damit die Sache überstanden ist und man nicht noch mehr Zeit/Energie darauf verschwendet. Deshalb ist diese Masche in Deutschland so erfolgreich.
Realistisch betrachtet kann man in den meisten Fällen nur die anfangs geforderte Summe herunterhandeln. Die ist absichtlich hoch gewählt, um möglichst viel Verhandlungspielraum zu haben. Die rechnen fest damit das Leute sich beschweren und machen dann auf "nett", wenn sie mal 100 Euro "freiwillig" nachlassen, obwohl sie das von Anfang an fest eingeplant hatten. Es soll dem Abgemahnten eben möglichst einfach gemacht werden, zu zahlen.

DELK 16 Übertalent - 5488 - 13. Januar 2012 - 13:21 #

Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage dazu in Österreich aussieht. Immerhin ist hier ja afaik eine Sicherheitskopie erlaubt, auch aus dem Internet, solange man das Originalspiel schon hat. Spricht da eigentlich trotzdem irgendwas dagegen?

Cohen 16 Übertalent - 5024 - 14. Januar 2012 - 1:13 #

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg2a.htm#%C2%A7_42.

Man darf eine Sicherheitskopie von seinem Original HERSTELLEN. Das wird keine Downloads der Dateien anderer Leute beinhalten.

Anym 16 Übertalent - 4962 - 12. Januar 2012 - 23:45 #

Hast du den offenen Brief gelesen oder nur die miserable Meldung bei DemoNews? CDP gibt nämlich als Grund für die Einstellung nicht an, dass auch unbescholtene Spieler einen Brief erhalten hätten, sondern eher das Gegenteil. Sie stellen es um den guten Willen der Community ein, obwohl sie zuversichtlich sind, dass niemand der das Spiel legal besitzt zu unrecht belangt worden sei.

Und bei dem Satz mit den 100 % bin ich mir weder sicher, was er genau heißen soll (weniger als was?) noch wo er herkommt, da er in keiner der beiden angegebenen Quellen vorzukommen scheint.

menzbua 15 Kenner - 3820 - 13. Januar 2012 - 1:15 #

Du hast absolut recht. Ich habe mir nur die DemoNews Meldung durchgelesen und die ist wirklich nicht so gut. Ich hab den Grund der Einstellung jetzt umgeschrieben. So entspricht es wohl eher der Wahrheit.
Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit.

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 8:32 #

Ob auch Unschuldige eine Abmahnung erhalten haben vermögen sie doch sowieso nicht zu beurteilen, da das außer Haus von den einschlägigen Abmahnkanzleien erledigt wird. Und die lassen sich selbst von den Auftraggebern nicht ins Handwerk gucken.

Darth Spengler 18 Doppel-Voter - 9372 - 14. Januar 2012 - 19:45 #

So funktioniert das halt, es wird alles und jeder abgemahnt. Und es gibt genug die zahlen. Kollege hatte wohl angeblich Musik heruntergeladen und sollte auch 800 euro zahlen. Einfach nicht reagieren und sofort zur Polizei Anzeige erstatten wegen versuchten Betruges. Wenn du nix mehr von denen hörst , hat es sich erledigt ^^

Gisli 14 Komm-Experte - 2187 - 13. Januar 2012 - 0:49 #

Korrektur: "Als Grund der Publisher an" -> Als Grund gab der Publisher an

menzbua 15 Kenner - 3820 - 13. Januar 2012 - 1:16 #

ist angepasst bzw. umformuliert.
Vielen Dank

DerMitDemBlunt 14 Komm-Experte - 2483 - 13. Januar 2012 - 7:30 #

Naja "positives Kundenverhältnis" diese Abmahnungen haben nunmal nichts mit Kundenverhältnis zu tun da die Leute dies sich illegal besorgt haben eifach keine Kunden sind. Meinetwegen hätten sie damit ruhig weitermachen können

Phin Fischer 16 Übertalent - 4390 - 13. Januar 2012 - 8:41 #

Wenn eine zahlungsschwache Familie abgemahnt wird, weil sich der 13 jährige Sohnemann ein Spiel aus dem Netz geladen hat, dann wirkt sich das auf die PR und damit auch auf das Kundenverhältnis aus. Erst recht dann, wenn man sieht, wie diese Abmahnanwälte vorgehen, und mit welchen übertriebenen Forderungen diese angeschissen kommen.
Das hat die Musik- -anders als ein Großteil der Filmindustrie- bis heute nicht verstanden.

Anym 16 Übertalent - 4962 - 13. Januar 2012 - 9:30 #

Es ging darum, dass ehrliche Kunden und Journalisten gegenüber CDP Bedenken geäußert hatten, dass eben nicht ausgeschlossen werden könnte, dass sie damit keine Unschuldigen erwischen und dass Abmahnungen allgemein doof sind. Mit den Kunden wollte CDP es sich nicht verscherzen.

Guldan 17 Shapeshifter - 8554 - 13. Januar 2012 - 15:17 #

Dacht ich mir auch.

matthias 13 Koop-Gamer - 1406 - 13. Januar 2012 - 16:56 #

nicht selten sind die kopierer von heute die käufer von morgen.

Darth Spengler 18 Doppel-Voter - 9372 - 14. Januar 2012 - 19:48 #

Jo da es ja für sie nichts anderes als ne Demo ist. Und wenn 100 Leute etwas runterladen wäre sowieso nur einer dabei gewesen der es gekauft hätte. Aber das versteht die Branche nicht xD Die glauben immer jede runtergeladene Cd wäre ein verlorener Kauf.

Michl Popichl 24 Trolljäger - 52778 - 13. Januar 2012 - 7:38 #

mir wurscht, ich spiel witcher nicht.......

TASMANE79 (unregistriert) 13. Januar 2012 - 8:46 #

Allein schon wegen Special edition, hat sich der Kauf gelohnt!

Minka der große Hund (unregistriert) 13. Januar 2012 - 9:39 #

So ein Verhalten kann nur mit einem illegalen Download belohnt werden!!

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 9:53 #

Don´t feed the troll!

Anonymous (unregistriert) 14. Januar 2012 - 18:29 #

So ein Verhalten sollte dann mit einer Abmahnung belohnt werden!!! ;P

Elysion 14 Komm-Experte - 1957 - 13. Januar 2012 - 9:50 #

Tja was will man bei so einem sche.. auch machen. Der Provider gibt ohne nachzufragen jegliche Infos raus die zur geloggten IP gehören und schon schreiben die Abmahnungen. Eine bodenlose Frechheit das da anscheinend 0 Datenschutz vorherrscht, da es sich um keine polizeiliche Nachforschung handelt kann mir auch keiner mit dem Argument kommen das die dazu verpflichtet sind. Da drückt sich einfach die eine geldgeile Industrie die Klinke in die Hand mit der anderen geldgeilen Industrie und wer steht dazwischen? ... Genau.

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 19:16 #

Es gibt den sogenannten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch. Der wurde extra eingeführt, damit diese Abmahner die Anschriften zu IP Adressen erhalten können, ohne den Umweg über einen Staatsanwalt gehen zu müssen. So wurde nämlich vorher verfahren (Anzeige machen - Staatsanwalt stellt Verfahren sofort ein - Abmahner erhält aber Akteneinsicht und bekommt so die Daten), was zu einer riesigen Überlastung führte. Das war denen natürlich nur Recht/ihr Spiel funktionierte, weil das dazu geführt hat, dass die Politik ihnen diese Möglichkeit gab, was eben viel besser für die Abmahnindustrie ist.
Auf Basis dieses Gesetzes geben die Provider dann die Daten der Kunden heraus. Datenschutz existiert also an dieser Stelle sowieso überhaupt keiner.

raumich 16 Übertalent - 4673 - 13. Januar 2012 - 10:17 #

Also sinngemäß verstehe ich das nicht!
Wenn ich doch berechtigten Anspruch gegen Raubkopierer habe, warum setze ich den dann nicht durch? Vor allem dann, wenn es eben keine falschen getroffen hat.

Und sachlich ist das auch etwas falsch formuliert.

Man kann nichts illegal downloaden. Prinzipiell ist nur das zur Verfüpgung stellen von Raubkopien strafbar (was bei P2p wie Emule oder Torrent aber zugegebenermaßen automatisch passiert).

Phin Fischer 16 Übertalent - 4390 - 13. Januar 2012 - 10:29 #

Die Datei liegt auf einem Server oder anderen PC vor. Du lädst die Datei runter und vervielfältigst sie dadurch. Da sie dann sowohl am Ursprungsort, als auch auf deinem eigenen Rechner liegt. -> Copyrightverstoß. Beim Downloaden kann man das natürlich nicht umgehen ^^

Darth68 11 Forenversteher - 668 - 13. Januar 2012 - 10:27 #

1. Dummheit muss bestraft werden. Und das trifft keine unbedarften User, da die keine Ahnung haben, wie man sich Illegales über Torrent zieht!

2. Glückwunsch an CD Project für die Erschliessung neuer Einnahmequellen. Und das ganze noch zu Wucherpreisen. Da läd man sich Software aus dem Internet, hat noch nicht einmal einen Datenträger und ne Verpackung und zahlt noch das 20-fache. Manche Leute haben zu viel Geld!

3. Ich würde die keine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen, sondern ein Abo. Alle weiteren Spiele von CD-Project für je nur 500 Euro, ein Schnäppchen sozusagen.

4. Aber jetzt mal im Ernst, es ist doch eine Frechheit, dass man für seine Arbeit auch noch Geld verlangt. Wir wollen alles um sonst, da wir ja auch alle für lau arbeiten!

Phin Fischer 16 Übertalent - 4390 - 13. Januar 2012 - 10:32 #

Wie so oft ist das Problem nicht die Strafe, sondern sowohl die Kollateralschäden, als auch die Verhältnismäßigkeit.

Faerwynn 20 Gold-Gamer - P - 20294 - 13. Januar 2012 - 10:42 #

Ich hab kein Mitleid mit Raubkopierern. Ist ja nicht so, dass die Abmahnung einfach irgendwem aufgedrückt wurde. Hätte derjenige nichts gesaugt würde er auch keine Abmahnung bekommen.

maddccat 19 Megatalent - 14118 - 13. Januar 2012 - 11:56 #

Na, ob das immer so stimmt...

J.C. (unregistriert) 13. Januar 2012 - 12:25 #

Prinzipiell ztimme ich dir zu. Allerdings:

Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,804629,00.html

DELK 16 Übertalent - 5488 - 13. Januar 2012 - 13:25 #

Das Problem ist halt, dass grade, wenn mehrere Personen inklusive Kinder in einem Haushalt wohnen, schwer nachzuweisen ist, dass das der zwölfjährige Sohn war und nicht jemand anders. Genauso haben die meisten Menschen nun mal keine Ahnung von WLAN-Verschlüsselung, trotzdem sind sie voll haftbar, wenn etwas über ihr (offenes, weil eben keine Ahnung davon) WLAN heruntergeladen wird. Da gabs ja schon einige Fälle davon.

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 19:19 #

Außerdem kann der Provider beim Übermitteln der Kundendaten in der Zeile verrutschen (ist schon passiert), auch wenn man davon ausgeht, dass die Abmahner nicht bereits beim Erfassen der IP einen Fehler gemacht haben...

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 13:52 #

Woher weiß man denn, daß der Provider die IP überhaupt dem richtigen Haushalt (geschweige denn der richtigen Person) zuordnet? Das ist ein völlig intransparenter Vorgang, bei dem sehr wohl Fehler passieren können. Der Beklagte hat praktisch auch keine Möglichkeit, diese Fehler nachzuweisen.
Daher ist es auch eine Frechheit von CDP zu behaupten, daß man ja nur die wirklich Schuldigen zur Kasse bittet.

matthias 13 Koop-Gamer - 1406 - 13. Januar 2012 - 16:58 #

ein anschluß ist immer mit einem namen verbunden und der trägt dann letztendlich auch die verantwortung für das, was damit passiert. es ist also völlig uninteressant, wer aus der familie da was genau gemacht hat.

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 19:39 #

Ich habe das obige zwar nicht geschrieben, aber was wohl gemeint war, ist doch das Provider Fehler beim Übermitteln der Daten machen können. Ein Verrutschen in der Zeile genügt und der Abmahner erhält die Daten von einem ganz anderen Anschluss. Ich las von einem Fall, wo genau das passiert ist. Abstreiten hilft natürlich nichts, denn das wird sowieso von jedem erwartet.

Hinzu kommt, dass mein Vertrauen in einen professionellen Abmahner auch eher begrenzt wäre, der das ganze schließlich nur des Geldes wegen macht. Wer weiß schon, wie sauber die bei ihrer Erfassung arbeiten.

Anonymous (unregistriert) 14. Januar 2012 - 18:32 #

Es wurden auch schon mehrfach Zahlendreher in der IP-Adresse vom Abmahner einbaut. Es muss nicht unbedingt am Provider liegen. Fehler passieren da sehr schnell, und sind auch schon zu oft vorgekommen.

Darth Spengler 18 Doppel-Voter - 9372 - 14. Januar 2012 - 19:50 #

Gibt genug Leute die unschuldig im Gefängniss sitzen. Ich wäre mit selbstherrlichen Äußerungen extrem Vorsichtig.

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 13:27 #

jeder der in einem Mehrparteienhaus wohnt, kennt die Vielzahl nur unzureichend oder garnicht geschützter Netzwerke, die man theoretisch zum Download verwenden könnte. In solchen Fällen bekommt dann der Anschlussinhaber die nette Post von der Anwaltskanzlei. Und ein Versuch zu beweisen, das man nicht der wahre Täter sei, ist ausgesprochen schwierig. Und bitte jetzt keine "selber schuld" Parolen. Man kann gerade von älteren Menschen nicht erwarten, das sie den Unterschied zwischen WEP und WPA Verschlüsselung kennen. Da müssten die Provider stärker in die Pflicht genommen werden und kostenlose Einrichtungsservices anbieten.

Azzi (unregistriert) 13. Januar 2012 - 13:40 #

Das Ding ist ja auch das diese ganze Abmahnindustrie schon ein eigener Zweig ist und eigentlich nichts mehr damit zu tun hat Raubkopien zu verhindern sondern eher ahnungslose Opfer zu schröpfen.

Ganze Anwaltskanzleien haben sich ja schon auf diese Millionengeschäft spezialisiert und schicken quasi Formbriefe im Centwert und hoffen, das die Gemahnten brav ihre Gebühr abdrücken.
Dabei lassen es die allerwenigsten Firmen dann tatsächlich auf ein Verfahren hinauskommen sondern stellen die Mahnung ein sobald man Widerspruch einlegt (am besten selbst per Anwalt).

matthias 13 Koop-Gamer - 1406 - 13. Januar 2012 - 17:06 #

das schlimme sind eigentlich die provider, die, aus welchen gründen auch immer, die daten einfach so rauszugeben scheinen. normal müsste erstmal eine anzeige erfolgen und bevor die dann mit irgendwelchen forderungen oder abmahngebühren kommen stellt ein gericht fest, ob überhaupt eine schuld vorliegt.

Phin Fischer 16 Übertalent - 4390 - 13. Januar 2012 - 19:04 #

Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch heißt das Schlüsselwort. Da kann der Provider seit 2008 nicht mehr viel dagegen unternehmen.

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 19:28 #

Das ist leider nicht richtig.

Bitte informiere (im Web suchen reicht) dich mal über den sogenannten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch [1]. Der wurde eben gerade dafür geschaffen (in Kraft seit 2008), den Abmahner zivilrechtlich ohne Staatsanwalt zu erlauben, die Kundendaten zu einer IP Adresse zu erhalten.

Bevor die Politik es den Abmahnern bewusst noch einfacher gestaltet hat, lief die Masche so, dass eine Anzeige gestellt wurde, der Staatsanwalt natürlich sofort den Fall einstellte (weil viele Staatsanwälte nicht so irre sind dir für eine MP3 Datei die Polizei ins Haus zu schicken), die Abmahner aber Akteneinsicht erhieltn, wo dann die Kundendaten drinstanden. Seit es den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gibt, ist das aber alles Geschichte. Immerhin gibt es seitdem auch keine Hausdurchsuchungen im Kinderzimmer mehr.

Das Provider die Daten gerne herausgeben ist aber klar, denn sie ziehen meist eine Gebühr ein. Das Geld lassen sie sich natürlich nicht entgehen.

[1] heise.de/-201203 (<= Das ist ein Link)

matthias 13 Koop-Gamer - 1406 - 13. Januar 2012 - 20:52 #

wusste ich noch nicht, danke für den hinweis. wobei da natürlich immerwieder der begriff "gewerbliches ausmaß" fällt und das dürfte eigentlich die wenigsten treffen. ich kenne einen fall aus dem jahr 2008/09 wo es über die staatsanwaltschaft ging. konkret ging es um 2 anzeigen - erste dezember 08, zweite märz 2009 . die erste wurde wirklich direkt abgeschmettert, mit dem verweis das der angezeigte sich noch nichts zu schulden hat kommen lassen. bei der zweiten zählte das nicht mehr, da musste der beklagte dann schonmal bei der kripo auflaufen und sich erklären. da wurde dann auch das erzählt, was ich oben zuerst geschrieben hatte ( sie klären die schuld, erst dann kann der kläger entscheiden ob er forderungen stellt ). ich weiß jetzt natürlich nicht, warum es über die staatsanwaltschaft ging, wenn es dieses gesetz schon gab. vielleicht wussten die rechtsvertreter noch nichts davon, was ich nicht glaube, vielleicht waren sie seriöser als reine abmahnanwälte oder der provider hat sich tatsächlich gewehrt. kläger war sony bmg, provider telekom.

Anonymous (unregistriert) 13. Januar 2012 - 23:32 #

Der Begriff "gewerbliches Ausmaß" ist hier leider irreführend, denn er ist fast immer erfüllt. Man könnte auch im Umkehrschluss sagen, dass privates Agieren in diesem Umfeld abgeschafft worden ist. Das Gericht in Köln, dass für die Deutsche Telekom AG zuständig ist, bejaht das gewerbliche Ausmaß ab _einer_ Datei (neuerdings übrigens oft nur noch bei Files, die NICHT älter als 6 Monate sind!). Und weniger als 1 kann man ja nicht sharen. Insofern handelt der private User hier immer gewerblich...

"da musste der beklagte dann schonmal bei der kripo auflaufen und sich erklären"

Niemand muss zur Kripo und sich erklären. Diesen Fall gibt es in Deutschland so nicht. Also so stellen sie es natürlich gerne möglichst oft dar, aber deshalb stimmt es trotzdem nicht (außerhalb einschlägiger TV-Krimis). Niemand kann in Deutschland so ohne weiteres von jemanden eine Aussage verlangen (geschweige denn dazu zwingen), mit Ausnahme eines Staatsanwaltes (erinnert sich noch jemand an den Fall mit dem Kindermörder, was das für einen riesigen Ärger gab, weil ihm ein Polizist gedroht hatte? Selbst in so einem Fall darf halt keine Aussage erzwungen werden - und was ist schon ein kleiner Filesharer im Vergleich dazu...). Und dem muss man nichts sagen - sofern man nicht will - weil man ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht hat. Es kann natürlich im Einzelfall Sinn machen bestimmte Dinge zu sagen, aber normalerweise dürfte das nicht der Fall sein.
Ich weiß nicht um was für einen Fall es genau gehen soll den du hier beschreibst, aber nach Abmahnung wegen einem Spiel/Film/Musik klingt mir das nicht.

Er kann auch nicht der Beklagte gewesen sein, denn dann hätte er ja sowieso nicht zur Polizei gehen sollen, sondern hätte vor Gericht erscheinen können. Klagen gibt es nur vor Gericht, wenn dort ein entsprechender Prozess verhandelt wird. Alles andere ist außergerichtlich = keine Klage. Insbesondere eine Abmahnung soll ja gerade verhindern, dass ein noch kostenintensiverer Prozess stattfindet.

Für mich klingt das bisschen nach Schauermärchen.

Mit Staatsanwälten ist es übrigens so, dass viele vor 2008 schon nichts mehr unternommen haben in diesen Sachen, deshalb hat die Politik auch so schnell reagiert, damit die Medienindustrie das alles auf eigene Faust erledigen kann.

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 267275 - 15. Januar 2012 - 20:55 #

Merkwürdige bis lächerliche Aktion...Naja, Intention nachvollziehbar aber was bringts halt?

Anonymous (unregistriert) 17. Januar 2012 - 14:11 #

Nur Hypothetisch:

1.Was ist eigentlich, wenn man in ner WG lebt, ständig Partys feiert u. eigentl. keine Kontrolle über sein Notebook hat, da es jeder, zb. für Youtube nutzt ?
2.Was ist wenn man ein Spiel direkt downloaded ? Da wird nichts verbreitet u. der Download hat ja nicht mal den Wert des orig. Spiels, da keine Packung etc. Der Streitwert bei EINEM Spiel ist doch nicht höher als der Kaufpreis, das müsste doch eigentlich unter NICHTIGKEIT laufen u. abgewießen werden ?

Klar in nem Torrent ist man dran, weil man ja auch aktiv verbreitet.

3.Was ist wenn man über keinerlei pfändbares Vermögen verfügt, das Einkommen unter der verminderten Pfändungsgrenze liegt, man nie mehr haben wird weil man z.b. pensioniert ist u. die wenigen Dinge von Wert - von Freunden geborgt sind u. man das auch mit Rechnungen nachweisen kann ? Sollte dann eher schwer werden was zu holen.

Zum Glück sind die heutigen Spiele so schlecht, daß ich sie nicht brauche. :) Als Teenie war das anders.

Mitarbeit