Kurz nach dem Release von Pokémon Go in Deutschland thematisierte Henry Krasemann, der Games-Anwalt von GamersGlobal, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung des auf zahlreichen Geräten installierten Augmented-Reality-Spiels (siehe dieses über elf Minuten lange Video). Inzwischen hat sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit dem Titel beziehungsweise dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigt, was zur Folge hatte, dass der Entwickler Niantic Labs abgemahnt wurde.
In der Summe beanstandet der Verband 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der für iOS und Android erhältlichen App, die hinsichtlich deutscher Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards nicht zulässig sind. Kritisiert wird unter anderem, dass anonymes Spielen aufgrund der Standortdatenfunktion sowie der Freigabe weiterer Nutzerdaten nahezu unmöglich ist.
Bedenklich sei vor diesem Hintergrund darüber hinaus, dass „Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen [kann]“ oder auch „weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse [bestehen]“, für die kalifornisches Recht Anwendung finden soll.
Die Datenschutzerklärung von Pokémon Go wird überdies deshalb kritisiert, weil sie „schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen“ enthält, wodurch es nach Ansicht des Bundesverbandes im Ermessen von Niantic liegt, ob Daten beispielsweise „an private Dritte weitergegeben werden“.
Aufgefordert wurde das in Kalifornien ansässige Entwicklerstudio vom vzbv, bis zum 9. August für die betreffenden 15 Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Tritt dieser Fall ein, dürfen diese Vertragsbestimmungen dementsprechend nicht mehr zum Einsatz kommen. Sollte die Unterlassungserklärung ausbleiben, wird der Bundesverband die Einreichung einer Klage prüfen. Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert den Sachverhalt kurz und knapp:
Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf.
Ja, so ists richtig! :)
Schönes Teaserbild. :D
Bin mal gespannt, ob eine Reaktion erfolgt, bevor der Hype wieder vorbei ist...^^
War ja nur eine Frage der Zeit, aber ob sich da wirklich was ändert?
Naja für nen Verkausverbot wird etwas spät sein.
Komplett Verbieten werden sie das Game wohl kaum.
Zumal es möglichkeiten gibt das Spiel trotz "Deutschland Verbot",falls das eine Letzter schrit bei erneuten Verstöss wäre, zu spielen.
Wäre interesant ob der ingame Payshop in Deutschland gesperrt werden könnte. Habe in der Richtung noch nie was gehört.
Allgemein finde ich es aber gut das der Verbraucherschutz aktive wird.
Ich hab ein Herz für Spielverderber ;-)
hehe, Pokemon go (in Pikachustimme)
Durch das Löschen der App wird hoffentlich auch der Vertrag beendet?
Da haben Niantics Anwälte ja noch über 2 Wochen, um irgendwelche Schlupflöcher im deutschen Recht zu finden. Genug Zeit um noch ordentlich Kasse zu machen, falls der Hype überhaupt so lange anhält.
Portokasse.
"Kritisiert wird unter anderem, dass anonymes Spielen aufgrund der Standortdatenfunktion..."
Das komplette Spiel baut auf der Standortfunktion auf, natürlich ist die nicht anonym, wie soll es denn anders funktionieren?
Kann das Thema nicht mehr hören ...
Trotzdem kann man es installieren und nutzen :D Wenn es Rechtswidrig ist sollte es gesperrt sein, uns ist gestern ein junger Mann auf die Autobahn gerannt, konnten noch rechtzeitig bremsen, aber wie bescheuert muss man sein...ernsthaft...