Urteil: Steam darf den Weiterverkauf von Accounts verbieten [Update]

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Dennis Hilla 172474 EXP - 30 Pro-Gamer,R10,S10,A10,J10
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24. März 2014 - 14:38 — vor 10 Jahren zuletzt aktualisiert
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Update:

Per Twitter wurde nun bekannt gegeben, dass die Verbraucherzentrale Berufung gegen das Urteil eingelegt hat.

Ursprüngliche News:

Der Verkauf von Accounts diverser Online-Plattformen wie beispielsweise Battle.net und den damit verbundenen Spielen und Charakteren ist in der heutigen Zeit ziemlich geläufig. So werden auf diversen Online-Auktionshäusern immer wieder World of Warcraft-Charaktere auf dem Maximallevel verkauft. Da es sich dabei um eine Art des Gebrauchtspielehandels dreht, sind die Entwickler und Publisher diesen Transaktionen aber meistens feindlich gesonnen.

Die Plattform Steam fügte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogar einen Paragrafen hinzu, der den Verkauf von Accounts ausdrücklich verbietet. Gegen diesen Abschnitt klagte daraufhin die Verbraucherzentrale, im Januar 2014 wurde jedoch das Urteil gefällt, dass die Regelung mit dem deutschen Gesetz vereinbar wäre (wir berichteten). Aufgrund einer Grundsatzentscheidung ist es zwar möglich und erlaubt, gebrauchte Software zu verkaufen, jedoch sei ein Steam-Account weitaus mehr als ein bloßes Programm. Besonders hervorgehoben wurden dabei die Onlinefunktionen wie Mehrspielerpartien, Updates und Matchmaking.

Ein weiterer Punkt für das Urteil ist, dass Spiele nicht mit Anwendungssoftware, sondern vielmehr mit Filmen gleichzusetzen sind. Bei Filmen kann festgelegt werden, was nach dem Kauf mit dem Werk geschieht. So kann explizit verboten werden, dass die DVD oder Blu-Ray öffentlich vorgeführt werden. Solche und ähnliche Beschränkungen seien bei urheberrechtlich geschützten Werken zulässig, egal ob sie auf DVD oder nur als Download verkauft wurden. Bei diesem Urteil ist jedoch zu beachten, dass es noch nicht rechtskräftig ist. Noch könnten die Verbraucherschützer Berufung einlegen.

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 24. März 2014 - 14:45 #

Soweit es um Online-Spiele geht, ist die Entscheidung durchaus einsichtig. Es fragt sich allerdings, wie es sich bei Pseudo-Onlineanbindungen á la SimCity verhält.
Andererseits... wer will schon SimCity kaufen ;-)

Dennis Hilla 30 Pro-Gamer - P - 172474 - 24. März 2014 - 14:46 #

sag das nicht zu laut, hab gehört dass diverse Chefredis nicht so abgeneigt sind!

Cupcake Knight 18 Doppel-Voter - 11032 - 24. März 2014 - 14:50 #

Schade das vom Gericht so entschieden wurde, aber das ist nicht zu ändern. Bleibt bei mir nur die Frage:
Darf ich einen Zettel auf dem zufälligerweise die Login Daten stehen verkaufen?

Flitzefisch (unregistriert) 24. März 2014 - 15:37 #

Ich glaube Du wirst beim Anlegen des Accounts ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Du die Login-Daten nicht aufschreiben sollst. Aus Sicherheitsgründen. Es gibt also keinen Zettel. ;O)

Vampiro Freier Redakteur - - 121830 - 24. März 2014 - 14:50 #

Wenn sie Filmen so ähneln, sind sie dann auch Kultur und wir kriegen Hakenkreuze? ;)

Dennis Hilla 30 Pro-Gamer - P - 172474 - 24. März 2014 - 14:56 #

Nein, weil nur Nazis Hakenkreuze wollen!

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 25. März 2014 - 11:11 #

Naja. Mir ist Grundsätzlich ja wurst ob da ein Hakenkreuz oder ein Glücksbärchi auf der Flagge ist. Aber im entsprechenden Szenario ist etwas Authentizität schon nett.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. März 2014 - 15:28 #

Sie sind seit 2012 schon Kultur.
Es hat sich nur noch keiner (Entwickler/Publisher) drauf eingelassen es zu riskieren.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 24. März 2014 - 15:42 #

Deswegen wird der Computerspielpreis auch vom Verkehrsminister übergeben (wie heute zu lesen war)?

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 24. März 2014 - 15:45 #

Datenautobahn?

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 24. März 2014 - 15:58 #

Autobahnraser!

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. März 2014 - 15:49 #

Ja der Minister hat sicher auch Verkehr. zb mit dubiosen Koffern ^^.

Peter (unregistriert) 24. März 2014 - 14:58 #

Steam wird immer schlechter wenn die so weitermachen, hab meinen jetzigen Account gekauft aber was mir viel mehr Angst macht ist das hier:

watch?v=6WBWjeoXons

Ich hab mich nie so richtig damit befasst weil doch jeder Steam benutzt
& weil ich kaum Spiele habe aber in den AGB's stehen ganz wilde Sachen.

Ich mag Steam aber wenn ich mir ein Spiel kaufe dann soll es mir auch gehören, egal obs nun digital ist oder ob ich es in der Hand halte.

Aber laut deren AGB's kauft man nur die Nutzungsrechte & wenn sie Pleite gehen oder keine Lust mehr haben ist alles weg.

Hat überhaupt einer schon mal die AGB's gelesen?

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 24. März 2014 - 15:19 #

http://www.southparkstudios.com/clips/382785/im-gonna-clickdecline

;)

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. März 2014 - 15:35 #

Der Hauptgrund warum viele sagen Steam? Nur mit extrem günstigen Deals (oder sowas wie Humblebundle).

Namen (unregistriert) 24. März 2014 - 15:37 #

Wird doch gemein hin als größte Lüge überhaupt bezeichnet "Ja, ich habe die Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere sie".
Und genau aus dem von dir genannten Grund benutzt ebend nicht "jeder" Steam und Konsorten. Eine Offline AGB, die ich bei einer Offlineinstalation wegklicke, die kann mich mal kreuzweise. Online ist schon was anderes...

Peter (unregistriert) 24. März 2014 - 16:14 #

Hab am Wochenende die Stellen rausgesucht die jenes betreffen, was ich aber nicht verstanden habe ist folgender Satz:

"7. AUSSCHLÜSSE; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

FÜR IN DER EU ANSÄSSIGE KUNDEN GILT, DASS DIE REGELUNGEN DER VORLIEGENDEN VERTRAGSZIFFER 7 DIE UNABDINGBAREN VERBRAUCHERSCHUTZRECHTE, DIE NACH DEM RECHT IHRES WOHNSITZ-MITGLIEDSTAATES UNABDINGBAR VORGESCHRIEBEN SIND, NICHT EINSCHRÄNKEN."

Sorry das es in Capslock ist, steht bei denen so 1:1.

Namen (unregistriert) 24. März 2014 - 17:51 #

Es gilt halt die allgemeine Gewährleistungsverpflichtung für Verkäufer, die gesetzlich in deinem Land vorgeschrieben ist. In Deutschland ist das 1 Jahr. Wahrscheinlich für ein neues Spiel oder einen DLC.

Ist das alles was da steht? Weil wenn da mehr stehen sollte, dann könnte es auch auf eine Salvatorische Klausel hinaus laufen, die ich auch heute noch so gut wie in jeder AGB von irgendeinem US Unternehmen für Deutschland finde. Dabei ist eine solche Klausel in AGBs in Deutschland schon nahe an der grunsätzlichen Unwirksamkeit...

Peter (unregistriert) 24. März 2014 - 18:41 #

Da gibs ganz viele Sachen die da noch stehen, aber wenn 1 Jahr Gewährleistung für Deutschland gilt dann hat sich das ja erledigt, in Amerika gilt jedenfalls anscheinend folgendes

7. AUSSCHLÜSSE; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

C. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

WEDER VALVE NOCH IHRE VERBUNDUNTERNEHMEN ÜBERNEHMEN DIE GEWÄHR FÜR EINEN UNTERBRECHUNGSFREIEN, FEHLERFREIEN, VIRUSFREIEN ODER SICHEREN BETRIEB UND ZUGRIFF AUF DAS STEAM-ANGEBOT, DIE SOFTWARE, IHR BENUTZERKONTO UND/ODER IHR(E) ABONNEMENT(S) ODER BELIEBIGE DIESBEZÜGLICHE DATEN UND INFORMATIONEN.

Der Knackpunkt ist aber für uns jenes:

2. LIZENZRECHTE

A. Allgemeine Software-Lizenz

Die Software wird Ihnen in Lizenz überlassen und nicht an Sie veräußert. Die Ihnen eingeräumte Lizenz führt Ihrerseits nicht zum Erwerb von Eigentum oder sonstigen dinglichen Rechten an der Software. Damit Sie die Software nutzen können, bedarf es der Einrichtung und Unterhaltung eines Steam-Benutzerkontos, und gegebenenfalls ist es erforderlich, dass Sie den Steam-Client betreiben und eine Internetverbindung unterhalten.

Wer lust hat kann sich das ganze selber durchlesen, hab keine andere oder neuere AGB bis jetzt gefunden:

store steampowered com/subscriber_agreement/german/

(die leerzeichen mit einem punkt ausfüllen)

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 25. März 2014 - 11:15 #

Du kaufst auch mit der DVD in der Hand nur das Nutzungsrecht. Welcher dienst irgendwo online zu erreichen ist, damit es läuft ist ja mitlerweile eh egal. Wleches spiel gibts denn noch groß ohne irgendeine Bindung? Und wenn der Hersteller, dann die Server abschaltet und das Spiel nicht patcht, dass es auch offline läuft dann hast du genauso Pech gehabt.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 24. März 2014 - 15:20 #

Laut Twitter-Account der vzbv wurde Berufung eingelegt: https://twitter.com/surferrechte/status/448058963314360320

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 24. März 2014 - 15:47 #

Wichtiger wäre eigentlich eher ein Urteil, was den Weiterverkauf bzw. dauerhafte Übertragung von einzelnen Spielen auf andere Accounts erlaubt... bzw. eben nicht erlaubt.

Den gesamten Account zu veräußern halte ich ehrlich gesagt für ziemlich sinnfrei.

gar_DE 19 Megatalent - P - 15990 - 24. März 2014 - 18:57 #

Das ist halt das Schlupfloch, was die Leute zum Weiterverkauf einzelner Spiele nutzen.

kommentarabo 15 Kenner - 2841 - 24. März 2014 - 16:38 #

"Da es sich dabei um eine Art des Gebrauchtspielehandels dreht, sind die Entwickler und Publisher diesen Transaktionen aber meistens feindlich gesonnen."
ist das so? mir fallen ja noch allerhand andere gründe ein. ist die aussage irgendwie belegt, durch ein statement von steam zb, oder nur privatmeinung des autors?

gar_DE 19 Megatalent - P - 15990 - 24. März 2014 - 22:28 #

Moment, gegen den Gebrauchtspielehandel haben die meisten Firmen nicht - solange sie daran mitverdienen können (Stichwort Online-Pass usw.).

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36262 - 24. März 2014 - 21:09 #

Wie wollen sie das überprüfen? Wenn ich einem Kumpel meinen Account für eine bestimmte Summe verkaufe, wissen die ja nicht, dass der Account den Benutzer gewechselt hat.

Den Account löschen kann man übrigens auch nicht.

lis (unregistriert) 24. März 2014 - 22:22 #

Ich schätze, es geht eher darum eine Handhabe gegen den größeren Stil zu haben als um deinen Fall. :>

Marco Büttinghausen 20 Gold-Gamer - 20481 - 8. April 2014 - 18:41 #

Bin mal gespannt was sich da noch so tun wird in den nächsten Jahren. Account verkaufen macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn, das finde ich gut das sie das nicht erlauben, der ist ja wirklich an eine Person gebunden, man kann ja auch nicht einen Facebook Account verkaufen.

Das handeln von Spielen wäre aber schon interessant, hier hat sich der Markt denke ich noch nicht angepasst.

Früher war es völlig ok, das z.B. ein Amiga oder Snes Spiel dann vielleicht nach einem Jahr verkauft wurde, das Produkt/Verpackung hatte Gebrauchsspuren, der Wert war gemindert im Vergleich zu dem Produkt das im Laden stand. Heute mit digitalen Verkäufen ist das "Problem" das ein Film, ein Song, ein Spiel auch nach einem Jahr spielen immer noch neuwertig und damit 100% gleichwertig ist zu dem was im Laden/Shop angeboten wird. Da man es ja aber schon gespielt hat, ist der persönliche Wert niedriger und man kann den Ladenpreis unterbieten, was natürlich sofort zu Inflation und einem Einbruch der Preise führen würde.

Das wäre zwar prima für alle die gerne Spiele für fast umsonst kaufen wollen, wäre aber negativ für alle die sich jetzt wünschen Spiele verkaufen zu können. Am Ende würde es eben nur dazu führen das einfach alle Spiele Onlinespiele sind um dem zu entgehen, siehe der Versuchsballon.

Vorstellen könnte ich mir allerdings in etwa so ein System:
Der Verkäufer darf den aktuell gültigen (Steam)Preis um maximal 30% unterbieten und z.B. Steam schlägt 20% oben drauf, 5% gehen an Steam, 15% an den Publisher. (Ähnlich wie aktuell Karten auf Steam gehandelt werden, was sicherlich auch eine Art Versuch ist). Der Preis ist damit immer noch unter Ladenpreis, aber alle bekommen noch ein bisschen was vom Kuchen.
Die Sammler unter uns kaufen ihre Spiele eh weiter, Leute bei denen das Gaming-Budget aber klein ist, oder die noch kein eigenes Einkommen haben, können so dann wieder mit einem gewissen Verlust ein durchgespieltes Spiel gegen ein neues tauschen.

Könnte das so funktionieren? Any thoughts?

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Noch ein kurzes Rechenbeispiel. Wir kaufen ein Spiel am Erscheinungstag für 50€, nach 3 Monaten sind wir das Spiel leid, es wird aktuell auf Steam noch für 30€ gehandelt, als niedrigsten Preis kann ich also 21€ einstellen. Der Käufer kann es dann also für 27€ kaufen und spart noch ein bisschen was (für ein 100% neuwertiges Produkt), Steam bekommt 1,50€ was vergleichbar wäre mit einer Ebaygebühr und der Publisher bekommt noch 4,50€ nicht viel, aber besser als die aktuelle dämliche Idee mit dem Onlinepass.

Mitarbeit
Admiral AngerVampiroChrisL
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