Klagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld sind in den USA nichts Ungewöhnliches -- wer erinnert sich nicht an den Fall, in dem eine Schnellrestaurant-Kette dazu verdonnert wurde, mehrere hunderttausend Dollar an eine Dame zu zahlen, der sich Verletzungen zugezogen hatte, weil sie sich an einem heißen Kaffee verbrüht hatte, oder die milliardenschweren Forderungen der Raucher an die Zigarettenindustrie.
Da mutet die Schadenersatzforderung von Jason Johnson, einem amerikanischen XBOX-360-Besitzer, nahezu bescheiden an: 50.000$ fordert der Mann von Microsoft, da das Unternehmen angeblich wissentlich fehlerhafte Konsolen verkauft habe. Seine Konsole habe mehrere Datenträger beschädigt und damit die Spiele unbrauchbar gemacht, was nicht hätte passieren dürfen, da Microsoft angeblich von dem Fehler gewusst habe. Der Mann beruft sich u.a. auf den "Illinois Consumer Fraud and Deceptive Business Practices Act".
Microsoft hatte einen Antrag gestellt, die Klage vollumfänglich zurückzuweisen. Dem hat der vorsitzende Richter des Gerichtsbezirks Madison County, Daniel Stack, nicht entsprochen. Er hatte die Klage zwar zunächst zurückgewiesen, aber Johnsons Anwalt die Gelegenheit gegeben, einen abgeänderten Antrag einzureichen, der im August eingegangen war.
Nichts Ungewöhnliches ist auch der Hickhack, der solche gerichtlichen Auseinandersetzungen begleitet. In diesem Fall muten die Geschehnisse aber fast komödiantisch an:
Microsoft-Anwalt Robert Shultz hatte argumentiert, Johnson habe kein Recht, Microsoft zu verklagen, da er die Konsole nicht erworben, sondern von seiner Frau geschenkt bekommen hatte. Johnsons Anwältin wiederum hatte daraufhin eingeworfen, dass der Mann durchaus zu einer berechtigt sei, da das entsprechende Gesetz für alle Personen gelte, die durch den Verkauf zu einem Schaden gekommen seien. Sie stellte einen Antrag, gegen Shultz Sanktionen zu verhängen, da dieser angeblich Fakten falsch dargestellt hatte, um seine Argumentation zu untermauern. Dieser Antrag wurde von Richter Stack jedoch ebenfalls abgewiesen.
Microsoft hat nun 21 Tage Zeit, gerechnet ab dem 2. September, um auf den Antrag zu reagieren. Eine so genannte Case Management Conference -- eine Art Vorverhandlung, die den eigentlichen Prozess beschleunigen soll -- ist für den 28. Oktober angesetzt.
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Amerika Amerika ! :D
lustig was da alles geht hehe
FAIL... auf ganzer Linie. Wenn ich MS wäre, würde ich versuchen da irgendwie ne Außergerichtliche Einigung erwirken.
Darauf wirds hinauslaufen - jedoch dieses ganze Vorgeplänkel dient dazu den Preis festzulegen. Eine Verurteilung wäre auf jeden fall für ms sehr schlecht. Da würden sich dann ja noch einige Klagen anschließen.
Wie im Kindergarten und mit den Abmahnungen gegen Blogger geht es bei uns auch Teilweise in die Richtung.