Games-Anwalt: Widerrufsrecht bei DL-Spielen (Steam-AGB)
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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20. März 2015 - 11:32 — vor 9 Jahren zuletzt aktualisiert
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GamesGlobal hatte bereits darüber berichtet: Valve hat bei Steam das 14-tägige Widerrufsrecht für Download-Spiele in seine Nutzungsbedingungen aufgenommen und nimmt es seinen Kunden gleich wieder bei jeder Bestellung. Klingt nach juristischem Irrsinn, ist aber teilweise im Einklang mit dem geltenden Recht. Dennoch gibt es ein kleines Einfallstor ...

Rechtsanwalt Henry Krasemann, der "Games-Anwalt" bei GamersGlobal.de, stellt in seinem Video die rechtliche Situation dar und kommentiert sie kritisch.

Video:

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 20. März 2015 - 11:47 #

Ist diese Checkbox nicht das "Ich stimme den Nutzungsbedingungen zu"?

Ich meine die muss man ja bei jedem Kauf anklicken und akzeptieren und da steht das doch sicherlich mit dem Verzicht auf das Widerrufsrecht drin.

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10464 - 20. März 2015 - 12:12 #

Wenn ich den Anwalt richtig verstanden habe, meint er, dass der Verweis auf die AGB und der Infotext zum Widerrufsrecht u.U. nicht ausreicht, um als "ausdrücklich" zu gelten. Es müsste neben der Checkbox "Ich stimme den Nutzungsbedingungen zu" noch eine zweite Checkbox à la "Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht" geben. Praktisch wäre der Gewinn, der dadurch erzielt wird, eher übersichtlich.

Mabeo 14 Komm-Experte - 2152 - 20. März 2015 - 12:14 #

So versteh ich das auch.

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 20. März 2015 - 14:31 #

Na ich empfinde das ja soweit schon als doppelt.

Immerhin steht das ja bereits genau so in den Nutzungsbedingungen. Die man ja akzeptieren muss. Steht ja sogar noch extra dran, dass das akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen auch bedeutet, genau auf dieses Recht zu verzichten.

Wenn es danach geht müsste man die Nutzungsbedingungen dann nicht auszugsweise zitieren und jeder Paragraph mit einer Checkbox versehen werden?

Wie gesagt, für mich ist die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen ja eine ausdrückliche Aussage, dass ich diese Bedingungen mit allen Folge akzeptiere... und das schließt ja eigentlich genau diesen Punkt mit ein.

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10464 - 20. März 2015 - 16:36 #

Überraschende Klauseln gelten in AGB als ungültig.
Fraglich ist, ob der Verzicht auf ein Widerrufsrecht beim Digitalkauf überraschend ist. Dagegen spricht, dass die Rückgabe digitaler Güter eher ungewöhnlich ist (und noch einmal explizit vor dem Kauf darauf hingewiesen wird). Dafür spricht, dass der Gesetzgeber den Sachverhalt in einem eigenen Paragraph regelt und von "ausdrücklicher Zustimmung" redet.

Horschtele 16 Übertalent - 5693 - 20. März 2015 - 12:18 #

Vielen Dank für die gute Zusammenfassung der Sachlage.

Drapondur 30 Pro-Gamer - - 161777 - 20. März 2015 - 19:47 #

Schließe ich mich an.

Korbus 15 Kenner - 3189 - 20. März 2015 - 13:36 #

Wenn ich das richtig verstehe könnte Valve da noch richtig juristische Probleme bekommen. Denn aktuell haben sie es ja so geregelt das man schon vor bzw. gleichzeitig mit dem Bestellvorgang zwangsweise auf sein Widerrufsrecht verzichten muss, weil es sonst gar nicht erst zu einer Bestellung kommt. Mag etwas spitzfindig sein, aber laut den Gesetzespassagen darf das Widerrufsrecht erst mit Beginn der Aulieferung erlischen. Valve müsste also eher eine Checkbox machen die aufklärt das mit Beginn des erstmaligen Downloads das Widerrufsrechts erlischt. Dann wären sie imho auf der sicheren Seite.

Sp00kyFox (unregistriert) 20. März 2015 - 13:55 #

das problem wäre dann aber, dass sie ihr system auf mögliche widerrufungen auch tatsächlich einstellen müssen (was sie ja gerade verhindern wollen). denn das downloaden eines gekauften spiels ist ja keineswegs zwingend.

NameName (unregistriert) 20. März 2015 - 14:28 #

Nein werden sie mit Sicherheit nicht. Die Auslieferung wie du es beschreibst dritt ja schon mit dem Download in kraft. Kein User kauft sich ein Spiel und lässt dieses in seiner Bibilothek unangetastet.

krOnicLTD (unregistriert) 20. März 2015 - 14:31 #

rofl.. doch ^^ und das leider dutzende bis hunderte die ich gekauft und nichtmal installiert hab :D manche installier ich erst 2 jahre nachm kauf und zock sie durch, andere niemals ^^

NameName (unregistriert) 20. März 2015 - 15:05 #

Dennoch willst du sie ja dein eigen nennen. Das hat ja nicht mit dem nicht spielen zu tun. Schließlich gibst du deinen Sammeltrieb nach.. (mehr oder weniger) gezwungen wird schließlich niemand ;)

Sp00kyFox (unregistriert) 20. März 2015 - 14:41 #

http://www.gamersglobal.de/news/84474/steam-ueber-ein-drittel-der-verkauften-titel-ungespielt

NameName (unregistriert) 20. März 2015 - 15:06 #

Nochmal.. du kaufst dir auch Lebensmittel für dein "Lager", Kühlschrank oder Gefriertruhe.. die bringst und kannst sie vor allem auch nicht zurückbringen. Wenn du kaufst und es nicht nutzt ist es dein eigenes.. nunja.. verschulden.

Sp00kyFox (unregistriert) 20. März 2015 - 15:14 #

das verbraucherrecht sieht nicht umsonst ein unbegründetes rückgaberecht bei versand vor und nicht beim einzelhandel. denn dort kannst du dir die ware ja angucken. insofern ist dein vergleich unpassend.

D43 (unregistriert) 20. März 2015 - 16:26 #

ja ein 14 tätiges Rückgabe recht beim onlineversand aber auch dort ist explizit Software ausgeklammert, das ist also nur Kulanz und geöffnet kannst es dann auch nicht mehr zurück geben..

Ich versteh denn Wind darum nicht, ein Spiel kauft man nie ungesehen da gibt's vorher schon Zug Reviews und später Tests, lets plays ect pp.

Ich bin dagegen das man den Kauf widerrufen dar...

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 20. März 2015 - 18:16 #

Du bist dagegen, weil dir Steam gehört?^^

Sp00kyFox (unregistriert) 20. März 2015 - 18:44 #

dem hab ich ja auch net widersprochen, sondern lediglich dem unsinnigen vergleich von NameName.

andreas1806 17 Shapeshifter - 8196 - 21. März 2015 - 9:33 #

Dankeschön für das aufklärende Video !

miesepeter (unregistriert) 21. März 2015 - 9:54 #

was ich jetzt nicht verstehe:

als quelle wird socialmediarecht genannt. dort steht

"Im Einzelnen ist es ein wenig komplizierter: Der Bestellvorgang und der Vertragsschluss bzw. der Download selbst muss nämlich in zwei Vorgänge aufgeteilt werden."

Im weiteren wird ausgeführt, dass das Widerrufsrecht erst mit Vertragsausführung, also dem Download, verloren gehen kann.

Startet bei Steam der Download direkt nach dem Kauf?

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 21. März 2015 - 10:17 #

"Startet bei Steam der Download direkt nach dem Kauf?"

Nicht automatisch. Du mußt da schon anklicken "jetzt installieren" oder so. Was man i.d.R. auch gleich macht.

Sp00kyFox (unregistriert) 21. März 2015 - 13:01 #

gerade durch die ganzen sales und bundles werden oftmals spiele auf halde gekauft ohne die absicht, diese auch gleich spielen zu wollen. zumindest bei mir ist eigentlich diese situation der regelfall.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83928 - 22. März 2015 - 19:49 #

"Was man i.d.R. auch gleich macht."

Nö, nicht unbedingt. Ich kaufe die Spiele, wenn sie günstig sind, und installiere sie, wenn ich sie spielen will. :-)

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 21. März 2015 - 18:17 #

Was ist wenn ich etwas bei Steam kaufe und mit der EULA nicht einverstanden bin? Ein physisches Spiel kann ich mit dieser Begründung zurück geben, weil ich die EULA (AGB) erst sehe wenn ich das Spiel installieren will. Das ist bei einem Download nicht anders.

Muss Steam nicht zumindest für diesem Fall eine Lösung anbieten?

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 21. März 2015 - 18:32 #

Wenn du etwas bei Steam kaufst wird dir vorher die Möglichkeit gegeben die EULA zu lesen und du musst bestätigen sie gelesen zu haben und ihr zuzustimmen bevor der Kauf abgeschlossen wird.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 21. März 2015 - 18:38 #

Du mußt sogar schon bei der Installation von Steam denen zustimmen.

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 23. März 2015 - 13:16 #

Ich bezog mich nicht auf die EULA von Steam, sondern von Spielen die ich bei Steam kaufe. Eine generelle Abhandlung ala "Hier mit stimme ich allem zu was es bei Steam so gibt" ist nicht rechtskräftig, deswegen muss es da ja eine andere Lösung geben.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 23. März 2015 - 14:36 #

Die EULAS zu den Spielen sind auf der Shopseite mit einem eigenen Hinweis bereitgestellt und damit vor dem Kauf verfügbar.

Magnum2014 16 Übertalent - 5113 - 7. April 2015 - 13:09 #

Wie ist das denn mit Games die man als Box-Version kauft, es mit Steam verbindet weil man es muss und der dann über Steam den Rest des Games runterlädt. War z.B. bei Pillars of Eternity so? Das wäre ja dann halb Retailversion und halb Internetdownload? Wie sieht da die Rechtslage aus?