GamesGlobal hatte bereits darüber berichtet: Valve hat bei Steam das 14-tägige Widerrufsrecht für Download-Spiele in seine Nutzungsbedingungen aufgenommen und nimmt es seinen Kunden gleich wieder bei jeder Bestellung. Klingt nach juristischem Irrsinn, ist aber teilweise im Einklang mit dem geltenden Recht. Dennoch gibt es ein kleines Einfallstor ...
Rechtsanwalt Henry Krasemann, der "Games-Anwalt" bei GamersGlobal.de, stellt in seinem Video die rechtliche Situation dar und kommentiert sie kritisch.
Ist diese Checkbox nicht das "Ich stimme den Nutzungsbedingungen zu"?
Ich meine die muss man ja bei jedem Kauf anklicken und akzeptieren und da steht das doch sicherlich mit dem Verzicht auf das Widerrufsrecht drin.
Wenn ich den Anwalt richtig verstanden habe, meint er, dass der Verweis auf die AGB und der Infotext zum Widerrufsrecht u.U. nicht ausreicht, um als "ausdrücklich" zu gelten. Es müsste neben der Checkbox "Ich stimme den Nutzungsbedingungen zu" noch eine zweite Checkbox à la "Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht" geben. Praktisch wäre der Gewinn, der dadurch erzielt wird, eher übersichtlich.
So versteh ich das auch.
Na ich empfinde das ja soweit schon als doppelt.
Immerhin steht das ja bereits genau so in den Nutzungsbedingungen. Die man ja akzeptieren muss. Steht ja sogar noch extra dran, dass das akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen auch bedeutet, genau auf dieses Recht zu verzichten.
Wenn es danach geht müsste man die Nutzungsbedingungen dann nicht auszugsweise zitieren und jeder Paragraph mit einer Checkbox versehen werden?
Wie gesagt, für mich ist die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen ja eine ausdrückliche Aussage, dass ich diese Bedingungen mit allen Folge akzeptiere... und das schließt ja eigentlich genau diesen Punkt mit ein.
Überraschende Klauseln gelten in AGB als ungültig.
Fraglich ist, ob der Verzicht auf ein Widerrufsrecht beim Digitalkauf überraschend ist. Dagegen spricht, dass die Rückgabe digitaler Güter eher ungewöhnlich ist (und noch einmal explizit vor dem Kauf darauf hingewiesen wird). Dafür spricht, dass der Gesetzgeber den Sachverhalt in einem eigenen Paragraph regelt und von "ausdrücklicher Zustimmung" redet.
Vielen Dank für die gute Zusammenfassung der Sachlage.
Schließe ich mich an.
Wenn ich das richtig verstehe könnte Valve da noch richtig juristische Probleme bekommen. Denn aktuell haben sie es ja so geregelt das man schon vor bzw. gleichzeitig mit dem Bestellvorgang zwangsweise auf sein Widerrufsrecht verzichten muss, weil es sonst gar nicht erst zu einer Bestellung kommt. Mag etwas spitzfindig sein, aber laut den Gesetzespassagen darf das Widerrufsrecht erst mit Beginn der Aulieferung erlischen. Valve müsste also eher eine Checkbox machen die aufklärt das mit Beginn des erstmaligen Downloads das Widerrufsrechts erlischt. Dann wären sie imho auf der sicheren Seite.
das problem wäre dann aber, dass sie ihr system auf mögliche widerrufungen auch tatsächlich einstellen müssen (was sie ja gerade verhindern wollen). denn das downloaden eines gekauften spiels ist ja keineswegs zwingend.
Nein werden sie mit Sicherheit nicht. Die Auslieferung wie du es beschreibst dritt ja schon mit dem Download in kraft. Kein User kauft sich ein Spiel und lässt dieses in seiner Bibilothek unangetastet.
rofl.. doch ^^ und das leider dutzende bis hunderte die ich gekauft und nichtmal installiert hab :D manche installier ich erst 2 jahre nachm kauf und zock sie durch, andere niemals ^^
Dennoch willst du sie ja dein eigen nennen. Das hat ja nicht mit dem nicht spielen zu tun. Schließlich gibst du deinen Sammeltrieb nach.. (mehr oder weniger) gezwungen wird schließlich niemand ;)
http://www.gamersglobal.de/news/84474/steam-ueber-ein-drittel-der-verkauften-titel-ungespielt
Nochmal.. du kaufst dir auch Lebensmittel für dein "Lager", Kühlschrank oder Gefriertruhe.. die bringst und kannst sie vor allem auch nicht zurückbringen. Wenn du kaufst und es nicht nutzt ist es dein eigenes.. nunja.. verschulden.
das verbraucherrecht sieht nicht umsonst ein unbegründetes rückgaberecht bei versand vor und nicht beim einzelhandel. denn dort kannst du dir die ware ja angucken. insofern ist dein vergleich unpassend.
ja ein 14 tätiges Rückgabe recht beim onlineversand aber auch dort ist explizit Software ausgeklammert, das ist also nur Kulanz und geöffnet kannst es dann auch nicht mehr zurück geben..
Ich versteh denn Wind darum nicht, ein Spiel kauft man nie ungesehen da gibt's vorher schon Zug Reviews und später Tests, lets plays ect pp.
Ich bin dagegen das man den Kauf widerrufen dar...
Du bist dagegen, weil dir Steam gehört?^^
dem hab ich ja auch net widersprochen, sondern lediglich dem unsinnigen vergleich von NameName.
Dankeschön für das aufklärende Video !
was ich jetzt nicht verstehe:
als quelle wird socialmediarecht genannt. dort steht
"Im Einzelnen ist es ein wenig komplizierter: Der Bestellvorgang und der Vertragsschluss bzw. der Download selbst muss nämlich in zwei Vorgänge aufgeteilt werden."
Im weiteren wird ausgeführt, dass das Widerrufsrecht erst mit Vertragsausführung, also dem Download, verloren gehen kann.
Startet bei Steam der Download direkt nach dem Kauf?
"Startet bei Steam der Download direkt nach dem Kauf?"
Nicht automatisch. Du mußt da schon anklicken "jetzt installieren" oder so. Was man i.d.R. auch gleich macht.
gerade durch die ganzen sales und bundles werden oftmals spiele auf halde gekauft ohne die absicht, diese auch gleich spielen zu wollen. zumindest bei mir ist eigentlich diese situation der regelfall.
"Was man i.d.R. auch gleich macht."
Nö, nicht unbedingt. Ich kaufe die Spiele, wenn sie günstig sind, und installiere sie, wenn ich sie spielen will. :-)
Was ist wenn ich etwas bei Steam kaufe und mit der EULA nicht einverstanden bin? Ein physisches Spiel kann ich mit dieser Begründung zurück geben, weil ich die EULA (AGB) erst sehe wenn ich das Spiel installieren will. Das ist bei einem Download nicht anders.
Muss Steam nicht zumindest für diesem Fall eine Lösung anbieten?
Wenn du etwas bei Steam kaufst wird dir vorher die Möglichkeit gegeben die EULA zu lesen und du musst bestätigen sie gelesen zu haben und ihr zuzustimmen bevor der Kauf abgeschlossen wird.
Du mußt sogar schon bei der Installation von Steam denen zustimmen.
Ich bezog mich nicht auf die EULA von Steam, sondern von Spielen die ich bei Steam kaufe. Eine generelle Abhandlung ala "Hier mit stimme ich allem zu was es bei Steam so gibt" ist nicht rechtskräftig, deswegen muss es da ja eine andere Lösung geben.
Die EULAS zu den Spielen sind auf der Shopseite mit einem eigenen Hinweis bereitgestellt und damit vor dem Kauf verfügbar.
Wie ist das denn mit Games die man als Box-Version kauft, es mit Steam verbindet weil man es muss und der dann über Steam den Rest des Games runterlädt. War z.B. bei Pillars of Eternity so? Das wäre ja dann halb Retailversion und halb Internetdownload? Wie sieht da die Rechtslage aus?