Bereits im Jahr 1984 wurde im Rahmen des Video Recordings Act beschlossen, dass im Vereinigten Königreich fortan keine Filme mehr ohne eine verbindliche Altersfreigabe verkauft werden dürfen. Seit 1985 ist demnach das British Board of Film Classification, kurz BBFC, für die Freigabe und Alterseinstufung von zunächst nur Filmen zuständig, mittlerweile werden allerdings auch offensichtlich gewaltorientierte Videospiele geprüft.
Nun scheint es allerdings so, dass die dafür grundlegende Gesetzgebung vor 25 Jahren zwar auf nationaler Ebene verabschiedet wurde, allerdings nicht der Europäischen Kommission vorgelegt worden ist. Eben dieses sei hierbei allerdings notwendig gewesen, um die Gesetze rechtens in Kraft treten lassen zu dürfen. Doch weder damals noch bei einer Revision der Gesetzgebung im Jahre 1994 ist das Versäumnis aufgefallen oder nachgeholt worden. Erst jetzt dürfte sich daran etwas ändern, vermutlich sogar recht schnell: Solange die Situation nicht geklärt wird, kann der Verkauf von Filmen und Spielen an Personen mit zu geringem Alter nicht strafrechtlich geahndet werden, die Altersfreigaben besitzen also derzeit keinen verbindlichen Charakter. Aus demselben Grund wäre nun auch vorübergehend wieder der Weg für Medien frei, deren Freigabe die BBFC in der Vergangenheit ablehnte, was einem Verkaufsverbot entsprach.
Zumindest für ehrliche Videospieler dürfte sich der Nutzen aus dem Chaos in Grenzen halten: Die meisten Verkäufer im Land haben bereits angekündigt, sich auf freiwilliger Basis an die Altersfreigaben zu halten. Viel eher scheint es wahrscheinlich, dass die bereits beschlossene Abschaffung des derzeitigen Systems zu Gunsten eines verbindlichen PEGI-Ratings samt umstrittener nationaler Kontrollinstanz, bisher ohne Not zur Eile für das Jahr 2010 angekündigt, nun doch schon recht zeitig umgesetzt wird.
Vielleicht am Rande noch ganz interessant: Alle laufenden Strafverfahren aufgrund von Verstößen gegen den Video Recordings Act sind eingestellt worden, alle bereits abgeschlossenen Verfahren dagegen sind nicht mehr angreifbar - obwohl das Gesetz eigentlich nie eines gewesen ist.