Es ist bereits seit längerem bekannt, dass die technisch überarbeitete "Definitive Edition" von Sleeping Dogs (GG-Test: 7.5) in Deutschland nicht erscheinen wird (wir berichteten). Während volljährige Spieler theoretisch auf einen Import zurückgreifen können, wird sich dieser bei der PC-Fassung allerdings nicht lohnen. Denn man kann die Importfassung hierzulande weder aktivieren noch starten wie aus einem Eintrag in der SteamDB hervorgeht und auf Nachfrage von den Entwicklern via Twitter bestätigt wurde. Die Konsolenfassungen für Xbox One und PS4 allerdings sind nicht betroffen.
Während PC-Spieler die ursprüngliche Version von Sleeping Dogs, die mit etwas Verspätung zur internationalen Fassung vor ziemlich genau zwei Jahren am 24. Oktober 2012 im deutschen Einzelhandel aufschlug, zumindest in einer gekürzten, aber dennoch ab 18 Jahren freigegebenen Variante erleben konnten, wird es diese nicht in hiesigen Gefilden geben. Die überarbeitete Fassung noch einmal für eine erfolgreiche USK-Kennzeichnung anzupassen, scheint sich für Square Enix aus marktwirtschaftlicher Sicht nicht gelohnt zu haben.
Das Schlimme ist ja, dass nicht nur das Aktivieren verhindert wird, sondern auch das Starten, also genauso wie bei Wolfenstein.
Capcom ist ja der Meinung, dass Spiele ohne USK Freigabe in Deutschland komplett verboten sind... sollte mich nicht wundern, wenn Square Enix auch so denkt...
Ist natürlich totaler Quatsch...
Steam ist doch das Problem und nicht S.E. - auf den Konsolen ist ja bezüglich des Imports alles gut.
steam weigert sich ja keineswegs entsprechende spiele auch ohne ip-sperre anzubieten. die haben zwar immer noch keine altersverifikation. aber titel wie zB mortal kombat 9 sind zwar nicht im deutschen shop verfügbar, lassen sich aber im besitz (getradet oder gekauft über key-shops) problemlos auch in deutschland starten.
eine ip-sperre zu nutzen ist einzig und allein entscheidung des publisher und zwar eine gesetzlich völlig unnötige.
http://www.lexexakt.de/glossar/jmstv004.php
widersprecht meinem post ja nicht, siehe genanntes beispiel MK9.
Das es Ladendiebe gibt ist Ladendiebstahl nicht verboten?
deine rhetorische frage hat nicht wirklich einen zusammenhang mit dem hier eigentlich diskutierten umstand, dass nicht steam sondern der publisher für solche restriktionen verantwortlich ist.
Nein, wir diskutieren deine Feststellung, dass es sich um "eine gesetzlich völlig unnötige" Massnahme handelt. Klar ist der Publisher für die Sperre verantwortlich, nur handelt er eben gemäß deutschem Jugendschutzrecht.
Dein Verweis auf Mortal Kombat nutzt da nicht viel, ich kann Dir ganz spontan diverse Titel nennen, die gegenwärtig bei Steam verfügbar sind, die aber eigentlich für einen Zugriff aus Deutschland gesperrt werden müssten... Sein wir froh, dass es nicht so ist...
da muss ich dir widersprechen, siehe weiter unten. da geht keineswegs aus dem jugendschutz hervor. im gegenteil würde so eine rechtslage auch gegen geltendes EU-recht verstoßen.
Doch genau das tut es. Begründung siehe unten.
Und gegen welches geltende EU Recht soll das konkret verstoßen?
Hm, dann ist die Entscheidung des Publishers einfach nur merkwürdig.
Die fehlende Altersverifikation bei Steam nervt mich aber auch, sollte da nicht mal was kommen oder sind die Pläne wieder verworfen worden?
Altersverifikation würde in dem Fall nichts nutzen. Das Spiel ist auf der Liste B und damit wäre es vollständig unzulässig via Steam.
Nein ich habe einige ungeschnittene Spiele bei Steam aktiviert und die sind auch hier uncut. Das entscheidet der Entwickler, also hier Square Enix. War schon beim Grundspiel von Sleeping Dogs so, und das große Problem ist das es kein Patchsupport für die deutsche cut Version gab und auch der High Texture Patch nicht funktionierte.
*Autsch*
Gesundheit!
Nein, das ist in dem konkreten Fall kein Quatsch. Sleeping Dogs wurde von der BPjM auf Liste B eingetragen. Liste B und zur Verfügung stellen via Telemediendienst (Steam) ist vollständig untersagt, steht so im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
http://www.lexexakt.de/glossar/jmstv004.php
Zur Verfügung stellen heißt es aber nur, dass man es nicht zum öffentlichen Kauf anbieten darf.
"Dieses Produkt ist in deiner Region nicht verfügbar".
Aber natürlich dürfte man das Spiel über diese Dienste starten. Das wird damit absolut nicht ausgeschlossen. Gilt ja immerhin in diesem Fall selbst für importierte Retail Versionen...
Und auf der X-Box und Playstation darf man es natürlich auch spielen. Und das auch auf einem Account der mit XBL oder PSN verbunden ist, wo man es halt, nur in Deutschland, nicht kaufen kann, sonst aber überall schon.
Daher ist das Quatsch.
Nein.
Steam ist ein Telemediendienst. Ohne Steam läuft das Spiel nicht.
Für einen Telemediendienst ist Anbieten das zur Verfügung stellen, nicht nur das Verkaufen.
Und eine Spielekonsole ist eben kein Telemediendienst.
Es geht auch nicht um die Konsole, sondern um XBL und PSN... Stichwort Day1 Patch auf PS4 und X-Box One ohne dem das Spiel gar nicht läuft...
Konsolenspiele laufen in dieser Generation nicht mehr ohne Patch und Onlinebindung?
aus dem paragraph geht diese inhaltliche gleichstellung der begriffe nicht hervor. im gegenteil macht der rechtsbegriff "angebot" es deutlich, dass es sich dabei um zwei verschiedene dinge handelt.
Dann wirf mal einen Blick in einen Kommentar dazu... ;)
Es herrscht ein absolutes Verbreitungsverbot nach dem Paragraphen. Es darf Dir also bei Steam nicht über deinen Account zum runterladen angeboten werden.
du beziehst dich ja wieder auf deine schon eingehende interepretation des begriffes angebot. nochmals, dies geht so aus dem paragraphen nicht hervor und die rechtsbedeutung des begriffes "angebot" belegt auch nicht deine ansicht diesbzgl. insofern ist nämlich die diensleistung bei entsprechend vorhandener lizenz die spieldaten laden zu können, keineswegs ein angebot.
Das ist nur halb richtig. Auf Liste B kommen Spiele, die nach Ansicht der BPJM eventuell(!!!) Strafrechtlich relevante Inhalte haben. Ob das so ist muss aber zuerst noch ein Gericht entscheiden. Und erst dann wird das Spiel beschlagnahmt und es gelten die von dir genannten Verbote. Bis dahin ist es ganz "normal" indiziert.
bit.ly/1sZq6CS
Nein.
Das von Dir genannte gilt für den normalen Retail- und Versandhandel für körperliche Medien. Nur diese können beschlagnahmt werden. Wie willst du auch eine Steamspiel beschlagnahmen? ;)
Beim Vertrieb durch einen Telemediendienst wie Steam gelten andere Anforderungen. Ich habe §4 Nr. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bereits verlinkt und da reicht bereits ein Eintrag auf Liste B für die völlige Unzulässigkeit...
Es dürfte offensichtlich sein, dass "beschlagnahmen" im Bezug auf digitalen Vertrieb nur die Vertriebsverbote umfasst. Das ändert aber ncihts an meiner Kernaussage: solange ein SPiel nur auf Liste B steht und noch kein Gericht darüber geurteilt hat, ist es "nur" indiziert und sonst nichts weiter. Die eventuellen strafrechtlich relevanten Inhalte sind zu dem Zeitpunkt noch genau das: eventuell.
Richtig für Trägermedien(!) (aka DVD/CD/Blu-Ray), auch ein Eintrag auf Liste B ist erst einmal nur indiziert.
Nur ist eben im digitalen Vertrieb über Telemediendienste(!) wie Steam bereits bei dem Eintrag auf Liste B Feierabend. Ab diesem Zeitpunkt gibt es ein absolutes Verbreitungsverbot für Steam und ähnliche Anbieter. Völlig gleichgültig ob nun beschlagnahmt oder nicht!
Nochmal:
§ 4
Unzulässige Angebote
(1) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie
[...]
11. in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
Also Steam - Liste B - automatisches absolutes Verbreitungsverbot (einschlägige Norm für Telemediendienste Jugendmedienschutzstaatsvertrag)
im Gegensatz
Retailfassung - Liste B - normale Indizierung, Abgabe und Verkauf an Volljährige weiterhin erlaubt (einschlägige Norm für Trägermedien Jugendschutzgesetz)
Da muß ich einhaken. Wenn ich mir eine Retailfassung eines indizierten/beschlagnahmten Spiels importiere, das Steampflicht hat, aber ich nicht im Steam-Shop beziehen kann, da Deutschland, darf und kann ich es mir - sofern der Publisher keinen Regionlock/IP-Sperre verfügt hat - bei Steam aktivieren und wird installiert (was i.d.R. ja erstmal via Download vollzogen wird). Dabei macht aber weder Steam noch ich was verbotenes und ist völlig legitim. Ergo, fällt nicht unter Verbreitungsverbot.
Dein digitaler Vertrieb würde also nur greifen, wenn Steam für deutsche Nutzer ein in Deutschland indiziertes/beschlagnahmtes Spiel weiterhin via Steam-Shop frei anbieten würde, was sie aber nicht machen. Denn hier fällt es unter Verbreitungsverbot.
Das sehe ich anders. Und wenn ich mir die Rechtssprechung des BGH zu Steam anschaue unterscheiden die auch zwischen dem Datenträger und der Accountbindung. Es ermöglicht Dir den Zugriff auf das Spiel und du kannst es auf beliebig vielen Rechnern runterladen. Die bieten es dann zum Donwload an. Das ist verbreiten. Der reine Verauf ohne "Lieferung" hingegen wohl eher nicht...
Ja, weil du es zuvor gekauft hast. Daher fällt das nicht unter das Verbreitungsverbot, du besitzt es ja schon. Es wird nur via Download ebend vollständig installiert. Ansonsten kommst du ja nicht an das Spiel, weil nicht für dich im Shop. Verwechsle das bitte nicht.
Du darfst als volljährige Privatperson dir so ein Spiel importieren. Ob du es dann letztendlich nur vom Datenträger aus installiert, oder wie halt bei Steam üblich, vollends via Download, ist dabei irrelevant.
Beipsiel:
Ich kaufe mir einen auf Liste B stehenden Film als DVD/Blu-Ray. Das darf ich als Volljähriger und der Händler darf mir das auch anbieten. Den kann ich in meinen Blu-Ray Player legen und anschauen. Alles schick.
Nun ist bei dieser Blu-Ray ein Code für eine Digital-Copy bei gewesen. Den kann ich auf einer Webseite registrieren und mir den Film per Stream ansehen. Dieser Stream ist inhaltsgleich mit der auf Liste B indizierten Blu-Ray, es gibt also ein vollständiges Verbreitungsverbot - der Stream darf mir daher nicht angeboten werden - völlig egal ob ich die Blu-Ray bereits gekauft habe oder nicht - es gelten für Telemedien andere Regelungen als für körperliche Medien.
Wenn deine Rechtsauffassung zutreffen sollte, würde die auch für alle anderen Nummern des Paragraphen gelten. Tut sie aber nicht...
Das Verbreitungs-/Verkaufsverbot aus deinen aufgeführten Paragraphen gilt für deutsche Geschäfte. Nochmal: Du kannst als erwachsene Person beschlagnahmte Titel für deinen Privatgebrauch kaufen, importieren und auch spielen bzw. ansehen. Eine Beschlagnahmung ist kein Besitzverbot. Da du mit dem Kauf die DVD/Blu-ray bereits besitzt, bleibt es irrelevant, ob du dir eine digitale Kopie zusätzlich durch den Code (den du ebenfalls besitzt) runterlädst. Die digitale Version ist ja wiederum nicht für jeden frei zugänglich, sondern mit dem Code nur speziell für den Käufer/Besitzer, ergo in dem Fall für dich. Kurzum: Ob das gekaufte Produkt nun als "handfeste" Version mit dem Postpaket oder digital als Download zu dir kommt spielt keine Rolle. Denn das bekommst nur du.
Um aber beim Spiel zu bleiben: Aktivieren und im Steam-Shop kaufen ist und bleibt nicht dasselbe.
Afaik gibt es zu diesem Spezialfall gar kein abschließendes Urteil. Es ist ja nicht so als wäre bei indizierten Spielen die Verbreitung generell verboten. Nur die Abgabe an Personen unter 18 ist verboten sowie Werbung. Bei wem liegt nun aber die Pflicht der Alterskontrolle? Beim Händler? Beim Downloadportal? Das ist völlig ungeklärt. Deswegen sind auch haufenweise indizierte SPiele in Steam drin, die nicht mit einem Regionlock für Deutschland blockiert sind.
Jeder der ohne eine abschließende gerichtliche Klärung jetzt schon IP Sperren einrichtet begibt sich da in vorauseilenden Gehorsam und macht mehr, als er eigentlich müsste.
Indizierte Spiele (Liste A) sind per Diensten wie Steam generell zulässig, in einer geschlossenen Nutzergruppe bei einer Alterskontrolle - wir wissen alle, dass es diese nicht gibt. Der Anbieter des Dienstes ist dafür verantwortlich - hier also Valve. Die "haufenweise" indizierten Spiele sind eigentlich recht übersichtlich, die meisten sind nicht offiziell aus Deutschland zu kaufen, bei einigen weiß der US Publisher nicht, dass es überhaupt indiziert ist.
Hauptproblem hierbei ist, dass in den USA die aberwitzigsten Vorstellungen vom deutschen Jugendschutzrecht existieren. Sei es bei Valve, Blizzard oder sonstwo, da passiert vorauseilend der größte Unsinn und Dinge, die eigentlich nötig wären, passieren nicht.
Zitat: "Der Anbieter des Dienstes ist dafür verantwortlich - hier also Valve."
Dem widerspricht nun aber, dass Valve die Entscheidung über IP Sperren den Publishern überlässt. Sie würden sich ja in Teufels Küche begeben, wenn sie selbst verantwortlich wären...
Ich kann mich nur wiederholen: Einige der in Deutschland nicht IP geblockten SPiele auf Steam stehen durchaus auf Liste B (z.B. Mortal Kombat). Dennoch gab es bisher keine rechtlichen Konsequenzen. Das kann für mich nur im Umkehrschluss bedeuten, ob der Download mittels eines im Ausland gekauften Keys innerhalb Deutschland als Verbreitung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.
Ups, da fehlt ein Teilsatz. Korrektur: Das kann für mich nur im Umkehrschluss bedeuten, -->> dass nicht rechtssicher geklärt ist, <<-- ob der Download mittels eines im Ausland gekauften Keys innerhalb Deutschland als Verbreitung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.
Sie sollen das Spiel ja auch gar nicht verbreiten, sie sollen es nur nicht IP-sperren, damit man sich ne Importversion kaufen kann - etwas das völlig legal ist.
Totaler Quatsch, war aber nach den Erfahrungen mit der originalen Version nicht anders zu erwarten.
PS: Die Altersangabe fehlt im Text -> aber dennoch ab Jahren freigegebenen
Zumindest hat man als Raubkopierer ne Ausrede dann =P
Seit wann braucht der Räuber eine Ausrede.
Und der Kopierer ebenso?
Der Preis, DLC, die Verpackungsfarbe, das schöne Wetter. Als Raubkopierer hat man immer ne gute Ausrede.
In dem Fall bedarf es jedenfalls keiner, die einzige Alternative ist gar nicht spielen können.
Es gab doch soviel ich weiss eine unzensierte österreichische Fassung der ursprünglichen PC-Version.
PC Spieler haben ja auf Wunsch "uncut" Sleeping Dogs mit Import Key. High-Res Texture Pack kann man im US Steam Store dann noch kostenlos freischalten. Hatte mir die Special Edition geholt mit einer Ladung add-ons.
Die neue Fassung ist vermutlich ohnehin nur für Konsole interessant und da gibt es ja keinen Region-Lock.
Sleeping Dogs ist etwas weiter unten. Kein Direklink von mir, da deutsches Forum und internationale Version: http://www.dailymotion.com/playlists/user/Nokrahs/1
Die alte Version sieht genauso aus sogar schlechter wenn man sagt das weniger Leuchten in Reklame Tafeln sind.
Man sollte lieber das orginal für 2.50 kaufen statt die definitve Edition. Im Grunde ist das nur eine angepasste Konsolen Version mit DLCs.
Na und? Lad ichs halt runter. Pffft....
Aus dem alter bin ich raus. Wenn sie keine vernünftige Version verkaufen wollen kaufe ich halt keine.
Den ersten Teil hatte ich als Bonus für meine Grafikkarte...und bis heute nicht gespielt. ;)
Das hat nichts mit dem Alter zu tun. Wenn mir jemand etwas nicht verkaufen will, dann stehle ich es nicht einfach. Das gebietet der Anstand.
Das habe ich als Kind, wie soviele, zu C64 Zeiten anders gesehen.
Hatte denn so ein netter Kopierschutz wie StarForce was mit Anstand zu tun?
Geht ja nicht um das kopieren. Der Hersteller will das Ding in Deutschland generell nicht verkaufen.
Und, Importe sind nicht verboten. Auf den Konsolen läuft es ja auch, obwohl die eigentlich auch immer Online sind.
Wir reden aneinander vorbei. Jemand bei Square Enix hat nunmal entschieden, dass die PC Fassung nicht in Deutschland erhältlich sein wird. Generell nicht. Auch nicht als Import oder als angepasste "cut" Version. Deswegen "Region-Lock". Ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen.
Problem ist ja nicht, dass man sie nicht kaufen kann. Man kann sie gar nicht erst spielen!
Dann kann man sich auch später nicht beschweren, wenn man sich hierzulande die Version aus dem Netz saugt. Wir hätte ja eh nichts dafür bezahlt. ^^
wäre zumindest urheberrechtlich dann unproblematisch (solange du es nicht auch hochlädst), da das spiel ja hier nicht vertrieben wird. ähnlich etwa wie der rechtsstatus mit der anime-szene.
Dies ist, um es mal ganz deutlich auszudrücken, Quatsch.
Es gibt auch keinen "Rechtsstatus" der Animeszene. Es gibt eine Art "Ehrenkodex" einiger nichts zu verbreiten, das hierzulande lizenziert ist, es sind trotzdem Urheberrechtverletzungen. Ob der Urheber nun Lizenzen vergeben hat, es selbst vertreibt oder nicht - damit erlischt sein Urheberrecht nicht. Wenn
es existiert insofern ein "rechtstatus "der anime-szene, da für einen relativ großen anteil der werke innerhalb der EU schlicht keine rechteinhaber existieren. insofern gibt es auch niemanden, dessen urheberrechte man verletzt. ähnlich im übrigen auch mit pornografie.
Hm, ist das so? In Deutschland ist das Urheberrecht, meine ich, ziemlich stark. Der Schöpfer eines Werkes ist immer auch der Urheber, das kann man dem auch gar nicht wegnehmen, das kann er gar nicht an Dritte verschachern. Er kann nur die Rechte an der Nutzung einräumen.
Wenn es also niemanden gibt, dem in der EU die einzelnen Nutzungsrechte übertragen wurden, bleiben sie beim Urheber. Ob es den interessiert, was in weit, weit entfernten Ländern mit ihnen angestellt wird, steht wohl auf einem anderen Blatt.
Ok, Laiengedöns, das ich nun aus vor Jahren angelesenem Uni-Halbwissen runtergetippt habe.
Das "Laiengedöns" stimmt soweit. ;)
Nochmal, nein.
Urheberrechte sind absolute Rechte. Urheberrechte stehen dem Urheber zu und gelten völlig unabhängig davon ob er das Werk verbreiten lässt oder es Lizenznehmer in anderen Ländern gibt. Die japanischen Urheber eines Anime oder Manga haben vollständige Urheberrechte an dem Werk, völlig egal ob es in Europa verkauft wird oder nicht und können Urheberrechtsverletzungen auch jederzeit vor einen deutschen Gericht verfolgen lassen.
Mal als kleiner Einstieg in die Thematik:
Google mal "Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst".
Und nur um den Exkurs zur Pornographie zu ziehen. Für "echte" Pornographie und reine Hardcorefilme als reine primitive Aneinanderreihung von Sexszenen gibt es laut einem Urteil kein Urheberrecht, da hier die nötige Schöpfungshöhe fehlt, sobald der Film eine "Handlung" hat oder auch nur qualitativ heraussticht kann das völlig anders beurteilt werden. Das ist aber von der Problematik her eine ganz andere Baustelle.
Je mehr Silikon, desto weniger Urheberrecht? ;-)
Patentierte Brustformen?
auf dieses bekannte urteil bezog ich mich auch nicht. allerdings hab ich mich hier auch geirrt, du hast recht.
Lass dir dir die normale Version von Oesi im Sale giften...und gut is... Grafik is schick, allet uncut...und für die ollen DLCs haste eh keine Zeit...
Was ist auf dem PC überhaupt der Unterschied zwischen "normal" und Definitive?
10$ bei Amazon °_^
Bei der neuen gibt es wenigere Leuchtschrift bei den Reklame Tafeln.
Hm es gibt doch Programme mit den man seine IP verändern kann oder? Warum machen sie nicht irgendwas venünftiges als immer so einen Mist der zu nichts führt, als Saure Konsumenten die man ausschließt
Aber es verstößt gegen die AGB von Steam, wenn man VPN benutzt. Im schlimmsten Fall kann dann dein Account gesperrt werden. Nur keine Ahnung, ob Valve das schon gemacht hat, nur weil jemand ein in seinem Land gesperrtes Spiel per VPN gestartet hat. Ich denke, Valve geht es eher darum, dass man nicht per VPN einkauft, um so bessere Preise zu bekommen.
Ich und ein Kumpel haben auf die Art Wolfenstein gezockt. Gab keine Probleme. Hab auch nie von Sperrungen gehört. Halte ich auch für abwegig. Warum zahlende Kunden aussperren. Und VPN-Nutzer sind in der Regel Enthusiasten...
Ja, ich denke auch, dass Valve nur den Account sperrt, wenn man per VPN im Shop einkauft, ansonsten macht man ja nix, was Valve schaden würde.
die aktivierung allein wäre ja kein problem, aber wenn auch das starten mit einer ip sperre versehen ist, wäre das schon nervig
Ja, das Starten ist auch mit einer IP-Sperre versehen. Kann man daran sehen, dass in der Datenbank der Wert für "prohibitrunincountries" auf Deutschland gesetzt ist.
Ist es, man kann das Spiel nicht starten. Darauf sollte mein News-Vorschlag eigentlich auch hinauslaufen, wurde wohl nicht deutlich genug. Sorry Benjamin! Habe mir erlaubt diese Info oben in den Text einzufügen.
Vielleicht ändert Capcom ja nochmal seine Meinung mit der IP-Sperre. Wäre ja nicht das erste Mal (Dead Rising 3). Ist einfach ziemlich albern, da es mit der alten Version auch funktioniert zu importieren und uncut zu spielen. Eigentlich sollte diese Version mein Einstieg in Sleeping Dogs sein.
Sleeping Dogs ist aber von Square Enix und nicht von Capcom. ;)
Ups, da bringe ich wohl dann gerade was durcheinander. Sorry.^^
Dead Rising 3 hat keine IP-Sperre.
Hätte aber eine haben sollen, Capcom ist dann zurückgerudert.
Das wusste ich nicht. Kein News dazu gelesen. Wusste nur, dass es Import Kandidat sein wird.
Wurde ja auch wieder rausgenommen, schreibe ich doch. Auch möglich, dass ich diesen Vorgang mit Riptide verwechsle, aber bei Dead Rising wurde auch Region Lock für Deutschland durchgeführt und dann wieder aufgehoben.
Riptide war genau wie Dead Island nur als Import erhältlich. Von IP Sperren habe ich nichts gelsen. Region-Lock auf alle Fälle, ja. Das hat natürlich auch Dead Rising 3.
Das erste mal, dass ich überhaupt etwas zum Thema IP-Lock gelesen habe war von Bethesta mit ihrem Wolfenstein Spiel. Das habe ich dann auch nicht mehr weiter beachtet.
Region Lock = IP Sperre...^^
Aber ich schreibe hier eh irgendwie Mist. Riptide ist ja auch nicht von Capcom gewesen. Dann wird wohl doch bei Dead Rising 3 gewesen sein.
Nicht ganz. Region Lock verhindert die Aktivierung ohne beispielsweise VPN. Nach der VPN Registrierung des Keys kann das Spiel dann aber ganz normal über die Steam Bibliothek (ohne VPN) genutzt werden.
Die "IP-Sperre" verhindert generell den Start des Spiels von beispielsweise einer IP Adresse aus Deutschland.
Hm, dass war für mich einfach nur ein stinknormales "Verkaufsverbot". Unter "Region Lock" habe ich bisher schon die IP Sperre verstanden, schließlich wird da eine IP-Region gesperrt = (IP) Region Lock^^
Aber auch egal, wegen Wortklaubereien habe ich gerade kein Nerv zu streiten.^^
sind schon tatsächlich zwei unterschiedliche dinge bei steam.
Patsch. Und wieder ein satter Schlag ins Gesicht für volljährige Deutsche.
Geht es nur mir so, oder gehört der Wurmsatz der den zweiten Absatz startet verboten? Ich hab den 3 Mal lesen müssen bevor ich ihn kapiert hab. Ich fabriziere solche Sätze gerne selber, hab aber gelernt, das Andere es schneller kapieren wenn den Satz etwas umstellt und ein, zwei Punkte integriert.
Also ich fand den jetzt verständlich.
Beim lesen musstest Du nicht erneut drüberlesesen um den zu verstehen? Respekt!
Ich mag lange verschachtelte Sätze. ;)
Edit: Und nimm mal die Freudschaftsanfrage bei Steam an. :)
Lies mal Thomas Mann, das macht fit ;-)
Diese Sperren sind mehr als nur nervig! Da Lob ich mir Österreich, da bleiben dir manche Idioten erspart.
Drittes Spiel in diesem Jahr. Langsam kriege ich Angst, dass das zur Regel wird. Aus rechtlicher Sicht ist es vollkommen unnötig, da das Spiel ja nicht in DE vertrieben wird.
Naja da Sleeping Dogs die normale der Support für die CUT eingestellt wurde, oder gar nicht erst gab wunder mich das nicht. die Sollen ihr Spiel Behalten ich warte auf GTA
Wie ist das eigentlich bei jemand der gerade im Ausland weilt. Sich das Spiel kauft dort aktiviert und spielt. Dann wieder zurück nach Deutschland kommt.
Hat der dann Pech gehabt Spiel weg oder lässt es sich nicht mehr starten?
Vll ne blöde Frage aber es interessiert mich. :)
ip-sperre heißt ip-sperre. ist es völlig egal ob du zuvor das spiel im ausland gekauf/aktiviert hast. in deutschland kannst du es nicht spielen, zumindest nicht ohne VPN.
Und deshalb, liebe Kinder, wird es weiterhin Rubmordkopien von Spielen geben.
Wenn sie es unbedingt provizieren wollen, dass sich die Leute einfach ne Raubkopie ziehen...
Amazon UK gewährt übrigens einen kompletten Refund auf die Bestellung, und man darf das Spiel trotzdem behalten. Das ist wirklich mehr als fair!
Kindergarten D:
Tja,dann wird wohl wieder geraubmördert werden müssen, da sie auf die Einnahmen in DE verzichten komm ich mir dabei nicht mal schlecht vor ;)
Und ich schäme mich ein wenig für Dich.
Weshalb ? Er ist nur Realist. ;)