Sleeping Dogs Definitive Edition mit IP-Sperre auf PC

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Benjamin Braun 440706 EXP - Freier Redakteur,R10,S10,A10,J10
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18. Oktober 2014 - 21:33 — vor 9 Jahren zuletzt aktualisiert
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Es ist bereits seit längerem bekannt, dass die technisch überarbeitete "Definitive Edition" von Sleeping Dogs (GG-Test: 7.5) in Deutschland nicht erscheinen wird (wir berichteten). Während volljährige Spieler theoretisch auf einen Import zurückgreifen können, wird sich dieser bei der PC-Fassung allerdings nicht lohnen. Denn man kann die Importfassung hierzulande weder aktivieren noch starten wie aus einem Eintrag in der SteamDB hervorgeht und auf Nachfrage von den Entwicklern via Twitter bestätigt wurde. Die Konsolenfassungen für Xbox One und PS4 allerdings sind nicht betroffen.

Während PC-Spieler die ursprüngliche Version von Sleeping Dogs, die mit etwas Verspätung zur internationalen Fassung vor ziemlich genau zwei Jahren am 24. Oktober 2012 im deutschen Einzelhandel aufschlug, zumindest in einer gekürzten, aber dennoch ab 18 Jahren freigegebenen Variante erleben konnten, wird es diese nicht in hiesigen Gefilden geben. Die überarbeitete Fassung noch einmal für eine erfolgreiche USK-Kennzeichnung anzupassen, scheint sich für Square Enix aus marktwirtschaftlicher Sicht nicht gelohnt zu haben.

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75374 - 18. Oktober 2014 - 21:37 #

Das Schlimme ist ja, dass nicht nur das Aktivieren verhindert wird, sondern auch das Starten, also genauso wie bei Wolfenstein.

GG-Anonymous (unregistriert) 18. Oktober 2014 - 21:38 #

Capcom ist ja der Meinung, dass Spiele ohne USK Freigabe in Deutschland komplett verboten sind... sollte mich nicht wundern, wenn Square Enix auch so denkt...

Ist natürlich totaler Quatsch...

Warwick (unregistriert) 18. Oktober 2014 - 21:53 #

Steam ist doch das Problem und nicht S.E. - auf den Konsolen ist ja bezüglich des Imports alles gut.

Sp00kyFox (unregistriert) 18. Oktober 2014 - 21:59 #

steam weigert sich ja keineswegs entsprechende spiele auch ohne ip-sperre anzubieten. die haben zwar immer noch keine altersverifikation. aber titel wie zB mortal kombat 9 sind zwar nicht im deutschen shop verfügbar, lassen sich aber im besitz (getradet oder gekauft über key-shops) problemlos auch in deutschland starten.
eine ip-sperre zu nutzen ist einzig und allein entscheidung des publisher und zwar eine gesetzlich völlig unnötige.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 18. Oktober 2014 - 22:41 #

http://www.lexexakt.de/glossar/jmstv004.php

Sp00kyFox (unregistriert) 18. Oktober 2014 - 23:53 #

widersprecht meinem post ja nicht, siehe genanntes beispiel MK9.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 19. Oktober 2014 - 1:51 #

Das es Ladendiebe gibt ist Ladendiebstahl nicht verboten?

Sp00kyFox (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 6:33 #

deine rhetorische frage hat nicht wirklich einen zusammenhang mit dem hier eigentlich diskutierten umstand, dass nicht steam sondern der publisher für solche restriktionen verantwortlich ist.

Justmy2Cents@work (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 16:09 #

Nein, wir diskutieren deine Feststellung, dass es sich um "eine gesetzlich völlig unnötige" Massnahme handelt. Klar ist der Publisher für die Sperre verantwortlich, nur handelt er eben gemäß deutschem Jugendschutzrecht.
Dein Verweis auf Mortal Kombat nutzt da nicht viel, ich kann Dir ganz spontan diverse Titel nennen, die gegenwärtig bei Steam verfügbar sind, die aber eigentlich für einen Zugriff aus Deutschland gesperrt werden müssten... Sein wir froh, dass es nicht so ist...

Sp00kyFox (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 22:39 #

da muss ich dir widersprechen, siehe weiter unten. da geht keineswegs aus dem jugendschutz hervor. im gegenteil würde so eine rechtslage auch gegen geltendes EU-recht verstoßen.

Justmy2Cents@work (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 23:09 #

Doch genau das tut es. Begründung siehe unten.
Und gegen welches geltende EU Recht soll das konkret verstoßen?

Warwick (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 12:55 #

Hm, dann ist die Entscheidung des Publishers einfach nur merkwürdig.

Die fehlende Altersverifikation bei Steam nervt mich aber auch, sollte da nicht mal was kommen oder sind die Pläne wieder verworfen worden?

Justmy2Cents@work (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 16:56 #

Altersverifikation würde in dem Fall nichts nutzen. Das Spiel ist auf der Liste B und damit wäre es vollständig unzulässig via Steam.

Azzi (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 0:35 #

Nein ich habe einige ungeschnittene Spiele bei Steam aktiviert und die sind auch hier uncut. Das entscheidet der Entwickler, also hier Square Enix. War schon beim Grundspiel von Sleeping Dogs so, und das große Problem ist das es kein Patchsupport für die deutsche cut Version gab und auch der High Texture Patch nicht funktionierte.

Mazrim_Taim 16 Übertalent - 4088 - 19. Oktober 2014 - 10:13 #

*Autsch*

Warwick (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 12:49 #

Gesundheit!

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 18. Oktober 2014 - 22:36 #

Nein, das ist in dem konkreten Fall kein Quatsch. Sleeping Dogs wurde von der BPjM auf Liste B eingetragen. Liste B und zur Verfügung stellen via Telemediendienst (Steam) ist vollständig untersagt, steht so im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
http://www.lexexakt.de/glossar/jmstv004.php

GG-Anonymous (unregistriert) 18. Oktober 2014 - 22:52 #

Zur Verfügung stellen heißt es aber nur, dass man es nicht zum öffentlichen Kauf anbieten darf.

"Dieses Produkt ist in deiner Region nicht verfügbar".

Aber natürlich dürfte man das Spiel über diese Dienste starten. Das wird damit absolut nicht ausgeschlossen. Gilt ja immerhin in diesem Fall selbst für importierte Retail Versionen...

Und auf der X-Box und Playstation darf man es natürlich auch spielen. Und das auch auf einem Account der mit XBL oder PSN verbunden ist, wo man es halt, nur in Deutschland, nicht kaufen kann, sonst aber überall schon.

Daher ist das Quatsch.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 18. Oktober 2014 - 23:16 #

Nein.
Steam ist ein Telemediendienst. Ohne Steam läuft das Spiel nicht.
Für einen Telemediendienst ist Anbieten das zur Verfügung stellen, nicht nur das Verkaufen.

Und eine Spielekonsole ist eben kein Telemediendienst.

GG-Anonymous (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 0:03 #

Es geht auch nicht um die Konsole, sondern um XBL und PSN... Stichwort Day1 Patch auf PS4 und X-Box One ohne dem das Spiel gar nicht läuft...

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 19. Oktober 2014 - 1:52 #

Konsolenspiele laufen in dieser Generation nicht mehr ohne Patch und Onlinebindung?

Sp00kyFox (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 6:55 #

aus dem paragraph geht diese inhaltliche gleichstellung der begriffe nicht hervor. im gegenteil macht der rechtsbegriff "angebot" es deutlich, dass es sich dabei um zwei verschiedene dinge handelt.

Justmy2Cents@work (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 17:08 #

Dann wirf mal einen Blick in einen Kommentar dazu... ;)
Es herrscht ein absolutes Verbreitungsverbot nach dem Paragraphen. Es darf Dir also bei Steam nicht über deinen Account zum runterladen angeboten werden.

Sp00kyFox (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 22:43 #

du beziehst dich ja wieder auf deine schon eingehende interepretation des begriffes angebot. nochmals, dies geht so aus dem paragraphen nicht hervor und die rechtsbedeutung des begriffes "angebot" belegt auch nicht deine ansicht diesbzgl. insofern ist nämlich die diensleistung bei entsprechend vorhandener lizenz die spieldaten laden zu können, keineswegs ein angebot.

.xaan (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 10:10 #

Das ist nur halb richtig. Auf Liste B kommen Spiele, die nach Ansicht der BPJM eventuell(!!!) Strafrechtlich relevante Inhalte haben. Ob das so ist muss aber zuerst noch ein Gericht entscheiden. Und erst dann wird das Spiel beschlagnahmt und es gelten die von dir genannten Verbote. Bis dahin ist es ganz "normal" indiziert.

bit.ly/1sZq6CS

Justmy2Cents@work (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 16:15 #

Nein.
Das von Dir genannte gilt für den normalen Retail- und Versandhandel für körperliche Medien. Nur diese können beschlagnahmt werden. Wie willst du auch eine Steamspiel beschlagnahmen? ;)

Beim Vertrieb durch einen Telemediendienst wie Steam gelten andere Anforderungen. Ich habe §4 Nr. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bereits verlinkt und da reicht bereits ein Eintrag auf Liste B für die völlige Unzulässigkeit...

.xaan (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 20:36 #

Es dürfte offensichtlich sein, dass "beschlagnahmen" im Bezug auf digitalen Vertrieb nur die Vertriebsverbote umfasst. Das ändert aber ncihts an meiner Kernaussage: solange ein SPiel nur auf Liste B steht und noch kein Gericht darüber geurteilt hat, ist es "nur" indiziert und sonst nichts weiter. Die eventuellen strafrechtlich relevanten Inhalte sind zu dem Zeitpunkt noch genau das: eventuell.

Justmy2Cents@work (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 22:50 #

Richtig für Trägermedien(!) (aka DVD/CD/Blu-Ray), auch ein Eintrag auf Liste B ist erst einmal nur indiziert.

Nur ist eben im digitalen Vertrieb über Telemediendienste(!) wie Steam bereits bei dem Eintrag auf Liste B Feierabend. Ab diesem Zeitpunkt gibt es ein absolutes Verbreitungsverbot für Steam und ähnliche Anbieter. Völlig gleichgültig ob nun beschlagnahmt oder nicht!

Nochmal:
§ 4
Unzulässige Angebote
(1) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie
[...]
11. in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

Also Steam - Liste B - automatisches absolutes Verbreitungsverbot (einschlägige Norm für Telemediendienste Jugendmedienschutzstaatsvertrag)
im Gegensatz
Retailfassung - Liste B - normale Indizierung, Abgabe und Verkauf an Volljährige weiterhin erlaubt (einschlägige Norm für Trägermedien Jugendschutzgesetz)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 20. Oktober 2014 - 7:27 #

Da muß ich einhaken. Wenn ich mir eine Retailfassung eines indizierten/beschlagnahmten Spiels importiere, das Steampflicht hat, aber ich nicht im Steam-Shop beziehen kann, da Deutschland, darf und kann ich es mir - sofern der Publisher keinen Regionlock/IP-Sperre verfügt hat - bei Steam aktivieren und wird installiert (was i.d.R. ja erstmal via Download vollzogen wird). Dabei macht aber weder Steam noch ich was verbotenes und ist völlig legitim. Ergo, fällt nicht unter Verbreitungsverbot.

Dein digitaler Vertrieb würde also nur greifen, wenn Steam für deutsche Nutzer ein in Deutschland indiziertes/beschlagnahmtes Spiel weiterhin via Steam-Shop frei anbieten würde, was sie aber nicht machen. Denn hier fällt es unter Verbreitungsverbot.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 20. Oktober 2014 - 13:31 #

Das sehe ich anders. Und wenn ich mir die Rechtssprechung des BGH zu Steam anschaue unterscheiden die auch zwischen dem Datenträger und der Accountbindung. Es ermöglicht Dir den Zugriff auf das Spiel und du kannst es auf beliebig vielen Rechnern runterladen. Die bieten es dann zum Donwload an. Das ist verbreiten. Der reine Verauf ohne "Lieferung" hingegen wohl eher nicht...

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 20. Oktober 2014 - 13:50 #

Ja, weil du es zuvor gekauft hast. Daher fällt das nicht unter das Verbreitungsverbot, du besitzt es ja schon. Es wird nur via Download ebend vollständig installiert. Ansonsten kommst du ja nicht an das Spiel, weil nicht für dich im Shop. Verwechsle das bitte nicht.

Du darfst als volljährige Privatperson dir so ein Spiel importieren. Ob du es dann letztendlich nur vom Datenträger aus installiert, oder wie halt bei Steam üblich, vollends via Download, ist dabei irrelevant.

Justmy2cents@work (unregistriert) 20. Oktober 2014 - 19:25 #

Beipsiel:
Ich kaufe mir einen auf Liste B stehenden Film als DVD/Blu-Ray. Das darf ich als Volljähriger und der Händler darf mir das auch anbieten. Den kann ich in meinen Blu-Ray Player legen und anschauen. Alles schick.
Nun ist bei dieser Blu-Ray ein Code für eine Digital-Copy bei gewesen. Den kann ich auf einer Webseite registrieren und mir den Film per Stream ansehen. Dieser Stream ist inhaltsgleich mit der auf Liste B indizierten Blu-Ray, es gibt also ein vollständiges Verbreitungsverbot - der Stream darf mir daher nicht angeboten werden - völlig egal ob ich die Blu-Ray bereits gekauft habe oder nicht - es gelten für Telemedien andere Regelungen als für körperliche Medien.

Wenn deine Rechtsauffassung zutreffen sollte, würde die auch für alle anderen Nummern des Paragraphen gelten. Tut sie aber nicht...

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 20. Oktober 2014 - 20:41 #

Das Verbreitungs-/Verkaufsverbot aus deinen aufgeführten Paragraphen gilt für deutsche Geschäfte. Nochmal: Du kannst als erwachsene Person beschlagnahmte Titel für deinen Privatgebrauch kaufen, importieren und auch spielen bzw. ansehen. Eine Beschlagnahmung ist kein Besitzverbot. Da du mit dem Kauf die DVD/Blu-ray bereits besitzt, bleibt es irrelevant, ob du dir eine digitale Kopie zusätzlich durch den Code (den du ebenfalls besitzt) runterlädst. Die digitale Version ist ja wiederum nicht für jeden frei zugänglich, sondern mit dem Code nur speziell für den Käufer/Besitzer, ergo in dem Fall für dich. Kurzum: Ob das gekaufte Produkt nun als "handfeste" Version mit dem Postpaket oder digital als Download zu dir kommt spielt keine Rolle. Denn das bekommst nur du.

Um aber beim Spiel zu bleiben: Aktivieren und im Steam-Shop kaufen ist und bleibt nicht dasselbe.

.xaan (unregistriert) 20. Oktober 2014 - 15:19 #

Afaik gibt es zu diesem Spezialfall gar kein abschließendes Urteil. Es ist ja nicht so als wäre bei indizierten Spielen die Verbreitung generell verboten. Nur die Abgabe an Personen unter 18 ist verboten sowie Werbung. Bei wem liegt nun aber die Pflicht der Alterskontrolle? Beim Händler? Beim Downloadportal? Das ist völlig ungeklärt. Deswegen sind auch haufenweise indizierte SPiele in Steam drin, die nicht mit einem Regionlock für Deutschland blockiert sind.

Jeder der ohne eine abschließende gerichtliche Klärung jetzt schon IP Sperren einrichtet begibt sich da in vorauseilenden Gehorsam und macht mehr, als er eigentlich müsste.

Justmy2cents@work (unregistriert) 20. Oktober 2014 - 19:34 #

Indizierte Spiele (Liste A) sind per Diensten wie Steam generell zulässig, in einer geschlossenen Nutzergruppe bei einer Alterskontrolle - wir wissen alle, dass es diese nicht gibt. Der Anbieter des Dienstes ist dafür verantwortlich - hier also Valve. Die "haufenweise" indizierten Spiele sind eigentlich recht übersichtlich, die meisten sind nicht offiziell aus Deutschland zu kaufen, bei einigen weiß der US Publisher nicht, dass es überhaupt indiziert ist.
Hauptproblem hierbei ist, dass in den USA die aberwitzigsten Vorstellungen vom deutschen Jugendschutzrecht existieren. Sei es bei Valve, Blizzard oder sonstwo, da passiert vorauseilend der größte Unsinn und Dinge, die eigentlich nötig wären, passieren nicht.

.xaan (unregistriert) 20. Oktober 2014 - 20:28 #

Zitat: "Der Anbieter des Dienstes ist dafür verantwortlich - hier also Valve."

Dem widerspricht nun aber, dass Valve die Entscheidung über IP Sperren den Publishern überlässt. Sie würden sich ja in Teufels Küche begeben, wenn sie selbst verantwortlich wären...

Ich kann mich nur wiederholen: Einige der in Deutschland nicht IP geblockten SPiele auf Steam stehen durchaus auf Liste B (z.B. Mortal Kombat). Dennoch gab es bisher keine rechtlichen Konsequenzen. Das kann für mich nur im Umkehrschluss bedeuten, ob der Download mittels eines im Ausland gekauften Keys innerhalb Deutschland als Verbreitung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.

.xaan (unregistriert) 20. Oktober 2014 - 22:35 #

Ups, da fehlt ein Teilsatz. Korrektur: Das kann für mich nur im Umkehrschluss bedeuten, -->> dass nicht rechtssicher geklärt ist, <<-- ob der Download mittels eines im Ausland gekauften Keys innerhalb Deutschland als Verbreitung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.

.xaan (unregistriert) 20. Oktober 2014 - 10:14 #

Sie sollen das Spiel ja auch gar nicht verbreiten, sie sollen es nur nicht IP-sperren, damit man sich ne Importversion kaufen kann - etwas das völlig legal ist.

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62104 - 18. Oktober 2014 - 21:40 #

Totaler Quatsch, war aber nach den Erfahrungen mit der originalen Version nicht anders zu erwarten.

PS: Die Altersangabe fehlt im Text -> aber dennoch ab Jahren freigegebenen

Desotho 18 Doppel-Voter - 9437 - 18. Oktober 2014 - 21:51 #

Zumindest hat man als Raubkopierer ne Ausrede dann =P

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 18. Oktober 2014 - 22:47 #

Seit wann braucht der Räuber eine Ausrede.
Und der Kopierer ebenso?

burdy (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 13:46 #

Der Preis, DLC, die Verpackungsfarbe, das schöne Wetter. Als Raubkopierer hat man immer ne gute Ausrede.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 19. Oktober 2014 - 14:06 #

In dem Fall bedarf es jedenfalls keiner, die einzige Alternative ist gar nicht spielen können.

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266657 - 18. Oktober 2014 - 21:54 #

Es gab doch soviel ich weiss eine unzensierte österreichische Fassung der ursprünglichen PC-Version.

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 18. Oktober 2014 - 22:24 #

PC Spieler haben ja auf Wunsch "uncut" Sleeping Dogs mit Import Key. High-Res Texture Pack kann man im US Steam Store dann noch kostenlos freischalten. Hatte mir die Special Edition geholt mit einer Ladung add-ons.

Die neue Fassung ist vermutlich ohnehin nur für Konsole interessant und da gibt es ja keinen Region-Lock.

Sleeping Dogs ist etwas weiter unten. Kein Direklink von mir, da deutsches Forum und internationale Version: http://www.dailymotion.com/playlists/user/Nokrahs/1

Jadiger 16 Übertalent - 5509 - 19. Oktober 2014 - 0:16 #

Die alte Version sieht genauso aus sogar schlechter wenn man sagt das weniger Leuchten in Reklame Tafeln sind.
Man sollte lieber das orginal für 2.50 kaufen statt die definitve Edition. Im Grunde ist das nur eine angepasste Konsolen Version mit DLCs.

SonkHawk 14 Komm-Experte - 2251 - 18. Oktober 2014 - 22:23 #

Na und? Lad ichs halt runter. Pffft....

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62104 - 18. Oktober 2014 - 23:08 #

Aus dem alter bin ich raus. Wenn sie keine vernünftige Version verkaufen wollen kaufe ich halt keine.
Den ersten Teil hatte ich als Bonus für meine Grafikkarte...und bis heute nicht gespielt. ;)

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 18. Oktober 2014 - 23:11 #

Das hat nichts mit dem Alter zu tun. Wenn mir jemand etwas nicht verkaufen will, dann stehle ich es nicht einfach. Das gebietet der Anstand.

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62104 - 18. Oktober 2014 - 23:17 #

Das habe ich als Kind, wie soviele, zu C64 Zeiten anders gesehen.
Hatte denn so ein netter Kopierschutz wie StarForce was mit Anstand zu tun?

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 18. Oktober 2014 - 23:23 #

Geht ja nicht um das kopieren. Der Hersteller will das Ding in Deutschland generell nicht verkaufen.

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62104 - 18. Oktober 2014 - 23:25 #

Und, Importe sind nicht verboten. Auf den Konsolen läuft es ja auch, obwohl die eigentlich auch immer Online sind.

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 18. Oktober 2014 - 23:36 #

Wir reden aneinander vorbei. Jemand bei Square Enix hat nunmal entschieden, dass die PC Fassung nicht in Deutschland erhältlich sein wird. Generell nicht. Auch nicht als Import oder als angepasste "cut" Version. Deswegen "Region-Lock". Ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen.

Zaunpfahl 19 Megatalent - 17564 - 19. Oktober 2014 - 0:45 #

Problem ist ja nicht, dass man sie nicht kaufen kann. Man kann sie gar nicht erst spielen!

Latanael 11 Forenversteher - 738 - 18. Oktober 2014 - 23:40 #

Dann kann man sich auch später nicht beschweren, wenn man sich hierzulande die Version aus dem Netz saugt. Wir hätte ja eh nichts dafür bezahlt. ^^

Sp00kyFox (unregistriert) 18. Oktober 2014 - 23:57 #

wäre zumindest urheberrechtlich dann unproblematisch (solange du es nicht auch hochlädst), da das spiel ja hier nicht vertrieben wird. ähnlich etwa wie der rechtsstatus mit der anime-szene.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 19. Oktober 2014 - 1:56 #

Dies ist, um es mal ganz deutlich auszudrücken, Quatsch.

Es gibt auch keinen "Rechtsstatus" der Animeszene. Es gibt eine Art "Ehrenkodex" einiger nichts zu verbreiten, das hierzulande lizenziert ist, es sind trotzdem Urheberrechtverletzungen. Ob der Urheber nun Lizenzen vergeben hat, es selbst vertreibt oder nicht - damit erlischt sein Urheberrecht nicht. Wenn

Sp00kyFox (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 6:40 #

es existiert insofern ein "rechtstatus "der anime-szene, da für einen relativ großen anteil der werke innerhalb der EU schlicht keine rechteinhaber existieren. insofern gibt es auch niemanden, dessen urheberrechte man verletzt. ähnlich im übrigen auch mit pornografie.

Pomme 17 Shapeshifter - P - 8623 - 19. Oktober 2014 - 9:29 #

Hm, ist das so? In Deutschland ist das Urheberrecht, meine ich, ziemlich stark. Der Schöpfer eines Werkes ist immer auch der Urheber, das kann man dem auch gar nicht wegnehmen, das kann er gar nicht an Dritte verschachern. Er kann nur die Rechte an der Nutzung einräumen.

Wenn es also niemanden gibt, dem in der EU die einzelnen Nutzungsrechte übertragen wurden, bleiben sie beim Urheber. Ob es den interessiert, was in weit, weit entfernten Ländern mit ihnen angestellt wird, steht wohl auf einem anderen Blatt.

Ok, Laiengedöns, das ich nun aus vor Jahren angelesenem Uni-Halbwissen runtergetippt habe.

Justmy2Cents@work (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 16:27 #

Das "Laiengedöns" stimmt soweit. ;)

Justmy2Cents@work (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 16:26 #

Nochmal, nein.
Urheberrechte sind absolute Rechte. Urheberrechte stehen dem Urheber zu und gelten völlig unabhängig davon ob er das Werk verbreiten lässt oder es Lizenznehmer in anderen Ländern gibt. Die japanischen Urheber eines Anime oder Manga haben vollständige Urheberrechte an dem Werk, völlig egal ob es in Europa verkauft wird oder nicht und können Urheberrechtsverletzungen auch jederzeit vor einen deutschen Gericht verfolgen lassen.

Mal als kleiner Einstieg in die Thematik:
Google mal "Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst".

Und nur um den Exkurs zur Pornographie zu ziehen. Für "echte" Pornographie und reine Hardcorefilme als reine primitive Aneinanderreihung von Sexszenen gibt es laut einem Urteil kein Urheberrecht, da hier die nötige Schöpfungshöhe fehlt, sobald der Film eine "Handlung" hat oder auch nur qualitativ heraussticht kann das völlig anders beurteilt werden. Das ist aber von der Problematik her eine ganz andere Baustelle.

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 19. Oktober 2014 - 16:36 #

Je mehr Silikon, desto weniger Urheberrecht? ;-)

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 19. Oktober 2014 - 16:50 #

Patentierte Brustformen?

Sp00kyFox (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 22:48 #

auf dieses bekannte urteil bezog ich mich auch nicht. allerdings hab ich mich hier auch geirrt, du hast recht.

Asderan 14 Komm-Experte - 2551 - 20. Oktober 2014 - 10:30 #

Lass dir dir die normale Version von Oesi im Sale giften...und gut is... Grafik is schick, allet uncut...und für die ollen DLCs haste eh keine Zeit...

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83931 - 18. Oktober 2014 - 22:36 #

Was ist auf dem PC überhaupt der Unterschied zwischen "normal" und Definitive?

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 18. Oktober 2014 - 22:44 #

10$ bei Amazon °_^

Jadiger 16 Übertalent - 5509 - 19. Oktober 2014 - 15:02 #

Bei der neuen gibt es wenigere Leuchtschrift bei den Reklame Tafeln.

Pro4you 19 Megatalent - 16342 - 18. Oktober 2014 - 22:57 #

Hm es gibt doch Programme mit den man seine IP verändern kann oder? Warum machen sie nicht irgendwas venünftiges als immer so einen Mist der zu nichts führt, als Saure Konsumenten die man ausschließt

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75374 - 18. Oktober 2014 - 23:00 #

Aber es verstößt gegen die AGB von Steam, wenn man VPN benutzt. Im schlimmsten Fall kann dann dein Account gesperrt werden. Nur keine Ahnung, ob Valve das schon gemacht hat, nur weil jemand ein in seinem Land gesperrtes Spiel per VPN gestartet hat. Ich denke, Valve geht es eher darum, dass man nicht per VPN einkauft, um so bessere Preise zu bekommen.

Asderan 14 Komm-Experte - 2551 - 20. Oktober 2014 - 10:32 #

Ich und ein Kumpel haben auf die Art Wolfenstein gezockt. Gab keine Probleme. Hab auch nie von Sperrungen gehört. Halte ich auch für abwegig. Warum zahlende Kunden aussperren. Und VPN-Nutzer sind in der Regel Enthusiasten...

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75374 - 20. Oktober 2014 - 14:59 #

Ja, ich denke auch, dass Valve nur den Account sperrt, wenn man per VPN im Shop einkauft, ansonsten macht man ja nix, was Valve schaden würde.

Grumpy 17 Shapeshifter - 8023 - 18. Oktober 2014 - 23:14 #

die aktivierung allein wäre ja kein problem, aber wenn auch das starten mit einer ip sperre versehen ist, wäre das schon nervig

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75374 - 18. Oktober 2014 - 23:18 #

Ja, das Starten ist auch mit einer IP-Sperre versehen. Kann man daran sehen, dass in der Datenbank der Wert für "prohibitrunincountries" auf Deutschland gesetzt ist.

Zaunpfahl 19 Megatalent - 17564 - 19. Oktober 2014 - 0:47 #

Ist es, man kann das Spiel nicht starten. Darauf sollte mein News-Vorschlag eigentlich auch hinauslaufen, wurde wohl nicht deutlich genug. Sorry Benjamin! Habe mir erlaubt diese Info oben in den Text einzufügen.

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 18. Oktober 2014 - 23:31 #

Vielleicht ändert Capcom ja nochmal seine Meinung mit der IP-Sperre. Wäre ja nicht das erste Mal (Dead Rising 3). Ist einfach ziemlich albern, da es mit der alten Version auch funktioniert zu importieren und uncut zu spielen. Eigentlich sollte diese Version mein Einstieg in Sleeping Dogs sein.

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75374 - 18. Oktober 2014 - 23:39 #

Sleeping Dogs ist aber von Square Enix und nicht von Capcom. ;)

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 18. Oktober 2014 - 23:40 #

Ups, da bringe ich wohl dann gerade was durcheinander. Sorry.^^

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 18. Oktober 2014 - 23:42 #

Dead Rising 3 hat keine IP-Sperre.

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75374 - 18. Oktober 2014 - 23:43 #

Hätte aber eine haben sollen, Capcom ist dann zurückgerudert.

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 18. Oktober 2014 - 23:48 #

Das wusste ich nicht. Kein News dazu gelesen. Wusste nur, dass es Import Kandidat sein wird.

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 18. Oktober 2014 - 23:45 #

Wurde ja auch wieder rausgenommen, schreibe ich doch. Auch möglich, dass ich diesen Vorgang mit Riptide verwechsle, aber bei Dead Rising wurde auch Region Lock für Deutschland durchgeführt und dann wieder aufgehoben.

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 18. Oktober 2014 - 23:52 #

Riptide war genau wie Dead Island nur als Import erhältlich. Von IP Sperren habe ich nichts gelsen. Region-Lock auf alle Fälle, ja. Das hat natürlich auch Dead Rising 3.

Das erste mal, dass ich überhaupt etwas zum Thema IP-Lock gelesen habe war von Bethesta mit ihrem Wolfenstein Spiel. Das habe ich dann auch nicht mehr weiter beachtet.

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 19. Oktober 2014 - 0:01 #

Region Lock = IP Sperre...^^

Aber ich schreibe hier eh irgendwie Mist. Riptide ist ja auch nicht von Capcom gewesen. Dann wird wohl doch bei Dead Rising 3 gewesen sein.

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 19. Oktober 2014 - 0:05 #

Nicht ganz. Region Lock verhindert die Aktivierung ohne beispielsweise VPN. Nach der VPN Registrierung des Keys kann das Spiel dann aber ganz normal über die Steam Bibliothek (ohne VPN) genutzt werden.

Die "IP-Sperre" verhindert generell den Start des Spiels von beispielsweise einer IP Adresse aus Deutschland.

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 19. Oktober 2014 - 0:12 #

Hm, dass war für mich einfach nur ein stinknormales "Verkaufsverbot". Unter "Region Lock" habe ich bisher schon die IP Sperre verstanden, schließlich wird da eine IP-Region gesperrt = (IP) Region Lock^^

Aber auch egal, wegen Wortklaubereien habe ich gerade kein Nerv zu streiten.^^

Sp00kyFox (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 6:41 #

sind schon tatsächlich zwei unterschiedliche dinge bei steam.

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 105050 - 19. Oktober 2014 - 0:28 #

Patsch. Und wieder ein satter Schlag ins Gesicht für volljährige Deutsche.

schlammonster 31 Gamer-Veteran - P - 277636 - 19. Oktober 2014 - 0:29 #

Geht es nur mir so, oder gehört der Wurmsatz der den zweiten Absatz startet verboten? Ich hab den 3 Mal lesen müssen bevor ich ihn kapiert hab. Ich fabriziere solche Sätze gerne selber, hab aber gelernt, das Andere es schneller kapieren wenn den Satz etwas umstellt und ein, zwei Punkte integriert.

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62104 - 19. Oktober 2014 - 0:31 #

Also ich fand den jetzt verständlich.

schlammonster 31 Gamer-Veteran - P - 277636 - 19. Oktober 2014 - 1:31 #

Beim lesen musstest Du nicht erneut drüberlesesen um den zu verstehen? Respekt!

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62104 - 19. Oktober 2014 - 1:37 #

Ich mag lange verschachtelte Sätze. ;)

Edit: Und nimm mal die Freudschaftsanfrage bei Steam an. :)

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 19. Oktober 2014 - 16:25 #

Lies mal Thomas Mann, das macht fit ;-)

Francis 18 Doppel-Voter - 9220 - 19. Oktober 2014 - 8:42 #

Diese Sperren sind mehr als nur nervig! Da Lob ich mir Österreich, da bleiben dir manche Idioten erspart.

Maximilian John Community-Event-Team - 10078 - 19. Oktober 2014 - 10:46 #

Drittes Spiel in diesem Jahr. Langsam kriege ich Angst, dass das zur Regel wird. Aus rechtlicher Sicht ist es vollkommen unnötig, da das Spiel ja nicht in DE vertrieben wird.

Wummhelm 15 Kenner - P - 3089 - 19. Oktober 2014 - 11:23 #

Naja da Sleeping Dogs die normale der Support für die CUT eingestellt wurde, oder gar nicht erst gab wunder mich das nicht. die Sollen ihr Spiel Behalten ich warte auf GTA

Jonas S. 21 AAA-Gamer - P - 25071 - 19. Oktober 2014 - 12:55 #

Wie ist das eigentlich bei jemand der gerade im Ausland weilt. Sich das Spiel kauft dort aktiviert und spielt. Dann wieder zurück nach Deutschland kommt.
Hat der dann Pech gehabt Spiel weg oder lässt es sich nicht mehr starten?
Vll ne blöde Frage aber es interessiert mich. :)

Sp00kyFox (unregistriert) 19. Oktober 2014 - 14:52 #

ip-sperre heißt ip-sperre. ist es völlig egal ob du zuvor das spiel im ausland gekauf/aktiviert hast. in deutschland kannst du es nicht spielen, zumindest nicht ohne VPN.

nova 19 Megatalent - P - 16911 - 19. Oktober 2014 - 13:30 #

Und deshalb, liebe Kinder, wird es weiterhin Rubmordkopien von Spielen geben.

One-Eyed Jack 14 Komm-Experte - 1995 - 19. Oktober 2014 - 17:59 #

Wenn sie es unbedingt provizieren wollen, dass sich die Leute einfach ne Raubkopie ziehen...

Mike H. 15 Kenner - 3076 - 20. Oktober 2014 - 12:12 #

Amazon UK gewährt übrigens einen kompletten Refund auf die Bestellung, und man darf das Spiel trotzdem behalten. Das ist wirklich mehr als fair!

Kainchen 13 Koop-Gamer - 1759 - 20. Oktober 2014 - 21:54 #

Kindergarten D:

Navel 10 Kommunikator - 392 - 21. Oktober 2014 - 7:56 #

Tja,dann wird wohl wieder geraubmördert werden müssen, da sie auf die Einnahmen in DE verzichten komm ich mir dabei nicht mal schlecht vor ;)

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45115 - 21. Oktober 2014 - 8:29 #

Und ich schäme mich ein wenig für Dich.

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 105050 - 21. Oktober 2014 - 14:24 #

Weshalb ? Er ist nur Realist. ;)

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