Pflanzen gegen Zombies: Gratis über Origin

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10. Mai 2014 - 16:10 — vor 9 Jahren zuletzt aktualisiert
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Pflanzen gegen Zombies (GG-Test: 8.5) zählt trotz seines Alters immer noch zu den beliebtesten Titeln von PopCap Games und bekam mit Pflanzen gegen Zombies 2 letztes Jahr einen lange erwarteten, mobilen Free-to-Play-Nachfolger. Wer das Original tatsächlich immer noch nicht besitzen sollte, kann sich das Tower-Defense-Spiel jetzt bis zum 28. Mai gratis über Electronic Arts Plattform Origin herunterladen.

Zum Download benötigt ihr einen kostenlosen Origin-Account und den dazugehörigen Client. Ihr erhaltet das Spiel in der Game-of-the-Year-Edition, die neben dem originalen Abenteuer-Modus einige neue Minispiele, Achievements, neue Musik und den Zombatar zum Erstellen eigener Zombieavatare enthält. 

Pflanzen gegen Zombies ist nach Dead Space der zweite Titel der Aktion „Auf's Haus“ (wir berichteten).

Drapondur 30 Pro-Gamer - - 161777 - 10. Mai 2014 - 16:32 #

Ja, ich besitze es tatsächlich noch nicht. Aber jetzt. :)

jediii 18 Doppel-Voter - 9749 - 10. Mai 2014 - 16:33 #

So gings mir auch ;-)

Anonhans (unregistriert) 10. Mai 2014 - 19:12 #

Auch jetzt besitzt du es vermutlich nicht, wenn du das Angebot bei Origin wahrgenommen hast. Ich weiß, das ist Haarspalterei, aber ich finde, dass man sich darüber im Klaren sein sollte, dass man bei diesen ganzen Onlinedistributionsgeschichten in den seltensten Fällen irgendwas besitzt bzw. Anspruch auf irgendwas hat, falls die Server irgendwann mal nichtmehr da sind.
Das ist in diesem Fall natürlich zu vernachlässigen, wenn man nichts dafür bezahlt :)

Drapondur 30 Pro-Gamer - - 161777 - 10. Mai 2014 - 20:01 #

Selbst wenn ich ein physikalisches Medium mit dem Spiel hätte, was völlig ohne Onlineanbindung installiert und gespielt werden könnte, würde ich es nicht besitzen. Ich erwerbe immer nur ein Nutzungsrecht! :)

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 10. Mai 2014 - 20:39 #

Nein, das ist falsch! Bitte nicht immer diesen Blödsinn verbreiten! Man erwirbt in Deutschland das Eigentum durch den Kauf.

Pat Stone 18 Doppel-Voter - - 12853 - 10. Mai 2014 - 21:43 #

Sicher? Auch bei Software, wo es vorab im Laden möglich war die Nutzungsbedingungen ( wie z.B. bei allen Sachen von Microsoft ) zu lesen?

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 10. Mai 2014 - 21:59 #

Jupp!

§433 BGB: "Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen."

Wobei Software laut BGH als Sache im Sinne von §90 BGB gilt.

burdy (unregistriert) 10. Mai 2014 - 23:21 #

An jeder Softwareschachtel steht dran, dass die Nutzung der Software der Zustimmmung der beigefügten AGBs Bedarf. Die Schachtel, das Handbuch und die CD mögen einem gehören, die Software nicht.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 11. Mai 2014 - 1:11 #

Papier ist geduldig. Das Gesetz ist eindeutig! Soll heißen, was die Hersteller auf die Packung drucken interessiert nicht! Es ist nämlich auch Gesetz, dass die Bestimmungen (AGB) VOR dem Kauf vorgelegt und akzeptiert werden müssen. Nachträgliche "Einschränkungen" sind schlicht unwirksam.

Dann ist noch das Ding, dass nicht der Hersteller (Publisher) sondern der Händler dein Vertragspartner ist. D.h. für den Kunden gelten die AGBs von Media Markt und Co. und nicht die von z.B. EA (wir reden von Spielen mit Packung und DVD). Auch eine EULA ist in Deutschland irrelevant, da zunächst ein amerikanischer Vertrag (in D. heißt es ja AGB, eine EULA gibt es hier gar nicht) und die muss wie gesagt vor dem Kauf vorgelegt werden, damit der Kunde entscheiden kann, ob ihm die Lizenzbedingungen gefallen und er das Produkt dennoch kaufen will. Wobei Teile der Bestimmungen, die sich nicht an deutsches Recht halten so oder so ungültig sind und dies trifft vor allem Formulierungen, die von "Nutzungsrecht" faseln.

Die Firmen erzählen gerne was vom Nutzungsrecht. Allerdings sind sämtliche Gerichtsentscheide und das Gesetz eindeutig! Du kaufst KEIN Nutzungsrecht sondern die Software und bist danach deren Eigentümer! Punkt! (Und bitte verwechsele das nicht mit Urheberrecht, das bekommt man durch den Kauf natürlich nicht).

burdy (unregistriert) 11. Mai 2014 - 16:09 #

Gut, ich kaufe mir jetzt also einen Film, eine Musik-Cd oder ein Videospiel, ich habe vorm Kauf die AGBs nicht gelesen oder anerkannt. Es gehört also mir, bis auf das Urheberrecht. Was habe ich davon? Was könnte ich jetzt damit mehr machen?

matthias 13 Koop-Gamer - 1406 - 11. Mai 2014 - 20:39 #

weiterverkaufen

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 11. Mai 2014 - 21:20 #

Du darfst ALLES mit deinem Exemplar machen. Das einzige was du nicht mehr darfst, dafür hat die Industrie gesorgt, ist einen Kopierschutz zu umgehen.

Du darfst es übrigens sogar umprogrammieren, wenn du das kannst. Wie üblich, aufgrund des Urheberrechts, darfst du deine Veränderungen allerdings nicht verbreiten.

burdy (unregistriert) 11. Mai 2014 - 22:33 #

Das mögen jetzt Juristen vielleicht anders sehen. Aber wenn mir etwas gehört, dann kann ich damit nicht nur zuhause machen was ich will. Wenn ich mir ein Auto kaufe, dann kann ich es tiefer legen, Scheiben verdunkeln, Heckspoiler ran, Sitzanlage austauschen und teurer weiterverkaufen. Ich darf mir aber nicht ein Spiel kaufen, bastel im Quellecode rum, änder ein paar Einstellungen und verkauf es teurer weiter. Es sei denn, der Urheber erlaubt es mir. Weil es urheberrechtlich geschützt ist.

matthias 13 Koop-Gamer - 1406 - 11. Mai 2014 - 23:23 #

das ist jetzt stumpfsinn...
und nein, du darfst mit deinem auto nicht machen was du willst, wenn du es anschließend auf die straße lassen willst. auch da gelten regeln.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 12. Mai 2014 - 0:09 #

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich - oder so ähnlich ... ^^

Du darfst zum Beispiel an dein Auto nur für eben dieses Modell geeignete und zugelassene Ersatzteile anbauen. Im Zweifel haben die Hersteller dieser Ersatzteile dann übrigens Lizenzgebühren an den Autohersteller bezahlt ...

Viele Spielehersteller erlauben ja sogar private Programmerweiterungen. Man kennt sie unter dem Begriff Mod oder Modifikation ...

Ansonsten, bei einem Auto gilt auch weniger das Urheberrecht als das Patentrecht und ähnliches.

burdy (unregistriert) 12. Mai 2014 - 17:33 #

Ich kann einbauen was ich will, nur fahren darf es ich es vielleicht nicht :)
Und müsste man für das Erlauben von Mods nicht der EULA zustimmen? Wenn die aber nichtig ist, dann gilt doch das Urheberrecht.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 12. Mai 2014 - 21:14 #

So ist es, du kannst dir das dollste Auto bauen, nur in den Öffentlichen Straßenverkehr darfst du damit vielleicht nicht. Aber auf einem Privatgrundstück darfst du selbstredend damit fahren.

Die EULA gilt eh nicht, da wir hier in Deutschland leben, wenn dann eine AGB, und wie gesagt, ihr muss vor dem Kauf zugestimmt werden, bei Installation zu Hause nach dem Kauf ist zu spät.

Was Mods angeht, ich weiß nicht, inwiefern da in EULAs oder AGBs überhaupt drauf eingegangen wird. Tatsache ist, viele Hersteller haben erkannt, dass Mods gut für ihre Spiele sind und fördern das entsprechend. Viele Hersteller haben erkannt, Mods sind Konkurrenz zu ihren DLCs und verbieten sie entsprechend. Der Punkt ist, selbst wenn ein Hersteller das Verbreiten von Mods verbietet, du kannst eben zu Hause machen was du willst.

Nehmen wir die aktuelle News zur Abschaltung von Gamespy. Du kannst jetzt z.B. ein Spiel so umprogrammieren, dass dein eigener Rechner als Server läuft und du im LAN zocken kannst. Daran kann (und darf) dich kein Hersteller hindern. Hindern kann er dich nur daran, deine Programmänderung öffentlich zu verbreiten.

Drapondur 30 Pro-Gamer - - 161777 - 10. Mai 2014 - 21:50 #

Und warum schreibt meine Firma (großer Konzern) in den Bestellungen genau das rein? "Wir erwerben ein Nutzungsrecht für...". Auch bei physikalischen Softwarepaketen mit Datenträger, Handbuch usw. Wird doch einen rechtlichen Grund haben, nehme ich an.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 10. Mai 2014 - 22:01 #

Kannst du das näher erläutern? Handelt es sich um Verträge zwischen Firmen? Das ist was völlig anderes.

Drapondur 30 Pro-Gamer - - 161777 - 10. Mai 2014 - 22:19 #

Das kann ich nicht sagen. Die bestellen halt bei größeren Firmen (wo auch Privatpersonen bestellen können) und auf den Bestellungen steht immer: "Wir erwerben ein Nutzungsrecht...". Inwieweit da besondere Verträge bestehen, kann ich nicht sagen. Aber bei uns kommt ein ganz normales Softwarepaket an, so wie man es auch im Laden kaufen kann.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 11. Mai 2014 - 0:43 #

Ob an Privatpersonen oder an Firmen verkauft wird und wie verkauft wird sind völlig unterschiedliche Dinge. Bei Privatpersonen gilt das BGB und bei Firmen an Firmen das HGB. Zwischen Firmen kann es eben sein, dass spezielle Lizenzbedingungen ausgehandelt werden. Wenn die Firma wo ihr bestellt allerdings nur ein Großhändler ist, der Standardsoftware verkauft, dann ist das schlicht blödsinn mit dem Nutzungsrecht. Siehe auch das EuGH Urteil zum Thema Gebrauchtsoftware von Oracle und Usedsoft.

Vampiro Freier Redakteur - - 121645 - 10. Mai 2014 - 22:11 #

Ein Fall für den GamesAnwalt! Eine Folge hierzu (Software"kauf") wäre schön.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 11. Mai 2014 - 16:09 #

Man besitzt die Spiele-DVD und kann diese solange nutzen bis sie defekt ist. Bei einem Nutzungsrecht ist man von anderen abhängig, in diesem Fall den Servern von EA.

Stonecutter 22 Motivator - P - 31862 - 10. Mai 2014 - 17:05 #

Danke für den Hinweis!

BOP 15 Kenner - P - 3920 - 10. Mai 2014 - 17:32 #

Hmm vielen Dank für den Tipp! :-)

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 10. Mai 2014 - 17:55 #

Nett!

Ghost0815 15 Kenner - 2818 - 10. Mai 2014 - 18:09 #

Lustig, danke.

t-borg 14 Komm-Experte - 2377 - 10. Mai 2014 - 20:27 #

Auch von mir ein Danke für diesen tollen Tipp. Gleich mal runterladen und anspielen.

Vampiro Freier Redakteur - - 121645 - 10. Mai 2014 - 20:34 #

Mist, hatte Dead Space doch noch verpasst :(

ocean2076 16 Übertalent - 5566 - 10. Mai 2014 - 23:09 #

Ich habe auch "zugegriffen" - Danke für den Hinweis.

Jonas S. 21 AAA-Gamer - P - 25071 - 11. Mai 2014 - 12:41 #

Na ja irgendwie muss EA ja dafür sorgen das Origin auf die Festplatten kommt.^^
Mir reicht Steam, aber viel Spass an alle. :)

Jacko (unregistriert) 12. Mai 2014 - 8:36 #

Battlefield ? Titanfall ? Mass Effect 3 ? Dragon Age 2 ?

ich wünschte Steam würde reichen ;)

Serenity 15 Kenner - 3520 - 12. Mai 2014 - 9:24 #

Danke, hatte bisher nur die 360 Version

Endamon 15 Kenner - 3893 - 12. Mai 2014 - 19:15 #

Dankeschön!

MasterShake 11 Forenversteher - 762 - 12. Mai 2014 - 19:47 #

Gibt es eigentlich tatsächlich jemand, der das Spiel "Pflanzen gegen Zombies" nennt?

MicBass 21 AAA-Gamer - P - 28976 - 13. Mai 2014 - 21:08 #

Ja, durchaus.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83928 - 13. Mai 2014 - 14:31 #

Warum gibt's bei der "Aufs Haus"-Aktion immer nur Spiele, die ich schon habe...? :-(

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 13. Mai 2014 - 17:45 #

Vermutlich genau deswegen ;).

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83928 - 13. Mai 2014 - 22:51 #

Toll, EA trollt mich, weil ich ewig kein Spiel mehr von ihnen gekauft habe. :-(

Doc Bobo 18 Doppel-Voter - 9079 - 13. Mai 2014 - 22:22 #

Nette Aktion, aber das Spiel rockt auf dem iPad definitiv deutlich mehr!

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