EuGH-Urteil zu Nintendo vs. PC Box // Nintendo reagiert [U]

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24. Januar 2014 - 1:06 — vor 10 Jahren zuletzt aktualisiert
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Update vom 24.1., 15:00 Uhr:

Nintendo hat auf das gestrige Urteil des EuGH reagiert und versucht, genau das Entgegengesetzte herauszulesen von dem, was die Folgerung unseres ursprünglichen Newsbeitrags ist, nämlich dass das Umgehen eines Konsolen-Kopierschutzes dann legal sein kann, wenn es nicht um das Kopieren von Videospielen geht, sondern zum Beispiel um das Ansehen von Filmen via Homebrew-Modding. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme von Nintendo:

Nintendo wird weiterhin den Mailänder Gerichtshof, auf den sich der EuGH bezieht, unterstützen, um ein nachvollziehbares Urteil im Zivilprozess zwischen Nintendo und PC Box zu ermöglichen. Nintendo verwendet seit jeher ausschließlich technische Schutzmaßnahmen, die sowohl notwendig als auch angemessen sind, um die urheberrechtsverletzende Verbreitung seines geistigen Eigentums zu verhindern. Der überwiegende Nutzen der Geräte für das Umgehen von Schutzmaßnahmen, die von PC Box vermarktet werden, ist es, Raubkopien von Videospielen zu ermöglichen. Daher ist Nintendo zuversichtlich, dass die Anwendung der Richtlinien, die der EuGH bezüglich der Verhältnismäßigkeit festgelegt hat, den Mailänder Gerichtshof ermächtigt, den Verkauf von Geräten zur Umgehung von Schutzmechanismen als rechtswidrig einzuordnen.

Mit anderen Worten: Die Beschränkung des EuGH-Urteils auf Videospiele will Nintendo dadurch argumentativ unterlaufen, indem sie unterstellt, es handele sich beim "überwiegenden Nutzen" der von PC Box vertriebenen Geräte eben darum, Videospiele raubzukopieren, und nicht etwa, Filme auf der Konsole anzusehen.

Ursprüngliche Meldung vom 24.1., 0:03 Uhr:

Das Thema Kopierschutz von Spielekonsolen ist ein viel diskutiertes und ebenso vielschichtiges. Auf der einen Seite steht das Anliegen der Hersteller, die Nutzung ihrer Hardware zu regulieren. Die Nutzer hingegen haben das Interesse, diese aber auch entsprechend der eigenen Wünsche verwenden zu können. Um ihrerseits Grenzen durchzusetzen, ergreifen Spielekonsolenhersteller Schutzmaßnahmen, die von den Nutzern oftmals erst umgangen werden müssen, um die Konsolen in ihrem Sinne nutzen zu können. Sofern die Umgehung mit dem Ziel begangen wird, kopiergeschützte Spiele abzuspielen, ist die Sache klar: nicht legal! Interessanter wird es, wenn die Umgehung der Schutzmaßnahme nicht dem Abspielen von Spielen, sondern der Nutzung von als Homebrew bezeichneter lizenzfreier Software gilt.

Ein derartiger Fall wurde nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) von einem italienischen Gericht mit der Bitte um Hilfe bei der Auslegung vorgelegt. Konkret versucht Nintendo in dem verhandelten Streitfall gegen einen Anbieter vorzugehen, der homebrewfähige Nintendo-DS- und Wii-Konsolen vertreibt. Während Nintendo die Umgehung mit dem Ziel des Abspielens der geschützten Spiele geltend macht, führt die Gegenseite die Nutzung der Konsolen als Abspielgerät von Filmen und MP3-Dateien als Zielrichtung an.

In dem heute veröffentlichten Urteil kommt der EuGH zu dem Schluss, es sei entscheidend, mit welcher Intention die Schutzmaßnahmen umgangen wurden. Die Richter stellten klar, dass Nintendos Videospiele zunächst eine "eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers" und somit durch das in seinem Besitz befindliche Urheberrecht geschützt sind. Eine wirksame technische Maßnahme zum Schutze dieses Urheberrechts ist grundsätzlich erlaubt. Gleichzeitig beschränkt der EuGH den Schutzbereich aber auch exakt auf diesen Bereich. Die Verwendung der Konsolen als Abspielgerät für Multimediainhalte ist somit nicht erfasst. Der EuGH stellt in diesem Zusammenhang klar, dass der Umfang des Rechtsschutzes für technische Maßnahmen nicht nach dem Verwendungszweck zu beurteilen ist, der den Spielekonsolen vom Inhaber der Urheberrechte zugeschrieben worden ist:

Vielmehr sollte der Zweck der zur Umgehung der Schutzmaßnahme vorgesehenen Vorrichtungen je nach den gegebenen Umständen unter Berücksichtigung der Art und Weise, wie Dritte die Konsolen tatsächlich verwenden, geprüft werden.

Der EuGH empfiehlt dem nationalen Gericht:

(...) eine Prüfung, ob andere wirksame Schutzmaßnahmen zu geringeren Beeinträchtigungen oder Beschränkungen der Handlungen Dritter führen könnten, dabei aber einen vergleichbaren Schutz für die Rechte des Betroffenen bieten könnten.

Ebenfalls möglich sei eine Erhebung, ob die betroffenen modifizierten Geräte zum Abspielen von nicht genehmigten Nintendo-Spielen oder zu anderen nicht das Urheberrecht verletzenden Zwecken verwendet werden. Eine rechtlich unmittelbare Wirkung hat das Urteil nicht. Vielmehr ist es nun wieder in der Hand des italienischen Gerichts, eine Entscheidung zu treffen. 

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36249 - 24. Januar 2014 - 0:08 #

Ich hab lediglich meine PSP gehackt. Der Grund war, dass ich MP3s während des Spielens hören wollte und den SNES-Emulator haben wollte. PSP-Spiele hab ich aber natürlich weiterhin gekauft. Aufgrund der Tatsache, dass viele meiner UMDs defekt sind (Plastikfenster eingedrückt), ist es auch ganz angenehm die Spiele alle von Memory Stick starten zu können. Die Ladezeiten sind bei manchen Spielen wie GTA Vice City Stories bestimmt fünf Mal so schnell.

Ich finde es allerdings sehr gut, dass der 3DS bisher noch nicht geknackt wurde. Die Anzahl DS-Besitzer, die sich alle Spiele aus dem Netz gezogen haben, nahm doch erschreckende Ausmaße an. Ob diese Eltern es auch so toll fänden, wenn sie für ihre Arbeit nicht mehr entlohnt würden?

Grumpy 17 Shapeshifter - 8022 - 24. Januar 2014 - 0:20 #

zum 3ds, eigtl ist ers ja schon :P

falc410 15 Kenner - 3176 - 24. Januar 2014 - 12:33 #

keine 3ds spiele, darum gehts doch.

Grumpy 17 Shapeshifter - 8022 - 24. Januar 2014 - 13:23 #

doch natürlich, auch 3ds spiele

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 24. Januar 2014 - 17:14 #

Aber auch nicht alle, außerdem ist das ganze gerät dadurch extrem eingeschränkt.

Wiisel666 15 Kenner - 2895 - 24. Januar 2014 - 18:52 #

raubkopien von 3DS Games gibt es aber sie laufen nicht auf dem 3DS oder?

Grumpy 17 Shapeshifter - 8022 - 24. Januar 2014 - 21:09 #

doch. man muss zwar mittlerweile auf einer speziellen 3ds firmware sein, aber es laufen alle spiele (bzw mit dem aktuellen/nächsten update werden wieder alle spiele laufen, die auch eine neuere fw benötigen). stichwort "gateway"

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 24. Januar 2014 - 0:12 #

Das Urteil klingt jetzt aber nicht so, als ob das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen um eine Privatkopie herzustellen mit einmal legal wäre.

Bei mir ist es z.B. so, dass ich gerne meine gekauften DVD Filme auf dem Tablet abspielen würde. Ich finde, hier hinkt der deutsche Gesetzgeber den technischen Gegebenheiten (zum Wohle der Industrie die dann sagt, kauf den Film gefälligst noch mal, etwa im Google Store) mal wieder hinterher.

nova 19 Megatalent - P - 16911 - 24. Januar 2014 - 9:47 #

In der Klage ging es ja auch um den gewerblichen Vertrieb modifizierter Konsolen. Deine Privatkopien (Spiele, Filme, Musik), die du nicht verkaufst, darfst du solange machen und behalten, wie du das Original besitzt.

GerDirkO 14 Komm-Experte - 1906 - 24. Januar 2014 - 10:07 #

Und du keinen Wirksamen Kopierschutz umgehst (Was auch immer Wirksam ist)
Wobei der Hersteller auf der Verpackung wohl über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen, die zum Schutz getroffen wurden, Auskunft geben muss.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95d.html
Was passiert wenn dies nicht geschieht? Das frage ich mich auch. Wenn die Regierung/Richter ordentlich was ... (naja, egal), würden die einfach sagen: "Ohne Angabe, keine Gültigkeit."

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 24. Januar 2014 - 19:41 #

Leider sind aber alle Filme kopiergeschützt, anders als (inzwischen) Musik CDs, die man sich dann einfach rippen kann um sie auf MP3 Player, PC, Smartphone, Tablet etc. jederzeit nutzen zu können.

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 24. Januar 2014 - 0:27 #

Ein Schritt in die richtige Richtung - ob eine sinnvolle nationale Umsetzung erfolgt, steht dahin... immerhin ist das ja Neuland...

Deep Thought 15 Kenner - 3259 - 24. Januar 2014 - 0:29 #

Nur als Ergänzung: das Urteil beschränkt sich nicht nur auf Spielekonsolen, sondern bezieht sich auf alle Formen von Kopierschutzsystemen. Also auch in Handys, etc .... Ein herausragend wichtiges Urteil, danke EuGH.

lege artis (unregistriert) 24. Januar 2014 - 0:38 #

Ich würde das Urteil jetzt mal nicht überbewerten. Es geht nur um die Auslegung einer Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts.

Was die einzelnen Mitgliedsstaaten (für uns besonders wichtig: Deutschland) aus der Richtlinie machen steht auf einem ganz anderen Blatt.

Deep Thought 15 Kenner - 3259 - 24. Januar 2014 - 1:39 #

Die Richtlinie ist seit 2001 in Kraft, so dass eine Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten in der Zwischenzeit bereits erfolgt sein sollte. Wenn es um die Auslegung geht, ist das Urteil des EuGH hinsichtlich der anzuwendenen Kriterien (richtlinienkonforme Umsetzung, aber auch Auslegung der Umsetzung) bindend. Somit bleib ich dabei: ein herausragend wichtiges Urteil. Ausserdem hat das EuGH ja schon bei einer Vorlage des BGH in einem ähnlich gelagerten Fall nahezu identisch argumentiert, so dass langsam fast schon von gefestigter Rechtssprechung auszugehen ist.

Im übrigen sieht man ja bei der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, dass selbst ein bevorstehendes Urteil des EuGH schon genug Wirkung entfalten kann ;)

Saphirweapon 17 Shapeshifter - 7136 - 24. Januar 2014 - 0:41 #

Das Urteil lag heute Nachmittag nur als Pressemitteilung (die als Quelle auch verlinkt ist und aus der erstmal nur das genannte hervor geht) und noch nicht im Langtext vor. Wenn dies später der Fall ist, schau ich nochmal drüber und ergänze ggfs. etwas

Deep Thought 15 Kenner - 3259 - 24. Januar 2014 - 0:53 #

Hab auch einmal gegoogelt, ob ich mehr finden kann (leider wenig erfolgreich), aber selbst die Presseversion klingt schon sehr vielversprechend.

Sp00kyFox (unregistriert) 24. Januar 2014 - 1:30 #

nach dem deutschen urheberrecht gilt ohnehin schon jetzt, dass man etwa kopierschutzverfahren von (natürlich legal erworbener) software umgehen kann, solange es der funktionstüchtigkeit dient und dies rein für den eigenen bedarf gilt.

Deep Thought 15 Kenner - 3259 - 24. Januar 2014 - 2:06 #

Dabei kommts aber sehr stark drauf an, für welche Art von Privatkopie und zu welchem Zweck Du den Kopierschutz umgehst. Bei Software ist nur die Sicherungskopie erlaubt. Bei CDs/DVDs und ähnlichem siehts noch finsterer aus: ein Umgehen des Kopierschutzes, selbst zum Zwecke der Privatkopie ist nur in den von $95b UrhG erlaubten Fällen gestattet. Und da gibts leider keine, die einschlägig wären. Deine Aussage ist auf keinen Fall pauschal und immer richtig ;)

Sp00kyFox (unregistriert) 24. Januar 2014 - 2:40 #

es ging halt um funktionalität. weil hier ja etwa öfter von dem szenario gesprochen wird, dass eine drm-platform pleite geht bzw ihren dienst aufgibt, wie jetzt etwa gfwl.
in urhg §69d wird darauf hingewiesen, dass sonst üblicherweise vom rechteinhaber regulierende maßnahmen wie modifikation, dekomplierung usw keiner zustimmung bedürfen, falls sie für eine bestimmungsgemäße nutzung der software notwendig sind.

Deep Thought 15 Kenner - 3259 - 24. Januar 2014 - 3:13 #

Hab Dich dann wohl missverstanden. In diesem speziellen Fall würde ich Dir Recht geben. Das vorliegende Urteil geht sogar noch etwas weiter, indem es das nicht nur auf Software, sondern sogar entprechend geschützte Hardware erweitert (69a ff. UrhG wären dann ja nicht anwendbar). Wer weiss, vielleicht profitieren wir ja am Ende noch von dem dort verfolgten Rechtsgedanken. Wenn bsw. Dongles wieder in Mode kommen :)

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 24. Januar 2014 - 1:43 #

Finde ich ehrlich gesagt nicht schlecht.

Meine PS2, X-Box und Wii freut sich, dass das Laufwerk geschont wird. Und DVD Filme/-Serien kann man auch wie nen Spiel auf die Festplatte installieren, ist daher einfach schon ne nette Komfortfunktion. Und bei X-Box, PS2 etc. kommt ja noch hinzu, dass die durch Homebrew auch Sachen anderer Regionen abspielen können. Was für mich tatsächlich noch am wichtigsten ist. Habe nie begriffen, wieso es mir mit meiner PAL PS2 bzw. auch X-Box (360) nicht gestattet ist NTSC Titel zu spielen... dabei kann sie es ja problemlos. Und das es bei der PAL X-Box auch noch die Beschränkung auf 480p gibt, während NTSC X-Boxen sogar 720p Modus haben wodurch jedes X-Box Spiel deutlich besser aussieht, ist auch so ein Thema. Mit Homebrew darf ich ja auch 720p auf meiner PAL Konsole nutzen...

RaC 08 Versteher - 186 - 24. Januar 2014 - 1:49 #

Gabs damals nicht auch bei der 360 einen Fall in denen die Festplatte von gehackten Konsolen gesperrt und somit die Nutzung der Konsole nicht mehr möglich war? Da wurde seitens Microsoft dann doch auch entgegen gerudert weil wohl rechtliche Bedenken.

Ich bin der Meinung wenn ich ein Gerät kaufe dann darf ich damit doch machen was ich will, solange ich keine Dritte schädige oder die modifizierten Geräte weiter verkaufe (Sprichwort Urheberschutz). Ich kann ja bei meinem Auto ja auch das Dach weg machen und das als überdimensionalen Blumentopf benutzen :D Da kommt doch dann auch nicht BMW vorbei und sagt "aber Moment ich habe doch Urheberrecht auf das Auto und du darfst es nicht Zweck entfremden".
Anders ist es natürlich wenn ich mit dem Auto auf öffentlichen Strassen fahre, denn dort macht der Staat die Spielregeln.

Genauso sehe ich es bei Konsolen. Solange ich für mich persönlich die Konsole modifiziere ist alles gut. Aber sobald ich online Dienste nutze stellt der Hersteller die Spielregeln. Bei Verstoß (online gehen mit modifizierter Konsole) dürfen sie mich natürlich bannen. Genauso wie aber bei einem Verstoß im Straßenverkehr nicht das Auto geschrottet wird darf dann natürlich nicht die Konsole komplett unbrauchbar gemacht werden (siehe Beispiel 360)

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 24. Januar 2014 - 8:54 #

Wie macht den MS die Konsole unbrauchbar wenn sie diese nur vom Onlinedienst bannen?

"Gabs damals nicht auch bei der 360 einen Fall in denen die Festplatte von gehackten Konsolen gesperrt und somit die Nutzung der Konsole nicht mehr möglich war?"

Quelle bitte,ausreden wie "Finde ich jetzt nicht" oder "Google doch selber" zählen nicht,ansonsten spielt dir deine selektive wahrnehmung bzw. die selektive erinnerung und du erinnerst an News wo zwar das Wort "sperren" vorkommen was sich aber nur auf den Onlinedienst bezieht,sprich man kann mit der "gesperrten" Xbox nicht mehr bei Xboxlive anmelden,die Konsole weiter offline zubetreiben ist weiterhin möglich.

Anonhans (unregistriert) 24. Januar 2014 - 12:07 #

dailytech.com/Fix+for+1+Million+Banned+Xbox+360s+is+Incoming/article16823.htm

Die anderen News zu dem Thema sehen ähnlich aus. Bei der Ban-Welle 2009 wurden wohl wirklich die Festplatten von gemoddeten Konsolen mehr oder weniger unbrauchbar gemacht. Zumindest wurden Savegames zerstört und man konnte keine Spiele mehr installieren. Aber das ist alles im Nachhinein etwas unübersichtlich, weil man vor allem Google-Treffer bekommt, wo einem erklärt wird, wie man den HDD Lock umgeht. Soweit ich das verstanden habe, wurde die Festplatte nicht wirklich technisch unbrauchbar gemacht, sondern eher die Konsole, die es unmöglich machte, neue Spiele zu installieren. Die Festplatte an sich konnte man wohl problemlos in eine ungebannte Konsole einbauen.
Nachdem jede Menge Bedenken geäußert wurden und es wohl auch Klagen gab, wurde der Schutzmechanismus aber wieder entfernt.
Richtige, aussagekrägtige und vertrauenswürdige Quellen zu all dem zu finden ist wirklich nicht ganz leicht. Aber nachdem ich mich jetzt ein bisschen durchgeklickt habe und verschiedene Foren-Posts etc gelesen habe, habe ich den Eindruck, als wenn RaC sich tatsächlich richtig erinnert hat und MS damals Konsolen/Festplatten komplett unbrauchbar gemacht hat, wenn sie bei der Ban-Welle erwischt wurden.

RaC 08 Versteher - 186 - 24. Januar 2014 - 15:06 #

Anonhans hat es ziemlich gut erklärt ;) Gab damals einen HDD Lock welcher die Konsole ziemlich unbrauchbar gemacht hat.
Meines Wissens nach gab es diesen HDD Lock nur in der Bannwelle 2009 und seitdem werden Konsolen nur noch blacklisted, womit der Zugang zu Xbox Live mit dieser Konsole auf Dauer nicht mehr möglich ist.

Gab dazu natürlich nie eine offizielle Bekanntgabe seitens Microsoft (zumindest soweit ich weiss) warum sie nun diesen HDD Lock nicht mehr anwenden. Es wird aber gemunkelt, dass das Unbrauchbar machen der Konsole nicht ganz rechtens ist.

Hemaehn 16 Übertalent - 4637 - 24. Januar 2014 - 16:05 #

Find ich aber nicht nett von Nintendo, dass Sie uns so Sachen vorwerfen. :(

Tomatenmann (unregistriert) 25. Januar 2014 - 7:34 #

Ich finds ok.

Deep Thought 15 Kenner - 3259 - 25. Januar 2014 - 13:07 #

Hehe, zum Glück hat Nintendo ja nicht das letzte Wort, sondern das Gericht in Mailand. Das wird dann letztlich entscheiden, ob sie den Vorwurf von Nintendo für plausibel halten oder eben nicht.

TheEdge 16 Übertalent - 4426 - 26. Januar 2014 - 12:48 #

Geht es nicht darum dass die Firma dafür Geld nimmt Nintendo Konsolen so zu modden dass man raubkopierte spiele zocken kann und die konsole dvd's abspielt. die wenigsten werden alle spiele auch original haben welche sie als kopie zocken und dvd's kann sie nunmal nicht abspielen weil keine lizenz dafür bezahlt wurde. also reden sich die copy kids hier wieder alles schön. wer homwbrew haben möchte soll halt eine offene plattform wählen. gibt schließlich genug alternativen. die leute welche hier am lautesten für sowas einstehen wären die ersten welche auf die barrikade gehen wenn sie umsonst arbeiten sollen.

"Name" (unregistriert) 26. Januar 2014 - 20:38 #

Richtig fies von Nintendo, dass sie uns verbieten wollen, auf ihren Geräten mp3s und Filme zu nutzen- Ich meine, neben meinen 3 mp3-Sticks, dem iPod, dem PC, dem Tablet, dem Blue-Ray-Player und dem Media-Docking-Center will ich mit meiner Konsole eben noch einen weiteren Weg haben, alles auf allem nutzen zu können.

Und Spiele kopieren? Wer würde bei homebrew-Konsolen schon auf so einen Gedanken kommen, also wirklich...?