Games-Anwalt: Abmahnung wegen Pornoguckens?
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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12. Dezember 2013 - 9:00 — vor 10 Jahren zuletzt aktualisiert
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In dieser Woche gehen Abmahnungen gegen Nutzer des Pornoportals Redtube um. Auf Wunsch mehrerer GamersGlobal-Nutzer ist das nun auch Thema vom GamersGlobal-Games-Anwalt Henry Krasemann. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht unterstützt ihn Rechtsanwalt Stephan Dirks aus der Kanzlei Dirks & Diercks – und gemeinsam gehen sie im unten verlinkten Video auf die wichtigsten Fragen zum Thema ein.

Das Ungewöhnliche bei den wohl tausenden aktuellen Fällen ist, dass in diesem Fall schon das Anschauen eines urheberrechtlich geschützten Films bei einem Streamingdienst zur Abmahnung führte. Nicht nur ist es rechtlich sehr umstritten, ob Streaming ein rechtswidriges Vervielfältigen im Sinne des Urheberrechts darstellt. Auch gibt es Hinweise, dass das einbezogene Landgericht Köln teilweise von anderen Voraussetzungen ausgegangen ist. Dazu kommen nun auch noch Trittbrettfahrer, die mittels ähnlich formulierter Spam-Emails Schadsoftware verteilen möchten.

Die Anwälte analysieren die Situation und geben Hinweise zum richtigen Umgang mit den Abmahnungen.

Video:

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 12. Dezember 2013 - 9:39 #

Demnächst Abmahung weil man sich einen Katzenclip auf Youtube angeschaut hat!Walking Dead auf Maxdome angeschaut?Abmahung!HardReset auf myvideo geschaut?Abmahnug!
http://www.golem.de/news/redtube-com-weitere-streaming-plattformen-koennten-ueberwacht-werden-1312-103329.html

Auch sollte man auf Emails der Trittbrettfahrer antworten...*kopftisch*
http://www.golem.de/news/u-c-redtube-abmahner-empfiehlt-auf-virenmails-zu-antworten-1312-103303.html

Außerdem werden in den Abmahungen falsche URLs genannt.
Was sagt eigentlich die Rechtsanwaltskammer dazu,täuschung des Gerichts mit falschen angaben,verletztung des Datenschutzes usw.
http://www.golem.de/news/klage-gegen-u-c-rechtsanwaelte-wir-wollen-wissen-wie-sie-an-die-daten-gelangt-sind-1312-103306.html

Das dürfte den Berufstand der Anwalt weiter in dreck ziehen oder nicht?

Wenn man sich die Unterlassungserklärung durchliest die bei der Abmahung dabei ist,muss man befürchten bei jeden Streaming hohe Geldbeträge zu bezahlen...

BTW das LG Köln soll die Anträge nicht geprüft haben,sondern nur durchgewunken haben...
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/auskunftsanspruch-vertraut-das-lg-koln-auf-die-richtigkeit-behaupteter-ermittlungen-aus-paraguay-15699/
http://www.heise.de/tp/blogs/6/150785
http://www.internet-law.de/2013/12/warum-die-streaming-abmahnungen-der-rechtsanwaelte-uc-unwirksam-sind.html

Cat Toaster (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 9:42 #

Heute im MoMa haben Sie einen aufgetan der das "Vergehen" am 17.12.2013 begangen haben soll, allerdings konnte keine Zeitmaschine gefunden werden.

Bei solchen Gerichten braucht man keine Anwälte mehr...

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 12. Dezember 2013 - 9:53 #

Internetminsterin Ursula von der Leyen...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Bildung-und-Forschung-Superministerin-Ursula-von-der-Leyen-2064405.html

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 12. Dezember 2013 - 11:15 #

Das hat mit dem LG Köln nichts zu tun; das weist in seiner Presseerklärung ausdrücklich auf die e-mail-Trittbrettfahrer hin.

Cat Toaster (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 16:24 #

Ja, und die Trittbrettfahrer gibt´s nur weil das LG leichtfertig die Herausgabe von Kunden- und Verbindungsdaten angeordnet hat. Na Mahlzeit!

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 9:44 #

kann bei solchen abmahn-geschichten mit unterlassungsaufforderungen stets nur den rat von schnurer (c't) empfehlen. man sollte dies und alle weiteren schreiben in der angelegenheit generell einfach ignorieren, bis irgendwann ein gerichtlicher mahnbescheid kommen sollte. der in solchen fällen nicht ohne grund in aller regel nicht kommt.
mit präventiven unterlassungserklärungen bringt man sich nur selbst in schwierigkeit für zukünftige situationen.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 12. Dezember 2013 - 11:02 #

Auch ein zu Unrecht abgemahnter hat die Pflicht, nach Erhalt des Abmahnschreibens nötigenfalls klar und umfassend zu antworten.

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 11:07 #

nö, ne antwortspflicht gibts nicht. kann man auch nur abraten in solchen fällen auf solch ein schreiben zu reagieren.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 12. Dezember 2013 - 11:15 #

Das Schweigen auf eine Abmahnung gilt als Ablehnung des Angebots, die Auseinandersetzung außergerichtlich mit dem Unterlassungsvertrag zu regeln. Schweigt man, dann veranlasst man ein Gerichtsverfahren. Du trägst auch dann die Kosten, wenn du erst im Gerichtsverfahren triumphierend die Tatsachen offenbarst, die den Unterlassungsanspruch zu Fall bringen.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 12. Dezember 2013 - 11:19 #

So weit kommt es aber oft gar nicht erst.
Auch sagen einige Experten zu dieser Welle das man eben nichts machen soll, da es wohl eh nicht durchkommen wird sollte es vor Gericht gehen.

Man spekuliert hier einfach auf die Leute welche ohne bei dem eigenen Anwalt nachzufragen zahlen. Schamgefühl und so..

Huiieh (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 14:46 #

Dann schick ich dir bald mal ne Abmahnung, dass du es bitte unterlassen sollst zu atmen, da du mein Eigentum an den Luftmolekülen verletzt, die ich letzte Woche ausgeatmet habe.
Mal ganz im Ernst wo führt denn das hin, wenn dem zu Unrecht Abgemahnten aus der unrechtlichen Abmahnung noch Pflichten erwachsen? Und das bei dem heutigen Abmahnwahn.

Außerdem - und ich bitte mich da zu korrigieren, wenn ich daneben liege, denn ich bin kein Jurist - aber gilt bei Zivilprozessen nicht das formale Erfolgsprinzip? Mit anderen Worten Verliererpartei zahlt Prozess? §91 ZPO

Sunny (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 15:33 #

Es hängt davon ab, ob für Pornos das Urheberrecht gilt. Und ob der Kläger die Rechteinhaber vertreten darf.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 12. Dezember 2013 - 15:39 #

Und ob Streaming überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Immerhin ist der knifflige Teil beim Filesharing auch nicht das laden sondern vielmehr das Anbieten.

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 16:08 #

nö. lustigerweise wird das immer wieder behauptet, aber seit urhg-reform von 2007 (zweiter korb) ist auch das beziehen von kopien aus einer illegalen quelle ein gesetzesverstoß. das sollte sich doch eigentlich mal langsam rumgesprochen haben ^^
jedenfalls ergibt sich hier aber immer noch die problematik, ob der user beim streamen denn überhaupt eine kopie bezieht und ob die quelle offensichtlich rechtswidrig ist oder dies nicht erkennbar ist für den user.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 12. Dezember 2013 - 16:15 #

Ich traue Herrn Vetter da durchaus über den Weg:

"Das bloße Betrachten eines Streams ist nach der derzeit gültigen Rechtslage keine “Vervielfältigung”. Das Gesetz fordert aber gerade diese “Vervielfältigung” für eine Urheberrechtsverletzung. Ob das eventuelle Zwischenspeichern auf dem Gerät schon eine Vervielfältigung ist, haben die Gerichte bislang nicht geklärt.

Die Rechtsanälte U + C berufen sich lediglich auf das Urteil des Amtsgerichts Leipzig im Fall kino.to. Dort ging es aber um die Verantwortung von Betreibern einer Streaming-Plattform, nicht um deren Nutzer. Die Abmahner vergleichen hier Äpfel mit Birnen."

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 16:01 #

kann mich da nur Huiieh anschließen. wenn du ein mögliches verfahren dann gewinnen solltest, musst du natürlich nichts zahlen. die anwaltskanzlei, die ja dann nach dem urteil gemäß dich zu unrecht zu einer unterlassungserklärung aufgefordert hat, muss dann die gesamten prozesskosten tragen.

Old Lion 27 Spiele-Experte - 77783 - 12. Dezember 2013 - 10:01 #

Es wurde doch schon jemand abgemahnt, weil er sich auf Red Tube am 17.12 um 23:irgendwas Pornos angeschaut hat, also in einer Woche. Da weiss man, was man davon zu halten hat. Einspruch einlegen und gut!

Hyperbolic 21 AAA-Gamer - P - 25236 - 12. Dezember 2013 - 10:12 #

Der Weg des Fleisches ist vorgezeichnet.

;-)

Asderan 14 Komm-Experte - 2551 - 12. Dezember 2013 - 10:52 #

Scheint eh da schon seltsame Trittbrettfahrer zu geben:

Meine Freundin hat eine entprechende Abmahnung an ihre Yahoo-Mail(!) bekommen. Netter Spam.
Das geilste war aber, dass sie am 27.12.2013(!) Redtube geguckt haben soll. Und Anschlussinhaberin ist sie auch nicht.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 12. Dezember 2013 - 10:58 #

Es gibt ein Mal die Abmahnungen, die per Post versendet werden und ein mal die, welche per E-Mail verschickt werden. Letztere sind bloß Spam.

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 13. Dezember 2013 - 22:15 #

Ich hoffe dieser Trucker hier wird auch abgemahnt: www.t-online.de/digital/id_66987688/
Unerhört!

Asderan 14 Komm-Experte - 2551 - 12. Dezember 2013 - 10:58 #

Was ich mich die ganze Zeit frage, muss man eine Urheberrechtsverletzung nicht irgendwie vorsätzlich oder jedenfalls irgendwie bewusst begehen? Aber beim Streaming weiß ich in der Regel doch gerade nicht, was ich da anschaue. Oft sind die Videos ja auch Promo-Ausschnitte der Rechteinhaber. Und vor allem weiß man doch VOR dem Anklicken oft noch nicht, was man da eigentlich anschaut. Alles sehr seltsam. Lässt sich nur schwer mit meinem Rechtsempfinden vereinbaren.

erasure1971 14 Komm-Experte - 2444 - 12. Dezember 2013 - 11:08 #

Dein Rechtsempfinden deckt sich da in etwa mit meinem. Man muss zu diesem Fall aber sagen, dass hier bisher nur abgemahnt wurde. Damit wurde eine Urheberrechtsverletzung noch nicht festgestellt.
Abmahnungen sind Massenware, die oft auch von den Anwälten und Richtern so behandelt werden. Ich will die Richter am LG Köln nicht in Schutz nehmen. Wenn die Berichterstattung stimmt, dann hätten sie die Beschlüsse, dass die Telekommunikationsunternehmen Adressen und Namen rausrücken müssen, nie durchwinken dürfen. Aber es ist wie in anderen berufen auch: Fehler werden gemacht.
Glücklicherweise kann man eine Abmahnung aber noch gut aus der Welt schaffen, indem man nicht zahlt, keine Unterlassungserklärung abgibt und sich wehrt. Dann wird aus dem Massenfall nämlich ein Einzelfall und da schauen deutsche gerichte dann glücklicherweise genauer hin und man kann hoffen, dass die Kanzlei und die schweizer Firma dann nicht durchkommen.
Meine persönliche Vermutung ist aber eh, dass jeder, der nicht zahlt und sich wehrt, nichts mehr von der Geschichte hören wird.

Asderan 14 Komm-Experte - 2551 - 12. Dezember 2013 - 11:22 #

Sehe auch gerade, die haben ja wirklich sehr gründlich alles in dem Video thematisiert.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 12. Dezember 2013 - 11:12 #

Als Anwalt im "mitbetroffenen" Regensburg - die Kanzlei U+C hat hier einen ihrer beiden Standorte - erfahre ich auch auf der unabhängigen Journalistenseite www.regensburg-digital.de immer gute Neuigkeiten zu dieser Thematik. Auch für Euch vielleicht interessant:

http://www.regensburg-digital.de/porno-abmahner-das-war-erst-der-anfang/11122013/

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 12. Dezember 2013 - 11:32 #

Warum greift die Rechtsanwaltkammer nicht ein und erwirkt ein Berufsverbot?Klingt ja fast nach Nötigung.Übt man den Beruf des Anwalt aus ist man automatisch Mitglied in der Rechtsanwaltkammer und die kann per Anwaltsgericht die berufsrechtlichen Verfehlungen von Rechtsanwälten in Deutschland bestrafen.Oder traut man sich nicht?Duldet die das verhalten?
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

"Allein aus Scham. Urmann ließ sich im Gespräch mit Solmecke unter anderem über Frauen aus, die ihren Männerns die Hölle heiß gemacht hätten."
http://www.regensburg-digital.de/porno-abmahner-das-war-erst-der-anfang/11122013/

Asderan 14 Komm-Experte - 2551 - 12. Dezember 2013 - 11:42 #

Nötigung ist ungefähr der offen formulierteste Straftatbestand, den es gibt :)

Alles nicht so einfach.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 13. Dezember 2013 - 17:55 #

Wann eine Rechtsanwaltskammer die Zulassung eines Anwalts widerrufen kann, ist ganz genau in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Das geht natürlich nicht einfach so, und schon gar nicht "nur", weil ein Anwalt etwas macht, das inhaltlich falsch ist oder nervt oder peinlich oder unhöflich oder moralisch umstritten ist; schließlich wäre das ein faktisches Berufsverbot für den Anwalt, und da müssen die Hürden schon hoch sein. Also müssen die Kammern handfeste Belege haben, zum Beispiel rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten, ich verweise auf § 14 BORA, um nicht alles abschreiben zu müssen:

http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__14.html

Und es würde auch nicht jede beliebige Verurteilung ausreichen. Beispiel: Du fährst an der roten Ampel aus Versehen dem Vordermann auf und er hat eine leichte Verletzung, Du wirst wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt - deshalb bekäme natürlich auch kein Anwalt anschließend die Zulassung entzogen.

Parallel zur Frage des Widerrufs der Anwaltszulassung insgesamt gibt es natürlich noch weniger einschneidende Mittel, zum Beispiel berufsrechtliche Maßnahmen durch die Anwaltskammer. Aber die darf überhaupt nur beanstanden, zum Beispiel formal rügen, was *berufsrechtlich* falsch gemacht wird, das heißt wenn gegen die besonderen (zusätzlichen) Berufspflichten der Rechtsanwälte verstoßen wird. Die wiederum sind im wesentlichen in der Berufsordnung (BORA) geregelt, falls das wirklich jemanden interessieren würde.

http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/bora_stand_01_11_13.pdf

Maverick 34 GG-Veteran - - 1330456 - 12. Dezember 2013 - 11:26 #

Korrekturhinweis: ausgegengen

Thomas Barth (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 11:52 #

SugarDVD gibt es übrigens nicht nur für Konsolen, sondern auch für den PC. ;)

http://www.gamersglobal.de/news/69259/xbox-720-porno-streaming-service-angekuendigt

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 12. Dezember 2013 - 12:14 #

Wäre vielleicht gar nicht so schlecht, damit sich die Milliarden an Singles sich endlich mal andere Singles suchen ;)

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 12. Dezember 2013 - 12:16 #

Wenn sie jetzt mit den Klagen durchkommen, dann wirst du auch Youtube, Vimeo und alle anderen Videodienste vergessen können. Eigentlich kannst du dann das Internet in Deutschland abschalten. Irgendwie bezweifle ich, dass das im Sinne der Singles ist. Im Sinne der Verheirateten ist es nicht, sage ich mal so als von der Ehe Betroffener ;) .

xxxxx (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 19:41 #

Welche Klagen meinst du? Geklagt haben bisher Anwälte, die Abgemahnte vertreten. Die abmahnende Kanzlei hat bisher nur ihre Wunschzettel verschickt.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 12. Dezember 2013 - 12:53 #

Wenn es denn so einfach wäre...

Ohne gutes Aussehen hat man in unserer Gesellschaft schlechte Karten.

Und Pornos werden auch von vergebenen Männern konsumiert. ^^

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Dezember 2013 - 16:23 #

pornos sind halt bequemer xD

firstdeathmaker 18 Doppel-Voter - 9333 - 12. Dezember 2013 - 14:08 #

Ist zwar eine "Gaming" Seite, was "Ego-Shooter" einschließt, aber trotzdem verstehe ich unter Egoshootern glaube ich was anderes...

ThokRah 17 Shapeshifter - 6966 - 12. Dezember 2013 - 15:54 #

Du hast da einen Schreibfehler. Es müsste "Ero-Shooter" heißen! ^^

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 12. Dezember 2013 - 14:25 #

Laut diesen Blog http://blog.kowabit.de/porno-sein/ haben die es seit März 2013 alles geplant.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 13. Dezember 2013 - 17:56 #

Natürlich ist sowas genauestens geplant und eingefädelt. Oder meinst Du, das ist denen letzte Woche beim Frühstück eingefallen?

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 12. Dezember 2013 - 14:56 #

Danke für das Video. Und mal abgesehen vom erotischen Aspekt ist das gesellschaftlich sehr wichtig, dieses Problem zu klären. Denn rein technisch ist es das Gleiche wie Youtube oder andere Streamingdienste. Diese unseriöse Kanzlei versucht nur, mit den Peinlichkeiten der Menschen Geld zu machen, die nämlich bei dem Thema lieber zahlen, als sich rechtliche Hilfe zu suchen.
Außerdem zeigt es, dass das Argument gegen die Vollüberwachung sinnlos ist, das da nämlich lautet: Ich habe ja nichts zu verbergen. Selbst als moralisch integerer Mensch hat man vielleicht Peinlichkeiten zu verbergen, hat mal über jemanden stark gelästert oder eine erotische Seite besucht. Und all das kann gegen einen verwendet werden, wenn alle Aktivitäten überwacht und gespeichert werden.

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 12. Dezember 2013 - 15:16 #

OMG, was fuer ein Schock am Donnerstag Morgen. Ich hatte die Ueberschrift erst so verstanden, als sei unser Games-Anwalt selbst wegen Pornogucken abgemahnt worden. - Interessanter Bericht, Henry, wie immer absolut sehenswert! Danke dafuer.

LegendaryAfanc (unregistriert) 13. Dezember 2013 - 0:21 #

Ich hab vorhin in einem rechtsblog gelesen das man der anwaltskanzlei eine email oder fax zurückschicken soll in dem steht das man um fristverlängerung bittet, weil man noch zeit braucht um rechtsbeistand zu suchen.

Damit hat man geantwortet, und in den nächsten Tagen bzw. Wochen wird sich dann schon zeigen was man tun soll.

Gastt (unregistriert) 13. Dezember 2013 - 3:20 #

versteh ich das richtig, dass nicht die leute verfolgt wurden, die auf den porno tube seiten die videos hochgeladen haben, sondern die die sich das angesehen haben ??

es gibt ja viele amateure die dort ihre selbst gedrehten videos hochladen. zu erkennen, ob das video nun legal oder illegal dort zum streaming angeboten wird, is als user doch fast unmöglich

Thomas Barth (unregistriert) 13. Dezember 2013 - 4:48 #

Ich glaube an eine Verschwörung von Amazon, Maxdome, Sky und Vivendi, um in Zukunft Pornos über die eigenen Streaming-Plattformen anbieten zu können. ;-)

Septiker (unregistriert) 13. Dezember 2013 - 5:29 #

Ich wußte zwar, dass du an Publisher glaubst, die mit Micro Transactionen Geld scheffeln! Das du allerdings einer von DIESER Sorte bist... *Hust*

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 13. Dezember 2013 - 9:50 #

Das dürfte nicht gut aussehen für die Abmahner
http://www.heise.de/tp/blogs/6/155491

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 13. Dezember 2013 - 21:49 #

Wird immer besser...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html

Aber Redtube fordert jetzt Schadenersatz von dem Abmahneranwalt.:D
http://www.itespresso.de/2013/12/13/streaming-abmahnungen-redtube-wei
st-vorwuerfe-zurueck/
http://www.derwesten.de/panorama/porno-abmahnwelle-redtube-meldet-sich-erstmals-zu-wort-id8769140.html
http://www.stern.de/digital/online/massenhafte-porno-abmahnungen-redtube-schlaegt-zurueck-2077439.htm

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 13. Dezember 2013 - 21:55 #

Die Piratenpartei hat gestern ein paar nette Details zu dem Thema gebracht, da ihnen ein paar infos zugespielt wurden. Leider berichtet kaum ein Medium noch freiwillig über die Piraten, offenbar gibts da sowas wie eine geheime Absprache ;) .

http://www.golem.de/news/abmahnung-u-c-soll-illegale-erfolgsvereinbarung-zugesichert-haben-1312-103379.html

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 13. Dezember 2013 - 21:57 #

Fassen wir zusammen:
1. Internetnutzer werden per Redirection auf ein Schmuddelvideo
umgeleitet.
2. Die IP der umgeleiteten wird protokolliert.
3. Die Nutzer werden wegen Urheberrechtsveletzung abgemahnt.

Eine einträgliche Einnahmequelle...

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 13. Dezember 2013 - 22:37 #

Vielleicht findet sich für die Kanzlei ja noch eine Gravenreutsche Lösung :P

Asderan 14 Komm-Experte - 2551 - 14. Dezember 2013 - 10:25 #

Ich habe auch beim Thema das Piraten auch das allererste mal das Gefühl, dass die bewusst von den Medien "geschnitten" werden...

Die Berichterstattung war immer negativ oder fiel aus. Als wenn man um seine Pfründe fürchtete...

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 14. Dezember 2013 - 12:59 #

"Offenbar hat die The Archive AG deutsche Nutzer mittels eines Skripts via Skimmed Traffic auf Redtube.com weitergeleitet und dabei per Proxy IP-Adressen mitgeloggt, statt eine Ermittlungssoftware einzusetzen. Die ermittelten Daten wurden an die Kanzlei Urmann + Collegen weitergegeben, die beim Landgericht Köln beantragte, die Inhaber der Anschlüsse offenzulegen. Trifft dies zu, hätte die The Archive AG gewerblichen Computerbetrug auf Kosten vermeintlicher Nutzer durchgeführt, indem gezielt IP-Adressen eingekauft wurden."

http://www.golem.de/news/abmahnungen-ip-adressen-offenbar-durch-zwangsumleitungen-ermittelt-1312-103385.html

Mit dem Internet legt man sich nicht an!