Dead Rising 3: Kein Release in Deutschland

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11. Oktober 2013 - 14:02 — vor 10 Jahren zuletzt aktualisiert
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Dead Rising 3 wird von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle aufgrund von Einwänden durch die BPjM keine Freigabe bekommen und soll deswegen auch nicht in Deutschland erscheinen. Das schrieb Microsoft in einer Stellungnahme an Destructoid und bestätigte damit eine vorangegangene Meldung von gameswelt.de:

Auch wenn Microsoft von dieser Entscheidung enttäuscht ist, achten wir die Ansicht des Gremiums und haben Dead Rising 3 aus dem deutschen Launch-Lineup der Xbox One gestrichen. In allen anderen Märkten wird der Titel auch weiterhin am 22. November erscheinen.

Bereits die beiden Vorgänger von Dead Rising 3 wurden in Deutschland nicht veröffentlicht und sind hierzulande beschlagnahmt – womit sie nicht verkauft und nicht importiert werden dürfen. Wer die Spiele aber schon besitzt, kann sie auch behalten. Theoretisch könnte der USK noch eine geschnittene Version von Dead Rising 3 vorgelegt werden, wovon wir aber nicht ausgehen, da dies bei den ersten zwei Teilen ebenfalls nicht der Fall war. Noch während der gamescom zeigte sich Microsoft bezüglich einer USK-Freigabe für das Zombie-Spiel optimistisch (wir berichteten).

Old Lion 27 Spiele-Experte - 77783 - 11. Oktober 2013 - 12:55 #

Wie ich finde, kein Verlust. Was ich bisher gesehen habe macht mich überhaupt nicht an!

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 11. Oktober 2013 - 13:17 #

Dead Rising 2 inklusive AddOn kann man dieses Wochenende im Rahmen des Publisherwochenendes auf Steam von einer Übersichtsseite aus auch in einen deutschen Warenkorb legen und kaufen...

Soviel zum Thema Beschlagnahme... *rolleyes*

Wird interessant sein wie Microsoft das mit der Registrierung auf der X-Box One handelt sobald auch DR3 beschlagnahmt sein wird. Theoretisch dürften die danach gar keine Neuregistrierungen vom Spiel aus Deutschland zulassen. Beschlagnahme bedeutet ja schließlich, dass es dann nur die Leute haben dürfen, die es vor der Beschlagnahme gekauft haben.

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 11. Oktober 2013 - 13:45 #

Wobei die erste Nutzung ja nicht dem Kaufdatum entsprechen muss... ich kanns ja jetzt kaufen, weil ichs haben will aber erst im neuen Jahr dann damit spielen... ?

Denke, die Onlineregistrierung ist kein Kauf, also sollte die davon eigentlich nicht betroffen sein...

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 11. Oktober 2013 - 15:16 #

"Beschlagnahme bedeutet ja schließlich, dass es dann nur die Leute haben dürfen, die es vor der Beschlagnahme gekauft haben."
--
Nein. Man darf (zum Eigengebrauch) auch beschlagnahmte Titel kaufen (es sei denn man will sie weiterverkaufen / Freunden zugänglich machen (verschenken) / anderen vorführen etc.). Es darf sie nur niemand VERkaufen. B)

Also ohne Online-Anbindung wäre das unproblematisch. Also bei alten Konsolen. Auch beschlagnahmte Titel darf ich jetzt noch frisch kaufen / erben, in meine PS1 schmeissen und zocken.
Aber durch die "Registrierung" / Konten-Bindung bei Xbox oder Steam ist Dein Gedanke trotzdem interessant: Wenn das gekaufte Produkt vorher nicht spielbar ist, und erst durch "Freischaltung" von Microsoft oder Valve überhaupt nutzbar wird, könnte man auslegen, daß diese Firmen das Spiel dem Käufer erst "zugänglich" machen, und genau das ist mit der Beschlagnahme verboten.
Man sieht halt, daß die Gesetze im Online-Zeitalter noch nicht angekommen sind. Schon daran, daß niemals Filme oder Spiele selbst, sondern nur Medien beschlagnahmt werden können. Wenn also EA DR3 im Media Markt zum Verkauf anbietet, kann dieses beschlagnahmt werden. Aber danach dürfte Activision das exakt gleiche Spiel als "Dead Risen - Extreme" in den Handel bringen, und es wäre nicht beschlagnahmt. B)
Genaugenommen lassen sich Digital-Only-Versionen also eigentlich gar nicht beschlagnahmen...!?!?

GerDirkO 14 Komm-Experte - 1906 - 11. Oktober 2013 - 17:07 #

Ganz genau genommen darf man beschlagnahmte Titel nicht mehr bewerben (auch positive Äußerungen können dadrunter fallen) veräußern, verleihen und vorführen (kurzum: Das Ding ist für einen selbst und keinen anderen - wer auf Nummer sicher gehen will genießt und schweigt.). Theoretisch darf ich zum Zeitpunkt des Erwerbs vorhaben es weiterzugeben, solange ich es weder vorher äußere/zusichere noch in die Tat umsetze sehe ich da eigentlich keine Möglichkeit für den Staat einen dafür zu verurteilen (Gedanken sind frei).

Das ist auch genau der Grund der mir beim alten Schema der XboxOne nicht gefiel, doch wurde das von MS ja wieder entfernt. Es bleibt wie bei der 360 - Disk=Spiel und DLCs gibt's nur dort wo es das Spiel frei zu kaufen gibt.

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75314 - 11. Oktober 2013 - 15:59 #

Mittlerweile wurde das Angebot jedoch wieder rausgenommen. Aber mein Bruder hat sich Dead Rising 2 gestern noch rechtzeitig bei Steam gekauft. :D

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 105026 - 11. Oktober 2013 - 17:16 #

So wars vor 2 Wochen mit Dead Island Riptide. War für wenige Stunden ganz offiziel im deutschen Store zu haben. Steam scheint nachlässig zu werden.

Mingan (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 16:01 #

Offenbar war der Kauf im deutschen Steam Store nur zeitweise möglich, jedenfalls vermag ich das Spiel dort nicht mehr zu finden.

Hinsichtlich des Umgangs mit indizierten und beschlagnahmten Titeln scheint es aber ohnehin viele Unklarheiten bei den Anbietern zu geben. Da wird auf Steam die indizierte, internationale Version von FarCry ohne Einschränkungen vertrieben, andere Spiele wie Inversion werden nur aufgrund eines fehlenden USK-Siegels dem deutschen Kunden nicht zugänglich gemacht und selbst eine Freischaltung einer Importfassung ist nicht möglich.

Beschlagnahmte Spiele dürfen in Deutschland nicht vertrieben werden, aber Besitz und persönliche Einfuhr sind erlaubt. Gibt ja nicht grundlos zahlreiche Shops im benachbarten Österreich, die sich darauf spezialisiert haben den deutschen Spielern jene Titel zu verkaufen, die es hier nicht oder nur geschnitten zu kaufen gibt.

Mich wundert es daher, dass Anbieter ohne Sitz in Deutschland solch einen Hickhack hinsichtlich dem Verkauf und der Freischaltung solcher Spiele veranstalten. Bei Retail-Fassungen macht es ja noch Sinn, dass man wegen der Produktionskosten davon absieht, Packungen für den deutschen Markt überhaupt herzustellen, aber warum man bei digitalen Fassungen vornherein und dazu übertrieben jeglichen Verkauf blockiert ist mir schleierhaft.

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 12. Oktober 2013 - 12:00 #

Ich bin gerade in England und bei mir steht beim Spiel:
"Hinweis: Capcom verlangt, dass das Spiel mit einer IP-Adresse aus Deutschland weder installiert noch aktualisiert werden kann."

Also sie nehmen das (zumindest mittlerweile) wieder ernst...

Tungdil1981 19 Megatalent - 16681 - 11. Oktober 2013 - 13:18 #

War abzusehen.

Pro4you 19 Megatalent - 16342 - 11. Oktober 2013 - 13:39 #

Begrüße ich. Das was man gesehn hat ist plump und gewaltgeil.

OtaQ 16 Übertalent - 4443 - 11. Oktober 2013 - 13:47 #

...und somit sehr sehr geil :)

Wer das nicht mag kann doch gerne das neue Pokemon spielen

Thomas Barth (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 14:06 #

Ich mag Pokemon und Dead Rising! Komm ich jetzt ins Fernsehen?

Jonas S. 21 AAA-Gamer - P - 25069 - 11. Oktober 2013 - 14:11 #

Blasphemie!!! 99% aller Killerspieler spielten auch Pokemon, verbietet es!!11!11!

Namenloser (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 14:41 #

Ich finde Videospiele generell plump und gewaltgeil. Daher würde ich sie gerne allen Erwachsenen verbieten, außer mir natürlich. ;-)

Zensur hat in einem Rechtsstaat nix verloren.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 11. Oktober 2013 - 14:50 #

Die USK ist weder eine staatliche Institution noch zensiert sie irgendwas.

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 11. Oktober 2013 - 15:22 #

Aber die BPjM.
Zitat: "Dead Rising 3 wird von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle *AUFGRUND VON EINWÄNDEN DURCH DIE BPjM* keine Freigabe bekommen."

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83891 - 11. Oktober 2013 - 15:24 #

Zensur ist das trotzdem nicht.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 11. Oktober 2013 - 15:24 #

Auch diese zensiert nichts.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Oktober 2013 - 15:41 #

Indizierung ist eine Nachzensur.

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Oktober 2013 - 2:53 #

nö. da eine indizierung kein erwerbs- oder besitz-verbot ist, handelt es sich dabei auch nicht um eine nachzensur.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 12. Oktober 2013 - 13:11 #

Zensur ist nicht *nur* ein Verbot sondern der Eingriff in die Meinungsfreiheit an sich. Sonst könnte ich (als Staat) mich auch hinstellen und sagen: Du kannst sagen was du willst, kann nur sein, dass du nacher dafür "verschwindest". Ist keine Zensur! Du kannst ja selber das Risiko eingehen, dafür draufzugehen.

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Oktober 2013 - 15:39 #

verschwinden kann jeder durch irgendwelche obskuren machenschaften. wir reden hier aber über die rechtslage und danach kann nur jemand im nachhinein "verschwinden" (haftstrafe ect.) wenn seine handlung strafwürdig sprich verboten war.

eine indizierung fällt nicht in diese kategorie, da es sich dabei nicht um eine bestrafung/maßregelung, geschweige denn eine änderung des jeweiligen werkes handelt. es ist also kein eingriff in die meinungsfreiheit und damit auch keine zensur.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 12. Oktober 2013 - 15:49 #

"es ist also kein eingriff in die meinungsfreiheit und damit auch keine zensur."
Dem halte ich die wohl kompetentere Meinung des Verfassungsgerichtes entgegen:
"Die Indizierung der CD sei als schwerwiegender Eingriff in die Meinungsfreiheit anzusehen, weil dadurch die Verbreitung weitgehend unmöglich gemacht werde. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die Indizierung von der Meinungsfreiheit unterfallenden Publikationen nur ausnahmsweise möglich. Bei mehrdeutigen Äußerungen sei diejenige Deutungsalternative vorzuziehen, die einer Indizierung entgegenstehe."
Vgl:BVerfG, 1 BvR 1584/07 vom 10.9.2007, Absatz-Nr. (1 - 35)

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Oktober 2013 - 16:23 #

da ist der feine aber juristisch entscheidende unterschied in dem wort "anzusehen". denn schlussendlich ist die meinungsfreiheit ein verfassungsrechtlich geschütztes gut und zensur illegal, womit indizierungen falls sie als solche gelten würde, verfassungswidrig wäre. was ja das BVG nicht so sieht. viel mehr ist eine indizierung faktisch eine handelsrechtliche einschränkung.
wo es sich tatsächlich um eine durchs gg gesicherte zensur handelt, ist bei dem verbot von verfassungsfeindlichen, volksverhetzenden oder menschenverachtenden werken. wo es aber auch nicht wirklich einen diskurs zu gibt, da diesbzgl weitesgehend konsens vorherrscht.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 12. Oktober 2013 - 17:00 #

Schon wieder falsch: Stichwort Güterabwägung.

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Oktober 2013 - 17:10 #

da kann ich dir nur widersprechen, stichwort: grundgesetz artikel 5.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 12. Oktober 2013 - 17:21 #

Womit du mich belegst:
"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. "

Ich hatte übrigens den falschen Teil gepostet weiter oben der korrekte lautet:
b) Die Indizierung der CD hat nach § 15 JuSchG zur Folge, dass sie Kindern oder Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden darf und auch gegenüber Erwachsenen der Umgang mit ihr in einer Weise erfolgen muss, dass sie Kindern oder Jugendlichen nicht zugänglich ist und von ihnen auch nicht eingesehen werden kann. --->Durch diese Beschränkungen greift die Indizierung in die Meinungsfreiheit ein (vgl. BVerfGE 90, 1 <16>).<-----
und:
c) Dieser Eingriff ist jedoch durch § 18 Abs. 1 JuSchG gerechtfertigt.

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Oktober 2013 - 17:41 #

da das gg inbgesondere als gesamtwerk zu betrachten ist, darfst du natürlich nicht art.1 abs. 3 außer acht lassen. die inhaltliche überarbeitung von werken ist daher nicht als zensur zu werten, da sie nicht durch die angesprochenen akteure vollzogen werden. und die handelseinschränkung ist dies ohnehin nicht. genauso wenig handelt es sich bei entsprechenden restriktionen im genussmittelbereich um eine einschränkung der meinungsfreiheit. dies würde ansonsten auch das EU-recht verletzen.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 12. Oktober 2013 - 17:58 #

Eine Handelseinschränkung ist Zensur, was an dem VerfG Urteil hast du nicht verstanden?
Nochmal:
"b) Die Indizierung der CD hat nach § 15 JuSchG zur Folge, dass sie Kindern oder Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden darf und auch gegenüber Erwachsenen der Umgang mit ihr in einer Weise erfolgen muss, dass sie Kindern oder Jugendlichen nicht zugänglich ist und von ihnen auch nicht eingesehen werden kann. Durch diese Beschränkungen greift die Indizierung in die Meinungsfreiheit ein (vgl. BVerfGE 90, 1 <16>)."
Und Genußmittel? Mein Whisykey hat noch keine Meinung ausgedrückt, meine Zigaretten ebenfalls nicht. Mach dich nicht lächerlich. Und Werbung für diese? Oh Wunder, auch Werbung fällt unter die Meinungsfreiheit und darf nicht ohne weiteres zensiert werden. Genau wie bei Spielen und Filmen wird das Werbeverbot für Tabak mit Jugendschutz begründet. Da findet dann wieder eine Güterabwägung statt.
"die inhaltliche überarbeitung von werken ist daher nicht als zensur zu werten, da sie nicht durch die angesprochenen akteure vollzogen werden." Du kannst veröffentlichen, kann halt nur passieren dass es ne durchsuchung und beschlagnahmung gibt, die dich evtl ruiniert. Jo so ein Damoklesschwert hat *überhaupt* nichts mit Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun. Schon klar.

Sp00kyFox (unregistriert) 13. Oktober 2013 - 1:04 #

eine handelseinschränkung ist natürlich keine zensur. und immer wieder dasselbe zitat zu wiederholen führt zu nichts, vlt probierste es mal mit argumentativ ;)
und niemand hat behauptet, dass genussmittel mediale güter wären. da sollteste dir eher selbst an die nase fassen ;)

>Du kannst veröffentlichen, kann halt nur passieren dass es ne durchsuchung und beschlagnahmung gibt, die dich evtl ruiniert. Jo so ein Damoklesschwert hat *überhaupt* nichts mit Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun. Schon klar.

wie ich dir schon schrieb, geht es hier um recht und nicht willkürliche polizeiaktionen, über die man höchstens spekulieren kann. wer verbotene, verfassungswidrige inhalte veröffentlicht, muss natürlich mit entsprechenden maßnahmen rechnen. da hatte ich ja oben schon gesagt, dass diese eine zensur ist, die ohnehin öffentlich akzeptiert ist.
aber bei verleumdung oder ähnlichen rein dingen wird es wohl kaum zu einer razzia kommen. da gibts eher abmahnungen bzw unterlassungsforderugen. um eine zensur handelt es sich dabei aber nicht.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 13. Oktober 2013 - 18:10 #

Was ist denn überhaupt deine Definition von Zensur? Ich meine wenn schon Handelseinschränkungen nicht darunter fallen, dann bleibt ja nicht mehr viel. Argumente habe ich von dir bisher auch recht wenige gelesen, eher Behauptungen.

Mazrim (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 18:53 #

womit sie nicht verkauft und nicht importiert werden dürfen.
=> wie nennt man den da?

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 12. Oktober 2013 - 1:42 #

Verkauft nicht, aber du als Privatperson darfst sie dir sehr wohl importieren.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Oktober 2013 - 15:26 #

"Gemäß dem Prinzip einer *halbstaatlichen* Selbstkontrolle gewährleistet die USK die Organisation der Prüfungen, die jeweiligen Altersentscheidungen fällen jedoch von den Ländern benannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK."
Der Staat bestimmt schon gut mit.

Namenloser Schreiber (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 18:16 #

Aber auch nur wenn man eine Vorzensur für keine Form der Zensur hält. Glaubst Du die Unternehmen passen ihre Spiele aus Freude am Programmieren an damit sie das USK 18 Siegel erhalten? Hat jemand der die deutsche Version von Bulletstorm spielt das selbe Spielerlebnis wie ein Besitzer der Originalversion?

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83891 - 11. Oktober 2013 - 18:57 #

Das ist Selbstzensur, keine staatliche.

Name? Bond. (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 20:25 #

Wenn ich dir die Pistole an die Schläfe halte und du selber deinen Post editierst wäre das auch Selbstzensur. Das ist einer der dümmsten Begriffe, den die deutsche Sprache zu bieten hat.

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Oktober 2013 - 2:55 #

nö, das würde man nötigung nennen, was nicht umsonst eine straftat ist.
ein produkt vorab so anzupassen umd mögliche resktriktionen zu umgehen bzw durch entsprechende einstufung eine möglichst große kundengruppe zu erreichen ist hingegen einfach nur eine potentiell gewinn-maximierende entscheidung. passiert zB in der lebensmittelindustrie ständig.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83891 - 11. Oktober 2013 - 14:13 #

Wieso ist das Top News, das war doch von vornherein klar. ;-)

CptnKewl 21 AAA-Gamer - 26647 - 11. Oktober 2013 - 15:43 #

Echt, ich bin in meinen Grundfesten zutiefst erschüttert worden - und weiß gar nicht wie ich dieses Trauma überwinden kann

Maverick 34 GG-Veteran - - 1327807 - 11. Oktober 2013 - 20:48 #

Zombies sind immer für Top-News gut...^^

Master Chief (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 14:35 #

Was für Feiglinge und Geizkrägen! Microsoft hat 17 Milliarden Dollar Gewinn erzielt im letzten Geschäftsjahr und kann es sich nicht leisten ein Spiel, das womöglich indiziert wird, in kleiner Auflage in die Läden zu stellen? Kein Gesetz in Deutschland verbietet es Microsoft Dead Rising 3 als Lauchtitel zu veröffentlichen.

Ich habe gerade meine Xbox One Vorbestellung bei Amazon storniert und werde nun versuchen beim Releasetag eine PS4 im Elektronikfachmarkt meines Vertrauens zu ergattern.

Old Lion 27 Spiele-Experte - 77783 - 11. Oktober 2013 - 14:37 #

Jawoll, zeig es ihnen.

Dennis Kemna 16 Übertalent - 4121 - 11. Oktober 2013 - 14:43 #

Feste drauf da! Gibs ihnen! Böser Publisher legt sich nicht mit einer Behörde an! Das kostet doch nichts und ist garantiert zu gewinnen!

Die One wird immer mehr die bessere Option, immer weniger ... Leute...
Man stelle sich vor ein friedliches Xbox Live. Hach aber soweit wird es dann wohl leider doch nicht kommen... *seufz*

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 11. Oktober 2013 - 14:48 #

Ohne dir deiner Aufregung in den Rücken fallen zu wollen, aber Microsoft hat mit dem Spiel selbst überhaupt nichts zu tun :).

Old Lion 27 Spiele-Experte - 77783 - 11. Oktober 2013 - 14:49 #

Pssst, nix verraten! Es regt sich grad so schön auf. Nicht verschrecken!

Namenloser Schreiber (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 18:05 #

Natürlich nicht. Desgewegen gibt es auch eine PS4-Version.

ROFL

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 12. Oktober 2013 - 1:42 #

Dennoch bellst du da den falschen Baum an.

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 11. Oktober 2013 - 15:17 #

"Ich habe gerade meine Xbox One Vorbestellung bei Amazon storniert und werde nun versuchen beim Releasetag eine PS4 im Elektronikfachmarkt meines Vertrauens zu ergattern."
--
Gute Idee, wo Sony ja immer so tapfer gegen deutsche Behörden kämpft... B)

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10455 - 11. Oktober 2013 - 15:46 #

Hahahaha... putzig!

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 11. Oktober 2013 - 14:47 #

Das war in der Tat abzusehen. Index ist somit garantiert.

memphis 12 Trollwächter - 1019 - 11. Oktober 2013 - 15:00 #

manche hier... Die Leute, die das Spiel haben wollen werden es schon bekommen. Und allen anderen kann es doch egal sein... nur weil einem das Spiel nicht gefällt. nucking futz

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 11. Oktober 2013 - 15:21 #

Eben. Die Leute hätten doch sowieso importiert. Entweder a) weil's im Ausland ja immer so dermaßen billiger ist und b) hätte es eine geschnittene USK-Fassung gegeben, sie diese nicht einmal mit der Kneifzange anfassen würden.

icezolation 19 Megatalent - 19280 - 11. Oktober 2013 - 15:11 #

Bin mit der Reihe nie warm geworden, was u.a. an der miesen Spielmechanik lag.

Fabowski (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 15:47 #

Liegt vermutlich am Mega Man-Macher...

Goldfinger72 15 Kenner - 3366 - 11. Oktober 2013 - 15:54 #

Ich finde es gut und auch wichtig, dass erwachsene Menschen durch den Staat vor solch böser Software geschützt werden. Das entlastet immerhin auch das Sozialsystem, da so weniger Psychotherapie bezahlt werden muss.

furzklemmer 15 Kenner - 3936 - 11. Oktober 2013 - 17:42 #

Sitzt die BPjM in der USK? Oder hat die USK die BPjM angerufen? Oder wie kommt das?

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Oktober 2013 - 17:50 #

(4) Ist ein Programm für Bildträger oder Bildschirmspielgeräte mit einem in die Liste nach § 18 aufgenommenen Trägermedium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich, wird es nicht gekennzeichnet. Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste vorliegen. -----> In Zweifelsfällen führt die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 eine Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien herbei.<------
Quelle: http://dejure.org/gesetze/JuSchG/14.html

Jadiger 16 Übertalent - 5509 - 11. Oktober 2013 - 16:32 #

Und da geht er hin der einzige wirkliche Kaufgrund für eine XboxOne. Für mich ist DR3 das einzige Spiel das mich an den next Gen spielen gereizt hat. Ich mochte es, DR2 ist zwar nicht jetzt das Überflieger Spiel trotzdem ist es einfach geil Zombies zu killen mit irgend welchen zusammen geklebten Waffen. Und es war auch nie leicht wie 99% der anderen Spiele heute die Bosse vor allem.
Voll nützlich so eine USK ich mein ab 18 sollte man doch selbst entscheiden ob einem das gefällt oder nicht. War aber abzusehen das DR3 nicht einfach offen hier rumstehen darf. Ich mein sonst kommt noch einer auf die Idee und rennt rum und tötet Zombies on mass. Oder baut sich aus Klebeband und Ferngesteuerten Autos eine super Waffe. Nein das ist einfach zu nah an der Realität sowas muss man verbieten.

Fabowski (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 16:37 #

Das lächerliche daran ist, dass man DR3 auf der Gamescom zocken konnte und massig Marketing-Aufwand betrieben wurde. Ich selbst konnte ein T-Shirt abstauben. Wer weiß, vielleicht reichen sie es noch nach.

furzklemmer 15 Kenner - 3936 - 11. Oktober 2013 - 16:47 #

Nehmen wir mal an, das Spiel landet auf dem Index, was anzunehmen ist. Und du läufst dann mit deinem T-Shirt in der Öffentlichkeit rum. Damit machst du Werbung für ein indiziertes Spiel und dich somit strafbar. Wenn du dann noch beim Tragen dieses Shirts mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wirst, wird das zum doppelten Tatbestand. Damit wärst du quasi Schwerverbrecher und sitzt im Zweifelsfall lebenslang in der Geschlossenen ein. Mit freiem Oberkörper, versteht sich. Darum jetzt AfD!

Fabowski (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 16:54 #

seems legit ... lol
Das T-Shirt ist aber echt hochwertig ^^

Namenloser Schreiber (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 18:18 #

Traue ich einem übereifrigen Rentner durchaus zu jemanden mit so einem T-Shirt anzuzeigen. ;-)

xxxxx (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 18:22 #

Häh? Was hat AfD jetzt damit zu tun?

General_Kolenga 15 Kenner - 2869 - 11. Oktober 2013 - 18:52 #

Ich glaube, das mit der AfD war ein Witz bezogen darauf, dass die AfD ihre Wahlwerbung mit leeren, aus dem Zusammenhang gerissenen Phrasen gemacht hat und drunter "Darum jetzt AfD!" ;)

xxxxx (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 21:01 #

Ach hat sie das ... Ist mir vielleicht unter den leeren Phrasen all der anderen Parteien nicht so aufgefallen ...

Die stundenlangen Vorträge einiger AfD Politiker zur Eurorettungspolitik fand ich im Vorfeld zur Wahl jedenfalls nicht ganz uninteressant.

General_Kolenga 15 Kenner - 2869 - 11. Oktober 2013 - 22:53 #

Puh, Politikdiskussionen in nem Gamerforum, nee danke (;

xxxxx (unregistriert) 12. Oktober 2013 - 7:36 #

Ja, das stimmt. Aber es hätte ja sein können, dass die AfD etwas zu Indizierungen, Beschlagnahmungen in D gesagt hat, was ich zwar nicht vermute, mich aber interessiert hätte.

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 105026 - 11. Oktober 2013 - 17:18 #

So wie ichs mir gedacht habe, als vor ein paar Wochen eine News meinte, das DR 3 in Deutschland erscheint. Da amüsierten sich noch manche drüber, das ich dort schon Schwarzseherei betrieb :)

General_Kolenga 15 Kenner - 2869 - 11. Oktober 2013 - 18:52 #

Nach ein paar Jahren als volljähriger Mensch hab ich langsam wirklich keine Lust mehr, mich vom Staat bevormunden zu lassen.

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 105026 - 11. Oktober 2013 - 19:12 #

Mhhhmmm, und was willst du dagegen tun, außer auswandern ?

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Oktober 2013 - 19:25 #

Spiele nicht mehr in Deutschland kaufen und damit auch dafür keine Steuern mehr in D bezahlen. Immer mit der Brieftasche abstimmen.

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 105026 - 11. Oktober 2013 - 19:39 #

Ähm und du glaubst das es unsere Politik interessiert ob du ein paar poplige Steuern nicht bezahlst durch Importkäufe ? wir hatten unlängst schon ne Forumsdiskussion zu dem Thema :http://www.gamersglobal.de/forum/73044/jugendschutz-oder-erwachsenengaengelung

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Oktober 2013 - 19:58 #

Es interessiert mich nicht, was die Politik interessiert. Mich interessiert, was mich interessiert. Und dazu gehört, wem ich mein Geld gebe. Ob die Politik daran was ändert geht mir sonstwo vorbei. Im Notfall dient sie immer noch der persönlichen Belustigung.

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 105026 - 11. Oktober 2013 - 20:18 #

"Immer mit der Brieftasche abstimmen." Wie würdest du dieses Statement denn beschreiben ? Politischer gehts nun nicht mehr ;)
Mal abgesehen davon das ich gern mal wüßte was an der deutschen Politik belustigend ist. Ich könnte meist eher heulen, wenn ich sehe wie die sogenannten Volksvertreter ihre Arbeit machen.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Oktober 2013 - 20:35 #

Ja, aber bei der Abstimmung geht es mir weniger darum ein Signal an jemanden zu senden, als jemanden *nicht* zu unterstützen. Es ist mir egal was sie machen, aber ich will es nicht unterstützen. Wenn du es auf die Politik beziehen willst, nenn es Nichtwähler/ungültig wählen, damit die Parteien weniger Geld bekommen.
Lustige Dinge in der Politik gibts ne Menge, Innenminister die den Radiergummi fürs Internet fordern, "Browser - Was sind denn jetzt nochmal Browser?"(Brigitte Zypries) oder wie wäre es mit Angela Merkel: "Bestimmte Dinge können wir national alleine nicht lösen. Deshalb müssen wir dies im internationalen Rahmen machen, denn das Herunterladen von Computern ist eine Sache, vor der nationale Grenzen nicht schützen können.".
Ich könnte noch ewig weitermachen. Du musst aufhören die Leute ernst zu nehmen, dann werden sie lustig.

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 105026 - 11. Oktober 2013 - 22:34 #

Ok vob der Seite betrachtet steht es auf einer Stufe mit dem freundlichen Media Markt Mitarbeiter der Wlan Kabel sucht :)

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Oktober 2013 - 23:29 #

Ein Klassiker, genau wie der Siemens Luftanker. :D

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 105026 - 12. Oktober 2013 - 12:56 #

Oder die Ausgleichsgewichte der Wasserwaage XD

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 12. Oktober 2013 - 13:12 #

ach, die guten alten Zeiten..... :)

General_Kolenga 15 Kenner - 2869 - 11. Oktober 2013 - 22:55 #

Auswandern ist schon geplant, wenn das Studium durch ist, bis dahin Augen auf halten nach PEGI Versionen in Online Shops.

Wenn ich ein Spiel spielen will, spiel ichs auch. ;)

Weryx 19 Megatalent - 15436 - 12. Oktober 2013 - 13:10 #

Du bist so tough, wir sollten uns alle an dir ein Beispiel nehmen.

Right Said Fred (unregistriert) 11. Oktober 2013 - 20:22 #

Ich habe eine Verständnisfrage. In der Pressemitteilung schreibt Microsoft:

"Dead Rising 3 wird nicht Teil des Launch-Line Ups der Xbox One in Deutschland sein. Nach Vorlage des Titels bei der BPjM konnte bisher keine Alterskennzeichnung vergeben werden. Wir bei Microsoft sind enttäuscht, respektieren aber die Entscheidung der Prüfstelle und nehmen den Titel aus der Launch-Planung. Dead Rising 3 wird davon unbeeinflusst in allen anderen Launchmärkten am 22. November 2013 erscheinen."

Warum schreibt ihr in der Überschrift also was von einer USK-Freigabe? Dadurch ensteht der Eindruck Microsoft hätte das Spiel der USK vorgelegt und die wären wieder der Spielverderber gewesen.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Oktober 2013 - 20:36 #

Die USK legt ein Spiel im Zweifelsfall der BPJM vor.

EvilNobody 15 Kenner - 3141 - 11. Oktober 2013 - 22:09 #

Wie gut, dass ich nach Österreich ausgewandert bin. :)

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 12. Oktober 2013 - 0:27 #

Also Dead Rising 2 habe ich oft gespielt aber niemals irgendwelchen Progress gemacht. Im Kaufhaus mit dem Dreirad irgendwelchen Zombies bei passender Soundkulisse über die Füße fahren hat mich viel mehr unterhalten als Pillen für die Tochter unter Zeitdruck zu suchen.

Teil 3 lässt mich persönlich völlig kalt.

FPS-Player (unregistriert) 12. Oktober 2013 - 13:31 #

Sowas albernes.

pauly19 15 Kenner - 2957 - 16. Oktober 2013 - 23:10 #

Schade aber absehbar.

Mitarbeit