Xbox One: Microsoft verbietet Sammelklagen in USA

XOne
Bild von Freylis
Freylis 23164 EXP - 20 Gold-Gamer,R9,S7,J1
News-Redaktion: Hat von der Redaktion weitere Rechte für das News-Redigieren erhaltenAlter Haudegen: Ist seit mindestens 5 Jahren bei GG.de registriertAlter Haudegen: Ist seit mindestens 3 Jahren bei GG.de registriertDebattierer: Hat 5000 EXP durch Comments erhaltenIdol der Massen: Hat mindestens 10.000 Kudos bekommenVeteran-Poster: Seine Forumsposts brachten ihm 2000 EXPDiskutierer: Hat 1000 EXP durch Comments erhaltenRedigier-Veteran: Verdiente 1000 EXP durch Edits fremder News/ArtikelStar: Hat 1000 Kudos für eigene News/Artikel erhaltenTop-News-Veteran: Hat mindestens 50 Top-News geschriebenFleißposter: Hat 200 EXP mit Forumsposts verdientKommentierer: Hat 100 EXP mit Comments verdient

14. Juni 2013 - 19:09 — vor 10 Jahren zuletzt aktualisiert
Dieser Inhalt wäre ohne die Premium-User nicht finanzierbar. Doch wir brauchen dringend mehr Unterstützer: Hilf auch du mit!

Mit ihrem neuen Geschäftsmodell für die angekündigte Xbox One ist Microsoft zumindest bei einem Teil der Spielergemeinde auf Kritik gestoßen. Nicht nur der geplante Online-Check zur täglichen Prüfung der Benutzerrechte der erworbenen Software, sondern auch potentielle Verbindungsprobleme in Gebieten mit schwacher Internet-Infrastruktur (wir berichteten) haben viele Fragen aufgeworfen und zu einer eher skeptischen Betrachtung der Entwicklung geführt. Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass Microsoft bestrebt ist, sich für den Launch seiner neuen Konsole rechtlich ausreichend abzusichern.

In diesem Zusammenhang greift Microsoft jedoch laut einer Meldung auf Neowin.net bei den allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Xbox One zu weitaus drastischeren Reglementierungsmaßnahmen von User-Rechten als bisher geschehen. So erscheine dort neben den Richtlinien zum Always-Online und der Handhabung von Gebrauchtspielen nun auch noch eine weitere Klausel, die der Neukunde vor dem Gebrauch der Konsole unterzeichnen muss. Dabei handele es sich um ein „bindendes Schiedsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit dem Verzicht auf Sammelklagen“. Der nicht leicht über die Lippen gehende Begriff beschreibt die Einwilligung seitens des Verbrauchers, im Falle von Beanstandungen mit der neuen Hardware, auf die Teilnahme und das Recht auf eine sogenannte "Sammelklage" zu verzichten. Eine solche Gruppenklage ist gewöhnlich eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolges nicht nur dem Kläger bestimmte Ansprüche einräumt, sondern darüber hinaus jeder anderen Person, die von demselben Sachverhalt mitbetroffen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob letztere Person selbst rechtliche Schritte eingeleitet hat oder darauf verzichtet hat: bei erfolgreicher Klage können alle Betroffenen ihren Aspruch auf Schadensersatz geltend machen.
 
Offenbar sind US-amerikanische Xbox-One-Vorbesteller bereits von dieser Regelung betroffen. Für alle deutschen Xbox-Fans, die mit der Anschaffung einer Xbox One liebäugeln, gibt es Entwarnung: sie sind nicht von den neuen Nutzungsbedingungen betroffen. Denn während ein solches „Class-Action“-Gerichtsverfahren in den USA legitim und weit verbreitet ist, wird es in Deutschland gewöhnlich gar nicht erst anerkannt – der ordentliche Rechtsweg steht natürlich auch dem deutschen Kunden weiterhin offen, eben nur nicht per Sammelklage.

justFaked (unregistriert) 14. Juni 2013 - 19:17 #

"Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge zur derzeitigen Rechtslage in Deutschland könnt ihr direkt beim Bundesverfassungsgericht einreichen."

Was soll denn das BVerfG damit zu tun haben?

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 14. Juni 2013 - 19:22 #

Stimmt. Schon korrigiert. :)

justFaked (unregistriert) 14. Juni 2013 - 19:23 #

Stimmt immer noch nicht ;)

Der BGH wird erst in der Revision angerufen - nach Ausschöpfung des Rechtswegs. ;)

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 14. Juni 2013 - 19:25 #

Ach, wo bist du nur gewesen, als ich die News geschrieben habe? ;)
Notfalls einfach direkt an Angela adressieren. Stimmt schon. So und jetzt zurueck zum Thema :)

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 14. Juni 2013 - 19:25 #

Versuch es doch mal in der Politik. Die schreiben Gesetze. Gerichte interpretieren nur.

justFaked (unregistriert) 14. Juni 2013 - 19:29 #

Ich würde den " -- Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge zur derzeitigen Rechtslage in Deutschland könnt ihr direkt beim Bundesgerichtshof einreichen. Nur, wie gesagt, bitte nicht als Sammelklage." Teil einfach streichen oder durch eine Floskel á la "Der ordentliche Rechtsweg steht dem deutschen Kunden natürlich weiterhin offen" ersetzen.

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 14. Juni 2013 - 20:04 #

Danke fuer das konstruktive Feedback. Julian hat es bereits fuer mich angeglichen :)

joker0222 29 Meinungsführer - 114715 - 14. Juni 2013 - 19:27 #

nee...Amtsgericht ;-)
Vorschlag: In Deutschland muss jeder Verbraucher selbst klagen und ggf. den Instanzenweg beschreiten.

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 14. Juni 2013 - 19:28 #

ach das war eh' nur ein Gag, und den habt ihr mir jetzt auch noch verhauen :) --- ich sag da jetzt nichts mehr zu. LOL

lolaldanee 14 Komm-Experte - 1949 - 14. Juni 2013 - 19:33 #

tröste dich, ich zumindest finds lustig :)

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 14. Juni 2013 - 19:27 #

Henry Krasemann! Hilfe! :)

Andreas 16 Übertalent - 4672 - 14. Juni 2013 - 19:29 #

Der hilft dir nicht und dreht wahrscheinlich gerade selbst ein Video zum Thema. :)

eQuinOx (unregistriert) 15. Juni 2013 - 0:19 #

Da brauchst Du Krasemann nich für...

In Deutschland wäre so eine Regelung nichtig, da es eine "überraschende Klausel" darstellt. Heisst: Wer sowas in seine AGBs reinschreibt, der kann es auch gleich wieder streichen, weil es so oder so nicht gilt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html

burdy (unregistriert) 15. Juni 2013 - 0:31 #

Ja. Man braucht Krasemann nicht. Eine Klausel, mit der man auf ein Recht verzichtet, dass man gar nicht hat, wäre natürlich überraschend. Aber wen interessiert es, wenn man auf ein Recht verzichtet, dass man eh nicht hat. In beiden Fällen ist es völlig bedeutungslos in Deutschland.

eQuinOx (unregistriert) 15. Juni 2013 - 0:43 #

Deswegen steht da "wäre" und nicht "ist". ;)

burdy (unregistriert) 15. Juni 2013 - 0:46 #

Wäre sie nun nichtig, weil es das Recht nicht gibt, oder weil es überraschend ist, dass man auf ein Recht verzichtet, dass es in Deutschland nicht gibt :)

eQuinOx (unregistriert) 15. Juni 2013 - 1:02 #

Haha :) Sie wäre nichtig, wenn sie nicht schon überflüssig wäre, damit ist sie also in Deutschland doppelt sinnlos und das ist mehr als genug ^^

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 14. Juni 2013 - 19:28 #

Lieb MS-Basher bitte auch Sony und EA bashen.
http://www.gamersglobal.de/news/42749/sony-ea-verbieten-sammelklagen-update

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 14. Juni 2013 - 19:55 #

Tust du berechtigte Kritik immer einfach als Bashen ab?

Und warum sollte man jetzt hier nochmal auf Sony und EA schimpfen?

Thomas Barth (unregistriert) 14. Juni 2013 - 20:02 #

Weil er Xbox-Fan ist und mit allen Mitteln versucht Microsoft in Schutz zu nehmen.

burdy (unregistriert) 15. Juni 2013 - 0:41 #

In den USA gibt es also eine allgemein gebräuchliche Klausel, die ungefähr jeder hat (EA, Valve, Sony, etc). Man darf also davon ausgehen, dass US-Amerikaner quasi täglich beim Verträge abschließen dieser Klausel zustimmten, nicht nur bei Videospielen.

Was soll jetzt also die Kritik sein? Das US-Rechtssystem soll geändert werden? Wir wollen auch Sammelklagen und das BVerG soll die bei uns einführen? MS nur allein verklagen können ist schlimmer als alle 24h online sein müssen? Steam ist der Hort des Bösen, weil man da seine Spiele nicht verkaufen darf und auch gegen Valve keine Sammelklagen einreichen kann, genau wie bei der Xbox?

Im Artikel kommt irgendwie nur das Bashing gegen MS durch, nicht die konkrete Kritik.

Raging Spirit (unregistriert) 14. Juni 2013 - 21:48 #

Die kriegen schon ihr Fett ab, wenn es an der Zeit ist inkl. Apple, Valve, Ubisoft, etc. Im Moment streckt einfach MS den Kopf zuweit raus, und braucht dem entsprechend den Kritikhammer!

BTW: Es sind immer die Basher, Heuler oder einfach nur die "Kritiker". die Änderungen bewirken, aber niemals die, die einfach alles akzeptieren und abnicken!

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62104 - 15. Juni 2013 - 18:18 #

Jep!

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 14. Juni 2013 - 19:30 #

Also beim US-Rechtssystem würde ich als Unternehmen immer versuchen Sammelklagen zu verbieten. Egal ob ich Spielkonsolen oder Dosensuppen verkaufe. Wo ist hier die News?

volcatius (unregistriert) 14. Juni 2013 - 19:45 #

PayPal glaubt ja auch, dass das deutsche BGB keine Anwendung bei ihren AGB findet (siehe §447 Gefahrübergang beim Versendungskauf).

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 14. Juni 2013 - 19:50 #

Yippieh, danke Julian! :)

Keksus 21 AAA-Gamer - 25149 - 14. Juni 2013 - 20:02 #

Nix neues:

https://www.gamersglobal.de/news/42749/sony-ea-verbieten-sammelklagen-update

Hemaehn 16 Übertalent - 4637 - 14. Juni 2013 - 20:24 #

Eigentlich ist es doch unmöglich dem User eine Eula vor Gebrauch der Konsole vorzusetzen oder?
Wenn der Text beim ersten Start der Konsole kommt ist sie ja schon in Gebrauch und wenn der Text im Handbuch steht würde zumindest ein deutsches Gericht entscheiden, dass man nicht davon ausgehen kann, dass alle Leute ein Handbuch lesen.
Kann ich mir ja die Konsole kaufen und dann klagen, weil ich sie nicht spielen kann. Oder was weiß ich. Gibt da ja kreative Leute, denen immer Gründe einfallen zum Klagen.

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 14. Juni 2013 - 20:29 #

Ist doch clever. Das wird bald jeder machen. "Mit der Nutzung unseres Produktes erklären sie sich automatisch bereit auf jedes Rechsmittel gegen uns zu verzichten"

Ganz im Stile von "Wenn sie das gelesen haben sind sie doof" :P

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266657 - 14. Juni 2013 - 20:33 #

Na wenn das nicht ein Fall für den Supreme Court ist...

NedTed 19 Megatalent - 13364 - 14. Juni 2013 - 21:05 #

Warum sollte man eine Sammelklage verbieten können?!

Skeptiker (unregistriert) 14. Juni 2013 - 21:08 #

Merkwürdiges Rechtssystem.

Was können die mir im Vertrag noch untersagen?
Einen guten Anwalt zu nehmen?

Den Klageort auf Hawaii festlegen?

Eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen?

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 14. Juni 2013 - 23:09 #

Vielleicht wird die Konsole ja verboten. Dann kaufen alle Kids das Ding auf dem Schwarzmarkt.

eagel (unregistriert) 14. Juni 2013 - 23:59 #

Und können es dann dank IP Sperre nicht nutzen

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 15. Juni 2013 - 1:07 #

Das große Problem an dem Ganzen ist, dass bei der Spy-DRM-Box ein Spielbetrieb ja ohne MS-Account und Verbindung zum Internet gar nicht möglich ist. Und für diesen Service können sie ihre Bedingungen diktieren wie sie lustig sind. Dass die hier in Deutschland dann tlw. nicht gültig sind, OK, aber das hilft anderswo nicht. Sony und EA gehören genauso gerügt und wurden sie auch, aber bei der Playstation ist zumindest ein Offline-Spielbetrieb möglich ohne sich an Bedingungen ketten zu müssen, die für den Online-Service beliebig festgesetzt werden.

Diese Account-Bindung inkl. Online-Zwang macht alles tausendmal schlimmer und öffnet die Büchse der Pandora zu jeglicher Willkür seitens Microsoft und der Publisher wie ja auch jetzt schon ganz klar zu sehen ist. Ein Nicht-Funktionieren der Konsole in gewissen Ländern wäre z. B. ohne so etwas gar nicht möglich.

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 15. Juni 2013 - 1:10 #

Wo wir schon bei rügen sind, bin mal gespannt ob MS auf die Verpackung einen Warnhinweis kleben muss wegen der Internetanbindung. Die Releasetage werden noch sehr Unterhaltsam habe ich so im Gefühl.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 15. Juni 2013 - 10:46 #

Gab es den einen Warnhinweis bei der WiiU?
Die musste doch auch erstmal ein Update laden um in Betrieb zu gehen.

Thomas Barth (unregistriert) 15. Juni 2013 - 12:21 #

Nur wenn sie bereits mit dem Internet verbunden war. Wenn man sie ohne Internet gestartet hat, konnte man gleich loslegen.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 15. Juni 2013 - 4:46 #

In dem "Spy"-Zusammenhang und den Beteuerungen von MS in den letzten Tagen, die Privatsphäre und all dieses Zeugs sehr ernst zu nehmen, ist dann auch die Meldung sehr interessant, dass MS Sicherheitslücken nach internem Bekanntwerden offenbar zunächst an den Geheimdienst weitergegeben hat, bevor sie geschlossen wurden – Damit der da nochmal eben die Chance hat, ein bisschen zu schnüffeln.
Das macht die erwähnten Beteuerungen so ... glaubwürdig.

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 15. Juni 2013 - 18:38 #

Microsoft und glaubwürdig in einem Zusammenhang ist eh...

Michl Popichl 24 Trolljäger - 52778 - 15. Juni 2013 - 7:25 #

ein ding sie zu knechten......ins dunkel zu treiben und ewig zu binden............oder so ähnlich ;-)

wolverine 16 Übertalent - 5132 - 17. Juni 2013 - 12:46 #

Man hätte die Außenseite der Box vielleicht gleich in der Schwarzen Sprache beschriften sollen...^^

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 15. Juni 2013 - 10:55 #

Bei den ganzen Berichten zur XBoxOne kann man nur hofen, wenn die Konsole erstmal nur in 20 Ländern verkauft wird.
Bei uns sollte erstmal die Rechtliche Seite voll und ganz geklärt werden, nachher muss MS noch die Server in Deutschland abstellen weil es unklar ist welche Daten MS einsieht und die Leute nur noch einen haufen elektronik Schrott zu hause stehen haben.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 15. Juni 2013 - 12:36 #

Passt ganz gut zu dem Thema:
http://i.imgur.com/fWpJY1n.jpg

Wenn euer Xbox Live Account wegen Cheaten oder aus anderen Gründen gesperrt wird, verliert ihr auch den Zugriff auf eure Spielebibliothek.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 15. Juni 2013 - 13:58 #

Tja, wenn du jetzt auch noch in "Fort Gay" wohnst.....

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 15. Juni 2013 - 14:32 #

Why on earth would I live there? ^^

Michl Popichl 24 Trolljäger - 52778 - 15. Juni 2013 - 15:49 #

ist es da warm ;-)

Crizzo 20 Gold-Gamer - - 24427 - 15. Juni 2013 - 14:35 #

Ist das nicht aktuell bei den kleinen Spielen, die es nur per Download gibt und z.B. bei Origin/Steam genauso?

justFaked (unregistriert) 15. Juni 2013 - 19:17 #

Ohne es genau zu wissen, wird man bei Steam nur aus dem Multiplayer ausgeschlossen ... kann das Spiel / alle anderen Spiele aber (im Singleplayer, sofern vorhanden) weiterspielen.

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 15. Juni 2013 - 20:26 #

Kommt bei Steam aber drauf an, was man macht. Cheaten im Spiel sorgt nicht für eine komplette Sperrung des Accounts, ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen unter Umständen schon.

matthias 13 Koop-Gamer - 1406 - 15. Juni 2013 - 22:51 #

ich denke ja eher nicht. allein die tatsache, das sie nun trotz nichtakzeptieren ihrer agbs den zugriff auf die bereits erworbenen spiele gestatten müssen spricht schon dagegen. in solchen fällen kann man ja garnicht mehr gegen die nutzungsbedingungen verstoßen.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 16. Juni 2013 - 19:02 #

Das betrifft aber nur die geänderten AGB. Für den Nutzer dürften dann die alten AGB weiterhin gelten, die hat er schließlich akzeptiert. Gegen die kann er also nach wie vor verstoßen

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 15. Juni 2013 - 20:01 #

Man wird nur aus dem Onlinespiel verbannt.

http://www.golem.de/news/ea-origin-erlaubt-kampagnenzugriff-trotz-bann-1204-91213.html

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 15. Juni 2013 - 18:40 #

Fantastisch, vor allem, da der Microsoft-Support auch garantiert niemals Fehler machen wird. Und die Strafe bei einer größeren Spielebibliothek und kleinstem Vergehen sicher vollkommen angemessen wäre.

Mitarbeit
BiGLo0seRLabrador Nelson
News-Vorschlag: