USK: Tag der offenen Tür am 16. November

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5. November 2012 - 13:24 — vor 11 Jahren zuletzt aktualisiert
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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle - oder einfach kurz USK - wird am Freitag, den 16. November 2012, einen Tag der offenen Tür veranstalten. Besucher können an diesem ohne Vorabanmeldung sowohl die Räumlichkeiten sowie "eines der größten Archive für Computerspiele weltweit" mit mehr als 17.000 Titeln besichtigen, als auch sich in die Rolle der Mitarbeiter versetzen und in einer simulierten Prüfungssitzung selbst die Einstufung von Spielen vornehmen. Des Weiteren wird es die Möglichkeit zum Einblick in die Tätigkeit der sogenannten "Sichter" und deren Vorbereitung der Präsentationen für die Sitzungen geben. Zu guter Letzt wird noch das komplette Team vor Ort sein und sich den Fragen von Interessierten stellen und hoffentlich befriedigende Antworten liefern. Es ist auch möglich als größere Gruppe, Schulklasse oder Universitätskurs an dem Tag teilzunehmen, jedoch wird in diesem Fall um eine Anmeldung im Vorfeld gebeten.

Wer also schon immer mal einen etwas genaueren Einblick in die Tätigkeit, Arbeits- und Verfahrensweise der USK erhalten wollte bekommt hiermit eine gute Gelegenheit. Zudem ist diese nicht immer ganz unumstritten. Oftmals sieht sie sich einerseits der Kritik aus Politik, aufgrund ihrer vorgenommenen Einstufungen, ausgesetzt und andererseits der Kritik von Videospielern, weil sie sich bevormundet fühlen wenn Publisher beziehungsweise Entwickler bei bestimmten Titeln Schnitte vornehmen um eine Veröffentlichung in Deutschland überhaupt zu ermöglichen. Ansonsten verwehrt die USK unter Umständen das zugehörige Siegel und somit die Einstufung, woraufhin die BPJM - Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - in Aktion tritt und entscheidet ob und wenn ja auf welcher Indexliste das Spiel landet oder es doch offiziell in Deutschland beworben und verkauft werden darf. Weitere Informationen und die Adresse könnt ihr dem Quellenlink entnehmen.

dawit (unregistriert) 5. November 2012 - 13:35 #

mh würde ich in berlin wohnen würde ich mir das doch mal anschauen
und schauen wie die da so arbeiten und was für leute uns hier zensieren ... ähm schützen

marshel87 17 Shapeshifter - 6583 - 5. November 2012 - 14:04 #

dito

Lord Lava 19 Megatalent - 14373 - 5. November 2012 - 13:41 #

"Diese ist nicht immer unumstritten, sondern sieht sich oftmals einerseits der Kritik aus Politik, aufgrund ihrer vorgenommenen Einstufungen, gegenüber und andererseits der Kritik von Videospielern, wegen den bei bestimmten Titeln notwendigen Schnitten um eine Veröffentlichung in Deutschland überhaupt zu ermöglichen"

Irgendwie ist der Satz etwas holprig formuliert, aber davon abgesehen kann er auch leicht missverstanden werden. Denn die USK wird ja eben zu Unrecht für die "notwendigen Schnitte" kritisiert, da sie selbst überhaupt keine Änderungen an den Spielen vornimmt.

Genau dadurch kommen dann ja so Kommentare wie der über mir zustande. :P

BiGLo0seR 21 AAA-Gamer - 29336 - 5. November 2012 - 13:52 #

War wirklich nicht ganz glücklich und eindeutig formuliert, vielen Dank für den Hinweis!
Habe den Absatz verändert und ergänzt und hoffe er ist nun besser lesbar und formuliert.

Lord Lava 19 Megatalent - 14373 - 5. November 2012 - 14:11 #

Ja, so ist es auf jeden Fall besser erklärt.
Jetzt musst du nur noch die "beziehungswiese" zu einem beziehungsweise machen. ;)

dawit (unregistriert) 5. November 2012 - 14:19 #

ok in der tat kenne ich mich da nicht so tiefgreifend drin aus
dann klär mich bitte auf

das die usk selber nicht schneidet ist mir klar
aber sie sind ja wohl der ausschlaggebende punkt für diese ...

oder nicht?

Lord Lava 19 Megatalent - 14373 - 5. November 2012 - 14:56 #

Naja, wenn es klar ist, dass die USK nix schneidet, warum dann von Zensur sprechen?
Zensur wäre es, wenn der Staat von Anfang an beschließen würde, bestimmte Medien/Spiele grundsätzlich zu verbieten.
Die Publisher reichen aber die Spiele selbst ein, theoretisch kann ein Spiel ja auch ohne USK Siegel verkauft werden. (Dann aber eben unter schlechteren Bedingungen (keine Werbung in Spielemagazinen, keine Poster im Media Markt usw.).

Erst spielen die Tester die Spiele und führen den Prüfern dann in einer Art Präsentation entscheidende Szenen vor um eben einen Eindruck zu vermitteln, um was es im Spiel geht, ob Gewalt überhaupt eine Rolle spielt usw.
Natürlich sind sie somit an der Vergabe der Einstufungen beteiligt, aber in Endeffekt entscheidet ein Gremium von Jugendschützern, ab wieviel Jahren das Spiel freigegeben wird.

Wenn es dich interessiert lies dir mal dieses Interview durch, da wird auf einige Fragen aus Gamer-Sicht eingegangen:
http://www.gamestar.de/interviews/1957632/schiessen_sie_bitte_in_den_kopf.html

Antwort zum Thema Zensur:
"Es ist keine Zensur, weil es keine staatlichen Auflagen für die Medien gibt. Jedes Spiel darf in Deutschland an Erwachsene abgegeben werden. Erst durch die USK wird ein Verbreitungsprivileg vergeben, Spiele auch Jüngeren zugänglich machen zu können. Der Anbieter ist Herr des Verfahrens, bei der USK wird nicht geschnitten. Wir stufen das ein, was bei uns eingereicht wird. Wenn der Anbieter eine Indizierung befürchtet, ändert er sein Spiel."

Wobei der Satz "Jedes Spiel darf in Deutschland an Erwachsene abgegeben werden." natürlich auch net ganz stimmt, bei strafrechtlich relevanten Inhalten gibt es da ja auch nochmal Einschränkungen.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 5. November 2012 - 15:02 #

Oder in kurz: ein USK-Label verhindert die Indizierung

BiGLo0seR 21 AAA-Gamer - 29336 - 5. November 2012 - 15:09 #

Stimme dir im Großen und Ganzen zu, nur die Sache mit dem Verkauf "ohne USK Siegel" stimmt doch nur insofern dass Spiel von der BPJM in der daraufhin automatisch anstehenden Prüfung es nicht auf die Indexliste B setzt oder?
Denn dann ist es strafrechtlich releavant und darf überhaupt nicht mehr verkauft werden und prinzipiell würde in dem Fall sogar der Besitz alleine einen Straftatbestand erfüllen. Du darfst mich aber gerne eines besseren belehren ;)!

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 5. November 2012 - 15:27 #

Spiele ohne USK Siegel, also Pegi und andere dürfen nur an Volljahrige verkauft werde.
Für Liste A gilt folgendes:
Fall 1: Einfuhr, Liste A
K kauft beim Versandhändler V ein indiziertes Spiel. Das Spiel befindet sich auf Liste A. Darf K das Spiel einführen? Was ist mit dem Händler?
Die Einfuhr für den privaten Gebrauch ist straffrei. Allerdings wird K in Konflikt mit dem Gesetz geraten, wenn er das Spiel für eine minderjährige Person kauft, für die er kein Erziehungsberechtigter ist, beispielsweise wenn der große Bruder ein Spiel für den kleinen Bruder kauft. Indizierte Medien dürfen nicht gegenüber Minderjährigen zugänglich gemacht werden. Nur die Eltern haben dieses Privileg (§27 IV JuSchG) und auch nur dann, wenn die Zugänglichmachung nicht missbräuchlich geschieht. Der „große Bruder“ hingegen muss mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Wird die Tat fahrlässig begangen, reduziert sich die Strafe auf maximal sechs Monate Haft oder Geldstrafe, zum Beispiel wenn die Spiele offen herumliegen oder der kleine Bruder Zugang zum PC hat. Der Händler hat die Spiele ausschließlich in einer geschlossenen Benutzergruppe an Erwachsene anzubieten (§15 I Nr.5, §1 IV JuSchG).
Zu ListeB:
Fall 2: Einfuhr, Liste B, Gewalt
K kauft beim Versandhändler V ein indiziertes Spiel (Gewaltdarstellung, §131 StGB). Darf K das Spiel einführen? Was ist mit dem Händler?
Gemäß §18 II Nr.2 JuSchG herrscht ein absolutes Verbreitungsverbot von Spielen, die sich auf Liste B befinden. Wer als Händler z. B. gewaltverherrlichende Spiele verbreitet oder zugänglich macht, muss mit einer einjährigen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen (§131 Nr.2 StGB). Dieses Verbot besteht unabhängig von der Verwendung einer geschlossenen Benutzergruppe. Der Versand an Erwachsene ist ebenso strafbar. Auch ausländische Händler sind davon betroffen, da der notwendige Erfolg der Tat (das Zugänglichmachen) im Inland geschieht. Eltern genießen auch hier ein Erziehungsprivileg, solange die Erziehungspflicht nicht verletzt wird (§131 IV StGB). Nach Ansicht einiger Juristen soll der privat handelnde erwachsene Endverbraucher das Spiel straffrei einführen können, da insoweit keine Jugendschutzbelange betroffen sind. [vgl. Liesching/Schuster, a. a. O. S. 147, OLG Hamm NjW 2000, 1965, Schreibauer, 1999, S. 239 f.].

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 5. November 2012 - 15:30 #

Stimmt eben nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung

dawit (unregistriert) 5. November 2012 - 16:04 #

ok ....
gut ich verstehe auch das publisher dann spiele soweit kürzen damit sie auch für ein breiteres jüngeres publikum verfügbar werden !

aber/und wo kommen dann die schnitte in spielen/filmen her, die doch eindeutig für ausschließlich erwachsene gekennzeichnet sind
und ich meine jetzt nicht die rechtswidrigen fälle (ns zeichen etc (wobei es da ja auch genial ist, dass es in filmen als kultur und in spielen als verherrlichung deklariert wird))

Vin 18 Doppel-Voter - 11879 - 5. November 2012 - 19:50 #

Weil Gewaltverherrlichung, soweit ich richtig informiert bin, ein Strafbestand ist (bzw. das Verbreiten entsprechender Medien) und gewisse Punkte eben von der USK als verherrlichend angesehen werden. Das wären Spiele die auf Liste B kommen. Auf Liste A würden jugendgefährdende Spiele kommen, auch hier gibt es bestimmte Punkte, bei denen die USK eine freigabe Verweigert, weil sie "die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden" um auch mal das Gesetz zu zitieren. Die Hersteller kürzen dann das Spiel (Eine Zensur findet in Deutschland ja nicht statt :p ), um eine USK-Freigabe zu bekommen und es so bewerben und bei den großen Händlern auslegen zu dürfen. Frag mal bei MediaMarkt und Co. nach Liste-A-Spielen, die werden dich blöd anschauen.

Amco 19 Megatalent - P - 19342 - 5. November 2012 - 14:07 #

Berlin ist etwas weit weg, aber die Arbeit würde mich schon interessieren.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 5. November 2012 - 14:30 #

Arte und Gamescom (TV oder s.ä.) haben in diesem Jahr die USK besucht und Videos davon ins Netz gestellt. Leider weiß ich die Titel nicht mehr.

Pomme 17 Shapeshifter - P - 8623 - 5. November 2012 - 14:20 #

Ob man auch mal in den USK-Giftschrank gucken und sich was rausnehmen darf? ;-)

Sid Icarus 10 Kommunikator - 405 - 5. November 2012 - 14:29 #

Dachte ich mir auch - die haben nämlich eine Kopie von Propeller Arena! :)

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 5. November 2012 - 21:49 #

http://www.pcgames.de/Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle-USK-Firma-22201/News/USK-Tag-der-offenen-Tuer-bei-der-Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle-849005/galerie/972448/#?a_id=849005&g_id=-1&i_id=972447

Man könnte weinen :D

Goldfinger72 15 Kenner - 3366 - 5. November 2012 - 14:31 #

Ich habe die Arbeit der USK schon immer bewundert. Ich hoffe, dass dort zukünftig auch alkoholische Getränke getestet werden. Mich würde nämlich brennend interessieren, ob diese dann aus Jugendschutzgründen nur noch alkoholfrei angeboten werden dürfen.

lichee 15 Kenner - 3199 - 5. November 2012 - 17:17 #

klingt sehr interessant, bin gespannt auf einen Rückblickartikel, wenn alles gelaufen ist^^

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14082 - 5. November 2012 - 18:29 #

Müsste das nicht "Tag der offnenen Liste" heissen?

Kith (unregistriert) 5. November 2012 - 19:31 #

Na wenn die mal nicht von einer Horde Uncut-Zombies überrannt werden ...

motherlode (unregistriert) 5. November 2012 - 21:15 #

Da schau ich gern vorbei. Danke

Christaneu 12 Trollwächter - 1145 - 7. November 2012 - 9:14 #

Hab ich mir auch gedacht!

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