Sleeping Dogs: Unzensierte EU-Version landet auf Index Liste B

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3. November 2012 - 17:47 — vor 11 Jahren zuletzt aktualisiert
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Während die PEGI-Fassung des Open World-Spiels Sleeping Dogs europaweit bereits am 17.8.2012 und die USK-Version für PC und Xbox 360 am 24.10.2012 veröffentlicht wurden, warten PS3-Spieler in Deutschland nach wie vor auf eine USK-Version. Diese soll ab 16.11.2012 erhältlich sein.

Laut einer Meldung auf Schnittberichte.com wurde die ungeschnittene PEGI-Fassung von Sleeping Dogs nun von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Wirkung zum 31.10.2012 indiziert. Da auch eine strafrechtliche Relevanz festgestellt wurde, landet das Spiel sogar auf der Liste B. So gilt auch eine Beschlagnahme nach §131 StGB als sehr wahrscheinlich, durch die ein Verkauf der PEGI-Fassung in Deutschland strafbar wäre. Bis es so weit ist, kann der Verkauf, zumindest unter der Ladentheke, aber weitergehen. Der Onlinehändler Amazon hat die PEGI-Fassung für Deutschland bereits aus dem Verkauf genommen.

McGressive 19 Megatalent - 14300 - 3. November 2012 - 18:01 #

Whatever... Ich zock dann mal Max Payne 3 weiter!

Miesmuschel (unregistriert) 3. November 2012 - 21:54 #

Warum???????

McGressive 19 Megatalent - 14300 - 3. November 2012 - 22:12 #

Ich besitze MP3 nicht einmal :P
Wollte mit einem aktuellen Beispiel lediglich darauf anspielen, dass auch dort eine explizite Darstellung von Gewalt gegen Menschen an der Tagesordnung ist, es dort jedoch niemanden zu jucken scheint...

Benjamin Braun Freier Redakteur - 440299 - 4. November 2012 - 16:00 #

"Explizite Gewaltdarstellung" ist nur ein Teilaspekt. In Sleeping Dogs dienen die Umgebungskills dann meiner Meinung nach stärker der Effekthascherei als in Max Payne 3.

FPS-Player (unregistriert) 3. November 2012 - 18:17 #

War doch klar... typisch für Deutschland.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 3. November 2012 - 18:45 #

Und City Cobra wird vom Index gestrichen und ist ab sofort auch in DE uncut erhältlich. Gewisse Entscheidungen verstehe wer will?

Red Dox 16 Übertalent - 5142 - 3. November 2012 - 19:24 #

Pff City Cobra. 2009 haben sie Carpenters "Das Ding aus einer anderen Welt" vom Index genommen. Ich liebe den Film aber warum der heutzutage ab 16 gilt wo man sich bei Videospielen noch dermaßen bescheuert anstellt ist einfach nicht nachvollziehbar.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 3. November 2012 - 19:32 #

ja ich weiss und die unterschiedlichen Massstäbe bei Filmen und Spielen kapier ich auch nicht.

Ketzerfreund 16 Übertalent - 5978 - 3. November 2012 - 22:29 #

Wird da nicht immer mit dem passiven Konsum des einen Mediums und dem aktiven des anderen argumentiert?

Krusk 15 Kenner - 2850 - 3. November 2012 - 19:10 #

Hm, in meinem Xcom ist das Alienblut grün...ich rieche eine Selbstzensur!

PCEumel 13 Koop-Gamer - 1436 - 3. November 2012 - 22:15 #

Deutscher Erwachsenenschutz schlägt wieder zu. ^^

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 3. November 2012 - 22:58 #

Hmmm, Gameware oder TheHut...wer kriegt dann die Kohle von mir?

FLOGGER 17 Shapeshifter - 8976 - 3. November 2012 - 23:24 #

Gleich mal in UK bestellen. Stell ich neben die bösen Spiele von Capcom und Sega.

Charlie 11 Forenversteher - 730 - 4. November 2012 - 2:21 #

es nervt einfach, bestellt doch jeder einfach uk

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 4. November 2012 - 2:23 #

Bestellen aus dem Ausland ist auch verboten, die könnten dann Beschlagtnahmt werden.

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 4. November 2012 - 2:42 #

NOCH ist der Titel nur auf Liste B. Und selbst wenn er beschlagnahmt wird, ist "nur" die Verbreitung verboten. Der Besitz ist dennoch legal, wenn ich die Rechtslage da richtig Überblicke. Klar, hat man Pech wenn es dann beim Zoll landet, aber juristisch belangt dürfte man für den Kauf nicht werden können. Maximal der Verkäufer hat mit Konsequenzen zu rechnen. Wobei sich dann wieder die Frage stellt, inwieweit ausländische Anbieter aus z.B. Österreich oder UK dann haftbar gemacht werden können. Möglicherweise hat sich die Rechtslage mittlerweile aber schon wieder geändert und ich liege nun völlig falsch.

Thomas Barth (unregistriert) 4. November 2012 - 2:57 #

Bei mir ist Splatterhouse aus den UK beim Zoll gelandet. Die Zollbeamtin guckte sich das an, meinte zu mir "Keine Ahnung warum das hier liegt, viel Spaß damit." und drückte mir das in die Hand. Ist zwanr "nur" Liste A, aber Dead Rising 2 der Liste B habe ich auch hier stehen. Ich mag den deutschen Zoll. ;)

Dead Rising 2 Off the Record (Liste B), habe ich mir vor einigen Tagenmit meinem PS3 AT-Account für 10€ gekauft, so etwas überprüft da zum Glück keiner. Ein PSN-Account ist ja schließlich auch kein Trägermedium. ;)

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 4. November 2012 - 13:43 #

Ich hab da keine Hemmungen, indiziertes Zeug aus'm Ausland zu bestellen. Gears of War 1, GoW 2, Crackdown und diverses anderes Zeug sind ohne Mucken bei mir in der Post eingetrudelt. Die "Glückssträhne" kann ruhig noch ein weilchen anhalten.

McGressive 19 Megatalent - 14300 - 4. November 2012 - 13:54 #

Mir war nicht mal bewusst, dass da überhaupt 'ne Gefahr besteht..? :P
Aber wenn Pestis Sachen durch den Zoll gehen, sollte das bei mir ja auch kein Problem darstellen.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83905 - 4. November 2012 - 23:04 #

Bei indizierten Sachen ist das auch kein Problem. Hier ging es doch darum, dass Sleeping Dogs möglicherweise beschlagnahmt werden könnte. Ich weiß jetzt aber auch nicht, wie dann die Rechtslage bei einer Bestellung aus dem Ausland wäre.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 4. November 2012 - 23:56 #

Dir als Besteller kann nichts passieren, ist ja keine anstiftung zu einer Straftat. Ich würde nur nicht im vorraus bezahlen sonst ist das Geld weg und bekommst im schlechtesten Fall kein Spiel. Wenn du es per Nachnahme machst schickt der Versandhändler dir vielleicht nochmal eine Version wenn sie nicht ankommt.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 4. November 2012 - 3:38 #

Wo hab ich geschrieben das du dich Strafbar machst?
Die rechtslage ist nun mal diese das es Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden darf, Punkt. Ich hab auch schon gehört das man als Privatperson keine Pornos aus dem Ausland bestellen darf, müsste der Zoll auch festhalten.
Wenn man 18 ist darf man die Titel ja auch kaufen, man muß aber danach fragen, der Händler macht sich ja auch schon Strafbar wenn er das Spiel auslegt.
Ich hab ja auch nur geschrieben das das Spiel beschlagnahmt wird, ich glaub nicht das dem Händler unterstellt wird mit absicht gegen das Jungenschutzgesetz verstoßen zu haben, genau weiß das letzte aber auch nicht.

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 4. November 2012 - 13:35 #

Wenn du schreibst "verboten" impliziert das ja automatisch Konsequenzen (ergo Strafe), wenn man gegen dieses Verbot verstößt. So hab ich's jedenfalls aufgefasst. Da ich die 18 schon länger überschritten habe, ist mir die Sache mit dem Jugendschutz aber auch relativ wurscht.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110368 - 4. November 2012 - 4:06 #

Nein. Für den Privatgebrauch darf indizierte Ware sehr wohl importiert werden und ist somit NICHT verboten. Ebenso dessen Besitz.

Siehe auch:
http://www.gamersglobal.de/forum/21847/rechtliche-unsicherheiten-indiziertebeschlagnahmte-spiele-im-ausland-bestellen

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 4. November 2012 - 12:13 #

Dann kann ja wieder jeder 8 Jahrige der an die Kreditkarte seines Vaters kommt besser an solche Spiele kommen wie ich der einfach nur zum nächsten Laden geht, wo es diese Spiele nicht gibt.
Die Kommentare auf die du verweist sind aber in Foren und verweisen wieder auf ein anderes Forum, wäre ja auch mal was für euren Rechtsexperten. :)
Und ich glaube das die Versender gegen folgendes Gesetz verstoßen.
§ 12 JuSchG (Jugendschutzgesetz)
Bildträger mit Filmen oder Spielen
(1) [...] mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger (Bildträger) dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind [...]

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110368 - 4. November 2012 - 13:08 #

Was die Sache mit der Kreditkarte und dem Jugendschutz angeht: Das ist dann das Problem vom Shop/Händler das zu prüfen, nicht das des erlaubten Imports per se. Sonst dürftest du überhaupt keine 18er-Titel über das Ausland beziehen.

Warum sollte der Verweis im Forum auf ein anderes Forum was für den Rechtsexperten sein? Eher wenn man dessen Inhalt 1:1 reinkopiert hätte. Verstehe deine Ambitionen nicht.

Nochmal: Jeder Erwachsene darf sich indizierte/beschlagnahmte Ware aus dem Ausland für seinen Privatgebrauch importieren und besitzen. Es ist nicht verboten.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 4. November 2012 - 13:52 #

Ich glaube er meinte: "Die Aussagen im Forum sind auch nur Hörensagen; Der Rechtsexperte (Gaminganwalt) sollte mal darüber eine Folge machen."
Richtig, Deathproof?

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 4. November 2012 - 14:07 #

Ja genau, würde mich zumindst mal interresieren.
Weil die Leute können viel behaupten, der Zoll hat ja auch kein Problem damit die Sachen rauszugeben wenn alles in Ordnung ist, wie hier einer Schreibt.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 4. November 2012 - 13:52 #

Ach so dann ist das JgSG also nur dafür da um Detsche Händler zu Drangsalieren?
Du böser Händler darfst das Spiel nicht ausstellen.
Toller Jungendschutz.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 4. November 2012 - 14:00 #

Naja. Wieso sollte sich ein englischer oder spanischer Händler dem deutschen Jugendschutz unterwerfen und Spiele die in seinem Land vollkommen legal anbietbar sind für deutsche Kunden aus dem (virtuellen) Regal nehmen? Und es gibt ja wohl genug kleine Spieledealer (online und offline) bei dennen man auf Nachfrage unter dem Tisch sowohl A als auch B-Listen Ware bekommt.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 4. November 2012 - 15:50 #

Das ist es ja, ich glaube ja noch nicht einmal das der Händler was zu befürchten hat ausser das ein Spiel bei Fund eingezogen wird.
So kann man ja alles per Post verschicken ohne was beführten zu müssen solange es im eigenen Land legal ist.
Edit: Bei uns wird aufjedenfall Hart gegen verstöße vorgegangen:
pcgameshardware.de/Internet-Thema-34041/News/Amazon-Marketplace-Anbieter-versenden-ungeprueft-indizierte-Spiele-und-Sex-Filme-872464/
Edit2: Ich hab jetzt was zu einem ListeB Spiel gefund und es ist strafbar ein solches Spiel zu versenden:
pcgameshardware.de/Spiele-Thema-239104/Specials/Indizierte-Spiele-kaufen-und-importieren-1026829/2/

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 5. November 2012 - 14:55 #

Das versenden (indizierter Medien) ist nicht strafbar, sondern bewerben und/oder verkaufen an U18. - Anders bei beschlagnahmter Ware.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 5. November 2012 - 15:37 #

Wenn sie auf Liste B stehen schon siehe meinen Kommetar weiter unten mit Gemäß §18 II Nr.2 JuSchG dann ist das versenden Strafbar.
Bei Liste B Kennzeichen ist sogar der Besitz schon Strafbar:
Fall 3: Einfuhr, Liste B, Kennzeichen
K kauft beim Versandhändler V ein indiziertes Spiel (verfassungswidrige Symbole, §86 StGB). Darf K das Spiel einführen oder besitzen?
Computerspiele unterfallen nicht den Ausnahmeregelungen zu verfassungswidrigen Symbolen. Beispielsweise ist die Verwendung in Dokumentarfilmen (§86 III StGB) oder Spielfilmen [bloße Duldung, Liesching/Schuster, a. a. O, S. 564] möglich. Da insoweit keine Jugendschutzbelange betroffen sind, verstoßen auch Erwachsene gegen das Einfuhrverbot. Ein Erziehungsprivileg gibt es hier nicht. Händlern wie auch Verbrauchern drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe, unabhängig vom Bestehen einer Indizierung. Der bloße Besitz ist nicht verboten [vgl. Politische-bildung-brandenburg.de]. Kommt nachträglich heraus, dass ein Spiel doch (versteckte) Symbole enthielt, muss K das Spiel nicht zurückgeben. Sammler derartiger Medien, aufgepasst: Gerichte können je nach Zahl der vorhandenen Medien ein „Vorrätighalten“ zum Zwecke der Verbreitung feststellen. In diesem Fall würde wiederum der Straftatbestand greifen.
Was anderes wären Titel die Indiziert aber nur auf Liste A sind die dürfen versendet werden.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 5. November 2012 - 15:43 #

Da muß mal der "Gamesanwalt" ran :-)

Nach folgender Ansicht ist der Import (durch Privatpersonen für sich) nicht strafbar:

"Sehr geehrter Herr **********,

[...]

Sie haben bereits die richtige Strafvorschrift (§ 131 StGB) zitiert. Deren Sinn ist darin zu sehen, dass eine Verbreitung im Sinne einer Weitergabe von als "unerträglich" angesehener Medien verhindert werden soll. Der private Besitz oder die rein private Nutzung unterliegt nicht diesem Tatbestand. Eine Ausnahme gilt für Personen unter achtzehn Jahren. Diesen darf das Medium wegen der davon ausgehenden Beeinträchtigung für die Entwicklung in keiner Weise zugänglich gemacht werden. Hierzu gibt es natürlich auch wieder eine Ausnahme, das sog. Erzieherprivileg, § 131 Abs. 4 StGB.

Hinsichtlich der Einfuhr ist zu berücksichtigen, dass diese nicht unter den Straftatbestand fällt, dass jedoch z.B. im Rahmen einer Zollkontrolle sich zunächst eine Verdachtslage ergibt, die möglicherwiese zu einer Durchsuchung führen kann.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Manfred Kastlmeier
Oberstaatsanwalt
Generalstaatsanwaltschaft München
Nymphenburger Str. 16, 80335 München"

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 5. November 2012 - 16:30 #

Ja sowas ähnliches steht ja auch in dem von mir angegebenen Text:
Nach Ansicht einiger Juristen soll der privat handelnde erwachsene Endverbraucher das Spiel straffrei einführen können, da insoweit keine Jugendschutzbelange betroffen sind.
Nur wieviele "Straftaten" werden auch mit Geldstrafen oder Sozialstunden bestraft und trotzdem kann man dafür weggesperrt werden.
Es gab auch mal einen Richter der besonders Hart für alles Bestraft hat hinterher nahm er Koks und gab sich mit Kriminelen ab.
Zollbeamte die ein Liste B Spiel finden riskieren ja auch ihren Job wenn sie sowas bewusst durchwinken, viele werden sich aber auch nicht auskennen.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 4. November 2012 - 15:56 #

Es ist doch verboten:
Fall 2: Einfuhr, Liste B, Gewalt
K kauft beim Versandhändler V ein indiziertes Spiel (Gewaltdarstellung, §131 StGB). Darf K das Spiel einführen? Was ist mit dem Händler?

Gemäß §18 II Nr.2 JuSchG herrscht ein absolutes Verbreitungsverbot von Spielen, die sich auf Liste B befinden. Wer als Händler z. B. gewaltverherrlichende Spiele verbreitet oder zugänglich macht, muss mit einer einjährigen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen (§131 Nr.2 StGB). Dieses Verbot besteht unabhängig von der Verwendung einer geschlossenen Benutzergruppe. Der Versand an Erwachsene ist ebenso strafbar. Auch ausländische Händler sind davon betroffen, da der notwendige Erfolg der Tat (das Zugänglichmachen) im Inland geschieht. Eltern genießen auch hier ein Erziehungsprivileg, solange die Erziehungspflicht nicht verletzt wird (§131 IV StGB). Nach Ansicht einiger Juristen soll der privat handelnde erwachsene Endverbraucher das Spiel straffrei einführen können, da insoweit keine Jugendschutzbelange betroffen sind. [vgl. Liesching/Schuster, a. a. O. S. 147, OLG Hamm NjW 2000, 1965, Schreibauer, 1999, S. 239 f.].
Quelle:
pcgameshardware.de/Spiele-Thema-239104/Specials/Indizierte-Spiele-kaufen-und-importieren-1026829/2/

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 4. November 2012 - 18:22 #

Da schau an. Aber wie dort auch steht ist die Frage wie das Gesetz gehandhabt wird. Wenn ein Englischer Händler mir das Spiel schickt, müsste er ja hier vor Gericht gestellt werden. Muss er dann von der Englischen Regierung festgenommen und nach Deutschland überstellt werden? Viel zu viel Aufwand. Wenn es angewandt würde, würden alle Online-Shops demnächst eine "No-Germans"-Regelung einführen um sicher zu gehen. ^^

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 4. November 2012 - 18:52 #

Deswegen ja auch nur die von mir erwähnte Beschlagnahmung des Zolls.
Das wird aber im promillebereich liegen.
Wer schuldig ist wird wohl nicht geklärt werden können, der Inhaber wäre der einzig Bekannte wenn er es auf einem Mitarbeiter schiebt müsste man das erstmal klären.
Bis jetzt konnte ich auch noch keinen Artikel finden das ein Versandhändler zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, ist halt wie bei Alkohol und Jugentlichen, hier und da gibt es mal eine Geldstrafe.

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 4. November 2012 - 4:56 #

Mal eine rechtliche Frage:
Über den GamersGlobal UK-Shop kann man Sleeping Dogs ohne weiteres bestellen.
Ist das rechtlich einwandfrei?

(nur zum sicherstellen, dass es da am Ende keine bösen Konsequenzen hat)

Red Dox 16 Übertalent - 5142 - 4. November 2012 - 11:40 #

http://forum.videogameszone.de/videogameszone-united-systemunabhaengige-plaudereien/7922344-info-thread-indizierte-beschlagnahmte-spiele-importieren-legal-oder-nicht.html

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 4. November 2012 - 12:55 #

Mir geht es nicht ums importieren, sondern um das indirekte "anbieten" von GG (über den UK-Shop).

dafreak 13 Koop-Gamer - 1526 - 4. November 2012 - 13:32 #

Jaja die USK.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 4. November 2012 - 13:45 #

Was hat jetzt die USK damit zutun?
Die USK setz keine Spiel auf die liste,sondern die BPjM

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 4. November 2012 - 13:35 #

In Anbetracht, dass das neue Hitman auch in Deutschland ungekürzt kommt, sehr komisch das Sleeping Dogs nun möglicherweise sogar beschlagnahmt wird. In beiden Spielen killt man Menschen, wenn man will, auf grausame Weise.

motherlode (unregistriert) 4. November 2012 - 14:36 #

Finde ich bei diesem Spiel nicht tragisch.

Silverhenge 14 Komm-Experte - 2049 - 4. November 2012 - 16:54 #

Finde ich überzogen. So brutal finde ich die EU-Version auch nicht, dass es gleich auf den Index gehört...

Benjamin Braun Freier Redakteur - 440299 - 4. November 2012 - 19:00 #

Möglich wäre auch, dass Square Enix es gar nicht erst bei der USK hat prüfen lassen und die geschnitte deutsche Fassung von vornherein geplant war. Als ungeprüftes Spiel muss dann eben die BPjM entscheiden.

Tritokx 17 Shapeshifter - 6656 - 4. November 2012 - 19:07 #

Aber nur auf Antrag, oder hab ich da was falsch verstanden?

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 4. November 2012 - 23:01 #

Ich bin mir hier nicht ganz sicher, aber ich meine gelesen zu haben dass seit 2003 die BPjM auch selbstständig tätig werden darf. Dafür könnten halt keine Spiele mehr indiziert werden, die ein USK-Siegel tragen.

Guldan 17 Shapeshifter - 8554 - 4. November 2012 - 17:56 #

Dann lass ich mri bald noch die Steam Version giften solange ich noch die Chance habe.

General_Kolenga 15 Kenner - 2869 - 4. November 2012 - 19:51 #

Bitte? So brutal ist dieses Spiel jetzt echt nicht. Die Environmental Moves sind teilweise nicht ganz ohne, ansonsten keine Ahnung, wie die darauf kommen.

kukulcan (unregistriert) 5. November 2012 - 20:13 #

Und wieder werde ich als erwachsener deutscher Bürger aufgrund angeblichen Jugendschutzes bevormundet.
Wenn das Spiel nur für Erwachsene freigegeben ist verstehe ich nicht was da noch geschnitten werden muß.
Mit der Begründung "Jugendschutz" könnte ich jetzt auch verlangen das alkoholische Getränke nicht mehr als 0.1% Alc. enthalten dürfen und Tabakwaren ohne Tabak hergestellt werden müssen.
Das wäre die Entsprechung zu dem Schwachsinn mit dem versauen von Spielen.
Ich bin 61 Jahre und kann wohl selbst entscheiden was ich mir zumuten kann.

Micha (unregistriert) 10. November 2012 - 15:45 #

Meine PEGI-Version von Sleeping Dogs wurde dank Update durch Steam nachträglich Cut. Das finde ich eine Sauerei. Schließlich habe ich mir explizit diese Version in AT gekauft und der Besitz ist ja nicht verboten.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110368 - 10. November 2012 - 19:10 #

Das sollte nicht sein. Ich würde da den Support anschreiben.

ehrhardt211 (unregistriert) 11. April 2013 - 18:51 #

ich habe mir ein paar Inhalte runter geladen, dafür bezahlt und jetzt kann ich sie nicht spielen! was kann ich da machen???

Mitarbeit
Tr1nityJohn of Gaunt
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