Blizzard verpflichtet sich zu deutlicheren Packungshinweisen

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ChrisL 199512 EXP - 30 Pro-Gamer,R12,S11,A10,J10
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26. September 2012 - 19:23 — vor 11 Jahren zuletzt aktualisiert
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Im Juni dieses Jahres erhielt Blizzard vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Abmahnung wegen mangelhafter Informationspolitik im Zusammenhang mit dem am 15. Mai veröffentlichten Diablo 3 (wir berichteten, siehe auch den GG-Beitrag des Games-Anwalts). Nach Angabe des Verbandes habe es das Unternehmen versäumt, „auf der Spieleverpackung einen ausreichenden Hinweis über eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels aufzunehmen.“ Auch fehlende hinreichende Angaben zur Registrierungspflicht auf der Battle.net-Plattform und dass ein Konto beim Blizzard-Netzwerk zum Spielen des Titels benötigt wird, wurde von den Verbraucherschützern bemängelt.

Die vom vzbv geforderte Unterlassungserklärung wurde nun von Blizzard eingereicht. Demnach verpflichtet sich das Unternehmen, bis zum 1. April 2013 alle Spieleverpackungen mit den erforderlichen Hinweisen in Bezug auf die Internetverbindung und der Battle.net-Registrierung zu versehen.

Hinsichtlich einer weiteren, vom Bundesverband abgemahnten Problematik wurde das Verfahren dagegen eingestellt: Der vzbv bemängelte seinerzeit auch die Serverausfälle, durch die viele Käufer von Diablo 3 über einen längeren Zeitraum keinen Zugang zum Action-Rollenspiel erhielten. Da „viele Spieler berichtet haben, dass die Server mittlerweile stabil laufen“, wird von einer Klärung vor Gericht abgesehen.

Abschließend weist der Verbraucherzentrale Bundesverband darauf hin, dass auch weiterhin das Problem der Account-Bindung besteht und es Spielern somit entweder nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist, ein erworbenes Blizzard-Spiel weiterzuverkaufen. „Gegenüber anderen Spielen, die man durchaus gebraucht weiterverkaufen kann, stellt dies somit eine massive Ungleichbehandlung zum Nachteil der Spieler dar“, so der vzbv, der den Entwickler und Publisher Valve vor kurzem – neben anderen Gründen – zu dieser Thematik ebenfalls abgemahnt hatte (wir berichteten).

NameName (unregistriert) 26. September 2012 - 19:00 #

Weiterverkauf war doch nicht die ausschlaggebende Thematik bei Valve, sondern die nachträgliche einseitige Änderung der Nutzungsbestimmungen? (Also gar keine Wahl Ja/Nein sondern augenblicklicher Spieleverlust)

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 26. September 2012 - 19:11 #

Korrekt, das sollte in der News anders formuliert werden, es ging dabei wirklich um die Änderung der AGB, die angenommen werden MUSSTE.

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 26. September 2012 - 19:13 #

Btw. War nicht heute da auch der Stichtag? 26.9?

ChrisL 30 Pro-Gamer - P - 199512 - 26. September 2012 - 19:14 #

Ursprünglich ja, wurde jedoch bis zum 10. Oktober verlängert.

ChrisL 30 Pro-Gamer - P - 199512 - 26. September 2012 - 19:12 #

Stimmt, ich habe es mal umformuliert.

rootingbill 10 Kommunikator - 415 - 26. September 2012 - 19:42 #

Den Nicht-Weiterverkauf von Spielen finde ich jetzt nicht soo schlimm, da ich mich sowieso nur schweren Herzens von meinen Spielen trennen könnte. Viel wichtiger finde ich es wirklich darauf hinzuweisen, dass das Spiel eine permanente Online-Anbindung benötigt und der Account an das Spiel gebunden ist.

Pitzilla 20 Gold-Gamer - P - 22256 - 27. September 2012 - 0:00 #

Ich find das auch nicht so schlimm, aber mich würde wirklich interessieren, wohin die Geschichte geht. Denn so ganz rechtmäßig scheint es ja nicht zu sein.

Christaneu 12 Trollwächter - 1145 - 27. September 2012 - 8:36 #

mir kommt vor, dass all dies eh bereits auf der erstausgabe von diablo 3 oben war...

Skeptiker (unregistriert) 26. September 2012 - 23:28 #

Blizzard verpflichtet sich, auf die Packungen
von Download-Spielen in Zukunft ...

;-)

Ein Spiel, dass mind. 4 Wochen an einen Account
gebunden war, sollte man übrigens kostenlos
an einen anderen Account übertragen können - permanent
oder temporär!
So könnte man z.B. Spiele wieder tauschen oder
eben außerhalb des Einzugsbereichs des Account-Anbieters,
auch verkaufen, ohne das dieser mitverdient.
Oder Spiele verleihen, während man selber länger im
Urlaub ist.
Es muss ja keiner machen, wichtig ist aber, dass man es
könnte!

Apple (unregistriert) 26. September 2012 - 23:38 #

Und dann kommst Du aus Deinem Urlaub zurück und stellst fest: verdammt, wo ist mein gesamtes Gold, wo sind meine Charaktere, warum habe ich keine Ausrüstung mehr - Ups, die hat man der "Ausleih-Spieler" alle an sich übertragen. Und dann?

justFaked (unregistriert) 27. September 2012 - 0:14 #

Naja, man wird die Leute ja kennen, an die man sein Spiel "ausleiht".

Kinukawa 21 AAA-Gamer - P - 25708 - 27. September 2012 - 8:37 #

Das Sprichwort "Gelegeneheit macht Diebe" trifft auch auf den Spielebereich zu. Ich würde niemals irgendwelche Accounts ausleihen.

justFaked (unregistriert) 27. September 2012 - 11:10 #

Hm ich hab´ keine Probleme damit guten Freunden meine Account-Daten zu geben (mit Ausnahme von einem, der es mit der Computersicherheit nicht allzu genau nimmt. Und bevor mein Account, wegen seines unsicheren Systems gehackt wird, lasse ich ihn lieber nicht spielen). Ich weiß an wen ich mich wenden muss, wenn was unsauber abläuft und da ich für alle Accounts unterschiedliche Login-Daten habe, wäre im Fall der Fälle das Problem auch nur "lokal".
Wenn man Sorge hat (berechtigt oder nicht), dass Freunde und gute Bekannte einem den Account stehlen, sollte man sich vielleicht Gedanken um das eigene soziale Umfeld machen.

Edit: Nachdem ich den Kommentar unter mir gelesen habe (Blizzard-Foren, Account-Diebstahl, nur Freund hat Zugriff), möchte ich hinzufügen, dass in gewissen Alters- bzw. Reifegruppen die "Gier" wesentlich ausgeprägter zu sein scheint.

apple (unregistriert) 27. September 2012 - 0:50 #

Hast Du jemals einen Blick in die Kundendienstforen von Schneesturm geworfen?

"Mein Account wurde ausgeräumt, dabei hatte nur beim bester Kumpel Zugriff, der würde sowas nie tun"

Vorsichtig ausgedrückt: im großen Maßstab Accounts zu verleihen führt nur dazu, daß Schneesturm sagt "Jau, viel Spaß, wir stellen Eure Accounts nicht wieder her, nachdem Eure "Freunde" diese ausgeräumt haben."

MfG

Anonymouse (unregistriert) 29. September 2012 - 3:59 #

Also ich hab meinem Freund mal den Account geliehen und dann hatten wir beide am ende paar 100 Mio Gold und nicht mehr nur er. Der fiese Hacker! o0

oops (unregistriert) 27. September 2012 - 7:41 #

Das soll Verbraucherschutz sein? Das ich nicht lache.

Das klingt nach einer Alibiaktion einer Behörde.

Can1s 15 Kenner - 3455 - 27. September 2012 - 8:26 #

wie immer

Erynaur (unregistriert) 27. September 2012 - 12:34 #

Die Verbraucherzentrale ist keine Behörde.

Olipool 19 Megatalent - P - 13529 - 27. September 2012 - 9:37 #

Ich weiß, dass ist jetzt sehr pingelig, aber könntest Du den Doppelpunkt aus der Überschrift rausnehmen?

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 28. September 2012 - 18:57 #

Doppelpunkte sind geil: Nach Umfragen der deutschen Verbraucherzentrale: sind sie in den letzten Monaten wieder ganz ungemein im Kommen. Semikolons: dagegen gelten inzwischen als derart konservativ, dass sie kaum noch in renommierten Mode- und Fachzeitschriften Verwendung finden: echt wahr!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

ChrisL 30 Pro-Gamer - P - 199512 - 28. September 2012 - 19:13 #

Ein wenig pingelig, ja, aber Recht hast du ja auch irgendwo. Und weil du auch normal gefragt und nicht gefordert hast, hab ich den Doppelpunkt entfernt. :)

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 1. Oktober 2012 - 21:17 #

Hey, da komme ich Dir zu Hilfe und Du stimmst dem Doppelpunkthasser zu. Schaem Dir! LOL - just kidding! :-)

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 28. September 2012 - 7:04 #

Musste gerade an eine Zigarettenschachtel mit fetten weissen Warnaufdrucken denken. Falls die Spieleverpackungen nicht komplett verschwinden (wir haben ja gelernt, dass bald nur noch über Streams gespielt wird), dann schauen die in ein paar Jahren vielleicht sogar ähnlich aus.

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 28. September 2012 - 17:05 #

Ich bin froh, dass endlich mal jemand einen modernen Softwaregiganten zur Rechenschaft zieht. Hier in den USA kommen die leider meistens mit allen moeglichen Verletzungen von Verbraucherrechten durch. Und die Tatsache, dass man gezwungen ist, stetig online zu sein, sollte wahrhaftig in fetten, roten Lettern auf der Packung prangen. Wenn ich naemlich meinen jaehrlichen Trip in die Wildnis veranstalte und spaet abends in meiner Blockhuette am See nach dem Laptop greife und sich da dann wegen mangelder Internetverbindung in der Botanik beim Spiel nichts regt, kriege ich den Nervenkollaps und beisse in die Auslegeware! Ist mir wahrhaftig passiert (bis auf die Auslegeware - in der Huette war kein Teppich). Schande ueber dich, Blizzard! Und ein Lob auf Deutschlands Verbraucherschutz!!! YEAH!

Mitarbeit
Hack and Slay
16
Activision
15.05.2012 (PC, MacOS) • 03.09.2013 (Playstation 3, Xbox 360) • 19.08.2014 (Playstation 4, Xbox One) • 02.11.2018 (Switch)
Link
9.0
8.1
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