Diablo 3: Verbraucherzentralen drohen Blizzard mit Klage

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24. Juli 2012 - 20:39 — vor 11 Jahren zuletzt aktualisiert
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Bereits im Juni hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Blizzard abgemahnt und den Publisher bezüglich Diablo 3 mangelhafte Informationspolitik vorgeworfen (lest dazu unseren Beitrag des Games-Anwalts). Dabei ging es hauptsächlich darum, dass entgegen anderslautender Zusagen Blizzard nicht gewillt oder in der Lage war, zum Launch des Always-On-Titels genügend Ressourcen (Stichwort: Serverausfälle) zur Verfügung zu stellen, um Probleme auszuschließen oder zumindest zu minimieren. Des Weiteren wurde kritisiert, dass der "Internetzwang" für den Kunden nur unzureichend kommuniziert worden sei, wodurch zahlreiche Missverständnisse und Fehleinschätzungen entstanden seien.

Die zwischenzeitliche Stellungnahme Blizzards hat die Verbraucherzentralen nicht überzeugt. Man erwarte eine weitere Stellungnahme mit zufriedenstellendem Inhalt, so der Bundesverband gegenüber PC Games:

Die uns von Blizzard übersandte Antwort fanden wir unzureichend und haben eine letzte Frist zur Stellungnahme bis zum 27. Juli 2012 gesetzt. Sollte uns eine weitere Stellungnahme auch nicht überzeugen, werden wir voraussichtlich Klageauftrag erteilen, um die offenen Fragen gerichtlich klären zu lassen.

Jetzt liegt es zunächst an Blizzard, bis zum Wochenende adäquat zu reagieren und nach Möglichkeit eine Klage abzuwenden. Man darf jedoch davon ausgehen, dass Blizzards Rechtsabteilung bereits an einer passenden Strategie arbeitet.

marshel87 17 Shapeshifter - 6583 - 24. Juli 2012 - 18:25 #

interessant zu lesen.
Kann mir jemand erläutern was passieren würde, wenn die Verbraucherzentrale Recht bekommen würde?

Buddy (unregistriert) 24. Juli 2012 - 18:27 #

Ich hoffe das sie einen Patch rausbringen und somit den Online-Zwang aufheben. Das wäre Nice!!! Grüße Sille

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 21:11 #

Das wird nie passieren dazu werden zu viel Sachen auf dem Server generiert / gehostet.

Weryx 19 Megatalent - 15436 - 25. Juli 2012 - 6:00 #

Sehe auch kein Grund das sie dazu veranlasst sind, die vorwürfe in die richtung sind eh leicht lachhaft, bei anderen Spielen stehts auch hinten klein auf der Verpackung

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 25. Juli 2012 - 7:53 #

"...bei anderen Spielen stehts auch hinten klein auf der Verpackung."

Ja, so klein, daß man es kaum entziffern kann, besonders für ältere Menschen, die so ein Spiel vielleicht für ihren Enkel kaufen.

warmalAnonymous2 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 9:25 #

da das ur-diablo auch schon etwas länger her ist, werden manche "ältere menschen" das spiel bereits für sich selbst kaufen... ;)

meph 09 Triple-Talent - 323 - 25. Juli 2012 - 17:57 #

Vieleicht gibt es aber auch gerade hier noch keine rechtskräftiges Urteil? Ich finde das permamenter Internetzwang auch dick auf die Verpackung gehört, wie das USK16 Siegel. Gerade bei einer Marke Diablo, erwartet man diesen nunmal nicht. Anderes bei einem WOW.

AUch wenn es einige nicht wahrhaben wollen, aber es gibt in Deutschland reichlich Gebiete, die nichtmal DSL1000 zur Verfügung haben. Bei mir sind es auch nur DSL1500, womit Diablo3 schonmal laggy wirken kann.

Ukewa 15 Kenner - 3689 - 25. Juli 2012 - 12:50 #

Zuersteinmal: Es ist völliger Quatsch, daß an der Always-Online-Strategie etwas geändert wird. Darum geht es auch der Verbraucherzentrale nicht. Sondern um ausreichend GROßE und ausreichend klar formulierte Hinweise auf der Verpackung - dies ist wohl das Hauptkriterium. In allen anderen Klagepunkten sehe ich kein Land für die User, außer man kann Blizzard Fahrlässigkeit oder Absicht oder irgendsowas nachweisen(!)..

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 24. Juli 2012 - 18:30 #

Das mit dem Internetzwang steht groß auf der Packung. Können die net lesen? Das andere ist ok. Blizzard hätte mehr Server bereitstellen müssen. Das Problem war auch schon bekannt als WoW gestartet wurde. Auf dem Server Blackmoore (wo ich nach wie vor spiele) war 2005 grade in der Anfangszeit eine Warteschlange von 2 Std normal. Auf D3 haben nochmehr Leute gewartet als auf WoW. Sorry, da hätte Blizzard vorbeugen müssen.

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266649 - 24. Juli 2012 - 19:11 #

Ich glaube das mit dem Hinweis auf der Packung, dass eine Internetverbindung notwendig sei, hat zu Missverständnissen geführt, da man denken könnte, diese sei nur einmalig für eine eventuelle Aktivierung oder so nötig, drum die Verwirrung...

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 24. Juli 2012 - 19:14 #

Wenn es einmalig wäre, dann würde da auch einmalig stehen. Bei WoW steht auch nichts anderes.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 27. Juli 2012 - 15:40 #

Es steht weder einmalig noch permanent. Man kann also alles hineininterpretieren! Damit ist die Formulierung schwammig und somit unzulässig!

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 24. Juli 2012 - 18:34 #

Sorry aber die Verbraucherzentrale gat doch einen Schaden. Dass Diablo 3 Always-on voraussetzt habe sogar ich mitbekommen und mich interessiert dieses Dauergeklicke Null. Habe hier sogar die SdK ausgelassen. Und das es bei sowas zu Serverproblemen kommen kann, damit muss man rechnen. Da schreit wohl jemand nach etwas Aufmerksamkeit.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 24. Juli 2012 - 18:39 #

Um Aufmerksamkeit denke ich geht es der Verbraucherzentrale sicher nicht. Aber es könnte mal ein richtiger Schritt oder aufrütteln in die Richtung sein, diesen unsäglich-gängelnden Kopierschutz - sowieso oder besonders für reine Singleplayer-Spiele - (Blizzard sind ja nicht die einzigen, die den anwenden), einen Riegel vorzuschieben. Ich bin immer noch der Meinung, daß dieser Kopierschutz nur Nachteile für den Kunden hat - und das kann's einfach nicht sein.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 20:39 #

Na klar gehts um AUfmerksamkeit.
Das Medienecho war groß genug das sie mal ihren faulen Arsch hoch bekommen.
Warum sind sie denn nicht beim nicht funktionierenden Offline Modus bei Steam nicht erreichbarkeit aktiv oder warum wurde denn nix gemacht als die Ubi Servr reines Single Player spielen unmöglich gemacht haben?
Weniger Aufmerksamkeit hat sich nicht gelohnt ...

Objektiv sieht es nach reinem Medienschlampentum aus.

Wenn sie das so durchziehen bei Blizzard, was sie von mir aus wirklich tun sollten, dann erwarte ich aber auch das sie diesen Kurs konsequent weiterverfolgen. Es wird aber wohl ein Exempel statuiert und dannach die Linie nicht weiter verfolg werden.

Jedes mal wenn man länger und unangkündigt Single und Multiplayer spiele nicht spielen kann müssten sie dann aktiv werden.

Und bei MMO's dann wenn die Downzeiten nicht vergütet werden.

Asto 15 Kenner - 2904 - 27. Juli 2012 - 10:57 #

Der funktioniert bei Steam super ;)
Du musst nur mal mit dem System online gewesen sein und danach kannst es umschalten. Nutze es regelmäßig wenn ich bspw im Zug oder Park unterwegs bin.....

Olphas 26 Spiele-Kenner - - 66902 - 24. Juli 2012 - 18:44 #

Bei der Beschwerde geht es eher nicht um die Leute wie uns, die sich täglich auf entsprechenden Seiten wie GamersGlobal informieren. Selbst wenn Du die Artikel zum Thema nicht liest, siehst Du ja schon an den Überschriften und Forendiskussionen, was Sache ist. Es geht um Leute, die einfach so ab und zu mal Spiele kaufen. Das sind auch die, die dann eher mal den Landwirtschaftssimulator kaufen und den zum Verkaufserfolg machen. Diese Gruppe ist denke ich nicht so klein.

Aber grundsätzlich steht die Information auf der Packung. Wenn ich das richtig gesehen habe, steht es sogar vorne drauf(hab selbst nur eine digitale Version). Nicht nur bei den Systemanforderungen. Aber anscheinend ist das dem Verbraucherverband zu unauffällig. Ich persönlich finde die Beschwerde aber auch überzogen, denn die Warnung könnte man schon sehen, ob man nun ein informierter oder ganz unbedarfter Käufer ist.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 24. Juli 2012 - 18:48 #

Aber selbst Leute die ab und zu Spiele kaufen können zumindest die Verpackungsbeschriftung lesen. Denn ich bin mir sicher, dass dort ein Hinweis betreffend Always-on vorhanden ist. Also das Argument finde ich zieht nicht.

Olphas 26 Spiele-Kenner - - 66902 - 24. Juli 2012 - 18:50 #

Hast du auch meinen zweiten Absatz gelesen? Da sag ich doch genau das. Ich wollte nur darauf hindeuten, dass wir grundsätzlich nicht die sind, um die sich der Verbraucherverband da Sorgen macht, da Du Dich selbst als Beispiel angebracht hast.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 24. Juli 2012 - 18:53 #

Ja habe ich und meine Aussage ziehlt ja auf diese Personen. Also wenn die einen Verband brauchen der ihnen die Spielepackungen vorliest, dann gute Nacht.

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 24. Juli 2012 - 18:58 #

http://images1.wikia.nocookie.net/__cb20120501214750/diablo/de/images/thumb/2/2f/Diablo_III_Cover.jpg/540px-Diablo_III_Cover.jpg

Also wieviel größer muss das drauf? 2/3 der Verpackung oder wie?

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 24. Juli 2012 - 19:01 #

Und ich sehe kein "Permanent" Internet Connection Required.

Internet Connection Required könnte auch eine einmalige Aktivierung bedeuten.

pel.Z 16 Übertalent - 4852 - 24. Juli 2012 - 19:01 #

"Internet connection required" ist meines Erachtens nicht die richtige Bezeichnung für das, was bei Diablo 3 benötigt wird. Da kann es noch so groß drauf stehen.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 24. Juli 2012 - 19:43 #

Sehe ich auch so, habe das auch bei der anderen News zur Abmahnung schon geschrieben. Da meinten ebenfalls sinngemäß viele, die Verbraucherzentrale habe doch einen Schaden, es stehe doch drauf. Nein, tut es eben nicht: Das, was dort steht, ist missverständlich. Da den Vorwurf des einen-Schaden-habens zu erheben, nur weil jemand für unmissverständliche Verbraucherinformation sorgen möchte, muss doch wirklich nicht sein.

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 24. Juli 2012 - 19:44 #

Inwiefern? Auf Deutsch:

Zum Spielen! ist eine Internetverbindung erforderlich. Sonst würde da stehen: Zum freischalten ist eine Internetverbindung erforderlich.

Genau das wird der Blizz-Anwalt nicht anders denen erklären.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 24. Juli 2012 - 19:52 #

Kann er ja gern tun, ändert aber nichts an der Tatsache, dass es missverständlich ist. Dass "Zum Freischalten" in dem Fall, dass nur eine eben solche gemeint wäre, deutlicher wäre, steht außer Frage. Ebenso, wie "permanent" in dem Fall, dass es eben permanent nötig ist, deutlicher wäre.
"Zum Spielen" kann vieles heißen. Unter anderem auch, dass ich es nur ein mal über das Internet registrieren muss. Ganz unabhängig davon, ob es andere Formulierungen gibt, die ausschließlich das heißen könnten.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 20:52 #

Mag ja sein das man es mutwillig aners auslegen kann. Genausogut kann ich aber auch sagen das bei denen die nur einmalig eine Internet Verbindung zur Aktivirung brauchen eigentlich das einmalig da stehen sollte.

Internet Verbindung wird zum spieln vorausgsetzt ist ziemlich indeutig. da steht zum spielen nicht zum aktivieren.
Klar ist permanent nochmal ein weitere Verdeutlichung aber das ist wie Eine nochmalige Ermahnung an kinder: "Die Herdplatte ist heiss und macht aua also geh da nicht ran, geh da JAAAAAA nicht ran".

Ach ja "Zum Spielen" kann man eigentlich nicht mit "Zum Registriren" verwechseln. Dazu ist die deutsche Sprache eigentlich zu genau.
Nur weil sich andere Firmen aus Faulheit und wegen optionalen Multiplayer aus dem "Internet zum reigstieren und für Multiplayer (weil wir LAN nicht wollen)" einfach nur "Internet zum spielen" machen heist das nicht das spielen jetzt gleichzusetzen mit registriren oder aktivieren ist.

Man sollte einfach mal ein wenig subjektivr rangehen und nicht den üblichn Blizz Bash mitmachen. Ob du jetz nen per se Blizz Hatr der letztn Stunden bist oder nicht weiss ich nicht aber das muss man ja heutzutage Leider implizieren. Will dir da nix unterstellen falls es nicht so ist.

Suzume 14 Komm-Experte - 1980 - 24. Juli 2012 - 22:22 #

Das "zum Spielen" ist nicht "mutwillig" anders auslegbar. Es ist nur nicht eindeutig genug. Welche Art von Internetverbindung? Dauerhaft?
Bei der Formulierung "Zum Spielen musst du einen Computer haben" würdest du auch fragen: Welchen? PC oder Mac? Mit welchem Betriebssystem?
Es geht ausschließlich um eine Präzisierung der Anforderungen. Dass es ausgerechnet Blizzard und nicht etwa Steam erwischt, liegt vermutlich an den hohen Absatzzahlen und den anfänglichen bzw. bei einigen Spielern noch heute andauernden Serverproblemen... vermutlich gingen insgesamt einfach mehr Beschwerden über Blizzard bei den Verbraucherzentralen ein als über Valve.
Hier jetzt die Blizzard-Hasser-Keule zu schwingen und alle berechtigte Kritik als Blizzard-Bashing vom Tisch fegen zu wollen, trägt nicht zu einer konstruktiven Diskussion bei. Es führt eher dazu, dass deine Beiträge nicht ernst genommen werden und du dir den Vorwurf des Fanboytums oder die Frage gefallen lassen musst, ob du von Activision-Blizzard bezahlt wirst.
Des Weiteren würde ich dir empfehlen, etwas mehr Sorgfalt in die Rechtschreibung deiner Beiträge zu stecken - insbesondere bei einem Thema, in dem es um die Interpretation eines Einzeilers geht könnte man dir sonst mangelndes Deutschverständnis vorwerfen.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 22:59 #

Ist ein Computer von nöten. Wie lange Dauerhaft? Sorry das ist so hahnebüchen.
Und die Formulierung ist ein Computer von nöten gab es noch nie und wird es nie geben. Weil im Ggensatz zu Internet ist Computer nicht eindeutig.
Internet wird benötig. Nicht welches nicht wie lange kein gar nix.

Und ob du mich ernst nimmst oder nicht ist mir persönlich vollkommen egal :-D.
Aber was stört dich am meissten an meiner rchtschreibung? Die fehlenden e's oder vielleicht die zusätzlichen i's und u's direkt neben dem jeweils anderen? enn ich dir jetz sage das es an meiner Mapping Matt der Tastatur liegt nimmste mich dann ernster? Na ja selbst wenn (unglaubwürdig) macht es keinen unterschied.

Hah einer fällt mir noch ein.
Zum Autofahren ist in Lenkrad von nöten. Was ist die korrekte Frage? Ein rundes oder ein eckigs? Oder wie lange?

Suzume 14 Komm-Experte - 1980 - 24. Juli 2012 - 23:01 #

Jetzt verlierst du aber gänzlich den Bezug und zerlegst Beispielformulierungen unnötigerweise mit dem Skalpell der Polemik.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 23:13 #

Falls du es nicht verstanden hast ... ich nehm dich nicht ernst. Allein das Computer Ding. Sau komisch.

Suzume 14 Komm-Experte - 1980 - 25. Juli 2012 - 9:12 #

Und jetzt steckst du dir die Finger in die Ohren und singst la-la-la-ich-hör-dich-nicht.
Gott, wie alt bist du? 6?

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 25. Juli 2012 - 19:49 #

Wie kommst du nur immer auf solchen Blödsinn?

pel.Z 16 Übertalent - 4852 - 25. Juli 2012 - 0:11 #

Die korrekte Frage wäre, ob das Lenkrad mit dem Auto verbunden ist oder man auch auf dem Rücksitz steuern kann.

Jetzt kommst du.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 1:11 #

"das bei denen die nur einmalig eine Internet Verbindung zur Aktivirung brauchen eigentlich das einmalig da stehen sollte."
Das ist eine ebenso andere Baustelle wie die Tatsache, dass es bei anderen MMOs auch nicht besser formuliert ist. Aber das ist kein Argument dafür, dass es gut ist, wenn die Formulierung, um die es hier konkret geht, missverständlich ist. Und zwar nicht in dem Sinne, dass es spezifischer ginge, wenn man wollte, sondern dass man es tatsächlich sehr leicht anders verstehen kann, da die Formulierung schlicht nicht genau genug ist, also zwei mögliche Techniken, die in der Branche genutzt werden, hierunter verstanden werden können. (Begründung s.u.)

Mich würde an der Stelle noch interessieren, welche Verwechselungsgefahr da bei deinem eingangs erwähnten Beispiel vorliegt. Jemand könnte denken, dass er das Spiel immer wieder mit dem Internet aktivieren muss? Hervorragend, das wäre dann aber Baustelle der Entwickler, nicht der Verbraucherschützer, weil hier die Annahme wäre, das Produkt sei schlimmer, als es eigentlich ist :)
Der News-Fall ist das genaue Gegenteil.

Nun zum "eindeutig": Das ist mitnichten eindeutig, kann beispielsweise bedeuten, dass du nur zum Starten des Spiels eine Internetverbindung brauchst. Oder eben für die Aktivierung, denn da wiederum die natürlich "Zum Spielen erforderlich" ist, ist auch eine Internetverbindung, die für letztere benötigt wird, "Zum Spielen erforderlich". Es fehlt einfach ein Hinweis, welche Modalität damit verbunden ist.
Es nützt also gar nichts, wenn ich das nicht mit "Registrieren" verwechseln kann, solange die Registrierung/ Aktivierung wiederum zum Spielen nötig ist und sich das somit auf die Internetverbindung fortsetzt. Mit Gleichsetzen hat das entsprechend nichts zu tun, vielmehr mit einer fortlaufenden Abhängigkeit der Dinge zueinander.

Oder, um die zweite Option, die eigentlich nicht gemeint ist, nochmal kurz zusammenzufassen:
Wenn gilt:
1) Zum Spielen ist eine Aktivierung nötig
2) Für die Aktivierung ist eine Internetverbindung nötig
Dann gilt auch:
3) Zum Spielen ist eine Internetverbindung nötig

Dass man subjektiver an diese Dinge herangehen sollte, kann ich aber nicht unterstützen, schließlich wäre das dann genau das Niveau von potentiellen Blizzard-Hatern oder -Fanboys. Genau genommen habe ich Blizzard mit keinem Wort kritisiert, sondern nur bestätigt, dass dieser Satz, der da üblicherweise auf den Packungen steht, nicht eindeutig das aussagt, was er aussagen soll.

Suzume 14 Komm-Experte - 1980 - 24. Juli 2012 - 20:02 #

Eine Frage der Auslegung. Die deutsche Sprache erlaubt für solch eine Formulierung mehrere Interpretationen.
Wenn Blizzard auf der sicheren Seite sein möchte, dann gehört da noch ein "permanent" oder etwas ähnliches hinein.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 24. Juli 2012 - 20:03 #

Wo steht denn da "Zum Spielen [...]"? Ich habe Verpackung nicht zur Hand und im Internet finde ich nur eine Vorderseite mit "Internetverbindung erfoderlich".

Anonymous (unregistriert) 25. Juli 2012 - 9:20 #

Darunter steht noch: "Es gelten weitere Einschränkungen (Siehe Rückseite)."

Auf der Rückseite steht unter anderem: "Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt."

rlx 13 Koop-Gamer - 1645 - 24. Juli 2012 - 21:30 #

Also um ehrlich sein war bei mir der Hinweis mit dem Preisschild überklebt.

Das Problem ist aber das nicht nur eine Internetverbindung zum Spielen erforderlich, sondern diese auch schnell und Unterbrechungsfrei sein muss, damit es funktioniert, und Blizzard auch nicht genügend Serverkapazitäten zur Verfügung gestellt hat.

jroger 09 Triple-Talent - 338 - 25. Juli 2012 - 1:32 #

Ehrlich gesagt habe ich den Hinweis erst beim zweiten Hingucken gesehen und ich habe darauf geachtet ... Der Hinweis in Miniatur-Schrift ist ein Witz.

Olphas 26 Spiele-Kenner - - 66902 - 24. Juli 2012 - 19:01 #

Du hast auf diese Personen abgezielt, aber Dich selbst über den "Sogar ich"-Teil des Kommentars da als Meßlatte angegeben. Ich wollte nur noch mal klarstellen, dass Du oder ich hier gar nicht gemeint sind, weil wir ganz andere Möglichkeiten nutzen und daher selbst über Dinge, die uns nicht interessieren zumindest grundlegendes mitbekommen.

Ansonsten bin ich doch Deiner Meinung ;)

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 24. Juli 2012 - 19:06 #

Ok hast recht, habe mich wirklich etwas missverständlich ausgedrückt. Noch ein Sorry nach schieb von mir. :-)

Fred DM (unregistriert) 24. Juli 2012 - 21:21 #

nein, das können die eben nicht. und jetzt soll das natürlich Blizzards schuld sein.

Anonymous (unregistriert) 24. Juli 2012 - 23:00 #

IMO darf es bei einem singleplayer spiel sowas wie unspielbar wegen serverausfälle nicht geben. das wäre so wie wenn dein auto nicht fährt, weil bus und bahn streiken.

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 24. Juli 2012 - 18:38 #

Müssen wir eben Spielepackungen mit großen Warnhinweisen wie auf Zigarettenschachteln einführen :)

TASMANE79 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 8:09 #

Also, ich war am Relasetag oder die Tage später auch angepisst, dass es Serverausfälle gab. Ich hab´s aber überlebt und wusste, dass wenn Internet draufsteht auch Internet erforderlich ist. Egal ob einmalig oder Dauerhaft. Eine Frage, wer hat ein einmaliges Intenet zu Hause? Ich habe Dauerhaftes, also wo ist das Problem? Da die Serverprobleme jetzt aber gefixt sind, steht dem Spielvergnügen nichts mehr im Weg, was will also der Verbraucherschutz jetzt? Das Game macht spass und funktioniert meines Erachtens. Das zum Relasetag alles überläuft war ja klar, bei den Erwartungen. Aber wir haben es überlebt;)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 14:07 #

"was will also der Verbraucherschutz jetzt?"
Dass so etwas nicht nochmal passiert und dass die Käufer eindeutig informiert werden.

TASMANE79 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 14:09 #

Wie sieht diese "eindeutige Informtion" aus? Bei Nebenwirkungen und Serverausfällen, informieren Sie Arzt und Hersteller?

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 25. Juli 2012 - 14:13 #

Ach komm, jetzt tu nicht so. Wovon reden die Leute hier die ganze Zeit?

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 26. Juli 2012 - 1:24 #

"Diese Software ist durch einen Kopierschutz geschützt, welcher eine dauerhaft hochwertige Internetverbindung von ihrer Seite und funktionierende Server seitens des Herstellers voraussetzt. Für Beides kann keine Garantie übernommen werden."

Aber dann würds ja keiner mehr kaufen :D

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 24. Juli 2012 - 18:59 #

Ehrlich gesagt verstehe ich jetzt nicht genau wieso diese Diskussion erst bei Diablo 3 aufkommt. Irgendwie kommt es mir so vor als muss Diablo 3 als Sündenbock herhalten, weil es eben ein sehr erfolgreiches Spiel mit sehr vielen (deutschen) Kunden hat und mehr Kunden bringen eben auch mehr Beschwerden hervor.

Auf der Packung ist die Internetpflicht genauso dokumentiert wie sie auch bei Command & Conquer 4, Assasins Creed 2 und Silent Hunter 5 dokumentiert war. Und bei den Ubisoft Titeln gab es sogar bei Release von AC2 und SH5 teilweise wochenlange Probleme. Und auch C&C4 lief bei Release alles andere als Problemlos, da war die Verbindung auch regelmäßig weg, wenn sie denn überhaupt zu stande kam. Wenn auch harmlos im Vergleich zum UbiLauncher, wo Kunden nicht einmal zwei Wochen nach dem Kauf das Spiel überhaupt spielen konnten, weil die Server nicht zuverlässig liefen. Da habe ich so eine Diskussion aber nicht mitbekommen.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 21:40 #

Verdammt treffend auf den Punkt gebracht.

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 24. Juli 2012 - 22:11 #

Das könnte daran liegen, dass Diablo III dank entsprechender Kampagnen und dem seit Ende der 90er bekannten Namen deutlich weiter in den Bereich der Gelegenheitsspieler vordringen kann als es die anderen Titel konnten, zumal es vom Gameplay eben auch Leute anspricht, die mit komplexeren Spielen, exaktem zielen oder Lernkurven in Spielen nicht wirklich was am Hut haben.

Dass diese Leute dann nicht gerade Vielsurfer sein müssen und eventuell in ihrem (übertrieben!) Einödhof irgendwo auf dem Land von einer Dauerverbindung, die sie ja nicht von anderen Spielen kennen unbegeistert sind, weil sie vielleicht eine Aktivierung wie bei Windows erwartet haben die mir ihrer UMTS/ISDN-Verbindung funktioniert ist eigentlich auch wenig verwunderlich, finde ich.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 23:55 #

Du willst damit sagen weil es Erfolgreicher vrkauft wurde als oben genannte Einzlprodukte reicht es aus das Gebot von wegen alls sind gleich vor dem Gesetz auszuhebeln und somit zweierlei Mass walten zu lassen?

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 1:14 #

Ich vermute, er meint: Es reicht aus, um die Verbraucherschützer verstärkt auf dieses Thema aufmerksam zu machen.
Wenn sich dort eine Person beschwert, weil der "Rift"-Server gerade mal offline ist, werden die Verbraucherzentralen kaum viel tun und sich stattdessen um Themen kümmern, von denen mehr Personen betroffen sind. Zum Beispiel eben Diablo 3, was wahrscheinlich zu einer ganzen Reihe von Beschwerden geführt hat.

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 25. Juli 2012 - 12:53 #

Kurz gesagt ja (bis auf den Teil mit den zweierlei Maß, wobei das eine Frage des Vorgehens ist - werden Beschwerden absolut gezählt oder in Relation zur abgesetzen Stückzahl), allerdings hast du die Kausalkette ein wenig verkürzt:

Die größere Bekanntheit führt zu mehr Käufen => Mehr Käufer führt zu einer größeren Anzahl von ahnungslosen Käufern, die die sprachlich nunmal ohne Hintergrundwissen nicht eindeutige Formulierung auf der Packung nicht verstehen => Führt zu mehr Beschwerden bei der Verbraucherzentrale => Führt zu Aktion derselben.

Soweit ich weiss wird die VBZ nicht unbedingt von selbst ohne Beschwerden aktiv - und ein passionierter Gamer mit Brancheneinblick wird als Mittel der Beschwerde kaum die VBZ nutzen - ich selbst käme vermutlic nicht auf die Idee, denen was zu schreiben. Wenn dort also mehr Beschwerden eingehen werden sie aktiv.

TASMANE79 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 8:11 #

100 % Zustimmung.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 24. Juli 2012 - 19:04 #

Ich persönlich finde sowieso, dass der Verbraucherschutz in Deutschland viel zu weit geht. Erst kürzlich habe ich einen Artikel gelesen über ein neues Gesetz, im Artikel Button-Gesetz genannt. Offenbar soll es für Deutsche nicht ausreichend klar sein, wenn man auf einen Button im Internet klickt auf dem bestellen steht, dass er diese Bestellung auch bezahlen muss. Neu muss hier zahlungspflichtig bestellen oder ähnliches stehen, andernfalls kommt kein Kaufvertrag zu Stande? http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/Dann-kann-der-Kaeufer-die-Ware-Jahre-spaeter-zurueckgeben/story/23346847

Ein Gesetz im Sinne von gut gemeint im Kampf gegen Abofallen, aber weit über das Ziel hinausgeschossen.

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 24. Juli 2012 - 19:19 #

Klingt lächerlich, leider ist es so, das es viele Menschen gibt, die bei sowas wirklich nicht 1+1 zusammenreimen können. Das sind alles Produkte der medialen Verwahrlosung. Nachdenken ist verboten.

Irgendwann muss der Verbraucherschutz die Vorschrift machen, dass Leute darauf hingewiesen werden müssen, dass sie an der Kasse bezahlen müssen.

2*3 ist eben 4.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 24. Juli 2012 - 20:27 #

Na hoffentlich kommen dann auch Warnhinweise auf Mikrowellen,Trockner,Waschmaschine usw. das man dort keine Handys,Smartphones,Katzen,Hunde,Kinder dort reinstecken darf.;)
http://www.heise.de/mobil/meldung/Mikrowelle-setzt-Smartphone-in-Brand-1635167.html

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 25. Juli 2012 - 1:01 #

Naja es gibt immerhin auch den Warnhinweis "Achtung! Dieser Kaffee ist heiß!" ;-)

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266649 - 24. Juli 2012 - 19:22 #

Nun ja, ab und an mag es Blüten treiben, man sollte aber nicht den Verbraucherschutz hierzulande pauschal verurteilen. VS ist eine wichtige Sache und äußert erstrebenswert diese auszubauen!

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 21:09 #

Also prinzipiell bin ich froh überhaupt einen aktiven Verbraucherschutz in Deutschland zu haben. Nur ist die Aktivität des VS auf manchen Feldern eher von bescheidener oder wie in diesem Falle von schwankender Qualität.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 21:10 #

Bei dem Gesetz geht es um die versteckten Sachen. Zb müssen da versteckte Abos (beispielsweise bei Klingltönen) bei dem gewünschten Kauf eines Einzelstücks jetz explizit aufegführt werden.

Bei dem Gesetz geht es mitnichten um den klassischen Versandhandl wie Amazon Alternate und Co.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 24. Juli 2012 - 21:19 #

So war es gedacht, aber offenbar gilt es für alle Versandhändler. So verstehe ich dass, wenn ich das hier lese.
http://www.it-recht-kanzlei.de/button-loesung-händler.html
Über das Ziel hinausgeschossen.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 21:39 #

Natürlich müssen alle Webseiten die entsprchende Änderung einbauen. Da rennt keiner rum und sagt du warst unschuldig du musst nicht.

Anonymous (unregistriert) 24. Juli 2012 - 19:33 #

Was steht auf der Packung? Steht da nicht
"Zum Spielen ist eine Internetverbindung notwendig"

Was fehlt da noch? Das Wort permanent vielleicht?

Ich sehe keine Verwechselungsgefahr mit
"Zur Aktivierung des Produkts ist eine Internetverbindung notwendig".

Was die Verbraucherzentrale wirklich abmahnen sollte:

* Unklare Aussagen zur Account-Bindung, speziell
Gebrauchtverkauf.
* Fehlende Erwähnung eines Aktivierungszählers und der
Bedingungen und Kosten für die Rücksetzung.

Suzume 14 Komm-Experte - 1980 - 24. Juli 2012 - 19:50 #

Gerade die von dir zuletzt genannten Punkte hätte ich auch viel wichtiger und erwähnenswerter gefunden.
Auch wenn der EuGH da jetzt wohl ein entsprechendes Urteil gefällt hat, muss das nicht heißen, dass wir das so hinnehmen müssen.
Gesetze können - auch mal zugunsten der Verbraucher - geändert werden, wenn genügend Aufmerksamkeit für ein Thema erzeugt wird.
Insofern: wenigstens etwas, liebe Verbraucherschützer. Aber: Am besten gleich nochmal nachlegen und die "richtigen" Themen auf den Tisch bringen.

Anonymous (unregistriert) 25. Juli 2012 - 9:55 #

"Was fehlt da noch? Das Wort permanent vielleicht?"

Yep, das wäre eine Möglichkeit gewesen.

Zu den anderen Themen steht es dir frei mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen, und sie darauf hinzuweisen.

Gamaxy 19 Megatalent - 14748 - 25. Juli 2012 - 10:21 #

Vielleicht "BEIM" Spielen* wird eine permanente Internetverbindung benötigt?

*oder noch besser: bei ALLEN Spielen (d.h. auch Singleplayer)

Man könnte das durchaus kurz und prägnant formulieren, wenn man denn wollte.

volcatius (unregistriert) 24. Juli 2012 - 19:46 #

Die Angabe "Internetverbindung erforderlich" ist in der Tat etwas irreführend, weil sie auch eine übliche einmalige Internetregistrierung wie bei Steam beinhalten kann, daher richtiger Vorwurf und sollte klargestellt werden.

Suzume 14 Komm-Experte - 1980 - 24. Juli 2012 - 19:51 #

full ack

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 20:59 #

Nur weil andere das falsch benutzen ist eine korrekt deutsche Formulierung missverständlich? Interessant.
Also wenn 90% der deutschen sächseln würden wäre das dann weils so üblich ist auch richtiger als Hochdeutsch im amptlichen Schriftverkhr ^^.
Ok der Verglich ist nicht ganz treffend aber durchaus Beispielhaft zu verstehn. Kann man ja auch irreführend interpretieren :-D.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 24. Juli 2012 - 21:21 #

Wieso falsch benutzen? "Internetverbindung erforderlich" gilt sowohl für Steam als auch für Diablo 3. Mit dem Unterschied, dass bei Steam das meistens einmalig ist und bei Diablo 3 nicht, sondern dauerhaft. In die zwei Wörter kann man viel reininterpretieren.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 21:41 #

Bei Steam könnte man wenn man genau ist auch schreiben zum starten Intrnet erforderlich.
Es bleibt dabei Internet ist erforderlich sagt ganz klar aus das es da sein muss nicht das es einmal da sein muss, nicht das es manchmal da sein muss und auch nicht das es nur zum starten da sein muss. Das heisst es muss da sein keine Ahnung was man da interpretieren will.
Ich bleib dabei nur weil es sich bei anderen Anbietern so eingebürgert hat die genaue Eingrenzug bzw Formulierung weg zu lassen heisst das nicht das vorhandesnes Internet jetzt plötzlich temporärers Internet ist.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 24. Juli 2012 - 23:07 #

Nö, es steht nämlich nicht da, für was die benötigt wird. Wenn das stehen würde "Permanente Internetverbindung erforderlich" oder "Zum Spielen ist eine dauerhafte Internetverbindung erforderlich" wäre es kein Problem. So ist es letztendlich offen.

"Internetverbindung erforderlich" bedeutet bei Computerspielen nämlich nicht, dass sie dauerhaft sein muss. Es ist also nicht so eindeutig.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 23:36 #

Da ist keinerlei Einschränkung, einfach nur ist erforderlich ... kein temporär, kein beim Nachbarn und auch kein nur zum einloggen. Einfach nur du brauchst es. Was ist daran nicht klar formuliert?
Nochmal nur weil es andere anders händeln ändert sich die deutsche Sprache nicht.
Ich verstehe nicht wie man das als nicht permanent interpretieren kann.
Frage mal wen der sonst nichts mit Steam und co zu tun hat wie der das auffasst.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 1:16 #

Habe die Fragen denke ich mit meinem Beitrag weiter oben beantwortet :)

Darth Spengler 18 Doppel-Voter - 9372 - 24. Juli 2012 - 20:15 #

Nicht in Deutschland mein Freundchen Blizzard ! Hier ticken die Uhren anders als übern Teich ;D

Despair 17 Shapeshifter - 7557 - 24. Juli 2012 - 20:55 #

Diablo 3 braucht 'ne permanente Internetverbindung? Stand das in den 497 Previews, die vor dem Release allerorts publiziert worden sind tatsächlich drin? Echt jetzt!? ;)

Aber für die Serverausfälle gehört Blizzard tatsächlich mal der Allerwerteste versohlt.

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 24. Juli 2012 - 21:04 #

Na ja, Diablo 3 holen sich aber auch Menschen, die nicht 497 Reviews gelesen haben, geschweige denn nur eine. Und das soll ja auch keine Pflicht sein, wenn man ein Produkt kaufen möchte. Obwohl ich, der seit seinem achten Lebensjahr Spielezeitschriften liest, das nicht nachvollziehen kann...

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 21:07 #

Wenn du dir ein Auto kaufst müss auch der Verkäufer dir das Datenblatt geben wo der Inhalt/Austattung des ausgestellten Wagens geben und nicht die Autobild Online welche gar nicht im vielleicht zukünftigem Vertrag involviert ist.

Was ich sagen will natürlich muss beim Kauf klargestellt werden was da kommt und nicht durch dritte. Es soll auch Spontankäufer geben ^^

Despair 17 Shapeshifter - 7557 - 24. Juli 2012 - 21:32 #

Ist natürlich richtig. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass es im Vorfeld schwer war, etwas über Diablo 3 NICHT zu erfahren.

Wenn Omi für den Enkel ein Spiel kaufen geht, sieht die Sache natürlich anders aus. Aber ob die ausgerechnet zu einem Spiel greifen würde, auf dem "Diablo" steht..? :D

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 21:38 #

Schon klar aber wenn man hier schon wirklich über die Bedeutung der Worte "Internetverbing benötig" diskutiren muss dann kann man sowas offenes ja auch nicht stehen lassen :-D.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 1:18 #

Das Beispiel ist natürlich nicht repräsentativ, aber ich kenne allein im engen Freundeskreis 3 Personen (unter 30, u.a. Diablo-2-Spieler), die davon nichts wussten, bis ich ihnen 1 Woche vor Release davon erzählt habe. Die haben tatsächlich große Augen gemacht. Zwar dann trotzdem gekauft, aber ich nehme mal an, sie hätten es in dieser Woche tatsächlich nicht mehr erfahren, wenn ich es nicht erzählt hätte.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 24. Juli 2012 - 21:04 #

Also meine klare Meinung: Wenn sie vorhaben das in Zukunft weiterhin durchzuziehen solln sie Blizzard für die offline Zeiten angehen. Dann müssen aber auch Steam, Ubi Launcher, Origin und co im offline Falle, wenn Spiele eine gewisse Zeit nicht genutzt Werden können, zur Rechenschaft gezogen werden.

Und wegen dem Hinwis. Sorry deutsch ist ein der klarsten Sprachen und Internet wird benötigt zum spielen ist ein klare Aussage.
Wenn di das verhandeln wollen dann brauchen sie nen vrdammt guten Analt das sie damit durchkommen. Das ist einfach nur lächerlich.

Crowsen (unregistriert) 25. Juli 2012 - 9:06 #

Ich hab jetzt extra nochmal nachgeschaut, und nach einem vernünftig aufgelöstem Bild von Vorder- und Rückseite des Diablo 3-Covers gesucht, leider nicht fündig geworden, aber soweit ich das richtig erkannt habe steht sowohl vorne als auch hinten drauf: "Internetverbindung benötigt, Battle.net-Account benötigt" - das war alles was ich auf dem Bild sehen konnte, war aber wie gesagt nicht so gut aufgelöst, von daher bin ich mir nicht 100% sicher.
Dann habe ich zwei beliebige Steam-Spiele herausgezogen: Skyrim und Darksiders. Bei Skyrim steht hinten rot hinterlegt drauf: "Zur Aktivierung benötigen Sie eine Internet-Verbindung sowie einen kostenlosen Steam-Account" Bei Darksiders steht vorne ebenfalls rot hinterlegt drauf: "Internetverbindung für Aktivierung erforderlich." Bei beiden steht jeweils noch hinten der übliche Steam-Hinweis drauf, man müsse den SSA zustimmen, das Spiel über Internetaktivieren und eben besagtes Steam-Konto anlegen, außerdem findet man unter diesem link den Inhalt des SSA und sollte man damit nicht einverstanden sein, soll man das Spiel ungeöffnet an den Händler zurückgeben.

Derzeit ist es (zum Glück) noch nicht der Standard eine dauerhafte Internetverbindung zu haben, sondern wenn man ließt: "Internetverbindung erforderlich", dann vermute ich denken die meisten Menschen erstmal an eine Aktivierung bei Steam oder ähnliches, nicht an einen permanenten Internetzwang. Wenn dieser dauerhafte Internetzwang irgendwann mal völlig normal werden sollte, dann kann ich dein Argument verstehen, dass es doch eigentlich eindeutig sein sollte, im Moment ist die Aussage "Internetverbindung erforderlich", aber alles andere als eindeutig. Insbesondere interessant, wie sehr viel genauer Steam-Spiele gekennzeichnet werden.

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10463 - 25. Juli 2012 - 11:58 #

Du hast dir zwei Beispiele heraus gegriffen. Daraus eine Regel abzuleiten, ist etwas voreilig.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 25. Juli 2012 - 19:56 #

Aber deine Beispiele zeigen doch klar auf das wenn Internet vorhnaden nicht als dauerhaft gezählt werden kann/muss kommen doch auch die einschränkenden Zusätze, weil halt ohne Zusatz es ein dauerzustand ist.
Ich brauch ja auch die Mindestvorraustzungen dauerhaft und nicht nur während der Installation.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 20:34 #

Nö.
Begründungen spare ich mir, gehst du ja ohnehin nicht drauf ein :)

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 25. Juli 2012 - 23:58 #

Mehr als wiedersprechen und an deiner Argumentation festhalten tust du auch nicht :-).
Ändert sich so oder so nix.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 26. Juli 2012 - 0:23 #

Das ist nicht richtig, ausführlich begründet und dabei wohl ein offenbar entstandenes Missverständnis aufgelöst habe ich erst ein Mal. Darauf kam dann allerdings keine Reaktion. Ich bin also noch nicht einmal in die Situation gekommen, meine Argumentation einfach nur wiederholen zu können.

Anonymous (unregistriert) 24. Juli 2012 - 21:31 #

Also ob das von Blizzard/Activision jemand jucken würde....,

Kith (unregistriert) 24. Juli 2012 - 22:52 #

#firstworldproblems

tochonko 10 Kommunikator - 386 - 24. Juli 2012 - 23:11 #

schön was sich die ämter alles von meinem geld leisten dürfen.. hoffentlich machts denen spass

Erynaur (unregistriert) 24. Juli 2012 - 23:34 #

Kein Amt, sondern ein eingetragener Verein. Die hauen da ihre eigenen € raus.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 24. Juli 2012 - 23:35 #

Die Verbraucherzentale ist kein Amt.

Gamaxy 19 Megatalent - 14748 - 24. Juli 2012 - 23:22 #

Warum wird hier eigentlich von so vielen der Always-On-Kopierschutz verteidigt?

Ich meine, man kann ja durchaus der Auffassung sein, dass die Gegner von Always-On (ich halte da selber nichts davon) Prinzipienreiter sind und dass sie überreagieren, weil ja nun mal fast jeder eine permanente Internetverbindung und eine Flatrate hat.

Aber wieso man deswegen Always-On gut finden muss, wird mir nicht klar. Ich teile die Meinung, dass Always-On wahrscheinlich langfristig für die meisten Spieler kaum einen Nachteil bedeutet. Aber ich will bei einem Spiel eben _überhaupt keinen_ Nachteil durch einen Kopierschutz haben. Wenn ein Produkt das nicht auf die Reihe kriegt, kaufe ich es nicht. Kein Ubilauncher, kein Diablo 3, kein Origin. Und ich würde mich freuen, wenn die Aktion der Verbraucherzentrale erfolgreich wäre, denn das würde den Publishern mal zeigen, dass sie sich eben doch nicht alles erlauben können. Irgendwo muss auch mal eine Grenze sein, auch wenn diese von manchen Publishern bereits seit geraumer Zeit überschritten wird.

Someone that I used to know (unregistriert) 24. Juli 2012 - 23:36 #

"Und ich würde mich freuen, wenn die Aktion der Verbraucherzentrale erfolgreich wäre, denn das würde den Publishern mal zeigen, dass sie sich eben doch nicht alles erlauben können."

Aber darum geht es doch überhaupt nicht. Es geht nur darum was auf der Verpackung steht. Und selbst wenn da ne fette Warnmeldung wie bei Zigaretten draufstehen würde, würde das trotzdem nichts am Always-On ändern.

Auch wenn man gegen Always-On ist, kann man die Aktion schwachsinnig finden.

Gamaxy 19 Megatalent - 14748 - 24. Juli 2012 - 23:48 #

Sehe ich ja grundsätzlich genauso. Man kann die Aktion der Verbraucherzentrale schwachsinnig finden. Warum man dann aber im selben Atemzug Always-On verteidigen muss, erschließt sich mir nicht.

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10463 - 25. Juli 2012 - 11:59 #

Die Grenze ist dann überschritten, wenn ein Großteil der Käufer abgeschreckt wird. Dies ist offensichtlich (noch) nicht der Fall.

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 25. Juli 2012 - 19:58 #

Mhm verteidigt hier wirklich wer Alway's on?

Also ich nicht es geht doch quasi nur um Formulierungen und und Vergleiche.

bam 15 Kenner - 2757 - 24. Juli 2012 - 23:57 #

Mit Verbraucherschutz hat das letzten Endes doch auch wenig zu tun. Wer der Auffassung ist, dass die Verpackung eines Produktes den Kunden umfangreich über das Produkt informieren muss, liegt falsch. Dafür ist auf einer Verpackung gar kein Platz (jetzt mal unabhängig von diesem Fall).

Als Käufer ist man mündig und hat die Pflicht(!) sich selbst zu informieren, genau deswegen gibt es übrigends auch keine rechtliche Geldzurückgarantie bei Käufen im Laden, sondern nur Kulanzleistungen der Geschäfte. Der Grund "Ich wusste nicht alles über dieses Produkt, weil beim Kauf nicht alles auf der Verpackung stand und will nun mein Geld zurück." ist eben kein Grund.

Auf diesen Fall bezogen: Egal ob jemand keine Spielezeitschriften liest oder sonst nichts von D3 gehört hat, er hätte sich informieren können. Nämlich direkt beim Hersteller, bevor er das Produkt kauft. Das macht die Sache letztendlich ganz einfach, es ist einfach Eigenversagen, wenn man davon überrascht war, dass D3 eine ständige Internetverbindung benötigt. Entsprechend seh ich da auch keinen Erfolg einer Klage.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 25. Juli 2012 - 0:00 #

Und wie ist es mit den Epilepsie- oder Lichtempfindlichkeitswarnungen zu den Spielen in der Verpackung? Ist es auch Pflicht des Kunden sich vorher beim Hersteller zu informieren, ob nun sein Spiel bei einem solch einen Anfall auslösen könnte?

Someone that I used to know (unregistriert) 25. Juli 2012 - 0:14 #

Aber hallo, selbstverständlich. Nichts is schwachsinniger als die sinnlosen Epilepsiewarnungen. Wenn jemand weiß, dass er anfällig für sowas ist, dann braucht er keine Warnung. Und wenn es jemand nicht weiß hilft die dämliche Warnung auch nichts.

Kith (unregistriert) 25. Juli 2012 - 0:24 #

Da liegt ja schon der Unterschied: _in_ der Verpackung, sprich Anleitung bzw. heute eher Textwüsten-Beipackzettel. Finde das Vorgehen des vzbv auch eher hypegesteuert. Klar, irgendwann muss mal mal anfangen, aber wo ist er bitte die ganzen Jahre gewesen und warum war und ist bei allen MMORPGs der Hinweis auf eine Internetverbindung okay, aber bei Diablo 3 dann plötzlich nicht. Theoretisch müsste der Hinweis einer "permanenten Internetverbindung" dann auch bei allen Spiele mit Multiplayer-Option draufstehen, entsprechend eingeschränkt. Tut er auch nicht, meist, wenn überhaupt steht da auch nur "Zum Spielen des Mehrspielermodus ... Zur Nutzung der Mehrspieleroption ... ist eine Internetverbindung erforderlich".

Alles ziemlich lächerlich und für mich typisch deutsch. Wie schon, sicherlich nur ein Beispiel von vielen, Abmahnungen beim Widerrufsrecht, als man nicht explizit 14 Tage, sondern von 2 Wochen geschrieben hat.

Erynaur (unregistriert) 25. Juli 2012 - 0:28 #

Würde ich einem Kunden schon nahelegen, wenn er von seiner Epilepsie weiss.

Gamaxy 19 Megatalent - 14748 - 25. Juli 2012 - 0:11 #

Ich bin mir sicher, dass die Verbraucherzentralen juristisch gut beraten werden und genau einschätzen können, wann eine Klage Aussicht auf Erfolg hat und wann nicht.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 1:24 #

Das stimmt definitiv nicht überall, allerdings kenne ich mich mit den Feinheiten nicht aus. Es ist aber beispielsweise definitiv möglich, das Spiel (nach dem Öffnen) zurück zu geben, wenn du mit den nicht auf der Packung, sondern in der Packung lesbaren AGB nicht einverstanden bist. Die sind in den meisten Fällen irgendwo Online abrufbar, trotzdem sagen verschiedene Anwälte, die in diesem Bereich ihr Fachgebiet haben: Definitiv Recht zum Umtausch.

Auch bei dem Hinweis "Internet benötigt" u.ä. kenne ich Aussagen von Anwälten, die sagen: Das *muss* auf der Packung stehen.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 25. Juli 2012 - 1:07 #

Auch hier ist die Tendenz sich als Verbraucher, ja das seid wirklich ihr, über eine Institution, die für die euch zustehenden Rechte kämpft, abzuledern, mehr als gesichtspalmenmäßig.

In diesem Sinne viel Glück vzbv, auch wenn es viele gibt, die euren Einsatz nicht verdient haben.

floppi 24 Trolljäger - P - 52634 - 25. Juli 2012 - 1:09 #

Mehr gibts zu den Kommentaren nichts zu sagen. Da schließe ich mich an. :)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 25. Juli 2012 - 1:19 #

Eben, so schaut's aus.

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 25. Juli 2012 - 5:24 #

Ich raffe es auch nicht. Wie man ernsthaft die Verbraucherzentralen dafür angehen kann, dass sie für die eigenen Rechte kämpfen und das ohne einen müden Cent von den Steuern oder sonstigen Abgaben gesehen zu haben, ist mir unbegreiflich.

Außer Blizzard-Fanboytum fällt mir da keine Erklärung zu ein.

Man kann ja der Ansicht sein, dass es wichtigere Baustellen im Verbraucherschutz gibt als diesen Fall und dass da vielleicht die Prioritäten falsch gesetzt werden (was ich nicht so sehe), aber dann möge man das doch bitte auch so formulieren (was hier aber vielfach nicht der Fall ist) und nicht völlig darüber hinausschießen.

FPS-Player (unregistriert) 25. Juli 2012 - 7:41 #

Ich sehe es im Prinzip genauso. ABER ich stelle mir eher die Frage: warum kümmern die sich denn nicht VORHER um "unsere" Belange? Der Online-Zwang war ja schon vorher bekannt und man kann ja auch im Vorfeld schonmal bei Blizzard anklopfen und die Empfehlung aussprechen, für ausreichend Serverkapazität zu sorgen, damit bei Release nichts schiefgeht...

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 25. Juli 2012 - 8:10 #

Du kennst das bestimmt, du sitzt Abends vor deinem Daddelgerät und musst dich entscheiden, welches deiner Spiele du aus deinem riesigen Spielehaufen unterschiedlichster Genres einlegst. Über den Tag hat jemand den du kennst von einem Spiel geredet, was ganz toll sein soll und sich zufällig ungezockt in deiner Sammlung findet. Und den zweiten Satz meinst du hoffentlich ironisch, bitte sag mir, dass du ihn ironisch meinst.

FPS-Player (unregistriert) 25. Juli 2012 - 8:27 #

Klar meinte ich den zweiten Absatz ironisch ;)
Aber ich habe dein komplettes Posting nicht verstanden, wenn ich ehrlich bin. Was hat der Spielehaufen (oder der Kumpel) damit zu tun, sich nicht vorher über ein Spiel zu informieren? Ich kaufe meine Spiele nicht "einfach so". Ich lese mir schon durch, auf was ich mich einlasse. Und wenns mir nicht passt, lasse ich es stehen.

BTW: Glückwunsch zum 10.000sten EXP :)

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 25. Juli 2012 - 8:57 #

Es war eine Analogie, die ausdrücken sollte, dass sich die vzbv wahrscheinlich mit vielen, vielen Verstößen beschäftigen könnte, aber eben nur limitierte Ressourcen hat, deswegen Prioritäten setzen muss und in dem Fall vielleicht durch den großen Erfolg des Spiels, das Thema aufgreift.

Danke, allerdings warte ich noch auf mein, von Jörg Langer höchst persönlich überbrachtes, Jubiläumspräsent.

FPS-Player (unregistriert) 25. Juli 2012 - 9:00 #

Achso, jetzt hab ichs verstanden :)

Kith (unregistriert) 25. Juli 2012 - 20:03 #

Blödsinn. Denke niemand zweifelt die Institution ansich an, sondern eher die "Aktion".

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 25. Juli 2012 - 20:06 #

Hey das zu erkennen würde ja die Fähigkeit differnziern zu können voraussetzen ^^.
Wie kannst du nur sowas jemand unterstllen :-D.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 25. Juli 2012 - 23:17 #

Jap, zum Glück bist du ja ganz offensichtlich ein Profi drin. m)

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 25. Juli 2012 - 1:17 #

Eine Internetverbindung kann auch ein 56k Modem sein und das reicht ja um 99% der Singleplayerspiele im Geschäft zu aktivieren. Ein WLAN Netzwerk hat gern mal seine Ausfälle. Dass Diablo III eine permanente und stabile Breitbandverbindung voraussetzt, selbst wenn man nur allein spielen möchte, sollte schon auf der Packung stehen.

Wer so eine Kundengängelung noch mit seinem Kauf unterstützt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Someone that I used to know (unregistriert) 25. Juli 2012 - 11:04 #

Auf der Packung steht bei den Systemvorrausetzungen, dass eine Breitbandinternetverbindung benötigt wird. Damit fallen 56k Verbindungen und WLAN am Rande des Empfangsbereiches definitiv raus.

Forentröll 6.0 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 2:02 #

hmmm, vielleicht sollte sich die zentrale mal um die zigarettenindustrie kümmern, wenn die sich so sorgen machen...

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10463 - 25. Juli 2012 - 12:11 #

Wieso? Brauchst du eine Lupe um die Warnhinweise auf den Packungen lesen zu können?

FPS-Player (unregistriert) 25. Juli 2012 - 7:37 #

Wie niedlich. Als wenn ein Megakonzern wie Blizzard (bzw. Vivendi) so eine kleine Klage aus Deutschland juckt. Die haben schon mit richtigen Größen zu tun gehabt. Ausserdem sind deutsche Richter in (Internet-)technischer Hinsicht auf einem Null-Niveau, von daher würde, wenn es denn tatsächlich zu einer Klage käme, gar nichts passieren, weil sie gar nicht wissen, worum es geht.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 25. Juli 2012 - 8:05 #

Es gibt weiter oben schon einen ähnlichen Kommentar, wo ich mir nur an den Kopf greife. Dir ist schon klar, dass Deutschland nahezu der größte Absatzmarkt für PC-Spiele ist? Also quasi einer der Märkte, wo diese Firma ihre Produkte richtig gut verkaufen kann, um einen Umsatz zu erzielen? Die wird ganz sicher nicht darauf pfeifen eine Sanktion zu riskieren. Davon abgesehen haben auch amerikanische Firmen, man mag es nicht glauben, deutsche Ableger, vor allem, wenn der Markt so groß ist. Die wissen schon worum es geht...

TASMANE79 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 8:21 #

Wer hat eigentlich ein einmaliges Internet?

mihawk 19 Megatalent - 16921 - 25. Juli 2012 - 8:54 #

Frag ich mich auch ...

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 14:13 #

Es gibt immer wieder User, die davon berichten, ihren PC extra woanders hingeschleppt zu haben, um ein Spiel dort zu aktivieren. Die regen sich dann gern darüber auf, dass die Offline-Aktivierung zunehmend aus der Mode kommt.
Das wäre wohl in etwa das, was du mit deiner kuriosen Formulierung meinst :P

Pitzilla 20 Gold-Gamer - P - 22256 - 25. Juli 2012 - 9:55 #

Ich weiß nicht, grundsätzlich ist es ja richtig, dass sich die Firmen nicht alles erlauben dürfen. Aber in diesem Falle wirkt das für mich eher wie so ein Publicity-Ding.
Wo war denn damals die Verbraucherzentrale, als der Ubi-Launcher einen Assassin´s Creed nicht zocken ließ? Irgendwie wirkt das auf mich so wahllos zufällig, gerade jetzt auf Blizzard einzudreschen, nur weil Diablo III so ein Hype war/ist.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 14:14 #

Zufall insofern, als dass sich eben jetzt viele bei den VZ beschwert haben, wahrscheinlich mehr als beim Ubi-Launcher? Ja, da hast du wohl Recht.

Anonymous (unregistriert) 25. Juli 2012 - 10:23 #

Nur damit es nicht untergeht: die VSZ stört sich neben den Serverausfällen in den ersten 2 Wochen bei Spielstart vor allem daran, daß das Wort "permanent" fehlt.

Auf der deutschen Packung steht drauf:

- Braucht Breitbandinternetverbindung
- Internetverbindung wird benötigt
- Spieler ist verantwortlich für alle weiteren Internetkosten
- Battle.net Registrierung notwendig
- Link zu den Nutzerbestimmungen/EULA/TOS
- Accounts sind nicht übertragbar
- Echtgeld-AH nur für Volljährige

Mehr oder weniger übrigens das gleiche, was bei SC2 und WoW steht (bis auf das Echtgeld AH natürlich). Komischerweise war da der Sturm der Entrüstung hinsichtlich des fehlenden Wortes "permanent" etwas ... überschaubarer.

Wie man übrigens auf die Idee kommen kann, daß man für die Registrierung eine Breitbandverbindung benötigt, sei mal dahingestellt.

Aber ja, beim nächsten Mal (das wäre wohl Pandara) schreibt Schneesturm einfach "permanent" drauf und gut ist.

*seufz*

MfG

FPS-Player (unregistriert) 25. Juli 2012 - 10:33 #

"(...)stört sich (...) vor allem daran, daß das Wort "permanent" fehlt"
Und entbindet den Spieler von vornherein davon, seinen eigenen Denkapparat zu nutzen...

Anonymous (unregistriert) 25. Juli 2012 - 10:34 #

Auf der Packung steht: "Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt."

Der Streit um diesen Hinweis lässt sich also auf die Frage reduzieren, ob "zum Spielen" logisch bedeutet, dass man ohne permanente Verbindung nicht weiterspielen kann.

Anonymous (unregistriert) 25. Juli 2012 - 10:48 #

Nun, Spielen ist nicht registtrieren. Aber naja, offenbar sehe ich die Dinge anders als die VSZ.

MfG

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 14:17 #

Ich zitiere mich von oben:
"Wenn gilt:
1) Zum Spielen ist eine Aktivierung nötig
2) Für die Aktivierung ist eine Internetverbindung nötig
Dann gilt auch:
3) Zum Spielen ist eine Internetverbindung nötig"
Das "Spielen" also ungleich "Registrieren" ist, hilft da auch nicht weiter.

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10463 - 25. Juli 2012 - 12:16 #

Kann ich dir sagen: Steam lädt, wenn das Spiel von CD/DVD installiert wird, bei der Aktivierung gerne mal ein paar MB nach. Wenn es in der Zwischenzeit gepatcht wurde, auch ein paar mehr als nur ein paar. Dann mal viel Spaß mit nem 56K Modem!

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 14:18 #

Ich glaube auch, dass sich das bei anderen Spielen auch auf das Patchen bezieht, das ja heutzutage standardmäßig automatisch erfolgt. So steht auch bei Anno 2070 eine Breitbandverbindung als Voraussetzung, Always-On hat es aber trotzdem nicht.

TASMANE79 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 10:56 #

Diese Floskeldrescherei nervt. Wenn "benötigt Internet" draufsteht, dann ist anzunehmen, dass man Internet beötigt. Ob permanent oder nicht ist doch echt egal, oder? "benötigt Internet" sagt ja aus, dass es nun einmal benötigt wird. Ist für mich als mündigen User eigentlich logisch und nachvollziehbar.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 25. Juli 2012 - 11:06 #

Geh doch nicht immer nur stur von dir selber aus. Soll ja Menschen da draußen geben, die sind nicht so fit drauf wie du. Und nein, es ist nicht mit "benötigt Internet" anzunehmen, inwiefern es benötigt wird. Und nein, es ist nicht egal, ob permanent oder nicht. Es gibt Menschen, die haben z.B. a) kein schnelles Internet, oder b) begrenztes Datenvolumen, oder c) es halt aus Prinzip "nicht wollen", es "aufgezwungen" zu bekommen, permanent online sein "zu müssen", auch wenn "sie es könnten", oder d) wochenlang kein Internet wegen eines Umzugs haben und und und...

Aber solch unsägliche Diskussionen haben wir ja jedes Mal, wenn nur annähernd etwas mit dem Thema Always On zu tun hat. Viele Gegenargumente findest du auch dort. Die Suche mit dem Thema bei den News hilft dir dabei.

Anonymous (unregistriert) 25. Juli 2012 - 11:27 #

Die existierenden, relevanten Hinweise auf der Verpackung zu diesem Streitpunkt lauten:

"INTERNETVERBINDUNG ERFORDERLICH."
"BATTLE.NET-REGISTRIERUNG ERFORDERLICH."
"ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN (SIEHE RÜCKSEITE)."
"Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt."

Man sollte sich im Sinne einer sachlichen Diskussion über diesen Streitpunkt immer auf diese Formulierungen beziehen.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 25. Juli 2012 - 11:59 #

Du prangerst jetzt damit an, dass Tr1nity "benötigt Internet" statt "Internet benötigt" schreibt? Oder welchen Sinn ergibt das?

TASMANE79 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 11:41 #

Natürlich hast du recht, aber wir sollten uns nicht selbst dümmer machen als wir sind, bzw sollten wir uns nicht zurückbewegen.
In der heutigen PC-Gamer Zeit, also in einer Zeit, in der Internet Gang und Gebe ist, sollten wir uns nichts vormachen.

Die jenigen User, welche noch ein langsames Internet haben, hatten ja die möglichkeit den Hinweis wegen Breitband in den Systemvoraussetzungen zu lesen.

Allways on ist leider die Zukunft, und wir, die spielen wollen, werden entsprechend aufrüsten müssen, sollten wir kein- oder schwaches Internet haben.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 25. Juli 2012 - 12:01 #

Deine Ansichten werden mit Post zu Post erschreckender.

Anonymous (unregistriert) 25. Juli 2012 - 12:30 #

Ich nehme jetzt als Vergleich mal "The Secret World"

Mindestvorraussetzung:
Internet: Internet Verbindung mit 512 KBit/s oder schneller

Das ist doch eine eindeutigere Ansage, als dieses ominöse "Breitbandverbindung"

Dazu noch als Hinweis:
Zum Spielen des Spiels sind die PERMANENTE Internetverbindung, Kontoregistrierung (Mindestalter: 14 Jahre), ...

Auch dieser Hinweis ist deutlich besser gestaltet als von Blizzard.

Zu deinem letzten Satz müßte ich dir eigentliche eine reinhauen, weil viele gerne würden aber nicht könne, weil es nicht verfügbar ist. Sorry, aber die Breitbandversorgung ist vielerorts in Deutschland immer noch extrem besch...eiden.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 14:23 #

Meinst du, wir bewegen uns 'zurück', wenn ein "permanent" in den Warnhinweis hinzugefügt wird? Und dass man ja aufrüsten könne ist ein Argument dafür, dass die Hinweise auf Packungen schwammig sein sollten? So richtig einleuchten will mir das alles nicht ...
Ganz davon abgesehen, dass das mit dem "aufrüsten können" rein theoretisch ist, praktisch sieht das vielerorts ganz anders aus.

TASMANE79 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 14:31 #

Nein so dramatisch meine ich es natürlich nicht, aber wir bewegen uns zurück, wenn wir zu jedem Produkt, eine Latte an Hinweisen benötigen.

Viktor Lustig (unregistriert) 25. Juli 2012 - 11:08 #

Was ich absolut nicht verstehen kann;

Warum diese hämischen Kommentare darüber, dass die Kunden doch gefälligts selber denken sollen. Ist das eine Selbstbeweihräucherung, dass man es ja so viel besser weiß?
Jeder kann mal in eine Situation kommen, indem er aus mangelnder Unkenntnis etwas kauft, was sich dann doch nicht als das herausstellt, was man erwartet hat. In Diablo III wart ihr informiert, aber ist das bei jedem Produkt genauso?

Der Bundesverband für Verbraucherschutz ist genau dafür da: Die Position der Verbraucher auf einem Markt zu verbessern, auf dem unzählige Produkte zu finden sind. Der Bundesverband für Verbraucherschutz ist doch nicht nur für PC- Spiele da... sondern für die gesamte Bandbreite von Waren und Dienstleistungen!
Wisst ihr, wieviele Gerichtsverfahren der Verbraucherschutz im Moment am laufen hat? Über 200!

Inbesondere tritt dieser Verein dafür ein, dass der Verbraucher allgemein besser informiert wird, weil man eben nicht von ihm verlangen kann, zu jedem Produkt Fachkenntnisse zu haben. Natürlich kann es augenscheinlich kleinlich wirken, wenn zwischen "Benötigt eine Internetverbindunf" und "Benötigt eine permanente Internetverbindung". Aber juristisch gesehen ist dies schon ein großer Unterschied, genauso wie zwischen "14 Tage Rückgaberecht" und "Zwei Wochen Rückgaberecht" unterschieden wird, weil dann die Fristen anders berechnet werden!

Ärgert es euch wirklich so sehr, dass jemand für eure Rechte Eintritt? Und selbst wenn ihr es nicht nötig habt... haben es die anderen dann auch nicht nötig? Oder sind sie selbst schuld wenn sie über den Tisch gezogen werden?

Hersteller sitzen immer am längeren Hebel: Sie haben Einblick in die Herstellungsweise, die verwendeten Materialien, die Vertriebsstruktur und den Produktionspreis. Das hat der Kunde nahezu nie. Deshalb gibt es den Verbraucherschutz, damit sich der Verbraucher wehren kann, was er ansonsten aus Geld und Kenntnismangel nicht alleine schaffen kann.

Und sich dann hinzustellen, und andere Kunden als nahezu dumm und unmündig zu bezeichnen, und die ehrenamtliche Arbeit der Verbraucherschutzes als lächerlich abzutun, dass ist einfach nur beschämend!

FPS-Player (unregistriert) 25. Juli 2012 - 11:49 #

"Warum diese hämischen Kommentare darüber, dass die Kunden doch gefälligts selber denken sollen. Ist das eine Selbstbeweihräucherung, dass man es ja so viel besser weiß?"
Gehst du mit einem eingeschalteten Fön in die mit Wasser gefüllte Badewanne, nur weil NICHT explizit draufsteht das du ihn speziell DORT und unter diesen Umständen nicht benutzen sollst, sondern nur weil ganz ALLGEMEIN draufsteht, man solle ihn generell von Wasser fernhalten? Eben.
Das ist einfach ganz normales menschliches Denkvermögen. Das hat nichts mit Selbstbeweihräucherung zu tun.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 25. Juli 2012 - 11:56 #

Der Vergleich hinkt nicht nur, der sitzt schon im Rollstuhl. Es gibt einen Unterschied zwischen gesundem Menschenverstand und schlichter Unwissenheit bzw. nicht auskennen der Materie. Nochmal auch für dich: Es gibt auch Leute die Spiele kaufen, die nicht zwangsläufig Spieler-Cracks sind und die Hinweise nicht ausreichend genug verstehen. Du weißt genau was sie bedeuten, aber die Oma, die ihrem Enkel ein Spiel zum Geburtstag kaufen will, weiß es nicht.

FPS-Player (unregistriert) 25. Juli 2012 - 12:05 #

Der Enkel wird kaum Oma und Opa losschicken, um ihm ein Spiel zu kaufen, über das er sich vorher nicht ausreichend informiert hat... Und die wenigen "Überraschungsgeschenke" sind vernachlässigbar.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 25. Juli 2012 - 12:07 #

Ich glaube du kannst oder willst in deiner Engstirnigkeit die eigentliche Problematik oder um was es der Verbraucherzentrale geht nicht verstehen.

FPS-Player (unregistriert) 25. Juli 2012 - 12:18 #

Den Punkt Engstirnigkeit und irgendwas nicht verstehen wollen gebe ich gleich ungelesen zurück.
Es ist prima, das die VZ sich darum kümmert. Und dagegen spricht auch nichts. Nur wäre es nicht notwendig (wenn . . . )

Aber gut, ich bin jetzt auch aus dieser Diskussion raus. Keiner versteht den anderen und es bauscht sich immer weiter auf und keiner kann/wird den anderen von seiner Meinung überzeugen. Das ist mir zuviel negative Energie.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 25. Juli 2012 - 12:08 #

Erm, wie wäre es z.B. mit einem Geburtstaggeschenk? Dafür, dass auch du gerade hier die Mitdenkkeule rausholst, ist das ziemlich befremdlich.

bam 15 Kenner - 2757 - 25. Juli 2012 - 12:26 #

Es ist schlichtweg egal ob man sich damit auskennt oder nicht. Auf der Hersteller-Seite findet man alle Informationen zum Produkt. Die kann jeder nachschlagen, egal wie unwissend. Wer das trotz Hinweises auf eine benötigte Internetverbindung nicht tut und sich dann beschwert, dass man ja eine Internetverbindung benötigt ist eben selber schuld.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 25. Juli 2012 - 12:47 #

"Auf der Hersteller-Seite findet man alle Informationen zum Produkt. Die kann jeder nachschlagen, egal wie unwissend."

Aha. Und was macht Oma die kein Internet hat?

Geht doch mal nicht immer von dem aus, was für euch mittlerweile selbstverständlich ist. Im übrigen kann ich auf der Herseller-Seite auch nicht den Hinweis finden, daß eine "permanente" Internetverbindung benötigt wird.

bam 15 Kenner - 2757 - 27. Juli 2012 - 8:25 #

Oma hat Internet. Internet ist in jeder Stadt öffentlich verfügbar, z.B. in Bibliotheken. Im übrigen hilft hier auch der Kontakt zu Mitarbeitern des jeweiligen Geschäfts.

Systemvoraussetzungen sind z.B. hier zu finden (Das mit dem permanent ist ja schon anderweitig diskutiert worden): http://eu.battle.net/support/de/article/d3-systemvoraussetzungen

Das "Geht doch mal nicht immer von dem aus, was für euch mittlerweile selbstverständlich ist." lass ich nicht gelten. Genauso könnte ich schreiben: "Such doch nicht immer neue Einzelszenarien, um andere Ansichten als beschränkt darzustellen", sowas führt zu nichts. Es ist eine Ansicht die du nicht teilen magst, aber sie ist an vielfacher Stelle hier in den Kommentaren begründet worden.

Letztendlich ist es möglich, dass in Zukunft eine Formulierung wie "permanente Internetverbindung" verpflichtend wird. Derzeit ist das aber nicht so und jeder Publisher muss zusehen, welche Formulierung er wählt. Wenn in den Mindestanforderung eben ein Punkt aufgeführt ist, dann ist es eben eine Mindestanforderung, keine Einmalanforderung oder Optionalanforderung.

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266649 - 27. Juli 2012 - 16:37 #

Warum muss denn immer alles der Wirtschaft per Gesetz aufgebrummt werden? Na weil sie es anscheinend anders nicht lernen, bzw. nicht tun. Blizzard hätte ja auch einfach mal so aus reiner Umsicht, Fairness und Weitblick die Formulierung entsprechend gestalten können, auch wenn es gesetzlich (noch) nicht vorgeschrieben ist. Aber so ist es halt im Kapitalismus. Immer nur das nötigste, und wenns dann mal Probleme gibt, heisst "wir hamms ja net müssen!" tja...

jroger 09 Triple-Talent - 338 - 26. Juli 2012 - 1:36 #

Du schlägst also jedesmal erstmal auf der Herstellerseite nach, wenn du im Geschäft stehst, um dir etwas zu kaufen?

TASMANE79 (unregistriert) 26. Juli 2012 - 7:55 #

Ja, frage ich mich auch. Wegen dem Beispiel der Oma, welche D3 für denn Enkerl kauft, was eigentlich ein wenig überspitztes Beispiel ist, muss ich ein letztes Mal noch loswerden: Wenn "benötigt Internet" oder "Internetverbindung" draufsteht, dann müssen die Alarmglocken läuten und man darf sich einfach nicht darauf verlassen, dass es nur zum Aktivieren vorausgesetzt wird. Benötigt Internet kann/bedeutet im schlimmsten Fall allways on. Und da es auf der Verpackung steht, habe ich die Chance es liegen zu lassen oder mich zu informieren, was im Falle von D3 ja auch nicht schwierig war.

bam 15 Kenner - 2757 - 27. Juli 2012 - 8:07 #

Wenn ich keinerlei Informationen über ein Produkt habe, dann informier ich mich vorher. Natürlich mach ich das, was ist das für eine Frage?

Es geht auch nicht um jedes Produkt, sondern um Produkte denen naturgemäß gewisse Einschränkungen unterliegen, wie z.B. Software.

Gewisse Hinweise sind wichtig und der Hinweis auf eine Internetverbindung auf D3 entspricht genau dem, was man da zu erwarten hat. Genauso z.B. Zutatenlisten auf Nahrungsmittel.

Es gibt aber einfach eine Grenze was man auf Verpackungen angeben kann und muss. Nötige hinweise sind selbstverständlich, aber ausführliche Informationen findet man eben nicht auf Verpackungen.

TASMANE79 (unregistriert) 27. Juli 2012 - 8:16 #

Sehe ich auch so. "Benötigt Internet" sagt eigentlich alles aus.

Koffeinpumpe 15 Kenner - 3824 - 27. Juli 2012 - 8:50 #

Da bin ich anderer Meinung. "Benötigt Internet" ist zu allgemein gehalten. Es reicht schließlich auch nicht, auf einen Joghurt "Beinhaltet Fett" zu schreiben.

"Internet" könnte sich z.B. nur auf den MP-Part beziehen. Onlinezwang ist schließlich (noch) nicht Normalität. Natürlich müssen sich Verbraucher informieren, ganz klar. Allerdings könnte man mit der Argumentation auf sämtliche Angaben verzichten.

Viktor Lustig (unregistriert) 25. Juli 2012 - 12:02 #

Du meinst also, dass alle, die nicht aus deiner subjektiven Sicht ein "normales menschliches Denkvermögen" haben, Idoten sind, bzw. nicht normal und auch irgendwo nicht menschlich sind, kann ich das so verstehen?
Kann ich deine Aussage weiterhin so verstehen, dass du dich subjektiv damit als normal menschlich denkend bezeichnest, du also die anderen im Gegensatz zu dir abwertest?

Kann ich das dann auch so verstehen, dass damit diejenigen, die nicht ein "ganz normales menschliches Denkvermögen" haben es verdient haben, dass ihre "Unwissenheit" ausgenutzt wird... so als eine Betrafung? Vielleicht sogar aus erzieherischen Gründen?

FPS-Player (unregistriert) 25. Juli 2012 - 12:13 #

"Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich schreibe, nicht dafür, wie der einzelne es verstehen will." Ich weiß leider nicht, wer das gesagt hat, aber es passt. Somit bin ich aus diesem Dialog raus.

Viktor Lustig (unregistriert) 25. Juli 2012 - 12:30 #

Das sagst du nur selbst, dass ist kein Zitat einer bekannten Persönlichkeit ;). Ich finde es sehr interessant, wo du die Grenzen der Selbstverantwortung für dich selber setzt:

Du hast (Selbst)Verantwortung für das was du schreibst, aber nicht für das, was der andere daraus versteht.

Ich kann nurv orschlagen, dass sich jeder geneigte Leser mal über diesen Satz nachdenken sollte, und zwar was er in allen seinen Konsequenzen bedeuten würde.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 14:33 #

Wie konnte ich nur übersehen, dass schon das Wort "Diablo 3" dem gesunden Menschenverstand verrät, dass eine permanente Internetverbindung im Singleplayer benötigt wird. Du hast mir die Augen geöffnet!

Die Sache mit dem Föhn ist vergleichbar damit, dass zum Spielen von Diablo 3 ein Computer benötigt wird. Das steht nicht auf der Packung, was auch niemand kritisiert, eben weil es logisch ist. Dass Diablo 3 immer online sein muss, ist aber in keiner Weise logisch und schon gar nicht in irgendeiner Weise aus dem Produkt selbst ableitbar, wenn es nicht irgendwo geschrieben steht.

Anonymous (unregistriert) 25. Juli 2012 - 15:50 #

Ganz schlechtes Beispiel:

In der Anleitung meines Föns steht ein ganz dicker auffälliger Warnhinhweis:

WARNUNG - Dieses Gerät darf nicht in der Badewanne, unter der Dusche, in der Nähe von Waschbecken oder anderer Behälter, die mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten gefüllt sind, benutzt werden.

TASMANE79 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 16:01 #

Dann ist es sicher ein amerikanisches Produkt. ;)

Anonymous (unregistriert) 25. Juli 2012 - 16:21 #

Kann schon sein! Keine Ahnung wo Remington hingehört. Für mich klingt es eher britisch ;P. Den Kundensupport macht jedenfalls VARTA! :D

Larnak 22 Motivator - 37541 - 25. Juli 2012 - 16:47 #

"Die Marke gehört seit Oktober 2003 zum US-amerikanischen Konzern Spectrum Brands. Die Remington-Produkte vertreibt in Deutschland die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Ellwangen (Jagst), eine Tochtergesellschaft von Spectrum Brands."
:D
(Von Wiki, natürlich ..)

TASMANE79 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 11:56 #

Es gab mal Zeiten, da musste man Selbstverantwortung tragen. Es ist doch schön und es gehörte einfach dazu, dass man sich beim Shoppen informiert und eigene Recherchen anstellt. Zumindest war es früher so. Und hatte man einmal einen Fehlkauf gemacht, behielt man das für sich und war ganz leise. Aber was ich noch sagen möchte, wieviel von denen, die D3 gekauft haben, verweigern das Spielen, weil sie gegen permanent oder on sind?

FPS-Player (unregistriert) 25. Juli 2012 - 12:03 #

So ist es. :)

Koffeinpumpe 15 Kenner - 3824 - 25. Juli 2012 - 12:06 #

Beide Seiten haben irgendwo Recht.

Mir wird auch übel wenn ich sehe, dass mittlerweile sogar in D auf Kaffeebechern „Vorsicht, heiß!“ steht. Aber es ist ein Unterschied ob davor gewarnt wird, oder ich vor einer von Anwälten formulierten Klausel auf Seite 17 der AGBs in 4er Schrift gewarnt werde. Die Grenzen sind natürlich fließend.

Beispiel Lebensmittelinhalte: Wer wüsste denn ohne die VZ, dass z.B. „natürliche Aromen“ auch Sägespäne sein können und dürfen?

Im Falle von D3 finde ich es gut, dass diese „Kleinigkeit“ an die große Glocke gehängt wird.

Viktor Lustig (unregistriert) 25. Juli 2012 - 12:19 #

Damit geht du davon aus, dass man sich ausreichend informieren kann und damit auch ausreichend genügend Informationsquellen hat und auch darauf zugreifen kann.

Ist das Wirklich so? Kannst du dich wirklich über jedes Produkt so informieren, dass du sagen kannst, du bist informiert? Ich nehme an du hast ein Handy... weißt du, wo die Rohstoffe dafür gewonnen wurden? Stammten sie aus Bürgerkriegsgegenden? Haben Kinder die Platine zusammengeschraubt? Wie viel genau verdient der Hersteller pro verkaufte Einheit? Was speichert dein Handy für Daten? Weißt du genau, wie es überhaupt funktioniert?

Du hast Recht, unser Bürgerliches Gesetzesbuch geht grundsätzlich davon aus, dass zwei gleichberechtigte, selbtsverantwortliche bürger auf einer Ebene miteinander rechtsgeschäftlich zusammen agieren. Nur hat man schon bei Inkrafttreten des BGB im Jahre 1900 gemerkt, dass das nicht immer funktioniert, eben weil die meisten Bürger nicht von derselben Position aus agieren! Und aus diesem Missverhältnis haben sich Sozialgesetze und am Ende auch Verbraucherschutzorganisationen, Stiftung Warentest usw. herausgebildet.

Bevor ich eine größere Anschaffung mache informiere ich mich auch, aber ich bin Abhängig von meinen Quellen. Und ob die immer objektiv sind kann ich nicht wissen. Aber es ist schlicht unmöglich, sich über jedes Produkt zu informieren, da nie alles getestet wird, und jeden Tag neue Produkte auf den Markt kommen. Ich kann höchstens eine Übersicht gewinnen. Und häufig kommt es eben auch auf die genaue Formulierung von bestimmten Herstellerangaben an.

Jeder Mensch hat Selbstverantwortung, und das ist auch immer eins der Hauptargumente der Industrie. Das Ergebnis davon ist, dass juristische Fallstricke ganz klein irgendwo abgedruckt sind, oder so kompliziert fomuliert dass selbst ein Jurist sie nicht versteht, oder auf irgendwelche EULA's verwiesen wird, die in Deutschland gar nicht gelten, wovon man aber als Laie einfach nichts wissen kann. Wir haben Selbstverantwortung, aber wir sind auch soziale Wesen, wir brauchen eine soziale Umgebung, die es uns auch ermöglicht, Selbstverwantortlich zu sein. Und das ist eben nicht immer der Fall.

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10463 - 25. Juli 2012 - 12:22 #

"Warum diese hämischen Kommentare darüber, dass die Kunden doch gefälligts selber denken sollen. Ist das eine Selbstbeweihräucherung, dass man es ja so viel besser weiß?"
Ich glaube, du hast es begriffen. Willkommen im Internet! (Nein, keine Ironie!)

Viktor Lustig (unregistriert) 25. Juli 2012 - 12:33 #

Ja, ich weiß leider auch, dass es keine Ironie ist ;). Vielleicht bin ich da etwas zu idealistisch, aber ich hoffe noch immer, dass das Internet mehr ist als eine Plattform der totalen Selbstdarstellung :). Und machnal ergeben sich ja auch wirklich (auch auf GamersGlobal ;)) einige fruchtbare (nicht furchtbare!) Diskussionen!

TASMANE79 (unregistriert) 25. Juli 2012 - 14:06 #

Jetzt glaube ich einfach, wir Österreicher sind nicht so verspannt;)

mihawk 19 Megatalent - 16921 - 25. Juli 2012 - 14:40 #

Dem stimme ich als Österreicher einfach mal uneingeschränkt zu ;)

Guldan 17 Shapeshifter - 8554 - 25. Juli 2012 - 15:14 #

Mhh prinzipell stimmt es ja, die Meldung ist nicht eindeutig von daher sollte Blizzard hier ausbessern.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 25. Juli 2012 - 16:03 #

Wahnsinn, wie Ihr Euch in solche Themen immer reinsteigern könnt... die Verbraucherzentrale hätte gern ein "permanent" auf dem Text, Blizzard wird sich entweder dagegen wehren oder es einfach dazuschreiben, und Ihr dreht ab, weil es Euch wichtig ist, daß der Text bloß nicht so ergänzt wird - wieso eigentlich. Wo wäre denn der Nachteil? Also entspannt Euch :)

ChuckBROOZeG 20 Gold-Gamer - 21189 - 25. Juli 2012 - 20:04 #

Hey reinstigern ist doch Toll.
Das zeigt das man irgndwie doch was mit dem Thema anfangen kann :-D.

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266649 - 26. Juli 2012 - 4:11 #

naja, so kann mans auch sehn...............muss man aber nich^^

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 26. Juli 2012 - 10:28 #

Bei einem so populären Spiel wie Diablo III greifen sicher auch viele zu, die eher selten PC-Spiele kaufen. Und es ist ja noch lange nicht Standard, dass PC-Spiele nur mit ständiger Internetverbindung funktionieren. Daher glaub ich, dass auch einige zugegriffen haben, die nicht die schnellste Leitung haben. Und dank der Accountbindung können sie es noch nicht mal umtauschen.

Weryx 19 Megatalent - 15436 - 27. Juli 2012 - 17:47 #

Auf der Verpackung stehts halt drauf, selber schuld!

Mitarbeit
WuslonJörg LangerCrizzoChrisL
News-Vorschlag:
Hack and Slay
16
Activision
15.05.2012 (PC, MacOS) • 03.09.2013 (Playstation 3, Xbox 360) • 19.08.2014 (Playstation 4, Xbox One) • 02.11.2018 (Switch)
Link
9.0
8.1
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Amazon (€): 57,95 (), 36,90 (), 26,66 (PlayStation 3), 27,50 (Xbox 360), 39,89 (Xbox One), 38,99 (Nintendo Switch)