Laut Gericht: Kino.to-User haben sich strafbar gemacht

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Johannes 53700 EXP - 24 Trolljäger,R10,S8,A8,J10
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28. Dezember 2011 - 23:09 — vor 12 Jahren zuletzt aktualisiert
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Im Sommer des Jahres 2011 haben wir bereits darüber berichtet, dass die Streaming-Seite Kino.to von den Behörden vom Netz genommen wurde, nachdem die Betreiber der Seite von den Ermittlern nach einer längeren Fahndung verhaftet wurden. Unterdessen sind mehrere Mitarbeiter der Seite im Gefängnis gelandet, der Betreiber wurde zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Wie nun aber das Amtsgericht Leipzig entschieden hat, haben sich auch die User der Seite strafbar gemacht. Da die ehemals auf Kino.to zugänglichen Inhalte beim Streamen nur temporär auf dem Rechner des Betreffenden zwischengespeichert wurden, galt dies bisher noch als rechtliche Grauzone. Laut dem verantwortlichen Richter Mathias Winderlich findet hierbei jedoch in ähnlicher Form eine Vervielfältigung und Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Materials statt.

Demnach sind durch die große Menge an Besuchern -- hinsichtlich der genauen Zahl gehen die Schätzungen weit auseinander -- also massenhaft Straftaten verübt worden. Alle diese User aufzuspüren und strafrechtlich zu verfolgen, dürfte sich aufgrund ihrer großen Masse allerdings als ausgesprochen schwierig beziehungsweise nahezu unmöglich entpuppen.

Nebenbei sei noch bemerkt: In Österreich und in den Niederlanden ist das Downloaden von urheberrechtlich geschütztem Material indes legal.

Kobi666 13 Koop-Gamer - 1534 - 28. Dezember 2011 - 21:32 #

Alle zu verfolgen wird schwierig sein, aber evtl. picken sie Einzelne heraus um Andere zu warnen...

Khorn 13 Koop-Gamer - 1563 - 28. Dezember 2011 - 21:39 #

Bei Kino.to sind keine Straftaten verübt worden weil es, was es jetzt nicht mehr ist, eben eine Grauzone war. Heißt also kinox.to User machen sich ab jetzt Strafbar. Wegen Kino.to sollte im Normalfall keiner Post bekommen.

Steht auch so im Focus Artikel:
"...müssen also künftig mit Strafverfolgung rechnen"

Anonymous (unregistriert) 28. Dezember 2011 - 21:52 #

Entweder es ist strafbar, dann können auch die alten User rangekriegt werden, oder es ist nicht strafbar, dann ist es auch in Zukunft so.

Der Richter hat kein Gesetz erlassen, daher hat sich die Rechtslage nicht geändert. Daher können Fälle, die vor dem Urteil passiert sind nicht anders geahndet werden als nachher. Es gab halt nur vorher keinen Fall der vor Gericht ging.

Und da Kino.to nach eigenen Angaben keine IPs gespeichert haben, ist es eh unmöglich die User zu ermitteln.

sieling 08 Versteher - 165 - 28. Dezember 2011 - 22:40 #

"Entweder es ist strafbar, dann können auch die alten User rangekriegt werden, oder es ist nicht strafbar, dann ist es auch in Zukunft so."
Dies ist juristisch völlig falsch "unbekannter" user !
Es ist nicht möglich für etwas belangt zu werden, welche keine Rechtsgrundlage zum Zeitpunkt der Straftat hatte.
Hierdurch ist und bleibt es immernoch eine Grauzone !
Die Legislative unsere Staatsorganisation hat kein neues Gesetz geschaffen. Lediglich hat die Judikative die Gesetze interpretiert. Darauf muss in Zukunft erst einmal die Gesetzgebung reagieren!

Anonymous (unregistriert) 28. Dezember 2011 - 22:50 #

Völliger Bullshit.
Da es ne Grauzone ist, kommt es darauf an, wie die Richter es bewerten. Der Erste hat anscheinend entschieden, dass es strafbar ist und das bedeutet, dass anderer Richter es ihm gleich tun können und Leute dafür verurteilen können. Da muss niemand ein Gesetz schaffen, entsprechende Gesetze gibt es ja.
Wenn es keine entsprechenden Gesetze gäbe, wäre es keine Grauzone, dann wäre es einfach erlaubt.
Klar können Richter auch in die andere Richtung entscheiden, deswegen ist bleibt es ne Grauzone. Sobald aber mehr Gerichte so Urteilen, wird es zur Norm. Dafür braucht es keine neuen Gesetze.

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 28. Dezember 2011 - 23:33 #

Ne keiner hat entschieden das es Strafbar ist. Hier wurde nur etwas übertrieben, der Richter hat nur eine "obiter dictum" abgegeben..

MaXxZiBiT 09 Triple-Talent - 310 - 30. Dezember 2011 - 23:29 #

Alter siehe Sicherungsverwahrung da wird auch keiner nachträglich weggesperrt also locker durch die pants atmen haha xD also wird das mit kino.to usern auch nich passieren also die nachträgliche verurteilung ;) einfach logisch denken

Larnak 22 Motivator - 37541 - 31. Dezember 2011 - 17:07 #

Da scheint mir diese Überlegung aber deutlich logischer zu sein, was den angestellten Vergleich angeht :D
http://www.gamersglobal.de/news/47386/laut-gericht-kinoto-user-haben-sich-strafbar-gemacht#comment-446400

CptnKewl 21 AAA-Gamer - 26647 - 29. Dezember 2011 - 1:01 #

Das Kino.to keine IPs speichert bezweifle ich auch.
Selbst wenn könnten sich die Ermittlungsbehörden ja sicherlich darüber Infos verschaffen welche Ziel IP (User) zu den entsprechden Zielips (Kino.to + Fileserver) verbunden hat und welche Mengen da gelaufen sind.

Technisch sicherlich zuviel Aufwand, aber möglich ist es denoch.

CptnKewl 21 AAA-Gamer - 26647 - 29. Dezember 2011 - 0:55 #

Laut der Begründung ist die Straftat bereits bei der Nutzung von Kino.to begangen worden, wobei es sich um ein Amtsgericht handelt und sicherlich noch nicht das finale Wort gesprochen ist.

Das ist quasi die kleinste Instanz die wir haben und gerade Technisch/Juristisch Kompliziertere Konstrukte sind von oberen Instanzen häufiger Revidiert worden.

Die Argumentation der "Verbreitung" halte ich auch für schwachsinn. Zwar kommt beim Stream (auch durch die Erstellung einer vollen Kopie des Streams) zustande, jedoch findet ja eine weitere Verbreitung durch den User nicht statt. Der Stream als solches ist ja eine 1 zu N verbindung, ich zweifle stark daran das die User untereinander auch nochmal "versorger" gespielt haben..

CptnKewl 21 AAA-Gamer - 26647 - 29. Dezember 2011 - 1:07 #

Zu deiner Erstaussage nurnochmal grundsätzliches.
Die gesetzte werden in Deutschland von der legislative (gesetzgeber) gemacht.

Die Richter als solches machen keine gesetze, sie können aber im Ernstfall die Rechtmässigkeit unserer Gestze für nichtig erklären (Bundensverfassungsgericht) als solches "legen" unsere Gerichte lediglich Erlässe, Gesetze und Verordnungen aus.

In diesem Fall wurde festgestellt das nach geltendem Recht, bzw. nach dem Verständniss der Richter, und den Argumenten der entsprechenden Parteien, bereits die Nutzung von Kino.to strafbar war. Eine Verfolgung ist als solches trotzdem rückwirkend möglich. Es wurde ja lediglich festgestellt, das dieser Sachverhalt bereits mit dem gelten Recht (laut meinung des richters) geregelt ist.

Was jetzt Rechteinhaber damit machen, obliegt natürlich ihrem Ermessen.

Zu dem Urteil als solches habe ich schon weiter unten meinen Senf abgegeben

NedTed 19 Megatalent - 13364 - 28. Dezember 2011 - 21:47 #

Puhh, da muss man jetzt aufpassen. Ich bin KEIN Rechtsexperte, aber das weiß ich sicher als Österreicher: Downloaden (also kein streamen) ist auch in Österreich illegal!!! Es wurde nur bis jetzt keiner gerichtlich verurteilt! Das steht auch so im Standardartikel wenn man ihn genau liest. Bitte anpassen!

Zum Hauptthema: Spiegelt jetzt nur meine "Stammtischmeinung wider"

Die Ansicht vom Richter dient, soweit ich das verstanden habe, nur zur Festlegung des Urteils für denjenigen der die Streams zur Verfügung gestellt hat! Lasst sich daraus eine rechtlich bindende Aussage machen, dass das Streamen als regulärer User illegal ist? Ich glaube nicht.

floxyz 16 Übertalent - 4978 - 28. Dezember 2011 - 22:52 #

Auch ich bin kein Rechtsexperte, aber:
Solange du die herunter geladenen Medien, im Gegensatz zu torrents, nicht verbreitest, ist es in Österreich legal. Steht auch so im standard Artikel. Ist rechtlich circa so wie mit dem videorekorder ein video aufnehmen.

NedTed 19 Megatalent - 13364 - 28. Dezember 2011 - 23:23 #

SORRY! Ich hab mich getäuscht!!! Hmm, da muss ich was falsch verstanden haben!

Juhu! ...

Ich find das super! Durch das Urteil, habe ich jetzt die Information, dass ich downloaden darf ohne bestraft zu werden. Irgendwie ironisch...

syL 13 Koop-Gamer - 1654 - 28. Dezember 2011 - 21:58 #

Nicht nur in Österreich oder den Niederlanden, auch in der Schweiz oder in Liechtenstein ist es legal.

Edit: Ok, laut Vorposter in Österreich wohl doch nicht, aber dafür wie gesagt in LIE und SUI.

AticAtac 14 Komm-Experte - 2319 - 28. Dezember 2011 - 22:12 #

Aha, ein Richter macht sich wieder für die Content-Mafia stark. Wer weiß welche Summen da wieder indirekt geflossen sind.

sieling 08 Versteher - 165 - 28. Dezember 2011 - 22:41 #

Korupptionsvorwürfe heflen niemanden !

AticAtac 14 Komm-Experte - 2319 - 28. Dezember 2011 - 22:46 #

Alles unterm Teppich kehren auch nicht.
Die Verbraucher sollten langsam aufwachen und sich gegen die Pauschal-Kriminalisierung wehren.
Ich habe auch kein Verständnis für "Raub"-Gucker, aber das jetztige System von IP-Speicherung, Adressermittlung und Strafverfolgung ist extrem fehlerhaft und unzuverlässlich und dient bis jetzt einzig und alleine einigen gierigen Anwälten zum Geldverdienen.

NedTed 19 Megatalent - 13364 - 28. Dezember 2011 - 22:53 #

Man muss bei so einer Diskussion sauber trennen. Hier werden mehrere Dinge durcheinander gemischt. Direkt bezogen auf den einen Fall finde ich das Urteil bezogen auf den Verurteilten (und nicht mehr) selbst als gerechtfertigt. Über das Strafmaß kann man natürlich streiten.
Die Diskussion um Abmahnanwälte etc. muss man separat betrachten.

Nonymous (unregistriert) 28. Dezember 2011 - 22:47 #

Wie soll man den Absatz zum Amtsgericht Leipzig jetzt verstehen? Die User hätten sich rückwirkend strafbar gemacht? Von rückwirkender Immunität für totalüberwachungs US-Telekoms hab ich schon gehört, aber rückwirkende Kriminalisierung? /disbelive

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14073 - 28. Dezember 2011 - 23:56 #

Irgendwo hab ich mal gehört, wenn zuviele Bundesbürger für eine Tat in den Knast kommen/müssten, dann stimmt was mit den Gesetzen nicht.

Mal ehrlich, solange die Content-Mafia mit an den Gesetzen hobeln darf, wird doch da nie was gescheites draus. Wäre das mit den Patenteten und Urheberrecht schon vor 2000 Jahren so gewesen, es würde wahrscheinlich nichtmal Kutschen geben und gesungen wird in der Kirche.

Andernfalls könnte man natürlich auch einfach das Prinzip "Klapperschlange" anwenden. Wir ziehen eine Mauer um Deutschland und wer drin ist, kommt nicht mehr raus.

dimo2 07 Dual-Talent - 111 - 28. Dezember 2011 - 23:58 #

Hahaha, das wird witzig.

Ich kenne in meinem Freundeskreis nicht eine Person, die diesen "Service" oder eine anderen nicht genutzt hat/immernoch nutzt.
Das sind nicht alles kriminelle (naja gut.... jetzt schon), es gibt in Deutschland/Europa noch keine zufriedenstellede Alternative IMHO.
Maxdome versucht es, scheitert bei mir aber schon daran, dass viele der Sendungen und Filme, die mich Interessieren nicht verfügbar sind.
Und Netflix und Hulu sind beide US-exklusiv.

Bei US-Serien hat man hierzulande ja keine andere Wahl...

Johannes 24 Trolljäger - 53700 - 29. Dezember 2011 - 0:21 #

Wenn ich mich recht erinnere, wollten RTL und ProsiebenSat1 glaube ich schon mal sowas wie Hulu bei uns aufstellen, aber da hatte dann wohl das Kartellamt was dagegen. Kann mich aber auch irren...

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 29. Dezember 2011 - 1:05 #

Maxdome ist so schlecht, also was die sich da für Preise verlangen, da kauf ich mir lieber die DVD zum OVP und bezahl noch weniger :D

Beispiel 1 Folge The Big Bang 2,49€??
23 Folgen und Staffel DVD kostet 20€

Oder 1 Folge Stromberg ausleihen (48h) für 99 Cent????
DVD kostet 18€ alle 10 Folgen für immer.

Hangover 2 14€ dafür bekomme ich die BD

Hast du ( oder jemand anderes ) evtl schon mal Bitbop getestet? Klingt zumindest von System und Gebühren sehr gut :)

dimo2 07 Dual-Talent - 111 - 29. Dezember 2011 - 1:20 #

Noch nie von gehört, sieht aber auf jeden Fall vielversprechender aus!

Guck ich mir bei Gelegenheit mal an, danke :-)

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 29. Dezember 2011 - 1:37 #

HBO ist halt schick als Partner, leider auch viel Müll dabei ( RTL Sat 1 :D )

So müsste ein System in meinen Augen aber aussehen für den Preis mit größerem Angebot. Glaube sonst setzt sich das nie durch, aber ich kann mir schon vorstellen wie es in 1-2 Jahren aussieht, mindestens 3 10-20€ Abos bei verschiedenen Anbietern damit man alle Serien/Filme bekommt....

Anonymous111 (unregistriert) 29. Dezember 2011 - 0:20 #

Oh mein Gott ich bin schuldig,ich (üb)ergebe mich.
Nennt mich Judas,schuld am Untergang der Titanic der Fleischeslust, der Messias des Bösen.Ja ich bin es Lucifer!
Tele:666

Johannes 24 Trolljäger - 53700 - 29. Dezember 2011 - 0:26 #

Ich hatte übrigens bei 6vor9 mal einen schönen Artikel entdeckt, wo sich jemand gefragt hat, wie viel er denn zahlen müsste, wenn er nun für sowas belangt würde. Als Lesestoff sehr zu empfehlen!

http://notes.computernotizen.de/2011/06/13/audacity-of-streaming/

NedTed 19 Megatalent - 13364 - 29. Dezember 2011 - 0:36 #

Schöner Artikel!

hoschi 13 Koop-Gamer - 1631 - 29. Dezember 2011 - 0:55 #

beim Thema Stream gibts für mich 2 Sichtweisen: die moralische und die rein rechtliche. moralisch ist es definitiv "illegal". Einen Kinofilm umsonst anzuschauen ist schlicht und ergreifend falsch und kann nicht ok sein. Das muss ich ehrlich gesagt selber zugeben, auch wenns jeder macht. So ehrlich sollte man schon sein. Rechtlich gesehen, zumindest bis jetzt bzw wohl noch immer (die News hier ändert eigentlich nichts wirklich daran), fehlen die Gesetzte um eine temporäre Anzeige urheberrechtl. gesch. Materials als Straftat anzusehen. Aber selbst wenn das nicht so wäre, müsste keiner große Angst vor einer Klage haben, denn hier fehlt die Komponente die zB Filesharing so böse macht: nämlich die Verbreitung - also wayne. Und solange noch so viele Filesharing betreiben wo durch Abmahungen usw richtig viel Kohle zu machen ist, wird sich keiner der Kontentindustrie auf das weniger bzw gar nicht lukrative Thema Streaming stürzen. Eine strafrechtliche Verfolgung weil jmd einen 2 Jahre alten Kinofilm angeschaut hat und somit einen schaden von vielleicht 1,50 verursacht hat? Lohnt sich nicht bzw wäre ja rechtlich bis jetzt nicht mal machbar.

Sp00kyFox (unregistriert) 29. Dezember 2011 - 12:03 #

da siehste auch, dass moral etwas sehr subjektives ist. für andere ist es absolut moralisch in ordnung, umsonst kulturelle inhalte zu genießen.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36177 - 29. Dezember 2011 - 1:05 #

Das Standardargument meiner Kommilitonen wenn sie sich aktuelle Kinofilme und US-Serien im Netz ansehen ist immer: "Ich lad es ja nicht runter".
Mal schaun wie lange schwarzsehen noch geduldet wird, sowas trifft halt nicht nur die Hollywood-Blockbuster, die eh hunderte Millionendollar umsetzen, sondern auch kleine Filme.

McFareless 16 Übertalent - 5567 - 29. Dezember 2011 - 1:42 #

:) Stream kann meine Leitung meistens gar nicht, ich werde also vom Straftaten begehen selbst geschützt :P

Darth Spengler 18 Doppel-Voter - 9372 - 29. Dezember 2011 - 2:31 #

Kino.to ? Das sagt mir nichts...^^

voDo_O 09 Triple-Talent - 321 - 29. Dezember 2011 - 7:37 #

ach sowas gabs vor jahren in ähnlicher form bei bockwurst.to xD. wo sie auch alle nutzer verklagen wollten, sowas wird nie klappen vielleicht ein paar aber naja..

Pestilence (unregistriert) 29. Dezember 2011 - 9:51 #

Wer benutzt denn auch bitte Kino.to? Leecher die etwas von sich halten, benutzen doch sowieso Emule. ;)

bersi (unregistriert) 29. Dezember 2011 - 10:07 #

Napster!

Anonymous (unregistriert) 29. Dezember 2011 - 11:23 #

Kazaa!

Sp00kyFox (unregistriert) 29. Dezember 2011 - 12:04 #

öh... wie wärs mit OCHs?

icezolation 19 Megatalent - 19280 - 29. Dezember 2011 - 12:16 #

Nutze ich nicht. Mir egal.

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 29. Dezember 2011 - 12:43 #

"eine Vervielfältigung und Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Materials"

Ich verstehe nicht, wie man mit einem Stream Vervielfältigen und Verbreiten können soll. Man stellt doch keine neue Quelle her. Überhaupt ist sämtliches Vokabular der Urheberrechtsgesetze noch auf Zeiten ohne Internet zugeschnitten. Die Sprechen von Vervielfältigung und Verbreitung, als ob man da ne Druckerpresse im Keller hätte und dann Raubkopien aufm Marktplatz verteilt.

Der Gesetzgeber sollte es endlich schaffen, für das Medium Internet rechtlich klare Rahmenbedingungen zu schaffen, welche seinen technischen Möglichkeiten und Eigenheiten Rechnung trägt.

Anderes Beispiel:
Die Gema ist z.b. die "Gesellschaft für musikalische Aufführungspraxis und mechanische Vervielfältigungsrechte". Ihrem Namen nach sind sie für Youtube gar nicht zuständig, ich wüsste nicht, wo bei Youtube mechanisch vervielfältigt wird...

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 29. Dezember 2011 - 12:49 #

Nicht nur in den Niederlanden und Oesterreich. Auch in der Schweiz ist der Download für den Privatgebrauch legal, nur der Upload ist strafbar.

Basti51 14 Komm-Experte - 1984 - 29. Dezember 2011 - 14:23 #

Klar haben die sich strafbar gemacht...

hachel (unregistriert) 29. Dezember 2011 - 15:32 #

geschütze Daten streamen ist illegal... wer hätte es gedacht? *gähn*

Anonymous (unregistriert) 29. Dezember 2011 - 17:13 #

Nach derselben Logik wäre dann früher jeder Zuhörer eines illegal betriebenen "Piraten-"Radiosenders ebenfalls mit einem Bein im Knast gestanden.

Oder jeder Betrachter eines gefälschten Kunstwerkes? Oder künftig jeder Zeuge eines Verbrechens?

Herzlichen willkommen in der schönen neuen digitalen Welt, wo jedermanns Spuren nachverfolgbar sind ;-)

Sp00kyFox (unregistriert) 29. Dezember 2011 - 21:24 #

ich erwähne nur youtube. urheberrechtlich geschütztes material in masse ohne lizenzrechtliche erlaubnis.

Jonas S. 21 AAA-Gamer - P - 25057 - 29. Dezember 2011 - 23:22 #

Moralisch ist Anssichtssache. Ich habe es unter anderem benutzen und hatte mit der Moral kein Problem, eher hat dies dazu geführt das ich mir viele Serien auf DVD /Blu-Ray gekauft habe auf die ich ohne solche Seiten gar nicht gestoßen wäre, aber soweit denkt die Filmindustrie und alles was damit zusammenhängt gar nicht mit.

Sowas ähnliches wi Hulu in Europa, aber das bringen sie leider nicht gebacken, dann brauchen sie sich nicht wundern wenn User auf solch grenzwertige Seiten ausweicht.

Homer (unregistriert) 30. Dezember 2011 - 1:59 #

"Laut Gericht: Kino.to-User haben sich strafbar gemacht" - Diese Formulierung ist falsch, erst wenn man das Portal künftig nutzt macht man sich strafbar. Wenn man es bisher (zu Zeitpunkten vor dem Urteil) benutzt hat, hat man keine Strafe zuerwarten, denn man kann nicht rückwirkend strafrechtlich verfolgt werden ;)

Sp00kyFox (unregistriert) 1. Januar 2012 - 15:02 #

wie schon oben erklärt, ist deine ansicht falsch. es handelt sich hier eben keinesfalls um ein neues gesetz, sondern um eine judikative auslegung eines gesetzes welches sehr wohl schon vor kino.to existiert. daher findet auch keine rückwirkung statt.
in einem mordprozess kann der angeklagte, nachdem festgestellt wurde, dass es mord ist, sich schließlich auch nicht rausreden damit, dass diese feststellung ja nur rückwirkend ist und er somit nicht belangt werden könne.

Homer (unregistriert) 1. Januar 2012 - 16:50 #

Stimmt ist kein neues Gesetz - hab ich falsch verstanden, danke :) . Allerdings ist es auch nur eine Interpretation eines Gesetzes, d.h. andere Richter können auch anders entscheiden, können sich aber auch auf das Urteil berufen. Und ich frage mich sowieso wie man das umsetzen möchte, man speichert beim Streamen die Daten des Filmes kurzzeitig auf dem PC, das sieht der Richter ja quasi schon als Vervielfältigung fremden Eigentums an, aber dann könnte man keine Website dieser Welt mehr besuchen, denn beim Besuch einer normalen Website wird ebenfalls fremdes Eigentum zwischengespeichert, insofern erscheint mir das Urteil doch sehr fragwürdig.

Sp00kyFox (unregistriert) 2. Januar 2012 - 18:01 #

das gibts hier übrigens in deutschland nicht. also, dass man sich auf vergangene urteile berufen kann. nur oberste gerichtsinstanzen sind hier in deutschland maßgeblich entscheidend. solange das auf unteren eben verläuft, müssen die richter unabhängig von anderen richtern entscheiden.

jup und da stimmte ich dir voll zu bzgl der unsinnigkeit. leider hinkt das inetrecht hier enorm hinterher, und die praxis, dass der kläger in deutschland entscheiden kann vor welchen gericht er klar, macht die sache nicht leichter. denn dann wird bevorzugt zB beim hamburger landesgericht geklagt, welches bekannt dafür ist, auf userrechte zu scheißen.

Soul (unregistriert) 30. Dezember 2011 - 3:34 #

Die Leute nutzen doch sowieso nur, weil es keiner zustande bringt, mal sowas legal zu bringen. Da schnarchen die ganzen Branchen seit Jahren und dann wundern sie sich, wenn das jemand illegal bringt und die ganzen Leute da schauen.
Wo anders können Leute sonst amerkanische oder internationale Serien schauen? Wo können sie noch aus so einer großen Filmauswahl schöpfen und auch uralte Klassiker schauen?
Die Filmbranche hätte einfach kino.to übernehmen sollen, daraus was legales basteln können. Da hätte man das Potenzial von Mio. Kunden nutzen können. Z.B. Monatliche Flatrates anbieten können, oder einzelne Filme verkaufen. Nein, man macht die Seite lieber wieder dicht und wundert sich dann, dass irgendwo im Netz wieder 2 neue aufgemacht werden und es wieder hunderttausende oder Mio. hinzieht.
Das ist auch einfach eigene Blödheit und Ignoranz.

Michl Popichl 24 Trolljäger - 52778 - 30. Dezember 2011 - 9:08 #

legal vielleicht schon, aber wenn dann viel zu überteuert.....

Kookser (unregistriert) 31. Dezember 2011 - 16:22 #

So ein System würde sich in Deutschland nicht durchsetzten und auch nicht finanziell lohnen. In Deutschland ist die Hauptzielgruppe einfach nicht mehr bereit, für Musik, Film & Fernsehen in welcher Form auch immer zu bezahlen, es sei denn es wäre zu großem Nachteil der Rechteinhaber oder natürlich für Rapidshare-Accounts.

McStroke 14 Komm-Experte - 2276 - 30. Dezember 2011 - 14:46 #

Was an der Sache ist denn jetzt genau das strafbare? Auf kino.to waren doch meines Wissens nach nur die Links zu den Filmen und Serien, der eigentliche Stream lief dann aber über z.B. megavideo ab...meine Frage ist jetzt, wo der werte Herr Richter bzw. das Gesetz das er ausgelegt hat, die Grenze zieht zur strafbaren Handlung? Der reine Besuch von kino.to, um sich nur mal die Links anzuschauen aber nicht anzuklicken kann doch nicht strafbar sein (auch wenn der martialische Disclaimer der Kriminalpolizei was anderes verlauten lässt) ?

Oder war das ganze dann doch nur ein "obiter dictum" wie bereits oben gesagt? Wenn man sich dazu mal den Artikel auf Wikipedia durchliesst, mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass es "nur" ein Amtsgericht ist, wird es doch sehr schwierig die Rechtslage einzuschätzen.

Ich selber kenn mich nicht genügend mit Jura aus um dazu einen qualifizierten Kommentar abzugeben, aber vielleicht findet sich ja hier mal jemand der dieses WIssen besitzt um der Verwirrung ein Ende zu setzen.

Anonymous (unregistriert) 30. Dezember 2011 - 16:06 #

Es geht selbstverständlich nur ums anschauen der Streams, nur auf Kino.to rumsurfen ist selbstverständlich in jedem Fall harmlos.

LegendaryAfanc (unregistriert) 31. Dezember 2011 - 17:13 #

lol jeder sagt was anderes von euch... wie wäre es mal das zeug legal zu kaufen im internet oder im kaufhaus?

Sp00kyFox (unregistriert) 1. Januar 2012 - 15:03 #

schau dir die preispolitik in deutschland an, da haste deine antwort.

Klausmensch 14 Komm-Experte - 2213 - 31. Dezember 2011 - 18:20 #

Wer schaut sich denn noch den Low-Quality Mist an? Ausserdem gibts dauernd Wartezeiten und die Streams müssen zwischendurch sehr oft buffern. Nein danke...

MN 18 Doppel-Voter - 10037 - 1. Januar 2012 - 1:35 #

Wofür machen sich die Gerichte immer noch Stress mit solchen Seiten. Diese sind doch im Vergleich zu Youtube absolute Laien.

Aber finde ich, wenn man richtige Qualität sehen will, sollte man sich schon das Original kaufen oder andere Dienste, wie Netflix, nutzen.