EA Origin: Spiele-Löschung nach 2 Jahren Inaktivität? [Update]

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3. August 2011 - 17:41 — vor 12 Jahren zuletzt aktualisiert
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Update vom 4.8.2011:

Die Kollegen von Rock, Paper, Shotgun haben bei EA nachgefragt, was es mit dem Passus auf sich hat. John Reseburg, Abteilungsleiter der Unternehmenskommunikation, lieferte heute eine Antwort:

Die Nutzungsbedingungen von Origin sind so gestaltet, um das Origin-System vor Missbrauch zu schützen. Kein Benutzer von Origin, der für Berechtigungen bezahlt  und/oder Spiele heruntergeladen hat, wird sein Konto gekündigt bekommen, noch werden seine Spiele auf Grund einer ausgedehnten Nicht-Nutzung verfallen. Der Terminus bezüglich der Kontokündigung bei Nicht-Benutzung wurde erstellt, um uns gegen die Erstellung von nicht genutzten Konten zur unsachgemäßen Verwendungen zu schützen.

Eine entsprechende Anpassung innerhalb der Nutzungsbedingungen würde Reseburgs Aussage Nachdruck verleihen.

Ursprüngliche News vom 3.8.2011:

Noch ist EAs Downloadplattform Origin recht neu auf dem Onlinedistributionsmarkt, startet seit Juni aber langsam durch. Zeit einen genaueren Blick in die Nutzungsbedingungen des Services zu werfen. Neben typischen Standardfloskeln fällt vor allem Punkt fünf, genannt "Verfügbarkeit der Inhalte und Berechtigungen", ins Auge. In Punkt drei der Nutzungsbedingungen sind diese "Berechtigungen" definiert:

Berechtigungen sind Lizenzrechte, die Ihnen gewährt, zugesprochen, zur Verfügung gestellt wurden oder die Sie käuflich erworben haben, um auf Online- oder Offlinefunktionen oder -Elemente der EA-Dienste und/oder Produkte zugreifen zu können oder sie zu nutzen. [...]

EA führt die Beispiele kostenlose Inhalte, die zum Download zur Verfügung stehen, freischaltbare Inhalte, digitale und/oder virtuelle Vermögenswerte, Benutzerrechte für Freischaltschlüssel oder -Codes, Seriencodes und/oder jegliche Online-Authentifikation, In-Game-Erfolge und virtuelle oder fiktive Währungen an. Allerdings fallen unter käufliche erworbene EA-Produkte auch vollwertige Spiele.

Punkt fünf zeigt nun die Einschränkungen der Verfügbarkeit dieser "Berechtigungen" auf. So gibt EA keine Garantie, dass sämtliche Inhalte und "Berechtigungen" jeder Zeit zur Verfügung stehen und erklärt, dass diese Inhalte und "Berechtigungen" abgeändert oder aktualisiert werden können, ohne euch davon in Kenntnis zu setzen. Damit allerdings nicht genug:

Besitzen Sie Berechtigungen, die mit Ihrem EA-Konto verknüpft sind und machen Sie vierundzwanzig (24) Monate lang keinen Gebrauch von Ihrem EA-Konto, verfallen Ihre Berechtigungen und Ihr EA-Konto kann wegen Nichtgebrauchs gelöscht werden. [...]

Solltet ihr also euren Origin-Account zwei Jahre nicht aktiv nutzen, werden eure Spielesammlung und sämtliche weiteren "Berechtigungen" bei Origin laut Nutzungsbedingungen ins digitale Nirwana befördert, mit etwas Glück wird aber immerhin euer Account weiterbestehen.

Sleeper1982 14 Komm-Experte - 2640 - 3. August 2011 - 16:08 #

hm, ich habe steam auch über zwei jahre nicht benutzt und zum glück gibt es dort meinen account noch.
Zum glück habe ich bei origin bzw dem ea downloadmanager nur zwei spiele drin.

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266429 - 3. August 2011 - 16:15 #

Ach Gott wie dumm! EA halt. Ich finde sowas immer ziemlich lächerlich.

Maryn 15 Kenner - - 3914 - 3. August 2011 - 16:49 #

Richtig. Mal wieder ein Grund einen der Kundenunfreundlichsten Publisher noch mehr zu meiden als bisher.

Keschun 13 Koop-Gamer - 1421 - 3. August 2011 - 18:01 #

Ooohhh gott die EA hasser hier immer. Hast bestimmt schon 10 spiele mindestens von denen gespielt. Bei EA schaffen auch nur menschen die fehler machen. Und origin ist nunmal ein fehler, die Käufer müssen es bestätigen Punkt

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 3. August 2011 - 18:06 #

So ein Eintrag in den Nutzungsbedingungen ist doch kein unabsichtlicher Fehler. Das ist hochkalkuliert und mit der Rechtsabteilung ausgarbeitet.

Regular_John 08 Versteher - 199 - 3. August 2011 - 20:30 #

word.

ganga 20 Gold-Gamer - 22827 - 4. August 2011 - 14:58 #

Da stimme ich Tassadar vollkommen zu.

Sleeper1982 14 Komm-Experte - 2640 - 3. August 2011 - 20:13 #

naja es heißt ja auch nicht zwingend das sie nach 2 jahren auch wirklich das profil löschen. sie behalten es sich halt nur vor. aber ein mulmiges gefühl hat man dann doch

Worth2die4 14 Komm-Experte - 1852 - 3. August 2011 - 21:08 #

so ist es.

Janno 15 Kenner - 3720 - 3. August 2011 - 16:16 #

Hm, ich hab beim EA Downloadmanager/Origin sämtliche Sims 3-AddOns. Aber da die Sims nie enden werden, wird auch mein Account dort so schnell nicht in Vergessenheit geraten :)

Khorn 13 Koop-Gamer - 1563 - 3. August 2011 - 16:20 #

Gut zwei Jahre sind wirklich eine lange Zeit, trotzdem finde ich es irgendwie nicht richtig. Und so viel Datenmüll wird da ja auch nicht pro Account anfallen. Ich würde es ja noch verstehen, wenn Achievments bzw Statistiken gelöscht werden wie in DoW2, aber alles ganz weg geht nicht.

Sher Community-Event-Team - P - 4765 - 3. August 2011 - 16:22 #

Ist als würde die Buchhandlung mein Buch wieder zurück wollen, wenn es eine Zeit lang im Regal steht. Verkehrte Welt.

Anonymous (unregistriert) 3. August 2011 - 20:08 #

früher hat man das Diebstahl genannt

Kripther 11 Forenversteher - 806 - 3. August 2011 - 16:29 #

Also wenn ich ein Spiel einmal gekauft habe ist es ja wohl mein Eigentum.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 3. August 2011 - 16:33 #

Geht es nach den Publishern, kaufst du ja nur eine Nutzungslizenz, die entziehen sie dir einfach nach 24 Monaten Inaktivität wieder, schließlich hast du dem ja in den Nutzungsbedingungen zugestimmt.

Farang 14 Komm-Experte - 2621 - 3. August 2011 - 17:53 #

richtig und so ne lizenz ist verdammt teuer ......digitaler vertrieb ist einfach nur beschiss......

Drapondur 30 Pro-Gamer - - 161742 - 3. August 2011 - 16:42 #

Jein. Du kaufst ein Nutzungsrecht/Lizenz, nicht das Spiel selber. Wenn EA so eine Klausel im Kleingedruckten stehen hat, was ich persönlich auch eine Unverschämtheit finde, ist das leider rechtens. Bei vielen Softwareprodukten für den professionellen Bereich werden oft auch nur Lizenzen für ein Jahr vergeben. Wenn Du es weiter nutzen möchtest, musst Du die Lizenz verlängern (kaufen) oder darfst es nicht mehr bzw. durch Onlineprüfung kann man es nicht mehr benutzen. Den Datenträger darf man behalten. :)
Edit: Age war schneller. :)

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 3. August 2011 - 20:45 #

Man sollte nicht immer alles glauben, was die Hersteller erzählen. Faktisch ist es scheißegal ob eine Firma sagt ich verkaufe eine Lizenz oder einen Datenträger mit einem Spiel drauf. Das kommt vollständig und komplett auf das GLEICHE raus. Denn die Lizenz GEHÖRT mir, wenn ich sie KAUFE.

Wir sind hier schließlich in Deutschland und nicht in den USA. Hier herrscht zunächst mal das BGB. Und sämtliche Teile einer Lizenz, die sich nicht an geltendes Recht halten sind schlicht und ergreifend UNGÜLTIG. Und verwechsel das nicht mit deinen B2B Geschäften und Lizenzen, da gilt das HGB. Das ist was völlig und total anderes.

Dies gesagt, jeder darf sein Spiel, seine Lizenz, z.B. weiterverkaufen. Warum denkst du wollen die Hersteller die Spiele an Accounts binden? Die sagen dann, der Account gehört ihnen und ist etwa Teil ihrer Webseite (den hast du somit also nicht gekauft) und entsprechend darf man den Account halt nicht verkaufen. Im Gegensatz halt zur Lizenz des Spieles!

Neon 11 Forenversteher - 755 - 3. August 2011 - 21:40 #

Und wo bitte steht im BGB, dass ein Nutzungsrecht (Lizenzen gibt es im Deutschen Recht mWn nicht) nicht mit zeitlicher Beschränkung gewärt werden kann?

Drapondur 30 Pro-Gamer - - 161742 - 4. August 2011 - 0:09 #

Sehe ich genauso. Denn wenn das nach deutschem Recht nicht rechtens ist (tolle Kombination) dann frage ich mich, warum dass in Deutschland noch so gehandhabt wird und es kein Gerichtsurteil dazu gibt was diese Praktiken verbietet.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 4. August 2011 - 0:35 #

Bei der Sache mit dem Lizenz-Weiterverkaufen würde mich das auch interessieren, ich erinnere mich da dunkel an ein Urteil, nachdem Steam (oder war es ein anderer Anbieter) den Weiterverkauf nicht zulassen muss.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 4. August 2011 - 0:59 #

Bei einem Kauf wirst du Eigentümer / Besitzer einer Sache. Da gibt es keine zeitliche Begrenzung. Das wäre dann nämlich mieten. Deswegen kann eine Spielelizenz auch keine zeitliche Begrenzung beinhalten.

Der Account bei einem Dienst / einer Webseite ist wie gesagt ein völlig anderes Thema.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 4. August 2011 - 1:16 #

Habe gerade nicht viel Zeit, daher habe ich nur mal ganz schnell bei Wikipedia drübergeschaut:
"Kernpunkte eines Lizenzvertrags sind die Beschreibung des Lizenzgegenstands, die Festlegung des zur Nutzung freigegebenen Marktsegments bzw. der Marktregion, die Laufzeit[!], das Entgelt und gegebenenfalls auch Vertragsstrafen."

Drapondur 30 Pro-Gamer - - 161742 - 4. August 2011 - 2:28 #

Damit dürfte das geklärt sein. :)

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 4. August 2011 - 15:28 #

Damit dürfte geklärt sein, das es auf dem B2B Markt Lizenzen gibt.

Wie oben schon jemand schrieb, für den Einzelhandel gelten andere Spielregeln. Denn es gibt keine Lizenz außer die AGB des Verkäufers, die Gültigkeit für mich als Kunden hat. Hast du schon mal bei Media Markt oder Aldi gesehen, dass da steht, wenn du was kaufst, dann gehört dir das nur für x Jahre? Also ich nicht - schlicht weil es auch ungültig wäre. Entsprechende Klauseln und Lizenzen wie EULAs (alleine der Begriff EULA dürfte selbst dem Dümmsten klar machen, dass es sich NICHT um ein deutsches rechtlich bindendes Gebilde handelt, sonst hätte es nämlich wenigstens einen deutschen Namen) sind in Deutschland nichts wert weil ungültig!

Der Käufer schließt nämlich einen Vertrag mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller. Sämtliche Vertragsbestandteile müssen dem Käufer VOR dem Kauf offengelegt werden. Schon mal gesehen, dass dir bei Game Stop oder Saturn ein EA Mitarbeiter an der Kasse die EULA vorliest und dich unterschreiben lässt? Also ich nicht ...

Larnak 22 Motivator - 37541 - 4. August 2011 - 17:12 #

Wegen der salvatorischen Klausel sind sie nicht komplett ungültig. Du betonst immer wieder, das sei so nicht gültig, aber dann würde mich ja wirklich mal dasjenige deutsche Gesetz interessieren, nach dem es nicht zulässig ist, Spiele nur als Nutzungserlaubnis zu verteilen, die auch wieder erlöschen kann.

"Sämtliche Vertragsbestandteile müssen dem Käufer VOR dem Kauf offengelegt werden."
Richtig. Diese Tatsache wird aber gern überbewertet. Diese Tatsache räumt dir nur das Recht ein, das Produkt zurückzugeben, weil du vor dem Kauf nicht vollständig informiert worden bist. Es macht die Nutzungsbestimmungen aber nicht ungültig -- wenn du sie akzeptierst, hast du sie akzeptiert, da macht es dann keinen Unterschied mehr, dass du sie erst nach dem Kauf lesen konntest. Wenn du aber der Meinung bist, dass du sie nicht akzeptieren willst, dann hast du hier immer die Möglichkeit, das Produkt genau aus diesem Grund zurückzugeben, auch wenn du das Spiel bereits geöffnet hast. Auf die Gültigkeit der Vereinbarung hat das aber danach keinen Einfluss mehr.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 4. August 2011 - 21:26 #

Natürlich hat das für die Gültigkeit Auswirkungen! Regelungen, die nicht durch das BGB gedeckt sind, sind schlicht ungültig!

Spiele sind im Endeffekt ein Produkt wie jedes andere. Stell dir vor, dein Möbelhaus will sein Sofa nach drei Jahren wiederhaben, weil da stand im Kleingedruckten, nach zwei Jahren darfst du nicht mehr drauf sitzen und musst es wieder abliefern. Kommt dir komisch vor? Ist sowas erlaubt? NEIN ist es nicht, weil du das Produkt GEKAUFT hast. Damit gehört es DIR! Und DU kannst damit machen, was immer DU willst! Nachdem man ein Produkt gekauft hast, kann der Käufer damit machen was immer er will! Da kann der Hersteller sich auf den Kopf stellen, denn er hat KEINEN Einfluss mehr darauf! Und er kann sehr viel schreiben, reden, Propaganda machen (auf die Leute wie du seit Jahren reinfallen) etc. das ist völlig wurscht, wenn es nicht dem BGB entspricht.

Der einzige Unterschied bei Medien ist dann noch das Urheberrecht. Aber selbstredend darfst du z.B. eine gekaufte Software komplett dekompilieren und umschreiben, nur darf man das dann niemanden zeigen.

Genau damit der BESITZER nicht mehr macht was er will, genau deswegen haben die Publisher Accounts, Onlinepflicht etc. eingeführt.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 4. August 2011 - 22:37 #

Du versuchst mir also gerade zu erklären, dass Sofas keine Lizenzen sind. Gut, das habe ich verstanden. Wieder zurück zum Thema.
"Regelungen, die nicht durch das BGB gedeckt sind, sind schlicht ungültig! " Das wiederholst du jetzt zum mindestens dritten Mal. Wo genau ist denn jetzt der Punkt im BGB der besagt, dass die Regelungen, um die es hier geht, nicht gültig sind?
Mir wäre es ja sehr lieb, wenn dem so wäre, allerdings habe ich in dieser Richtung bisher keinerlei positive Erlebnisse gehabt, wie z.B. auch das schon hier irgendwo angesprochene Urteil bzgl. dem Weiterverkauf von Online-Titeln.

Wie gesagt: Reden kannst du viel und es wäre schön, wenn du Recht hättest. Aber man hat nicht Recht, weil man viel redet, sondern wenn das auch belegbar ist. Da ich keinen solchen Beleg kenne, frage ich jetzt ebenfalls zum dritten Mal nach :)

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 5. August 2011 - 16:31 #

Hier ein paar Links:
http://www.gamestar.de/specials/reports/2324062/gebrauchte_downloads.html

Offizielle Pressemitteilung von "usedsoft":
"BGH setzt klares Signal pro Gebraucht-Software
Oracle-Verfahren: Bundesgerichtshof begründet Anrufung des Europäischen Gerichtshofs / deutliche Tendenz zugunsten des Software-Gebrauchthandels
Im Oracle-Verfahren hat der Bundesgerichtshof nun auch die schriftliche Begründung seines Beschlusses vorgelegt (Az. I ZR 129/0. Darin lässt das oberste deutsche Zivilgericht klare Sympathie für den Software-Gebrauchthandel erkennen.
Im Mittelpunkt der Begründung steht die Frage, ob Software dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegt, also weiterverkauft werden darf, obwohl die Verkaufsbedingungen des Herstellers dies verbieten. Zunächst verwirft der BGH die vorinstanzliche Entscheidung des OLG München, nach der man trotz Verbot zwar Datenträger gebraucht erwerben könne, diese aber nicht nutzen dürfe. Schließlich wäre, widerspricht der BGH, „die durch den Eintritt der Erschöpfung bewirkte Verkehrsfähigkeit des Vervielfältigungsstückes (…) weitgehend sinnlos, wenn der Erwerber (…) nicht das Recht zur Vervielfältigung (d.h. zur Nutzung der Software; Anm. usedSoft; …) hätte.“
Darauf aufbauend, stellt der BGH fest, dass dies auch für online übertragene Software gelten könnte, weil der Ersterwerber eine Kopie „durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigt hat.“ Der BGH stellt lediglich das Vorgehen in Zweifel, dass sich Gebrauchtsoftware-Kunden die Software nicht vom Ersterwerber, sondern z.B. direkt vom Server des Herstellers beschaffen. Schließt sich der EuGH dieser Auffassung an, bedeutet dies, dass sich Unternehmen beim Software-Kauf lediglich einen Datenträger aushändigen lassen müssen, damit die Software problemlos gebraucht gehandelt werden kann.
Bereits in seiner Pressemitteilung vom 3. Februar 2011 hatte der BGH erklärt: „Nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG bedarf die Vervielfältigung eines Computerprogramms durch den rechtmäßigen Erwerber – solange nichts anderes vereinbart ist – nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers.“ Ähnlich hatte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im vergangenen Herbst in einem Brief an den früheren Bundesaußenminister Genscher geäußert: Der Handel mit „gebrauchter“ Software sei grundsätzlich rechtmäßig. Nur wenn Software online in Verkehr gebracht werde, gebe es noch rechtliche Unklarheiten.

Sprich, effektiv muss jetzt noch das EuGH entscheiden, nachdem sich der BGH schon für den Verkauf ausgesprochen hat. Also grundsätzlich darf man gebrauchte Software weiterverkaufen.
Dies versuchen, wie oben geschrieben, die Hersteller durch ihre Accountbindung zu verhindern um die Rechte des Verbrauchers dadurch auszuhebeln. Dazu ist folgender Link relativ interessant:
http://www.pcgames.de/Steam-Misc-Software-69900/News/Steam-Account-Bindung-gekaufter-Spiele-bleibt-definitiv-bestehen-794431/

Und hier wird das noch mal rechtlich geklärt, dass eben bei Accountgebundenen Spielen kein Weiterverkaufsrecht besteht. Dabei hatte eine Verbraucherzentrale gegen Valve geklagt:
http://spielerecht.de/wp-content/uploads/2009/08/BGH-Online-Vertrieb-Bindung-an-Nutzeraccount.pdf
Zitat aus dem PDF:
"Das Gericht erklärte, dass zwischen dem eigentlichen Weitervertrieb
des Datenträgers und der Online-Bindung zu
differenzieren ist. Der beschriebene Grundsatz, dass Datenträger
weiter vertreibbar sein müssen, sei hier nicht verletzt,
da der Käufer der Spiele-DVD weder rechtlich noch
tatsächlich daran gehindert sei, die DVD an einen Dritten
weiterzuveräußern. Dass er wegen des Verbots, den dazugehörige
Steam Account mitzuverkaufen, womöglich
keinen Käufer finde, sei urheberrechtlich irrelevant."

Du siehst also, es ist egal, was die Hersteller in ihre "Lizenzen" schreiben, wichtig ist, was das Gesetz sagt!

Larnak 22 Motivator - 37541 - 5. August 2011 - 17:10 #

"Du siehst also, es ist egal, was die Hersteller in ihre "Lizenzen" schreiben, wichtig ist, was das Gesetz sagt!"
Ehm.. das habe ich nie bezweifelt. Naja, zumindest nicht vollständig. Es ist nicht "egal", was dort drin steht, es muss nur nach geltendem Recht auch machbar sein.
Aber auch jetzt sehe ich in den ganzen Links und Erklärungen zum Gebrauchtmarkt nirgendwo einen Hinweis darauf, dass EA nicht ein Nutzungsrecht für ein Spiel verteilen und auf eine gewisse Zeit beschränken darf.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 5. August 2011 - 18:40 #

Du musst da doch zwischen dem Account und dem Spiel unterscheiden.
Sie können natürlich ihren(!) Account, den der User bei ihnen erstellt hat, sperren, löschen oder was auch immer, wann immer(!) sie wollen. Wenn sie Morgen keine Lust mehr auf Origins haben, dann können sie das jederzeit wieder dicht machen.

Was sie nicht können ist einem das Spiel nach ein paar Jahren wieder wegnehmen (siehe Sofa). Denn das Spiel ist gekauft, sprich nach dem Kauf geht es in meinen Besitz(!) über und sie haben keinerlei Rechte mehr daran (an meiner "Kopie"), Urheberrecht ist wie gesagt noch einmal was anderes.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 13. August 2011 - 0:17 #

Ok, der zweite Absatz nähert sich wieder dem Thema, wir kommen wieder am Anfang an ;)

Also nochmal langsam: Ja, diese Aussage von dir habe ich verstanden. Der Punkt ist: Wer oder was sagt, dass genau diese deine Aussage richtig ist -- und eben nicht die der Hersteller, die seit Jahrezehnten der Meinung sind, nur noch Nutzungsrechte zu vergeben.

Der Knackpunkt ist also eigentlich nur der hier: "Denn das Spiel ist gekauft". Wenn das im engeren Sinne richtig ist, ist auch dein Argument richtig. Aber genau das ist die Frage: Wenn es nämlich doch nur ein Nutzungsrecht ist (wovon ich bisher ausging, weil mir nichts bekannt ist, was das rechtlich in Frage stellt -- außer unseren eigenen Meinungen), bringt dir diese Argumentation (leider!) nichts mehr.

Das ist ja im Grunde das Problem an der Sache: Die Sache mit den Nutzungsrechten war ja ursprünglich als Möglichkeit gedacht, Urheberrechte zu schützen. Mittlerweile hat sich dieses Lizenz-System aber vollkommen verselbstständigt und wird für Dinge missbraucht, für die es eigentlich nicht gedacht ist. Nur: Solange an diesem System nichts geändert wird, z.B so, dass für PC-Spiele eben diese Lizenz-Dinge so reduziert werden, dass tatsächlich nur noch das Urheberrecht geschützt wird, kann das System natürlich auch so missbraucht werden.
So jedenfalls meine Auffassung, bis ich etwas entdecke, was schon jetzt dafür spricht, dass dieser ganze Kram nichts Wert ist. Bisher habe ich leider nichts gefunden.

Neon 11 Forenversteher - 755 - 4. August 2011 - 23:18 #

Ich dachte, wir sprechen hier von EA Origin, Steam und Konsorten. Das sind im wesentlichen Abo-Dienste, deren Bedingungen man sich durchlesen kann, wenn man dort einen Account anlegt. Damit sind die Bedingungen vor der Nutzung bekannt.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 5. August 2011 - 16:34 #

D. h. aber ja nicht, dass die Bedingungen in Deutschland gelten, d. h. vor Gericht bestand hätten.
Außerdem ist wie bereits gesagt, ein Account etwas völlig anderes als ein Spiel zu kaufen.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 6. August 2011 - 13:14 #

Das sind doch keine Abo-Dienste. Der Account selbst ist kostenlos, dafür muß ich monatlich nichts bezahlen. Und auch wenn ich meine Spiele darüber spiele oder kaufe, habe ich keine Folgekosten, die ein Abo aber impliziert.

Abo-Dienste sind für mich z.B. das PSN, Xbox Live, wenn die User da online spielen wollen oder ein WoW, wo man monatlich für Server etc. zahlen muß. Ergo, da kommen Folgekosten.

erasure1971 14 Komm-Experte - 2444 - 3. August 2011 - 16:37 #

Halten wir EA mal zu Gute, dass es sich hierbei eventuell um eine rechtliche Floskel handelt, die drinstehen muss, damit sich EA absichern kann und nicht nach Jahrzehnten noch verklagt werden kann, wenn irgendwelche Berechtigungen abhanden kommen. Fast jedes MMO hat ähnliche Klauseln bezüglich der angelegten Charaktere, aber ich habe noch nie gehört, dass wirklich mal ein Hersteller von dem Recht zum Löschen Gebrauch gemacht hätte.
Wäre aber natürlich dennoch sinnvoll, wenn EA das nochmal umformuliert, so bleibt letztlich immer die Unsicherheit und allein das nervt gewaltig.
Ich hoffe zunehmend, dass ich es irgendwie schaffe, um Origin herumzukommen, aber ich fürchte, auf Dauer wird mir das nicht gelingen.

Trax 15 Kenner - 3458 - 3. August 2011 - 16:43 #

Warum sollte das nicht gelingen?
Wenn Restriktionen und Zwänge seitens der Hersteller irgendwann vollkommen Überhand nehmen sollten, ist die Konsequenz daraus, dass ich keine Spiele mehr kaufen werde.
Klar ist es ein schönes Hobby, aber ich bin nicht derart abhängig davon, dass ich mir zwingend alles gefallen lassen muss/würde.

erasure1971 14 Komm-Experte - 2444 - 3. August 2011 - 17:57 #

Weil ich mich auf Star Wars - The Old Republic freue und so wie ich mich kenne, werde ich mich von den AGB nicht von einem Kauf abbringen lassen. ;)

JakillSlavik 17 Shapeshifter - 7253 - 3. August 2011 - 16:45 #

Finde deinen Kommentar sehr schön formuliert und ich befinde mich da in einer ähnlichen Situation. Ich bin eigentlich sogar froh, dass der Markt etwas "aufgebrochen" wird und jeder versucht seine Suppe zu kochen. Wenn man jetzt bei jeder Plattform solche vereinzelt auftretenden aber schwerwiegenden Probleme hat, dann ist das nochmal ein Grund mehr, dass hoffentlich davon abgerückt wird. Ich glaube da aber nicht dran. Sonderlich überraschen tut mich die Formulierung in den Nutzungsbedingungen aber auch nicht. Leider, wohlgemerkt. :/

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 3. August 2011 - 20:47 #

Also in Diablo2 wurden meine Charaktere mehrmals gelöscht. Natürlich nach "ausreichender" Inaktivität und es stand auch in den AGB's.
Wollte damit nur sagen, dass es durchaus schon vorgekommen ist, zumindestens für Charaktere.

Ich sehe das Problem eher, dass mit zunehmender Anzahl der Anbieter auch gerne mal einer auf der Strecke bleibt, gerade wenn man selber älter wird und nicht mehr allzu viel Zeit zum Spielen hat.

Elysion 14 Komm-Experte - 1957 - 4. August 2011 - 7:35 #

Ja das kenn ich auch mit den Diablo Chars aber ich finde es ist natürlich etwas komplett anderes Charaktere oder den Account in einem Diablo zu löschen, der ja nix kostet, als den kompletten Origin Account. Klar wird jetzt jemand der eventuell sich innerhalb von 3 Jahren 30 Spiele kauft auch mal eines davon alle 2 Jahre spielen. Aber was wenn nicht? Falls (selbst wenn es nur ein kleines falls ist!) dann der gesamte Account gelöscht / gesperrt wird und alle BEZAHLTEN Lizensen / Produkte whatever weg sind, ist das mMn eine Frechheit. Origin ist nunmal kein Steam (im Moment?), die haben wohl erstmal nur EA Produkte und die sind meistens scheisse (meine Meinung), bei Steam hingegen gibt es soviele Spiele das eine Inaktivität "fast" unmöglich ist. Mir wegen sollten sie die Frist auf 10 Jahre setzen, das würde Optimismus für die Standhaftigkeit von Origin beweisen. Aber mir ist es eh wurscht, ich hab kein Problem damit auf Origin zu verzichten. EA Spiele kaufe ich mir eh nicht und ST:TOR brauch ich erst recht nicht. :)

falc410 15 Kenner - 3176 - 3. August 2011 - 16:42 #

EA ist doch dafür bekannt das sie so schnell wie möglich alten Ballast loswerden wollen und immer wieder Server abschalten so dass man alte Spiele nur noch alleine Spielen kann (LAN Modus wurde ja schon seit Jahren nicht mehr beigefügt).

Warum sollten Sie es bei Origin anders machen? Ich wette die streichen einem auch gekaufte Spiele wieder aus dem Account wenn EA meint den Festplattenplatz für neuere Produkte zu benötigen.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83896 - 3. August 2011 - 16:42 #

Die Unaufgeregtheit der Kommentare hier überrascht mich, ist aber vermutlich gerechtfertigt. Das Konto "kann" gelöscht werden, ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass EA das ohne besonderen Grund tun würde. Vermutlich ist die Klausel wirklich nur da, um sich gegen irgendwelche Eventualitäten, die ich mir jetzt nicht ausmalen kann, abzusichern. Man müsste mal gucken, ob z.B. bei Steam Ähnliches steht.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 3. August 2011 - 16:46 #

Richtig, das Konto kann gelöscht werden aber die Berechtigungen verfallen. So steht es da geschrieben. Ist aber prima mit einem leeren Account, dann kann man den gleich wieder mit neuen Spielen befüllen. ;)

ogir 13 Koop-Gamer - 1238 - 3. August 2011 - 16:49 #

Du glaubst auch an den Weihnachtsmann, oder?!

Das ist wie bei der SteuerID, bei der alle Datenschützer, und die die was davon verstanden haben gewarnt haben, dass man dasals Personenkennziffer missbrauchen wird..
Alle haben diese Leute damals ausgelacht, und es wäre doch nicht so, und das wäre Schwarzmalerei, und bla.. und heute:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-bemaengelt-schleichende-Ausweitung-der-Steuer-ID-1317621.html

Aber ja, kauf schön bei Origin, und in 2 Jahren, weil du mal ein Game länger nciht gezockt hast, aber da mal wieder Bock drauf hättest, darfste es dir neu kaufen.

Das ist die typisch deutsche "Ach, das steht da bestimmt nur so drin, das wird schon nicht so sein" Mentalität.

Macht was ihr wollt, ICH kann gut auf Origin verzichten.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83896 - 3. August 2011 - 22:50 #

Wer sagt, dass cih bei origin kaufe? Bisher hatte ich jedenfalls noch keinen Grund dazu und ich werde es wenn möglich auch weiterhin vermeiden. Allerdings weniger wegen dieser Klausel, sondern weil ich schon Steam intensiv nutze und eigentlich nicht noch mehr von diesen Clients brauche.
Ich weiß auch nicht sicher ob ich recht habe, aber von haltlosen Verschwörungstheorien halte ich auch nichts. Wissen kann man es wohl frühestens in zwei Jahren...

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 4. August 2011 - 9:32 #

Es ist keine Verschwörungstheorie, wenn es im Klartext in den AGB genannt wird..

Larnak 22 Motivator - 37541 - 3. August 2011 - 19:19 #

Allein diese 2-Jahres-Frist macht deutlich, dass es um mehr als nur um Eventualitäten geht. Auf letztere gehen Abschnitte ein, die irgendwas faseln von wegen "Wir können nicht garantieren, dass die Dienste immer zur Verfügung stehen" oder "Wir behalten uns vor, den Dienst einzustellen/ ihnen ihre Berechtigungen zu entziehen" usw.
Wenn ich aber ganz klar sage, dass es sich hier um eine Frist von 2 Jahre geht, steckt da schon mehr dahinter. Sonst würde diese Zeitangabe kaum einen Sinn machen - wieso sollte es ausgerechnet nach diesen 2 Jahren Inaktivität Eventualitäten geben, nicht aber solange man aktiv ist?

faldnd 13 Koop-Gamer - 1203 - 4. August 2011 - 14:26 #

Was soll dahinterstecken? Man wollte/musste wohl eine Frist setzen.
Denke mal aus rechtlichen Gründen (gerade in den USA) damit man nicht in 20 Jahren von irgend einem Nerd verklagt wird weil sein DragonAge von 2012 ned mehr läuft.
Ob das nun 2, 4 oder 6 Jahre sind ist doch völlig schnurz.
Kann mit nicht vorstellen das Valve in den Steam AGBs nicht auch eine rechtliche Absicherung für diesen Fall eingebaut hat.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 4. August 2011 - 14:56 #

Da fragt man sich dann halt, warum auf diese Eventualitäten bei allen anderen OHNE Frist reagiert wird? Zumal: Welchen Sinn macht es, wenn eine Eventualität auftritt, zu warten, bis jeder(!) Spieler einmal 2 Jahre lang nicht im Spiel war? Da hat EA in dem Fall gar nichts von.
Nein, als Absicherung ergibt die Klausel keinen Sinn. Ergo muss sie einen anderen Sinn haben. Welchen? Das solltest du EA fragen.

gar_DE 19 Megatalent - P - 15990 - 3. August 2011 - 20:47 #

Der Unterschied zwischen Origin und Steam ist aber, dass Steam laufen muss wenn ich ein Steam-Spiel spielen möchte (wovon man halten kann was man will), bei EA war das bisher nicht so. Wenn ich jetzt fröhlich meine Spiele spiele, ohne das Origin im Hintergrund läuft und nach drei Jahren das Spiel erneut runterladen muss (warum auch immer), kann es sein, das mein Konto nicht mehr existiert bzw. leer ist.

volcatius (unregistriert) 3. August 2011 - 16:49 #

EA hattte ursprünglich doch mal einen Passus in den AGB, wonach heruntergeladene Inhalte nur 2 (?) Jahre gültig waren; wollte man nach Ablauf dieses Zeitraums nochmal den Inhalt herunterladen, musste man eine Extragebühr zahlen. Das ist inzwischen ja gestrichen worden.

Eigentlich wäre das doch optimal für EA: man erwirbt generell nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht, da könnte man mit Abos einiges an Geld machen.
Man erwirbt dann noch ein kostenpflichtiges Origin-Abo: Nach Ablauf verfallen dann alle (separat erworbenen) Inhalte und werden gegen Erneuerung wieder zugänglich gemacht.

Red237 18 Doppel-Voter - 12871 - 3. August 2011 - 16:50 #

Das ist ja wirklich eines der dämlichsten Dinge, die ich in letzter Zeit gehört habe...

OtaQ 16 Übertalent - 4443 - 3. August 2011 - 16:57 #

Ich finde diese ganze Meldung sehr sehr bedenklich... Ich habe mir damals, in voller Aufregung und Hass, einen Steam-Account anlegen müssen. Der Grund: Half Life 2. Lange Zeit später reaktivierte ich meinen Steam-Account, schmiss sehr viel Geld in den "Valve-Topf" und bin jetzt Steam-Fan durch und durch.

Wenn jetzt eine ähnliche Geschichte mit Origin wegen Battlefield 3 ablaufen soll, das ich übrigens aus alter Gewohnheit ständig Origins nenne XP, dann finde ich das so gar nicht gut. Vor allem nicht wenn EA meinen Account nach 2 Jahren Brachliegen einfach mal so sperren kann. Steam reicht mir voll und ganz, und wenn jetzt jeder große Publisher mit einem eigenen Client ankommt, dann kann ich schlichtweg nicht anders als die großen Titel auf Konsole zu spielen... dann soll aber auch keine Firma meckern, PC-Titel würden sich nicht so toll verkaufen.. :)

Elysion 14 Komm-Experte - 1957 - 4. August 2011 - 7:53 #

Geht mir ganz genauso ich hab mir damals HL2 geholt und das mit dem Steam Acc "hingenommen", danach hab ich 3 oder 4 Jahre das Ding nicht angerührt. Bei Origin wäre mein Acc jetzt eventuell weg, bei Steam war er noch da ich konnte sofort einloggen und bin jetzt ebenfalls aktiver Steam Nutzer. Ich weiß nicht, vielleicht steht ja bei Steam auch irgendwo sowas abstruses aber ich hoffe doch mal das hätte dann ebenfalls schon zu so einer Meldung wie hier geführt. Egal zumindest hat sich Steam einfach das Vertrauen verdient, theoretisch sollte man also Origin ne Chance gebe: Tue ich aber nicht, da EA schon mehrfach bewiesen hat das sie eine absolute "!§(&/%}# Firma ist. :)

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 3. August 2011 - 17:14 #

Auweia. Hoffentlich wirklich nur das übliche Lizenzvereinbarungs-Absicherungs-Gerede und nicht das mir jemand bei EA wirklich auf die Idee kommt das durchzuziehen.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 3. August 2011 - 17:19 #

Das war schon immer so, warum sich nun aufeinmal nach der Namensänderung wundern/beschweren?

gab sogar mal eine "Versicherung" die man dazukaufen konnte damit mans nach zwei Jahren überhaupt noch laden konnte, weiß nicht obs die noch gibt.

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 3. August 2011 - 17:57 #

Unglaublich, was kommt denn noch alles? Ich hatte ohnehin nicht vor jemals etwas bei Origin zu holen, aber jetzt ist's definitiv. Man fragt sich auch wirklich, was das eigentlich soll. Die Kapazitäten werden sie ja wohl haben oder werden im Vergleich günstig genug sein, dass sie sich nicht wirklich darum scheren müssten.

Weepel 16 Übertalent - 4275 - 3. August 2011 - 17:53 #

Einmal im Jahr einzuloggen und Löschfrist verlängern kann aber auch nicht allzu schwer sein, oder? Man muss ja nicht mal spielen.

Was mich viel mehr stört ist, dass die aus der Marke (Ex-Firma) Origin jetzt sowas gemacht haben und kein weiteres Ultima

Sher Community-Event-Team - P - 4765 - 3. August 2011 - 17:57 #

Das ist halt der große Nachteil an DRM :/ Ein reiner Offline-Kopierschutz wird immer funktionieren, aber sobald eine Onlinekomponente dazukommt, kann es kritisch werden. Was ist wenn die Server iwann offline sind? Besteht die Gefahr von Willkür seitens des Betreibers wenn ich eine kritische Meinung äußere?

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 3. August 2011 - 18:06 #

Warum gibt es Leute, die es vollkommen in Ordnung finden als KUNDE für eine BEZAHLTES Produkt in der "Bringschuld" zu stehen?

Larnak 22 Motivator - 37541 - 3. August 2011 - 19:22 #

Genau, dann kannst du dir im Kalender neben den ganzen Geburtstagen gleich noch die diversen "Auslauffristen" reinschreiben, die sich dann so im Lauf der Jahrzehnte ansammeln und die allesamt von dir verlangen, dass du einmal im Jahr dein Interesse bekundest, damit sie dir deine gekauften(!) Dinge nicht wieder löschen.

Klingt doch toll, ich kann mir nichts schöneres vorstellen!

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 4. August 2011 - 15:57 #

Das ist zwar nicht schwer, aber dennoch eine ziemliche Gängelei und sehr kundenunfreundlich.

Flopper 15 Kenner - 3665 - 3. August 2011 - 18:08 #

Ich verstehe nicht warum bei solchen ToS immer eine Hysterie ausbricht als würde in zwei Jahren die Welt untergehen...
Steam war der Teufel vor sechs Jahren und auch da wollte es nie jemand nutzten. Blizzard nahm sich zum Start von WoW das Recht raus inaktive Accounts nach sechs Monaten zu löschen und natürlich haben sie es nie gemacht.
In den ToS müssen einfach bestimmte Szenarien abgedeckt sein. Sicherlich wird euer Originkonto nicht nach zwei Jahren gelöscht werden!
Im Spielemarkt gibt es eine Entwicklung zum Digitalvertrieb und dort wird jeder große Publisher in zehn Jahren sein eigenes Steam und Origin haben. Das Battle.net wird darauf hin ausgerichtet werden, UPlay wird mit dem UbiShop zusammen gelegt usw. Autos kauft ihr doch auch beim Autohaus von VW, Opel, Nissan, Renault usw. und nicht beim Autogemischtladen...

Auch wenn es nicht unbedingt kundenfreundlich ist solche Passagen mit in die ToS zu schreiben, aber solch ein Fall wird sicherlich nicht oft eintreten und wird das Originportal auch gefühlte zehn E-Mails mit Warnungen vorher abschicken! Also bitte, alles halb so wild! Hat vielleicht einer mal dran gedacht einfach mal bei Origin nachzufragen, wie dieser Passus gemeint ist und wie er umgesetzt wird?

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 3. August 2011 - 18:44 #

Wetten wir um einen Lolly, dass EA den Passus nicht "einfach nur mal so" reingeschrieben hat und tatsächlich Spielelizenzen löschen wird? So wie sie auch "einfach nur weils gut klingt" den Onlinemodus diverser Spiele teilweise schon nach recht kurzer Zeit deaktivieren indem sie die Server abschalten. Aber das betrifft ja kaum jemanden, ist ja egal. Warum muss ich gerade an Pippi Langstrumpf denken? "Ich mache mir die Welt, widewidewitt wie sie mir gefällt."

Flopper 15 Kenner - 3665 - 3. August 2011 - 20:19 #

Natürlich werden Sie Spielelizenzen löschen. Genauso wie es Ubisoft bei mir schon mit AC2 gemacht hat. Natürlich werden sie Accounts deaktivieren. Aber sicherlich nicht weil sich jemand 24 Monate nicht eingeloggt hat und fünf Spiele auf seinem Account besitzt.
Eher werden wenn überhaupt one time user gelöscht, die sich einmal registriert, aber nie irgendwelche Funktionen aktiv genutzt haben.
Das EA Server teilweise verführt abschaltet finde ich auch. Gerade bei den Sportspielen ist es natürlich auch gedacht um die neuen Versionen zu verkaufen. Aber deswegen werden sie nicht gleich deinen Account löschen...
Wartet einfach mal ab was es morgen von EA dazu für ein Kommentar gibt und wenn sie dann sagen, es ist wirklich gedacht alles was 24 Monate nicht eingeloggt war zu löschen, rege ich mich gerne mit euch zusammen auf.

Anonymous (unregistriert) 3. August 2011 - 19:06 #

ganz ehrlich, egal wie sie es meinen, was glaubst du würde da als antwort zurückkommen?

Anonymous (unregistriert) 3. August 2011 - 19:09 #

ach und als ergänzung, ich hab mir letztes jahr apb für 50 euro gekauft um dann die abschaltung der server miterleben zu dürfen, mein key ist noch jungfräulich, da diese 6 gratisstunden noch liefen. ja ich habe vollstes vertrauen in dieses unternehmen die niemals nich kunden vorführen!

Larnak 22 Motivator - 37541 - 4. August 2011 - 14:57 #

Bei WoW geht es nicht um das Löschen von Accounts, nur um Charaktere von nicht mehr genutzten Accounts. Das wäre also eher vergleichbar mit gelöschten Spielständen.

Ichius 10 Kommunikator - 514 - 3. August 2011 - 18:44 #

Nunja, Bliizard hat bei WoW ein ähnliches System was die Accounts, denn bei 6 Monaten oder längerer Inaktivität garantiert Bliizard nicht mehr für dessen Fortbestand. Auch wenn es wohl noch nie zu einer Accountlöschung gekommen sein soll.

Und dies war auch schon vor der Fusion mit Activision der Fall, nur um Activision-Flames o.ä. vorzubeugen.

Im Grunde sichert sich ein Entwickler (oder Unternehmen) dadurch ja nur ab, damit sie sich von unliebsamem "Datenmüll" entledigen können.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 3. August 2011 - 19:25 #

Wie schon oben geschrieben: Das betrifft nur Charaktere, das Löschen von Accounts ist davon nicht betroffen.

Polo 13 Koop-Gamer - 1784 - 3. August 2011 - 18:15 #

Pure Kundenverarsche ....

Eat Them 09 Triple-Talent - 298 - 3. August 2011 - 18:22 #

So wie sich das anhört, will EA einfach gar nicht Kundenfreundlich sein, kommt wohl vor^^

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 4. August 2011 - 15:58 #

Vielleicht wollen sie auch nur ActiBlizz den Platz als unbeliebtester Publisher wieder abnehmen... xD

ganga 20 Gold-Gamer - 22827 - 4. August 2011 - 16:23 #

Satter Treffer JoG ;)

Tom_82 12 Trollwächter - 1109 - 3. August 2011 - 18:39 #

Ohne Worte.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 3. August 2011 - 18:49 #

Begeistert bin ich davon nicht.

Marcel 13 Koop-Gamer - 1377 - 3. August 2011 - 19:06 #

Wunderbar! Dass mir immer wieder Gründe geliefert werden, die mir Bestätigen, solche Plattformen so lange wie möglich zu meiden. Für mich kommt es nicht in Frage mehrere Spiele mit solchen Accounts zu verknüpfen (anders gesagt: evtl. mehrere 100€), die ich verlieren "kann", wenn ich den Account nicht benutze? Lächerlich!

Olphas 26 Spiele-Kenner - - 66898 - 3. August 2011 - 19:13 #

Wobei sie sich anscheinend schon wieder davon distanziert haben und das nur als "Absicherung" in den Geschäftsbedingung sehen, von der sie keinen Gebrauch machen wollen.

Zitat aus dem Escapist-Artikel: (http://www.escapistmagazine.com/news/view/112046-EA-Promises-It-Wont-Delete-Inactive-Origin-DLC)

And now they're just going to take it all away if EA hits a bit of a dry spell with decent game releases?

Well, no, not really, or at least not according to an EA rep who told Platform Nation that the clause was included in the T&C for "legal protection" and that the company has no intention of actually deleting anybody's stuff. "Rest assured 100 percent we will never delete paid content,: the rep said.

Wobei man natürlich viel sagen und auch viel wieder vergessen kann ..

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 3. August 2011 - 19:18 #

Dann sollen sie's schlicht und einfach wieder rausnehmen. Entweder es gibt Fälle, wo sie es anwenden wollen, oder nicht. Falls nicht, können sie's genauso gut auch wieder herausnehmen. Falls doch, ja, dann weiß man ja, was man davon zu halten hat.

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 4. August 2011 - 15:59 #

Eben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das einfach nur zum Spaß da rein schreiben. Wenn das angewendet werden kann, wird es auch angewendet werden.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 3. August 2011 - 19:26 #

Das kann ja auch jeder sagen...
"Komm, unterschreib' hier mal.. ich will das zwar nie machen, aber für den Fall, setz' einfach mal deine Unterschrift drunter *freundlich grins*"

harrypuuter 12 Trollwächter - 1115 - 3. August 2011 - 19:20 #

so macht man sich keine Freunde EA.....

Michl Popichl 24 Trolljäger - 52778 - 3. August 2011 - 19:28 #

tztztz....

Ggromthall 10 Kommunikator - 446 - 3. August 2011 - 19:34 #

Hmm. Auch Blizzard behielt sich vor, WoW-Accounts zu löschen, wenn diese xy Monate inaktiv sind. Passiert ist bis jetzt nix.

Wie es bei STEAM ausschaut weis ich nicht.
Generell werden sich die Firmen also vorbehalten, ihre Datenbanken auch mal aufräumen zu können, falls sie zu Groß werden.

Vom Prinziep her also der Heimische Kleiderschrank.
Was man eine gewisse zeit lang nicht mehr getragen hat, sortiert man auch mal auß um Platz für neues zu haben. Man kauft ja nicht immer nen größeren Schrank. In diesesm Fall werden aber die Kleider/Schuhe der Freundin/Ehefrau bzw. des Freundes/Ehemanns aussortiert. (Also die Spiele/Lizenzen/Accounts des Kunden)

Das mag umstritten sein, aber sicher kann man in den MEIßTEN Fällen davon ausgehen, das nach 2 jähriger Abwesenheit der Kunde auch nicht wiederkommt.
Aber ob sie nach 2 Jahren auch wirklich löschen, muss sich dann erstmal zeigen.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 3. August 2011 - 20:23 #

Und noch ein drittes Mal: Bei WoW geht es nicht(!) um Accounts, sondern nur um Charaktere. Übertragen also eher um Spielstände von Spielen, die man irgendwie in eine EA-Wolke lädt, nicht um das komplette Spiel.

Ggromthall 10 Kommunikator - 446 - 4. August 2011 - 8:30 #

Sinn macht grade man nur dein erster Satz. Der Rest ist Wirr. ;)

Und die Chars betrifft es auch erst "nur", seid Blizzard die Battle.net verknüpfung eingerichtet hat.
Vorher wars der Account. ;)

Aber das sind Haarspaltereien, schließlich gehts um EA und Origin. Und da, (deswegen auch das Beispiel "WOW") ist nunmal bezeichnend, das es einen Unterschied macht was in den EULA steht, und wie im Endeffekt wirklich gehandelt wird.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 4. August 2011 - 15:03 #

Das, was dir so wirr erscheint, überträgt nur die WoW-Politik auf Origin-Spiele. Charakter = Spielstand und so ;) .
Es war auch vor der Battle.net-Umschaltung schon 'nur' der Charakter, von Accounts stand dort nie etwas. Sonst hätte ich wahrscheinlich nie mit WoW begonnen :)

Mag ja sein, dass es da vielleicht einen Unterschied gibt. Von dem habe ich aber nichts, denn ich liefere mich dem Wohlwollen von EA aus, da ich dann überhaupt keine Möglichkeit mehr habe, daran etwas zu ändern, wenn EA doch mal entsprechendes durchsetzen sollte - schließlich habe ich akzeptiert.
Das ist mir ein bisschen zu unsicher dafür, dass ich entsprechend ja planen würde, dort für die nächsten 20 Jahre meine EA-Spiele zu verwalten - und dabei sicher nicht garantieren könnte, auch spätestens alle 2 Jahre mal dort einzuloggen.
Wenn mir da ein (Achtung, es wird wieder wirr!) Spielstand gelöscht wird, soll mir das ja noch egal sein, aber ein ganzes, teuer erworbenes Spiel geht mir dann doch zu weit..

Ggromthall 10 Kommunikator - 446 - 4. August 2011 - 19:33 #

Danke für die Erklärung.
Es bleibt aber immernoch dabei, das der Account Activ bleiben muss. Nirgendwo steht das du alle 1.5 Jahre das Spiel wieder aus der Versenkung holen musst.
Bedeutet als: Solange du brav Spiele über Origin spielst, egal ob du nen altes wieder installierst, oder ein neues Hinzufügst und spielst, hast du keine Probleme. DA (leider) EA so groß ist und so viele Spiele von denen kommen, ist es recht unwarscheinlich das dem ACC etwas passiert. :)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 13. August 2011 - 0:20 #

Naja, da ist es aber schon wieder: "unwahrscheinlich". Ich sehe nicht ein, warum ich selbst dieses geringe Risiko eingehen sollte, meine gekauften Spiele zu verlieren. Und ich kaufe tatsächlich gerade in jüngerer Zeit wirklich nicht besonders viele EA-Spiele, wie mir kürzlich mal wieder aufgefallen ist.

PCEumel 13 Koop-Gamer - 1436 - 3. August 2011 - 19:41 #

Tut das in Deutschland überhaupt rechtens sein tun mit dem Löschen des Accounts(und damit dem Verlust rechtmässig erworbener Software-Lizenzen)?

Koffeinpumpe 15 Kenner - 3823 - 3. August 2011 - 19:45 #

EA ist doch dafür bekannt, MP-Server schon nach kurzer Zeit abzuschalten.

Könnte dies der Grundstein dafür sein, künftig auch SP-Spiele mit einem Verfallsdatum zu versehen?

Ggromthall 10 Kommunikator - 446 - 4. August 2011 - 8:35 #

Nein. Denn Wenn EA seine eigenen MP-Server schon nach 2 Jahren wieder abstellt, ist das zwar Miese Kundebindung, aber eine Handlung die Ohne Folgen bleibt. Denn es gibt genug "Privatserver" die man Public zum Spielen nutzen kann.
Das Spiel ist also nach 2 Jahren nicht für die Tonne.

Und was jetzt hier in den EULA aufgedeckt wurde, bedeutet ja nicht das EA dir das Spiel nach 2 Jahren aus dem Account entfernt. Sondern erst wenn du 2 Jahre Inaktiv bist. Du kannst deine Spiele also 10 Jahre am Stück spielen wenn du willst, aber wenn du dann das 11 und 123 Jahr nicht mehr Spielst, KÖNNTE (nicht wird) EA deinen Account löschen.

Elysion 14 Komm-Experte - 1957 - 4. August 2011 - 10:23 #

'Denn es gibt genug "Privatserver" die man Public zum Spielen nutzen kann.'
Oh super, ich kaufe ein Spiel in dessen "Umfang" quasi auch die Multiplayerfähigkeit eingebaut ist die vom Hersteller unterstützt wird (da man ja dafür mitbezahlt hat) und dann soll ich mich schon 2 Jahre nach Release selbst um einen Server kümmern? Klar das die dinger keine 15 Jahre laufen aber gerade mal 2?! Vielleicht gibt es ja genug private Server aber laufen die auch so gut? Werden die unterstützt? Gibt es davon überhaupt genug? Kann man sich da immer ohne Probleme connecten? Alles Dinge mit denen man sich dann befassen muss obwohl man ein noch relativ neues Spiel hat wo der Hersteller einfach nur kein Bock mehr hat was zu tun und sich freut das die Community von ganz alleine "übernimmt" --> kostet ja nix. Ich find diese Einstellung überhaupt nicht ok (also von EA, nicht von dir ^^).

Koffeinpumpe 15 Kenner - 3823 - 4. August 2011 - 10:40 #

Nein? Ich schrieb, EA schaltet MP-Server früh ab und das stimmt nun mal. Ob man über Umwege den MP weiterhin nutzen kann, hat mit meiner Aussage nichts zu tun.

Ich spiele kein Spiel 10 Jahre am Stück. Aber ich installiere und zocke Spiele NACH 10 Jahren nochmal und ob das mit DRM-Titeln möglich ist, wage ich zu bezweifeln.

Ich verstehe nicht, wie Kunden eine mögliche Enteignung gekaufter Spiele schönreden können.

Ggromthall 10 Kommunikator - 446 - 4. August 2011 - 19:35 #

Weil mir mein Leben zu schön ist um mich immer auf zu regen.
Grade über Sachen, die so unwarscheinlich sind wie diese "Enteignung."

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 3. August 2011 - 19:49 #

Mich lässt das persönlich relativ kalt, da ich es seiter eigentlich nicht geschafft habe 24 Monate keinen EA Titel zu spielen. Dafür haben die einfach zu viele gute Studios unter Vertrag.

OtaQ 16 Übertalent - 4443 - 3. August 2011 - 19:59 #

Man darf das ganze nicht überdramatisieren... jedoch beißt sich solch ein Eintrag in den Nutzungsbedingungen, mit der Idee eines Online-Distributions-Dienstes als quasi "virtuelle Spielsammlung". Hoffen wir dass dieser Eintrag zum rechtlichen Standard-Kleingedruckten gehört und nicht tatsächlich so angewendet wird. Vertrauen erweckt dies jedenfalls nicht :(

Earl iGrey 16 Übertalent - 5093 - 3. August 2011 - 20:01 #

Lustig, wenn Server abgeschaltet werden auf denen relativ gesehen keiner mehr spielt schreien so viele los. Gespielt hat von denen womöglich keiner, nur aus Prinzip wird gezetert. Und Origin schaltet nach zwei Jahren auf Standby mein Konto ab? Gut, wenn ich zwei Jahre nicht spiele bin ich wohl entweder in nem persischen Knast, vermisst in einer Gletscherspalte oder tot.

OOOder ich habe einfach keinen Bock mehr, so wie auf Guild Wars, da hab ich vor drei vier Jahren das letzte mal eingeloggt und habe keinen Schimmer ob NCSoft meinen leerstehenden Account noch mit Serverstrom beheizt. Energie wird schließlich teuer, seht es mal so, abschalten wäre ein positiver Beitrag zur menschengemachten Klimabilanz an die ich persönlich nicht glaube.

Anonymous (unregistriert) 3. August 2011 - 20:23 #

Und du glaubst jetzt ein paar kb mehr in einer Datenbank machen den Kohl (bzw die DB) fett?
Wer sowas irgendwie mit Speicherplatz oder Energie begründen würde hätte entweder absolut keine Ahnung von IT oder würde einfach ohne mit der Wimper zu zucken lügen.
Teilweise geht es einfach um die rechtliche Absicherung, falls es doch nicht so gut läuft und sie einfach mal den Stecker ziehen wollen.

Ggromthall 10 Kommunikator - 446 - 4. August 2011 - 8:40 #

Fallsch. Denn es geht ja nicht nur um einen Einzelnen Account, sondern umn Hunderte/Tausende ja, (Weltweit gerechnet) noch sehr viel mehr Accounts.
Da werden aus ein "paar KB" gleich mal schnell ein "paar GB".

Speicherplatz ist heute Billig. Aber:
(um nochmal das "Schrank" beispiel zu nehmen)
Egal wie billig Schränke sind, irgendwann sortiert man halt lieber mal alte Klamotten aus, als den 111-Schrank zu kaufen. Und darunter fällt, GGf. auch mal der Mini-Rock der Frau. ;)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 4. August 2011 - 15:05 #

Alles kein Ding, solange die Frau damit einverstanden ist...

;)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 3. August 2011 - 20:26 #

Ich möchte wirklich nicht ausschließen, dass es in den letzten Jahren mal vorgekommen ist, dass ich 2 Jahre nichts mit EA zu tun hatte. Aber das heißt ja nun nicht, dass ich dann nicht doch nochmal ein altes EA-Spiel ausgraben würde...

Gecko 13 Koop-Gamer - 1518 - 3. August 2011 - 20:37 #

Ok, Löschung des bloßen Accounts oder aber mitsamt den Spielen sind zwei verschiedene Dinge.

Letzteres wäre natürlich einfach nur ein Grund gegen die Plattform soetwas soll sich ja nun auch nicht irgendwann mal durchsetzen.
Ganz ungeachtet dessen ob es einen betreffen wird.

Bei Konkurrenten wie Steam wird man aber sowieso evtl. bald wieder umdenken müssen.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36249 - 3. August 2011 - 21:31 #

Und Kopien kann man sein Leben lang nutzen, ganz ohne DRM.
Aber ich will ein Spiel in der Hand haben, an Kopien und digital gekauften Spielen hab ich einfach nicht so viel Spaß, wie an Spielen die ich wirklich besitze.

NedTed 19 Megatalent - 13364 - 3. August 2011 - 22:35 #

Hier wird wieder versucht mit den alten Methoden moderne Medien zu vermarkten. Sowas geht, wie hier deutlich zu sehen, in die Hose.
Andererseits macht das einen negativen Punkt in der digitalen Distribution deutlich bzw. wird ein gänzliches Umdenken gefordert um Herr der Lage zu werden.
Folgende Vorschläge um das Problem zu lösen:
- Dritte unabhänige Firma/Staat speichert welche Spiele/Lizenzen bisher erworben wurden. Von wem man das Spiel dann bekommt (Steam, Origin etc.) ist egal
- Oder gar eine Kulturflatrate einführen

DanceingBlade 11 Forenversteher - 642 - 3. August 2011 - 22:59 #

Hat die Musikindustrie nicht ganz ähnliche Sachen ausprobiert und ist dabei böse auf die Nase gefallen ?.
Weiss nicht ob der Vergleich passt aber wen ich ein gutes Lied höre lade ich mir das MP3 bei Amazon runter und habe eigentlich keine Restriktionen damit.

Schwer zu sagen ob das auch auf Video und Pc Games übertragen werden kann.
Hängt wahrscheinlich davon ab ob die Menschen bereit sind für die gebotene Leistung zu zahlen.
Auf der anderen Seite war es noch nie so leicht wie heute an eine Raubkopie zu kommen.

Mir persönlich geht das ganze Account, DLC, ImmerOnlinegedöns immer mehr auf die Eier.
Grunz, früher kaufte man ein Modul steckte es in die Konsole und spielte. So einfach war das.

Anonymous (unregistriert) 3. August 2011 - 23:06 #

... erst konnte man keine eigenen Server mehr betreiben ...

... dann wurde der LAN-Modus abgeschafft ...

... Zwangsverbindung mit dem Internet im Single-Player ...

... jetzt EA wieder ...

Ich glaub ich kauf mir morgen dann mal
Spielkarten und Würfel - mit den Videospielen
geht es ja wohl endgültig den Bach runter ...

Togi 11 Forenversteher - 617 - 4. August 2011 - 1:23 #

dito

Koffeinpumpe 15 Kenner - 3823 - 4. August 2011 - 7:56 #

Zuerst kam doch, dass man nach dem Kauf den Hersteller noch um Erlaubnis bitten muss, ob man das Spiel installieren darf.

Naja, ohne mich.

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 4. August 2011 - 8:00 #

Ja, es wird leider nicht besser, ich merke auch wie ich größtenteils nur noch Indie-Spiele und einige herausragende Ausnahmen (eben auch was den Umgang mit DRM) wie The Witcher 2 und Adventures aus deutschen Schmieden oder von Telltale kaufe. Steamworks-Spiele, wenn überhaupt, für nur höchstens die Hälfte des Normalpreises (mehr ist mir ein Account-gebundenes Spiel nicht wert). Und alles mit noch mehr Gängelung eh gar nicht. Die Zukunft sieht diesbezüglich nicht wirklich rosig aus, aber es gibt immer noch genug.

Niemand (unregistriert) 4. August 2011 - 10:03 #

Jup, hab in der letzten Zeit eigentlich nur noch Spiele von Paradox und von DRM und KS Dreck befreite Ausnahmen wie The Witcher 2 oder ältere Spiele geholt. Irgendwann reicht es einfach. Ich Spiele um Spaß zu haben, nicht um abgezockt und ausspioniert zu werden und mich stundenlang mit Softwaremüll wie gfwl und der Erstellung von Accounts die ich garnicht will beschäftigen zu müssen. Ich habe auch noch andere Hobbies und lese z.B. auch gerne. Und den Göttern sei dank, kann man Bücher immer noch einfach aufschlagen und los lesen ganz ohne extra Software und Accounterstellung!

icezolation 19 Megatalent - 19280 - 4. August 2011 - 12:07 #

Stell Dich nicht so an, unterstütze lieber die Arbeit, in die Publisher und Entwickler soviel Herzblut stecken, mit dem Kauf eines teuren DLC. Meinst wohl früher gab's auch noch Karten umsonst oder ernstzunehmenden Produktsupport!!

:)

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 4. August 2011 - 15:55 #

Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber stand das nicht auch schon in den Nutzungsbedingungen zum "alten" EA-Account? Ich meine, so was kürzlich mal gelesen zu haben.

Insgesamt betrachtet ist das aber natürlich eine Frechheit. Ich frage mich ernsthaft wie man auf so eine Klausel überhaupt kommen kann.

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