Polizei gleicht Radarfallen-Fotos mit sozialen Netzwerken ab

Bild von Crizzo
Crizzo 24412 EXP - 20 Gold-Gamer,R9,S6,A1,J9
Gold-Gamer: Hat den GamersGlobal-Rang 20 erreichtDieser User hat am GamersGlobal Grillfest 2022 teilgenommenAlter Haudegen: Ist seit mindestens 10 Jahren bei GG.de registriertAlter Haudegen: Ist seit mindestens 5 Jahren bei GG.de registriertAlter Haudegen: Ist seit mindestens 3 Jahren bei GG.de registriertLoyalist: Ist seit mindestens einem Jahr bei GG.de dabeiDieser User hat am GamersGlobal Grillfest 2018 teilgenommenVerlinker: Verweist nennenswert auf GamersGlobal.deDiskutierer: Hat 1000 EXP durch Comments erhaltenForumsguru: Hat sich besondere Verdienste im Forum erworbenDebattierer: Hat 5000 EXP durch Comments erhaltenGold-Jäger: Hat Stufe 11 der Jäger-Klasse erreicht

14. Juni 2011 - 11:45 — vor 12 Jahren zuletzt aktualisiert
Dieser Inhalt wäre ohne die Premium-User nicht finanzierbar. Doch wir brauchen dringend mehr Unterstützer: Hilf auch du mit!

Facebook hat nun schon fast 700 Mio. Nutzer und nimmt, ob es einem gefällt oder nicht, auch immer mehr Einzug in die Welt der Spieler. So verkündete zuletzt Valve, dass man in Steam bald seine Facebook-Freunde importieren könne, auch Blizzard hat, wie angekündigt, in sein Battle.net 2.0 Facebook integriert. 23% der Deutschen nutzen Facebook als soziales Netzwerk. Unsere Gesetzeshüter haben nun einen besonderen Nutzen aus Facebook gezogen: die Identifizierung von Verkehrssündern. 

Ein Hamburger drängelte auf der Autobahn 1 mit seinem BMW und wurde von der Polizei mit einem Bußgeld von 400€ bestraft. Mit der Hilfe seines Anwalts und dem Einspruch, es sei gar nicht feststellbar, wer zu dieser Zeit das Auto gefahren habe, konnte der Fahrer das Bußgeld kurzfristig abwenden. Jetzt hätte die Polizei ohne Bilder vom Einwohnermeldeamt oder anderer Bilder des Dränglers keinen Beweis gehabt, dass er wirklich der Fahrer war. Einfacher als vor 10 Jahren geht es heute: Mithilfe des sozialen Netzwerks Facebook wurde das Blitzerbild mit Bildern auf dem Profil des Verkehrssünders abgeglichen und so eindeutig identifiziert. 

Das ist bei weitem kein Einzelfall, auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen bedient sich sozialer Netzwerke wie Facebook und Xing, schließlich seien die Daten frei einsehbar, so Polizeisprecher Holger Vehren
Es handele sich schließlich um offen zugängliche Daten.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 14. Juni 2011 - 11:49 #

Durchaus sinnvoll und effizient - ansonsten beschweren sich doch immer alle, wenn die Polizei moderne Medien nicht nutzt. Der Abgleich mit sozialen Netzwerken dürften weniger Kosten verursachen als die klassische Recherche. Und wer sich davon schützen will sollte halt einfach keine Fotos bei Facebook öffentlich zugänglich machen.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 12:24 #

und sollte auch keine Freunde oder Familienmitglider haben, die entgegen seinen Willen Bilder von ihm einstellen von denen er/sie nichts weiss, und auf denen er/sie auch noch getaggt wird.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 14. Juni 2011 - 13:55 #

Oder einfach Auto fahren ohne dabei Gesetze zu übertreten. Ist ja irgendwie total einfach.

thurius (unregistriert) 14. Juni 2011 - 15:01 #

schau dir mal auf vox schneller als die polizei erlaubt an
http://www.voxnow.de/schneller-als-die-polizei-erlaubt.php
also was däfür ausreden kommen,beispiel "ich bin pilot,ich darf schnell fahren weil ich ja pilot bin und ich vieeel besser reagiere als die anderen",die meisten geben ihr hirn beim einsteigen ins auto ab und dann noch verlangen man soll ich an die verkehrsregeln halten bzw. das geschwindigkeitlimt einhalten ist schon zu viel verlangt;)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 14. Juni 2011 - 15:18 #

Du glaubst doch nicht wirklich den gestellten und inszinierten Käse, den die da senden, oder?

Giskard 13 Koop-Gamer - 1593 - 14. Juni 2011 - 15:32 #

Dir ist schon bewusst, dass diese Sendung mit Schauspielern nach einem Drehbuch gedreht wird?

thurius (unregistriert) 14. Juni 2011 - 15:44 #

Es steht extra immer dabei, dass die Provida-Videos echt sind, aber die restlichen Aufnahmen nachgestellt sind.Die Videoaufnahmen sind alle echt. Die Szenen sobald der Wagen angehalten wird, sind gestellt.

floppi 24 Trolljäger - P - 52614 - 14. Juni 2011 - 16:46 #

Und damit ist auch das blöde Gelaber von den "Protagonisten" gestellt was die ganze Sendung obsolet macht.

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 14. Juni 2011 - 19:16 #

Ahahahahahahahahaha. :D

Wesker (unregistriert) 14. Juni 2011 - 20:16 #

Ich glaube, das war einer der intelligentesten Kommentare, den ich seit längerer Zeit lesen durfte. :) (Und das ist nicht ironisch gemeint!)

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 14. Juni 2011 - 19:15 #

Einstellungen/Haltungen wie diese sind der Grund dafür, dass es in unserer Gesellschaft oft so hässlich zugeht.

DerMitDemBlunt 14 Komm-Experte - 2483 - 14. Juni 2011 - 11:53 #

yap gut das ich sozialen Netzwerken so fern wie nur irgend möglich bleibe ;)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 14. Juni 2011 - 11:57 #

Noch besser: Anständig Auto fahren ;).

Asto 15 Kenner - 2904 - 14. Juni 2011 - 12:09 #

Eben, Bilder findet man überall, und wenn die Polizei n Zeitungsartikel von dir findet... Einfach ordentlich fahren und wenn man nen Fehler macht dazu stehen, fertig. :)

Genauso wie sich viele über Blitzer aufregen... klar teilweise Abzocke in gewissen Bereichen, aber die die dadurch ihre Führerscheine verlieren haben es auch verdient. [Ja ich bin selber Autofahrer]

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 14. Juni 2011 - 13:27 #

"Genauso wie sich viele über Blitzer aufregen... klar teilweise Abzocke in gewissen Bereichen, aber die die dadurch ihre Führerscheine verlieren haben es auch verdient. [Ja ich bin selber Autofahrer]"

Ich seh darin keine Abzocke. Wenn die Autofahrer die Geschwindigkeiten einhalten, haben sie doch vom Blitzer nichts zu befürchten, erst reicht keine Abzocke.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:37 #

Abzocke ist es häufig dort, wo unsinnige Begrenzungen aufgestellt werden und die Schilder vorsätzlich verdeckt sind. Es gibt da lustige Strecken, wo regelmässig extreme Geschwindigkeitswechsel vorgegeben werden, ohne ersichtlichen Grund. Häufig werden auch Baustellenmarkierungen und Kamera's stehen gelassen, auch wenn die Arbeiten seit Monaten abgeschlossen sind. Allgemein hast du aber nat. recht.

thurius (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:38 #

heutzutage ist doch eh alles abzocke bzw. jeder wirft mit den begriff um sich aber nur wenige wissen was abzocke bedeutet;)

Fuutze 12 Trollwächter - 873 - 15. Juni 2011 - 22:32 #

Ich sag mal mindestens 50% der festen Blitzer sind Abzocke. Gerade auf Autobahnen wird oft an Stellen geblitzt an denen es nicht sein muss. Als Vielfahrer fährt man da schnell mal rein ohne bewusst zu schnell gefahren zu sein. Mal als Beispiel, mich hats mal auf der A7 (ist schon Jahre her) zwischen Kassel und Göttingen erwischt als ich nach nem langem Tag noch von nem Kunden nach Hause wollte und ich bin völlig im Tran in den Scheißblitzer reingefahren. Strafe war gering, dafür aber Punkte. 15Monate später meinten ein Paar Hamburger Bullen sie müssten mir nen Rotlichverstoss anhängen. Wegen dem Blitzer war ich plötzlich Wiederholungstäter und es drohten Fahrverbot und 500€ Geldbuße. Vor Gericht ist die ganze Sache dann gekippt und im Endeffekt hat der Steuerzahler sinnlos Kohle verloren weil die Polizei abzocken wollte.

Und btw, Niemand und damit meine ich wirklich Niemand fährt niemals zu schnell. Auch wenn man noch so aufpasst übersieht man mal ein Limit oder fährt unabsichtlich schneller als erlaubt.

Ist das denn überhaupt rechtens wenn die Fotos aus dem Netz mit Blitzerfotos vergleichen? Wer sagt denn das die Fotos mit mir übereinstimmen? Mal davon abgesehen das ich den ganzen Socialkram verabscheue, vielleicht hat ja doch irgendwer auch Fotos mit mir auf seinem Account und die mit meinem Namen getagt.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 15. Juni 2011 - 23:06 #

"Ich sag mal mindestens 50% der festen Blitzer sind Abzocke. Gerade auf Autobahnen wird oft an Stellen geblitzt an denen es nicht sein muss. Als Vielfahrer fährt man da schnell mal rein ohne bewusst zu schnell gefahren zu sein."

Aha, der feste Blitzer war jetzt Schuld, weil du keine Verkehrszeichen/Tempolimits lesen kannst bzw. sie beachtest? Und sag mir jetzt nicht, da waren keine ;). Im übrigen wird gerade auf die festen Blitzer (ja, ich fahre auch viel) mit einem Schild extra gewarnt. Außerdem hast nicht du zu beurteilen, wo so ein Ding nötig ist oder nicht.

Fuutze 12 Trollwächter - 873 - 17. Juni 2011 - 9:13 #

Ne, der Blitzer ist nicht schuld, derjenige der veranlasst hat ihn zu installieren. Ich beachte selbstverständlich Verkehrszeichen, aber: Fahr 4-5 Stunden am Stück und du wirst sehen das du manche Limits einfach nicht 100%ig wahrnimmst. Ich brems auch nicht von 200km/h innerhalb von 200m weil da ein 120 Schild steht, man will ja schliesslich nicht von hinten gerammt werden. Mal davon abgesehen das der mich nicht wieder erwischt weil ich den ja inzwischen kenne und lieben gelernt habe. Wenn vor ner Schule ein Blitzer steht, ok macht Sinn. Auf ner Autobahn (6spurig, nachts, Strasse leer!!!), nee macht keinen Sinn. Leider hab ich das nicht zu berurteilen, aber ne Meinung dazu habe ich schon. Und was viel schlimmer ist als Leute die zu schnell fahren (wohlgemerkt auf Autobahnen) sind die Schleicher und notorischen Linksfahrer. Wird dagegen vorgegangen? Wenn dann nur in Ausnahmefällen. Und wenn du mal schnell fährst (tust Du?) und kurz vor dir zieht jemand mit 100 raus weil er 5s vorher in den Spiegel geguckt hat und du noch weit weg warst - sind Blitzer dein kleinstes Problem. Es wird übrigens mitnichten vor jedem festem Blitzer gewarnt.

Um nochmal aufs Thema Abzocke zu kommen: Wenn Kommunen mit den Einnahmen der Blitzer rechnen darf ich davon ausgehen das die den Autofahrer f..... bzw. abzocken wollen um das Stadtsäckel zu füllen. Schlage dies als Feature für das nächste Anno vor - Blitzanlagen um der Wirtschaft zu helfen.

Kann natürlich sein das ich das völlig falsche sehe weil ich kein blauäuger Gutmensch bin.

AticAtac 14 Komm-Experte - 2319 - 14. Juni 2011 - 12:44 #

Noch viel besser:
anständig fahren und Sozialen Netzwerken fernbleiben.

Übrigens, kann und sollte man die Sicherheitseinstellungen auf Facebook so "defensiv" wie möglich gestalten. Dann hätte man das obige Problem auch nicht.

Asto 15 Kenner - 2904 - 14. Juni 2011 - 13:12 #

Wenn es denn ein "Problem" ist ;)
Aber wenn man die Polizei schon ver*rschen will, sollte man in Zukunft an sowas denken, ja.

SirCartman 14 Komm-Experte - 2298 - 14. Juni 2011 - 12:02 #

Solange die bei Facebook keinen Exklusivzugang zu haben, fällt eine solche Ermittlung bei mir aus. Wer nicht mit mir befreundet ist, kann mich auf FB gar nicht finden. Insofern sehe ich das entspannt. ;)

Mithos (unregistriert) 14. Juni 2011 - 12:04 #

Könntest du bitte in der Überschrift den Bindestrich bei "Radarfallen-Fotos" nachtragen? Danke.

Rechen 19 Megatalent - 16112 - 14. Juni 2011 - 12:09 #

Erledigt :-)

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 12:33 #

korrekturen:

- A-Blizzard will nicht nur, sondern hat Facebook schon lange integriert (nicht nur verbunden)
- nicht 11%, sondern laut FB 25% der Deutschen sollen Nutzer sein - 20 mio von 81 mio, laut
netzwertig.com/2011/06/01/meilenstein-facebook-hat-20-millionen-aktive-nutzer-in-deutschland/

Allerdings sind FB Angaben alles andere als nachprüfbar, drei unterschiedliche Webtrafic Analysedienste widersprechen sich monatlich darin, ob FB nun wächst, stagniert oder schrumpft. Zahlen für gesättigte Länder fallen jedenfalls seit einiger Zeit stark

Crizzo 20 Gold-Gamer - - 24412 - 14. Juni 2011 - 12:45 #

Ist verbessert, allerdings sagt eine andere Quelle nur 19 Mio. Nutzer, ich hab mal die genommen.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 12:58 #

ja, wie gesagt, FB liefert nicht wirklich nachprüfbare Zahlen. Wer es ganz genau wissen will wird dutzende Seiten finden wo sich darüber gestritten wird

TASMANE79 (unregistriert) 14. Juni 2011 - 12:05 #

Endlich mal eine sinnvollle Nutzung für Facebook. Wer das Bedürfniss hat, jeden seinen Sch**** mitzuteilen, ist selber schuld!
HA

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 14. Juni 2011 - 19:20 #

Müsste Leuten das "selbst Schuld" Argument nicht irgendwann mal zu dumm werden?

Freeks 16 Übertalent - 5525 - 14. Juni 2011 - 20:49 #

Denen, dies immer an den Kopf geworfen bekommen, sicher :)

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 15. Juni 2011 - 2:35 #

Selbst Schuld!!!

Poringosa 06 Bewerter - 82 - 14. Juni 2011 - 12:34 #

War abzusehen.
Man muss sich halt genau überlegen, wass man im Internet alles evröffentlicht und vor Allem, wie man im Straßenverkehr agiert. Wer erwischt wird hat halt selber schuld.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 12:36 #

Ich will ja nicht unken, aber so redlich es sein mag, den mörderischen Drängler um 400 Euro zu erleichtern, hat Mattlock uns nicht beigebracht das es das Recht gibt, sich nicht selbst zu belasten?

Wurde das Geistige Eigentum des Bild-Besitzers durch die unlizensierte Nutzung und Auswertung des Bildes nicht zusätzlich geschädigt?

Punisher 22 Motivator - P - 32221 - 14. Juni 2011 - 13:00 #

Unlizensierte Nutzung?

Wer seine Bilder in sozialen Netzwerken postet muss sich doch im klaren sein, dass diese bei entsprechenden Einstellungen öffentlich sind - sämtliche Rechte, bei denen das möglich ist gibt man doch eh durch Zustimmung zu den AGB schon beim Upload vollständig ab. Was die Jungs in grün hier machen ist ganz normale Recherchearbeit. Würde man seine Fotos in Zeitungen, Zeitschriften und so veröffentlichen wäre das an diesem Punkt doch nichts anderes.

Wenn dann wäre wahrscheinlich am ehesten das Recht am eigenen Bild betroffen - das ist aber hinfällig, wenn ich das Bild selbst veröffentliche. Sofern man es nicht selbst veröffentlicht sondern ein Bekannter war auch der der "Täter", nicht die Ermittlungsbehörden, die auf dem Bild jemanden finden.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:21 #

nein. Facebook und so lustige Firmen wie AB, Sony etc behaupten zwar, man trete in AGBs und EULAs die Eigentumsrechte an Bildern, Texten, Chats, VoiPs etc an sie ab, in Deutschland geht das aber nicht so einfach und ist deshalb höchstwahrscheinlich nicht rechtskräftig, weil der Contentersteller durch diese Forderung allein für die Nutzung des Dienstes unverhältnismässig benachteiligt wird.

FB AGBs stehen nicht über dem Gesetz, zum Glück. Am ehesten käme dem hochladen noch ein eingeschränktes Zugriffs, aber nicht Vervielfältigungs- oder Änderungsrecht zu. Was hätten wir denn sonst? Abmahnanwälte dürfen Max Mustermann wegen der Kopie eines Bildes von Justin Bieber verklagen, aber bei FB gibt man das Recht am eigenen Bild auf? Ich glaube doch eher nicht. Wie praktisch ist es da, das Facebook sich hinter ausländischen Servern verstecken kann. Ob die das von russischen Raubkopierern gelernt haben?^^

Vielleicht hast aber auch du recht, und die Nutzung allein reicht schon, um das Ganze in den Öffentlichen Raum zu stellen.

Punisher 22 Motivator - P - 32221 - 14. Juni 2011 - 13:46 #

Jain. :) Du kannst gewisse Rechte nicht abtreten, das ist Richtig. Urheberrecht ist so eines, das kannst du nicht "loswerden".

Bei Fotos VON deiner Person hast du allerdings keinerlei Urheberrechte, außer du hast das Foto selbst gemacht, denn die liegen beim Fotografen. Du hast natürlich ein Recht am eigenen Bild das deine Zustimmung zur Veröffentlichung sichert. Das ist jedoch dann eingeschränkt ist, wenn das Foto a) im öffentlichen Raum gemacht wurde oder du b) du eine Person des öffentlichen Interesses bist (Promis, z.B.) oder c) eine bestimmte Anzahl Personen auf dem Foto zu sehen ist, so dass du quasi kein elementarer Bestandteil des Bildes bist. Wann genau welche Grenze erreicht ist kann ich ausm Kopf jetzt allerdings auch nicht beurteilen. Das Beispiel mit Justin Bieber stimmt hier allerdings wahrscheinlich insofern nicht ganz, weil hier eher auf eine unlizensierte Nutzung von urheberrechtlichem Material (von einer Bildagentur o.ä.) geklagt wird als auf das Recht am eigenen Bild, das bei Justin als Person der Öffentlichkeit wohl eh nicht mehr sehr hoch einzustufen ist. Solange du das Foto ausdruckst und als deinen Boyfriend (nur ein Scherz, keine Unterstellung) im Geldbeutel deinen Freunden zeigst ist das kein Problem, nur öffentlich nutzen und bei ner Ausstellung an die Wand hängen solltest dus nicht. Die Polizei veröffentlicht aber dein Foto nicht, sondern nutzt nur höchstwahrscheinlich legal öffentlich ausgestelltes Material zu Recherchezwecken.

Was du sehr wohl abtreten kannst ist das Nutzungsrecht. Ob das jetzt gerade im Bezug auf die Gsichtsbuch AGBs eine unerwarte Klausel ist, die dich komplett und als ganzes unangemessen benachteiligt, das würde ich nicht mit "höchstwahrscheinlich" beantworten, da das eigentlich tatsächlich bei beinahe jedem Service in den AGBs steht, dem du deine Bilder zur Veröffentlichung zur Verfügung stellst - immerhin ist es ja gerade der Zweck des Uploads, die Bilder zu veröffentlichen. Im Zweifel wäre meine Vermutung eher, dass das Nutzungsrecht sehr wohl zumindest für das genutzte Medium rechtswirksam abgetreten werden kann. Über eine Veröffentlichung deiner öffentlichen Facebook-Fotos im Fernsehen oder in Printmagazinen ließe sich wahrscheinlich eher streiten.

Sofern die Behörden hier einen Extra-Zugang mit Sonderrechten haben, der sich über deine Datenschutzeinstellungen hinwegsetzt wäre das wiederum eine Datenschutz-Frage.

Soweit mein Verständnis - ich bin zwar kein Volljurist, habe aber doch öfter beruflich mit dem Thema zu tun. Lasse mich gern von nem Juristen korrigieren.

Aber mal ganz ehrlich - findet die Polizei auf diesem Wege einen Kinderschänder oder Mörder würden auch alle JUHU schreien. Zwar ist zu schnelles Fahren damit nicht direkt vergleichbar, aber dennoch ists verboten und gehört bestraft. Ich darf das sagen, war den Lappen deswegen schon zweimal los... natürlich nur durch Unachtsamkeit, und nicht weil ich etwa 50 auf einer schnurgeraden Landstraße mit Feldern an den Seiten lächerlich fand. ;-)

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:52 #

danke für die Ausführungen. Die "höchstwahrscheinlich"e Annahme hatte ich, da ich als Grundfunktion von FB eher die Vernetzung von Personen und nicht die Veröffentlichung von Bildern angenommen habe (also nur Profilbild und nicht "Fotos" Nutzung).

Was du schreibst klingt nachvollziehbar :) Was mir allerdings immer noch nicht einleuchtet ist das Justin B. Beispiel. Warum ist die Kopie in dem einen Fall erlaubt (Polizei), in dem anderen aber nicht (Fanfoto)?

Punisher 22 Motivator - P - 32221 - 14. Juni 2011 - 15:18 #

Nu, die Polizei macht mit hoher Wahrscheinlichkeit einfach keine Kopie des Fotos, sondern gleicht nur ab. Selbst wenn sie eine Kopie macht dient diese ja nicht der öffentlichen Ausstellung, sondern der Beweissicherung.

Ein Fan-Foto, das z.B. bei einem Konzert entstanden ist dürfte GRUNDSÄTZLICH unproblematisch sein - allerdings verbieten die Geschäftsbedingungen der Veranstalter (meist auf der Rückseite der Karten) üblicherweise die Erstellung von "Bild- und Tondokumenten", zumindest für den nicht-privaten Gebrauch. Allerdings wird das in der Regel geduldet. Solange man die Sachen privat gebraucht.

Veröffentlichst du dann den Kram im Internet ist das nicht unbedingt ein privater Gebrauch, sondern eine Veröffentlichung. Wenn du Justin irgendwo im Freien fotografierst wird man dir wahrscheinlich wenig tun können, auch wenn du das Foto auf deine Website stellst.

In beiden Fällen gilt halt: Egal, ob du im Recht bist oder nicht, wenn seine Plattenfirma dich hier via Anwalt abmahnt nimmst du entweder das Foto aus dem Netz oder lässt dich eventuell auf einen langwierigen und teuren Rechtsstreit ein - den du wahrscheinlich gewinnst. Aber eben nur wahrscheinlich - ein alter Juristen-Spruch lautet nicht ganz ohne Grund "Vor Gericht und auf hoher See liegt unser Schicksal allein in Gottes Hand". Das gilt umso mehr bei den neuen Medien, die unsere Richter leider immer noch nicht zu 100% zu verstehen scheinen. ;-)

motherlode (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:26 #

Die Rechte an seinem Bild hat er bestimmt bei der Registrierung Facebook eingeräumt :D Genau so wie Facebook ungefragt und unausschaltbar die Gesichtserkennung durchführt - nach D Datenschutzrecht sicherlich unzulässig, die Server stehen aber schön in den USA ^^

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:41 #

zusätzlich hat FB mittlerweile auch Bilderkennung dank digital DNA. Gut wenns gegen Kinderpornografie eingesetzt wird, extrem beänstigend gegen alles andere.

Punisher 22 Motivator - P - 32221 - 14. Juni 2011 - 13:47 #

Würde tippen - im Falle des zu schnell fahrens wird hier eher mal der Name eingegeben und das Bild angekuckt, in guter alter Handarbeit. Das dürfte schneller gehen, als Millionen Bilder zu durchsuchen.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:53 #

noch

motherlode (unregistriert) 14. Juni 2011 - 14:42 #

http://vimeo.com/23359002 hier soll oder wird eine Datenbank von vermissten Personen in GB mit Facebook Bildern per Gesichtserkennung abgegriffen. Für die Polizei wäre das aus technischen Gesichtspunkten ein leichtes.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 17:37 #

so weit ist das schon? ziemlich creepy, und da denkt man die Technologie braucht noch Zeit weil Google immer wieder beteuert, das wäre ihnen zu heikel..

motherlode (unregistriert) 14. Juni 2011 - 20:30 #

Nein eben, Google betont dass sie schon so weit seien, aber sich dagegen entschieden hätten bzw. die Technologie zurückhalten bis Datenschutz geklärt ist.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 20:47 #

ja, aber allen anderen ists egal solange sich damit Kohle machen lässt..

Mithos (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:57 #

Ein Betrachten des Bildes, von wem auch immer, stellt keine unlizensierte Nutzung dar. Die Beamten haben schlicht ihr Blitzer-Foto mit den Facebook-Bildern des Halters verglichen. Auch datenschutzrechtlich kann die Nutzung von öffentlich zugänglichen Bildern nicht beanstandet werden.

(Sie könnten darüber hinaus selbst einen FB-Freund als Fahrer identifizieren; Wenn man sein Fahrzeug verleiht, dann meist an Freunde)

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 14. Juni 2011 - 19:22 #

Das gilt in der Praxis leider nur, wenn die Rechte von Firmen betroffen sind, nicht bei Privatpersonen. :P Die sind, (Quelle: GG) ja sowieso immer an allem selbst Schuld. :D

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 14. Juni 2011 - 13:02 #

Seit ich der Meinung bin das der Staat von mir als Autofahrer kein Cent mehr sehen wird mit seiner Ausbeutung ist mein Verkehrsmittel das Fahrrad oder die U-Bahn ^^

Aber da sieht man mal wieder die negativen Seiten von Facebook: Alles was du online stellst kann und wird gegen dich verwendet werden!

DarthTK 14 Komm-Experte - 2216 - 14. Juni 2011 - 13:07 #

Hm, wenn man 400 EUR Bußgeld fürs zu nahe auffahren bezahlen muss, war man schon sehr nah am anderen dran. Wenn der Vordermann dann plötzlich bremsen muss, geht dem Hintermann sehr wahrscheinlich schnell das Licht aus, bevor er überhaupt seinen Fuß zum bremsen ansetzen kann. Daran sollte man auch mal denken, und nicht, ob das Foto in einem sozialen Netzwerk "gegen" mich verwendet wird!

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:29 #

man kann wohl locker beides abwägen, oder?

Unverhältnismässige Überwachung ist wohl kaum das Mittel zur Verkehrserziehung, sondern hat schon was vom Verhätscheln. Vorsicht Bürger, der Kaffee ist heiss! Das Messer ist scharf!

Nachvollziehbarer wären härtere Strafen und einfachere Anzeige von solchen Verkehrssündern. Abstandssensoren in allen Wagen haben wir ohnehin in einigen Jahren.

DarthTK 14 Komm-Experte - 2216 - 15. Juni 2011 - 11:41 #

Noch sehe ich in Deutschland keine Verhätschelung der Bürger. Noch nicht! Weil der Bürger selbst sorgt immer mehr dafaür, dass er verhätschelt wird. Wir gehen solangsam aber sicher den amerikanischen Weg des "Gesunden Menschverstandes ablegen".

Keiner will mehr Verantwortung übernehmen, immer sind zuerst andere Schuld. Und das schlimme ist, dass die Politik und die Gerichte das auch noch mitmachen.

In der freiheitlich demokartischen Grundordnung ist noch jeder selbst dafür verantwortlich, wie frei er sein kann. Legt er seine Freiheit zu weit aus, wird es eben geändert.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2011 - 13:10 #

Das halte ich für ein Gerücht. Kein Bürger gibt freiwillig seine Rechte her, es sei denn er wird vom Staat, Medien und der Wirtschaft dahingehend erzogen und in diese Richtung gedrängt.

Wenn es Gesetzesänderungen zum schlechteren gibt, dann haben wir uns zuallererst bei den Lobbyisten zu bedanken, nicht bei irgendwelchen spanischen oder türkischen Hackern oder irgendwelchen Lulzern aus Amerika. Wir haben allein in Berlin rund 5000 Lobbyisten, die genau Zahl ist sogar unbekannt. Gesetzliche Registrierungspflicht für diese gibt es nicht, weder müssen die im Umgang mit Politikern allgemein verbindlich angeben, wen sie repräsentieren, oder wem sie wieviel Geld angedeihen lassen. Wenn wahllos Bürger für sagen wir Urheberrechtsverletzungen beklagt würden, wieviele hätten dann die Mittel sich rechtlich hinreichend vertreten zu lassen?

motherlode (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:29 #

In U-Bahn gibt es doch Kameras und wenn du Facebook hast... dank Gesichtserkennung wird in ein paar Jahren alles möglich :p

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 14. Juni 2011 - 19:23 #

"Alles was du online stellst kann und wird gegen dich verwendet werden!"

Exakt. :) Das ist dann halt das, was unsere Politiker immer "den rechtsfreien Raum" nennen. *peng*

Elysion 14 Komm-Experte - 1957 - 14. Juni 2011 - 13:11 #

Schön :) einfach zu köstlich, nicht nur das ein Autofahrer der es wohl verdient hat, seiner gerechten Strafe nachkommen muss. Nein! Auch noch verpasst die Polizei diesem Ekel erregendem "sozialen" Netzwerk einen Touch von: "registriert euch und wir schicken euch die Knöllchen". Wenn ich doch jetzt nur den "find ich gut" Button drücken könnte. xD
Manchmal ergibt Minus und Minus eben doch Plus ;)

Sher Community-Event-Team - P - 4765 - 14. Juni 2011 - 13:24 #

Wenn Bilder öffentlich zugänglich sind, sind die Nutzer selbst Schuld. :D

motherlode (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:30 #

Das Profilbild ist per se öffentlich gemacht für Suchmaschinen. Und man kann schlecht ein anderes verwenden, wie ein Cartoon, weil der gehört ja auch jemand. Wird man abgemahnt ^^

Sher Community-Event-Team - P - 4765 - 14. Juni 2011 - 15:54 #

Ein Grund mehr der Datenkrake fern zu bleiben :D

Larnak 22 Motivator - 37541 - 14. Juni 2011 - 16:26 #

Man könnte sich eins selbst malen :D

Sher Community-Event-Team - P - 4765 - 14. Juni 2011 - 16:54 #

Punkt, Punkt, Komma, Strich - fertig ist das Mondgesicht ^.^

KornKind 15 Kenner - P - 3613 - 14. Juni 2011 - 19:27 #

Ob das Profilbild öffentlich sichtbar ist (ohne Facebook-Account) und per Suchmaschine gefunden werden kann, kann eingestellt werden.

motherlode (unregistriert) 14. Juni 2011 - 22:52 #

Sicher? Hatten bei einem Kumpel diese Option gesucht und nicht gefunden.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 23:02 #

ich nutze FB zwar nicht, aber so scheint es zu gehen:

click on
Settings>Privacy
Settings>Search.
"Allow indexing" (erlaubt suchmaschinen deinen kram zu finden, die einstellung wurde aber im laufe der zeit häufig wieder auf "erlauben" zurück gestellt, ohne das die meisten nutzer das jemals gemerkt hätten)

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:33 #

das Profilfoto ist doch automatisch öffentlich. Da gibts keine Optionen.

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 14. Juni 2011 - 13:29 #

Eigentlich sollte der Fahrzeughalter immer belangt werden, sofern er den tatsächlichen Fahrer nicht benennt. Kann mir doch niemand sagen, dass er nicht weiß wer mit seinem Auto gefahren ist.

Mein Chef würde auch die Punkte und Bußgelder bekommen, wenn im Fahrtenbuch kein Name eingetragen wurde aber jemand zu Schnell unterwegs war.

Und wenn man wirklich nicht gefahren ist und der wahre Schuldige die Strafe nicht auf sich nehmen will, dann sollte man evtl mal überdenken wem man da sein Fahrzeug geliehen hat. Ein Freund wars sicher nicht!

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 13:34 #

thumps up! der intelligenteste Beitrag in diesem Thread. +1 Internets für dich :)

Punisher 22 Motivator - P - 32221 - 14. Juni 2011 - 13:50 #

Halterhaftung! Wenn das der ADAC hört.

Nachdem man mit zu schnellem Fahren tatsächlich eine Straftat begehen kann (mehr als doppelt so schnell wie erlaubt, soweit ich weiss) ist das etwas schwierig mit dem Strafrecht und dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zu vereinen - du kannst ja auch nicht jemanden verknacken, weil er zufällig der Eigentümer eines Küchenmessers ist, mit dem jemand angegriffen wurde, nur weil man den Täter nicht ermitteln kann.

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 14. Juni 2011 - 14:48 #

Straftat ohne Personenschaden gibts doch schon länger. Überfahre eine Rote Ampel. Besonders eine mit fest eingebautem Blitzer, der bei der Rotphase jedes überfahren festhält. Da kann auch wer anders gefahren sein und es ist trotzdem eine Straftat :P

Das mit dem Küchenmesser ist ja eine ganz andere Situation. Wenn das Messer in deinem Zusammenhang benutzt wurde und auf den Eigentümer zurückzuführen ist aber nicht auf den Täter, dann steht der Eigentümer auch erstmal unter Tatverdacht, bis es ihm letztlich nicht schlüssig nachgewiesen werden kann.
Außerdem träfe der Vergleich nur zu wenn das Messer einen Schlüssel benötigen würde zum Betrieb, den nur der Eigentümer hat. :P

Punisher 22 Motivator - P - 32221 - 14. Juni 2011 - 15:35 #

Klar is das keine neue Erfindung, hab ich doch net behauptet. Auch nicht, dass eine Straftat einen Personenschaden erfordert... bei einigen geringen Vergehen gibts übrigens sehr wohl eine Halterhaftung, nämlich z.B. beim Falschparken - da ist eine tatsächliche Beweisführung halt einfach nicht möglich, wenn der Fahrer nicht mehr im Auto sitzt. Das sind aber Vergehen mit vergleichsweise belangloser Strafzahlung (5 Euro für falschparken ist vielerorts günstiger als das Parkhaus für 3 Stunden) - bei Geschwindikeitsübertretung sollte die Beweiskette schon einwandfrei auf eine Person zeigen, da die Strafen hier (Fahrverbot) ja durchaus auch existenzbedrohend (Taxifahrer, Fernfahrer) sein können.

Ja, unter Tatverdacht steht übrigens auch erstmal der Halter des Fahrzeugs. Wenn ich ihm aber nichts nachweisen kann ist dann vom Haken, ebenso wie der Besitzer des Messers - unschuldig bis zum Beweis der Schuld. Strafrechtlich ist das Messer wie das Auto ein Werkzeug, mit dessen Hilfe die Tat begangen wurde. Hier wird nicht nach Art der Straftat unterschieden. Das macht eigentlich auch Sinn - durch den Fotobeweis beim "blitzen" könnte man eindeutig eine Schuld nachweisen, gelingt das nicht - warum auch immer, ist man unschuldig. Die Tatsache, dass der Eigentümer theoretisch als Einiger die Macht über den Schlüssel hat ist natürlich richtig, allerdings kein Beweis sondern nur ein Indiz. Außerdem hat man gegenüber Familienmitgliedern z.B. ein Zeugnisverweigerungsrecht und muss nicht den eigenen Sohn hinhängen, dem man den Schlüssel gegeben hat. Und auch sich selbst muss man nicht belasten.

... würde mein Söhnchen sich mit meinem Auto blitzen lassen dürfte er die Suppe aber mal schön selber auslöffeln, Verzicht auf Zeugnisverweigerungsrecht sei hiermit ausdrücklich erklärt. ;-)

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 14. Juni 2011 - 18:11 #

Hehe ja ich glaube da würden die meisten dem Sohnemann seine Suppe Löffeln lassen. Würds dem Fahranfänger allerdings den Papp kosten, mich aber nur nen paar Punkte, dann würd ich die Investition Führerschein wohl doch schützen, dem aber gehörig die Leviten lesen. ^^

Crizzo 20 Gold-Gamer - - 24412 - 14. Juni 2011 - 13:51 #

Ja, aber diese Halterhaftung gibt es afaik in Deutschland noch nicht.

Alien42 (unregistriert) 14. Juni 2011 - 14:17 #

Wird es auch nicht geben, da nur der bestraft werden darf, der den Verstoß auch begangen hat. Steht so ähnlich im Grundgesetz.

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 14. Juni 2011 - 14:42 #

Für das zu schnell Fahren kann man den Fahrer entsprechend nicht belangen aber es gibt sicher ein paar Paragraphen mit denen man ihn belangen kann. Evtl dafür, dass er den eigentlichen Täter durch Schweigen schützt. Bei einem Bußgeld mag das noch nicht klappen, aber spätestens bei der eben erwähnten Straftat wegen doppelter Geschwindigkeit besteht jene Auskunftspflicht, sofern man sich nicht selbst belastet oder Verwandt oder Verschwägert ist. Wie gesagt, es ist recht selten, dass man den Fahrer des eigenen Wagens nicht kennt. Und in diesem Fall hat man sein Fahrzeug meist gestohlen gemeldet.

thurius (unregistriert) 14. Juni 2011 - 14:57 #

"sofern man sich nicht selbst belastet oder Verwandt oder Verschwägert ist."

nur wenn man im ersten grad verwandt ist,Verschwägert fällt ganz raus ,weil es dann nur die ehepartner betrifft

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 14. Juni 2011 - 15:00 #

Mhhh noch besser. Danke für die Ergänzung.

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 14. Juni 2011 - 19:36 #

"aber es gibt sicher ein paar Paragraphen mit denen man ihn belangen kann. Evtl dafür, dass er den eigentlichen Täter durch Schweigen schützt."

Also seit "der Führer" besiegt worden ist, ist das in Deutschland nicht mehr der Fall. Ohne weiter auf die Mentalität hinter diesen Aussagen einzugehen, ist es vielmehr so, dass jeder Mensch ein umfassendes Recht hat, jedwede Aussage zu verweigern. Niemand muss mit der Polizei sprechen. Das gilt ganz selbstverständlich auch in Fällen, die wesentlich drastischer sind, als solche Auto-Lappalien.

Wer Lust hat sich mal reinzuziehen was im deutschen Rechtsstaat wirklich Sache ist, sollte sich unbedingt dieses Video [1] ansehen. Ist nicht mehr brandneu, ist aber derzeit komplett egal, weil sich nichts wesentliches geändert hat.

[1]

ftp://ftp.ccc.de/congress/2006/video/23C3-1346-de-sie_haben_das_recht_zu_schweigen.m4v

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 20:16 #

passwortgeschützt?

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 15. Juni 2011 - 3:05 #

Nein, natürlich nicht. Das ist ein freies Video, das dort nur liegt, _damit_ es sich Leute anschauen können. Komplett public. Steht auch unter einer freien Lizenz.

Abspielen kann man es z.B. mit dem ebenfalls freien VLC.

http://www.videolan.org/

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2011 - 11:36 #

danke, sehr aufschlussreich. ich war zuerst verwirrt weil der ftp server ein login wollte. kennst du zufällig noch ähnliche Videos die genauso klar erklären, welche Rechte wir beim Fotografieren und Aufzeichnen von Polizisten, im öffentlichen Raum haben und was wir uns am Flughafen gefallen lassen müssen bzw was nicht?

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 15. Juni 2011 - 17:12 #

Also wenn man sich für diese Thematik interessiert sind Seiten wie http://www.heise.de/ , http://www.lawblog.de/ oder http://netzpolitik.org/ recht gute, erste Anlaufstellen, dort tickern lesenswerte Meldungen zu solchen Bereichen in recht hoher Frequenz durch.

Was Videos angeht kannst du ja mal weiter die Congress-Videos des CCC durchstöbern, aber vieles landet sogar (mindestens in Ausschnitten) auf YouTube.

PS: Komisch das mit dem Passwort, wenn ich den Link im Browser klicke, kommt direkt der Download.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2011 - 17:45 #

thx, mal schaun..

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10231 - 14. Juni 2011 - 15:14 #

Haftung ohne eigenes Verschulden gibt es grundsätzlich nicht. In Österreich gibt es z.B. diese Halterhaftung (da haben sie auch beim Blitzen meist Heckfotos haben statt Frontfotos); Aber auch da ist der Grund nicht, daß der Halter für das Falschfahren des unbekannten Fahrers bestraft würde, sondern er haftet quasi aus eigenem Verschulden für das Nichtverraten des Fahrers zum Tatzeitpunkt.

Nach unseren Vorstellungen ist so etwas strafrechtlich oft ein Verstoß gegen die Beschuldigtenrechte, weil damit z.B. das Zeugnisverweigerungsrecht ignoriert wird, das jemand haben kann: z.B. Ehepartner, Kinder und Eltern muß man nicht in die Pfanne hauen (wenn man selbst nicht gefahren ist), also nicht gegen sie aussagen.

Wenn z.B. österreichische Bußgeldbescheide "wegen (selbst) falsch Fahrens" erlassen werden, werden die dann auch in Deutschland vollstreckt. Wenn ein Bescheid wegen "Fahrer nicht verraten" erlassen wird, kann man aus genanntem Grund die Vollstreckung oft verhindern (was nicht unbedingt heißen muß, daß man nicht lieber doch zahlt, aber das führt jetzt hier zu weit).

Was Facebook und die Polizei angeht: Ich befasse mich hauptberuflich (auch) damit, Bußgeldbescheide anzufechten, und ich muß sportlich anerkennend sagen: Cool gemacht, wenn Ihr über Facebook einen Fahrer identifiziert, geht das in Ordnung. (Recht am eigenen Bild: Quatsch! Selber reingestellt, selber Namen dazu eingegeben, Daten selbst veröffentlicht; Polizei nutzt nicht, kopiert nicht, vervielfältigt nicht, googelt und betrachtet nur - also bitte!). Praktisch hat der Fall aber auch nicht soo große Bedeutung, weil der Polizei sowieso die Einwohneramts-Fotos aus Paß/Personalausweis online ohne großen Aufwand zur Verfügung stehen. Wenn man darauf gut zu erkennen ist, wird man in aller Regel ohnehin identifiziert. Der "owned!"-Effekt ist nur für die Polizei nicht so cool wie Facebook ;)

Anderer "Facebook-RealLife"-Schauplatz: Arbeitsrecht. Wenn sich bei mir jemand bewirbt, schaue ich auch mal bei google, welche FB/Xing/blabla-Einträge da vielleicht so sein mögen... oder jemand wird gekündigt und twittert als erstes: "Der Chef XY ist ein echtes Arschloch." Kann teuer werden - also, PartyKids, denkt da auch dran, wenn's um die nächste Lehrstelle geht ;)

...ach so, und @Spezieh: Die Auskunftsverpflichtung hat mit der Frage von (nur) Ordnungswidrigkeit oder (schon) Straftat gar nichts zu tun, sondern sie besteht grundsätzlich immer, sofern man kein Auskunftsverweigerungsrecht (man muß sich nicht selbst belasten) und kein Zeugnisverweigerungsrecht (man muß die genannten nahen Angehörigen nicht belasten) besitzt.

Ein Geschwindigkeitsverstoß wird auch nicht in Relation zur erlaubten Geschwindigkeit geahndet, sondern nach km/h der Überschreitung des Erlaubten bemessen. Keinesfalls wird's beim Doppelten per se zur Straftat, sondern Geschwindigkeitsverstöße sind grundsätzlich "nur" Ordnungswidrigkeiten, siehe z.B.
http://www.verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 14. Juni 2011 - 18:15 #

Thx. naja bei dem "Doppelten" hab ich mich ohne Prüfung einfach auf meinen Vorredner bezogen. Aber den Bußgeldkatalog hatte ich mir selbst letztens mal angeschaut, da ich nach 7 Jahren Führerschein zum ersten mal geblitzt wurde und sehen wollte wie knapp es am Punkt vorbei war. :)

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 14. Juni 2011 - 19:26 #

"Eigentlich sollte der Fahrzeughalter immer belangt werden, sofern er den tatsächlichen Fahrer nicht benennt."

Genau! Und jeder vermeintliche Täter sollte immer sofort erschossen werden, weils einfach so viel billiger ist als ein richtiger, fairer Prozess!!!11!!1111!!1111!!!1elf

ganga 20 Gold-Gamer - 22827 - 14. Juni 2011 - 19:31 #

Welch passender Vergleich zwischen "belangen" und "erschießen".

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 14. Juni 2011 - 19:45 #

Danke! Denn so fängt es an.

MicBass 21 AAA-Gamer - P - 28942 - 14. Juni 2011 - 19:54 #

Mit schlechter Polemik?

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 15. Juni 2011 - 2:40 #

Nein, mit mangelnder Sensibilität gegenüber dem, was wirklich die Konsequenz einer solchen Denke ist.

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 15. Juni 2011 - 6:13 #

So ein Unsinn. In was für einen unpassenden Kontext bringst du denn den hier besprochenen Sachverhalt. Als Fahrzeughalter bin ich nun einmal dafür verantwortlich was mit meinem Fahrzeug passiert. Ob jetzt mein bester Kumpel mit meinem Auto über eine Rote Ampel rast oder durch eine Gruppe Schulkinder. Deiner Aussage nach darf der so viele umfahren wie er will, weil wenn ich ihn verrate um meiner Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, dann bricht deiner Meinung nach wohl gleich ein Nazistaat in DLand aus. So ein Schwachsinn.

Solche Leute wie du die wegen jedem Mist Zensur, Überwachungstaat, Nazis rufen sorgen doch erst für solche Denkweisen und Schubladen.

Im Endeffekt steht einfach, dass die Leute ordentlich fahren sollen oder eben bestraft werden. Ich bin der letzte der sagt, du musst mit der Tachonadel exakt die 50 treffen. Aber wenn ich schon knapp 60 Fahre und mir trotzdem Innerorts alle Nase lang einer in den Kofferraum kriecht oder gar überholt, dann werden noch weit zu wenig erwischt.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 15. Juni 2011 - 9:33 #

Wenn du Sportschütze bist und jemand mit deiner Waffe unbekannterweise Leute über den Haufen schießt, solltest du auch für die Morde bestraft werden?

thurius (unregistriert) 15. Juni 2011 - 9:54 #

für die morde nicht,aber dafür das er so fahrlässig mit der waffe umgangen ist und dritte zugriff hatten
Waffengesetz
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

btw http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-02/winnenden-urteil-prozess
"Das Gericht sprach ihn der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 und der fahrlässigen Überlassung einer Waffe für schuldig. "

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 15. Juni 2011 - 11:48 #

Zu dem was thurius gesagt hat gibts eigentlich nicht viel zu ergänzen. Und du schreibst unbekannterweise. Bei unbekannter Weise wurde vergleichsweise die Waffe gestohlen. Bzw im Fallbeispiel das Fahrzeug. In jenem Fall trifft den Fahrer/Waffenbesitzer ohnehin keine Schuld, sofern er nicht seine Sorgfaltspflicht bei der Aufbewahrung vernachlässigt hat.

Oder gibt der Sportschütze jemandem den er kennt seine Waffe mit auf den Nachhauseweg? ;)

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 16. Juni 2011 - 6:56 #

Es kann auch gerne jemand sein den du kennst. Und trotzdem wirst du nicht für die Tat bestraft. Für irgendwas anderes vielleicht aber nicht die Tat. Edit: Gerade den Link von thurius gelesen, damit gebe ich mich geschlagen und bin wieder etwas mehr erschreckt, was in dem Land hier alles möglich ist...

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 15. Juni 2011 - 17:04 #

"Als Fahrzeughalter bin ich nun einmal dafür verantwortlich was mit meinem Fahrzeug passiert."

Nein, denn wir haben in Deutschland ein personalisiertes Recht. Das heißt, dass man meistens nur den verknacken kann, dem man die Tat dann auch persönlich nachweisen kann (gibt leider Ausnahmen wie die Störerhaftung bei Telefonanschlüssen, wobei manche Richter aber glücklicherweise auch urteilen, dass diese nicht über Gebühr hinaus belastet werden darf - rate mal wieso...). Auch wenn Leute wie du das einfach nicht verstehen können/wollen/whatever, ist ja auch klar wieso das so sein muss - wäre es nicht so, könnte man im Zweifelsfall ja immer noch irgendwie jemanden belangen (da Strafverfolgung usw. bei uns über alles geht, ist man da ausnahmsweise echt mal erfinderisch). Uns allen gehört ja irgendwas, die meisten von uns haben eine Familie, Freunde, Bekannte... Man böte in einer solchen Welt eine unglaubliche Angriffsfläche. Eine grauenvolle, angsterfüllte - unfreie Existenz wäre die Folge - man wüsste ja nie wann man, völlig willkürlich, wegen etwas verfolgt werden würde.
Es ist ja selbst für einen unaufmerksamen Leser extrem leicht zu erkennen, dass du dich irrst. Es steht ja schon in der Meldung selbst. Wenn automatisch der Fahrzeughalter dran wäre, hätte die Polizei die Facebook-Bilder doch gar nicht erst gebraucht. Das war ja der komplette Aufhänger der Meldung. Könnte man einfach so den Fahrzeughalter belangen, hätten sie diesen Schritt überspringen können. Die Polizei ist eben dein Freund und Helfer. :P

Und ja, natürlich ist es ein Merkmal totalitärer (oder zumindest autoritärer) Staaten, wenn man Menschen ganz einfach wegen irgendeiner vermeintlichen Tat mit voller Härte des Gesetzes belangen kann. Auch wenn sie selbst vielleicht nicht mal im Auto gesessen haben, um das Beispiel nochmal aufzugreifen. Genau an dieser Stelle ist der freiheitliche, demokratische Rechtsstaat dann auch zu verteidigen. Denn er ist ja ständig unter Beschuss - von Leuten die gar nicht wissen was sie daran haben, die gar nicht wissen was er ist, die sich nicht dafür interessieren und natürlich von denen, die ihn gar nicht wollen. Er erhält sich leider nicht von alleine, sondern benötigt ständige Verteidigung.
Wer bereits bei einer solchen Kleinigkeit bereit ist, darauf zu verzichten, macht es erst recht bei viel drastischeren Fällen. Der Rechtsstaat ist aber genau dann in Ordnung, wenn er sogar beim schlimmsten Verbrecher™ uneingeschränkt gilt. Im Prinzip ist das so wie mit der Meinungsfreiheit. Niemand braucht die Meinungsfreiheit wenn sowieso alle die gleiche haben. Nein, sie ist gerade dann nötig/gerade dafür da, wenn Meinungen nicht von allen geteilt werden.

Aber ich sehe ich habe die tl;dr Linie bereits wieder überschritten.

Spezieh 18 Doppel-Voter - 9575 - 15. Juni 2011 - 20:46 #

Ich habe nie gesagt dass es gesetztlich so wäre, dass der Fahrzeughalter belangt wird. Ich habe gesagt, dass ein Fahrzeugbesitzer unter Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten, soviel Anstand und Verantwortungsbewusstsein besitzen sollte, darauf zu achten wer, was, wie und warum mit seinem Fahrzeug anstellt. Wenn dir sowas scheiss egal ist, dann hoffe ich bist du eine Ausnahme und der Rest der Deutschen hat noch soviel Resthirn etwas Eigenverantwortung an den Tag zu legen.

Und dass hier immer jeder den Umgang mit einem Fahrzeug auf jeden kleinen Altagsgegenstand übertragen will ist ebenso unklar. Was hat meine Messerschublade oder das Kopfkissen oder irgendwas anderes, was alles Lose, nicht auf jemanden registrierte und in der Regel unverschlossene Dinge sind, mit einem großen, sperrigen Fahrzeug zu tun für das in der Regel nur einer den Schlüssel hat?

Das ist doch nicht zu vergleichen.

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 15. Juni 2011 - 21:45 #

"Ich habe nie gesagt dass es gesetztlich so wäre,"

Klar, du hast "nur" die ganze Zeit über so getan als sei es so. Das ist ja gerade der Grund warum das so kritikwürdig ist. Dir ist es völlig egal wie es in Deutschland wirklich zugeht/gesetzlich geregelt ist (sowie dir auch die Gründe egal sind, aus denen das so sein muss), stattdessen kommst du mit deiner persönlichen Meinung und Moralvorstellung an (die mir die Haare zu Berge stehen lässt).
Leider scheiterst du auch jetzt immer noch daran zu erkennen, was die Folgen davon wären, wenn jemand mit deinen Ansichten es schaffen würde, diese in der Politik tatsächlich durchzusetzen. Schade!

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10231 - 16. Juni 2011 - 8:50 #

Ist der Fahrzeughalter nicht anständig oder verantwortungsbewußt, wenn er seine Frau fahren läßt oder seinen Sohn? Wo ist die Grenze; darf der Sohn das Auto zum Umzug seines WG-Kumpels mitnehmen? Wird der Vater deshalb persönlich grob fahrlässiger Täter, wenn irgend jemand geblitzt wird?

Und wo liegen die Schlüssel: im Flur unterm Spiegel. Oder in der dortigen Schublade. Muß man die in den Tresor schließen, weil das Fahrzeug eine gefährliche Waffe ist? Da sehe ich aber ganz gewaltige Unterschiede zwischen Auto einerseits und dem hier auch angesprochenen Waffen/Muntions-Fall andererseits.

MicBass 21 AAA-Gamer - P - 28942 - 14. Juni 2011 - 18:09 #

Hat eben alles zwei Seiten. Im obigen Fall gefällt mir der Effekt aber sehr, und ich bin sowohl Autofahrer als auch FB-Nutzer. Blöde drängeln und sich dann mit nem Anwalt rausmogeln wollen - trifft genau den Richtigen. :)

Koffeinpumpe 15 Kenner - 3820 - 14. Juni 2011 - 18:41 #

Es hat schon seine Gründe, warum ich sämtliche Informationen über mich aus dem Netz raushalte. Ganz besonders Bilder. :)
Viel härter fand ich aber die automatische Gesichtserkennung letzte Woche.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 19:31 #

viel härter fand ich die automatische Gesichtserkennung und Instant-Gesichtsverfolgung beim IR-Nacktscanner-Prescreening.

youtube.com/watch?v=DYfviq20A04

die Bilder sind so schlecht weil sie nur die Infrarotaufnahmen sind die entstehen, wenn man zum Körperscanner hingeht. Die Körperscan-Bilder sind tausend Mald detaillierter.

Was sehr bedenklich war: Zum einen wurde behauptet es wird absolut garnichts gespeichert (was sich als mehrfache Lüge herausgestellt hat), zum anderen werden aber zusätzlich Objekte und Gesichter getrackt wie man in dem Video mitverfolgen kann. Es scheint wahrscheinlich das diese Bilder und Scan-IDs mit den Nacktbildern kombiniert und archiviert werden. Der Gipfel ist noch, das diese Dateien unter den Screenern getauscht und verbreitet werden.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 19:12 #

Die Typen habe ich gefressen, drängeln und dann kein
Rückgrad, wenn sie erwischt werden. Cheater halt ;-)

Die sollten einen Monat lang mit einem Videofahrzeug
den ganzen Tag hinter diesem asozialen Abschaum hinterherfahren
und jeden Übergriff dokumentieren.

Inzwischen fallen ja eher Audi-Fahrer unangenehm auf,
Firmenfahrzeuge und jungdynamische Wichtigtuer auf der
linken Spur halt.
Bei Top Gear sprach Moderator Jeremy Clarkson beim
Abstand zum Vordermann in einer Folge auch davon, den
sogar auf einen "Audi" zu kürzen, offenbar fahren
Audis auch in UK wie die gesenkten Säue!

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 20:05 #

ja blubb, warum müssen die "drängeln"? weil irgendwelche sonntagsfahrer meinen ihnen gehört die straße und der rest hat sich nach ihnen zu richten. bitte hier, in der mehrzahl der fälle beim drängeln gehört der vorderman auch mitbestraft, wegen verkehrsbehinderung. den mist verfolgt aber sogut wie keiner, obwohl auch geschwindigkeitsunterschreitung im bußgeldkatalog aufgeführt ist. der selbe mist wie mit den permalinksfahrern. kaum verfolgt aber wehe man überholt sie rechts...

ganga 20 Gold-Gamer - 22827 - 15. Juni 2011 - 0:24 #

Ganz unrecht hast du mit diesem Kommentar nicht. Man könnte ja meinen, dass vierspurige Autobahnen diesbezüglich das sinnvollste sind, aber Pustekuchen. Bei dreispurigen ABs ist die Aufteilung relativ klar. LKWs rechts, "Normalfahrer" mitte, Schnellfahrer links. Obwohl es da schon los geht, bei drei Spuren sehen es die meisten PKW-Fahrer schon nicht mehr ein, nach dem Überholmanöver nach rechts zu ziehen sondern bleiben auf der Mittelspur. Schon staut es sich häufig auf der linken Spur. Bei 4 Spuren ist es fast noch extremer. Hier meinen etliche Autofahrer, dass man mit 120km/h das Anrecht gepachtet hat, dauerhaft auf der zweiten Spur von links zu fahren. Das führt natürlich dazu, dass die zusätzliche vierte Spur (in dem Fall dann die zweite von rechts) vollkommen sinnlos wird.
Das rechtfertigt natürlich nicht, sich den Leuten bis auf 2m ans Heck zu nähern.

thurius (unregistriert) 15. Juni 2011 - 0:51 #

juhu stammtischparolen,wie wärs wenn die autobahn schumis bzw. vettels auf einen rennkurs die sau rauslassen und dort schnell fahren...
ach und die die meinen sich wie schumie aufzuführen den gehört die autobahn?

den satz kann man schön umformulieren das er auf drängler passt
"weil irgendwelche möchtegern schumis meinen ihnen gehört die straße und der rest hat sich nach ihnen zu richten. "

"kaum verfolgt aber wehe man überholt sie rechts..."
Deswegen darf man auf der Autobahn trotzdem nicht einfach rechts vorbeiziehen, wenn der andere die linke Spur blockiert

"den mist verfolgt aber sogut wie keiner, obwohl auch geschwindigkeitsunterschreitung im bußgeldkatalog aufgeführt ist."

Es werden auch mal notorische Langsamfahrer gebüsst, aber die Wahrscheinlichkeit, dass dies bei einer regulären Kontrolle geschieht ist eher gering. Denn erstens sind es sicher mehr, die das Tempolimit überschreiten als unterschreiten und dann ist das Gefahrenpotential eines "Rasers" nun mal deutlich höher, als das eines Langsamfahrers. Zudem sind die Bussen beim zu schnell fahren auch deutlich höher als im anderen Fall. Also was für ein Interesse sollte denn seitens der Polizei bestehen, sich um solche Fälle zu kümmern - ausser bei ev. Verdacht auf Alkohol?

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2011 - 15:47 #

lies mal richtig, kein mensch hat was von rasern geschrieben. das ist eine ganz andere kategorie. davon ab, leg dir einfach mal einen fahrbaren untersatz zu. wenn du auf der autobahn 70-80m hinter einem bleibst, wird der im leben nicht auf die andere spur rücken. fahr 10 meter ran und der weg ist frei. das ganze ist völlig tempunabhängig. jetzt erzähl mir nicht, nur der hinterman hat an solchen szenarien schuld.

2Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2011 - 16:23 #

in den meisten Fällen ( wo es um drängler geht ), ist jedoch tatsächlich meist der Hintermann schuld. wer nicht überholen kann wartet ne halbe Minute. der weg ist dann auf Jeden frei. es besteht auf der Autobahn nun wirklich überhaupt KEIN Grund, den Vordermann zu bedrängen. dadurch entstehen unfälle.

der Vordermann fährt nicht aus Bosheit langsam. vielleicht ist er übermüdet, unkonzentriert, zornig oder, am wahrscheinlichsten, unsicher. im Strassenverkehr nimmt man auf die Schwächsten rücksicht

auf der Autobahn ist niemandes Zeit wertvoller als die eines anderen. der linke Streifen ist nicht der Rennstreifen, und der mittlere kein Dauer-120-140 Streifen.

ansonsten hast du (anon über mir) aber recht.

Fuutze 12 Trollwächter - 873 - 17. Juni 2011 - 9:32 #

Ist durchaus richtig, ich erwisch mich auch ab und an dabei das ich zu lange links bin und verpenne dass das Limit aufgehoben ist. Passiert. Aber wenn jemand minutenlang vor dir her fährt und absolut nicht erkennen lässt das er mal die Spur freimachen wird dann muss man mal zeigen das man da ist. Ich hatte mal einen Idioten vor mir der sich von seiner Ische mit Salat hat füttern lassen und deswegen nicht gepeilt hat das er im Weg ist. Oder man kommt mit hoher Geschwindigkeit an und dann zieht einer raus um nen LKW zu überholen, 2s gewartet wär ich vorbei gewesen - alles gut - aber nein lieber dann auregen wenn ich dann kurz mal ziemlich dicht hinten dran hänge weil ich mich reinbremse. Es gibt ein Rechtsfahrgebot in Deutschland, nur interressiert das niemanden, vor allem nicht die Hutfahrer. Das wird zu wenig verfolgt und das sorgt dafür das der Verkehrsfluss gebremst wird und vermehrt gedrängelt wird. Und an alle die sich über Drängler aufregen, es gibt 2-3 Spiegel in jedem Auto mit denen man den Rückwärtigen Verkehr beobachen kann - tut man dies kann man auch dafür sorgen nicht im Weg zu sein bzw. beim Überholen nicht die Hintermänner zu gefährden.

Konsolen Chris 16 Übertalent - 4684 - 14. Juni 2011 - 20:05 #

Big Brother is watching you!

Und ich meine nicht die dämliche TV-Show. Das Buch oder der Film "1984" wird wahr. Ich möchte ehrlich gesagt diese Art von staatlichen Zugriff nicht. Von mir aus sollen sie das Bild meines Personalausweises nehmen, aber nicht meine Bilder und Daten bei Facebook abchecken, womöglich noch mit vollem Zugriff auf mein Profil. Mein Facebook-Account ist nur Freunden zugänglich und ist so privat wie meine Wohnung. In die darf die Polizei ja auch ohne Gerichtsbeschluss nicht rein.

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2011 - 20:11 #

wie im Artikel steht griff die Polizei nur auf bereits öffentliche Inhalte zu, solange dich also der Staat noch nicht zwingt dein Profil anzulegen, zu füttern oder freizugeben bist du in diesem Fall noch einige Zeit sicher.

Jedenfalls vor der Polizei, dein Facebook Profil ist jedenfalls nicht so privat wie deine Wohnung, denn alles was du dort preisgibst kann Mark Spannerberg mit all seinen Freunden, Kollegen, Kunden oder sonst wem teilen, vervielfältigen und ausschlachten.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36175 - 14. Juni 2011 - 20:07 #

Zum Glück hab ich weder Auto noch Führerschein. :-)

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 15. Juni 2011 - 2:49 #

Prima, dann kannst dich ja jetzt ganz unbesorgt bei Facebook anmelden! :D :P

ilL_dottore 02 Sammler - 2 - 15. Juni 2011 - 8:26 #

Bekräftigt mich mal wieder darin, NICHT bei Facebook regisitriert zu sein, bzw. es NIEMALS zu sein.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2011 - 10:00 #

sieh dir nur die Liste an Hacks und Datenpannen an die FB allein 2010 und 2011 hatte, und du wirst nie mehr mit der Überlegung spielen

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 15. Juni 2011 - 8:35 #

Lustig wäre es natürlich, bei Facebook unter dem eigenen Namen konsequent nur Fotos vom Nachbarn einzustellen.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10231 - 15. Juni 2011 - 13:32 #

Nein, unter dem eigenen Namen eigene Fotos, die mit dem Nachbarsnamen getaggt sind :-D

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 15. Juni 2011 - 17:06 #

Genau! Dann ist der Nachbar nämlich SELBST SCHULD™, wenn es ihn erwischt!

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10231 - 16. Juni 2011 - 9:49 #

Nein, der Trick ist doch, daß es dann *keinen* erwischt: Die Polizei hat den Namen des echten Fahrers über das Kennzeichen, sucht nach ihm und findet dessen Facebook-Account. Dann vergleichen sie das Foto und finden scheinbar den Nachbarn, dessen Namen getaggt ist. Dann bekommt der Nachbar - Foto identisch mit Radarfoto - den Bußgeldbescheid, legt Einspruch ein und wird freigesprochen, weil er offensichtlich, wie sich dann anhand seines wirklichen Aussehens herausstellt, nicht der Fahrer war. - Und bis dahin sind 3 Monate um und die Ordnungswidrigkeit gegen den echten Fahrer ist verjährt, wenn seine Identität bis dahin nicht bekanntgeworden war.

Auch ohne Facebook und Tags macht man das immer dann so, wenn der falsche Fahrer den Anhörungsbogen von der Polizei bekommt: Nicht antworten, Verfahren 3 Monate weiterlaufen lassen, dann erst erklären, daß man's nicht war. Wichtig: die drei Monate zählen nur, wenn der wahre Fahrer so lange überhaupt nicht in der Polizeiakte auftaucht.
[/EndeErstberatung] ;)

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 16. Juni 2011 - 10:38 #

In meinen wenigen paranoiden Minuten denke ich mir aber: "Der Nachbar wird wegen Verstoß und Foto auf die Wache geladen. Dort stellt man fest, dass sein Aussehen und das Foto auf dem Ausweis nicht mit den Bildern übereinstimmen, die der Polizei vorliegen. Also wird der Nachbar wegen illegaler Veränderung seines Aussehens und wegen Fälschung des Personalausweises vorsichtshalber ins Gefängnis gesteckt." ;)

Aber seitdem ich nicht mehr alles rauche was mir angeboten wird passieren solche Gedankengänge viel seltener, danke für das Mitleid.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10231 - 20. Juni 2011 - 8:45 #

...das kenn' ich! ;)

Mitarbeit