Mortal Kombat indiziert

360 PS3
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Sven 9221 EXP - 18 Doppel-Voter,R8,S10,A8
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6. Mai 2011 - 13:24
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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bestätigt gegenüber spieletipps.de die Indizierung von Mortal Kombat für Xbox 360 und PlayStation 3. Die Indizierung wird mit der Veröffentlichung des Bundesanzeigers (BAnz) Nr. 70 vom 6. Mai 2011 von Staats wegen bekanntgegeben.

Die BPjM vermutet zudem strafrechtliche Relevanz, höchstwahrscheinlich im Sinne der Gewaltverherrlichung (§ 131 StGB). Daher wird das erst seit dem 21. April 2011 erhältliche Spiel zunächst in den Listenteil B eingetragen. Das weitere Verfahren wird nun einen der drei folgenden Wege einschlagen:

  • Ein deutsches Amtsgericht bestätigt die Annahme der Gewaltverherrlichung und ordnet die bundesweite Beschlagnahme des Spiels an. Damit wird der Verkauf des Spiels innerhalb des Bundesgebiets grundsätzlich untersagt.
  • Das Amtsgericht widerlegt die Annahme der Gewaltverherrlichung. Das Spiel darf weiterhin gegen Altersnachweis verkauft werden. Die BPjM muss das Spiel in den Listenteil A umtragen und dies im Bundesanzeiger kundtun.
  • Es tritt kein Amtsgericht in Aktion. Das Spiel bleibt zwar auf Listenteil B stehen, darf aber weiterhin gegen Altersnachweis verkauft werden. Es besteht folglich kein Unterschied zu Listenteil A.

Wir dürfen fortan nicht mehr über Mortal Kombat berichten, da keine speziell für Deutschland zensierte und durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gekennzeichnete Version erhältlich ist. Ebenso müssen wir unseren Test und den Steckbrief entfernen, da diese als Werbung für das Spiel ausgelegt werden können – ebendies wird durch die Indizierung aber verboten.

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 5. Mai 2011 - 21:25 #

Welch Überraschung ^^ Ist eigentlich ein Teil von MK nicht indiziert? ^^

Besen 11 Forenversteher - 603 - 5. Mai 2011 - 21:28 #

Der letzte Teil war ab 16.
Warner wollte wohl nicht Batman in Fetzen sehen.

Pestilence (unregistriert) 5. Mai 2011 - 21:30 #

Soweit ich weiss, ist das hier die einzige nicht-indizierte Version:
http://www.youtube.com/watch?v=ackTtYJPBEY

Nesaija 14 Komm-Experte - 1859 - 5. Mai 2011 - 21:34 #

Hmm wurd selbst Mortal Kombat Mythologies indiziert?Oo
Das fand ich persönlich ganz nett. :8
Und schade um Mk 9 weil es endlich mal nen gutes MK gewesen ist. :(

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 5. Mai 2011 - 22:20 #

leider ist eh seit Teil 4 kein weiterer für PC in der mache :/

Sebastian Schäfer 16 Übertalent - 5601 - 6. Mai 2011 - 14:29 #

ja, finde das auch sehr schade. ich hätte neben streetfighter auch mortal kombat gerne auf dem pc gehabt.

CptnKewl 21 AAA-Gamer - 26647 - 5. Mai 2011 - 22:51 #

Die fürs SNES sind beide nicht indiziert. Mortal Combat VS DC Universe zählt ja nicht wirklich, sonst ist das auch noch frei

Also 3 von 11 ;-)

Nesaija 14 Komm-Experte - 1859 - 6. Mai 2011 - 6:22 #

Hmm biste dir da so sicher? Ich hab noch in Erinnerung das die sogar beschlagnahmt worden sind. :9 zumindest die snes teile

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 6. Mai 2011 - 7:44 #

Hab mal ne Liste raus der MK Titel. Allerdings ist die von 2003. Alles drüber ka

Mortal Kombat 1 Alle Systeme bis auf Nintendo Gameboy !!! 31.03.1994
Mortal Kombat 2 Alle Systeme bis auf Nintendo Gameboy !!! 30.09.1994
Mortal Kombat 3 Alle Systeme bis auf Nintendo Gameboy !!! 30.11.1995
Mortal Kombat 4 Alle Systeme bis auf Nintendo Gameboy !!! 31.07.1998
Mortal Kombat Mythologies: Sub-Zero Sony Playstation, Nintendo 64 31.07.1998
Mortal Kombat Trilogy Sony Playstation, Nintendo 64 28.02.1997

Sven Vößing Freier Redakteur - 3301 - 6. Mai 2011 - 19:16 #

Auch die SNES Titel sind indiziert und waren beschlagnahmt. Die Beschlagnahmung verjährt nach 10 Jahren, jedoch bleibt der Straftatsbestand weiterhin bestehen. Indizierungen halten 25 Jahre.

CuttyP 08 Versteher - 171 - 6. Mai 2011 - 17:25 #

Mortal Kombat 2 für SNES und Mega Drive ist und bleibt beschlagnahmt.

Fuutze 12 Trollwächter - 873 - 5. Mai 2011 - 23:51 #

Ich hab Deadly Alliance für GC. Im Saturn gekauft (glaub ich).

Darth Spengler 18 Doppel-Voter - 9372 - 6. Mai 2011 - 15:18 #

ja Deadly Alliance 2 gabs ganz normal im Laden damals

Bernd Wener 19 Megatalent - 14832 - 5. Mai 2011 - 21:40 #

Mögliche Beschlagnahme? Ich hoffe mal, Zavvi bringt endlich meine Importversion ran, ansonsten bleibt das noch endültig im Zoll hängen. Armes Deutschland.

Grinzerator (unregistriert) 5. Mai 2011 - 21:47 #

Wieso sollte es endgültig im Zoll hängen bleiben? Du darfst es dann immer noch kaufen, nur nicht verkaufen.

Bernd Wener 19 Megatalent - 14832 - 5. Mai 2011 - 21:49 #

Aso, na verkaufen will ichs nicht mehr ;)

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 5. Mai 2011 - 22:57 #

Ist es wirklich so einfach?

Pestilence (unregistriert) 6. Mai 2011 - 1:37 #

Ja ist es. Ich habe selber mir schon diverse beschlagnahmte Spiele bei Zavvi bestellt und hatte nie irgendwelche Probleme.

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 6. Mai 2011 - 11:17 #

Das bestreite ich auch nicht. Ich habe das selber schon getan. Allerdings immer nur im juristischen Limbo.

Auf § 15 Abs 1 Satz 5 JuSchG geht wieder niemand ein! xD
Auch Trinity's verlinkte Quelle übergeht das sehr schön.

Mir ging es nur darum, daß Du das feierlich "empfiehlst". Man sollte da vielleicht ein bißchen differenzierter vorgehen.
Denn, mal als Beispiel, was gerne mißverstanden wird, aber gar nicht so selten vorkommen dürfte: Solltest Du, z.B. um Versandkosten zu sparen, ein beschlagnahmtes Mortal Kombat ZWEI MAL in der selben Bestellung haben (eins für 'nen Kumpel), machst Du Dich strafbar! (Eben weil Du das zweite Exemplar NICHT ZUM PERSÖNLICHEN Gebrauch, sondern zur VERBREITUNG importiert hast.) Also gilt es trotzdem einiges zu beachten.

Daß bei den UK-Händlern keine Zollgefahr besteht, spielt keine Rolle. Es wird oft gesagt, daß die meisten vom Festland verschicken, falls Zollgefahr besteht. Aber es gab auch schon einige Kommentare, wo das "vergessen" wurde, und die aus Guernsey ankamen, und daher durch den Zoll müssen. Man verlässt sich in dieser Hinsicht also vollkommen auf die Fähigkeit des Händlers.
Weiterhin liest man, daß jedes Spiel (auch bei Mehrfachbestellungen) einzeln verschickt wird. Aber auch hier verlässt man sich vollkommen auf den Händler.

(Also bei Sachen mit Knackpunkt den Kumpel lieber selber bestellen lassen. ;)

Wenn man mit dem genannten klar kommt, kann man das natürlich gerne machen. Nur so undifferenziert "Ja - kein Problem!"-empfehlen würde ICH es persönlich nicht. ;)

Wobei es hier ja scheinbar auch nur darum geht, "dem Zoll aus dem Weg zu gehen". D.h. also, das Prinzip "Wo kein Richter, da kein Henker" auszunutzen. Grundsätzlich kann das aber ja auch später auffliegen. Bei einer Hausdurchsuchung wegen irgendwas anderem z.B. - wenn da zufällig ZWEI beschlagnahmte MKs rumliegen (weil's der Kumpel noch nicht abgeholt hat), muss man sich wieder erklären... xD

Aber jetzt langt's aber! Tschüsschen! *wink*

P.S.: Du bist mit "Du" gar nicht gemeint, sondern Grinzerator, ihr seid ja zwei verschiedene Personen. xD

Grinzerator (unregistriert) 6. Mai 2011 - 11:21 #

Naja, empfohlen hab ichs ja nicht wirklich. Und das der Verkauf an nen Kumpel auch unter das Verkaufsverbot fällt, sollte irgendwie klar sein, finde ich.

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 6. Mai 2011 - 11:49 #

Jo, ersteres ist mir dann auch aufgefallen. Ich wollte auch nur darauf hinaus, dass ICH das nicht so lari-fari abgewunken hätte ohne eine gewisse Aufklärung über mögliche Probleme und Folgen aus meiner Sicht.

Zweiteres bezweifel ich stark. "Irgendwie klar" ist da gar nix. Dafür hat man viel zu schnell im Warenkorb +1 geklickt ("Für 'nen Kumpel!"), als daß man notwendigerweise diesen Gedanken zu Ende geführt hätte.
Und, Zusatzfrage, wo Du gerade was von "Verkaufsverbot" schreibst: Was ist, wenn Du es Deinem Kumpel SCHENKEN willst? Ist ja auch eine VERBREITUNG, gelle? Kannst Du das aus dem Stehgreif - ohne im Juristendschungel nachzuschlagen - beantworten?? xD

Grinzerator (unregistriert) 6. Mai 2011 - 12:11 #

Ich vermute mal stark, dass das Verschenken ebenso verboten ist. Ich habe so knapp geantwortet, weil es hier um einen ganz konkreten Fall ging. Bernd hatte ja Angst, dass sein Exemplar auf Nimmerwiedersehen beim Zoll verschwindet und ich wollte nur klar machen, dass das nicht passieren wird. In Zukunft werde ich niemandem mehr ohne Jura-Studium zu helfen versuchen. Versprochen.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 6. Mai 2011 - 14:31 #

"Auch Trinity's verlinkte Quelle übergeht das sehr schön."

Nee nee, das steht in der verlinkten Quelle im Forum schon drin bzw. es wird darauf hingewiesen. Auszug:

Die Einfuhr ist nur strafbar, wenn man das eingeführte Produkt "im Sinne der Nummern 1 bis 3 verwendet", also öffentlich ausstellt, verbreitet, vorführt, usw. Es folgt zum besseren Verständnis ein Auszug aus dem StGB:

1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

...

Bei deinem Beispiel mit dem Kumpel soll dieser sein Spiel also gefälligst selbst importieren :). Hier ging's ja jetzt nur darum, ob das importieren für sich selbst ein Problem darstellt und das tut es in der Regel eben nicht.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 6. Mai 2011 - 14:50 #

Ist eine Sammelbestellung nicht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke des günstigeren Erwerbs von Produkt XY? Dann würde nämlich das betreffende Produkt nicht verbreitet, da es ja in der GbR verbleibt.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 6. Mai 2011 - 15:01 #

Könnte man aber wieder für die GbR als Handel auslegen bzw., wenn der Besteller (GbR) ein Exemplar an jemanden anderen (Mitbesteller/Person) aushändigt, fällt es schon wieder unter Verbreitung. Aber ich bin keine Juristin :). Am sichersten fährt man, wenn jeder sein Exemplar für sich selbst importiert. Man kann auch am falschen Ende sparen :).

anonymer Onkel (unregistriert) 6. Mai 2011 - 17:21 #

Die GbR kann im Grunde gar nichts weitergeben, weil sie keine (juristische) Person ist. Praktisch findet dabei zwar eine Weitergabe durch eine Person an seine Kompagnons statt. Rechtlich gesehen haben aber nur die Gesellschafter ihren Anteil des Gesellschaftsvermögen entnommen. Keine Übereignung, keine Weitergabe, keine Verbreitung.

Darth Spengler 18 Doppel-Voter - 9372 - 6. Mai 2011 - 15:21 #

Wollen wir hier nicht päpstlicher als der Papst sein. Ich würde meinen Hintern darauf verwetten das jeder, der ausgiebig spielt seine Tricks hat Regeln zu umgehen xD

Und nur weil 2 Tünnisse eine Indizierung durchsetzen für sinnlosesten Kram muss man ja nicht dahinter stehen. Ein Spiel das ab 18 ist, hat nicht geschnitten oder gekürzt zu werden, da jeder Erwachsene wissen sollte wie man damit umgeht. Und wenn dem nicht so ist, sollte das Gesetz geändert werden und die Mündigkeit wieder auf 21 hoch geschraubt.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 6. Mai 2011 - 8:08 #

Ja. Für den Privatgebrauch darfst du dir indizierte/beschlagnahmte Spiele importieren. Siehe auch Info-Thread im Forum:
http://tinyurl.com/64v5cyv

FLOGGER 17 Shapeshifter - 8976 - 6. Mai 2011 - 9:04 #

Beschlagnahmte aber nur von der B-Liste, oder?

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 6. Mai 2011 - 11:57 #

Gibt's denn andere?

Gerjet Betker 19 Megatalent - 14048 - 6. Mai 2011 - 12:11 #

Beschlagnahmte nach Liste D - und Sonderübersicht der BPjM 8 bis 11.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 6. Mai 2011 - 13:45 #

Hier aber Vorsicht beim Zoll, je nach Stand der Gestirne und Laune des Beamten werden die auch schonmal einbehalten. Also lieber innerhalb der EU. Sonst läuft man Gefahr dass die Kröten futsch sind.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 6. Mai 2011 - 14:35 #

Wobei man die Herausgabe dann einfordern kann, denn es ist ja für dich als Privatperson nicht strafbar. Aber ja, so kommentierte ich das damals auch im Forum, ist der Import aus einem EU-Land vorzuziehen.

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 5. Mai 2011 - 21:49 #

Versendet Zavvi nicht inzwischen auch vom Festland? Meine letzte Lieferung war zumindest von dort, dann wäre da auch kein Zoll im Spiel.

Bernd Wener 19 Megatalent - 14832 - 5. Mai 2011 - 22:09 #

Das hörte ich auch, aber zum einen sind meine Sendungen in letzter Zeit meist 2-3 Wochen unterwegs, zum anderen hatte mindestens eine davon einen mir bislang unbekannten Zollaufkleber drauf (musste es aber nicht abholen)

Pestilence (unregistriert) 5. Mai 2011 - 22:20 #

Bei Sendungen im Wert von über 26€ verschicken sie vom Festland. Alles darunter kommt von der Insel.
So oder so ist beides Zollfrei.

JakillSlavik 17 Shapeshifter - 7253 - 5. Mai 2011 - 22:14 #

Hat ja gedauert *gg*

General_Kolenga 15 Kenner - 2869 - 5. Mai 2011 - 22:49 #

Habs schon längst :D

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 5. Mai 2011 - 23:01 #

Wer hat den Antrag auf Indizierung gestellt?

Bernd Wener 19 Megatalent - 14832 - 5. Mai 2011 - 23:05 #

Bestimmt Frau Haderthauer, die spielt auch immer noch meine Version :-D

zu faul zum einloggen (unregistriert) 6. Mai 2011 - 0:31 #

GG hat doch eine Art Altersverifikation. Können die denn noch den Test lesen? Falls ja: Wo? - Wenn nicht: warum nicht?

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 6. Mai 2011 - 11:33 #

Der Knackpunkt dürfte 'eine Art Altersverifikation' sein. Wenn man eine vollständige, dem deutschen Recht genügende Altersverifikation anbieten würde (PostIdent, diverse Anbieter im Netz), wäre ein Test zu MK, denke ich, kein Problem. Aber die Verifikation bei GG dürfte nicht darunter fallen.

FLOGGER 17 Shapeshifter - 8976 - 6. Mai 2011 - 9:05 #

Cooooool, dann werd ichs mir doch noch bestellen!

KingJames23 15 Kenner - 3350 - 6. Mai 2011 - 9:11 #

Hm, durch die Indizierung müssen ja alle Sachen, die das Spiel bewerben könnten, entfernt werden, wie der Angetestet-Artikel. Wie stehts aber um diese News? Hier geht es ja auch um das Spiel...

Tamttai 10 Kommunikator - 489 - 6. Mai 2011 - 9:22 #

Nö hier gehts um die Indizierung :P

Zille 21 AAA-Gamer - - 26490 - 6. Mai 2011 - 9:38 #

Ist scheinbar schon in Arbeit...

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 6. Mai 2011 - 10:54 #

"Es besteht folglich kein Unterschied zu Listenteil A." Dies ist leider nicht richtig. Wenn es auf der Liste B ist, ist der Verkauf praktisch Verboten. Denn sollte ein Gericht es Beschlagnahmen war der Verkauf in dem Fall seit dem 6.Mai verboten und nicht erst wenn es beschlagnahmt wird.

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 6. Mai 2011 - 11:32 #

Hm... Quelle?
Ich habe mal gelesen, daß Liste-B-Titel automatisch an die Gerichte weitergeleitet werden, die dann entw. eine Beschlagnahme anordnen (dann bleibt es auf Liste B), oder dagegen entscheiden (dann kommt es auf Liste A). Trotzdem würde sich natürlich kein Händler mit weiteren Exemplaren eindecken, wenn er sie bald u.U. nicht mal mehr "vorrätig halten" darf, das "praktisch" stimmt also dann auch...

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 6. Mai 2011 - 11:59 #

Ich kann ja mal Schnittberichte Zitieren:

"Durch die Blitzindizierung auf Liste B sollen vor allem auch deutsche Händler, die den Jugendschutz einhalten (also beispielsweise den Titel nicht öffentlich ausstellen), daran gehindert werden, das Spiel an Erwachsene zu verkaufen (...) Danach wird dann bekannt gegeben ob der Titel auf Liste B bleibt oder auf Liste A umgetragen wird, die es auch sehr vorsichtigen Händlern wieder ermöglichen würde den Titel in Deutschland unter der Ladentheke zu verkaufen."

Solange es auf Liste B ist, wird eben wie im Zitat gesagt kein Vorsichtiger Händler in Deutschland diese Medien Verkaufen. Quelle ist eben das JuSchG und bestimmt auch Urteile zu dem Thema. (die ich aber nicht kenne)

Sven 18 Doppel-Voter - 9221 - 6. Mai 2011 - 13:57 #

> Wenn es auf der Liste B ist, ist der Verkauf praktisch Verboten.

Die Liste B hat zwei informelle Funktionen:

1. Händler sollen gewarnt werden, dass es zu einer Beschlagnahme kommen könnte.
2. Die Gerichte sollen über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt werden.

Die Liste B hat demnach keine direkten Konsequenzen auf den Handel. Das Spiel darf folglich bis zur Beschlagnahme wie ein Spiel auf Liste A verkauft werden.

> Denn sollte ein Gericht es Beschlagnahmen war der Verkauf in dem Fall seit dem 6.Mai verboten und nicht erst wenn es beschlagnahmt wird.

Kurz: Quatsch. Ganz nebenbei: Wie stellst du dir das vor? Soll das BKA bei dir und tausend anderen Spielern an der Haustür klingeln und Einsicht in deinen Spieleschrank verlangen? Den Jungs ist zwar zugegeben langweilig, aber so schlimm schauts dann auch nicht aus. :-)

> Ich habe mal gelesen, daß Liste-B-Titel automatisch an die Gerichte weitergeleitet werden.

Tatsache ist, dass die Gerichte nicht dazu verpflichtet sind, Videospiele zu prüfen. Auch dann nicht, wenn die BPjM sie auf die Liste B setzt.

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 6. Mai 2011 - 16:06 #

Ich muß dir leider mitteilen, das was du als Falsch ansiehst die Rechstlage in Deutschland ist. Und was das BKA oder Spielschränke von ihrgendwelchen Spielen damit zu tun haben soll, mußt du noch erklären. Aber bitte Informiere dich vorher erst. Sonst kommt wieder sowas Falsches wie am Anfang bei dir raus.

Sven 18 Doppel-Voter - 9221 - 6. Mai 2011 - 16:30 #

Werde ich machen. :-)

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 6. Mai 2011 - 11:33 #

Geil ist jedenfalls, daß MK endlich einen Schimpfwortfilter erhält, um die Jugend zu schützen: http://www.medienzensur.de/cgi-bin/news/index.pl?zeitraum=1304200800#772 xD

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 6. Mai 2011 - 11:42 #

Das erinnert mich direkt an den "Schwarzenegger vs. Spielebranche"-Artikel, Zitat:

»Als ich vor 15 Jahren nach Amerika gezogen bin, sah ich im Nachtfernsehen einen miesen alten Film über eine Biker-Gang«, erinnert sich der britischstämmige Spielejournalist Julian Rignall. »Einige der Rocker begruben einen Rivalen bis zum Hals im Sand und bearbeiteten seinen Kopf mit dem Motorrad, mit allen blutigen Konsequenzen. Der Fahrer stieg schließlich ab und schrie die kopflose Leiche an: ›Geschieht dir Recht, du Hundesohn!‹ Nur dass das Wort ›Hundesohn‹ weggepiepst war. Das ist die amerikanische Kultur in aller Kürze.«

(Quelle: http://www.gamestar.de/specials/reports/2322604/us_urteil_ueber_videospiele_p2.html )

Anonymous (unregistriert) 6. Mai 2011 - 12:21 #

Warum ist das indiziert ? Kann ich nicht verstehen.

DerMilchmann 11 Forenversteher - 557 - 6. Mai 2011 - 14:33 #

Na das nenn ich mal Pressefreiheit.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 6. Mai 2011 - 14:38 #

Mich hätte es gewundert, wenn es nicht indiziert worden wäre.

Sher Community-Event-Team - P - 4765 - 6. Mai 2011 - 16:24 #

So siehts aus :D

TSH-Lightning 26 Spiele-Kenner - - 65104 - 6. Mai 2011 - 18:30 #

War unvermeidlich. Alle die das Spiel haben wollten, haben sich schon längst die AT-Version geholt. So wie ich :D obwohl ich noch gar keine PS3 hab. Ist momentan auch ein schlechter Zeitpunkt für einen Kauf^^

Anonymous (unregistriert) 6. Mai 2011 - 15:26 #

war klar, is aber auch kein drama. wurde ja ohnehin schon net in deutschland veröffentlicht, von daher musste man es sich eh importieren. an diesem umstand ändert sich jetzt durch die indizierung auch nichts.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 6. Mai 2011 - 15:43 #

Hm und nun? offiziell ists hier nicht erschienen somit eh nicht im freien handel.
Macht also eine indizierung überhaupt keinen Unterschied

Retrofrank 11 Forenversteher - 800 - 6. Mai 2011 - 15:50 #

Ups.
Die Cinema hat es in der Momentan am Kiosk befindlichen Ausgabe in ihrer kleinen Videogame-Rubrig auf einer kompletten Seite getestet.
Das könnte Ärger geben.

Anonymous (unregistriert) 6. Mai 2011 - 16:01 #

Ist es wirklich notwendig den GG-Test zu Mortal Kombat zu löschen? Damit unterstützt man diese Unrechtspraxis doch nur und es wird sich nie was ändern.

Retrofrank 11 Forenversteher - 800 - 7. Mai 2011 - 11:23 #

Leider Gottes geht es hier aber um ein rechtliches Problem auf einer Seite,die sich an öffenliches Recht halten muß.
Protest kann hier jeder anbringen,aber willst du etwa,daß GG aus dem Netz genommen werden muß ?

Zockergott (unregistriert) 6. Mai 2011 - 17:14 #

mit Street Fighter IV der beste Old School Klopper Relaunch seit Jahren!

wer MK1/2/3 mochte der wird mit dem neeuen Teil SEHR glücklich!
wo bleibt hier der Test, dachte die Seite hatte "Global" im Namen...

pel.Z 16 Übertalent - 4852 - 6. Mai 2011 - 18:24 #

Den Test gab es. Wurde aber im Zuge der Indizierung von der Seite entfernt.

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 6. Mai 2011 - 18:47 #

Die Wertung war übrigens eine 8,5, das Fazit sehr positiv. Spielmechanisch soll es eines der besten der Serie sein.

Daddelkopp 10 Kommunikator - 517 - 6. Mai 2011 - 17:22 #

Was ist das fürn absoluter Schwachsinn,die BPjM macht sich sowas von unglaubwürdig und Lächerlich,MC Indizieren die,und Dead Space 2 geht denne am A vorbei oder wie.Ham die irgendwas mit die Augen? Oder sind die einfach nur Vollbehämmert? Tststs,da fällt mir echt nichts mehr zu ein.

Atlas (unregistriert) 6. Mai 2011 - 18:55 #

Es wäre nett, ein gewisses Niveau bei den Kommentaren einzuhalten... Danke!

Retrofrank 11 Forenversteher - 800 - 7. Mai 2011 - 11:27 #

Vieleicht,weil es sich hier um ein Spiel handelt,daß das Anwendung von tödlicher Gewalt an hilflosen Gegneren (Finishing Moves) einfordert und mit Punkten belohnt mit denen der Spieler dann in der Krypta des Spieles die benutzung von Foltergeräten erkaufen kann.
Das ist selbst im Vergleich mit Dead Space ziemlich dick aufgetragen.

Christoph Vent 30 Pro-Gamer - 175320 - 8. Mai 2011 - 8:52 #

Dir ist anscheinend nicht klar, dass die BPJM nichts mit Dead Space 2 zu tun hatte. Das Spiel wurde mehrfach von der USK geprüft und hat letztendlich eine Freigabe ab 18 erhalten, in Zuge dessen es nicht mehr von der BPJM indiziert werden kann. Mortal Kombat hat diese Freigabe von der USK nicht erhalten, folglich durfte die BPJM auf Antrag tätig werden.

Cartman (unregistriert) 6. Mai 2011 - 19:10 #

Also... damit hab ich jetzt wirklich nicht gerechnet !!!

Goldfinger72 15 Kenner - 3366 - 6. Mai 2011 - 19:36 #

Und wieder einmal wird unter dem Deckmantel eines angeblichen Jugendschutzes die Bevormundung erwachsener Menschen zelebriert.

maximiZe 12 Trollwächter - 1192 - 6. Mai 2011 - 21:09 #

Schön gesagt.

Anonymous (unregistriert) 7. Mai 2011 - 18:59 #

das macht die aussage aber nicht korrekt. durch indizierung wird kein einziger erwachsener in deutschland daran gehindert, sich das entsprechende spiel zu kaufen.
von bevormundung kann daher keine rede sein.

Mitarbeit