Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bestätigt gegenüber spieletipps.de die Indizierung von Mortal Kombat für Xbox 360 und PlayStation 3. Die Indizierung wird mit der Veröffentlichung des Bundesanzeigers (BAnz) Nr. 70 vom 6. Mai 2011 von Staats wegen bekanntgegeben.
Die BPjM vermutet zudem strafrechtliche Relevanz, höchstwahrscheinlich im Sinne der Gewaltverherrlichung (§ 131 StGB). Daher wird das erst seit dem 21. April 2011 erhältliche Spiel zunächst in den Listenteil B eingetragen. Das weitere Verfahren wird nun einen der drei folgenden Wege einschlagen:
Wir dürfen fortan nicht mehr über Mortal Kombat berichten, da keine speziell für Deutschland zensierte und durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gekennzeichnete Version erhältlich ist. Ebenso müssen wir unseren Test und den Steckbrief entfernen, da diese als Werbung für das Spiel ausgelegt werden können – ebendies wird durch die Indizierung aber verboten.
Welch Überraschung ^^ Ist eigentlich ein Teil von MK nicht indiziert? ^^
Der letzte Teil war ab 16.
Warner wollte wohl nicht Batman in Fetzen sehen.
Soweit ich weiss, ist das hier die einzige nicht-indizierte Version:
http://www.youtube.com/watch?v=ackTtYJPBEY
Hmm wurd selbst Mortal Kombat Mythologies indiziert?Oo
Das fand ich persönlich ganz nett. :8
Und schade um Mk 9 weil es endlich mal nen gutes MK gewesen ist. :(
leider ist eh seit Teil 4 kein weiterer für PC in der mache :/
ja, finde das auch sehr schade. ich hätte neben streetfighter auch mortal kombat gerne auf dem pc gehabt.
Die fürs SNES sind beide nicht indiziert. Mortal Combat VS DC Universe zählt ja nicht wirklich, sonst ist das auch noch frei
Also 3 von 11 ;-)
Hmm biste dir da so sicher? Ich hab noch in Erinnerung das die sogar beschlagnahmt worden sind. :9 zumindest die snes teile
Hab mal ne Liste raus der MK Titel. Allerdings ist die von 2003. Alles drüber ka
Mortal Kombat 1 Alle Systeme bis auf Nintendo Gameboy !!! 31.03.1994
Mortal Kombat 2 Alle Systeme bis auf Nintendo Gameboy !!! 30.09.1994
Mortal Kombat 3 Alle Systeme bis auf Nintendo Gameboy !!! 30.11.1995
Mortal Kombat 4 Alle Systeme bis auf Nintendo Gameboy !!! 31.07.1998
Mortal Kombat Mythologies: Sub-Zero Sony Playstation, Nintendo 64 31.07.1998
Mortal Kombat Trilogy Sony Playstation, Nintendo 64 28.02.1997
Auch die SNES Titel sind indiziert und waren beschlagnahmt. Die Beschlagnahmung verjährt nach 10 Jahren, jedoch bleibt der Straftatsbestand weiterhin bestehen. Indizierungen halten 25 Jahre.
Mortal Kombat 2 für SNES und Mega Drive ist und bleibt beschlagnahmt.
Ich hab Deadly Alliance für GC. Im Saturn gekauft (glaub ich).
ja Deadly Alliance 2 gabs ganz normal im Laden damals
Mögliche Beschlagnahme? Ich hoffe mal, Zavvi bringt endlich meine Importversion ran, ansonsten bleibt das noch endültig im Zoll hängen. Armes Deutschland.
Wieso sollte es endgültig im Zoll hängen bleiben? Du darfst es dann immer noch kaufen, nur nicht verkaufen.
Aso, na verkaufen will ichs nicht mehr ;)
Ist es wirklich so einfach?
Ja ist es. Ich habe selber mir schon diverse beschlagnahmte Spiele bei Zavvi bestellt und hatte nie irgendwelche Probleme.
Das bestreite ich auch nicht. Ich habe das selber schon getan. Allerdings immer nur im juristischen Limbo.
Auf § 15 Abs 1 Satz 5 JuSchG geht wieder niemand ein! xD
Auch Trinity's verlinkte Quelle übergeht das sehr schön.
Mir ging es nur darum, daß Du das feierlich "empfiehlst". Man sollte da vielleicht ein bißchen differenzierter vorgehen.
Denn, mal als Beispiel, was gerne mißverstanden wird, aber gar nicht so selten vorkommen dürfte: Solltest Du, z.B. um Versandkosten zu sparen, ein beschlagnahmtes Mortal Kombat ZWEI MAL in der selben Bestellung haben (eins für 'nen Kumpel), machst Du Dich strafbar! (Eben weil Du das zweite Exemplar NICHT ZUM PERSÖNLICHEN Gebrauch, sondern zur VERBREITUNG importiert hast.) Also gilt es trotzdem einiges zu beachten.
Daß bei den UK-Händlern keine Zollgefahr besteht, spielt keine Rolle. Es wird oft gesagt, daß die meisten vom Festland verschicken, falls Zollgefahr besteht. Aber es gab auch schon einige Kommentare, wo das "vergessen" wurde, und die aus Guernsey ankamen, und daher durch den Zoll müssen. Man verlässt sich in dieser Hinsicht also vollkommen auf die Fähigkeit des Händlers.
Weiterhin liest man, daß jedes Spiel (auch bei Mehrfachbestellungen) einzeln verschickt wird. Aber auch hier verlässt man sich vollkommen auf den Händler.
(Also bei Sachen mit Knackpunkt den Kumpel lieber selber bestellen lassen. ;)
Wenn man mit dem genannten klar kommt, kann man das natürlich gerne machen. Nur so undifferenziert "Ja - kein Problem!"-empfehlen würde ICH es persönlich nicht. ;)
Wobei es hier ja scheinbar auch nur darum geht, "dem Zoll aus dem Weg zu gehen". D.h. also, das Prinzip "Wo kein Richter, da kein Henker" auszunutzen. Grundsätzlich kann das aber ja auch später auffliegen. Bei einer Hausdurchsuchung wegen irgendwas anderem z.B. - wenn da zufällig ZWEI beschlagnahmte MKs rumliegen (weil's der Kumpel noch nicht abgeholt hat), muss man sich wieder erklären... xD
Aber jetzt langt's aber! Tschüsschen! *wink*
P.S.: Du bist mit "Du" gar nicht gemeint, sondern Grinzerator, ihr seid ja zwei verschiedene Personen. xD
Naja, empfohlen hab ichs ja nicht wirklich. Und das der Verkauf an nen Kumpel auch unter das Verkaufsverbot fällt, sollte irgendwie klar sein, finde ich.
Jo, ersteres ist mir dann auch aufgefallen. Ich wollte auch nur darauf hinaus, dass ICH das nicht so lari-fari abgewunken hätte ohne eine gewisse Aufklärung über mögliche Probleme und Folgen aus meiner Sicht.
Zweiteres bezweifel ich stark. "Irgendwie klar" ist da gar nix. Dafür hat man viel zu schnell im Warenkorb +1 geklickt ("Für 'nen Kumpel!"), als daß man notwendigerweise diesen Gedanken zu Ende geführt hätte.
Und, Zusatzfrage, wo Du gerade was von "Verkaufsverbot" schreibst: Was ist, wenn Du es Deinem Kumpel SCHENKEN willst? Ist ja auch eine VERBREITUNG, gelle? Kannst Du das aus dem Stehgreif - ohne im Juristendschungel nachzuschlagen - beantworten?? xD
Ich vermute mal stark, dass das Verschenken ebenso verboten ist. Ich habe so knapp geantwortet, weil es hier um einen ganz konkreten Fall ging. Bernd hatte ja Angst, dass sein Exemplar auf Nimmerwiedersehen beim Zoll verschwindet und ich wollte nur klar machen, dass das nicht passieren wird. In Zukunft werde ich niemandem mehr ohne Jura-Studium zu helfen versuchen. Versprochen.
"Auch Trinity's verlinkte Quelle übergeht das sehr schön."
Nee nee, das steht in der verlinkten Quelle im Forum schon drin bzw. es wird darauf hingewiesen. Auszug:
Die Einfuhr ist nur strafbar, wenn man das eingeführte Produkt "im Sinne der Nummern 1 bis 3 verwendet", also öffentlich ausstellt, verbreitet, vorführt, usw. Es folgt zum besseren Verständnis ein Auszug aus dem StGB:
1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
...
Bei deinem Beispiel mit dem Kumpel soll dieser sein Spiel also gefälligst selbst importieren :). Hier ging's ja jetzt nur darum, ob das importieren für sich selbst ein Problem darstellt und das tut es in der Regel eben nicht.
Ist eine Sammelbestellung nicht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke des günstigeren Erwerbs von Produkt XY? Dann würde nämlich das betreffende Produkt nicht verbreitet, da es ja in der GbR verbleibt.
Könnte man aber wieder für die GbR als Handel auslegen bzw., wenn der Besteller (GbR) ein Exemplar an jemanden anderen (Mitbesteller/Person) aushändigt, fällt es schon wieder unter Verbreitung. Aber ich bin keine Juristin :). Am sichersten fährt man, wenn jeder sein Exemplar für sich selbst importiert. Man kann auch am falschen Ende sparen :).
Die GbR kann im Grunde gar nichts weitergeben, weil sie keine (juristische) Person ist. Praktisch findet dabei zwar eine Weitergabe durch eine Person an seine Kompagnons statt. Rechtlich gesehen haben aber nur die Gesellschafter ihren Anteil des Gesellschaftsvermögen entnommen. Keine Übereignung, keine Weitergabe, keine Verbreitung.
Wollen wir hier nicht päpstlicher als der Papst sein. Ich würde meinen Hintern darauf verwetten das jeder, der ausgiebig spielt seine Tricks hat Regeln zu umgehen xD
Und nur weil 2 Tünnisse eine Indizierung durchsetzen für sinnlosesten Kram muss man ja nicht dahinter stehen. Ein Spiel das ab 18 ist, hat nicht geschnitten oder gekürzt zu werden, da jeder Erwachsene wissen sollte wie man damit umgeht. Und wenn dem nicht so ist, sollte das Gesetz geändert werden und die Mündigkeit wieder auf 21 hoch geschraubt.
Ja. Für den Privatgebrauch darfst du dir indizierte/beschlagnahmte Spiele importieren. Siehe auch Info-Thread im Forum:
http://tinyurl.com/64v5cyv
Beschlagnahmte aber nur von der B-Liste, oder?
Gibt's denn andere?
Beschlagnahmte nach Liste D - und Sonderübersicht der BPjM 8 bis 11.
Hier aber Vorsicht beim Zoll, je nach Stand der Gestirne und Laune des Beamten werden die auch schonmal einbehalten. Also lieber innerhalb der EU. Sonst läuft man Gefahr dass die Kröten futsch sind.
Wobei man die Herausgabe dann einfordern kann, denn es ist ja für dich als Privatperson nicht strafbar. Aber ja, so kommentierte ich das damals auch im Forum, ist der Import aus einem EU-Land vorzuziehen.
Versendet Zavvi nicht inzwischen auch vom Festland? Meine letzte Lieferung war zumindest von dort, dann wäre da auch kein Zoll im Spiel.
Das hörte ich auch, aber zum einen sind meine Sendungen in letzter Zeit meist 2-3 Wochen unterwegs, zum anderen hatte mindestens eine davon einen mir bislang unbekannten Zollaufkleber drauf (musste es aber nicht abholen)
Bei Sendungen im Wert von über 26€ verschicken sie vom Festland. Alles darunter kommt von der Insel.
So oder so ist beides Zollfrei.
Hat ja gedauert *gg*
Habs schon längst :D
Wer hat den Antrag auf Indizierung gestellt?
Bestimmt Frau Haderthauer, die spielt auch immer noch meine Version :-D
GG hat doch eine Art Altersverifikation. Können die denn noch den Test lesen? Falls ja: Wo? - Wenn nicht: warum nicht?
Der Knackpunkt dürfte 'eine Art Altersverifikation' sein. Wenn man eine vollständige, dem deutschen Recht genügende Altersverifikation anbieten würde (PostIdent, diverse Anbieter im Netz), wäre ein Test zu MK, denke ich, kein Problem. Aber die Verifikation bei GG dürfte nicht darunter fallen.
Cooooool, dann werd ichs mir doch noch bestellen!
Hm, durch die Indizierung müssen ja alle Sachen, die das Spiel bewerben könnten, entfernt werden, wie der Angetestet-Artikel. Wie stehts aber um diese News? Hier geht es ja auch um das Spiel...
Nö hier gehts um die Indizierung :P
Ist scheinbar schon in Arbeit...
"Es besteht folglich kein Unterschied zu Listenteil A." Dies ist leider nicht richtig. Wenn es auf der Liste B ist, ist der Verkauf praktisch Verboten. Denn sollte ein Gericht es Beschlagnahmen war der Verkauf in dem Fall seit dem 6.Mai verboten und nicht erst wenn es beschlagnahmt wird.
Hm... Quelle?
Ich habe mal gelesen, daß Liste-B-Titel automatisch an die Gerichte weitergeleitet werden, die dann entw. eine Beschlagnahme anordnen (dann bleibt es auf Liste B), oder dagegen entscheiden (dann kommt es auf Liste A). Trotzdem würde sich natürlich kein Händler mit weiteren Exemplaren eindecken, wenn er sie bald u.U. nicht mal mehr "vorrätig halten" darf, das "praktisch" stimmt also dann auch...
Ich kann ja mal Schnittberichte Zitieren:
"Durch die Blitzindizierung auf Liste B sollen vor allem auch deutsche Händler, die den Jugendschutz einhalten (also beispielsweise den Titel nicht öffentlich ausstellen), daran gehindert werden, das Spiel an Erwachsene zu verkaufen (...) Danach wird dann bekannt gegeben ob der Titel auf Liste B bleibt oder auf Liste A umgetragen wird, die es auch sehr vorsichtigen Händlern wieder ermöglichen würde den Titel in Deutschland unter der Ladentheke zu verkaufen."
Solange es auf Liste B ist, wird eben wie im Zitat gesagt kein Vorsichtiger Händler in Deutschland diese Medien Verkaufen. Quelle ist eben das JuSchG und bestimmt auch Urteile zu dem Thema. (die ich aber nicht kenne)
> Wenn es auf der Liste B ist, ist der Verkauf praktisch Verboten.
Die Liste B hat zwei informelle Funktionen:
1. Händler sollen gewarnt werden, dass es zu einer Beschlagnahme kommen könnte.
2. Die Gerichte sollen über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt werden.
Die Liste B hat demnach keine direkten Konsequenzen auf den Handel. Das Spiel darf folglich bis zur Beschlagnahme wie ein Spiel auf Liste A verkauft werden.
> Denn sollte ein Gericht es Beschlagnahmen war der Verkauf in dem Fall seit dem 6.Mai verboten und nicht erst wenn es beschlagnahmt wird.
Kurz: Quatsch. Ganz nebenbei: Wie stellst du dir das vor? Soll das BKA bei dir und tausend anderen Spielern an der Haustür klingeln und Einsicht in deinen Spieleschrank verlangen? Den Jungs ist zwar zugegeben langweilig, aber so schlimm schauts dann auch nicht aus. :-)
> Ich habe mal gelesen, daß Liste-B-Titel automatisch an die Gerichte weitergeleitet werden.
Tatsache ist, dass die Gerichte nicht dazu verpflichtet sind, Videospiele zu prüfen. Auch dann nicht, wenn die BPjM sie auf die Liste B setzt.
Ich muß dir leider mitteilen, das was du als Falsch ansiehst die Rechstlage in Deutschland ist. Und was das BKA oder Spielschränke von ihrgendwelchen Spielen damit zu tun haben soll, mußt du noch erklären. Aber bitte Informiere dich vorher erst. Sonst kommt wieder sowas Falsches wie am Anfang bei dir raus.
Werde ich machen. :-)
Geil ist jedenfalls, daß MK endlich einen Schimpfwortfilter erhält, um die Jugend zu schützen: http://www.medienzensur.de/cgi-bin/news/index.pl?zeitraum=1304200800#772 xD
Das erinnert mich direkt an den "Schwarzenegger vs. Spielebranche"-Artikel, Zitat:
»Als ich vor 15 Jahren nach Amerika gezogen bin, sah ich im Nachtfernsehen einen miesen alten Film über eine Biker-Gang«, erinnert sich der britischstämmige Spielejournalist Julian Rignall. »Einige der Rocker begruben einen Rivalen bis zum Hals im Sand und bearbeiteten seinen Kopf mit dem Motorrad, mit allen blutigen Konsequenzen. Der Fahrer stieg schließlich ab und schrie die kopflose Leiche an: ›Geschieht dir Recht, du Hundesohn!‹ Nur dass das Wort ›Hundesohn‹ weggepiepst war. Das ist die amerikanische Kultur in aller Kürze.«
(Quelle: http://www.gamestar.de/specials/reports/2322604/us_urteil_ueber_videospiele_p2.html )
Warum ist das indiziert ? Kann ich nicht verstehen.
Na das nenn ich mal Pressefreiheit.
Mich hätte es gewundert, wenn es nicht indiziert worden wäre.
So siehts aus :D
War unvermeidlich. Alle die das Spiel haben wollten, haben sich schon längst die AT-Version geholt. So wie ich :D obwohl ich noch gar keine PS3 hab. Ist momentan auch ein schlechter Zeitpunkt für einen Kauf^^
war klar, is aber auch kein drama. wurde ja ohnehin schon net in deutschland veröffentlicht, von daher musste man es sich eh importieren. an diesem umstand ändert sich jetzt durch die indizierung auch nichts.
Hm und nun? offiziell ists hier nicht erschienen somit eh nicht im freien handel.
Macht also eine indizierung überhaupt keinen Unterschied
Ups.
Die Cinema hat es in der Momentan am Kiosk befindlichen Ausgabe in ihrer kleinen Videogame-Rubrig auf einer kompletten Seite getestet.
Das könnte Ärger geben.
Ist es wirklich notwendig den GG-Test zu Mortal Kombat zu löschen? Damit unterstützt man diese Unrechtspraxis doch nur und es wird sich nie was ändern.
Leider Gottes geht es hier aber um ein rechtliches Problem auf einer Seite,die sich an öffenliches Recht halten muß.
Protest kann hier jeder anbringen,aber willst du etwa,daß GG aus dem Netz genommen werden muß ?
mit Street Fighter IV der beste Old School Klopper Relaunch seit Jahren!
wer MK1/2/3 mochte der wird mit dem neeuen Teil SEHR glücklich!
wo bleibt hier der Test, dachte die Seite hatte "Global" im Namen...
Den Test gab es. Wurde aber im Zuge der Indizierung von der Seite entfernt.
Die Wertung war übrigens eine 8,5, das Fazit sehr positiv. Spielmechanisch soll es eines der besten der Serie sein.
Was ist das fürn absoluter Schwachsinn,die BPjM macht sich sowas von unglaubwürdig und Lächerlich,MC Indizieren die,und Dead Space 2 geht denne am A vorbei oder wie.Ham die irgendwas mit die Augen? Oder sind die einfach nur Vollbehämmert? Tststs,da fällt mir echt nichts mehr zu ein.
Es wäre nett, ein gewisses Niveau bei den Kommentaren einzuhalten... Danke!
Vieleicht,weil es sich hier um ein Spiel handelt,daß das Anwendung von tödlicher Gewalt an hilflosen Gegneren (Finishing Moves) einfordert und mit Punkten belohnt mit denen der Spieler dann in der Krypta des Spieles die benutzung von Foltergeräten erkaufen kann.
Das ist selbst im Vergleich mit Dead Space ziemlich dick aufgetragen.
Dir ist anscheinend nicht klar, dass die BPJM nichts mit Dead Space 2 zu tun hatte. Das Spiel wurde mehrfach von der USK geprüft und hat letztendlich eine Freigabe ab 18 erhalten, in Zuge dessen es nicht mehr von der BPJM indiziert werden kann. Mortal Kombat hat diese Freigabe von der USK nicht erhalten, folglich durfte die BPJM auf Antrag tätig werden.
Also... damit hab ich jetzt wirklich nicht gerechnet !!!
Und wieder einmal wird unter dem Deckmantel eines angeblichen Jugendschutzes die Bevormundung erwachsener Menschen zelebriert.
Schön gesagt.
das macht die aussage aber nicht korrekt. durch indizierung wird kein einziger erwachsener in deutschland daran gehindert, sich das entsprechende spiel zu kaufen.
von bevormundung kann daher keine rede sein.