GG-intern: Monatliche Verlosung nur für Abonnenten

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Jörg Langer 469805 EXP - Chefredakteur,R10,S10,A10,J9
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19. Dezember 2010 - 16:17 — vor 13 Jahren zuletzt aktualisiert
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Ab sofort und bis auf weiteres führen wir zu jedem Monatsende eine Spezialverlosung durch, an denen automatisch jeder aktive Abonnent teilnimmt, sofern er eine gültige Adresse in seinem Profil angegeben hat. Und zwar egal, ob er gerade bezahlte Monate nutzt oder solche, die er via GGG kostenlos erhalten hat, oder einen kostenlosen Probe-Monat (den wir von Zeit zur Zeit anbieten). Erstmals Ende Dezember wird eine Abo-Verlosung durchgeführt.

Wir verlosen jeweils attraktive Preise, in aller Regel aktuelle Spiele für PC, PS3, Xbox, Wii und DS. Im Dezember werden es fünf Preise sein, was zurzeit einer Gewinnchance von sehr deutlich über 1% pro Abonnent und Monat bedeutet. Da wir davon ausgehen, dass die Abonnentenzahl weiter wachsen wird, wollen wir in größeren Abständen die Zahl der verlosten Preise anpassen, damit es jeweils eine gute Gewinnchance für jeden Abonnenten gibt.

Und so geht's:

Wer gegen Monatsende Abonnent ist und eine gültige Adresse in seinem Profil angegeben hat, nimmt automatisch an der Verlosung Teil. So müssen wir im Gewinnfall nicht erst nachfragen, sondern können einfach schnell die Preise zuschicken. Wir werden übrigens versuchen, passende Preise (was Alter und/oder Plattformen anbelangt) zu verlosen, deshalb werden wir die tatsächlichen Gewinne immer erst bei der Verkündung der Gewinner verraten. Apropos: Da die Verlosung keine aktive Teilnahme erfordert, sondern einfach ein zusätzlicher Bonus zum Abonnement ist, werden wir im Gegensatz zu unseren sonstigen Gewinnspielen nur den Usernamen der jeweils Glücklichen verraten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Facts zum GamersGlobal-Abo:

  • 2,99 Euro pro Monat (fürs 12-Monatsabo), sonst 3,33 Euro
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  • 10% Rabatt auf sämtliche Einkäufe bei Gamesload.de, auch mehrmals pro Monat
  • Druck-optimierte Anzeige von Artikeln (mit und ohne Bilder); auch für PDF etc. geeignet
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floppi 24 Trolljäger - P - 52634 - 19. Dezember 2010 - 16:21 #

Schöne Sache! :)

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 19. Dezember 2010 - 16:27 #

Praktisch für Faulpelze - Abo abschließen und Daumen drücken :P .

Pestilence (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 16:39 #

Meine Frau würde sagen: "Genau das richtige für dich mein Schatz."
Und was ist? Sie hätte sogar recht. :D

JakillSlavik 17 Shapeshifter - 7253 - 19. Dezember 2010 - 16:37 #

yay = )
Einen 3DS bitte xD

Sephix 13 Koop-Gamer - 1452 - 19. Dezember 2010 - 16:44 #

Jetzt werden aber schwere Geschütze aufgefahren, damit Leute wie ich wohl auch endlich mal zum Abo greifen. Demnächst, wenn die Kasse gefüllter ist, werd ich das sicher mal machen.

DELK 16 Übertalent - 5488 - 19. Dezember 2010 - 16:45 #

Wenn man das Geld direkt überweisen könnte, wäre das für mich kein Problem, aber bei Paypal will ich mich nicht dafür anmelden, so gern ich das ganze auch unterstützen würde.

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 19:59 #

Jap, und genau deshalb stellt sich für mich die Frage, ob ich nen Abo abschließe, schon von Vornherein nicht. Leider gibt es offenbar noch keine nennenswerte Alternative zu Paypal, selbst flattr läuft darüber.

ChrisL 30 Pro-Gamer - P - 199512 - 19. Dezember 2010 - 16:46 #

Wow, das liest sich gut (nur um ganz sicher zu gehen: Xbox- oder Xbox-360-Spiele? *g*)!

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 17:04 #

Ich bin kein Jurist (und ich interessiere mich auch nicht für Gewinnspiele, weil da zu viel Mist mit gemacht wird), aber ist es nicht verboten, nur Personen an einem Gewinnspiel teilnehmen zu lassen, wenn sie etwas gekauft haben?

Ich hab mal "gegoogelt" und laut "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) §4 Punkt 6 dürfte das hier nen Problem sein.

In der Überschrift steht "nur für Abonnenten", im Text steht "gültige Adresse im Profil (...) nimmt automatisch teil" - was denn nun? Teilnahmebedingungen müssen laut UWG ebenfalls eindeutig und klar angegeben werden.

Entschuldigt bitte, wenn ich euch damit an die Karre fahre. Versteht das bitte als Hinweis, dass ein Konkurrent euch damit juristisch vor die Karre fahren kann. Ich will euch aber weiter auf dem Schirm haben.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 19. Dezember 2010 - 17:14 #

Abonnenten mit gültiger Adresse im Profil nehmen automatisch Teil :)

Die Gamestar macht Abo-Verlosungen seit vielen Jahren, scheint also machbar zu sein.

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 17:28 #

a) Ich kenne das Gamestar-Gewinnspiel nicht. Wenn es eine Teilnahme-Möglichkeit für nicht Abonnenten gibt, wäre es wohl wieder OK

b) "Wo kein Kläger, da kein Richter." Vielleicht hatten sie bisher Glück.

c) dejure.org/gesetze/UWG/4.html - Ich denke nicht, dass ein Gewinnspiel ausschließlich für zahlende Abonnenten legal machbar ist. Wobei ich aber nicht weiß, was mit dieser naturgemäßen Verbindung zwischen Dienstleistung und Gewinnspiel gemeint sein soll.

Jörg Langer Chefredakteur - P - 469805 - 19. Dezember 2010 - 17:32 #

Selbstverständlich ist das machbar. Wir verlosen an die Leute, die bei uns ein Abo abgeschlossen haben. Also an dich nicht. Außer, du wirst Abonnent. Das wirst du aber sicher nicht, weil du damit eine Chance auf einen Gewinn hast, sondern weil du die Abo-Vorteile nutzen möchtest.

Du musst also nichts kaufen, um beim Gewinnspiel mitmachen zu dürfen, das Gewinnspiel wird dir auch nicht bei den Abo-Leistungen zugesichert. Sondern wenn du Abonnent bist, machen wir das als Dankeschön völlig freiwillig und auch nicht auf Dauer zugesichert.

Genauso kann ich jederzeit beschließen, dass wir nur an Leute etwas verlosen, die in München wohnen.

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 18:14 #

Is klar. Und genau wegen solcher tollen, kreativen Auslegungen der Teilnahmebedingungen (damit sie dem Gesetz entsprechen) mag ich Gewinnspiele nicht.

Wuslon 20 Gold-Gamer - - 21567 - 19. Dezember 2010 - 18:25 #

Ja, Gewinnspiele sind ein Werkzeug des Teufels!

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 18:33 #

Ok, mit dem stichhaltigen Argument hast du mich jetzt natürlich umgestimmt.

Wuslon 20 Gold-Gamer - - 21567 - 19. Dezember 2010 - 18:48 #

Hab ich was überlesen oder wo waren deine stichhaltigen Argumente? Dass das Gewinnspiel dem Deutschen Recht entspricht, hat nichts mit Auslegung zu tun, sondern ist schlicht und einfach eine Tatsache.

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 18:59 #

Siehst du, und genau diese Tatsache stelle ich in Frage: Dass dieses Gewinnspiel dem UWG entspricht.

Meiner Meinung nach ist bei einem Gewinnspiel, an dem nur Abonnementen teilnehmen dürfen, sehr wohl vom Anbieter beabsichtigt, dass damit neue, zahlende Kunden für eine Dienstleistung gewonnen werden. Genau das ist nach meiner Rechts-Auffassung aber Unlauterer Wettbewerb und entspricht eben nicht dem deutschen Recht.

Ich mag deshalb keine Gewinnspiele, weil viel zu oft genau dieser oder auch andere Hintergedanken beim Anbieter existieren.

Um auf deine Frage zurück zu kommen: Ja, du hast ungefähr alles überlesen.

Wuslon 20 Gold-Gamer - - 21567 - 19. Dezember 2010 - 19:08 #

Nö, hab ich nicht - ich hab nach Argumenten gefragt, nicht nach Meinungen.
Denn wenn das, was du sagst, korrekt wäre, wäre jedes(!) ähnliche Gewinnspiel gegen bestehendes Recht. Z.B. das im Moment laufende Gewinnspiel bei Steam. Oder, oder, oder. Da aber bisher kein solches/ähnliches Gewinnspiel - zumindest meines Wissens - von einer Staatsanwaltschaft verfolgt wurde, kann man daraus folgern, dass das schon korrekt ist.

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 19:29 #

Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht läuft wohl kein Staatsanwalt von sich aus los, es müsste erst ein Wettbewerber diesen Verstoß abmahnen.

Davon ab ist eine Argumentation nach dem Schema "der macht das aber auch" wohl kaum solide. Das deutet für mich höchstens darauf hin, dass es Regelungsbedarf im Sinne des Verbrauchers gibt.

floppi 24 Trolljäger - P - 52634 - 19. Dezember 2010 - 19:36 #

Eine Argumentation die auf einer Meinung ohne fundiertes Wissen, bzw. ohne der Fähigkeit einen Gesetzestext korrekt zu interpretieren, basiert ist genauso unsolide.

Die Verlosung ist vollkommen Rechtens. Ob dir das gefällt oder nicht steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier.

Wuslon 20 Gold-Gamer - - 21567 - 19. Dezember 2010 - 19:43 #

Ok, vielleicht schlecht ausgedrückt; ich versuchs anders:
Ich sage sicher nicht: der macht das aber auch; sondern ich wollte schlicht darauf verweisen (am Beispiel von Steam), dass andere weltweit aktive Unternehmen solche Gewinnspiele auch veranstalten und dass man deshalb davon ausgehen kann, dass es rechtlich zu genüge geprüft wurde und damit auch keinen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt.
Abgesehen davon finde ich es schon interessant, dass du alle anderen Kommentare, die juristische Aussagen beinhalten, einfach ignorierst...

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 19:55 #

Ich ignoriere die anderen Kommentare nicht, ich komme nur nicht mit dem Kommentieren hinterher.

Und wie ich weiter unten schon geschrieben habe, finde ich es auffällig, dass viele Gewinnspiele, an die ich mich so erinnere, immer neben der Teilnahme in Verbindung mit einem Kauf auch einen Weg angeboten haben, unentgeltlich teilzunehmen. Wahrscheinlich auch, weil sie es rechtlich geprüft haben und zu dem Schluss gekommen sind, dass sie dazu vom Gesetz her verpflichtet sind.

Was das "weltweit" angeht: Wenn sie gewerblich in D. tätig sind (aka Kunden in D. haben), dann müssen sie sich an die Gesetze in D. halten. (und weil zum Beispiel Blizzard sich nicht an die Gewinnspiel-Gesetze der Schweiz halten wollte/konnte, haben sie die Schweizer oft von der Teilnahme ausgeschlossen.)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 19. Dezember 2010 - 20:11 #

Kleiner Einwurf: Steam erlaubt dir, für jede Schatztruhe eine Postkarte an Steam zu schicken, über die du teilnehmen kannst. Es steht ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen, dass ein Kauf nicht für die Teilnahme am Gewinnspiel nötig ist - die haben also genau das Problem, was Mithos anspricht, umgangen. Ohne Grund werden die das nicht getan haben.

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 19. Dezember 2010 - 19:09 #

Wie Jörg oben schon geschrieben hat, der Zweck des Abos ist es nicht, die Teilnahme am Gewinnspiel zu ermöglichen. Die Teilnahmemöglichkeit am Gewinnspiel ist nur ein Folge davon, dass man ein Abo abgeschlossen hat. Und die Gruppe der Teilnehmer an einem Gewinnspiel einzuschränken ist rechtlich vollkommen unbedenklich und entspricht deutschem Recht (sagt zumindest ein befreundeter Jurist).

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 19. Dezember 2010 - 19:23 #

ist das anfangs erwähnte gesetzt nicht eh hinfällig?
§ 4 Nr. 6 UWG europarechtswidrig

http://www.melchers-law.com/pragraph4nr6uwg.html

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 20:09 #

Jap, sieht wohl so aus, dass sich die Praxis der Rechtsprechung nach der EuGH-Entscheidung richtet/ richten wird.

Wenn selbst der BGH schon den EuGH anruft, um das zu klären, wie soll man da noch wissen, was jetzt zulässig ist und was nicht? Manchmal denke ich, dass eine Welt ohne Juristen wirklich angenehmer wäre.
Aber im nächsten Moment will mir wieder jemand mit nem Gewinnspiel ein Abo unterjubeln ;-)

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 19. Dezember 2010 - 20:17 #

Ist es nicht anders herum? Mir wird mit dem Abo ein Gewinnspiel untergejubelt! Wen kann ich verklagen?

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 19. Dezember 2010 - 20:21 #

Eindeutige Gesetzeslage scheint es sowieso nurnoch in 0,01% der Fälle zu geben :D

Ist schon kurios das überbezahlte Experten Monate an Gesetzen für Deutschland basteln und dann nach inkrafttreten kommt die EU und sagt so nicht :D

bam 15 Kenner - 2757 - 19. Dezember 2010 - 19:18 #

Deine Auslegung scheint allerdings nicht der Interpretation von Juristen zu entsprechen, denn letztendlich ist dies gängige Geschäftspraxis.

Dass Gewinnspiele immer (!) auch dem jeweiligen Gewinnspiel-Anbieter nutzen, versteht sich von selbst, sonst würde das Gewinnspiel ja nicht stattfinden. Aber: Für den individuellen Gewinnspielteilnehmer hat die Teilnahme einfach keinerlei Nachteile, sondern ausschließlich den Vorteil des Gewinnens.

Der Satz lautet doch:

"Unlauter handelt insbesondere, wer ... die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden."

Der Satz sagt ja gerade aus, dass es sich nur dann um unlauteren Wettbewerb handelt, wenn die Teilnahme am Gewinnspiel direkt von Erwerb oder Inanspruchnahme abhängig ist. D.h. wenn GG nun Ausschreiben würde "Wir veranstalten eine Dezemberverlosung und du kannst nur an dieser Teilnehmen, wenn du jetzt ein Abo abschließt!"
Die Teilnahme setzt also quasi das Bezahlen um an diesem Teilnehmen zu können vorraus und die eigentliche Dienstleisung wäre Nebensache.

Hier handelt es sich aber um eine Dienstleisung die dauerhaft angeboten wird, also das Gewinnspiel naturgemäß mit der Dienstleistung verbunden ist: Das Abo bietet allgemein Vorteile (deswegen kostet es ja Geld) das Gewinnspiel ist nun Teil dieser Vorteile, aber nicht alleiniger Grund die Dienstleistung zu beziehen; steht insbesondere auch allen bisherigen Abonnenten offen.

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 19:47 #

Mit deiner Argumentation zum Thema "naturgemäß mit der Dienstleistung verbunden" könntest du recht haben. Ich kann, wie ich bereits geschrieben habe, mit dem Teil nicht so viel anfangen. Mich wundert allerdings, dass die mir bisher so bekannten Gewinnspiele, welche im Zusammenhang mit einem Kauf standen, immer auch einen Weg zur unentgeltlichen Teilnahme angeboten haben. Eventuell hat sich da aber, was die Rechtsprechung angeht, in den letzten Jahren etwas verändert. Was man als Verbraucher jetzt nicht unbedingt gut finden muss.

Ansonsten:
Das mit dem "keinerlei Nachteile" würde ich jetzt mal bestreiten: Wenn ich, nur um am Gewinnspiel teilzunehmen, ein Abo abschließe (und den Rest des Abos nicht nutze und das auch nicht beabsichtige), dann besteht der Nachteil darin, dass ich x Euro ausgegeben habe.

Aus deinem Beispiel, wie es nicht ok wäre, müsste man auch nur die Worte "Dezember" und "jetzt" streichen und man hätte eine Beschreibung dieses Gewinnspiels. Eine Teilnahme setzt ein Abo voraus.

bam 15 Kenner - 2757 - 19. Dezember 2010 - 20:49 #

Du kannst aber nicht einfach Worte streichen, dann ergeben die Beispiele selbstverständlich keinen Sinn mehr, deswegen sind die Wörter eben treffend zum Gesetzestext gewählt. Der Punkt mit keinerlei Nachteil hat auch nichts mit dem Gesetz zu tun, sondern trifft einzig und allein auf das Gewinnspiel als solches zu, welches eben an sich unentgeltlich ist.

Soviel ich weiß gibt es seit jeher Gewinnspiele die exklusiv für eine ausgewählte Gruppe zur Verfügung stehen, auch wenn sie mit dem Kauf eines Produktes oder dem Bezahlen einer Dienstleistung im Zusammenhang stehen. Wichtig ist eben, dass Dienstleistung oder Produkt nicht als Quasi-Gewinnspiel-Gebühr angeboten werden, sondern eben ein Bonus sind, was eben dieses naturgemäß verbunden ausdrückt.

Vom Gesetzgeber ist es eben so vorgesehen, dass man den Preis für das jeweilige Produkt/für die jeweilige Dienstleistung ausgibt und nicht für die Teilnahme am Gewinnspiel. Denn genau letzteres wäre unlauterer Wettbewerb, da das jeweilige Angebot nicht mehr in Konkurrenz (im Marktsinne) mit vergleichbaren Angeboten ohne Gewinnspiel steht. Der Anbieter könnte nämlich dann einen überzogenen Preis für ein Produkt ansetzen und unverhältnismäßig viel davon absetzen, was den Marktmechanismus außer Kraft setzt und Mitbewerber schädigt.

Das ganze ist meiner Meinung nach schon vernünftig geregelt, da es eben Alibi-Angebote zur Gewinnspielteilnahme unterbindet, aber Unternehmen dennoch freistellt Gewinnspiele für Kunden abzuhalten.

Shatter 10 Kommunikator - 525 - 19. Dezember 2010 - 21:39 #

Gesetzestexte werden nicht für Laien, sondern Juristen geschrieben. Zitate daraus sind also ohne entsprechendes Wissen nichts als blabla. Von daher hast du tatsächlich nichts stichhaltiges, wie du doch sogar selbst schreibst.

ps: Die SZ macht das übrigens auch. Kann natürlich bisher nur glück gehabt haben. Glaub ich aber nicht ;D
http://service.sueddeutsche.de/lesermarkt/abovorteile/index.php

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 19. Dezember 2010 - 17:31 #

Das ist fein. Und man muss nicht mal was dafür tun :)

Olphas 26 Spiele-Kenner - - 66902 - 19. Dezember 2010 - 18:11 #

Prima Sache :)

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 19. Dezember 2010 - 18:34 #

An jeder Losbude musst du auch bezahlen um Gewinnen zu können, wo soll da der Unterschied sein?

Zudem gibt es ja genug Möglichkeiten hier "umsonst" zu gewinnen.

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 19:21 #

Gute Frage, warum Losbuden das dürfen. Frag das einen Juristen. Ich nehme an, die dürfen das, weil das Gewinnspiel und die Dienstleistung (die Teilnahme am Gewinnspiel) unmittelbar zusammenhängen. Soweit ich weiß gibt es da aber noch eine Preisobergrenze für den "Spieleinsatz" und weitere Auflagen, teilweise ist auch eine behördliche Überprüfung / Genehmigung nötig. Und nicht zuletzt gibt es da wohl auch noch einen juristischen Unterschied zwischen Glücksspiel und Gewinnspiel.

Ich sehe grad die Möglichkeiten, um kostenlos teilzunehmen, nicht. Das ist auch ein Punkt, der vom UWG vorgeschrieben ist: klare und eindeutige Angaben der Teilnahmebedingungen.

Todesklaue (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 19:50 #

@Mithos: bist du nicht der Wichtigtuer, der beim Kritiker-Video rumprotzte, mindestens Level 12 in 1 Stunde schaffen zu können? Und jetzt bist du auf einmal Rechtsversteher und machst den Leuten ein Gewinnspiel madig, das ja wohl einfach als Zusatzservice zu verstehen ist? Ich bin hier nicht mal angemeldet, aber irgendwie hab ich das Gefühl, man kann auch andere Sorgen haben.

@Redaktion: Ich möchte eine Funktion, mit der man bestimmte Usernamen (auch und besonders anonyme!) dauerhaft ausblenden kann. Danke!!!

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 20:18 #

Doch, der bin ich. Ich hab grad keine anderen Sorgen, um die ich mich kümmern müsste, also hinterfrage ich die Dinge kritisch, denke über Motive nach und bewerte, ob ich Sachen für wünschenswert halte.

Die von dir erwähnte Funktion halte ich übrigens für wünschenswert. Ich schätze mal, wenn es sowas gibt oder geben sollte, müsstest du dich aber anmelden.

Zille 21 AAA-Gamer - - 26488 - 19. Dezember 2010 - 20:48 #

Treffer.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83926 - 19. Dezember 2010 - 18:36 #

Ja ja, mehr Gewinnspiele! Ich hab dieses Jahr erst dreimal was bei GG gewonnen, das ist noch viel zu wenig! :D

Captain Z 12 Trollwächter - 1078 - 19. Dezember 2010 - 19:21 #

Wie GamersGlobal jemals Geld verdienen will, bei all den Gewinnspielen, wird mir für immer ein Rätsel bleiben. :-)
Aber für die Abonnenten ist das natürlich eine feine Sache.

MeckGeiwa 11 Forenversteher - 631 - 19. Dezember 2010 - 20:08 #

Ich nehme mal die die werden sie Spiele gratis von den Entwicklern/Publishern zur Verfügung gestellt bekommen und die geben Sie dann weiter - feine Sache

Poledra 18 Doppel-Voter - 12380 - 19. Dezember 2010 - 20:34 #

Feine Sache die Abo-Verlosung.

Es ist schon interessant, daß ein nicht registrierter GG-Leser, der an Gewinnspielen und solchen Abo-Verlosungen kein Interesse hat, solche Diskussionen auslösen kann.

Von Printmagazinen werden die Abonnenten auch in unregelmäßigen Abständen mit Goddies beglückt. Warum nicht auch die Abonnenten von GG?

Zille 21 AAA-Gamer - - 26488 - 19. Dezember 2010 - 20:51 #

Weil Mithos dann nicht teilnehmen kann. Genau genommen dürfte er sich da aber nicht beschweren - an den Verlosungen für Jedermann kann er ja auch nicht teilnehmen, weil er ja keinen Account hat. Insofern frage ich mich eh, was das soll. Aber es gibt ja neuerdings immer wieder Kommentare von nicht registrierten Usern, die irgendetwas madig machen wollen.

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 20:55 #

Ich hätte auch einfach einen Kommentar nach dem Motto: "Toll, ein Gewinnspiel" abgeben können. Oder ehrlicher: "Ich mag zwar keine Gewinnspiele, finde euer Engagement aber trotzdem toll".
Aber das hätte mit Sicherheit keine solche Diskussion ausgelöst, in deren Verlauf sogar ganz nebenbei noch gemeinschaftlich geklärt wurde, dass und vor allem warum die rechtliche Praxis momentan derartige Gewinnspiele zulässt. Und entweder wusste Jörg das auch nicht, oder er hat absichtlich so patzig reagiert, meine Einwände abgebügelt und genauere Details unterschlagen, um eine solche Diskussion anzuheizen und meine entsprechende Reaktion auszulösen.

So, wie es gelaufen ist, ist es ne nette Diskussion. Aber das nächste mal musst du dich noch etwas mehr anstrengen, Jörg :-)

Zille 21 AAA-Gamer - - 26488 - 19. Dezember 2010 - 21:10 #

Naja - mal ehrlich: Jemand, der in Deutschland privat etwas auf die Beine stellt um damit irgendwann mal Geld zu verdienen braucht, wenn er sich etwas ausgedacht hat, unbedingt solche Menschen wie Dich, die sich größte Mühe geben um mit irgendwelchen rechtlichen Bedenken jemandem der etwas auf die Beine stellt einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Für alles andere (wie ehrliche Bedenken oder Warnungen) gibt es bilaterale Medien wie Emails. Aber es ist ja dann alles rechtens. Das ist es bei Abmahnanwälten ja auch. Es ist eben immer gut, kritisch anzuprangern und sich juristisch im Recht zu wä-issen.

Mithos (unregistriert) 19. Dezember 2010 - 21:12 #

Gut, schreib ich nächstes Mal ne Mail. Knüppel werfen wollte ich nicht, siehe meinen initialen Beitrag.

Zille 21 AAA-Gamer - - 26488 - 19. Dezember 2010 - 21:27 #

Naja, in deinem Initialbeitrag stellst du gleich schon mal die Frage, ob es verboten ist - in einem Atemzug mit "unlauterem Wettbewerb". Der Hinweis darauf, dass du ja keinen Knüppel werfen willst, sondern nur öffentlich andeutest, dass jemand anderes dies tun könnte, gehört für mich eben nicht in die Kategorie "dezente Warnung", sondern eher in "Anti-Meinungsmache" und "Knüppel". Selbst wenn du das wirklich nicht vor hattest, hast du dich schon ziemlich tief in Sachen verbuddelt die niemand ohne ernst zu nehmende Absicht auch nur mit der Kneifzange anfassen würde. Das Gesetz hat sicher seine Berechtigung, ich finde es auch eindeutig gut. Aber in diesem Fall kann man kaum die Absichten unterstellen, die das Gesetz eben unterbinden soll. Es soll Zusatznutzen für ein extrem günstiges Abo einer Spielewebseite geschaffen, die eher ein Nischendasein fristet. Du kaufst keine Heizdecke, sondern verstehst das Abo ohnehin von vornherein eher als Unterstützung für ein dir sympathisches Projekt. Du kannst dir das Abo sogar ohne Geld verlängern, nur indem du dich ausreichend beteiligst.

In dem Sinne finde ich die Art und Weise der Kritik eben unangemessen. Mit deinen Beiträgen hatte ich bis dato nie ein Problem, es geht also auch nicht gegen deinen Status als Nicht-Teilnehmer.

Poledra 18 Doppel-Voter - 12380 - 19. Dezember 2010 - 21:16 #

Es handelt sich aber nicht um ein Gewinnspiel, sondern um eine Zusatzleistung für Abonnenten.
Wenn nun jemand sagt: "okay, das ist das Sahnehäubchen, ich schließe ein Abo ab", kann er das gerne tun. Es gibt ihm aber keine Garantie auf einen Gewinn aus der Abo-Verlosung.
Und dieser Zusammenhang ist auch klar rübergekommen.

Alle anderen sparen die Abogebühr und kaufen sich die Spiele ihrer Wahl.

marshel87 17 Shapeshifter - 6583 - 19. Dezember 2010 - 21:22 #

Ich liebe Gewinnspiele, aber ein Abo werd ich deshalb nicht abschließen... no go

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 19. Dezember 2010 - 23:51 #

Jeeedesmal, wenn es um GG und seine völlig berechtigte wirtschaftlich/strategisch/geschäftliche Seite geht, kommen irgendwelche Motzkis und meinen, wer nicht 200% altruistisch 14 Stunden am Tag kostenlos arbeitet, um andere glücklich zu machen, sei ein böser Mensch. - Mann, das langweilt. Anstatt daß sich einfach diejenigen freuen, denen das Gewinnspiel Spaß macht.

Also: Danke, Jörg ;)

Ich bin aber natürlich reiner Fanboy, weil ich schon 2x was gewonnen habe.

Ach nein, ich bin darüber hinaus auch selber freiberuflich-selbständig tätig und finde es einfach toll, daß es sich bei dem "Unternehmen GG" um so ein sympathisches handelt - hoffentlich wirft es so bald so viel Geld ab, daß es diese tolle Seite noch lange gibt!

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 20. Dezember 2010 - 1:18 #

Und sobald ein Praktikum ausgeschrieben wird kommen die Geschwister der Motzkis, welche dann von Ausbeuterei reden, weil die Praktikanten keine 3500 Netto und n Firmenwagen kriegen.

Faxenmacher 16 Übertalent - 4395 - 20. Dezember 2010 - 2:07 #

Coole Sache, mal schauen was dabei rauskommt ;) ^^.

overseer 14 Komm-Experte - 2377 - 20. Dezember 2010 - 12:20 #

Feine Sache, aber mal ne kleine Frage:
Gibt es wirklich noch deutlich weniger als 500 Abonnenten?

Jörg Langer Chefredakteur - P - 469805 - 20. Dezember 2010 - 12:32 #

Ja.

overseer 14 Komm-Experte - 2377 - 20. Dezember 2010 - 12:38 #

Hmm, das ist ganz schön erschreckend... Hoffentlich bringt diese Aktion hier ein paar mehr Abonnenten!

Jörg Langer Chefredakteur - P - 469805 - 20. Dezember 2010 - 15:54 #

Wieso erschreckend, wir sind zufrieden zum jetztigen Zeitpunkt! Wir reden übers Internet, der Ort, wo alles kostenlos ist, und wo uns ständig irgendwelche Leute erklären, wieso es GamersGobal nicht einmal wert ist, auch nur den Adblocker dafür auszuschalten. Beziehungsweise uns kritisieren, dass wir das überhaupt erbitten...

CrazyChemist 18 Doppel-Voter - - 9005 - 21. Dezember 2010 - 9:08 #

Ad-Blocker...Da sagst Du was...Ich muss den hier (Urlaub - Hawaii) aber anhaben, weil die Leitung echt duenn ist und die Ads fies an der Bandbreite knabbern). Wenn ich wieder im kalten Connecticut bin, schalte ich den aber wieder aus fuer Euch ;)

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 21. Dezember 2010 - 10:05 #

Urlaub auf Hawaii und kein Abo? Meinst du, ich könnte mir auch so einen Urlaub leisten, wenn ich aufs Abo verzichte? :)

overseer 14 Komm-Experte - 2377 - 21. Dezember 2010 - 13:20 #

Vielleicht habe ich da eine komische Einstellung, aber ich nutze GG fast als Ersatz zu normalen Printmedien und für eine Zeitschrift zahle ich doch auch gern mal bis zu fünf Euro im Monat. Und wenn die Qualität stimmt, warum dann nicht für Inhalte im Netz bezahlen?

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 21. Dezember 2010 - 18:01 #

Das brauchst du mir nicht erzählen, bin Abonutzer der ersten Stunde und habe auch schon einige Euronen gespendet (von meinen umfangreichen sommerlichen Einkäufen bei Amazon über den GG-Werbelink einmal ganz abgesehen). Ich mag die Seite und stehe voll zum Abo, bin sogar froh, ein solches Angebot unterstützen zu können. Der Kommentar da oben war eher humorvoll gemeint..

floppi 24 Trolljäger - P - 52634 - 21. Dezember 2010 - 15:15 #

Lass mich kurz überlegen......................... nein! :)

CrazyChemist 18 Doppel-Voter - - 9005 - 23. Dezember 2010 - 9:10 #

Hmmm...Lass mich mal kurz ueberlegen, ob 5,5 Tage in dunklen Seminarraeumen mit mehreren 1000 anderen Chemikern wirklich als Urlaub durchgehen?
Aber klar: Die Tage danach jetzt geniessen meine Frau und ich den Dauerregen nur und ausschliesslich, weil wir kein GG-Abo haben :-P