FIFA 23: USK erläutert Kennzeichnung „ohne Altersbeschränkung“

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1. Oktober 2022 - 10:24 — vor 1 Jahr zuletzt aktualisiert
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Bereits seit einigen Jahren wird die FIFA-Serie für die in den Spielen enthaltenen Spielerpakete kritisiert, die per Echtgeld erworben werden können, deren Inhalte jedoch rein zufallsbasiert sind. Aufgrund dieser Lootbox-Mechaniken wurde Electronic Arts zum Beispiel vom niederländischen Bezirksgericht in Den Haag Ende 2020 zu Strafzahlungen verurteilt, da gegen geltendes Glücksspielgesetz verstoßen wurde. Im März dieses Jahres wurde die Strafe wiederum aufgehoben, da EA mit den Lootboxen nach Ansicht des Gerichtes doch nicht illegal gehandelt habe (die Urteilsbegründung könnt ihr in dieser News nachlesen).

Die zufälligen Inhalte der Spielerpakete sind auch der Hintergrund für Erläuterungen der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle), weshalb das jüngst veröffentlichte FIFA 23 (im Test) Mitte Juli die Freigabe „ohne Altersbeschränkung“ erhalten habe. Eigenen Angaben zufolge hätten die Prüfer dazu „einige Fragen“ erreicht.

Wie nicht anders zu erwarten, kommen Dinge wie die Darstellung von Gewalt oder Handlungsdruck nicht zum Tragen, da es sich um ein Fußball-Sportspiel mit Managementanteilen handelt, so die USK. Weiter heißt es in der Begründung zur USK-0-Entscheidung:

Allerdings können durch zufallsbasierte Spielerkartenpakete (sogenannte „Lootboxen“) Vorteile im Spielverlauf erworben werden, die unter dem Aspekt „Glückspielthematik“ anhand der aktuell gültigen USK-Leitkriterien bewertet wurden. Dabei kam das Prüfgremium zu dem Schluss, dass die Spielerkartenpakete und der Kauf optisch und technisch deutlich erkennbar von realem Glücksspiel distanziert sind – die in den Leitkriterien verankerte „Gewöhnung an Glücksspiel“ wurde durch das Gremium verneint. Eine ebenfalls in den Leitkriterien aufgeführte „Desensibilisierung gegenüber Spielverlusten“ wurde aufgrund der zugrundeliegenden Spielmechanik durch das Gremium nicht gesehen. Zum Zeitpunkt der Alterskennzeichnung des Spiels FIFA 23 blieben allerdings Interaktions- und Nutzungsrisiken, wie sie etwa durch nicht spielimmanente Komponenten wie unter anderem auch Kauffunktionen entstehen können, in der Bewertung oder als zusätzlicher Hinweis noch unberücksichtigt. Aus diesen Gründen wurde das Spiel FIFA 23 – ebenso wie die Vorgängerspiele – ohne Altersbeschränkung freigegeben und gekennzeichnet.

Zwar bleiben bereits erteilte USK-Freigaben bestehen, zukünftige Ableger der Serie – die ab kommendem Jahr unter dem neuem Namen EA Sports FC erscheinen – könnten jedoch anders eingestuft werden. Der Grund dafür findet sich im reformierten Jugendschutzgesetz, in dem auch die Lootbox-Thematik Einzug gehalten hat. Demnach können „in Zukunft auch Risiken der persönlichen Integrität außerhalb des Medieninhalts, etwa durch Kauffunktionen oder glückspielähnliche Mechanismen, in der Bewertung berücksichtigt werden“:

Daher werden die USK-Prüfgremien zukünftig auch bewerten, ob von diesen Elementen ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche ausgeht, das eine nachhaltige Schädigung ihrer persönlichen Integrität mit sich bringt. Dies wird unter Berücksichtigung der technischen Vorsorgemaßnahmen (zum Beispiel Optionalität / Deaktivierbarkeit der Funktionen) in jedem Einzelfall abzuwägen sein. Sollten die unabhängigen Gremien im Rahmen ihrer Abwägung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Zusatzhinweis alleine nicht ausreicht, kann sich das also auch in der Altersfreigabe widerspiegeln.

Abschließend weist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle darauf hin, dass seit Anfang dieses Jahres entsprechende formale Umsetzungsprozesse für die neuen Jugendschutz-Regeln seitens der Obersten Landesjugendbehörden der 16 Bundesländer stattfinden. Erst, nachdem diese Arbeiten abgeschlossen worden sind, finden angepasste Leitkriterien für die Prüfung von Spielen ihre Anwendung.

AlIma 12 Trollwächter - 1079 - 1. Oktober 2022 - 11:56 #

Heißt also, dass die Prüfkriterien noch nicht auf das Phänomen "Lootbox" angepasst wurden?

Gedracon 19 Megatalent - - 19477 - 1. Oktober 2022 - 12:14 #

Angepasst schon (siehe letzter Abschnitt), allerdings noch nicht final verabschiedet. Sowas dauert bei uns ja bekanntlich gerne mal mehrere Jahre...

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 265167 - 1. Oktober 2022 - 12:19 #

Ja, wäre schön gewesen, wenn das USK-System da etwas flexibler wäre, aber ich kann mit der Begründung leben, vor allem was zukünftige Beurteilungen angeht.

Sokar 24 Trolljäger - - 47900 - 1. Oktober 2022 - 16:52 #

In Anbetracht, wie schnell sich die Branche entwickelt, wäre das wünschenswert. Aber dann sehe ich unsere Verwaltung und halte das leider nicht für realistisch.

Cupcake Knight 18 Doppel-Voter - 11031 - 1. Oktober 2022 - 12:53 #

Schade.
Imho sollte sowas wegen unlizensiertem Glücksspiel auf dem Beschlagnahmt Index landen.

Vampiro Freier Redakteur - - 121224 - 1. Oktober 2022 - 13:01 #

Niemand hat die Absicht mit Glücksspielmechaniken Spieler abzuzocken!

In dem Fall ist es aber klar, sonst wären auch TCG ab 18.

Nachtfischer 16 Übertalent - 5634 - 1. Oktober 2022 - 13:08 #

Was ebenfalls gut begründbar wäre...

Vampiro Freier Redakteur - - 121224 - 1. Oktober 2022 - 13:46 #

Sehe ich auch so.

Desotho 18 Doppel-Voter - 9373 - 1. Oktober 2022 - 14:01 #

Genau wie das Verbot fast aller Killerspiele :)

Vampiro Freier Redakteur - - 121224 - 1. Oktober 2022 - 14:07 #

Finde ich nicht. Da lernt man nicht töten und die sind von auch nur ansatzweise realitätsnahem "Schießen" weiter weg als Orion von der Erde.

Von Psychologen entwickelte mitentwickelte Spiele, die süchtig machen und zum Kauf verleiten sollen sind imho eine reale Gefahr (also auch die meisten f2p Modelle).

Lefty 14 Komm-Experte - 2621 - 1. Oktober 2022 - 14:59 #

Vor allem gibt es kaum einen Nachweis für das Killerspiel-Argument. Beim Glücksspiel sieht es schon ganz anders aus und das ist gut erforscht.

TheRaffer 23 Langzeituser - P - 40200 - 1. Oktober 2022 - 14:11 #

Wohlwollend würde ich sagen: Sie sind sich der Problematik bewusst.

Faerwynn 20 Gold-Gamer - P - 20222 - 1. Oktober 2022 - 14:12 #

Ohje, am Ende muss man sich noch mit den Spielen beschäftigen, die die Kinder spielen und sie erziehen. Das kann nun wirklich keiner wollen.

Deepstar 16 Übertalent - 4916 - 2. Oktober 2022 - 8:14 #

This!

Ich weiß nicht, wenn man sich manche Eltern so anhört, denken die wirklich, dass Kinder in die Welt setzen und deren Essen und Trinken zu geben bereits alle Aufgaben in der Elternschaft sind. Der Rest soll dann der Staat machen oder wie?

viamala 15 Kenner - 3293 - 1. Oktober 2022 - 15:44 #

Lächerlich von der USK. Die sollen sich bitte abschaffen.

Cyd 20 Gold-Gamer - P - 22582 - 1. Oktober 2022 - 15:56 #

und dann sowas wie Pegi? Ok, die haben das Spiel ab 3 Jahren freigegeben. Die 2jährigen sind damit geschützt. Oder gar keine Freigaben und die Spiele können gleich beschlagnahmt werden? Auch gut.

;)

viamala 15 Kenner - 3293 - 1. Oktober 2022 - 15:59 #

ahh krass, die Pegi ist ja auch köstlich, hat ja was satirisches :)

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83744 - 1. Oktober 2022 - 18:02 #

Ab 3 ist bei der Pegi die niedrigste Einstufung. Ab 0 gibt es nicht.

viamala 15 Kenner - 3293 - 1. Oktober 2022 - 18:20 #

ah okay, die berücksichtigen also infantile Amnesie ;)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 1. Oktober 2022 - 16:14 #

Zumindest wissen sie um die Problematik und werden nach Verabschiedung es in Beurteilungen prüfen.

viamala 15 Kenner - 3293 - 1. Oktober 2022 - 16:36 #

Das ist schon mal wenigstens etwas. Ich glaube aber das sie das nur so sagen und auf Zeit spielen oder sie sind sich bewusst darüber das sie es wenigstens erwähnen müssen das es da ein Problem gibt. Denke die orientieren sich stark an die geselschaftliche und politische Stimmung, dort müsste sich was änderen, dann würden sie es auch tun. Aber vielleicht liege ich auch falsch und bin zu pessimistisch. Aber ich verstehe dein Punkt.

NickL 15 Kenner - 2831 - 1. Oktober 2022 - 22:13 #

Eigentlich ist es ganz einfach.
Sollten Lootboxen KEIN Glückspiel sein, so muss in meinen Augen der Wert des Lootbox Inhaltes mit dem Kaufpreis identisch sein und sollte ich den Wert wieder Ingame verkaufen so muss ich am Ende genauso viel wieder bekommen wie ich investsiert habe.

Nur dann ist es für mich kein Glückspiel.

Einfach gesagt. Wenn ich für 10€ Lootboxen kaufe dann ist der Inhalt 10€ Wert. Wenn ich diesen Inhalt zu 100% verkaufe, dabei ist es egal ob die Auzahlung Echt- oder Ingamegeld, so muss ich am Ende 10€ wieder bekommen.

Ist dies nicht der Fall, also ich mache Gewinn oder Verlust. Dann ist es Glückpiel weil es für den Käufer/Verkäufer nicht kontrollierbar ist.

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