Japan: Trojaner stellt Raubkopierer bloß

Bild von Name
Name 0 EXP - Neuling
31. März 2010 - 9:40
Dieser Inhalt wäre ohne die Premium-User nicht finanzierbar. Doch wir brauchen dringend mehr Unterstützer: Hilf auch du mit!

Das Spiel Cross Days muss man selbst als begeisterter Gamer nicht kennen. Der eher obskure japanische Titel um die amourösen Abenteuer eines an Männlein und Weiblein gleichermaßen interessierten, gelegentlich auch Frauenkleidung tragenden Protagonisten ist definitiv nicht für ein Massenpublikum gedacht. Wie alles, was kopierbar ist, wurde der Titel in Japan dennoch Opfer von Raubkopierern. Soweit eigentlich nichts Ungewöhnliches -- bis auf den Umstand, dass einige der Piraten ihrerseits Opfer eines Trojaners wurden, der Daten und persönliche Infos sammelte und dann auf einer Webseite der Öffentlichkeit zugänglich machte.

Wie die Webseite Japanator berichtet, wurde der Trojaner als ausführbare Installationsdatei zusammen mit Kopien des Spiels in japanischen peer-to-peer-Netzwerken veröffentlicht. Nach Aktivierung sammelt das Programm Daten vom Computer und erstellt einen Screenshot des Desktops. Zudem werden die "Nutzer" mit einer angeblichen Umfrage um persönliche Informationen gebeten. Anschließend veröffentlicht der Trojaner die so gesammelten Daten auf einer öffentlich zugänglichen Webseite. All dies scheinbar völlig legal, da der gesamte Vorgang in den zugehörigen AGBs, die offensichtlich nicht nur hierzulande kein Mensch liest, beschrieben wird. Den so Blamierten wird jedoch die Chance gegeben, ihre Daten löschen zu lassen - durch Klick auf einen Button, mit dem die Raubkopie eingestanden wird.

Bernd Wener 19 Megatalent - 14832 - 31. März 2010 - 8:11 #

Hehe, krasse Wurst ;)

CyrrusXIII 11 Forenversteher - 598 - 31. März 2010 - 8:15 #

Haha, so ists recht!

Maestro84 19 Megatalent - - 18447 - 31. März 2010 - 8:17 #

Wäre auch mal bei uns einen Versuch wert.

Sebastian Conrad 16 Übertalent - 4790 - 31. März 2010 - 9:22 #

Hätte aber rechtlich gesehen keine Relevanz. Das ist Aushorchen von Privat-Daten, eher würde es den Erstellern des Trojaners an den Kragen gehen.

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 31. März 2010 - 18:51 #

Dumm nur das auch dieser strafbar ist:

§ 303b Computersabotage (3) Der Versuch ist strafbar.

http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html

Aber wer braucht schon den freiheitlichen Rechtsstaat, wenn man stattdessen ungeniert hetzen kann.

Und nun zurück zum alltäglichen "Fordern von brutalstmöglichen Strafen@GamersGlobal™"!

Starslammer 15 Kenner - 2904 - 31. März 2010 - 8:24 #

Ist bestimmt wirksamer als der Käuferschutz von Ubisoft ! :)

bmX 13 Koop-Gamer - 1301 - 31. März 2010 - 8:47 #

lol, lustige Sache das ...

Snörre (unregistriert) 31. März 2010 - 9:55 #

X-D

mik 13 Koop-Gamer - 1350 - 31. März 2010 - 9:56 #

Welche Konsequenzen hat das Eingestehen der Betroffenen denn (z.B.: Anzeige in einer Auflistung auf der Webseite)?

icezolation 19 Megatalent - 19280 - 31. März 2010 - 10:08 #

Gefällt mir.
Was die rechtlichen Folgen für die Macher solcher Methoden angeht, so könnte ich mir vorstellen das diese gering ausfallen. Wer so bloßgestellt wird, weil er sich mittels illegaler Methoden Software beschaffen hat, der wird sich wohl auch zwei Mal überlegen, ob er die Rolle des "Opfers" spielen und rechtlich vorgehen kann bzw. will ;) Zumal ich davon ausgehe, dass es überwiegend Benutzer mit geringen oder durchschnittlichen Computerkenntnissen betrifft. Die laden sich ja alles mögliche aus allen Ecken ^^

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 31. März 2010 - 11:01 #

da es in der agb drin steht und man diese aktzeptieren muss könnten die "opfer" garnicht dagegen vorgehn bzw wäre es nicht erfolgreich...

icezolation 19 Megatalent - 19280 - 31. März 2010 - 11:19 #

Bin kein Jurist, aber es gibt ja immer Mittel und Wege, sowas anzufechten (Stichwort: Überraschende Klauseln). Zu sagen "Weil es in der AGB drinsteht ist es korrekt" ist ebenso naiv wie diese überhaupt nicht zu lesen.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 31. März 2010 - 12:51 #

wenn in der allgemeinen geschäftsbedingung es genau drinsteht welche folgen es haben kann und diese annimmt hat man vor gericht schwere chancen dagegen zu klagen ganz einfach!
ich weiß zwar ned wie das in japan gehandelt wird aber wahrscheinlich nicht viel anders als bei uns

Faerwynn 20 Gold-Gamer - P - 20268 - 31. März 2010 - 13:21 #

Wenn es nicht anders als bei uns ist hat jesters.ice völlig recht. Eine solche Klausel fiele in Deutschland unter "nachteilige, ungewöhnliche und überraschende Klauseln" und wäre ungültig, wenn nicht bei Vertragsabschluss gesondert und eindeutig darauf hingewiesen wird. Wäre dies der Fall würden Raubkopierer sicher nicht zustimmen. Damit hätte eine Klage (was für eine soll es denn überhaupt werden, Strafanzeige oder Zivilklage?) nur schwerlich Aussicht auf Erfolg.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 1. April 2010 - 1:20 #

Das ist zumindest hier in Deutschland vollkommen falsch - Nicht umsonst stehen in den AGBs immer diese Sätze wie "Wenn ein Absatz ungültig ist, gelten die anderen trotzdem noch" - ganz einfach deshalb, weil AGBs immer noch dem geltenden Recht unterstehen und alle Absätze und Paragraphen, die dagegen verstoßen, ungültig sind.

Knight 13 Koop-Gamer - 1307 - 31. März 2010 - 11:27 #

Die Methode ist wirklich nicht von schlechten Eltern. :)

Die rechtlichen Fallstricke werden zwar keine finanziell spürbaren Ergebnisse beisteuern für die Entwickler, aber das öffentliche Blamieren wirkt sicherlich Wunder und wird weitere Datendiebe abhalten.

So hat das Diffamieren von manch einem Vorstand in diversen Blogs auch schon dafür gesorgt, dass dieser seinen Posten räumen musste... von öffentlich wirksamen Hetzjagden mal ganz zu schweigen (aktuell Jörg Kachelmann mal als Beispiel genommen)

Allerdings muss man sich natürlich auch erst mal so raffiniert anstellen, um an die privaten Daten der User zu kommen - so ohne weiteres wird ein User der gerade etwas aus dem Netz geladen hat nicht einfach seine Daten samt Adresse rausrücken (es sei man nimmt an einem GamersGlobal Gewinnspiel teil, höhö ;) )

Zille 21 AAA-Gamer - - 26486 - 31. März 2010 - 10:07 #

Naja, es kann mit Sicherheit niemand zu 100% gewährleisten, dass nicht auf irrigen Wegen jemand so einen Trojaner modifiziert und an "unschuldige" ausliefert. Was so eine Bloßstellung für den Einzelnen bedeuten kann... ich sehe das eher skeptisch. Klingt lustig - ist es aber im ernstfall sicherlich nicht.

Anonymous (unregistriert) 31. März 2010 - 10:45 #

Man lässt seine Kopien aber auch nicht einfach ins Internet. Wer das nicht kapiert hat, braucht sich nicht zu wundern. Mich wundert es übrigens schon fast, dass man nicht schon öfter von solchen "Späßen" gehört hat...

Martin Klose (unregistriert) 31. März 2010 - 11:04 #

Schickt diesen Artikel mal zu Ubisoft und EA. Diese Idee hat Zukunft :D

Florian Pfeffer 21 AAA-Gamer - 30267 - 31. März 2010 - 11:08 #

Dieses Spiel klingt interessant ^^

Anonymous (unregistriert) 31. März 2010 - 11:20 #

Raubkopien auf einem Rechner nutzen, der legale Produktschlüssel
und andere persönliche Daten enthält und mit anderen Rechnern
und dem Internet vernetzt ist?

Die menschliche Dummheit ist halt doch unendlich ...

Pong (unregistriert) 31. März 2010 - 12:17 #

hat vieleicht nicht jeder 20 Rechner zuhause stehen ??

icezolation 19 Megatalent - 19280 - 31. März 2010 - 14:20 #

Manchmal hilft auch ein separates lokales Konto ^^

Orxus 13 Koop-Gamer - 1436 - 31. März 2010 - 11:53 #

im europäischen raum wird das eh nix ;)
ist auch besser so, weil auch wenns bei raubkopieren bleibt denkt sich sicher irgendwann ein unternehmen , warum nicht auch bei unseren beahlkunden die daten sammeln --- um bessere und angepasste programme zu entwickeln...

Anonymous (unregistriert) 31. März 2010 - 12:49 #

*lachen muss* schon witzig, dassknapp die hälfte der "betroffenen" Ero-Games aufm Desktop haben. ^^

TheEdge 16 Übertalent - 4426 - 31. März 2010 - 13:46 #

das ist mal eine gerechte strafe :)

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14080 - 31. März 2010 - 16:51 #

Raubkopien hin, Copyright her. Ich werde niemals ein Freund von Software die mich:

a.) Aushorcht
b.) Öffentlich anprangert
c.) Meine Soft-/Hardware Plattform beschädigt

Wie war das... "Der Weg zur Hölle ist gepflastert mit guten Absichten"?

Und nein, nicht alles was in einer AGB steht ist abgesegnet. Vor allem nicht, wenn es gegen geltendes Recht verstößt, aber das Thema ist für sich ja schon nen Kapitel wert. ;)

Koveras 13 Koop-Gamer - 1507 - 31. März 2010 - 18:59 #

"Wie war das... "Der Weg zur Hölle ist gepflastert mit guten Absichten"?"

Absolut. Ich bin dafür solche Zitate neben Buchtipps ganz oben bei GamersGlobal permanent einzublenden. Vielleicht ist ja hier doch noch was zu retten. :P

Uebelkraehe (unregistriert) 31. März 2010 - 22:20 #

Ist halt die Frage, wie die Rechtslage in Japan genau aussieht. Ich persönlich die ganze Sache zwar durchaus amüsant, aber mit Sicherheit nicht 'nachahmenswert'. Ist ja auch nur eine Form der Selbstjustiz und als solche schon aufgrund der Willkürlichkeit äußerst fragwürdig...

Earl iGrey 16 Übertalent - 5093 - 1. April 2010 - 15:07 #

Das ist gut. Tolle Methode um diese üblen Raub-Kraken zu disziplinieren. *hehe!* Hab ich das laut gesagt? O_o

marshel87 17 Shapeshifter - 6583 - 6. April 2010 - 11:10 #

owned :D sehr schön

Mitarbeit