Valve gewinnt vor dem Bundesgerichtshof

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Dennis Ziesecke 30866 EXP - 21 AAA-Gamer,R10,S10,A8,J10
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20. Februar 2010 - 15:31 — vor 14 Jahren zuletzt aktualisiert
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Digitale Downloadplattformen wie Steam erfreuen sich nicht zuletzt wegen regelmäßiger Schnäppchenaktionen großer Beliebtheit. Es gibt aber neben dem Komfortgewinn bei Kauf und Nutzung der Spiele auch Schattenseiten. So verbietet es Valve, einmal via Steam gekaufte Spiele weiter zu veräußern. Die Spiele sind fest an einen Account gekoppelt und lassen sich nicht einzeln verkaufen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) sah in dieser Praxis eine Benachteiligung der Onlinekunden von Steam (und damit stellvertretend für viele andere Downloadplattformen) und verklagte die Steam-Eigner vor dem Bundesgerichtshof -- erfolglos, wie die Anwälte von Valve nach der Urteilsverkündung am 11. Februar 2010 bekannt gaben. Der Hamburger Anwalt Georg Fechner, Rechtsvertreter von Valve, sagte dazu:

"Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Onlinevertrieb von Medien. "

So bleibt es weiterhin unmöglich, einmal an einen Steam-Account gebundene Inhalte an andere Nutzer zu veräußern. Auch andere Downloadportale arbeiten so und unterbinden den Privatverkauf ihrer Digitalinhalte -- jetzt auch vom Bundesgerichtshof legitimiert. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollte dieses Urteil noch nicht kommentieren und wartet auf die schriftliche Urteilsbegründung, die leider erst in einigen Wochen vorliegen soll.

Joehnsson 13 Koop-Gamer - 1407 - 15. Februar 2010 - 22:30 #

Interessantes Thema, spannend wäre es gewesen, hätte der Bundesgerichtshof anders entschieden. Dann hätte z.B. Steam gehörig umgekrempelt werden müssen. So müssen die Verbraucher anscheinend mit den Steam-Nachteilen leben.

Rechen 19 Megatalent - 16112 - 15. Februar 2010 - 22:39 #

das ist ein wichtiges thema, ich schlage vor die news als topnews zu flaggen

ChrisnotR (unregistriert) 15. Februar 2010 - 22:45 #

Schade, wär auch zu schön gewesen. Ist dass Urteil jetzt wirklich final oder muss da nochwas abgesegnet werden?

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 15. Februar 2010 - 22:52 #

Ich bin kein Jurist - aber ich glaube nicht, dass da noch ein Einspruch drin ist.

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 16. Februar 2010 - 0:42 #

Ja, ist final. Mit einem BGH-Urteil ist der Rechtsweg erschöpft, auch Verfassungsbeschwerden sind da nicht mehr möglich (wenn ich das als Jura-Student im 1. Sem. soweit richtig verstanden habe).

J4N 09 Triple-Talent - 330 - 16. Februar 2010 - 7:54 #

soweit kommts noch... verfassungsbeschwerden gegen bgh-urteile sind selbstverständlich möglich (in dem fall würd ich mir aber keine hoffnung machen).

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 16. Februar 2010 - 11:45 #

Okay, dann habe ich das offenbar nicht richtig verstanden. Ich dachte, weil der BGH ein oberstes Gericht ist, sind dessen Urteile nicht mehr zu ändern. Aber gut, in diesem Fall besteht da glaube ich wirklich keine große Hoffnung.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 16. Februar 2010 - 12:02 #

Für eine Verfassungsbeschwerde ist die Erschöpfung des Rechtswegs sogar Voraussetzung. Diese Debatte führt aber hier insoweit in die Irre, als Verfassungsbeschwerden in derartigen Dingen wirklich sehr, sehr theoretisch sind und praktisch nicht vorkommen, weil sie schlicht keinen Sinn hätten; denn der Bundesgerichtshof wird in der Regel nicht gegen Verfassungsrecht, insbesondere nicht gegen Grundrechte verstoßen. (Er ist ja schließlich nicht der Bundestag...)

Grundsätzlich ist das Urteil des Bundesgerichtshofs als höchstes deutsches Zivil(und Straf-)gericht endgültig und verbindlich, und es ist kein Rechtsmittel im selben Rechtsweg mehr möglich.

Gamaxy 19 Megatalent - 14748 - 16. Februar 2010 - 14:47 #

"der Bundesgerichtshof wird in der Regel nicht gegen Verfassungsrecht, insbesondere nicht gegen Grundrechte verstoßen. (Er ist ja schließlich nicht der Bundestag...)"

*lol* Der war gut :-)

J4N 09 Triple-Talent - 330 - 16. Februar 2010 - 19:08 #

wenns nicht so zutreffend wär :/

Gerry_ 07 Dual-Talent - 102 - 20. Februar 2010 - 16:00 #

"...denn der Bundesgerichtshof wird in der Regel nicht gegen Verfassungsrecht, insbesondere nicht gegen Grundrechte verstoßen."

Einstiegsvoraussetzung für eine Zulässigkeit der Klage vor dem BVerfG ist aber nicht eine Grundrechtsverletzung durch den BGH, sondern eine der Parteien muss in einem Grundrecht oder grundrechtsähnlichem Recht durch die Valve-Maßnahmen verletzt worden sein bzw. verletzt werden und der Rechtsweg wurde ausgeschöpft.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 23. Februar 2010 - 15:05 #

Ja, dann machen wir halt eine Vorlesung Verfassungsrecht draus. Ich meinte, daß der BGH in aller Regel nicht so urteilen wird, daß danach immer noch jemand in seinen Grundrechten unzulässig eingeschränkt ist (komm jetzt nicht mit Schranken-Schranken, ok? ;))

Grinzerator (unregistriert) 15. Februar 2010 - 22:49 #

Ich verkaufe meine Spiele ohnehin nie weiter, also war dieser Nachteil von Steam für mich nie einer. Aber jetzt, wo hier Rechtssicherheit besteht, könnte Steam wirklich mal die Grundpreise der Spiele senken, die einfach zu hoch angesetzt sind.

Rechen 19 Megatalent - 16112 - 15. Februar 2010 - 23:56 #

ich denke, das die preise durch die publisher soweit oben sind, ansonsten würde steam ihr Retail-Geschäft schädigen

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 15. Februar 2010 - 22:57 #

Diese Koppelung der Spiele an die Accounts und nicht mögliche Wiederverkaufen ist eigentlich das einzige, was ich an Steam nicht mag. Andererseits habe ich meine Spiele seit jeher nicht weiterverkauft, daher ist das für mich persönlich kein Problem.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 15. Februar 2010 - 23:00 #

Vor allem - was bringt es denn heute noch, ein Spiel zu verkaufen? In Zeiten, wo selbst AAA-Titel nach wenigen Monaten in der Pyramide (oder bei Steam...) für nen virtuellen Appel und 'n Ei verhökert werden bekommt man doch eh nur noch SO wenig Geld für gebrauchte Titel, dass man es auch gleich lassen kann.

Sven 18 Doppel-Voter - 9221 - 16. Februar 2010 - 0:21 #

Das ist leider nur kurzfristig gedacht, Großer.

Ohne Gebrauchtmarkt besteht kein Preisdruck auf ältere Produkte und so schön ein einziger Standard wie Steam auch sein mag, er mündet in ein angebotsseitiges Monopol.

bam 15 Kenner - 2757 - 16. Februar 2010 - 0:28 #

Der Preisdruck entsteht schon allein deswegen, weil die Absätze im Spielemarkt recht schnell in den Keller gehen und nur durch einen geringeren Preis wieder auf ein höheres Niveau kommen. Ich denke man sollte den Gebrauchtspielemarkt nicht überschätzen. Allein weil Software sehr schnell altert (im Sinne der technischen und spielerischen Aktualität) kann das Interesse nur mit Budgetpreisen gehalten werden.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 16. Februar 2010 - 0:47 #

PC-Spiele hab ich wiederum nie gebraucht gekauft, allerdings einige PS2-Schätzchen (als ich mir ne PS2 zulegte) und den einen oder anderen Wii-Titel, bei dem ich zu geizig für den Vollpreis war (ja, so sind wir Schwaben ;-). Bei PC-Spielen ist in den meisten Fällen der Preisabfall recht schnell da (i.d.R. 6-12 Monate). Bei Konsolen hält er sich wirklich recht lange.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83891 - 16. Februar 2010 - 11:19 #

Zumindest in den USA macht die Ladenkette GameStop ein Riesengeschäft mit Gebrauchthandel (obwohl viele berichten, dass die echt schlecht zahlen beim Ankauf). Und natürlich geht einiges bei eBay um. Das ist den Herstellern schon lange ien Dorn im Auge, deswegen werden die über das Urteil froh sein...
...Na gut, das Urteil betrifft nur Deutschland, aber in anderen Ländern sieht's wohl auch so aus.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 16. Februar 2010 - 12:04 #

Ich finde, in Deutschland ist GameStop im PC-Bereich der am schlechtesten sortierte und der überteuertste Laden überhaupt. Was man da für zerknautschte Pappschachteln zahlen soll, ist regelmäßig an der Grenze zu unverschämt.

bam 15 Kenner - 2757 - 15. Februar 2010 - 23:16 #

Wenn man wirklich Steam-Spiele verkaufen will, dann legt man sich eben für jedes Spiel einen eigenen Account an. Das ist zwar nicht sehr elegant, aber funktioniert.

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 16. Februar 2010 - 0:51 #

... und verstößt noch dazu gegen die AGBs von Steam. Account-Sharing oder -Verkauf ist da nämlich verboten. Andererseits, wenn es keiner merkt... Wäre mir persönlich aber viel zu umständlich.

Die Gebundenheit stört mich bei Steam überhaupt nicht, verkaufe meine Spiele sowieso nie, schließlich kann es ja sein, dass ich Jahre später mal wieder Lust drauf habe. Einziger Negativpunkt an Steam sind die hohen Preise, sonst ist das aus meiner Sicht alles sehr gut.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 16. Februar 2010 - 0:48 #

Das solltest Du lieber nicht so laut sagen... ;-). Auch mir wäre das viel zu umständlich, für jedes Steam-Spiel je einen Account anzulegen.

Bei sowas sage ich immer: Das kann gut gehen, evtl. lange sogar. Aber irgendwann kommt der große Knall ;-).

Larnak 22 Motivator - 37541 - 16. Februar 2010 - 1:06 #

Gefällt mir gar nicht.

Mal davon abgesehen, dass man ein PC Spiel ja nicht unbedingt verkaufen muss, bedeutet das Urteil doch vor allem, dass in dieser Branche der Weg geebnet wird für weitere Einschränkungen des Verbraucherrechts.

Ubisoft hat da ja schon mal was vorbereitet...

BiGLo0seR 21 AAA-Gamer - 29336 - 16. Februar 2010 - 1:57 #

Dieses Urteil kann zwar den Weg für andere Einschränkungen ebnen, muss aber nicht, denn es bezieht sich nur auf diese eine Problematik. Sobald wegen etwas anderem geklagt wird, kann das Urteil wieder ganz anders aussehen, da würde ich nicht gleich ganz so schwarz malen ;).

Aber mit dem über Ubisoft hast natürlich auf jedenfall Recht...

Larnak 22 Motivator - 37541 - 16. Februar 2010 - 19:31 #

Das stimmt natürlich. Aber die Tendenz des Urteils ist recht deutlich. Und erstmal muss sich dann auch wieder jemand finden, der erneut bereit ist, eine Klage anzuregen, wenn mal wieder ein Publisher/ irgendweranders übertreibt.

Auf jeden Fall ist das Urteil kein Sieg für Verbraucherschützer ;)

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 16. Februar 2010 - 2:03 #

Das Urteil sagt auch nichts darüber aus, ob in Zukunft es auch so gesehen wird. Es wird ja nur danach gegangen wie es heutzutage ist. Und deshalb darf es so eine Beschränkung geben, da es noch genug Alternativen gibt wo es sie nicht gibt.

tintifaxl 13 Koop-Gamer - 1222 - 16. Februar 2010 - 10:23 #

Mit dem Urteil war zu rechnen. Schade ist es trotzdem. Man muss halt entscheiden, ob man mit diesem Nachteil zurechtkommt oder nicht.

Ich kaufe meistens Spiele über Steam, die weniger als 5 EUR kosten, oder deren Hauptpart im Multiplayer liegt.

Ausnahme ist derzeit Napoleon: Total War, aber das werde ich so lange spielen, bis es eh unverkäuflich ist, weil es neu nur noch 10 EUR kostet :-)

Easy_Frag 16 Übertalent - 4341 - 16. Februar 2010 - 11:02 #

Schade aber wenn kauf ich per steam eh nur noch "schnäppchenspiele".

Bernd Wener 19 Megatalent - 14832 - 16. Februar 2010 - 12:30 #

Hmm, macht mich jetzt auch nicht verrückt, da ich selten Spiele wieder verkaufe. Allerdings kaufe ich auf Steam (mit bisher einer einzigen Ausnahme, weil ich Dragon Age unbedingt an einem Sonntag haben wollte ;) keine Vollpreistitel. Blöd wird es nur dann, wenn es mal irgendwann kaum noch Spiele im Laden gibt (glaubt mir, der Zeitpunkt wird früher oder später kommen, wenn uns das Netz nicht vorher unter seiner Last zusammenbricht) und man dann trotzdem weiterhin den vollen Preis online zahlen muss.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 16. Februar 2010 - 13:36 #

Ohne Datenträger und/oder mit Internetpflicht (Aktivierung) kommt mir eh kein Titel ins Haus (es sei denn reine Onlinespiele, die sind eine Ausnahme). Von daher ist mir das Wurst.

AticAtac 14 Komm-Experte - 2319 - 16. Februar 2010 - 14:05 #

Ich habe für manche Kommentare hier kein Verständnis wie "ich verkaufe meine Spiele sowieso nicht ...".
Hier geht es darum, dass ein Stück Verbraucherrecht weiter eingeschränkt wird. Wenn es so weiter geht, dann siehts für die Verbraucher ganz düster aus. Und irgendwann wird dann die obige Gruppe der Leute treffen, denen es momentan egal ist. Aber dann ist es (wie immer) zu spät.

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 16. Februar 2010 - 14:12 #

Ich muß dich enttäuschen, du hast kein und hattes nie ein recht Firmen die Unterhaltungsware herstellen dazu zu zwingen die Sachen nur so herzustellen wie sie dir Persönlich gefallen.

AticAtac 14 Komm-Experte - 2319 - 16. Februar 2010 - 14:26 #

So, so. Ich habe schon viel "Unterhaltungsware" in meinem Leben gekauft und bis jetzt dürfte ich sie auch weiterverkaufen.

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 16. Februar 2010 - 14:42 #

Ja, das durftest Du, weil die Hersteller keine Möglichkeiten hatten, Dich beim Weiterverkauf einzuschränken.

Soweit mir bekannt ist gibt es aber für die Hersteller keine Pflicht, ihre Produkte so zu gestalten, dass der Käufer sie weiterverkaufen kann.

Bernd Wener 19 Megatalent - 14832 - 16. Februar 2010 - 15:33 #

Stimme Roland_D11 zu. Und @AticAtac: Es gibt immer noch eine ganz einfache Möglichkeit, dem zu entgehen: Kauf's nicht, wenn es dich stört. Niemand wird gezwungen, DRM-geschützte Spiele zu kaufen, soweit ich weiß. Und wenn es jemanden nicht stört, weil er seine Spiele ohnehin behalten möchte, dann ist das sein gutes Recht. Ich persönlich kaufe die Spiele, die ich spielen möchte und deren Entwickler ich für unterstützungswert halte.

Wieso sollte durch das Urteil der Weg für weitere Einschränkungen (und welche?) geebnet werden? Weder sehe ich, dass dadurch von dritten irgendwelche Begehrlichkeiten geweckt werden könnten (wie beispielsweise im Falle übermäßiger Datensammelei), noch glaube ich, dass es anderweitige Einschränkungen bedingt.

Früher oder später wird sich das am Markt ohnehin selbst regulieren. Sobald die Hersteller merken, dass sie durch die Trockenlegung des Gebrauchtmarktes dafür gesorgt haben, dass weniger Leute Spiele kaufen (einfach weil nicht unendlich viel Kaufkraft vorhanden ist), werden sie sich etwas einfallen lassen müssen.

Anonymous (unregistriert) 16. Februar 2010 - 16:51 #

Inwiefern sollte sich das Trockenlegen des Gebrauchtmarkts negativ auf die Einnahmen der Hersteller auswirken? Logisch ist doch eher, dass bei Ausschaltung dieser Alternative das so frei gewordene Geld in neue und Budget-Titel fließt...

Bernd Wener 19 Megatalent - 14832 - 16. Februar 2010 - 18:04 #

Auch ein mögliches Szenario. Meine Überlegung war: Kein Gebrauchtmarkt -> Mehr Leute kaufen sich die Spiele neu (also bei Release zum Vollpreis), aber dafür eben weniger Spiele insgesamt.

Timo 10 Kommunikator - 365 - 16. Februar 2010 - 18:34 #

Genau das ist ja das Ziel: Die Leute vom Gebrauchtmarkt zum Neuwarenmarkt zu bewegen. Also kommt es den Herstellern doch entgegen. Man kann auch anders argumentieren: Nur weil die Leute mehr Geld durch den günstigeren Gebrauchtmarkt haben, müssen sie nicht zwangsläufig Neuware kaufen. Sie können eben dadurch auch einfach mehr Gebrauchtware kaufen.
So gesehen ist die Argumentation von 3GoldeneRegeln meiner Ansicht nach nicht schlüssig.

Anonymous (unregistriert) 16. Februar 2010 - 15:03 #

DRM war bei Musik nicht in Ordnung und wird auch bei Filmen oder Spielen niemals Jubel bei mir auslösen. Der ehrliche Verbraucher hat mal wieder das nachsehen.

Und allen die hier tönen das man dann halt keine Spiele dort kaufen darf, sei gesagt das die Konkurrenz es inzwischen genauso macht (Blizzard, Ubisoft, etc.) und es bald keine Titel mehr gibt auf die man ausweichen kann.

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 16. Februar 2010 - 15:30 #

Bizzard ist schonmal falsch.

Anonymous (unregistriert) 16. Februar 2010 - 15:37 #

Ich dachte seid 2009 sind alle neuen Spiele von Blizzard an einen Battlenet-Account gebunden...

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 16. Februar 2010 - 15:45 #

Seit 2009 geht ja nicht, weil noch kein Spiel erschienen ist. :)

Battelnet ist noch freiwilig, wer es nicht benutzten will der macht es halt nicht. Bei Multiplayer sieht es anders aus.

Anonymous (unregistriert) 16. Februar 2010 - 16:04 #

Und was ist mit Starcraft 2 und Diablo 3. Die sind noch nicht erschienen, ja. Aber ohne einen Battlenet-Account geht da doch nichts, oder?

Timo 10 Kommunikator - 365 - 16. Februar 2010 - 18:38 #

Hm..ich dachte für World of Warcraft wäre Battlenet inzwischen Pflicht. Außer Blizzard hat dieses Vorhaben wieder geändert...

Larnak 22 Motivator - 37541 - 16. Februar 2010 - 19:34 #

Stimmt, allerdings macht es bei einem Onlinespiel auch keinen großen Unterschied, ob es jetzt ein WoW-Account oder ein BattleNet-Account ist.
Bei fast allen anderen Publishern erstellt man sich schon seit langem kein spielgebundenes, sondern ein publishergebundenes Konto für Onlinespiele (EA, Sony,..)

Bernd Wener 19 Megatalent - 14832 - 16. Februar 2010 - 15:41 #

Ganz brutal gesagt: Es gibt auch noch andere Hobbies :-P Ich bin auch kein Freund von übermäßigen DRM-Einschränkungen, aber mehr aus Faulheitsgründen. Ich schiebe die Neuinstallation meines Rechners schon seit Monaten hinaus, weil ich keinen Bock habe, mich um die Deaktivierung aller Spiele zu kümmern. Da ist Steam ein Segen: Client neu installieren, alle Spiele, die man wieder zocken will, herunterladen und fertig.

DerMitDemBlunt 14 Komm-Experte - 2483 - 16. Februar 2010 - 15:06 #

~~ dann macht man sich halt nen neuen account und verkauft diesen dann wenn man unbeding Spiele weiterverkaufen will. Hatte mit Steam noch nie wirklich nen Problem finds eigtl sogar extrem praktisch das ich mir einfach nur Steam ziehen muss und dann alle meine games auch auf andern Rechnern zocken kann.
Hat halt alles seine Vor und Nachteile.

Maestro84 19 Megatalent - - 18449 - 16. Februar 2010 - 15:31 #

Ich sehe das Thema Steam eher locker. Dort kaufe ich eh nur günstige Spiele, weil die neuen im Laden günstiger sind und außerdem kaufe ich nur noch Spiele, bei denen ich auch weiß, dass ich diese mehr als einmal spielen werde.

Anonymous (unregistriert) 16. Februar 2010 - 17:02 #

Teils grenzen die Kommentare hier schon ans irrelevante - natürlich stört diese Entwicklung Leute nicht, die mit dem Kauf oder Verkauf von Gebrauchtspielen noch nie etwas am Hut hatten.

Man muss aber schon sehen, dass die meisten Hersteller nun nicht wirklich auf Rosen gebettet sind und deshalb natürlich spätestens, wenn eine Kette wie Gamestop den Gebrauchthandel als großes Geschäft aufzieht, einen dicken Hals bekommen. Und das liegt keinesfalls nur daran, dass die Qualität der Spiele nicht gut genug ist. Die Entwicklungskosten sind enorm und Flops nie auszuschließen - wobei ja gerade die typischen Ansätze, so etwas zu vermeiden (extreme Franchise-Melking) dann ja auch wieder heftig kritisiert werden.

Wer in Zukunft auf die 'ganz großen', aufwendigst prodúzierten Titel nicht verzichten will, muss mit so etwas leben können. Zumal es nur der Anfang ist - auch wenn onLive aus Gründen der Infrastruktur noch schwer ins Rollen kommen sollte, ist das eindeutig die Zukunft. Wer damit nicht leben kann, wird sich dann halt entscheiden müssen, ob er dieses Hobby aufgeben, oder zumindest auf die 'Blockbuster', die mit Sicherheit diesen Weg gehen werden, verzichten will. Gefällt mir auch nicht, aber das ändert nichts an den Fakten.

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 16. Februar 2010 - 17:36 #

Was die Risikominimierung bei den Herstellern angeht, stimme ich Dir zu. Die Entwicklung eines Spiels ist heutzutage unglaublich teuer geworden, da ist der Gedanke der Hersteller, ein Verhalten wie das von Gamestop möglichst zu unterbinden durchaus nachvollziehbar.

Was ich aber nicht glaube, ist, dass ein Dienst wie OnLive die Zukunft sein wird. Das Internet in seiner Infrastruktur ist für derartige Dienste (sei es OnLive oder GaiKai oder...) in meinen Augen einfach nicht geeignet. Und ich denke nicht, dass sich an der Struktur des Internets in Zukunft viel ändern wird, dazu wären die technischen und finanziellen Hürden einfach zu hoch. In vielen Ländern ist schon sichtbar, wohin das führt: Bandbreitenbeschränkung, Volumendeckelung etc. pp.

Anonymous (unregistriert) 16. Februar 2010 - 18:26 #

Man muss aber auch sehen, dass die ersten Praxistests von onLive für eine sich in einem so frühen Stadium befindliche Technologie afaik bedenlich gut ausfielen - bedenklich deshalb, weil ich eigtnlich auch lieber als User selber soviel Kontrolle wie irgend möglich habe und das absehbare pay-per-play natürlich auch zu einer Verteuerung des Hobbys Spiele führen wird.
Und an die Theorie von der dauerhaft fehelenden Infrastruktur glaube ich nicht - das Internet wird auch in Zukunft, schon angesichts der enormen wirtschaftlichen Interessen, welche mittlerweile dran hängen, mit den steigenden Ansprüchen an die Bandbreite Schritt halten. Da bin ich druchaus bereit, diverse Wetten einzugehen. Die Prophezeiung, dass es da zu gravierenden Engpässen kommen wird, dürfte ähnlich zutreffend sein, wie die Mitte der 90er teils verbreitete Annahme, der PC würde aufgrund steigender Hardwarepreise zu einer elitären Angelegenheit...

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 17. Februar 2010 - 12:17 #

Nun, die Bandbreitenprobleme sind in einige Ländern (USA z.B.) schon Realität. Das Struktur-Problem hat zwei Facetten:

1. Die Infrastruktur ist in vielen Gebieten (landesunabhängig) nicht ausgebaut genug, ein großer Teil der Menschen hat keinen Zugang zu Breitband-Internet. Das wird sich auch in Zukunft nicht so schnell ändern, da es nicht viele Firmen gibt, die einen entsprechenden Ausbau finanzieren wollen. Das bremst alle Streaming-Angebote (sei es Film oder Spiel).

2. Die Infrastruktur selbst. Das Internet als unkontrolliert gewachsene Netzstruktur ist einfach nicht dafür geeignet, konstant derartige Bandbreiten wie für OnLive notwendig wären bei akzeptabler Latenz durch die Gegend zu schaufeln. In begrenztem Rahmen (Laborbedingungen) funktioniert das, sobald aber einige hunderttausend Teilnehmer verteilt auf so einen Dienst zugreifen wollen, wird es sehr schwierig. Alleine die Zugriffsverwaltung ist eine Last, mit der normale Websites nicht zurecht kommen (man kann via DDos-Attacke auch Riesen wie Google unbeweglich machen).

Wir laufen dort langsam an technische Grenzen, die sich mit dem Bereitstellen von noch mehr Servern nicht beheben lassen. Und, wie ich vorher schon geschrieben habe, einen Technologiesprung für das Internet sehe ich nicht. Den hat es bisher auch nicht gegeben, abgesehen von der Bandbreite ist das Internet immer noch identisch mit dem, was vor fast 20 Jahren online gegangen ist.

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 16. Februar 2010 - 17:46 #

Ich bin auf die schriftliche Urteilsbegründung gespannt. Da werden wir dann was sich die Herren Richter so gedacht haben.

Ich persönlich kann für beide Seiten Argumente finden.
Sachen (Schaufel, Auto= kann man in die Hände nehmen, verwenden und Verkaufen. Diensleistungen (Kino, Frisör) erlebt man.
Ein Computerspiel ist eben irgendwo zwischen einer Sache und einer Dienstleistung.

Dieses Grundsatzurteil müsste dann aber auf Filme auch angewant werden finde ich.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 17. Februar 2010 - 10:37 #

Mach Dir da mal nicht allzu große Hoffnungen. Ich kenne natürlich diesen Fall auch noch nicht im Detail, aber der BGH entscheidet nicht immer zum Zweck der Vereinheitlichung des Rechts und der Steigerung der Rechtssicherheit für zukünftige Fälle, sondern oft genug auch einfach nur im konkreten Einzelfall.

Die Begründung für das Ergebnis könnte auch in juristischen Formalien liegen oder auf andere Weise so aussehen, daß man für andere Sachverhalte nahezu gar nichts ableiten kann, z.B. "nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte war es unter individueller Abwägung der Interessen beider Parteien im hiesigen Fall so zu entscheiden, daß [...] ...und es konnte daher dahinstehen, ob in anderen Sachverhalten, die nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits sind, [so oder anders] zu entscheiden wäre."

Aber auch ich bin gespannt auf die Urteilsbegründung. Man kann schlicht und einfach bei www.bundesgerichtshof.de unter "Entscheidungen" nach Veröffentlichungsdatum sortiert nachschauen.

Anonymous (unregistriert) 16. Februar 2010 - 18:21 #

Ich verkaufe Spiele auch nicht, aber ich will sie verschenken können, z.B. an Freunde und Bekannte.
Ich möchte ein unbekanntes Spiel ausprobieren können, bevor ich
es verschenke - gerade bei Software für Kinder.
Ebenso ist es ein legitimes Anliegen von Schülern, Spiele tauschen und
wieder verkaufen zu können. Wer das unterbindet fördert doch
nur den Markt für Schwarzkopien.

Das Urteil des BGH bedeutet doch nur, dass wir ein neues
Gesetz brauchen, dass Anbieter zwingt, den Tausch oder
die private (unentgeltliche) Weitergabe von Lizenzen
(für Unterhaltungsmedien) zu ermöglichen.
Denkbar wäre ja z.B. eine 14-tägige Sperrfrist, in der
ich eine Lizenz nicht wieder weitergeben kann, um
irgendwelchen Wildwuchs zu verhindern.

Anonymous (unregistriert) 16. Februar 2010 - 18:30 #

Solange sie am Gebrauchthandel gar nicht partizipieren, dürfte es den Herstellern relativ Wurst sein, ob ein Teil der dortigen Umsätze dann statt dessen in Raubkopien geht. Zumal ja die Account-Bindung und ähnliche Maßnahmen - gerade wenn z.B. Multiplayer auch an Steam et al gebunden ist - Otto-Normalkopierer das Leben zumindest etwas verkomplizieren.

fragpad 14 Komm-Experte - P - 2613 - 16. Februar 2010 - 18:30 #

Bin kein Jurist, aber so wie ich es verstehe ist das was ich bei Steam kaufe dann eine Nutzungslizenz und keine Ware - kann das jemand beantworten ?

Sollte dem so sein, dann müßte Steam die Spiele unter dem Ladenpreis anbieten, da diese Lizenz einen geringeren Wert darstellt als eine Ware, die ich mit nach Hause nehmen kann.

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 17. Februar 2010 - 12:19 #

Ja, Du kaufst bei Steam nur eine Lizenz. Nur unterscheidet sich das nicht von Software aus dem Laden, wenn man ein Spiel im Laden kauft, erwirbt man auch nur eine Lizenz. Auch wenn man z.B. Windows im Laden kaufe, erwirbt man immer nur eine Lizenz.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 11. März 2010 - 13:23 #

...und das Eigentum an einer DVD-ROM für 4 cent ;))

Anonymous (unregistriert) 16. Februar 2010 - 18:41 #

Viel schlimmer sind meiner Meinung nach die agb's von Nintendo bzgl. Ihre
n virtual console Titeln. Da sind die games nämlich nicht an einen acount gebunden, sondern an die Konsole! Geht deine wii mal kaputt musst Du alle Titel zum Vollpreis nochmal laden. Insofern find ich die Regelung bei Steam gar nicht mal so schlecht.

Grinzerator (unregistriert) 16. Februar 2010 - 18:52 #

Deine Wii war noch nie kaputt, oder? Wenn du die kaputte Konsole nämlich an Nintendo schickst, bekommst du alle VC-Titel gutgeschrieben und kannst sie dir auf die neue Konsole runterladen. Das macht Nintendo sogar, wenn die Garantie von der Konsole schon abgelaufen war.

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 16. Februar 2010 - 20:09 #

Um ihr System schön unter Kontrolle zu halten. Naja, ist ja erlaubt.

GrayFox 11 Forenversteher - 698 - 16. Februar 2010 - 20:17 #

Gibt es in anderen EU-Ländern ähnliche Regelungen oder sieht es dort ganz anders aus?
 
Sollte es Länder geben, in denen der Weiterverkauf unter allen Umständen erlaubt ist, könnte eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof angestrebt werden. Vielleicht kann man dadurch auch eine Grundsatzentscheidung erwirken bzw. die EU-Politiker durch die Klage auf das Thema aufmerksam machen, damit eine EU-weite Regelung zu Papier kommt.
 
PS: Der europäische Gerichtshof hat damals auch die Bundeswehr per Urteil dazu gezwungen, Frauen den Dienst an der Waffe zu ermöglichen.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 17. Februar 2010 - 10:39 #

Gutes Beispiel :-) ...das KÖNNTE ein, zwei Leute mehr in Europa interessiert haben, jedenfalls auf der politischen Ebene.

Earl iGrey 16 Übertalent - 5093 - 17. Februar 2010 - 14:22 #

Guter Beitrag. Spannendes Thema.

j-d-s 07 Dual-Talent - 146 - 17. Februar 2010 - 16:19 #

Man kann natürlich Steam-Zeug weiterverkaufen. Einfach für jedes Spiel n neuen Account anlegen und den dann verkaufen.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 18. Februar 2010 - 11:38 #

Von rechtlichen Fragen mal abgesehen ist das aber eher Theorie, oder? Weder massentauglich noch kundenfreundliches Verfahren und höchstens im Einzelfall eine Umgehung des Grundprinzips dieses Vertriebswegs.

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