Bildquelle: Wikipedia (von Team Tim Eulitz, unter CC BY 4.0)
Im Hauptquartier des Entwicklers und Steam-Betreibers Valve gab es offenbar einen Einbruch. Wie Game Rant berichtet, soll ein Langfinger Equipment und Games im Wert von mehr als 40.000 US-Dollar aus dem Hauptsitz der Firma in Bellevue, Washington gestohlen haben.
Der Einbruch ereignete sich bereits im vergangenen Monat. Weit kam der Dieb allerdings nicht, denn schon wenig später wurde er bei dem Versuch ertappt, die gestohlene Ware bei einer Gamestop-Filiale zu verkaufen (Videoaufnahmen liegen der Polizei vor). Inzwischen wurde gegen den 32-jährigen mit dem bürgerlichen Namen Shawn Shaputis Anklage erhoben. Wieso er sich ausgerechnet Valve als Ziel seines Einbruchs aussuchte, ist nicht bekannt.
Der Source-Code für Half-Life 3 war anscheinend nicht dabei, denn dann wäre das bereits im Netz aufgetaucht. :)
Und ich dachte, dass wäre der Grund für den Einbruch gewesen. Wahrscheinlich enthielt die Datei nicht genug um etwas zu leaken. :-D
War es ja auch, der „Diebstahl“ war nur die Ablenkung.
Sowas in der Art war auch mein erster Gedanke :-)
Verdammt, du hast es schon geschrieben. ;)
40.000 US-Dollar...sollte Gabe in 20min eigentlich wieder drin haben.
Aber nur, wenn er in den 19 Minuten zuvor 40.000 Dollar das Klo runterspült.
War vermutlich eine abgeranzte Couch, in deren Ritzen noch ein wenig Kleingeld steckte.
Idiots! Die Spiele kriegt man doch für wenige Euro auf Steam ;). Ich hätte das Schachbrett, die Action-Figuren und mindestens noch das Schild mitlaufen lassen ^^.
Mal blöd gefragt: Wie ist das mit der Nennung des vollen Namens von Tatverdächtigen?
Gute Frage! Hierzulande gilt glaub ich "Persönlichkeitsrechte vs. öffentliches Interesse". In diesem Fall hier besteht mMn kein öffentliches Interesse, sodass der Nachnahme abgekürzt werden sollte.
hier besteht doch ein gewisses öffentliches Interesse (das der Gamer)
"den Gamern" geht dieser Fall am Allerwertesten vorbei, der Typ ist ja niemand, der der Allgemeinheit geschadet hat. Wäre er zB. ein Hacker, der bei Valve wertvolle Kundeninformationen erbeutet hat, sähe die Sache anders aus.
Es ist allerdings in den USA üblich, Kriminelle an den Pranger zu stellen. In Deutschland zum Glück noch nicht. Ich finde GG tut sich mit der vollen Namensnennung keinen Gefallen.
Ich hätte jetzt gedacht, bei 'nem Straftatbestand herrscht immer öffentliches Interesse!?
Der Staatsanwalt kann m.W. eine Ermittlung aber auch einstellen, wenn das öffentliche Interesse gering oder gar nicht vorhanden ist.
Kürzlich ist mir ein Fall von häuslicher Gewalt durch meine Twitter-Timeline gelaufen, in dem das Verfahren gegen den geständigen Partner wegen eines nicht vorhandenen öffentlichen Interesses eingestellt worden sei. Wobei mir nähere Details auch nicht bekannt sind.
Sorry, aber das halte ich für ein Gerücht. Das wäre Strafvereitelung durch die Staatsanwaltschaft
Kann ich nix zu sagen. Aber das gescannte Schreiben lief darauf hinaus:
"Bei einem sogenannten Privatklagedelikt kann die Staatsanwaltschaft darüber hinaus auch dann das Ermittlungsverfahren einstellen, weil es lediglich an einem fehlenden öffentlichen Interesse zur Strafverfolgung fehlt. Dies ergibt sich aus § 376 StPO."
(https://www.fachanwalt.de/ratgeber/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-und-was-bedeutet-die-einstellung)
Da auf eine Zivilklage verwiesen wurde, halte ich das nicht für ein Gerücht sondern für plausibel. Aber das ist Spekulation, da wir beide den Fall nicht kennen.
Jetzt möchte ich häusliche Gewalt nicht bagatellisieren, aber gerade im Bereich der Beleidigung ist die Niederlegung mangels öffentlichen Interesses üblich.
Hmmm, ja wirklich eine gute Frage. Speziell, da der Name ja (zumindest in den USA) seit gestern bekannt und via Twitter veröffentlicht ist.
Die Frage ist aber, nur weil der Name in einem anderen Land veröffentlicht werden darf, ist das hier auch erlaubt und gelten spezielle Regeln fürs Internet?
Wobei das eine Abwägung ist. Selbst beim mutmaßlichen Mörder von Lübke agieren die Medien uneinheitlich. Bei einem gewöhnlichen Einbrecher und Dieb kann man den Nachnamen aber schon abkürzen, finde ich.
Der kann nicht nur abgekürzt werden, sondern muss sogar.
Das öffentliche Interesse ist allein an dem Sachverhalt befriedigt. Von der Person selbst geht weder eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung aus, noch handelt es sich um eine öffentliche Person. Daher sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die Persönlichkeitsrechte des Täters höher zu werten als das öffentliche Interesse und daher vollständige Name zu vermeiden.
Nur weil andere Quellen den Namen nennen, ist es nicht gleich erlaubt.
An der Stelle habe ich aufgrund meines deutschen Rechtsverständnisses auch gleich gestockt. Aber in den USA herrscht doch ein anderes. Aus meiner Sicht hätte man hier auf einer deutschen Website durchaus drauf verzichten können, da die Info (für mich) keinerlei Mehrwert bietet.
Ging mir auch so und ich stimme dir zu. Wegen mir müsste der volle Name da nicht stehen.
Jepp, sehe ich auch so, den kennt hier doch keiner, von daher tut sein Name doch relativ wenig zur Sache.
Valve geht pleite. Ach ja, und der PC ist tot.
Ach, das zahlt Gabe doch aus der Portokasse..
Die Diebe haben Datenträger für den Half Life Patch holen wollen.
hat der gedacht, die hätten kisten voller bargeld?
Er scheint generell nicht viel nachgedacht zu haben...
Weit kam der Dieb allerdings nicht, denn schon wenig später wurde er bei dem Versuch ertappt, die gestohlene Ware bei einer Gamestop-Filiale zu verkaufen
Auweia, bei Valve einzubrechen bedarf ja schon einiger Vorarbeit, aber dann versuchen die Spiele über eine Gamestop-Filiale zu verkaufen. Der ist in der Nominierung zum Vollpfosten des Monats ganz weit vorn vermute ich.
Entweder stand zufällig das Fenster zum Abort offen oder sein üblicher Hehler, wollte die Spiele nicht.
Meine Frage wäre eher: Was ist handlich klein und 40.000 US - Dollar wert?
Gabe Newell schonmal nicht.
Natürlich nicht. Für den bezahlt Gamestop höchstens 99 Cent.
Gute Frage ;)