Protest gegen EU-Urheberrechtsreform: Deutsche Wikipedia geht offline

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9. März 2019 - 16:58 — vor 5 Jahren zuletzt aktualisiert
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Wenn Ende März das EU-Parlament zusammenkommt und über eine Reform des Urheberrechts abstimmt, haben die Reformgegner bereits mobil gemacht.  Allen voran die vielleicht stärkste Gruppe der Meinungsmacher, die über 200 Autoren der deutschen Wikipedia. Diese haben sich in einer öffentlichen Abstimmung mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Online-Nachschlagewerk am 21. März für 24 Stunden zu sperren. Stattdessen wird ein Protest-Banner sichtbar sein, das unter anderem zu Demonstrationen am 23. März aufruft sowie eine Empfehlung, die Abgeordneten des EU-Parlaments persönlich zu kontaktieren.

Die Wikipedia-Autoren sehen in den geplanten Gesetzesänderungen eine Infrastruktur für Zensur, die sich politisch ausnutzen lässt und freie Plattformen stark einschränkt. Dazu heißt es: 

Laut breiter Einschätzung von Wissenschaft, Wirtschafts- und IT-Verbänden, Internet-Pionieren, Bürgerrechtsorganisationen und Millionen von Menschen wird diese Reform in der Fassung das freie Internet durch die de facto Pflicht von Upload-Filtern (Artikel 13) und ein strenges Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 11) selbst für kleinste Unternehmen massiv beeinträchtigen. [...] Laut Artikel 13 wären Plattformen nun dazu verpflichtet, Lizenzen mit den Rechteinhabern von urheberrechtlich geschützten Inhalten abzuschließen. Es wird allerdings nicht definiert, mit welchen Rechteinhabern dies geschehen soll.

Wird das Fehlen einer Lizenz festgestellt, drohen unmittelbare Strafen für die Plattformbetreiber. Auch namhafte Publikationen wie Spiegel Online, Die Zeit und Süddeutsche Zeitung haben bereits ihren Unmut gegen die drohende Reform geäußert. Befürwortet werden die Änderungen unter anderem von der GEMA, dem Bundesverband Musikindustrie und dem Axel-Springer-Verlag. Wenn ihr euch ein exaktes Bild der Lage machen wollt, findet ihr auf der ausführlichen Wikipedia-Seite zum Thema alle Informationen.

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266509 - 9. März 2019 - 17:14 #

Stoppt die Zensurmaschine – Rettet das Internet! #Uploadfilter #Artikel13:

https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter-artikel13-saveyourinternet

@change.org

Sylar 13 Koop-Gamer - 1687 - 9. März 2019 - 17:41 #

:D Hab das Thema schon auf GG vermisst, danke für den Beitrag!
Jetzt würde mich noch eines brennend interessieren:
Was denkt ihr, wie sich ein Artikel 13 auf GamersGlobal auswirken würde?

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 9. März 2019 - 18:21 #

Meine spontane Antwort wäre: Gar nicht. Dann fallen mir doch noch die Videotests ein und da wäre ich mir mit den Zitatklauseln unsicher, aber die NDAs bei den Vorabtests dürften dazu auch Klauseln enthalten sowie sie auch viele (ungültige) AGB bei Videospielen enthalten sind.

Letztlich sehe ich darin eine aufgebauschte Diskussion. Es ist ja nicht so als würde zum Beispiel Youtube nicht schon heute Uploadfilter einsetzen und ungenehme Inhalte sperren.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 9. März 2019 - 18:48 #

Das Problem an Artikel 13 ist:

Fällst du als Anbieter in den Anwendungsbereich der Richtlinie, dann MUSST du diese ominösen Verhandlungen mit allen Urhebern der Welt führen UND du MUSST teure Upload-Filter-Technologie lizensieren (die derzeit nur Facebook und Google haben).

Ich habe früher Musik gemacht und diese auf einer Plattform für Gema-freie Musiker hochgeladen. Der Betreiber hat damit im Jahr wahrscheinlich einen dreistelligen Euro-Betrag eingenommen, war damit aber schon kommerziell und wird unter diese Richtline fallen. Die Konsequenz ist, dass die Seite schließen wird. Analog gilt das für Seiten, die z.B. Hobbyschreibern mit eigenem Upload eine Plattform zum präsentieren ihrer Werke geben, oder Hobbyfotografen, oder Hobbyköchen mit ihren Rezepten...

Wo das praktisch im Sinne der Urheber ausgehen soll ist mir schleierhaft. Die einzigen, die profitieren, sind die großen Content-Anbieter (GEMA, Musikverlage, etablierte Autoren und witzigerweise YouTube durch das Lizensieren der 100 Mio. $ teuren Content-Id-Filter).

Ist GG davon betroffen? Das hängt davon ab, ob die Seite ein Anbieter i.S.d. Artikel 13 ist oder nicht. Ich würde Jörg dazu raten, User-Uploads, z.B. für Screenshots, abzuschalten, um da auf der sicheren Seite zu sein, weil die Alternative durchaus die Privatinsolvenz sein kann.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 1:57 #

Ein wunderbares Beispiel des Missverständnisses: Ein betroffener Plattformbetreiber musst nicht mit allen Rechteinhabern Verhandlungen führen, um die Werke zu lizenzieren, außer er erlaubt alle Werke auf seiner Plattform. Auch die Art der Kontrolle fällt unter einen Gummibegriff (Stand der Technik), aber dieser ist nicht gleichbedeutend mit Uploadfiltern.

Bleiben wir einmal bei Deinem Beispiel der GEMA - freien Musikplattform: Der Plattformbetreiber wird sich sicherlich abgesichert haben. Entweder prüft er also alle eingereichten Werke oder er schiebt die Verantwortung in der AGB auf Dich ab. Bisher ist letzteres der übliche Weg und der Plattforminhaber hat so alle Vorteile ohne die Nachteile, welcher er auf den Nutzer abwechselt, aber die Legalität dieser Klausel ist in der EU zumindest umstritten.
Wenn dieser Weg nun weg fällt, müssen die eingereichten Werke also geprüft werden. Ob dieses nun durch einen Uploadfilter, ein Heer von Menschen, der Verringerung der Veröffentlichung oder gar durch ein Vertrauensverhältnis entsteht, ist solange egal, solange das System zuverlässig funktioniert.

Bei den ganzen Hobbyisten, welche Inhalte erstellen, stellt sich erst einmal die Frage, ob eine nötige Schöpfungshöhe erreicht wird, um unter den Urheberschutz zu fallen. Gehen wir der Einfachheit halber einmal davon aus, daß eine Plattform proforma von jedem eine unentgeltliche Standardlizenz einfordert. Ich bin mir nun in diesem Fall nicht sicher, aber im allgemeinen können auch verbindliche Verträge per E - Mail abgeschlossen werden, wie man es vielerorts von der Registrierung eines Nutzerkontos kennt.

Was soll das ganze nun bringen?
Dies steht sogar in dem Vorlage: Homogenisierung des Urheberrechts der Mitgliedsstaaten und die Anpassung an die Realität.
Das Problem ist mehr, daß es in der Tat das Internet, wie wir es kennen, verändern könnte. Die großen Marktteilnehmer haben kein Interesse an dieser Richtlinie, weil sie nationale Gesetze möglichst ignorieren, aber eine gesetzlich einheitliche EU ist zu mächtig, um sie ignorieren zu können. Kleine Anbieter haben kein Interesse daran, weil auch für sie die sorglosen Zeiten ebenso vorbei wären. Der durchschnittliche Nutzer hat kein Interesse daran, weil er eventuell nicht mehr kostenlos illegal Inhalte konsumieren kann.
Sprich die Gesetzgebung kehrt in den Wilden Westen ein.

Ist diese Regelung perfekt? Nein, aber sie ist annehmbar. Gibt es rechtliche Unsicherheiten? Natürlich, aber dies ist bei jeder Gesetzesänderung / - einbringung üblich und regelt sich in der Praxis.

v3to (unregistriert) 10. März 2019 - 3:30 #

Die Sache mit der Schöpfungshöhe sehe ich auch als allgemeines Problem. In einer perfekten Welt würde jeder Urheber seine Werke direkt mit einer entsprechenden Lizenz zusammen bereitstellen. Das ist aber nicht der Fall, wird es vermutlich auch niemals sein und die Urheberrechtsnovelle macht nicht vor den Toren der EU halt. Wo ich eine allgemeine Schwierigkeit sehe, ist für kleine Plattformbetreiber die Grenzen des Ganzen beurteilen zu können und es ist für mich auch der Grund, warum die Regelung alles andere als annehmbar ist. Es läuft de fakto darauf hinaus, dass nur pauschale Filter überhaupt für gewisse Rechtssicherheit sorgen können. Ob die dann überhaupt sinnvoll funktionieren oder von den Kosten her für Betreiber von Foren sich im bezahlbaren Rahmen halten werden, ist dann nochmal fragwürdig. Der Status Quo schreit geradezu nach Missbrauch seitens Abmahn-Anwälten und wenn ich an die Masse an community-basierten Initiativen oder Foren denke, sehe ich Kahlschlag im großen Stil.

Der Witz an der Sache - und so verstehe ich auch zb die kritischen Videos von Kanzlei WBS, Herr Newstime und von diversen anderen - ist ja nicht der Umstand, dass man Urhebern in die Suppe spucken will. Das ganze Thema ist seit Jahren überfällig und für Institutionen wie der Gema oder VGWort scheint mir der Rahmen auch soweit valide. Der ganze Wildwuchs drumherum macht die Sache problematisch und nach den Statements, welche ich aus der Politik dazu gehört habe, scheint diesbezüglich das Verständnis nur bis zur eigenen Schreibtischkante und dem eigenen Kontaktverzeichnis zu gehen.

Ein persönliches Beispiel: Ich betreibe zwei Webseiten. Auf einer stammt sämtlicher Content von Teammitgliedern und entsprechend lizensierten Quellen, da bestehen also klare Verhältnisse. Die zweite Webseite c64pixels.com (momentan aus technischen Gründen offline) ist eine Datenbank für Fullscreen-Grafiken, welche für den Commodore 64 entstanden sind. Das Projekt besteht seit 2011 und hat als Ziel, einen historischen Überblick von 1982 bis heute um dieses spezielle Thema zu bilden. Es ist btw das einzige Projekt dieser Art, welches freie und kommerzielle Werke zusammenfasst und auch die Basishardware der Artists berücksichtigt. Wer sich nun ein bisschen mit der Materie befasst, kommt allerdings schnell an den Punkt, dass speziell Werke aus den 80er und 90er Jahren bezogen auf Urheberrecht oder auch Jugendschutz ein kaum zu überblickendes Feld sind - selbst wenn der Urheber bekannt und erreichbar sein sollte.
Bislang bin ich mit dieser Situation der Form umgegangen, dass ich einen abgegrenzten privaten Bereich gibt, um kritisches Material aus der Öffentlichkeit raus zu halten (seit der DSGVO ist dazu auch der Mitgliederbereich stark eingeschränkt). Mein Umgang mit den Künstlern war bislang lockerer Kontakt über soziale Medien, deren Webseite, E-Mail oder andere offensichtliche Methoden. Dem Fall gestellt, ein Artist hätte ein Problem mit der Bereitstellung gehabt (ist bislang nie passiert) wäre der Zugriff darauf beschränkt worden und fertig.
Wenn jetzt die Urheberrechtsnovelle in der aktuellen Form kommt, brauche ich gar nicht darüber nachdenken, die Webseite weiter zu führen. Es ist ein Fass ohne Boden, sämtliche Künstler proforma ausfindig zu machen und alle Werke auf mögliche Rechter weiterer Parteien abzuklopfen und mit allen Lizenzvereinbarungen zu schließen. Alleine, wenn ich an die schiere Masse an Boris-Vallejo-Kopien denke, wird mir schwindelig.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 4:04 #

Ich sehe in Deinem Beispiel c64pixels.com gerade keinen "Profitzweck" und damit auch nicht in wiefern dieses interessante Projekt unter die Richtlinie fallen würde. Eventuell wäre es in diesem Fall sogar eine Verbesserung Deiner Lage.

Das Menschen aber durch ihre Tätigkeit in "ungeahnte" Rechtsfelder vorstoßen ist bei weitem nichts neues. Ein Beispiel: Modellschiffe sind rechtlich gesehen ebenso Wasserfahrzeug wie ein ausgewachsenes Containerschiff und fallen unter das See - oder Binnenrecht. Zusätzlich kommen dann noch lokale Verordnungen und eventuell Umweltgesetze hinzu. In einer perfekten Welt würde man also all die für einen relevanten Gesetze und Verordnungen kennen, bevor man das Schiffchen ins Wasser lässt. In unserer Welt fährt man solange damit wie es keinen stört "Kraft" des gesunden Menschenverstandes.

v3to (unregistriert) 10. März 2019 - 10:27 #

Da das bereitgestellte Material zu einem recht großen Teil kommerzieller Natur ist, überzeugt mich das nicht wirklich. Jedenfalls, so lange ein existierender Berufstand von Massenabmahnungen lebt. Die Richtlinie zielt auf "Anbieter von Diensten zur Nutzung von Online-Inhalten, deren Hauptzweck es ist, eine große Anzahl von urheberrechtlich geschützten Werken bereitzustellen". Das schließt nichtkommerzielle Datenbanken jedenfalls nicht aus.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 10. März 2019 - 11:17 #

‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes.

Würde ich - ohne die Seite zu kennen - erstmal bejahen.

Providers of services such as not-for profit online encyclopedias, not-for profit educational and scientific repositories, open source software developing and sharing platforms, electronic communication service providers as defined in Directive 2018/1972 establishing the European Communications Code, online marketplaces and business-to business cloud services and cloud services which allow users to upload content for their own use shall not be considered online content sharing service providers within the meaning of this Directive.

Hier könnte die Seite mit gutem Willen unter "not-for profit online encyclopedia" fallen. Rechtssicher ist das aber nicht.

Das weitere Problem:

Fällt man daraunter und führt keine Lizenzverhandlungen oder hat keinen Uploadfilter (beides muss kumulativ sein), dann folgt

If no authorisation is granted, online content sharing service providers shall be liable for unauthorised acts of communication to the public of copyright protected works and other subject matter, ...

mit liable als Schlüsselwort. Ich lese da raus, dass der Seitenbetreiber haftbar ist - sprich, dass er Urheber fiktive Lizenzkosten als Schadensersatz fordern kann.

Das wäre ein massiver Unterschied zur DSGVO:
Da kann die Behörde was machen (mit Augenmaß) oder ein Konkurrent kann Unterlassung verlangen. Verdienen können aber nur die Anwälte.

Bei Artikel 13 können die Urheber fiktive Lizenzkosten erstattet bekommen, habe also ein direktes eigenes finanzielles Interesse daran, solche Prozesse zu führen.

Betreibst du die Seite nicht als GmbH, haftest du für Prozesskosten und Lizenzkosten mit dem Privatvermögen.

Ahja, die Ausnahmen für KMU:

Du fällst raus, wenn du weniger als 10 Mio. Euro Umsatz hast UND weniger als 5 Mio. Nutzer UND die Seite jünger als drei Jahre ist.

Mit dem letzten Kritierium schießt du einen Großteil der kleinen Seiten für Musiker, Autoren, Fotografen oder eben auch solche
spielehistorischen Seiten ab.

Severin (unregistriert) 10. März 2019 - 14:38 #

> Rechtssicher ist das aber nicht.

Das ist doch das Problem an der ganzen Sache. Gesetzestexte sollten doch eher Rechtssicherheit schaffen, denn Unklarheiten erzeugen, und vor allem sollten sie kein Umfeld schaffen, bei dem sich die Abmahnindustrie schon vorfreudig die Hände reibt und den Stift mal aufwärmt.

Das Problem zudem mit dem "Non-Profit" ist, dass der deutsche Gesetzgeber ja selbst private Seiten schon als Gewinnorientiert ansieht, sobald da auch nur ein Fizzelchen Kommentar oder gar ein Affiliate-Link oder Werbung drauf zu finden ist.

Und da halt viele Seiten auf diese Art der Gegenfinanzierung für die Kosten angewiesen sind, sind sie somit automatisch Gewinnorientiert.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 15:06 #

Nein Rechtssicherheit entsteht erst durch eine Spruchpraxis. Ein Gericht orientiert sich sowohl am Text des Gesetzes als auch an dessen angestrebten Sinn. Abgesehen davon muss die Richtlinie erst noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Severin (unregistriert) 10. März 2019 - 15:09 #

Das ist schon klar. Aber der Artikel ist doch viel zu schwammig orientiert, als dass hier überhaupt so etwas wie Rechtssicherheit (dann durch besagte nationale Gesetzgebung) möglich wäre.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 15:45 #

Das sind sie in den Richtlinien eigentlich immer, weil eine Umsetzung in nationale Recht auch nicht trivial ist und auch nicht dafür da ist um Rechtssicherheit zu bieten, sondern den Staaten Hinweise auf die Absicht geben und Sinn des Artikels geht klar hervor.
Bei der DSVGO gibt es immer noch relevante Punkte, welche nicht rechtssicher sind, weil schlicht eine Verordnung noch fehlt. Vieles was "Experten" allerdings im Vorfeld kritisiert haben, ist schlicht nicht eingetreten.

Sylar 13 Koop-Gamer - 1687 - 11. März 2019 - 0:27 #

Kann man das so überhaupt vergleichen? Die DSGVO ist ja keine EU-Richtlinie sondern eine EU-Verordnung, diese müssen nicht in nationales Recht umgewandelt werden weil sie unmittelbar gelten. Ist es denn überhaupt in Stein gemeiselt, dass Die Copyright Reform überhaupt als Richtlinie und nicht vielleicht doch als Verordnung kommt?

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. März 2019 - 4:27 #

Es ist eher ein Gleichnis bei den prophezeiten Folgen.

Als Verordnung wird sie zumindest so nicht kommen, weil dafür der Text nichts taugt. Auch alle bisherigen Abstimmungen wären nichtig. Man müsste also ganz von Vorne anfangen.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 15:49 #

Pardon aber fiktive Lizenzkosten sind gerade im Bereich der Photographie kein neues Problem und dazu gibt es durchaus eine Spruchpraxis über die statthafte Höhe.

Würdest Du sagen, daß die fragliche Seite von v3to über das aktuelle deutsche Urheberrecht besser abgesichert ist?

Olipool 19 Megatalent - P - 13529 - 9. März 2019 - 22:21 #

Gar nicht würde ich nicht so einfach sagen. Immerhin ist Content durch User hochladbar. Wie will man denn vernünftig verhindern, dass keiner im Forum mal ein Meme mit den Simpsons oder so hochlädt außer alles abschalten. Mein Beileid für alle Seitenbetreiber, die das betrifft. Die DSGVO hat schon riesen Kopfschmerzen gemacht, ich kann mir gut vorstellen, dass auf diesen Müll viele kleine Seiten keine Lust mehr haben und dicht machen.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 9. März 2019 - 23:02 #

Lustigerweise ist der Vergleich mit der DSGVO durchaus passend... zumindest für Personen, welche dem deutschem Recht unterliegen. Die Änderungen sind ebenfalls marginal und das Tamtam darum groß, weil die eigentlich bereits bestehenden Gesetze als unverhältnismäßige Änderungen und Eingriffe präsentiert werden.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 9. März 2019 - 23:51 #

Das sehe ich als Jurist etwas anders. Bei der DSGVO bestand die Sorge vor einer Abmahnwelle, die aber zum Glück ausgeblieben ist. Ja, es wurde auch mit Millionen-Bußgeldern Panikmache betrieben, aber da musste man - wenn man sich an den richtigen Stellen informiert hat - keine Angst vor haben.

Bei Artikel 13 geht es für betroffene Unternehmen um Lizenzverhandlungen mit allen Urhebern (wobei niemand weiß, wie das gehen soll, wer die erteilen soll und was die kosten sollen) UND um das Lizensieren von Uploadfiltern von Youtube oder Facebook - nur wer beides nachweisen kann, haftet nicht für von Dritten begangene Urheberrechtsverstöße.

Schon allein Kosten und Aufwand für die Einrichtung von Lizenzen mit Urhebern und Youtube für Content-Id - oder die Alternative der Haftung (bei Nebenprojekten mit kleinen Überschüssen natürlich mit dem Privatvermögen - wird eine Reihe kleinerer Seiten für Musiker o.Ä. zum Schließen zwingen. Also gerade kleine Angebote, bei denen nicht-professionelle Kreative ihre Werke hochladen, werden damit die größten Probleme haben.

Wer profitiert? Youtube, da gibt es die Filter ohnehin schon und die Konkurrenz hat es schwerer.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 2:16 #

Als ob die Datenschutzbehörden plötzlich nach ihrem Schattendasein als zahnloser Papiertiger alles niedermetzeln würden... Ok ok gewisse Firmen haben nicht umsonst die DSGVO fristgerecht vorbildlich umgesetzt. ;-)

Die Abmahnwelle wäre schon nach dem BDSG ebenso möglich gewesen. Am ehestens hatte allgemeine Panikmache diese Welle begünstigt, aber dieser Sorte Juristen fehlte es wahrscheinlich an einer entsprechenden Basis.

Der Rest steht zwar oben, aber kennst Du als Jurist ein anderes Medium, bei dem der Ersteller und nicht der Verlag als erstes die rechtliche Keule trifft? Wenn Rundfunkveranstalter X morgen im Fernsehen ein Film zeigt, dessen notwendige Rechte sie nicht erworben haben, trifft die Strafe doch auch nicht den entsprechenden Angestellten oder?

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 10. März 2019 - 11:20 #

Ja, aber beim Rundfunk werden die Beiträge selbst erstellt und geprüft. Bei Youtube alleine werden pro Minute 400 Stunden Material hochgeladen.

Wer soll das prüfen? -> Die Uploadfilter oder Haftung.

Nehmen wir als die Uploadfilter (und zahlen Lizenzgebühren an Google, die alleine schon so manche kleine Seite ziemlich belasten werden - zusätzlich zu dem Aufwand für die Lizenzverhandlungen mit weltweit allen Urhebern).

Jetzt zeige mir bitte den Algorithmus, der all das zuverlässig erkennt, Parodien und Zitate dabei nicht beschneidet etc.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 15:32 #

Ja beim größten Anbieter dieser Art und mein erster Kontakt mit der Richtlinie war der offene Brief der Youtube - Geschäftsführerin, welcher auch gleich erklärte, was für eine Katastrophe Artikel 13 darstellt und man Youtube wohl schließen müsse alleine schon weil man diese Zensur nicht unterstützen könnte noch wolle. Es war also ebenso ungewollt witzig wie Zuckerbergs Aussagen zur DSGVO.

Klar diese Massen kann man nur noch schlecht mit Arbeitskraft erschlagen und ein Vertrauensprinzip ist ebenfalls nicht mehr möglich. Ein Millardenkonzern wie Google wird als versuchen das Problem mit Uploadfiltern zu erschlagen. Aber dies gilt damit nicht automatisch für Kleinanbieter, welche man ja viel lieber als Bedrohungsziel darstellt.

Interessant wird es dann wenn ein Kleinanbieter mittels einer händischen Prüfung eine Rate von 99,9% erreicht und ein Uploadfilter irgendwo bei 80% oder noch weniger herumdümpelt. Dann könnte man nämlich von Youtube durchaus verlangen ebenfalls händisch zu prüfen. Ja es ist ein absurdes Gedankenspiel.^^
Die Richtlinie fordert übrigens ebenfalls eine effiktive Möglichkeit falsch-positive zu korregieren über eine Beschwerdestelle, welche Youtube zur zeit ebenfalls nicht hat,

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 10. März 2019 - 15:50 #

Händisch ist es ja nicht besser. Ab einer gewissen Größe der Sperrdatenbank kamn kein Mensch das noch überblicken.

Und kleine CC-Projekte haben zudem gar nicht die Personaldecke, um nun zusätzlich auch noch jeden Upload händisch zu prüfen.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 16:05 #

Kleine Unternehmen unterliegen aber auch schon heute einer Sorgfaltspflicht eben keine derartigen Verstöße zu begehen. Wenn man wie ich die Abschiebung des Risikos auf den Uploader (vielleicht noch gegen ein Handgeld) als nicht statthaft ansieht (Gibt es dazu europäische Rechtssprechung? Mir fällt gerade nur die niederländische Streambox ein), ändert sich nichts an der Situation.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 10. März 2019 - 17:02 #

Bisher gibt es aber das Providerprivileg (Notice & Takedown), das entfällt und es wird direkt gehaftet.

Ich sehe das im Übrigen komplett anders als du. Eine irgendwie geartete Plattform ist kaum zu betreiben, wenn jeder Idiot da etwas fremdes hochladen kann und die Plattform direkt haftet.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 17:47 #

Wir beide waren uns beim Urhebergesetz ja auch nie einig. Warum sollten wir dies also jetzt ändern? ;-)
Was Du aber beschreibst, ist schlicht fehlerhafter Aufbau, welcher sich schlicht strukturell aus dem rechtslosen Raum des Internets entwickelt hat.

Das "Providerprivileg" dürfte die kleinen Anbieter allerdings auch wenig Schutz bieten, außer sie haben eine eigene Rechtsabteilung dafür. Dies wäre zumindest Beobachtung aus der Praxis.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 10. März 2019 - 20:16 #

Ist ja auch ok, jeder darf seine eigene Meinung haben, auch wenn ich die nicht teile ;-)

Auch beim "rechtslosen Raum des Internets" bin ich nur halb bei dir. Ja, den gibt es. Aber die seriösen Anbieter erreichst du auf rechtlichem Wege schon jetzt, die unseriösen werden sich auch um Artikel 13 nicht scheren...

Wie eingangs irgendwo gesagt, ich bin absolut nicht gegen eine faire Vergütung für die Urheber. Aber diese Richtlinie erlegt Betreibern völlig überzogene Pflichten auf und nebenbei wird eine unnötige Zensurmaschinerie aufgebaut. Da hätte es bessere Wege gegeben.

Allein das "nicht älter als drei Jahre" zu streichen und wirklich nur die 10 Mio € / 5 Mio Nutzer-Plattformen zu erfassen, und nicht auch die 10.000 € / 5.000 Nutzer-Plattformen, hätte das jedenfalls sehr entschärft...

Myxim 18 Doppel-Voter - 9435 - 10. März 2019 - 13:46 #

Das Problem haben weder Youtube noch die anderen Großen, die installieren einfach Uploadfilter mit deren ganzen technsichen Nachteilen, die halt auch dazu führen können dass Zitate und andere erlaubte Sachen eventuell im Zweifel nicht mehr hochgeladen werden können.

Ich denke eher wird das Angebot an Konkurrenzplattformen noch mehr schwinden und dadurch die Markmachtder großen zementieren denn nach 3 Jahren muss ja praktisch jede Plattform praktisch entweder Lizenzen (welches kleine ANgebot kann sich das Leisten, oder Filter anschaffen, wo ich auch befürchte dass die kleines das nicht können.

Auch andere Angebote werden sicherlich wegfallen.

Was GG angeht denke ich, dass das ganze in den NDAs ja jetzt schon geregelt ist und man dadurch hier weniger Probleme erwarten sollte, vor allem da die Videos ja nicht nur durch YT gehostet werden.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 10. März 2019 - 13:54 #

Stimme dir zu, aber eine kleine Korrektur: In Art. 13 heißt es, dass die Lizenzen eingeholt werden müssen UND die Uploadfilter eingerichtet werden müssen.

Die Gefahr für Plattformen in der größe von GG (sofern Sie unter den Anwendungsbereich fallen) ist ja nicht das von NDAs abgedackte Material, sondern das von Usern hochgeladene, z.B. abgeschriebene News:

1. Für solch einen Fall müsste GG (wie gesagt, nur wenn die Seite in den Anwendungsbereich fällt) im Vorfeld bereits Lizenzverhandlungen mit allen Seiten im Internet, von denen News abgeschrieben werden können führen. Folgefrage: Warum sollte jede Seite mit jeder anderen Seite kostenlose Lizenzen vereinbaren? Wenn nicht, was soll es kosten? Völlig offen...

2. Dann müsste ein Filter bei jedem Newsupload prüfen, ob der Text schon in einer Datenbank hinterlegt ist und ggf. ausfiltern.

Nur dann würde die Seite nicht haften, wenn doch mal ein Nutzer eine News abschreibt und hochlädt.

GG sollte es schaffen, ggf. duch Einschränkungen bei Uploads an anderer Stelle, nicht unter den Anwendungsbereich zu fallen - Seiten für Fotos etc. werden da nicht rauskommen.

Und selbst wenn eine Seite nicht darunter fällt - wenn der vermeintliche Urheber klagt, muss im Zweifel in einem teuren Gerichtsprozess geklärt werden, ob das tatsächlich so ist oder ob Artikel 13 nicht doch greift...

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 15:57 #

Pardon aber welche News erreicht den bitte die nötige Schöpfungshöhe um unter die Richtlinie zu fallen? Wenn dem so wäre, wäre es ebenso jetzt schon abmahnfähig.
Uploadfilter sind auch keine Pflicht, sondern werden gerade von den Kritikern des Artikels als ausschließliche Möglichkeit gesehen, was aber nicht Bestandteil der Richtlinie ist.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 10. März 2019 - 17:09 #

Nehm meinetwegen eine Plattform für GEMA-freie Musiker als Beispiel. Oder Fotoplattformen für Creative Commons-Bilder, da hast du die Schöpfungshöhe in jedem Fall erreicht.

Bisher regelt § 10 Nr. 2 TMG, dass der Betreiber bei unverzüglichem Handeln nach Information eben nicht haftet.

Und "Uploadfilter sind keine Pflicht" höre ich immer wieder. Es steht aber in Artikel 13, dass Plattformbetreiber haften, außer sie haben

(...)
(b) "made, in accordance with high industry standards of professional diligence, best efforts to ensure the unavailability of specific works and other subject matter for which the rightholders have provided the service providers with the relevant and necessary information, and in any event"
(...)

Wie, wenn nicht mit Uploadfiltern stellt ein Betreiber denn "in Einklang mit den fortgeschritten Industriestandards" sicher, dass gemeldete Werke nicht hochgeladen werden?

Vielleicht am Beispiel einer Fotoplattform, bei der Fotograf X 10.000 Fotos zum Sperren gemeldet hat?

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. März 2019 - 18:08 #

Erschlagen mit Arbeitskraft, Begrenzung und Vertrauensbasis. Also den Dingen welche man in der analogen Welt seit Jahrhunderten tut und niemand auf die Idee kommen würde von Fremden Millionen von Photos sofort und ungeprüft weiterzuverkaufen. Ok die Möglichkeiten der Verarbeitung begrenzten allerdings auch die angelieferte Menge, so daß das Missverhältnis deutlich keiner ausfallen muss.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 10. März 2019 - 20:07 #

Und das ist dann "high industry standards of professional diligence"? Ich würde sagen eher nicht.

Und "Vertrauensbasis" im anonymen Internet? Auch da würde ich mich nicht drauf verlassen.

Ich sehe da keine Alternative zu den Uploadfiltern.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. März 2019 - 5:29 #

"high industry standards of professional diligence" oder um bei der Deutschen Phrase zu bleiben "Stand der Technik" ist schlicht ein Gummibegriff und wird erst vor Gericht relevant, wenn Du als Kleinunternehmer aber schon vor Gericht stehst, liegt das Kind schon im Brunnen.

Im Punkte Vertrauen bist Du bei GG ja gerade auf der falschen Webseite. Ab den Rangstufen 7 bekommt man die Rechte um Inhalte freizuschalten und wir haben ja schon festgestellt, daß Jörg auch nach aktuellem Recht bereits jetzt der rechtliche Ansprechpartner wäre als Verleger. Klar wir sind hier im Paradies, aber glaubst Du es wäre bei freien professionellen Inhalterstellern im Internet anders?

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 11. März 2019 - 8:46 #

Aber es steht ja nunmal der "Stand der Technik" drin, und wenn man vor Gericht steht, sollte man also irgendwelche dementsprechenden Maßnahmen vorweisen und mit Vertrauen und Arbeitskraft alleine wird es da schon schwierig. Also weiterhin keine Alternative für die Uploadfilter...

Aber ja, vor Gericht ist in jedem Fall blöd. Aber das ist ja ein weiteres Problem - wo vorher erstmal der Notice & Takedown-Hinweis stand, steht jetzt direkt die Haftung, die zuvor nur bei unterbliebener Löschung kam, und damit auch ein direktes finanzielles Interesse an einem solchen Verfahren.

Deshalb sollte GG aber auch darauf achten, möglichst offenkundig gar nicht erst in den Anwendungsbereich zu fallen. Es reicht ja für ein teures Verfahren schon, dass du irgendjemanden hast, der vor Gericht klären will, ob du überhaupt unter Art 13 fällst oder nicht.

Ich bleibe dabei, das hätte man alles viel besser lösen können, insb. auch im Hinblick auf die Anforderungen an kleine Seiten - die sind im Grunde mein Hauptkritikpunkt.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. März 2019 - 9:30 #

Nein den der Nachweis erfolg dann über eine Überprüfung der Plattform selbst oder einen Anwendungstest des Systems. Letztlich wird der Anwalt A immer behaupten, das die verwendete Technik nicht der Stand der Technik ist und Anwalt B ihm widersprechen. Lass doch einfach den Facebook Uploadchecker 80% (30% ohne Falschpositive) und den Google 70% (40% ohne Falschpositive) Erkenungsraten haben. Schwupps ist man wieder vor Gericht, wenn man sich nicht einigt.
Ich habe auch nicht behauptet, daß es leicht sein würde oder gar schmerzlos. Es kann gut sein, daß Deine Musikplatform dann nur noch 5 Werke in der Woche veröffentlichen kann. Nicht umsonst sieht die Hackordung bei großen Konzernen erst die Buchhaltung zusammen mit der Rechtsabteilung.

Ob die Notice & Takedown - Regelung in Deutschland bleibt, wissen wir aktuell noch nicht, da dies erst in der Umsetzung enthalten sein könnte. Ein Grundsatzpapier wie diese Richtlinie muss diese Dinge noch nicht alle Regeln. Soll es auch gar nicht. Wenn diese Kritik daran dort ebenfalls enthalten sein sollte, dann hätte man es auch gleich als Verordnung raushauen können.
Daß wir uns bei diesem Papier mit seinen 80 (38) Seiten und 24 Artikeln über 2 Artikel mit 6 Seiten streiten würde (eigentlich nur Artikel 13 mit 4 Seiten) fällt bei mir auch nicht unter "könnte man alles besser machen"

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 11. März 2019 - 17:49 #

Wir können auch gerne darüber diskutieren, wie misslungen Artikel 11 ist - hat schon in Deutschland eine Bilanz von -8 Mio Euro gebracht, in Spanien 0 Euro und nun soll plötzlich alles besser werden - nur nicht für die Urheber dank Total Buyout. Also jedenfalls für Springer, denn der Verlag alleine würde ca. 2/3 des völlig fraglichen Ertrags einstreichen:

https://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-so-viel-geld-wuerden-die-verlage-von-google-bekommen-1809-136436.html

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. März 2019 - 23:19 #

Ja könnten wir, nur sind wir uns bis auf einen Punkt einigt: Wenn eine Branche jahrelang als Drohung diese Gesetze so gefordert hat, darf sie sich auch nicht beschweren, wenn dieses Gesetz so kommt... und es auch bleibt.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 12. März 2019 - 0:04 #

Na, dann können wir die Diskussion glaube ich damit versöhnlich abschließen ;-)

Dominius 18 Doppel-Voter - P - 10019 - 11. März 2019 - 6:04 #

Da muss ich doch gleich mal nachfragen:

Gilt das wirklich nur für News und nicht auch für Kommentare und Forenbeiträge?
Schließlich sind ja auch Texte (und damit meine ich jetzt nicht Artikel 11) geschützt. Und in einem Kommentar oder einem Forenbeitrag könnte ich auch einen Ausschnitt von "Winds of Winter" unterbringen.
Müssten dann nicht auch Kommentare etc. gefiltert werden auf alle möglichen Texte?

Aladan 25 Platin-Gamer - P - 57121 - 11. März 2019 - 7:01 #

Hm aber das ist doch das Artikel 11 Thema? Ein öffentlich zugänglicher Kommentar mit dem Ausschnitt eines Urheberrechtlich geschützten Textes müsste darunter fallen.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. März 2019 - 8:06 #

Dies hängt von zwei Dingen ab:
1. Fällt die Plattform unter Artikel 13?
2. Liegt der Ausschnitt im Bereich des Zitatrechtes?

Dominius 18 Doppel-Voter - P - 10019 - 12. März 2019 - 2:29 #

Aber das ist doch genau mein Punkt.

Vermutlich fallen sehr viele Webseiten unter Artikel 13, weil diese Definition sehr weit auslegbar ist. Und es ging mir explizit darum, dass das eben nicht vom Zitatrecht gedeckt ist.

Ich sehe da ein massiven Problem bei allen Seiten, die Kommentarfunktionen oder ein Forum anbieten, weil dann dort auch jeder Beitrag erst durch einen massiven Textfilter muss.
Sobald es da nur einen einzigen Referenzfall gibt, wo irgendwer wegen des eigenen Forum erfolgreich verklagt wurde, wird es keinerlei Kommentarfunktionen und offene Foren mehr im EUNet geben. (Und EUNet wird dann für die Überreste des Internets der angemessene Name sein.)

Maestro84 19 Megatalent - - 18456 - 9. März 2019 - 17:45 #

Ich bin noch skeptisch, ob der Gegenwind so notwendig ist, aber vielleicht sehe ich auch einfach weniger schwarz als manch andere Nutzer. Aber egal was kommt, ich mache meine Wahl einer Partei sicher nicht von solch einem, für mich, kleinen Thema abhängig. Bliebe ja sonst außer der CDU nur noch die Partei der Blauen.^^

NovemberTerra 13 Koop-Gamer - 1564 - 9. März 2019 - 22:26 #

Seltsam wie du Braunen buchstabierst ;-)

Nein aber ich geb dir insofern recht als dass auch ich die Wahl einer Partei nicht von einem Thema abhängig mache. Und sind wir mal ehrlich.. beim Thema Internet bekleckert sich keine Partei mit Ruhm.
Und wenn morgen Wahlen wären.. puh.. dann hätte ich null Ahnung was ich wählen würde.

Bei mir wird sich das in den nächsten Monaten/Jahren wohl zeigen, je nachdem welche Partei sich mit Themen auseinander setzt die ich als große Baustellen betrachte bzw. die mich schlicht auch selber betreffen wie zb Rente, Pflege, Wohnungssituation aber auch härtere Strafen zb. im Straßenverkehr, damit der Staat mal auf den Tisch hauen kann.
Aber auch Dinge wie Firmen die expandieren möchten es aber nicht können weil irgendwer der Meinung ist dass nen Vogelbrutplatz wichtiger ist, obwohl bereits Ausgleichsflächen geschaffen wurden. Es muss immer in ner gewissen Relation stehen und sowas grenzt in meinen Augen schon fast an Wirtschaftssabotage.

Tungdil1981 19 Megatalent - 16681 - 9. März 2019 - 19:16 #

Welch seltene und durchdachte Meinung. Kann dir da nur zustimmen.

Jonas S. 21 AAA-Gamer - P - 25071 - 9. März 2019 - 20:28 #

Och, es ist nicht nur dieses Thema in der die Union aufs falsche Pferd setzt.

Severin (unregistriert) 9. März 2019 - 20:38 #

Genauso wie die Opposition. Oder die rote Schlangenpartei.

Jonas S. 21 AAA-Gamer - P - 25071 - 9. März 2019 - 21:16 #

Es gibt keine perfekte Partei. Aber sagen wir es mal so, die Parteien nützen mir wenig, wenn sie sich nur für die Wirtschaft und deren Unternehmen einsetzen, aber währendessen die Mittelschicht wegbricht und die allgemeine Armut wächst.

Sega-Ryudo 14 Komm-Experte - 2396 - 9. März 2019 - 18:32 #

Artikel 13 ist doch etwas Positives. Endlich hört das Geld verdienen mit Dingen die andere produziert haben endlich auf. Die Piraterie ist vorbei, Kreativität wird endlich geschützt.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 9. März 2019 - 18:40 #

Die Intention von Artikel 13 ist gut. Die Umsetzung ist ein ziemliches Desaster und zeugt nicht von technischem Sachverstand.

Lencer 19 Megatalent - P - 14562 - 9. März 2019 - 18:48 #

Ja, genau, ich werde dann jeden sofort verklagen, der meine Grafiken und Karten aus der Wikipedia nutzt, ohne sich sklavisch an die genauen Vorgaben von Creative Commons zu halten. Das Gesetz schießt über das Ziel hinaus.

Q-Bert 25 Platin-Gamer - P - 56357 - 9. März 2019 - 18:46 #

Nein, Artikel 13 ist nicht positiv, denn es verlagert die Entscheidung, was rechtlich schützenswert ist, auf die Plattformanbieter (die haften zukünftig, nicht mehr der Uploader).

Das ist fatal, genau wie bei Facebook & Co bzgl. der Fakenews etc., denn hier wird von Wirtschaftsunternehmen (größtenteils US-Konzernen) verlangt, "Recht zu sprechen"! In Zukunft entscheidet nicht mehr ein Richter darüber, was legal oder illegal ist, sondern YouTube, Google, Facebook. Und im Zweifel, schon aus Selbstschutz, entscheiden die präventiv gegen den Uploader. Das fördert keine Kreativität, es zementiert nur vorhandene Strukturen und Denkmuster.

Mal ganz abgesehen davon, dass das die Filterung von "illegalen" Inhalten nur der 1. Schritt ist. Der 2. Schritt ist die Ausfilterung von "unerwünschten" Inhalten. Die Grenzen sind fließend.

Severin (unregistriert) 9. März 2019 - 19:09 #

Leider sind die Kreativen genau die, die garantiert nichts davon abkriegen.

Großkonzerne wie Google interessiert es weiterhin schlichtweg nicht, im Zweifelsfall wird entweder hart blockiert oder ausgesessen, weil man bei einem Rechtsstreit eh den längeren Atem hat.

Viele kleine Seiten/Foren etc. dagegen haben massive Einschränkungen und können quasi nicht mehr Rechtssicher existieren.

Da war/ist die Aufregung über die DSGVO ein Dreck dagegen.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36252 - 9. März 2019 - 20:31 #

Glaubst Du wirklich Softwarepiraten, die ihre Server irgendwo in China haben, lassen sich von Artikel 13 abschrecken? Und YouTube nutzt bereits jetzt Uploadfilter, aktuelle Kinofilme sucht man dort vergeblich.

Die Leidtragenden werden kleine, kommerzielle Websites sein, die Usercontent oder Kommentare zulassen.

Für Seiten wie Perlentaucher könnte es auch eng werden.

Inso 18 Doppel-Voter - P - 11395 - 9. März 2019 - 21:46 #

Genau so ist es, es ist kein weltweiter Filter, sondern nur einer der die interessiert die ihre Server "hier" stehen haben. Alle anderen lachen sich kaputt, und freuen sich auf neue Kunden was ihre Server betrifft..

Dominius 18 Doppel-Voter - P - 10019 - 11. März 2019 - 6:02 #

Um ein Haar hätte ich die Ironie übersehen :D!

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 9. März 2019 - 18:51 #

Ich wittere Millionen ungemachter Hausaufgaben.

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 9. März 2019 - 19:39 #

Die sollten das lieber eine ganze Woche durchziehen... ich weiß nicht, ob das bei 24 Stunden so eine große Auswirkung auf unsere Gesellschaft hätte.

TheRaffer 23 Langzeituser - P - 40298 - 9. März 2019 - 22:34 #

Ich glaube da geht es akut eher um das Symbol. Und ein Tag ohne Wiki wird viele Menschen irritieren.

Olipool 19 Megatalent - P - 13529 - 10. März 2019 - 0:47 #

Denke ich auch. Das ist keine Erpressung im Sinne, dann schalten wir halt ab sondern ein: seht mal, so kann es kommen.

vgamer85 (unregistriert) 9. März 2019 - 20:03 #

Das können die doch nicht so einfach machen!Zur Hilfe!Wo soll ich Infos herbekommen:/ Wikipedia ist toll.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36252 - 9. März 2019 - 20:32 #

Hast Du vielleicht noch irgendwo eine Encarta-CD rumfliegen? ;-)

Unregistrierbar 18 Doppel-Voter - 10829 - 9. März 2019 - 21:09 #

Ich halte den Schutz von Urheberrechten für eine dringende Notwendigkeit. VOn daher habe ich keinerlei Probleme mit Artikel 13.

Die "freie Verbreitung von Wissen", wie es sich die Wikipedia auf die Fahnen schreibt, ist etwas anderes als die Schaffung von Kunst. Leider wird hier oft irrtümlich beides miteinander gleichgesetzt, weswegen dann natürlich daraus geschlossen wird, Artikel 13 wäre Zensur. Ist halt aber nicht so.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 9. März 2019 - 21:28 #

Wie ich oben schon länger dargelegt habe, trifft das vor allem kleine Plattformen, ist rechtlich-handwerklich nicht gut und verursacht mehr Kollateralschäden als Nutzen. Die Ausnahmen für KMUs sind ein schlechter Witz und helfen SeitenSeiten wie GG nicht, da älter als drei Jahre ubd werden diverse Seiten für Hobbymusiker, -fotografen oder -schreiber zur Schließung zwingen.

Die Intention ist absolut richtig, die Umsetzung das Gegenteil.

Inso 18 Doppel-Voter - P - 11395 - 9. März 2019 - 21:49 #

Wie oben auch geschrieben, denkst du das hört auf? Sind doch nur ein paar Staaten die das überhaupt prüfen, der Rest der Welt kann weitermachen wie bisher. Da interessiert das keinen was gehostet ist, und auch nicht woher der runterladene stammt.

Cupcake Knight 18 Doppel-Voter - 11032 - 9. März 2019 - 21:50 #

Ich sehe in Artikel 13 nur 0 Beitrag zum Schutz von Urhebern, sondern nur Schutz von Rechteverwertern.

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 9. März 2019 - 21:54 #

Genau so ist es leider.

zfpru 18 Doppel-Voter - 10896 - 9. März 2019 - 21:33 #

Intressante Maßnahme.

EvilNobody 15 Kenner - 3141 - 10. März 2019 - 10:57 #

Wir werden alle sterben!

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266509 - 10. März 2019 - 12:36 #

Die Änderung an sich ist gar nicht das Schlimmste, das Problem sehe ich in der aktuellen Struktur der Internet-, Medien-, Rechte- und Konzern-Landschaft. Diese wird dazu führen, dass mit einer Änderung des §13 das Netz nicht mehr das sein wird, was wir uns unter freiem Zugang und Meinungsfreiheit vorstellen. Upload-Filter funktionieren einfach noch nicht. Das würde Zensur an allen Ecken und Enden bedeuten. Es darf in dieser Form auf keinen Fall kommen!

LRod 19 Megatalent - - 18642 - 10. März 2019 - 12:57 #

Genau, hier eine aktuelle Übersicht zu möglichen Konsequenzen für ehrenamtliche und kleine Angebote:

https://www.golem.de/news/uploadfilter-reform-bedroht-foren-und-lehrmittelangebote-im-netz-1903-139894.html

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. März 2019 - 8:09 #

"Das würde Zensur an allen Ecken und Enden bedeuten."
Das "Internet" wird bereits fleißig von den Plattformbetreibern "zensiert".

Severin (unregistriert) 11. März 2019 - 15:53 #

Naja, dass Plattformbetreiber Hausrecht haben, sollte klar sein.

Aber noch (!) hindert dich niemand daran, irgendwo selbst eine kleine Seite zu hosten, um deine Meinung kund zu tun.

K-SNiff 12 Trollwächter - 1166 - 11. März 2019 - 8:41 #

Die Aktion wird jetzt auch schon als terroristischer Akt bezeichnet.
https://mobile.twitter.com/cepic_sf/status/1104327755267796992

Sylar 13 Koop-Gamer - 1687 - 11. März 2019 - 15:17 #

Ist die Aktion auf der französischen Wikipedia die gleiche wie auf der deutschen? Sollte wieder meine franz. Sprachkenntnisse aufbessern, daher hab ich auf dem twitter thread nicht alles verstanden :(

K-SNiff 12 Trollwächter - 1166 - 12. März 2019 - 8:38 #

Den Thread hab ich nicht gelesen. Aber so eine Aktion als terroristische Methoden zu bezeichnen ist bedenklich meiner Meinung nach und ein schlag in die Fresse für die Hinterbliebenen von richtigen Terroranschlägen.

Severin (unregistriert) 12. März 2019 - 14:22 #

Naja die Dame ist Lobbyistin, was willst du anderes erwarten... Die hat keinen moralischen Kompass.

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