Online-Shopping: "Rückgaberecht einschränken!", fordert DIHK

Bild von Stefan1904
Stefan1904 128595 EXP - 30 Pro-Gamer,R10,S3,A10,J10
Darf als Pro-Gamer die seltene „30“-Medaille tragen.Platin-Gamer: Hat den sehr hohen GamersGlobal-Rang 25 erreichtAlter Haudegen: Ist seit mindestens 10 Jahren bei GG.de registriertAlter Haudegen: Ist seit mindestens 5 Jahren bei GG.de registriertGold-Jäger: Hat Stufe 11 der Jäger-Klasse erreichtGold-Gamer: Hat den GamersGlobal-Rang 20 erreichtSpürnase: Deckt häufig exklusive News aufAlter Haudegen: Ist seit mindestens 3 Jahren bei GG.de registriertScreenshot-Meister: Hat 5000 Screenshots hochgeladenMeister der Steckbriefe: Hat 1000 Spiele-Steckbriefe erstelltRedigier-Guru: Hat 5000 EXP fürs Verbessern von Beiträgen gesammeltIdol der Massen: Hat mindestens 10.000 Kudos bekommen

9. Dezember 2009 - 1:40 — vor 14 Jahren zuletzt aktualisiert
Dieser Inhalt wäre ohne die Premium-User nicht finanzierbar. Doch wir brauchen dringend mehr Unterstützer: Hilf auch du mit!

In Deutschland genießt der Verbraucher bei sogenannten Fernabsatzverträgen – das sind Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmen über Telefon, Internet oder andere Fernkommunikationsmittel geschlossen werden – ein 14tägiges Widerrufsrecht. Zu den wenigen Ausnahmen von dieser Regelung gehören entsiegelte Datenträger wie Musik-CDs, Computer- und Videospiele sowie sonstige Software.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) – die Dachorganisation der 80 deutschen Industrie- und Handelskammern – hat sich nun für eine Beschränkung der Rückgaberechte bei Online-Geschäften ausgesprochen. Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben kritisiert den steigenden Missbrauch des Widerrufsrecht von Verbrauchern, die immer öfter gebrauchte Ware zurückschickten, die dann nicht mehr als neu verkauft werden könnten. Dazu gehören laut Wansleben speziell Waren, die nur für einen kurzen Zeitraum gebraucht werden, wie Weihnachtsdekoration, Kostüme für Karneval, Smokings oder Abendkleider. Es käme sogar vor, dass Verbraucher über eBay Winterreifen kaufen würden und dann nach einem zehntägigen Urlaub vom Widerrufsrecht Gebrauch machen würden.

Wansleben fordert von der EU, den oben erwähnten Ausnahmekatalog um Produkte, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden können und nicht mehr originalverpackt sind, zu erweitern. Dies sei auch im Interesse des Verbrauchers. Ansonsten könnten solche Produkte bald aus dem Online-Handel verschwinden. Am morgigen Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof über das Thema Verbraucherrechte bei Internetbestellungen.

Stefan1904 30 Pro-Gamer - 128595 - 8. Dezember 2009 - 21:40 #

Ich schicke auch öfters mal Ware (Technikartikel) zurück, aber nur, wenn ich damit nicht zufrieden bin. Gebrauchte Kleidung geht mir aber auch zu weit.

BiGLo0seR 21 AAA-Gamer - 29336 - 8. Dezember 2009 - 21:58 #

Seh ich genauso. Irgendwo muss es auch Grenzen geben und ich finde es eine Frechheit wenn Leute Kleidung (nach dem Anlass für die sie sie gebraucht haben) zurückgeben oder Winterreifen. Nur verallgemeinern sollte man diesen Widerruf des Rückgaberechts nicht.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 8. Dezember 2009 - 22:21 #

Ich habe heute einen Kunden gehabt, der eine Grafikkarte nach exakt 13 (,5) Tagen zurückgegeben hat. Mit dem Argument "Wollt halt CoD durchspielen, hat gereicht, jetzt brauche ich die nicht mehr". Und das im "offline-Handel" mit freiwilliger Kulanzrücknahme. Bei dem Typen übrigens dann ausnahmsweise mal nicht, sorry.

BiGLo0seR 21 AAA-Gamer - 29336 - 8. Dezember 2009 - 22:33 #

Das ist sowas von unverschämt und frech, da könnte ich rasend vor Wut werden. Kann nur zu gut verstehen dass ihr bei dem Typen in dem Fall (vor allem wenn er es noch so deutlich gesagt) die Grafikkarte nicht zurückgenommen habt.

Knight 13 Koop-Gamer - 1307 - 9. Dezember 2009 - 11:47 #

@Dod:

Hast nur richtig reagiert. Wenn ein Kunde diese offensichtliche Dreistigkeit besitzt und das so offen zugibt, hat er´s nicht anders verdient. In diesem Fall darf man auch gerne mal auf solch einen "Kunden" pfeiffen.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 9. Dezember 2009 - 11:52 #

Trotzdem wieder dumm, dass es nur die Kunden erwischt (auch aus Zeitmangel), die "zu dumm" sind, es zuzugeben. Ich hatte auch schon lange Diskussionen, dass eine Grafikkarte nicht mehr zurücknehme, weil der Kunde offenbar alle 10 Tage eine neue Karte mitnimmt, die dann aber auch pünktlich wieder zurückgibt um eine neuere mitzunehmen. DAS hat schon nichts mehr mit "muss ja ausprobieren" zu tun. Ein wenig Informieren hilft übrigens im Vorfeld auch. Und wenn dann die Karte "nieeee benutzt" wurde aber trotzdem Staub und Haare im Lüfter kleben, dann biete ich nur noch freundlich an, doch 30% des Kaufpreises einzubehalten oder sie eben nicht zurückzunehmen. Wer dann patzig wird, darf gehen. König Kunde schön und gut - aber wenn der König seine Sklaven verarscht gibts nen Aufstand ;) .

Knight 13 Koop-Gamer - 1307 - 9. Dezember 2009 - 12:04 #

jup, schau mal etwas weiter unten, hatte das parallel auch dort angesprochen.

Ben 13 Koop-Gamer - 1745 - 9. Dezember 2009 - 11:40 #

Haste einen Ladenverbot mit draufgepackt?

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 9. Dezember 2009 - 11:47 #

Nee, rausgeflogen wäre gestern nur beinahe Bushido, der und seine Jungs haben sich beim Kauf von BluRays etwas daneben benommen. Ob WoW-Gametimecards dabei waren, ist übrigens nicht überliefert ;) ..

Ich muss übrigens tatsächlich eine Lanze für die Initiative des Verbandes brechen. Die zwei Wochen Rücknahme im Onlinehandel sind zwar aus Kundensicht oft sinnvoll, allerdings müssen die Rücknahmebedingungen stark eingegrenzt werden. Dazu gehört eben auch, Rücknahmen effektiver verweigern zu dürfen. Ich sehe es ja täglich, obwohl es bei uns im Laden kein "Recht" auf Rückgabe innerhalb von zwei Wochen gibt sondern nur eine kulanzregelung. Man erlebt es täglich (!), dass da Leute mit nem nackten DSL-Router ohne Verpackung, Zubehör, Kabeln, etc. ankommen und den zurückgegeben wollen, weil die Farbe nicht zur Wohnzimmereinrichtung passt. Wenn man dann die Rücknahme verweigert, ist das Geschrei groß, wie scheisse der Einzelhandel ist, im Internet würde das IMMER gehen (nee klar) und überhaupt wären die Gewinnspannen ja so groß, dass man sich das auch mal erlauben könnte. Zur Erinnerung, an diesem Router, der 25 Euro kosten sollte, bleiben knapp 3 Euro an Gewinn hängen. Und von diesen Gewinnen müssen Miete, Mitarbeiter, Stromkosten, etc.. bezahlt werden. Wer immer noch dem Irrglauben erlegen ist, mit Computerkram verdiene man unmengen an Geld, der solle sich mal bitte die Einkaufspreise der Produkte besorgen. Im Onlinehandel handelt es sich um Centbeträge, die dort oft nur als Gewinn einkalkuliert sind. Da ist es teilweise (wenn auch unfair dem Kunden gegenüber) schon fast nachvollziehbar, dass Speicherriegel wieder eingetütet und als Neu weiterverkauft werden.

Knight 13 Koop-Gamer - 1307 - 9. Dezember 2009 - 12:01 #

Was mich nur wundert ist, dass die Kunden anscheinend nicht von vornherein blicken WAS sie da kaufen. Also etwas zurückgeben weil´s optisch nicht passt ist ja wohl mal ganz grosser Käse. Das kann man ja wohl vorher prüfen bevor man das Produkt mitnimmt - das wäre wiederum im Internet nicht unbedingt der Fall. Wenn man allerdings schon weiß, was man haben will und sich der Sache sicher ist, da halte ich das schon für fragwürdig da ein gewisses Rückgaberecht (sei es gesetzlich oder per Kulanz) zu erlauben. Schliesslich ist es allzu häufig so, dass durch den einmaligen "Gebrauch" die Ware halt einfach nicht mehr als Neuware verkauft werden kann, zumal eine Leute auch komische Vorstellungen von "sorgfältig mit einer Sache umgehen" haben...

Wenn aber irgendwas nicht passt was das Produkt bzw. die Produktbeschreibung vorgibt zu können, dann wiederum bin froh dass es gesetzliche Regelungen gibt die den Käufer schützen. Da halte ich es auch Eurem Handel hoch dass ihr da dem Kunden darüber hinausgehend entgegenkommt.

Allerdings ist Eure Margenspannweite schon höher als die unsere bei Hardware (IT-Systemhaus). 12% bekommen selbst vom Hersteller nicht gewährt (es sei denn es handelt sich um Sonderaktionen), das geht nur durch hauseigene DL. Aber ich gebe dir recht, davon muss man ein paar Leute erst mal bezahlen können...

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 9. Dezember 2009 - 12:20 #

Naja, 10-12% bei einem Router oder bei Kabeln - ok. Aber wenns um Rechner oder Notebooks geht, schauts schnell schlecht aus. Da wären dann 1-2% schon viel und man macht den Verkauf oft nur fürs hoffentlich zusätzlich verkaufte Zubehör.

Knight 13 Koop-Gamer - 1307 - 9. Dezember 2009 - 12:40 #

ja, die Margen für derartige Commodities wie eben PCs sind wirklich unterirdisch... gehört daher auch nicht in unseren Bereich den wir vertreiben. Aber bei so geringen Margen schmerzt jede Rückgabe umso mehr. Allerdings hoffe ich dass ihr trotzdem mit der verkauften Peripherie überleben könnt. Das wiederum interessiert dann ja keinen Kunden ob da Existenzen auf der Kippe stehen - und ich müsste offen zugeben, auch mich würde es nicht wirklich interessieren, wenn ich mich nach einem Produkt umschaue und das für mich beste Preis/Leistungsverhältnis suche, ob der Verkäufer davon überleben kann oder nicht - da muss ich einfach davon ausgehen, das hat der bereits schon im Preis einkalkuliert... -_-

Um so wichtiger, dass man einer Rückgabe/Umtausch-Willkür gesunde Grenzen setzt die beide Parteien in die Pflicht nehmen und trotzdem beiden genug Möglichkeiten bietet sich ausserhalb gesetzlicher Grenzen einigen zu können. Denn solche Kunden bezeichnen den "ehrlichen" Kunden sicherlich auch als strunzdoof. Wie man ja auch häufiger in Themen lesen kann wo es um Download-Games geht...

bam 15 Kenner - 2757 - 8. Dezember 2009 - 22:28 #

Wenn die Gegenstände nicht mehr im Originalzustand sind, dann kann man sie auch nicht einfach zurückgeben und den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.

§357 Abs. 3 BGB

"Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist."

Ist also alles schon vernünftig geregelt. Was die Händler hier verlangen ist mehr als nur dreist und geschieht eben nicht im Sinne der Verbraucher.

Stefan1904 30 Pro-Gamer - 128595 - 8. Dezember 2009 - 22:29 #

"Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist." Das ist der springende Punkt. Wie will der Händler nachweisen, dass dem nicht so ist?

bam 15 Kenner - 2757 - 8. Dezember 2009 - 22:38 #

Wenn Kleidung kaputt ist oder die Winterreifen entsprechend abgefahren, dann ist das wohl eindeutig.

Letztendlich gelten die Gesetze in erster Linie dem Verbraucherschutz. Da gibt es immer Privatpersonen die tricksen aber auch Unternehmen die tricksen. Hier darf man nicht den Verbraucherschutz aushebeln um ein paar Missbräuche zu verhindern; der allgemeine Verbraucherschutz wiegt viel höher.

Ich bin mir sicher, dass auf bestehende Gesetze verwiesen wird und sich nichts dahingehend ändern wird.

Sebastian Schäfer 16 Übertalent - 5601 - 8. Dezember 2009 - 23:52 #

also das mit den winterreifen ist ja mal echt der wahnsinn.
auf so eine idee wäre ich nie gekommen. manche sind einfach zu dreist.
bei technik hab ich von sowas schon des öfteren gebraucht gemacht.
zb neue grafikkarte bestellt die aber sehr störendes spulenfiepen hatte. sowas schicke ich dann auch zurück. aber ich reize sowas dann auch nicht bis zum letzten tag aus. meistens ein tag später geht es wieder in den versand.

prax 11 Forenversteher - 575 - 9. Dezember 2009 - 2:17 #

Och mein Gott. Da fühlen die sich also betrogen. Na sowas aber auch. Scheinbar schmeckt einigen ihre eigene Suppe nicht besonders.
Der Verbraucher wird ebenfalls genug gegängelt und abgezockt. Die sollen mal nicht rumheulen ;)

Anonymous (unregistriert) 9. Dezember 2009 - 5:57 #

gerade bei klamotten eine brilliante idee... schuhe bestellt, anprobiert, passen nicht weil 9,5 bei firma a grösser ist als 9,5 bei firma b und schon hat man pech gehabt oO
die zahl der leute die sich online smokings bestellen und dann zurückgeben würd mich auch interessieren. da das ja so viele sind das angeblich gesetze geändert werden müssen wird sich das ja beziffern lassen.

Knight 13 Koop-Gamer - 1307 - 9. Dezember 2009 - 12:55 #

Normalerweise probiert man seine Sachen probe an bevor man sie kauft. Da gibt es einfach Kleidung, die sollte man einfach nicht online bestellen. Und es gibt auch Kleidung, die man aus hygienischen Gründen einfach nicht wieder zurückgeben können sollte.

Ich kenne aber auch (zumeist weibliche) Personen die sich gerne mal Kleidung online bestellen und diese wieder zurückgeben, wenn diese nicht den versprochenen Eigenschaften entsprechen. Und das können auch optische sein - oder halt der von dir angesprochene Grössenunterschied.

J4N 09 Triple-Talent - 330 - 9. Dezember 2009 - 13:50 #

umgekehrt wird ein schuh drauss: es gibt kleidung die man online vielleicht nicht anbieten sollte. wenn ich als unternehmer sage: "hey, ich biete jetzt unterwäsche an!", dann muss ich mir drüber klar sein das das wenige leute eventuell missbrauchen (ist ja kein neues gesetz), und nehme das in kauf. das ist aber dann mein (unternehmerisches) risiko.

Knight 13 Koop-Gamer - 1307 - 9. Dezember 2009 - 14:36 #

Korrekt, und schliesst das eine mit dem anderen nicht aus. :)

PARALAX (unregistriert) 9. Dezember 2009 - 6:17 #

Ich finde es gut, das es dieses Rückgaberecht gibt und lasse mich nicht gerne einschränken. Im Falle mit der Grafikkarte ist es blanker Mißbrauch, aber es kann nicht sein, das die Leute darunter leiden, die Hardware auf Probe kaufen und sie wieder zurück geben müssen, weil sie den benötigten Anforderungen nicht entsprechen (das hasse ich so bei manchen Computer-Einzelhändlern). Ich mußte meine Soundkarte 2-3x wechseln, ehe ich eine gefunden hatte, die sich für Radiostreaming eignet. Leider sind die meisten Karten heut zu Tage nur noch auf Gamer zugeschnitten. Sobald man was Porfessionelles damit machen möchte, muß man direkt das 5fache ausgeben oder lange danach suchen und stößt dann nur auf ungenaue Produktbeschreibungen oder ahnungslose Händler.

Das muß einfach mal so gesagt werden.

Maestro84 19 Megatalent - - 18449 - 9. Dezember 2009 - 12:43 #

Man kann doch schon heute geöffnete Ware nicht mehr zurückgeben, oder? Natürlich ist die Sache sehr zweischneidig. Für die Geschäfte wäre so eine Änderung natürlich auch finanziell besser, andererseits verstehe ich schon, dass es nicht sein kann, dass irgendwelche Käufer meinen, sie könnten Sachen kaufen, nutzen und dann wieder zurückschicken.

Wieder mal schwieriger Fall.

mik 13 Koop-Gamer - 1350 - 9. Dezember 2009 - 12:54 #

Als ich nur die Überschrift gelesen hatte, dachte ich mir noch zuerst "Eh klar schon wieder dem Kunden rechte nehmen!".

Aber im 2ten Absatz wird klarum was es genauer geht, stimmt schon es ist schon sehr dreist was da manchte Typen abziehen (Ballkleider nach Gebrauch wieder zuruecksenden)!

Ich hoffe nur das wird nicht zu hart durchgesetzt!

Pro4you 19 Megatalent - 16342 - 9. Dezember 2009 - 14:48 #

Einer seits finde ich es gut das der kunde 14 Tage Zeit hat sich den Artikel anzuschauen zu zu begutachten,aber genau diese länge ist halt auch verlokend sich etwas zu kaufen und dieses anch dem gebrauch wieder abzugeben. man befriedigt sich sozusagen die Lust am Artikel und wen deren Charm nach einer Woche verfliegt dann schickt man diesen wieder zurück.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 9. Dezember 2009 - 14:59 #

Oder man testet eine CPU oder Grafikkarte auf Übertaktbarkeit und schickt sie bei zu geringen OC-Erfolgen wieder zurück. Als Hardwareversand kann man es sich dennoch nicht erlauben, Grafikkarten oder CPUs aus dem Sortiment zu nehmen.

stupormundi 13 Koop-Gamer - 1576 - 9. Dezember 2009 - 18:21 #

Entschuldigung, aber bei manchen Kommentaren hier fass' ich mir echt an den Kopf. Wie Bam ja bereits schön gesagt hat, ist das Widerrufsrecht im BGB tatsächlich klug geregelt.
Produktbeschreibungen, egal wie gut sie sind, können nie eine eigene Inaugenscheinnahme ersetzen. Wenn ich im Internet bestelle, bestelle ich tatsächlich mehr oder weniger die Katze im Sack - ich kann mir das Produkt ja nicht wie im Laden ansehen, sondern muss mich auf vage Produktbeschreibungen verlassen.
Die Forderung der DIHK ist also nicht nur kundenunfreundlich, sondern einfach nur unverschämt. Selbst wenn manche Leute das Widerrufsrecht rechtswidrigerweise ausnutzen, darf das keine Begründung dafür sein, die Rechte des Verbrauchers derart einzuschränken.
Die Beispiele von Martin Wansleben sind aus der Luft gegriffen: Wenn man bedenkt, dass ein Satz Winterreifen gut und gerne mal 800 Euro kosten kann, wage ich doch zu bezweifeln, dass der betreffende Online-Händler über diese Reifen kein Gutachten hat anfertigen lassen und anschließend den Widerruf des Kunden nicht angenommen hat...
Zu blacksun84:
Wenn du die Ware in einem Geschäft gekauft hast, wo du dir die Ware mit eigenen Augen ansehen und ausprobieren konntest, hast du keinerlei Widerrufsrecht nach dem Kauf (es sei denn die Ware hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder die, die man normalerweise von einem Produkt dieser Art erwarten könnte). Es gilt: Gekauft ist gekauft.
Im Online- und Versandhandel kannst du dir die Waren jedoch nicht ansehen, kannst sie nicht testen. Deshalb räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein: Innerhalb dieser 14 Tage kann er das Produkt auf "Herz und Nieren" testen. Testen bedeutet hierbei aber tatsächlich nur testen - die Ware auf irgendeine Weise beschädigen oder unnötig abnutzen darf er nicht (siehe Bams Post bzw. §357 im BGB).

Ein gutes Beispiel für den Sinn des Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch für den Verkäufer ist das des Kleiderversands: Es dürfte ja wohl keiner eine Hose kaufen, ohne sie wenigstens einmal vorher anprobiert zu haben. Im Online-Handel kann ich die Hose aber nicht einfach anprobieren, ich kann also nicht wissen, ob sie mir passt oder wie sie mir steht. Gäbe es das Widerrufsrecht nicht, würden wohl die wenigsten Kleidung im Internet bestellen. So groß kann der Schaden durch zurückgegebene Waren eh nicht sein - es gibt mehr als genug Beispiele von Versandhäusern, die bereits seit Jahrzehnten Kleider verkaufen und bis heute hohe Gewinne einfahren.

King Thoas (unregistriert) 9. Dezember 2009 - 23:51 #

Das Problem ist momentan wohl eher darin zu sehen, dass sich kaum ein Internet-Händler traut seinen Kunden den erlaubten(bis zu 20 % des Verkaufspreises) Preisabschlag bei Gebrauchsspuren an der Ware konsequent durchzusetzen. Dadurch boomt natürlich der Missbrauch enorm und der ehrliche Kunde ist natürlich wieder der dumme. Bei Textilartikel seh ich da eher ein geringeres Problem, wei, hier die Margen sehr ordentlich sind, aber gerade bei Elektroartikel jeglicher Art oder "Hygieneartikeln" wie z.B. Kopfhörern, Rasierern sieht die Sache doch anders aus.
Und dann meinen die Verbraucher, dass diese Sonderregelung des Fernabsatzgesetzes auch für den stationären Handel gilt und plädieren dann auf ihr "14-tägiges Umtauschrecht" anstatt sich entweder vorher selbst zu informieren oder die Hilfe des Ladenpersonals(auch Beratung genannt) in Anspruch zu nehmen. Also eine Mischung aus reiner Faulheit, Ignoranz und teilweise einfach Dreistigkeit. Das dieser Bumerang ingendwann zurückkommt ist doch irgendwie klar, oder?

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 10. Dezember 2009 - 0:47 #

Hach, ein Mensch, der mir aus der Seele spricht! Bitte bitte, registriere dich, deine Ansichten sind mir sympatisch :) .. Ernsthaft!

Mitarbeit