Rundfunklizenz-Debatte: PietSmiet TV aktuell abgeschaltet

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4. Mai 2017 - 12:15
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Ende März beanstandete die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) den Twitch-Kanal PietSmiet TV des bekannten gleichnamigen YouTube-Netzwerks. In einer Pressemitteilung nannte die ZAK den Endlosschleifen-Stream von Let's Plays aus dem PietSmiet-Portfolio "ein Rundfunkangebot ohne Zulassung" und drohte mit Untersagung, sollte bis zum 30. April kein Zulassungsantrag bei der zuständigen Landesmedienanstalt vorliegen.

Dieses Ultimatum ist verstrichen. Wer aktuell PietSmiet TV aufruft, der erblickt den Schriftzug OFFLINE über dem Foto der lächelnden Betreiber. Unter Youtubern ist es üblich, aktuelles Geschehen rund um ihren Kanal in Video-Blogs zu kommentieren. Eine Stellungnahme zur Einstellung des Angebots oder eine entsprechende News auf der Homepage der Gruppe findet sich aktuell jedoch nicht.

Die Pressemitteilung hatte PietSmiet-Mitglied Peter Georg Smits noch kommentiert: Nach einer ersten gelassenen Reaktion erklärte er später konsterniert, die Forderung des ZAK betreffe auch den Haupt-Stream der Gruppe. Live-Übertragungen mit über 500 Empfängern unterliegen laut ZAK ebenso einer Zulassungspflicht. Das betrifft potentiell jeden erfolgreichen deutschen Streamer. Eine Rundfunklizenz bringt neben den Kosten auch Sendeauflagen mit sich, so muss dem Jugendschutz mit entsprechend späten Sendezeiten Rechnung getragen werden.

Siegfried Schneider, der Vorsitzende der ZAK hatte in der Pressemitteilung betont, es ginge der Kommission um Gesetzesänderungen, damit künftig offline und online gleiche Voraussetzungen herrschen. Die Umsetzung der als unzureichend empfundenen Gesetze zu erzwingen, erscheint scheinbar als probates Mittel.

Nayfal 20 Gold-Gamer - 24675 - 4. Mai 2017 - 12:25 #

"Siegfried Schneider, der Vorsitzende der ZAK hatte in der Pressemitteilung betont, es ginge der Kommission um Gesetzesänderungen, damit künftig offline und online gleiche Voraussetzungen herrschen. Die Umsetzung der als unzureichend empfundenen Gesetze zu erzwingen, erscheint scheinbar als probates Mittel."

Wie bitte??? Nun stellt euch mal vor... In Hessen war bis vor kurzem noch die Todesstrafe in der Verfassung verankert. Da können wir ja froh sein, dass man diese dort nicht umgesetzt hat, um die Gesetze ändern zu können... (ich weiß, hätte dem Grundgesetz widersprochen, soll aber hier nur als Vergleich dienen)

Das ist typisch Deutschland. Alberne Gesetze muss man erst umsetzen, damit sie geändert werden können. Ansonsten kommt nämlich keiner auf die Idee etwas zu ändern.

Kausrufe 13 Koop-Gamer - 1449 - 4. Mai 2017 - 12:29 #

Ich denke Herr Schneider hat sich ein neues Arbeitsfeld erschlossen und muss sich nicht um seinen Arbeitsplatz sorgen. ;)

Dre 16 Übertalent - - 4130 - 4. Mai 2017 - 12:31 #

Bundesrecht vor Landesrecht.

Also Äpfel und Birnen :)

Zaroth 18 Doppel-Voter - 10638 - 4. Mai 2017 - 12:40 #

Weniger typisch deutsch, als mehr typisch Jura. Aber das war schon immer so. "...war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." (Thoma, 1901)

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 4. Mai 2017 - 13:30 #

"Wie bitte??? Nun stellt euch mal vor... In Hessen war bis vor kurzem noch die Todesstrafe in der Verfassung verankert."

Ist sie immer noch...

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 4. Mai 2017 - 16:54 #

Bundesrecht bricht Landesrecht. Da die Todesstrafe im GG exlizit als abgeschafft erklärt wird, galt das natürlich auch zu Hessen. Achso, das weißt du ja selber. Dann weißt du doch, dass die Todesstrafe in Hessen eben kein geltendes Recht war. Was sollte der Hinweis dann?

Insofern ist Recht selbstverständlich umzusetzen. Alles andere ist Willkür und erzeugt ein Klima der Unsicherheit. Außerdem ist es ungerecht, wenn das Recht für den einen gilt, weil umgesetzt und für den anderen nicht, weil bei ihm ein Auge zugedrückt wird obwohl das Recht keinen Spielraum dafür lässt.

Sp00kyFox (unregistriert) 5. Mai 2017 - 5:33 #

ist halt die frage ob das rundfunkrecht hier tatsächlich so anwendung findet. ob ein channel auf einer streaming-seite tatsächlich gleichzusetzen ist mit einem sender anstatt eines einzelnen programms ist doch fragwürdig.

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 5. Mai 2017 - 6:14 #

Findest du. Nur weil jemand den ganzen Tag etwas in die Welt nicht per Kabel, Sattelit oder DVBT sendet, sondern im Netz streamt? Natürlich kann man einen PietSmiet nicht mit der ARD oder dem ZDF vergleichen, aber rein vom Grundsatz scheint er ja bisher 24/7 ein Programm geliefert zu haben.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 5. Mai 2017 - 8:14 #

Eigentlich nicht. Es ist so gesehen nur eine andere Vertriebsplattform. Netflix und Co. "senden" oder "streamen" ja auch direkt über das Internet. Nur das Programm unterscheidet sich.

Sp00kyFox (unregistriert) 5. Mai 2017 - 13:49 #

@euph + Tr1nity

um den übertragungsweg geht es mir auch nicht, sondern um die analogie dass es sich bei einem kanal eines streaming-anbieters um dieselbe hierarchie-stufe handeln würde wie bei einem fernsehsender. so wird ja eben gerade nicht verlangt, dass twitch sich eine rundfunklizenz besorgen soll, sondern wohlgemerkt die betreiber einzelner kanäle auf dieser seite.

dabei scheint es doch näher zu liegen, dass es sich bei solchen streaming-seiten um die sender handelt, während deren kanäle die verschiedenen angebote dieses senders sind. und es wäre mir neu, dass etwa die ARD für jede ihrer talkshows eine eigene rundfunklizenz benötigt.

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 6. Mai 2017 - 0:24 #

Auch Astra oder Kabel Deutschland brauchen keine Lizenz, genausowenig wie jede Talkshow eine Lizenz braucht, wird ja auch nicht verlangt das jedes Lets Play eine eigene hat. Nur der Kanal selber, genau wie ZDF, ZDFneo etc jeweils eine eigene haben (oder halt auch Sparten Kanäle wie BibelTV).

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 6. Mai 2017 - 1:15 #

Sp00kyFox Frage ist durchaus nicht falsch. Die Frage ist ob es sich bei Twitch und Konsorten um reine Vermarktler handelt oder um Plattformen handelt.
Ich kopiere mal die beiden für mich interessantesten Passagen:

§2.2.13
"Anbieter einer Plattform, wer auf digitalen Übertragungskapazitäten oder digitalen Datenströmen Rundfunk und vergleichbare Telemedien (Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind) auch von Dritten mit dem Ziel zusammenfasst, diese Angebote als Gesamtangebot zugänglich zu machen oder wer über die Auswahl für die Zusammenfassung entscheidet; Plattformanbieter ist nicht, wer Rundfunk oder vergleichbare Telemedien ausschließlich vermarktet"

§2.2.14
"Rundfunkveranstalter, wer ein Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher
Verantwortung anbietet"

Wenn ich bei Astra oder Kabel Deutschland einen Pornokanal durchschleifen möchte (wir lassen mal kurz das deutsche Jugendschutzrecht außen vor), machen die jenes. Bei Twitch verstoße ich gegen die AGB und werde nicht versendet.

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 6. Mai 2017 - 1:26 #

Danke für den Hinweis, auch wenn ich ein Verbot bestimmter Inhalte nicht mit "eigener inhaltlicher Verantwortung" gleichsetzen würde (aber darüber kann man wahrscheinlich streiten)! Trotzdem ist die Analogie, dass jede Talkshow demnach eine eigene Lizenz bräuchte falsch, es sei denn sie läuft gesondert auf einem separaten Kanal.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 6. Mai 2017 - 2:19 #

Die Analogie ist eben analog gedacht.^^

Die Frage ist zur Zeit noch offen und man meines Erachtens den Streamingkanal sowohl als Produzenten einer Plattform sehen als auch als eigenständiger Rundfunksender begreifen. Am Ende sind es Auslegungen und man kann für beide Seiten argumentieren. Passen tut es aus meiner Sicht in beiden Fällen nicht 100% - ig.

Sp00kyFox (unregistriert) 6. Mai 2017 - 2:41 #

wenn eine streaming-seite als sender und deren kanäle als die verschiedenen shows angesehen werden, dann passt diese analogie. das ist ja gerade die frage, inwiefern hier das rundfunkrecht so ausgelegt werden kann. oder ob nicht doch der streaming-dienstleister hier stattdessen die lizenz beantragen müsste.

Sp00kyFox (unregistriert) 6. Mai 2017 - 2:41 #

analog zu astra oder kabel deutschland wäre das bei unserem feld allerdings der internet-provider wie zB telekom. und natürlich braucht dieser keine rundfunklizenz.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 4. Mai 2017 - 12:34 #

Verdammt! Da hatte der Seehofer ja doch einmal recht.

Ich halte zwar die Aussage von Siegfried Schneider für Augenwischerei, aber der Schritt von PietSmiet überrascht mich dann doch.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 4. Mai 2017 - 12:47 #

"Das betrifft potentiell jeden erfolgreichen deutschen Streamer."

Nicht wirklich es geht doch nur jene die nen Sendeplan haben und rund um die Uhr streamen. Keine Ahnung ob das bei PietSmiet wirklich so ist/war aber denke bei den meisten Streamern ist dies definitiv nicht der Fall.

"Bei dem Angebot handelt es sich um einen Streaming-Kanal, der an sieben Tagen pro Woche über 24 Stunden überwiegend „Let’s Plays“, die das Spielen von Games zeigen, verbreitet. Der Kanal, der auf der Plattform Twitch.tv läuft, ist aus Sicht der ZAK ein Rundfunkangebot ohne Zulassung.

Rundfunk ist laut dem Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans. „PietSmietTV“ erfüllt diese Voraussetzungen."

Wer also nur paar Stunden und "spontan" streamt fällt da nicht drunter

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 4. Mai 2017 - 12:51 #

Meine Betrachtung mag ja falsch sein, aber hat nicht jeder halbwegs erfolgreiche Streamer eine Regelmäßigkeit auf seinem Kanal?

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 4. Mai 2017 - 13:10 #

Aber nicht 24 Stunden und das 7 Tage die Woche.<--- Darum geht es
Und selbst wenn du an festen Tagen Streams ist dies noch lange kein Sendeplan.

Smoove Move (unregistriert) 4. Mai 2017 - 13:30 #

Auf dem Kanal gab es auch keinen Sendeplan, es lief einfach random Videos.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 4. Mai 2017 - 13:57 #

Gut dann liegt es nur an dem 24 Stunden dauerstream.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 4. Mai 2017 - 13:34 #

Es ging darum, ob viele erfolgreiche Streamer davon betroffen sein könnten und ein Sendeplan lässt sich durchaus aus Regelmäßigkeit ableiten auch wenn Man es nicht formal ausgibt.

Mazrim_Taim 16 Übertalent - 4088 - 4. Mai 2017 - 15:14 #

So wie ich das verstanden habe ist Deine Aussage falsch.
Es betrifft nur Streamer (müssen nicht mal erfolgreich sein) die ihren Wohnsitz in DLand haben.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 4. Mai 2017 - 16:34 #

Es gibt ja durchaus Streamer, welche unregelmäßig senden und somit nicht darunter fallen. (Graubereich kurzfristige Ankündigung auf Twitter und Ko.)
Ob nicht auch ausländische Streamer theoretische betroffen sind, ist ein Fragenkomplex den ich mangels Kenntnis nicht aufmachen werde.

theHOMER 14 Komm-Experte - 2153 - 5. Mai 2017 - 10:11 #

Also ich stoße mich ja eher an "Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans. "

Wenn bei PietSmiet also nur Videos runtergespult wurden, betrifft es den üblichen Streamer ja nunmal eigentlich nicht, denn der ist ja "live" da(bei) und kann auch auf die Wünsche seiner Zuschauer reagieren.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 5. Mai 2017 - 12:13 #

Da interpretierst Du falsch. Der Nutzer kann den Sendeplan nicht beeinflussen. Der Streamer entscheidet selbstständig über seinen Sendeplan. Worauf der Nutzer Einfluss nehmen, kann ist das Programm, aber nur wenn der Streamer es dem Zuseher gestattet, weil zum Beispiel das Programmkonzept interaktiv ist.

Vampiro Freier Redakteur - - 121640 - 6. Mai 2017 - 14:31 #

Da steht aber weder zeitlich noch inhaltlich. Wenn man jetzt darüber abstimmen lässt welches Spiel gestramt wird braucht man imho (abgesehen von dieser 500er Grenze?) Keine Lizenz.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 6. Mai 2017 - 15:17 #

Nehmen wir einmal 9Live (Gibt es diesen Abzocksender eigentlich noch?). Nach Deiner Interpretation bräuchten die dann auch keine Lizenz, weil der Zuschauer das Rätsel lösen kann und dann ein neues Rätsel gestellt wird oder sie lösen es nicht. Beides wäre ein Einfluss auf den Inhalt. Ähnliches gälte für die ganzen anderen Anrufsender.

Nun behaupte ich aber, daß sie alle eine Linzenz haben / hatten, weil der Punkt im Sendeplan nicht hieß "Jürgen spielen mit euch 5 Spiele" sondern "Raten mit Jürgen".
Beim Steamer sieht es dann ähnlich aus. Der Inhalt im Sendeplan ist für den Zeitraum X dann "Ich mache, was die Zuschauer sagen", aber was aber genau geschieht, ist nicht Teil des Sendeplans.

Jac 19 Megatalent - P - 15595 - 4. Mai 2017 - 13:14 #

Das kommt darauf an und ist aus meiner Sicht - ich bin kein Anwalt - gar nicht so einfach zu beantworten. Beispielsweise hat der heise-Verlag auch eine Rundfunklizenz beantragen müssen, siehe https://www.heise.de/ct/ausgabe/2017-5-Wie-Heise-einmal-eine-Rundfunklizenz-beantragen-musste-3622151.html.
Wenn es keinerlei Regelmäßigkeit im Angebot gibt, hast Du wahrscheinlich recht. Das ist aber ein Stück weit alles durch Gerichte definierbar und da kann ich mir schon den einen oder anderen Streamer vorstellen, der damit schnell in Konflikt gerät.

ThokRah 17 Shapeshifter - 6966 - 4. Mai 2017 - 14:17 #

Stimmt nicht ganz. Denn "Live-Übertragungen mit über 500 Empfängern unterliegen laut ZAK ebenso einer Zulassungspflicht". Somit ist jeder Streamer mit über 500 Zuschauern betroffen. An der Regelmäßigkeit liegt das alles nicht.

Extrapanzer 17 Shapeshifter - P - 7553 - 4. Mai 2017 - 14:41 #

Nein, stimmt so nicht, kann man in einem der freien Podcasts
der Auf-ein-Bier-Jungs nachhören.
Bei heise.de hat man nachgefragt, weil man einmal in der
Woche eine kurze Sendung produziert. Denen wurde
mitgeteilt, dass sie eine Lizenz brauchen.

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 12:58 #

Hab gelesen dass PietSmiet eine vierstellige Summe zahlen soll um die Lizenz zu erhalten. Hat er wirklich soviel Geld durch die Streams/Youtube?

EDIT: Ein gewöhnlicher Youtuber/Streamer mit bis zu 10.000 Abos könnte sich das doch evtl nicht leisten. Naja auf Youtune zumindest nicht. Auf Twitch gibts ja Donations.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 4. Mai 2017 - 12:59 #

+ Sponsoren, Marketing etc.

Aber ja, ich denke er könnte den Beitrag locker zahlen.

Die Preise für eine Sendelizenz variieren meiner Kenntnis nach.

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 13:03 #

Achso, meinst die Preise werden auf den jeweilligen Streamer angepast. Alles klar

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 4. Mai 2017 - 13:10 #

Nicht falsch verstehen. Günstig ist eine Sendelizenz nicht unbedingt.

http://praxistipps.chip.de/youtube-und-twitch-rundfunklizenz-kosten-und-alle-infos_92054

Antrag: 1000€-3000€
Lizenz: Vier- bis fünfstelliger Betrag
ggf. Anwälte etc.

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 13:11 #

Ja 1000 Euro, aber hallo ^^ Ein Monatsgehalt bei manchen Leuten :-)

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 4. Mai 2017 - 13:13 #

Aber nicht bei PietSmiet

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 13:19 #

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Smoove Move (unregistriert) 4. Mai 2017 - 13:31 #

Mit Sicherheit nicht :)

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 13:52 #

Also was denn nun :P

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 4. Mai 2017 - 14:09 #

Die nehmen im Monat ein vielfaches dessen ein. ;)

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 14:24 #

Und haben eventuell einen Geldspeicher wie Dagobert Duck? :-)

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 4. Mai 2017 - 14:47 #

Das nicht, aber als Firma mit mehreren Leuten und eigenem Studio wird da schon einiges zusammenkommen. Die 1000 bis maximal 10.000 Euro könnten sie jedenfalls locker zahlen.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 4. Mai 2017 - 13:09 #

Jop werden sie

"Beschränkt sich das zu lizensierende Programm nur auf die Verbreitung im Internet, liegt der Gebührenrahmen für eine Sendelizenz offiziell zwischen 1.000 und 10.000 €. Die konkreten Gebühren richten sich aber nach dem Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Wert der Firma."

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 4. Mai 2017 - 13:09 #

Im Zuge dieser Debatte war zu hören, dass die Kosten für eine solche Lizenz ab 1.000 Euro betragen sollen. Hängt aber von diversen Faktoren wie Größe etc. ab. Ich denke auch nicht, dass das Geld das Problem ist. Das dürfte PietSmiet locker aus dem Ärmel schütteln. Es werden wohl eher die Begleiterscheinungen wie Jugendschutz und die ganzen Auskünfte sein, die ihm nicht schmecken.

Jac 19 Megatalent - P - 15595 - 4. Mai 2017 - 13:22 #

Sobald da ein ernsthaftes Einkommen generiert wird, muss man halt konform zu den entsprechenden Regelwerken handeln. Das betrifft ja auch alle anderen Freiberufler, warum sollte man also bei "gewerblichen" Streamern eine Ausnahme machen?

hq24pta (unregistriert) 4. Mai 2017 - 14:28 #

Ich würde sogar das Hauptaugenmerk auf den Jugendschutz legen.
Denn die (Live)Streamer müßten auf einmal analog zu den Fernsehsendern agieren.
Da darfst du 16ner und 18ner Ware einfach nicht mal so ebend um 12 Uhr zeigen. Und ohne jegliche Prüfung geht schon mal überhaupt nicht.
Nur wenn da ein Youtuber/Twitcher/etc. nur 16ner und 18ner Spiele spielt, dann müßte sein Kanal den Tag über dicht sein, oder er richtet sich explizit nur an entsprechende Nutzer.
Es soll sogar Eltern geben, die Webblocker für Kinder nutzen, die entsprechende Metadaten verarbeiten. Und auch Youtube kann entsprechend geflagte Inhalte hinter der Loginwall verstecken. Wie Twitch es macht kann ich aber nicht sagen.

Dann gibt es im Zweifel kein Piet mehr für den unter 16jährigen, was mal so nebenbei einen Großteil der Zielgruppe der meisten Youtuber abschießen würde.

Aber wer mit nicht rechtskonformen Angeboten die große Asche macht, der sollte sich immer bewusst sein, dass Recht auch irgendwann mal durchgesetzt werden kann. Und wer sich vorher nicht informiert...
Warum haben Heise und die Bohnen wohl solche Lizenzen erworben. Sicherlich nicht aus Nächstenliebe.

Zwar krähen jetzt auch wieder viele Fans, dass Jugendschutz und Gesetze scheiße sind, aber das wird auch nur bis zum ersten eigenen Nachwuchs anhalten.

estevan2 14 Komm-Experte - 2190 - 4. Mai 2017 - 22:33 #

Vielleicht gar keine schlechte idee, grösseren Kanälen Jugendschutz aufzuzwingen

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 5. Mai 2017 - 6:16 #

Vom Prinzip durchaus - allerdings auch verständlich, dass sie das möglichst nicht wollen.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 4. Mai 2017 - 13:11 #

YTber ab einer gewissen Reichweite verdienen sich dumm und dusselig. Lass es mich so sagen: Wenn man ihnen für einen Seminar-Tag als Gast-Teilnehmer einen Tageslohn von 500€ anbietet sagen die (nicht freundlich) lachend ab.

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 13:13 #

Ja, aber nur die mit vielen Klicks und vielen Abos denke ich.

EDIT: gewisse Reichweite..sorry ^^

kommentarabo 15 Kenner - 2841 - 4. Mai 2017 - 19:20 #

wenn einer für 500€ nicht aufsteht, anreist, seminar mitmacht, wieder heimreist, dann heisst das noch lange nicht, dass er sich "dumm und dusselig" verdient. so ein toller tagessatz ist das nun auch wieder nicht.

Warwick (unregistriert) 5. Mai 2017 - 0:47 #

Für 500€ Tagessatz kriegst du soeben nen Freizeit-DJ oder einen Hobbyfotografen für eine Hochzeit organisiert. Das sich aber für den Betrag keine A,B oder C-Streamerprominenz herauslocken lässt, sollte auf der Hand liegen, es sei denn das Seminar oder die Veranstaltung hat einen ideellen Wert oder liefert Marketing-Synergien für den Streamer.

Hohlfrucht (unregistriert) 5. Mai 2017 - 7:47 #

Das ist nun wirklich kein guter Tagessatz. Von den 500€ geht ja noch einiges ab, wie zB die Reisekosten, Steuern usw. Das klingt erstmal nach ordentlichem Verdienst, aber wenn man es dann mal durchrechnet lohnt es sich kaum. Vor allem weil bekanntere Streamer in der Zeit vermutlich mit anderen Aktivitäten mehr Geld verdienen können.

Freundlich bleiben sollte man zwar schon, das zeugt von guter Erziehung. Andererseits würde ich einen Tagessatz von 500€ in meiner Branche auch, ohne zu überlegen, ablehnen.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 5. Mai 2017 - 13:11 #

Andere Branchen andere Summen. Soweit klar.

Dennoch bleibt das Fazit der Geschichte, dass auch mittelgroße erfolgreiche Streamer laut den Gesprächen die dort geführt wurden am Tag ca. 900-1000€ machen.

Toxe (unregistriert) 4. Mai 2017 - 13:34 #

Portokasse.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 4. Mai 2017 - 13:46 #

"Hab gelesen dass PietSmiet eine vierstellige Summe zahlen soll um die Lizenz zu erhalten. Hat er wirklich soviel Geld durch die Streams/Youtube?"
Oh my sweet summer child...
Ne vierstellige Summe? Das ist Portokasse. Ob Gronkh oder PietSmiet - die verdienen bei Youtube richtig Asche. Gronkh ist mittlerweile Millionär, Der PietSmiet Kanal ist in vergleichbaren Regionen - für JEDEN Beteiligten ist da bislang sicher ne nette sechsstellige Summe als Gewinn rausgesprungen, wenn nicht auch schon längst die Million pro Streamer gefallen ist.

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 13:46 #

Das klingt ja so als ob es einfach wäre und alle Streamer soviel Asche verdienen. Unglaublich! Ist es wirklich passiert?(X-Factor- Das Unfassbare)

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 4. Mai 2017 - 14:07 #

Nö, einfach ist das nicht und nur die wenigstens Streamer verdienen überhaupt nennenswert Asche, die meisten werden nicht wahrgenommen. Diejenigen, die an der Spitze stehen, verdienen mit dem Streamen (und vor allem parallelen Promoverträgen, Affiliate, etc.) hervorragend und PietSmiet ist da in Deutschland ganz vorne mit dabei...

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 15:19 #

Schaust du dir die Streams oder LetsPlays von Gronkh und PietSmiet an?

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 4. Mai 2017 - 15:33 #

War zwar nicht an mich gerichtet aber ich selbst schaue im deutschsprachigen Raum eigentlich nur ganz gelegentlich mal Rocket Beans oder Hooked / TimeToDrei (dafür höre ich den Hooked Podcast immer) sowie den YT Kanal von Gregor von Rocket Beans (Gregs RPG Heaven).
Ansonsten eigentlich nur englischsprachige Streamer und You Tuber.

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 15:51 #

Okay, interessant!
Ich selber schaue mir derzeit Gametube an. Naja Gamestar halt :-)

ThokRah 17 Shapeshifter - 6966 - 4. Mai 2017 - 14:20 #

Aha. Woher weißt du denn, dass Gronkh inzwischen Millionär ist? Seine gesamten Youtube-Einnahmen gehen übrigens zu 100% an seine Firma! Er bekommt ein Geschäftsführer-Gehalt gezahlt. Natürlich ist das nicht wenig, aber Millionen verdient er auch nicht.

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 4. Mai 2017 - 14:40 #

Keine Ahnung ob er Millionär ist. Aber du sagst es doch selbst, die Einnahmen gehen an eine Firma. Eine, an der er aber auch Beteiligt sein dürfte und dementsprechend davon profitiert.

ThokRah 17 Shapeshifter - 6966 - 4. Mai 2017 - 14:45 #

Natürlich verdient er an seinen Videos mit. Die Einnahmen gehen schließlich an seine Firma. Und er verdient sicher nicht schlecht als deren Geschäftsführer. Er ist aber eben auch kein Millionär, wie er oft dargestellt wird.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 4. Mai 2017 - 14:51 #

Das hat steuerliche Gründe. Ist bei uns auch so, die Firmeneigentümer bekommen ein Gehalt, der Rest geht in die Firma. Nur das sämtliche Gewinne der Firma eben letztlich dennoch schlicht den Chefs gehören ... (ist ja ihre Firma und somit ihr Geld).

ThokRah 17 Shapeshifter - 6966 - 4. Mai 2017 - 14:56 #

Das ist mir durchaus bewusst. Ich sage ja auch nicht, dass er arm wäre. ^^

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 4. Mai 2017 - 14:56 #

Naja, auch Haftungsgründe - im Zweifel geht nur die GmbH und nicht der ganze Gronkh pleite ;-) Und bei so einer GmbH kann man Gewinne auch, zusätzlich zu den Geschäftsführergehältern, ausschütten.

Anonhans (unregistriert) 4. Mai 2017 - 16:05 #

Soweit ich weiß hat er laut eigener Aussage "ausgesorgt". Kann dir jetzt leider keine Quelle nennen, weil das schon ne Weile her ist und ich kein Plan hab ob er das auf seinem Kanal, in nem Stream, nem Interview oder woanders gesagt hat.

"Ausgesorgt haben" ist natürlich immer relativ und jeder definiert das für sich anders. Aber die Zahlen (allein die Views und Abos auf Youtube und Twitch) sprechen da eine relativ eindeutige Sprache. Und ab und zu macht er ja auch gesponsorte Videos und andere Aktionen, über die noch zusätzliches Geld reinkommt. Andere Youtuber, die relativ offen mit ihren Finanzen umgehen, sind schon mit niedrigeren Zahlen zu Millionären geworden. Dass das ganze über ne eigene Firma läuft ist übrigens völlig normal, wenn Youtuber und Streamer so erfolgreich sind und es um größere Summen geht. Hat verschiedenste Gründe, aber allein die Rechtssicherheit/weniger persönliches Risiko (zB bei paid promotions und anderen Vertragsangelegenheiten) und Steuervorteile sind schon Grund genug, um das ganze ab einer gewissen Größe etwas professioneller aufzuziehen.

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 4. Mai 2017 - 16:59 #

Wenn seine Firma, deren Miteigentümer er wohl ist, aber einen entsprechenden Wert hat, dann ist er wegen der Teilhaberschaft eben doch Millionär.

Doktorjoe 19 Megatalent - P - 16916 - 4. Mai 2017 - 13:21 #

Vielleicht passiert dadurch genau das, was sich beide Seiten wohl erhoffen: eine Anpassung der Gesetzeslage an die Realität. Denn es geht ja nicht nur um die Zahlung von Geld, sondern beispielsweise auch um formelle Anforderungen an den "Sender", wie die Benennung eines geschulten Datenschutzbeauftragten etc. Ich ziehe mein Wissen dabei aus der ersten News-Folge von Auf ein Bier, wo Sebastian Stange u.a. den Anwalt des Heise Verlages zitiert. Der weiter oben verlinkte Artikel dürfte aber die gleichen Informationen enthalten.

Paganosterix 14 Komm-Experte - 2356 - 4. Mai 2017 - 15:10 #

Ja, das sehe ich auch so. Erstmal Bälle flach halten. Es geht mit Sicherheit nicht darum jemanden zu verurteilen, sondern um eine gesicherte Grundlage für dieses Geschäftsfeld zu schaffen. Es ist unbestreitbar, dass solche Angebote wie dieses von PietSmiet an Aufmerksamkeit zunehmen. Folglich muss der Gesetzgeber im Sinne seiner Verantwortung gegenüber dem Bürger auch dafür sorgen, dass er seine Schutzbereiche dort erfüllt, wo er sie erfüllen muss. Und das geht am Ende auf das Thema Jugendschutz und Verbraucherschutz.
Ziel ist es sicherlich nicht, die Angebote still zu legen. Ziel muss es aber sein den Konsumenten vor Schleichwerbung, irreführender Werbung und ähnlichen Marketingmaßnahmen von gewinnorientierten Unternehmen zu schützen und im besonderen Sinne auch den Teil der Bevölkerung, der nur beschränkt geschäftsfähig ist, Jugendliche.
Ich bin davon überzeugt, dass es war nur eine Frage der Zeit war, bis der Stein in Rollen gebracht wurde.
Nun ist es auch so, dass der Rundfunkstaatsvertrag immer wieder Anpassungen unterliegt. Und genau das wird auch hier wieder passieren. Gesetze und Rahmenbedingungen passen sich den Gegebenheiten an. Doch dafür brauch es immer einen konkreten Anwendungsfall, wie diesen hier.

K-SNiff 12 Trollwächter - 1166 - 4. Mai 2017 - 13:23 #

Dieses Internetz ist für uns alle Neuland!

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 4. Mai 2017 - 13:24 #

Teilweise. Andererseits treffen hier auch Träumereien von Streamern auf die Realität.

K-SNiff 12 Trollwächter - 1166 - 4. Mai 2017 - 13:50 #

Mir kommt es so vor wie wenn hier versucht wird das Medium Internet, in alte Struckturen von Anno dazumal zu pressen.
Er sagt ja das man eine Gesetzesänderung anstrebt.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 4. Mai 2017 - 15:05 #

Das ist doch Kokolores. Er strebt mit einem Exempel kurz vor der Sommerpause in einem Wahljahr eine Gesetzesänderung an? Einen schlechteren Zeitpunkt könnte man fast nicht wählen.

Die Frage wäre doch, warum man das Gesetz ändern sollte. Nur weil der technische Aufwand heute geringer ist?

K-SNiff 12 Trollwächter - 1166 - 5. Mai 2017 - 8:10 #

So steht es im letzten Absatz. Wann er das anstrebt steht dort nicht geschrieben.

Naja meistens werden Gesetze geändert wenn sie ihr ziel nicht erreichen. Wenn sich die Realität ändert und das Gesetzt nicht mehr passt. Oder wenn Lobbyvertreter ihre Interessen schützen wollen (was leider viel zu oft der Fall ist)

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 5. Mai 2017 - 8:25 #

Zum einen habe ich, als das Thema das erste Mal aufkam, gelesen, dass die Behörden nur auf "Beschwerden" bzw. Hinweise reagieren und nicht von sich aus. Wenn jemand einen Hinweis gibt, muss dem selbstverständlich nachgegangen werden. Und wenn das Überprüfte nicht dem Recht entspricht, muss es sich erst einmal dem aktuellen Recht anpassen, egal ob es gefällt oder nicht.

Zum anderen steht es Streamern und ihren Zuschauern frei, ebenfalls Lobbyarbeit zu betreiben und wenn ich es richtig mitbekommen habe, hat Pietsmiet das auch schon probiert. Lobbyarbeit ist irgendwo auch ein ganz normaler Prozess, denn nicht jeder Politiker kennt alle Probleme der Welt. Dementsprechend müssen die an sie herangetragen werden.

K-SNiff 12 Trollwächter - 1166 - 5. Mai 2017 - 12:59 #

Das er sich erst mal anpassen muss geb ich dir Recht.

Lobbyarbeit ist ein schwieriges Thema ob das gut ist oder schlecht. Wenn nur die finanziellen Interessen von Großkonzernen geschützt werden, anstatt die Gesetze fürs Volk zu machen, sehe ich das kritisch. Siehe das Cannabisverbot oder wenn in 2 Wochen die TPD2 Richtlinie in Kraft tritt, die das ganze E-Zigarettenthema totregurliert.
Aber das soll jetzt nicht zur Politikdiskusion werden ;-)

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 5. Mai 2017 - 13:53 #

TPD2 ist bereits in Kraft getreten und am 20.05.2017 läuft "nur" die erste Frist ab. Es reguliert auch nicht die E - Ziaretten zu Tode, sondern setzt erstmals rechtsverbindliche Maßstäbe für das Thema.

K-SNiff 12 Trollwächter - 1166 - 5. Mai 2017 - 14:37 #

Es läuft sogar die zweite Frist ab ;-)
Die frage ist: Braucht es überhaupt rechtsverbindliche Maßstäbe? Vorher hat es auch wunderbar funktioniert. Nur sieht sich die Rauchtabaklobby und die Pharmalobby bedroht. Da viele Raucher zur E-Zigarette wechseln und dort auch bleiben und das ganze ohne Nikotinersatzstoffe schaffen. Deshalb kann man hier davon aus gehen das diese Regulierung nur zum Schutz der Tabak- und Pharmaindustrie da ist. Vorher konnte ich mir für 50€ mein 1l Basisliquid kaufen und mir das mischen wie ich Bock habe. In Zukunft kann ich mir 10ml Fläschchen kaufen für 4-6€. Mehr Müll, mehr Ausgaben. Ich als Konsument werde nur mehr zur Kasse gebeten. Mich schützt diese Regulierung nicht. Sondern schränkt mich nur ein. So wird sich vielleicht der ein oder andere doch überlegen bei der normalen Zigarette zu bleiben usw. usw.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 5. Mai 2017 - 16:01 #

Du meinst die Produktionsumstellung am 20.11.2016? Ja kann man als Frist sehen.

Das TPD nur zum Schutz der Tabakindustrie da ist, kann ich nur als gänzlichen Schwachsinn bezeichnen. Ich habe selten eine so große Vernichtung von Marken gesehen wie mit diesem Gesetz: Zigaretten mit schmeckbaren Aromazusätzen gibt es nicht mehr (Menthol bis 2019), (Wasser -) Pfeifentabakbezeichnungen sind ein heilloses Chaos geworden, geschätzt mehrere Millionen €uro Schaden durch nicht mehr verkaufsfähige Ware.

Wenn Du ehe selbst mit Basisliquid mischt, brauchst Du nur einen weiteren Verarbeitungsschritt zurück gehen und mischt gleich komplett selbst. Jenes ist dann auch kein Hexenwerk mehr.

K-SNiff 12 Trollwächter - 1166 - 8. Mai 2017 - 8:32 #

Aber nur zum Schutz der Konsumenten ist die auch nicht da. Die Jugend wird deswegen auch nicht abgehalten das rauchen anzufangen. Wer rauchen will raucht. Egal was vorne drauf steht. Ob Menthol jetzt fresh heißt oder Vanille Sweet Ice Cream :-P Die meisten greifen dann sowieso auf die normalen zurück.

Wenn reines Nikotin einfach zu bekommen wäre....
Oder was meinst du mit einen weiteren Schritt zurück?

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 8. Mai 2017 - 12:10 #

Natürlich ist es zum "Schutz der Konsumenten" da. "Gängelndes Handels und der Industrie auf Basis des Verbraucherschutzes für unmündige Bürger" könnte man es ja offiziell nicht nennen. ^^
Du betrachtest die ganze Verordnung nur aus Deiner speziellen Perspektive und auch da nur bestimmte Teile. Das Problem der jugendlichen Raucher und Dampfer entsteht nur durch einen Gesetzesbruch. Mit Deiner Logik könnte man da also jedes Unrecht legitimieren.
Das die meisten Verbraucher die Standardgeschmacksrichtungen kaufen ist kein Geheimnis, aber kommen tuen sie wegen der Auswahl. Daneben gibt dann noch, die gar nicht mal so kleine Menge an Kunden mit ihren speziellen Geschmack. Gerade bei den Dampfläden würde ich mir aber auch mehr Produktkenntnis wünschen. Was Da teilweise für ein Scheiß erzählt wird.

Da Du ehe eine neue Bezugsquelle brauchst, sehe ich beim Nikotin das Problem nicht. Am Ende landest Du wahrscheinlich bei irgendeiner Chinaseite. Das reines Nikotin hoch giftig ist, durch die Haut absorbiert wird und die normalen Einweghandschuh durchdringt, weißt Du ja hoffentlich.

K-SNiff 12 Trollwächter - 1166 - 8. Mai 2017 - 14:16 #

Nein ich will nicht jedes Unrecht legitimieren. Ich sage nur es ist egal was die an "Geschmacksnamen" vorne drauf schreiben. Genauso mit den Bildern. Ich habe noch niemanden gehört der deswegen weniger raucht oder sonst was.
Der jugendliche raucht wenn er will. Bekommen tut er seine Zigaretten/Liquids. Wir waren auch mal jung und uns hat das Gesetzt auch nicht abgehalten Zigaretten und Alkohol zu bekommen.
Und das meine ich. Vielleicht schön gedacht. Aber was bringt es? Es schränkt mich als mündiger Bürger ein und einen Jugendlichen der eh nicht rauchen soll/darf/gesetzlich verboten, wird es nicht abhalten zu rauchen, zu dampfen oder was weiß ich was.
Das ist wie mit dem Cannabisverbot. Viele denken das ist gut so zum Schutzer aller, ganz besonders der Kinder, das niemand an irgendwas rankommt. Aber die Wirklichkeit sieht leider ganz anders aus.
Was mich am meisten stört ist einfach die Beschränkung auf 10ml. Es wäre mehr geholfen, wenn das Gesetzt formuliert was in einem Liquid sein darf und was nicht. Wie viel Nikotin und fertig. Nikotin ist jetzt beschränkt auf 20mg/ml. Vollkommen in Ordnung, nur nicht für Basisliquids. Alles andere schießt übers Ziel hinaus mMn. Bis Steuern auf Liquids anfallen ist auch nur eine Frage der Zeit.
Wie es in den Läden aus sieht kann ich leider nicht beurteilen. ICh komm vom Land. Der nächste Tabakladen hat zwar ein paar Liquids da aber dazu sagen kann der sowieso nichts. Dampferläden sucht man bei uns vergebens xD
Ja Nikotin ist in reiner Form hochgiftig, das ist mir bewusst. Aber das ist nicht Sinn der Sache in China Nikotin zu ordern und selbst zusammenzupanschen. Aber es wird bestimmt den ein oder anderen geben der mit einer Vergiftung ins KH kommt weil er das probiert hat.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 8. Mai 2017 - 16:53 #

Was Du möchtest, ist allerdings konträr zu Deinen Ausführungen und ignorierst das für die Abgabe von Liquids jetzt Strafen erfolgen können. Wenn jemand meint, sein Gewinn wäre höher als die potenziellen staatlichen Sanktionen, heißt nur einmal nicht, daß die rechtliche Grundlage unsinnig ist.
Ob wegen der Bilder aufgehört hat, werden wir alleine wegen den Preiserhöhungen der Industrie nicht erfahren. Was ich weiß, sind gestiegene Verkaufzahlen bei Etuis, Hüllen und E - Zigaretten.
Das es Dir egal ist, daß das traditionelle, sprechende Markennamen wie "Sweet Dublin" zu "Special Dublin" werden, kann ich verstehen. Das ist eher eine Frage der Prägung.
Auf den wirtschaftlichen Gründen des Cannabis - Verbotes heute noch herum zu reiten, halte ich für albern. Ja das war mal so und damals argumentierte man auch fadenscheinig mit der Volksgesundheit. Heute kann man sich trefflich darüber streiten, ob es wirklich um die Volksgesundheit geht oder man es nur traditionell aufrecht erhält. Mir persönlich ist beides recht.
Sylt würde ich jetzt nicht als Großstadt beschreiben und als Tourismusgebiet sicherlich schon speziell, aber der Kollege interessiert mich. Wieso hat er Ware im Laden ohne eine grundlegende Warenkunde zu dieser? Ist es ein Fachgeschäft oder ein besserer Kiosk?
Natürlich ist es nicht Sinn der Sache. Wir reden davon eine offizielle Verordnung legal zu umgehen, daß kann gar nicht der Sinn der Sache sein.

K-SNiff 12 Trollwächter - 1166 - 9. Mai 2017 - 8:38 #

Was für Strafen können erfolgen bei der Agabe von Liquids? Wenn sich der Händler nicht an die Auflagen hält? Ja gut das ist klar. Ans Gesetzt müssen wir uns alle halten. Nur muss ich das Gesetz nicht für den Weisheit letzten Schluss halten.
Von dem Laden kann ich nur den Stand von Anfang letzten Jahres beurteilen. Da wars so er hat von einem Hersteller die Liquids da gehabt. Das hatte für mich so den Anschein: "ich habs halt im Laden stehen weil es immer mehr Leute gibt die dampfen und so kann ich noch ein wenig Umsatz generieren." Als ich 2005 bei dem war um eine Shisha samt Tabak zu kaufen kam bei der Nachfrage wie das denn genau funktioniert: "Mach den Kopf so zu 2/3 voll und dann tropf ein wenig von dem hier oben drauf, Alufolie drüber, Löcher rein und dann machst die Kohle an mit nem Feuerzeug und legst die drauf" und hat mir dann eine Flasche Mola Mix und Selbstzünderkohle in die Hand gedrückt. Ein Genuss war das natürlich nicht... keine Ahnung von der Materie. Kein Hinweis über Trockenen Tabak den man vorbereiten sollte, keine Naturkohle, nix. Damals hatte er wenigstens noch Nakhla im Regal. Ist zwar auch nicht die beste Marke aber man kann damit was anfangen.
Mittlerweile hat er ne Noname Marke da, die nach Kraut und Rüben schmeckt. Seine Kompetenz liegt eher bei Whisky und Zigarren. Da ist er wirklich sehr gut aufgestellt. Ich muss mal wieder bei dem Vorbei schauen wie der E Zigaretten stand heute aussieht.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 10. Mai 2017 - 15:42 #

Abmahnung, mindestens 4 - stellige Geldbußen (höchstens 50.000 €uro) und in der letzten Stufe Geldstrafe bis Knast und wahrscheinlich eine Gewerbeuntersagung.

Gut für die Auswahl der Hersteller würde ich ihm keine Schuld geben. Da ist man je nach Umsatzstärke der Waren an seinen Großhändler gebunden, weil separate Bestellungen (spezialisierter GH; direkt beim Importeur / Hersteller) wirtschaftlich oder fachlich keinen Sinn machen. Naturkohle läuft zum Beispiel im normalen Handel fast gar nicht. Davon stelle ich mir am Anfang der Saison eine Packung hin und bin froh, wenn sie Ende des Jahres weg ist.
Die geleistete Beratung war natürlich Mist. Gut wenn jemand gleich nach Tabak fragt, nehme ich auch an, daß er die Materie kennt, aber spätestens auf Nachfrage muss man dann mehr leisten als der Kollege oder man nimmt die Ware einfach nicht ins Sortiment auf.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 5. Mai 2017 - 12:38 #

Nur weil er etwas behauptet, heißt aber auch nicht, daß ich es glauben muss.

Wenn ich mich recht entsinne gab es Anfang des Jahrzehnts schon einen ähnlichen Vorstoß bei Webseiten (Jugendschutz über Cookies), um dort eine Rechtssicherheit herzustellen. Die Webseiten sah natürlich hauptsächlich ihre Kosten samt eventuell verringerten Reichweiten und wehrten ihn über Lobbyarbeit ab.
Der Vorschlag des Bundes war sicherlich ausbaufähig, aber jetzt gelten meines Wissens immer noch die gleichen Regeln wie beim Fernsehen mit kein FSK 16 - Material vor 22.00 Uhr... Es hält sich nur eben kaum einer daran,

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 5. Mai 2017 - 13:04 #

Man kann sich scheinbar (wie z.B. die Rocketbeans) als USK18-Kanal anmelden. Dann darf man durchgehend solchen Content senden. Soweit ich weiß, unterstützen Twitch und Youtube Jugendschutzsoftware, mit der solche Kanäle dann nicht mehr empfangbar sind.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 5. Mai 2017 - 13:49 #

Ja das ist einer der Wege mit dem Thema "vernünftig" umzugehen, aber letztlich ist es ein Graubereich, weil es keine Regelung gibt.

Aladan 25 Platin-Gamer - P - 57121 - 4. Mai 2017 - 13:29 #

Bin beeindruckt, das die Rocketbeans das ganze Thema schon kurz nach Senderstart durch bekommen haben und sogar eine "ab 18" Einstufung haben und somit zu jederzeit ihre Inhalte präsentieren können.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 4. Mai 2017 - 13:34 #

Auch wenn es manchmal so erscheint, aber ganz unprofessionell sind sie eben nicht.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 4. Mai 2017 - 13:35 #

Ich dachte, die Bohnen hatten sich erst um die Lizenz gekümmert und wären dann offiziell gestartet.

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 13:45 #

Echt, sehr vorbildlich. Dachte wäre erst vor kurzem eingeführt worden diese Sendelizenz

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 4. Mai 2017 - 15:01 #

Die Lizenzpflicht gibt es schon ewig. Ich denke spätestens seit 1949.

Die ist im übrigen gar nicht so sinnlos. Neben Jugendschutz soll sie auch Monopole verhindern (wer 30 Prozent Marktanteil hat bekommt keine weitere Sendeerlaubnis).

Und die Rocket Beans entstammen letztlich einer TV Produktionsfirma, die für MTV und Giga gearbeitet hat. Die zahlen wie Radiosender z.B. auch Gema Sendegebühren und dürfen deswegen beliebige kommerzielle Musik spielen. Damit sind sie in der deutschen Spielelandschaft recht einzigartig, Gamers Global dürfte das z.B. nicht, auch viele Spielezeitschriften müssen in ihren Testvideos z.B. bei GTA die Musik abstellen.

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 15:12 #

Sehr interessant!Danke für die detaillierte Info. Dachte dass die erst vor kurzem wegen Twitch und Youtube(Da diese in letzten 7 Jahren so populär geworden sind) eingeführt worden ist. Aber hat wohl geschichtlichen Hintergrund.

Ich weiß nur dass ein paar von GameOne damals nun Game Two machen^^ Und GameOne gab es ja auch mal im Fernsehen :-)
Gut zu wissen.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 4. Mai 2017 - 15:23 #

Rocket Beans entstand ja eher aus der Not geboren, als MTV die Show Game One abgesägt hat mussten die ja irgendwas machen (oder sich neue Jobs suchen).

Diese Sendelizenzen legen den Machern eben feste Regeln auf, die vor allem auch den Konsumenten schützen sollen. Etwa bzgl. Schleichwerbung. Gerade die ganzen gesponserten You Tuber kennzeichnen das Product-Placement ja meist nicht richtig oder sogar gar nicht, was eigentlich illegal ist, nur ist es schwer an sie ranzukommen, wenn die Aufsichtsstellen gar nichts von ihnen wissen.

Diese Diskussion um die Sendelizenzen geht ja jetzt gerade um YT, Twitch und Co los, die eine Popularität ähnlich oder bei vielen jungen Menschen sogar größer als klassisches TV erreicht und somit auch den gleichen Pflichten und Rechten unterliegen sollte wie klassischer Rundfunk. Der Unterschied ist ja letztlich nur die Ausstrahlungsform, halt eben über Internet anstelle über Antenne, Kabel oder Satellit.

Weryx 19 Megatalent - 15436 - 4. Mai 2017 - 15:45 #

Die Wochen wurde vom Kulturausschuss Änderungen am Entwurf der Eu Kommission für eine Neufassung der Mediendienstrichtlinie beschlossen.
Damit wurde Youtube Fernsehsendern gleichgesetzt und sie müssen Schleichwerbung entsprechend deutlich kennzeichnen.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 4. Mai 2017 - 13:45 #

Es ist eben einfach nur eine Frage des Wollens...

Paganosterix 14 Komm-Experte - 2356 - 4. Mai 2017 - 15:12 #

Profis eben. Die kommen aber auch aus dem klassichem Fernsehgeschäft und kennen die Spielregeln, welche für die reinen Youtuber neu sind.

zuendy 16 Übertalent - 4547 - 4. Mai 2017 - 13:46 #

Bei der Abkürzung ZAK fehlt zwischen dem A und K ein N.

Dre 16 Übertalent - - 4130 - 4. Mai 2017 - 14:11 #

1.000 bis 10.000€ sind ja wohl ein Klacks für die Neureichen Youtuber ;-)

Grandmarg 15 Kenner - 2944 - 4. Mai 2017 - 14:25 #

Muss man Piete Smite TV kennen? Das sagt mir alles gar nichts :D >.<

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 15:30 #

Ich denke mal wenn man nichts mit Videospielen zu tun hat und kein Interesse an dem Hobby hat, dann nicht. Mein Vater hat zwar ein bischen früher Videospiele gespielt aber kennt keinen einzigen Youtuber.

Ich selber, wenn ich keine Videospiele spielen würde oder kein Interesse daran hätte, würde PietSmiet gar nicht kennen...

Der Videospielbereich ist auch das einzige Thema, was ich mir auf Youtube anschaue. Fragt mich was über berühmte Youtuber die Tanzen, Kochen oder sonstige Tätigkeiten den anderen Menschen zeigen...keine Ahnung

Hohlfrucht (unregistriert) 4. Mai 2017 - 16:27 #

Ich bin seit gut 25 Jahren großer Fan von Videospielen und bezeichne Sie als mein Hobby. Piet Smiet sagt mir trotzdem nichts. Man muss wirklich nicht jeden Youtuber kennen. Vor allem dann nicht, wenn man die deutschsprachige Ecke Youtubes meidet.

vgamer85 (unregistriert) 4. Mai 2017 - 16:41 #

Habe bis 2014 nichts von LetsPlays gesehen. Nur in der Gamestar-Zeitschrift,irgendwann 2011, mal was davon gelesen. Da war es noch nicht so populär.

Dann ab 2014 habe ich die ersten Folgen angeschaut von nicht so bekannten LetsPlayern. Von da an verfolge ich diese Branche.

Aber hast recht, müssen tut man das nicht...eigentlich gar nichts.

Hermann Nasenweier 21 AAA-Gamer - P - 26395 - 4. Mai 2017 - 22:25 #

Geht mir genauso. Aber mein Hobby ist ja auch Videospiele und nicht Youtube ;) Ich denke man muss sich nicht mit Youtubern beschaeftigen wenn man spielen will.

Das soll aber auch nicht bedeuten dass man Youtuber nicht moegen darf.

De Vloek 15 Kenner - 3300 - 5. Mai 2017 - 3:21 #

Meine Hobbys sind Videospiele UND Youtube :P
Aber die Schnittmenge ist annähernd Null. Ich glaub der Kanal von AVGN ist der einzige, wo ich ab und zu mal was anklicke, oder vielleicht mal ein Tutorial für irgendeinen Level-Editor oder ähnliches. Ansonsten nur Musik, Dokus etc. Achja ich vergaß, die GG-Videos wird ja auch auf Youtube veröffentlicht. Außnahmen bestätigen die Regel ;) Aber im Prinzip zocke ich dann doch lieber selber, macht mir deutlich mehr Spass.

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 4. Mai 2017 - 18:21 #

Kannte ich auch nicht und wenn ich mir so die Grimassen auf dem Teaserbild ansehen, wird's auch dabei bleiben. Duckface und seine epileptischen Abarten, find ich schon bei Frauen scheisse.

De Vloek 15 Kenner - 3300 - 5. Mai 2017 - 2:20 #

Genau mein Gedanke. Das ist Antiwerbung pur. Aber ich vermute mal die Kids stehen auf so gestellten Quark. Das Motto ist wohl, je bescheuerter und unglaubwürdiger der Gesichtsausdruck, desto mehr Klicks. Ein gewisser Herr Langer scheint da auch so langsam dem Trend zu folgen, wenn man sich so manches LP-Teaserbild auf GG anschaut ;) Aber mit Mimik(s) hat ers ja eh nicht so :P

breedmaster 14 Komm-Experte - 1927 - 4. Mai 2017 - 19:09 #

Eigentlich schon ;)
Seit 10 Jahren auf YT und über 2 Millionen Abonenten.
Mich persönlich interessieren ihre Videos jedoch gar nicht.

De Vloek 15 Kenner - 3300 - 5. Mai 2017 - 2:24 #

Ich bin auch schon seit 10 Jahren auf Youtube, und habe heute zum ersten Mal von Piet Smiet gehört. Ich mag meine Filterblase sehr ;)

TheRaffer 23 Langzeituser - P - 40313 - 4. Mai 2017 - 20:32 #

Mir auch nicht. Denke also "muss" bezeichnet zumindest nicht "überlebensnotwendig".

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 4. Mai 2017 - 23:43 #

Muss man nicht, aber als "Beweis" absichtlich falsch schreiben muss man die auch nicht ;)

Baumkuchen 18 Doppel-Voter - 11367 - 5. Mai 2017 - 11:34 #

Nein, musst du nicht. Bist jedenfalls nicht der Einzige. Ich habe bislang auch nur durch die RocketBeans mal was von denen gehört. Dort hatten sie 1-2 Gastauftritte in deren Sendungen.

Ansonsten, was die deutschsprachige Streamerschaft angeht, kenne ich eigentlich auch nur Gronkh und... wie hieß der andere nochmal... 'sucht sein Twitchregister durch' RoyalPhunk ;)

Tungdil1981 19 Megatalent - 16681 - 4. Mai 2017 - 14:59 #

Gesetze gelten halt für alle. Klar stammen sie außer einer überholten Zeit, aber sie gelten halt noch. Denke die YouTuber hätten das Geld für die Lizenz.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 4. Mai 2017 - 15:33 #

Ich sag mal so: Prinzipiell ist eine Rundfunklizenz durchaus sinnvoll, denn dadurch werden bestimmte Dinge geregelt, die ein öffentlich ausgestrahlter Sender mitbringen muss. Aber natürlich kann man über manch einen Ausgestaltungspunkt diskutieren.

Extrapanzer 17 Shapeshifter - P - 7553 - 4. Mai 2017 - 15:23 #

Eventuell sind diese Lizenzen eine Möglichkeit, um die GEZ herumzukommen, d.h. statt jedes Jahr 200 Euro zahlt man einmal die Lizenz und ist damit dann verbriefter Konkurrent der anderen Sendeanstalten, also auch ARD und ZDF, und muss denen damit keine GEZ mehr zahlen.
Einmal im Jahr mit 2-3 Stunden Aufwand eine hingerotzte 1-Mann-Weihnachtsshow streamen ist immer noch günstiger, als tagelang im Jahr nur für die Bezahlung der GEZ arbeiten zu gehen ...

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 4. Mai 2017 - 15:29 #

Ich glaube hier schmeißt du ein bisschen was durcheinander. GEZ bezahlt man für den theoretischen Empfang der staatlichen Rundfunkangebote. Das hat mit Rundfunklizenz doch überhaupt nichts zu tun. Die braucht man, wenn man Rundfunk anbietet - was nach der derzeitigen Gesetzeslage bei PietSmiet und Co. ja offenbar der Fall ist. Und so einen großen Unterschied zum klassichen Rundfunk sehen ich da auch tatsächlich nicht.

Extrapanzer 17 Shapeshifter - P - 7553 - 4. Mai 2017 - 23:17 #

Nicht nur Haushalte zahlen den Rundfunkbeitrag, sondern auch Institutionen und Betriebe.
Soweit ich weiß müssen Firmen wie die RTL Group oder die ProSiebenSat.1 Media SE als Konkurrenten von ARD und ZDF keinen Rundfunkbeitrag für ihre Betriebe zahlen.
Wenn ich als YouTuber oder Twitcher jetzt eine Lizenz brauche, dann bin ich analog wie RTL oder Pro7 zu behandeln, d.h. mein Betrieb ist vom Rundfunkbeitrag befreit.
Und weil viele von zuhause streamen, wäre damit auch der Haushalt als Betriebsstätte eigentlich zu befreien.
Ich weiß nicht, wie hoch der Rundfunkbeitrag für große Betriebe ist, aber womöglich ist es auch hier möglich, durch ein paar gestreamte Pressemitteilungen im Videoformat und eine kleine Lizenz den Rundfunkbetrag komplett auszuhebeln und unterm Strich Geld zu sparen.

Pomme 17 Shapeshifter - P - 8623 - 5. Mai 2017 - 0:14 #

Hm, das höre ich zum ersten Mal, dass Konkurrenten der ARD vom Beitrag befreit sind. Das würde dann ja alle Medien betreffen. Auch Radio, Zeitungen und so weiter.

Extrapanzer 17 Shapeshifter - P - 7553 - 5. Mai 2017 - 9:17 #

Es gab vor Jahren einmal einen Prozess deswegen (in NRW?), den die ÖR verloren haben.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 5. Mai 2017 - 9:25 #

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Paragraph 5 Absatz 6 Punkt 1) befreit alle Landesmedienanstallten, ö-r Rundfunkanstalten und die nach Landesrecht zugelassen privaten Rundfunkveranstalter / anbieter vom Rumdfunkbeitrag.

Pomme 17 Shapeshifter - P - 8623 - 5. Mai 2017 - 9:37 #

Ah, das wusste ich nicht. Interessant, danke!

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 5. Mai 2017 - 6:26 #

In der Tat scheint das so zu sein - war mir bisher auch nicht bewusst. Ob die Damen und Herren Youtuber allerdings nur wegen der GEZ-Befreiung nun freiwillig auf den Lizenzzug aufspringen, halte ich trotzdem für fraglich.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 4. Mai 2017 - 15:29 #

Hä?
Verstehe ich jetzt nicht. Du zahlst GEZ als Haushaltsabgabe, damit der Öffentlich Rechtliche Rundfunk finanziert wird. Die ÖR Sender sind übrigens auch im Internet vertreten.
Leider haben die Privatsender sie verklagt und sie dürfen ihre Sendungen nicht mehr als Stream unbegrenzt anbieten.

Du klingst jedoch so ein wenig wie irgend ein alter Leserbriefschreiber in einer TV Zeitschrift, der sich über das schlechte Programm auf RTL beschwert hat und dann meckerte, wieso er dafür GEZ zahlt ...

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 4. Mai 2017 - 15:29 #

Du klingst jedoch so ein wenig wie irgend ein alter Leserbriefschreiber in einer TV Zeitschrift, der sich über das schlechte Programm auf RTL beschwert hat und dann meckerte, wieso er dafür GEZ zahlt ...

LOL :-)

Mantarus 18 Doppel-Voter - 10404 - 4. Mai 2017 - 16:47 #

Ich dachte zuerst, dass es da um einen GG User gehen würde :) Sonst hätte ich da auch nie draufgedrückt.
Nach Recherche ist das wohl ein Youtuber. Waren aufregende 3 Sekunden. Der Klick hat sich aber nicht gelohnt.

Olipool 19 Megatalent - P - 13529 - 4. Mai 2017 - 17:19 #

Witzig ist ja die Pflicht für jemanden mit Sendelizenz, dass er Platz für Werbung politischer Parteien einräumen muss :D :D

TheRaffer 23 Langzeituser - P - 40313 - 4. Mai 2017 - 18:10 #

DAS könnte allerdings sehr witzig werden.
Bringt das nicht Probleme mit den Plattformbetreibern?

TSH-Lightning 26 Spiele-Kenner - - 65103 - 4. Mai 2017 - 17:41 #

Ganz ehrlich? Das Problem ist ja nicht neu und geschieht ihm völlig zurecht, da das ganz ja kommerziell betrieben wird und er sich das locker leisten kann. Fehlt eigentlich nur noch die Info "Dauerwerbesendung" in den Videos :D

advfreak 22 Motivator - - 32082 - 4. Mai 2017 - 19:17 #

Genau das selbe habe ich mir auch gedacht. Ich schau mir den Blödsinn auch gar nicht an, bin lieber bei Rocket Beans, das ist mir persönlich einfach ehrlicher.

kommentarabo 15 Kenner - 2841 - 4. Mai 2017 - 19:10 #

hm, ich hatte mich ja schon gefragt, warum ihr das nicht berichtet habt, als es aufkam. könnte bei euch ja auch am geschäftsmodell kratzen.

zur sache: völlig lächerlich. aber dann beschweren, dass hierzulande keine konkurrenzfähigen online-firmen entstehen.

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 5. Mai 2017 - 19:13 #

Was genau ist den völlig lächerlich? Das Angebot von PietSmiet erfüllt die Vorraussetzungen, unter denen man eine solche Lizenz braucht.

kommentarabo 15 Kenner - 2841 - 6. Mai 2017 - 8:20 #

lächerlich sind der beschriebene vorgang, und das statement am schluss.

"Das Angebot von PietSmiet erfüllt die Vorraussetzungen, unter denen man eine solche Lizenz braucht." <= ausserdem das.

Inso 18 Doppel-Voter - P - 11399 - 4. Mai 2017 - 19:15 #

So lange es GG nicht betrifft kann ich damit leben :)

Hoschimensch 15 Kenner - 2776 - 4. Mai 2017 - 20:24 #

Da sollten sich diese ganzen Youtuber vielleicht mal nach richtiger Arbeit umsehen bzw. mal ihre Luftschlösser verlassen. Haufenweise Geld kassieren dafür dass man belangloses Zeug in die Kamera labert oder spielt. Ja das können sie, aber mit der Realität konfrontiert werden, das kann halt auch mal weh tun.

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 4. Mai 2017 - 21:33 #

Realität, soso. Lass mich raten. Auf deinem Facebook-Profil - wenn du eines hättest natürlich - stünde unter dem Punkt Schule "Schule des Lebens".

zfpru 18 Doppel-Voter - 10896 - 4. Mai 2017 - 21:48 #

Realität rühre ich nicht. Das Zeug ist mir zu hart. Das ist nicht gut für meine Wahnvorstellungen.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 4. Mai 2017 - 21:42 #

Ich habe letztens gelesen, dass der Charakterzug Neid bei Mitmenschen äußerst unbeliebt ist. Geiz allerdings auch, also hoffe ich, dass dies nicht der Grund für die ausbleibende Zahlung war.

De Vloek 15 Kenner - 3300 - 5. Mai 2017 - 3:00 #

Ich denke es bedarf schon einiges an richtiger Arbeit, Millionen von Kids zu bespassen und mit peinlichem Blödsinn Geld zu machen. Ist bestimmt garnicht so einfach ;)

Sieh es mal so, die Typen sind Schauspieler und Entertainer. Du kuckst Tatort, deine Oma kuckt Musikantenstadtl, deine Kids kucken Gronk oder wer auch immer grad die dümmsten Grimassen schneidet. Hat alles seine Daseinsberechtigung.

Profi-Youtuber wissen halt wo aktuell der Rubel rollt, kein Grund für Neid oder Missgunst. Dann müsstest du dich auch jedesmal, wenn du den Fernseher anmachst oder ins Kino gehst, über die Gagen der dort Gezeigten aufregen.

Desotho 18 Doppel-Voter - 9436 - 5. Mai 2017 - 13:33 #

Ich gebe zu, der Gedanke huscht mir bei sowas auch durch den Kopf, ist aber trotzdem nicht fair.

RoT 21 AAA-Gamer - P - 26257 - 4. Mai 2017 - 21:50 #

interessante news, danke dafür. mag mir nicht so recht schmecken, aber die kommentarspalte ist hierbei recht lehrreich.

EvilNobody 15 Kenner - 3141 - 4. Mai 2017 - 23:04 #

Ein Statement von Gronkh zu dem Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=kk3SqUDV3x0

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 4. Mai 2017 - 23:18 #

Naja ein paar Punkte macht er schon, aber großteilig ist es schlicht uninformiertes Gebrabbel.

EvilNobody 15 Kenner - 3141 - 5. Mai 2017 - 17:56 #

Was ist denn so "uninformiert"?

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 5. Mai 2017 - 18:34 #

Aus dem Gedächnis: Mit der Lizenz bekommt man auch eine Sendefrequenz fürs Fernsehen. Das ja gerade abgeschaltet wurde!

EvilNobody 15 Kenner - 3141 - 5. Mai 2017 - 20:45 #

Ja, das hab ich auch nicht ganz verstanden. Ich finde aber, dass Gronkh, wie du schon sagtest, durchaus einige valide Punkte nennt. Und zum glück ist er nicht ein kopfloser Hater, sondern sagt ja: informieren, mit den Verantwortlichen in den Dialog treten etc. Finde ich gut und richtig.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 5. Mai 2017 - 21:15 #

Weil er da Sendelizenz der Landesmedienanstalten, Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur und die Abschaltung von DVB - T völlig durcheinanderwirft. Die Themen haben noch nicht einmal ansatzweise etwas mit einander zu tun. Deswegen komme ich zu den Schluss, daß es uninformiertes Gebrabbel ist.
Ähnlich sieht es ja auch mit seiner Steuer und Arbeitsplatz - Argumentation aus.

Den wichtigste Punkt den er bringt, ist der Grundsatz der Gleichheit. Andere interessante Punkte bringt er nicht oder nur in Form von "Der Drops ist noch nicht gelutscht". Dazu gehört die Frage nach dem Unterschied zwischen Videostreaming und Hörfunkprogramme, welche beide ausschließlich im Internet verbreitet werden. Letzteres bedarf nach §20b keiner Zulassung. Ebenso kann man noch fragen, ob Youtube, Twich und Konsorten wirklich außschließlich ein Vermarkter ist oder eben doch eine Plattform ist.

Lipo 14 Komm-Experte - 2226 - 4. Mai 2017 - 23:08 #

In manchen Dingen ist Deutschland einfach nur erbärmlich , sorry .

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 5. Mai 2017 - 6:26 #

Werde konkreter - wobei denn so?

De Vloek 15 Kenner - 3300 - 5. Mai 2017 - 6:52 #

also mir würde da spontan nur Thomas Gottschalk einfallen, aber gibt bestimmt noch mehr XD
Wobei ich diesen Fall alles andere als erbärmlich finde, es gibt halt Gesetze und nach diesen gilt Pietsmeit nunmal als Piratensender solange keine Lizenz vorhanden ist. Typisch Deutsch, aber nicht erbärmlich ;)

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 5. Mai 2017 - 7:12 #

Thomas Gottschalk noch vor Dieter Bohlen?

De Vloek 15 Kenner - 3300 - 5. Mai 2017 - 7:56 #

Ja, denn von Bohlen wurde ich in letzter Zeit verschont, während Gottschalks nervige Visage auf allen Plakaten der Stadt zu sehen ist. Wird echt Zeit dass die berühmten Youtuber anfangen Plakatwerbung zu machen, die würd ich eh nicht erkennen und könnte dann ungestört durchs Leben gehen ;)

Aixtreme2K 14 Komm-Experte - 2227 - 5. Mai 2017 - 10:56 #

Pietsmiet...sind das die Erfinder der fratzigen Gesichter?

Loco 17 Shapeshifter - 8999 - 5. Mai 2017 - 16:37 #

Bald sind wieder Wahlen. Leider macht keiner von denen irgendwas sinnvolles und auf die wichtigen Fragen der digitalen Zukunft hat auch niemand antworten. Wird schwierig.

Justin Bieber 10 Kommunikator - 449 - 7. Mai 2017 - 10:07 #

Und das betrifft nur Pietsmiet?
Wo werden die anderen zigtausend Streamer informiert?

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