Das Förderprogramm der Europäischen Union - Creative Europe - unterstützt Videospieleentwickler in diesem Jahr mit rund 2,6 Millionen Euro. Knapp zehn Prozent der Förderungen entfielen auch auf deutsche Entwickler.
Laut Gamesmarkt konnte dabei das Hamburger Studio Threaks, unter der Leitung von Wolf Lang, den maximalen Förderbetrag von 150.000 Euro mit All I Have Is Time ergattern. Michael Cherdchupan, Autor des Titels, freute sich auf Twitter:
Ich habe zusammen mit @Threaks an einem Konzept für das story-basierte "All I Have Is Time" gearbeitet ... und es wurde finanziert! [...] Ich kann es immer noch nicht glauben! Es ist unfassbar!
Mehr über das Spiel könnte auf der gamescom 2016 zu erfahren sein. Zumindest kann das anhand der Antworten Cherdchupans in seinem Posting vermutet werden. Weitere Förderungen aus Brüssel, die deutsche Unternehmen betrafen, gingen an Kunst-Stoff für den Titel Relight mit 60.000 Euro. Weitere 42.000 Euro konnte sich Rat King Entertainment mit dem Spiel Morituri sichern. Während beispielsweise britische Entwickler komplett leer ausgingen, hatten unsere nordischen Nachbarn umso mehr Freude. Norwegische Entwickler erhielten mit 583.000 Euro das insgesamt größte Paket an Zuwendungen aus der belgischen Hauptstadt. Informationen zum Games- Förderprogramm der EU könnt ihr auf der Seite des Creative-Europe-Desk einsehen. Auch die Statistiken zu den Anträgen, sowie den tatsächlichen Ausschüttungen im Detail sind einsehbar.
es sei ihm gegönnt. Braucht er sein hart erquasseltes Insert-Moin-Geld nicht so dringend^^
Die Briten sind ja auch nicht mehr dabei, drum werden sie auch bei der Spieleförderung gedisst. ;)
Norwegen ist und war nie Mitglied der EU. ;)
gut aufgepasst, das hatte ich so gar nicht auf dem Schirm...
in den guidelines zum antrag steht im übrigen:
"Förderfähig sind Anträge von juristischen Personen, die ihren Sitz in einem der nachstehend genannten Länder haben, sofern sämtliche in Artikel 8 der Verordnung zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa genannten Bedingungen erfüllt werden:
- EU-Mitgliedstaaten;
- Beitritts-, Kandidaten- und potenzielle Kandidatenländer, die von einer Heranführungsstrategie profitieren, im Einklang mit den allgemeinen, in Rahmenabkommen, Assoziationsratsbeschlüssen oder ähnlichen Übereinkünften festgelegten Grundsätzen und Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Unionsprogrammen;
- Länder der EFTA, die Mitglied des EWR-Abkommens sind, gemäß diesem Abkommen;
- die Schweizerische Eidgenossenschaft gemäß einem bilateralen Abkommen;
- Länder, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik abgedeckt werden, gemäß den Verfahren, die in den Rahmenvereinbarungen für die Teilnahme an Unionsprogrammen mit diesen Ländern festgelegt wurden.
Im Rahmen des Programms können auf der Grundlage von seitens dieser Länder oder Regionen eingebrachten zusätzlichen Mitteln und von mit diesen Ländern oder Regionen zu vereinbarenden besonderen Regelungen bilaterale oder multilaterale Kooperationsmaßnahmen durchgeführt werden, die sich auf diese Länder oder Regionen beziehen.
Vorschläge von Antragstellern aus Nicht-EU-Ländern können ausgewählt werden, sofern zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe ein Übereinkommen über die Teilnahme des betreffenden Landes an dem mit der oben genannten Verordnung eingerichteten Programm geschlossen wurde."