User-Meinung

Im Namen des Volkes? User-Artikel

Age 27. August 2010 - 19:32 — vor 11 Jahren zuletzt aktualisiert
Valves Online-Dienst, Marktplatz und DRM-Plattform namens Steam sorgt seit über sechs Jahren für Kontroversen unter PC-Spielern. Dreh- und Angelpunkt der Debatte ist dabei die Kontenbindung der erworbenen Titel. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.2.2010 bestätigte dessen Rechtmäßigkeit, die Begründung wurde jetzt veröffentlicht.
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Vorab möchte ich an dieser Stelle klarstellen, dass eine und vor allem meine User-Meinung subjektiv sind. Ich selber verweigere Steam aus eigenen Prinzipien, in Folge dessen konnte und werde ich sehr viele hochqualitative Spieletitel nicht mein Eigen nennen. Beginnend bei Half-Life 2 und aktuell mit Mafia 2 oder Civilization 5 bin ich über die Tatsache, ähnlich wie die Queen, "not amused". Ich habe kein Jura studiert und auch keine Taschenausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter meinem Kopfkissen liegen, trotzdem versuche ich die Urteilsbegründung objektiv zu betrachten und meine Einschätzung zum Urteil abzugeben.

A little bit of history repeating


Für ungetrübten Mehrspieler-Spaß standen im Valve-Universum früher drei große Buchstaben: WON. Dieses sogenannte World Opponent Network verhalf globalen Gamern sich, zum Beispiel im Half-Life Deathmatch oder den berühmten Mods Team Fortress Classic und Counterstrike zu messen. Durch den immensen Erfolg des Hauptprogramms und die steigende Zahl an Haushalten mit Internetzugang, stieg auch die Anzahl der Online-Spieler in Valves Umgebung in einem bis dato unbekannten Ausmaß. Dies gab den Ausschlag für die in Bellevue ansässige Firma, eine neue Online-Plattform zu entwickeln, welche später als Steam bekannt werden sollte.

Nach WON-Abschaltung: Half-Life-Spieler im Untergrund.
Dieses neue System sollte Spiele updaten können, eine Ingame-Kommunikation ermöglichen, Maßnahmen gegen Cheater erleichtern und auch die Möglichkeit schaffen, eigene Spiele auf beliebigen Rechern spielen zu können. Auch die Idee einer Verkaufsmöglichkeit für diverse Daddel-Software floß kurze Zeit später ein. Es dauerte bis 2002, als die erste Version des Steam-Clients erschien, die Benutzung war noch freiwillig. Bis Ende 2003 existierten so WON und Steam in friedlicher Koexistenz miteinander, dann wurde dem alten System der Stecker gezogen. Wer nun Valve-Titel im Multiplayer spielen wollte, war gezwungen Steam zu nutzen, das Spielen im Singleplayer blieb allerdings noch unberührt. Es dauerte noch einmal gut ein Jahr, bis allerdings auch diese Möglichkeit entfiel. Das im November 2004 erschienene und heiß begehrte Half-Life 2 setzte Steam voraus, ohne eine Online-Aktivierung und Kontenbindung würde Gordon Freeman sein Brecheisen nicht schwingen. Den Steam-Zwang mit diesem Top-Titel, dessen Vorgänger Millionen begeisterte, einzuführen war ein cleverer Schachzug. Die Spieler bissen reihenweise in den damals noch sehr sauren Apfel und legten damit den Grundstein zur Akzeptanz des Digital Right Managements im PC-Spiele-Umfeld. Ein Weiterverkauf der Software war damit nicht mehr möglich.

You got to fight for your right


Kein Weiterverkauf mehr möglich? Das sahen nicht nur viele Spieler ursprünglich sehr kritisch, sondern auch
der eingetragene Verein Verbraucherzentrale Bundesverband aus Berlin. Statt wie die Gamer-Mehrheit virtuell zu schimpfen und heimlich nebenbei trotzdem mit der Gravity-Gun Matratzen zu verschießen, zog der Verein allerdings vor Gericht. Über die Vorinstanzen des Landesgerichts Hamburg und  des Oberlandesgerichts Hamburg, wanderte der Fall schließlich zum Bundesgerichtshof. Die Anklage drehte sich grundlegend um die nicht mehr gegebene Möglichkeit, das erworbene Produkt Half-Life 2 aufgrund der Onlineaktivierung mit Kontenbindung unter Anerkennung von Valves "Steam Subscriber Agreements" weiterverkaufen zu können.
Im Punkt zwei des Tatbestands befindet sich dann allerdings auch die erste Krux:

Die Nutzung des bei der Beklagten eingerichteten Kontos ermöglicht es,  über das Internet zu spielen, insbesondere auch gegen andere Spieler (sogenannter Multiplayer-Modus), kostenlose Weiterentwicklungen (Upgrades) zu erhalten sowie weitere spielebezogene Leistungen der Beklagten in Anspruch zu nehmen.

Mit keiner Silbe wird die Offline- also Singleplayernutzung aufgeführt. Der Tatbestand scheint nur die Möglichkeit des Multiplayers in Betracht zu ziehen. Auf den Umstand, dass die grundlegende Möglichkeit das Produkt ohne Registrierung zu nutzen nicht möglich ist, wird kurz im vierten Tatbestandpunkt hingewiesen. Dieser enthält einen Auszug eines Hinweises auf der DVD-Hülle des Spiels:

Um dieses Produkt verwenden zu können, müssen Sie dem Steam Subscriber
Agreement ("SSA") zustimmen. Aktivieren Sie dieses Produkt per Internet, in-
dem Sie ein Steam Konto beantragen und das SSA akzeptieren.

Wer online aktiviert, der akzeptiert. Unter anderem auch den Absatz sechs der Nummer eins des SSA:

Es ist Ihnen untersagt, Ihr Benutzerkonto zu verkaufen, für dessen Nutzung
Geld zu verlangen oder es anderweitig weiterzugeben.

Und damit befinden wir uns mittendrin im Problem, das Gegenstand der judikativen Entscheidungsfindung ist. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. sieht in dieser Vereinbarung einen Verstoß gegen den sogenannten Erschöpfungsgrundsatz, da keine Weiterveräußerung der DVD ohne Übertragung des Kontos möglich wäre. Die Klage richtet sich im Speziellen darauf, dass Valve die Verwendung des oben zitierten Teils der SSA unter Androhung von Strafe unterlässt. Nun ist es allerdings nicht nur bei Denny Crane oder Ben Matlock im Serien-Gerichtssaal so, dass auch die Gegenseite zu Wort kommen darf. Also Bühne frei für Valve:

Die Beklagte hat demgegenüber eingewandt, die DVD-Rom vermittle wie eine "Eintrittskarte" nur den Zugang zu ihren Dienstleistungen, die sie durch den Betrieb von Servern für die Spieler erbringe und die als solche dem Erschöpfungsgrundsatz nicht unterlägen. Außerdem sei die beanstandete Klausel nach dem aufgrund der Rechtswahl in Nummer 14 SSA maßgeblichen Recht des US-Bundesstaats Washington zulässig.

Zum Glück habe ich anfangs versprochen, nur beim Urteil objektiv zu bleiben... Hallo Valve, bitte was? Die DVD ist eine Eintrittskarte zum Zugang eurer Dienstleistung, die ihr durch den Betrieb eurer Server erbringt? Ich lach mich schlapp. Die DVD enthält eine vollwertige von euch entwickelte Software, ein Produkt, zu dem man ganz sicher nicht zwangsläufig eure Dienstleistungen in Anspruch nehmen muss, um es in seiner grundlegenden Funktion zu nutzen. Oder läuft meine Singleplayer-Titel auf euren Servern? Onlive anyone? Eine Zwangsregistrierung ist keine Dienstleistung, sondern Rechtebeschneidung des Verbrauchers! Dabei ist doch vollkommen unerheblich, dass eine Dienstleistung nicht unter den Erschöpfungsgrundsatz fällt. Hier geht es doch um das erworbene Produkt und nicht um Steam. Und wieso kann ich eigentlich Steam auch ohne "50 Euro teure Eintrittskarte" beziehen und nutzen? Hier werden in meinen Augen bewusst Tatsachen verdreht. Und das Recht des US-Bundesstaats Washington könnt ihr da belassen wo es hingehört, im US-Bundesstaat Washington. Wir sind in Deutschland, hier gilt deutsches Recht.
 

Trabbi 12 Trollwächter - 1040 - 27. August 2010 - 19:54 #

HL2 erschien am 16.11.2004.
Ich habe Spiele noch nie wieder verkauft und bin sehr froh, Steam nutzen zu können. Die Indy-Perlen, die ich so schon entdecken konnte, har mir keine Zeitschrift in D je vorstellen können. Ich muss keine DVD im Laufwerk haben. Das Risiko einer Pleite ist mir durchaus bewusst, ich denke jedoch, dass Valve für diesen Fall eine Lösung in der Hinterhand hat, um Kunden nicht komplett vor den Kopf zu stoßen. Die anderen Player auf diesem Markt haben sicherlich auch ein großes Interesse, ihr Geschäftsmodell nicht unseriös erscheinen zu lassen (z.B. Blizzard).

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:36 #

November 2004 ist natürlich richtig und macht ihn der zeitlichen Darstellung auch mehr Sinn, da ist mir ein (Tipp-)Fehler unterlaufen, den ich jetzt korrigiert habe, danke dafür. Steam als Marktplatz habe ich und werde ich nicht kritisieren, ich finde es sogar sehr gut, dass dadurch die Möglichkeit für kleine Entwickler besteht, ihre Produkte unkompliziert einem relativ großen Markt anzubieten. Auch eine Pleite von Valve bzw. einem jeweiligen Besitzer von Steam (im Falle dessen) erachte ich aktuell für sehr unwahrscheinlich und ist auch nicht Gegenstand des Artikels.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 27. August 2010 - 21:11 #

Die Kontenbindung stört mich eigentlich nur mäßig - ich kann zwar verstehen, wenn einen das stört, aber ich selbst verkaufe Spiele so oder so nicht.
Ich sehe auch durchaus die Vorteile, die Steam bietet - gerade, weil ich auch jemand bin, der oft zwischen zwei Wohnungen hin und her pendelt. Da ist Steam (oder auch das Bnet) tatsächlich ein Vorteil.

Mich stört aber, dass ich so oft keine Wahl habe. Ich 'darf' Steam nicht nutzen, ich 'muss' es bei vielen Spielen.
Ohne Frage: Wahrscheinlich würde ich das in meiner momentanen Lebenssituation tun, wann immer es funktioniert. Aber ich möchte dazu nicht gezwungen werden, ich möchte die Möglichkeit haben, Spiele auch ohne Steam spielen zu können. Allein für den Fall, dass es Steam in 15-20 Jahren vielleicht nicht mehr geben könnte.

So richtig schlau kann man aus diesem Juristendeutsch jedenfalls nicht werden - oder zumindest nur bedingt.

Rondrer (unregistriert) 27. August 2010 - 20:10 #

Wo ist denn jetzt die objektive Betrachtung des Urteils? Konnte auf den 3 Seiten keine finden.

thurius (unregistriert) 27. August 2010 - 20:57 #

objektive Betrachtung gib es keine,für mich kling der bericht/kommentar eher nach bashing gegen drm
ähm geht es um dieses urteil?
Spieleverkauf in Steam: Valve gewinnt vor Bundesgerichtshof
Verhinderung des Weiterverkaufs digital erworbener Spiele ist zulässig
http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/1002/73135.html&wort[]=steam

"Spielepublisher Valve hat sich gegen Verbraucherschützer durchgesetzt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es rechtlich zulässig ist, im Onlinedienst Steam gekaufte Spiele fest an einen Account zu koppeln - und so den Weiterverkauf etwa von privat zu privat zu verhindern.
Im Laden auf Datenträgern erstandene Computerspiele lassen sich ganz selbstverständlich weiterverkaufen. Bei digital vertriebener Software ist das anders: Wer sich beispielsweise in dem von Valve betriebenen Onlinedienst Steam ein Spiel kauft, muss es dauerhaft mit seinem Account verknüpfen. Aus diesem lässt es sich nicht herauslösen, um es etwa auf das Benutzerkonto eines anderen Steam-Mitglieds zu übertragen.

Weil der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) diese Praxis für eine Benachteiligung des Onlinekunden hält, hat er den US-amerikanischen Publisher Valve vor dem Bundesgerichtshof verklagt. Und ist gescheitert: Am Donnerstag, dem 11. Februar 2010 haben die Richter entschieden, dass das von Steam verwendete Lizenzierungsmodell zulässig ist, so die Hamburger Anwaltskanzlei von Valve.

"Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Onlinevertrieb von Medien", sagte der Vertreter des Spieleherstellers, Rechtsanwalt Georg Fechner. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollte das Urteil auf Anfrage von Golem.de noch nicht kommentieren, sondern die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die in einigen Wochen vorliegen soll."

wenn ja sorry aber dein kommentar/bericht ist meilenweit entfernt
im urteil ging es um digital erworbener Spiele,nicht für im Laden auf Datenträgern erstandene Computerspiele
Du kannst einfach ne Mail an "Steam" schicken, und nett fragen ob sie das Spiel vom Acc löschen. Dazu musst du allerdings Fotos vom Originalspiel + key mitschicken

Larnak 22 Motivator - 37541 - 27. August 2010 - 21:10 #

Wo ist denn das Bedauernd eines Rechteverlusts "Steam-Bashing"?

Aber Du hast Recht, eigentlich ging es dabei nur um rein digital erworbene Spiele, bei denen das Recht auf Weiterverkauf flachfällt, jedenfalls hatte ich das bisher auch immer so verstanden.

thurius (unregistriert) 27. August 2010 - 21:12 #

Mangelhaftes Grundwissen und Halbwissen ist, wenn man unbedingt darauf eine eigene Theorie aufbauen will, meist nicht besonders förderlich. Das kann schnell dazu führen, dass man Dinge verknüpft, die absolut nichts miteinander zu tun haben. So wie Andreas Thiel es in den Video zum Beispiel mit Schatten, Photosynthese und grünen Wellensittichen macht.
http://www.youtube.com/watch?v=rmaCDoQa6b4&feature=player_embedded

Larnak 22 Motivator - 37541 - 27. August 2010 - 21:19 #

Die Antwort auf meinen Kommentar verstehe ich jetzt nicht. Ok, das mit dem Online-Vertrieb ist mir jetzt auch wieder eingefallen (ich hatte mich schon gewundert), aber trotzdem ist es ja in gewisser Weise ein Rechtsverlust, wenn man bedenkt, dass man bisher immer davon ausgegangen ist, ein Recht auf Weiterverkauf zu haben.

thurius (unregistriert) 27. August 2010 - 21:34 #

Ok. Er nimmt das Urteil und verdreht ein paar tatsachen um so seine Theorie aufbauen,die auf mangelhaftes Grundwissen und Halbwissen basiert.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 27. August 2010 - 21:41 #

Naja, wie schon gesagt: Das mit dem online und offline ist ein ärgerlicher Fehler, der natürlich unschön wirkt.
Aber an der zentralen Aussage, dass man einen Rechtsverlust nicht gut findet.

Außerdem würde ich jetzt auch kein vorsätzliches Tatsachenverdrehen unterstellen, das sieht mir eher unabsichtlich aus...
Vielleicht haben aber auch Wir irgendwas nicht richtig verstanden xD
Bei diesen Rechtsthemen weiß man ja nie.

thurius (unregistriert) 27. August 2010 - 22:04 #

Glaube kaum das es ein Rechtsverlust ist.
Gebrauchtgegenstände haben in der Regel eine Abnutzung.
Gebe es keine Abnutzung, würde vermutlich niemand mehr das Produkt neu vom Hersteller kaufen. Denn die Gebrauchtverkäufer können ja beliebig die Preise drücken.

Und bei Steam ist genau der Fall, dass die Spiele nicht an die DVD gekoppelt sind, sondern immer wieder neu runter geladen werden können, ohne irgendeine Abnutzung zu haben. Auch kann jedes Spiel immer und überall in Steam erworben werden, ohne dass es irgendwann mal aus dem Sortiment verschwindet.

Wäre hier also ein Wiederverkauf möglich, könnte der Steamstore auch gleich dicht machen!
Man erwirbt nicht das Spiel/ den Programmcode an sich, sondern ein Nutzungsrecht! Das ist in vielen anderen Geschäftsfeldern ebenfalls so. Und sobald ich den key eingebe schließe ich einen Vertrag mit Valve ab.
Man könnte aber auch sagen das Worst Case-Szenario für die User wäre, dass Valve den Service von Steam in Deutschland einstellt, wenn ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbieten das System so zu gestalten, wie sie das wollen.

Viele hier sehen ja auch in Valve keinen rücksichtslosen Konzern, sondern kennen die sympathischen Leute die dahinter stehen. Und man weiß eben auch zu schätzen, was Valve alles für seine Kunden tut.
Steam ist in meinen Augen auch das stärkste Rückrad, das der PC-Spielemarkt momentan hat, was es um so tragischer macht, dass einige es nur als Kopierschutz betrachten. Dabei sagt Valve selbst, dass sie gängelnde DRM-Maßnahmen als den falschen Weg sehen. Steam ist eben nur einfach der beste Weg, um den Kunden guten Service für ihre Spiele bieten zu können und das geht eben ohne Accountbindung nicht.

Ich denke, man muss nicht immer auf der Seite des Verbraucherschutzes stehen, wenn man eine bestimmte Ansicht als völlig sinnentleert betrachtet.
Der gesunde Menschenverstand hat einem eigentlich vorher schon gesagt, dass sich das erwähnte Gesetz nur auf materielle Dinge, wie den Datenträger bezieht und eben nicht auf immaterielle Güter, die keinen Verfall haben.
Hier ist sicherlich niemand gegen den Verbraucherschutz oder die Käuferrechte! Ganz im Gegenteil, jeder sollte seine Rechte wahrnehmen können und sie sich auch von niemandem wegnehmen lassen!
Aber man sollte sich eben auch keine Rechte anmaßen, die einem laut Gesetzesgrundlage gar nicht zustehen. Und da hat Valve meiner Ansicht nach eben einfach auch völlig zurecht gewonnen.
Naja stellt euch vor das man seine Spiele beliebig weiterverschenken kann, dann würde das ganze so aussehen: "Ach ich gebe mal X Half life 2 was er mir zurück gibt und Y kriegt mal TF2." Wenn das so gehen würde dann würde Valve kein Geld dran verdienen und irgendwen ist Steam dann tot.
Valve hat mit seinem System einfach nur gegen kein Gesetz verstoßen, also ist Steam auch völlig legal. Von "mies" ausgehebelt kann da überhaupt keine Rede sein. Der BGH hat sich auch nicht über den Tisch ziehen lassen, sondern hat völlig korrekt nach deutscher Gesetzgebung entschieden.
Nur weil du bei einem Ehe-Vertrag das kleingedruckte nicht liest heißt es nicht das er ungültig ist.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 27. August 2010 - 23:40 #

Es ist ein Rechtsverlust in der Hinsicht, dass bisher Gültigkeit hatte, dass man grundsätzlich ein Recht auf Weiterverkauf hat - unabhängig von Deinen berechtigten Einwänden.

Dieser allgemeingültige Satz ist jetzt so nicht mehr richtig, sondern hat eine nicht gerade kleine Einschränkung bekommen, vor allem, wenn man bedenkt, dass der digitale Vertrieb in Zukunft alles andere als eine Statistenrolle einnehmen wird. Daher denke ich, dass man schon davon sprechen kann, dass es zumindest subjektiv eine Einschränkung der eigenen Rechte bedeutet - ob berechtigt oder nicht sei mal dahin gestellt.
Dazu kann ich nur sagen, dass ich durchaus verstehen kann, wenn man Spiele gerne wieder verkaufen möchte, wenn sie einem nicht gefallen - ich persönlich habe das aber noch nie gemacht und werde das wohl auch nie, daher ist das für mich auch nicht von brennendem Interesse, ein Recht darauf zu haben.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 1:13 #

Glaube kaum das es ein Rechtsverlust ist.
-->Das Recht des Wiederverkaufs, wie es im Erschöpfungsgrundsatz beschrieben ist, durch technische Maßnahmen unmöglich zu machen, da dem körperlichen Produkt damit jeder Wert entzogen wird, ist kein Rechtsverlust?
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Gebrauchtgegenstände haben in der Regel eine Abnutzung.
Gebe es keine Abnutzung, würde vermutlich niemand mehr das Produkt neu vom Hersteller kaufen. Denn die Gebrauchtverkäufer können ja beliebig die Preise drücken.Und bei Steam ist genau der Fall, dass die Spiele nicht an die DVD gekoppelt sind, sondern immer wieder neu runter geladen werden können, ohne irgendeine Abnutzung zu haben. Auch kann jedes Spiel immer und überall in Steam erworben werden, ohne dass es irgendwann mal aus dem Sortiment verschwindet.
Wäre hier also ein Wiederverkauf möglich, könnte der Steamstore auch gleich dicht machen!
-->Folgt man deiner Logik würden zum einen digitale Produkte, die ja faktisch keine Abnutzung haben und damit auch nicht im Wert verfallen, nie im Preis fallen. Warum senken die Publisher dann eigentlich überhaupt noch die Preise für ihre Spiele? Zum anderen gehst du dann davon aus, dass es 1 Millionen Leute gibt, die ein Spiel spielen wollen, 5 davon kaufen es neu und danach wird es immer nur weiterverkauft bis der letzte es dann in 328 Jahren auch mal erwerben kann... Achja der Spielemarkt hat schon vor Steam existiert, da konnte man seine Spiele auch schon gebraucht verkaufen, deswegen führen Elektronikmärkte und andere Läden auch schon lange keine PC-Spiele mehr im Sortiment...
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Man erwirbt nicht das Spiel/ den Programmcode an sich, sondern ein Nutzungsrecht! Das ist in vielen anderen Geschäftsfeldern ebenfalls so.
-->Ich erwerbe ein Produkt und die Lizenz zur Benutzung durch eine Person, wenn ich das Produkt nicht mehr nutze kann ich es und die Lizenz weiterverkaufen. So sieht es normalerweise aus...
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Und sobald ich den key eingebe schließe ich einen Vertrag mit Valve ab.
-->Welchen Vertrag gehst du denn genau ein, wenn du den Produkt-Key eingibst?
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Man könnte aber auch sagen das Worst Case-Szenario für die User wäre, dass Valve den Service von Steam in Deutschland einstellt, wenn ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbieten das System so zu gestalten, wie sie das wollen.
-->Ja wäre schon schlimm wenn von jetzt auf gleich sehen könnte wie man wegen DRM plötzlich nix mehr vom dem hat, was man für teuer Geld erworben hatte.
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Viele hier sehen ja auch in Valve keinen rücksichtslosen Konzern, sondern kennen die sympathischen Leute die dahinter stehen. Und man weiß eben auch zu schätzen, was Valve alles für seine Kunden tut.
-->Die sympathischen Leute hinter Valve, na klar wer kennt sie nicht alle persönlich. Nicht das Valve ein normaler Konzern wäre, dem es hauptsächlich um Gewinnmaximierung geht.
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Steam ist in meinen Augen auch das stärkste Rückrad, das der PC-Spielemarkt momentan hat, was es um so tragischer macht, dass einige es nur als Kopierschutz betrachten. Dabei sagt Valve selbst, dass sie gängelnde DRM-Maßnahmen als den falschen Weg sehen.
-->Wenn Valve DRM doof findet, sollen sie es nicht betreiben. Was spräche denn zum Beispiel dagegen, dass man ein Spiel wieder von einem Account entkoppeln könnte? Achja der böse Gebrauchtspielmarkt der die Gewinne schmälern würde, huch jetzt hab ichs geschrieben.
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Steam ist eben nur einfach der beste Weg, um den Kunden guten Service für ihre Spiele bieten zu können und das geht eben ohne Accountbindung nicht.
--> Aha, das hätte ich dann mal gerne ausführlich hier beschrieben, warum das nicht gehen soll.
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Ich denke, man muss nicht immer auf der Seite des Verbraucherschutzes stehen, wenn man eine bestimmte Ansicht als völlig sinnentleert betrachtet.
-->Nein als Verbraucher sollte man grundsätzliche auf der Seite der Erzeuger stehen, dass ist nämlich sinngefüllt.
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Der gesunde Menschenverstand hat einem eigentlich vorher schon gesagt, dass sich das erwähnte Gesetz nur auf materielle Dinge, wie den Datenträger bezieht und eben nicht auf immaterielle Güter, die keinen Verfall haben.
-->Ja der gesunde Menschenverstand, genau, hihi.
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Hier ist sicherlich niemand gegen den Verbraucherschutz oder die Käuferrechte! Ganz im Gegenteil, jeder sollte seine Rechte wahrnehmen können und sie sich auch von niemandem wegnehmen lassen!
-->Gilt das auch für sinnentleerte Verbraucherrechte?
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Aber man sollte sich eben auch keine Rechte anmaßen, die einem laut Gesetzesgrundlage gar nicht zustehen. Und da hat Valve meiner Ansicht nach eben einfach auch völlig zurecht gewonnen.
--> Das Gericht hat Recht gesprochen. Wir sprechen nochmal darüber, wenn irgendwann mal über die Rechtmäßigkeit von solchen AGBs entschieden wird. Davon abgesehen, kann man sich hier kein Recht anmaßen, da ein Weiterverkauf des Spiels aktuell sowieso nicht möglich ist.
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Naja stellt euch vor das man seine Spiele beliebig weiterverschenken kann, dann würde das ganze so aussehen: "Ach ich gebe mal X Half life 2 was er mir zurück gibt und Y kriegt mal TF2." Wenn das so gehen würde dann würde Valve kein Geld dran verdienen und irgendwen ist Steam dann tot.
--> Und damals auf dem Schulhof, als wir unserer Spiele, die wir von dem bisschen Taschengeld gekauft haben, untereinander ausgetauscht haben, haben wir den kompletten Computerspiele-Einzelhandel zerstört, so wie das diese Leute mit den Konsolenspielen jetzt machen. *schnüff*
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Valve hat mit seinem System einfach nur gegen kein Gesetz verstoßen, also ist Steam auch völlig legal.
-->Niemand hat an der Legalität von Steam gezweifelt, darum gings auch im Rechtstreit nicht...
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Von "mies" ausgehebelt kann da überhaupt keine Rede sein. Der BGH hat sich auch nicht über den Tisch ziehen lassen, sondern hat völlig korrekt nach deutscher Gesetzgebung entschieden.
--> Hat das jemand behauptet, dass sie über den Tisch gezogen wurden wären? Das BGH hat ein Gesetz, gemäß seines Verständnisses der Umstände, auf den Fall bezogen interpretiert und es für rechtmäßig erachtet, dass Valve es verbieten kann ein Steamkonto zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen.
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Nur weil du bei einem Ehe-Vertrag das kleingedruckte nicht liest heißt es nicht das er ungültig ist.
--> Worum es aber in diesem Fall überhaupt nicht ging.

Tw3ntyThr33 15 Kenner - 3187 - 28. August 2010 - 12:23 #

"Folgt man deiner Logik würden zum einen digitale Produkte, die ja faktisch keine Abnutzung haben und damit auch nicht im Wert verfallen, nie im Preis fallen."

Das ist meines Erachtens nach zu simpel gedacht. Natürlich fallen auch digitale Spiele mit der Zeit im Wert, sonst gäbe es ja auch keine Preissenkungen bei nagelneuen Spielen in der Packung.
Der Wertverfall eines Spiels wird zum einen durch die Beliebtheit desselbigen bedingt, sprich der Marktnachfrage, zum anderen durch das Alter der Technik, sprich der Grafik-Engine und dergleichen.

@Topic: Was ich nicht ganz verstehe ist, warum Steam es nicht möglich macht, die Spiel praktisch "gebraucht" weiterzuverkaufen, dann aber einen gewissen Anteil des Verkaufpreises für sich abzweigt.
Das wäre natürlich nicht die ultimative Lösung und ich fände es auch iwie blöd, wenn Valve an dem von _mir_ erworbenem Spiel noch weiter mitverdient, aber ist doch besser als nichts, oder?

thurius (unregistriert) 28. August 2010 - 23:28 #

"Ich erwerbe ein Produkt und die Lizenz zur Benutzung durch eine Person, wenn ich das Produkt nicht mehr nutze kann ich es und die Lizenz weiterverkaufen. So sieht es normalerweise aus..."
am 19. Januar 2006 erklärte das LG München I den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen für rechtswidrig.
http://www.internetrecht-rostock.de/verkauf-gebrauchte-software.htm

Finger weg von gebrauchten Computerprogrammen? - LG München I erklärt Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ist rechtswidrig.
Erschöpfungsgrundsatz greift nicht bei Online-Übertragung von Software
Der Weiterverkauf einer gebrauchten Software-Lizenz kann rechtswidrig sein. Überlässt der Software-Hersteller dem Erstkäufer die Software ausschließlich über das Internet durch Herunterladen und räumt dabei ein nicht abtretbares Nutzungsrecht ein, ist damit eine wirksame Übertragung der Lizenz an Dritte ausgeschlossen. Eine Weitergabe der Lizenz greife in das Nutzungsrecht des Urhebers an seiner Software ein. Der Gedanke der „Erschöpfung“ des Verbreitungsrechts gemäß § 69c Nr. 3 Satz 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) greife bei einer unkörperlichen Überlassung der Software nicht ein. Zu dieser Entscheidung gelangte das Landgericht München I am 19. Januar 2006 nach mündlicher Verhandlung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der Firma Oracle International Corporation gegen die usedSoft GmbH (Az: 7 O 23237/ 05).

Die entscheidende Frage war also: Greift der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nur bei körperlicher oder auch bei unkörperlicher Überlassung von Computersoftware durch Herunterladen über das Internet? Angesichts des stetig wachsenden Marktanteils, mit dem Softwarehäuser ihren Kunden ihre Produkte ausschließlich über das Internet zum Herunterladen (Download) zur Verfügung stellen, scheint eine nähere Betrachtung des Urteils angebracht.

Der Sachverhalt: Durch ihre deutsche Tochter vertreibt die Firma Oracle Corporation Software, die sich der Kunde gegen einmalige Zahlung eines Kaufpreises von Unternehmens-Homepage herunterladen kann. Im dabei geschlossenen Lizenzvertrag räumt Oracle dem Käufer gegen Einmalzahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, aber nicht abtretbares Nutzungsrecht an der überlassenen Software ein.

Die Beklagte, eine Münchener Firma, erwarb gebrauchte Lizenzen, also die Nutzungsrechte an der Oracle Software vom ursprünglichen Oracle-Lizenznehmer, um diese Rechte an Dritte weiter zu verkaufen. Beim Ankauf der Lizenz ließ sich die Beklagte vom ursprünglichen Oracle- Lizenznehmer gegenüber einem Notar bestätigen, die gekauften Programmkopien vollständig auf seinem System gelöscht, vernichtet zu haben und nicht mehr zu verwenden. Die Beklagte übertrug ihren Kunden ausschließlich die Nutzungsrechte, die Software(Kopie) selbst stellte sie hingegen nicht zur Verfügung. Sie selbst fertigte weder Vervielfältigungen der klägerischen Software an noch übergab sie körperliche Datenträger mit dem entsprechenden Programm. Vielmehr veranlasste sie ihre Kunden dazu, sich die Software selbst von Oracles Homepage herunterzuladen oder Vervielfältigungen auf ihren Servern für zusätzliche Arbeitsplätze herzustellen. Mit Erwerb der gebrauchten Lizenz sei der Zweit-Lizenznehmer schließlich zum Download bzw. zur Vervielfältigung des Software berechtigt, so die Beklagte. Ihr Geschäftsmodell stützt die Beklagte auf die sogenannte OEM-Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2000 (Az: I ZR 244/97), worin der Weiterverkauf von „entbundelter“ Software an Endverbraucher vom Software-Hersteller für zulässig erklärt wurde. Ist die Software, im Original oder als Vervielfältigungsstück, erst einmal mit Zustimmung des Urhebers durch Veräußerung in den Verkehr gelangt, so ist sein Verbreitungsrecht in Bezug auf dieses Wergstück gemäß §§ 69c Nr. 3, 17 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) erschöpft, so die BGH-Richter. Folglich war es Microsoft seinerzeit verwehrt, die nach dem Erstverkauf stattfindenden Weiterverkäufe seiner Software zu verbieten, selbst wenn diese ohne die dazugehörige Hardware vertrieben wurde. Das in den EULA´s (Enduser-License-Agreements) von Microsoft enthaltene Weitergabeverbot des Betriebssystems ohne dazugehörige Hardware werteten der BGH als eine überraschende Klausel, die unwirksam ist. Mehr zum OEM-Urteil können Sie hier lesen.

Die Entscheidung: Der Beklagten wurde - vorläufig - untersagt, Dritte zu veranlassen die Oracle-Software zu kopieren, indem bei Dritten der Eindruck erweckt wird, durch den vermeintlichen Erwerb einer Software-Lizenz zur Nutzung und zum Kopieren der Software berechtigt zu sein. Mit der Weiterveräußerung der gebrauchten Lizenzen greife die Beklagte unzulässig in die der Klägerin zustehenden Nutzungsrechte an ihrer Software ein. Die Richter sahen es als zulässig an, in der Lizenzvereinbarung ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software einzuräumen. Als Folge dieser dinglich wirkenden Beschränkung des Nutzungsrechts kann der ursprüngliche Lizenznehmer sein Nutzungsrecht an der Software nicht an Dritte weiter übertragen. Somit konnte die Beklagte ihren Kunden keine wirksamen Nutzungsrechte an der Software einräumen und folglich waren letztere auch nicht zu den Nutzungshandlungen, wie kopieren und ablaufen lassen des Programms berechtigt.

Auch den von der Beklagten vorgebrachten Einwand der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an der vom ursprünglichen Lizenznehmer erworbenen Programmkopie ließ das Gericht nicht gelten. Der Erschöpfungsgrundsatz nach §§ 69c Nr. 3 Satz 2, 17 Abs. 2 UrhG würde hier nicht eingreifen, weil Oracle ihren Kunden die Softwarekopie ausschließlich auf dem Online Wege, also unkörperlich verschafft und keinen Datenträger mit einer Programmkopie übergeben hat. Die durch Herunterladen der Software von der Homepage von Oracle auf dem Rechner des Käufers entstandene Kopie, werterte das Gericht als Vervielfältigung im Sinne des § 16 Abs. 1 UrhG. Allerdings sei entgegen des Wortlautes der Vorschrift, seien hier gerade keine von der Klägerin selbst hergestellten Werkstücke weitergegeben worden. Vielmehr hat die Beklagte hat ihre Kunden veranlasst, solche – von Oracle nicht autorisierten- Software-Kopien herzustellen, indem sie diese u.a. zum Download des Programms auf die Oracle Homepage verwies. Bei einer Online-Übertragung hat Oracle als Urheber keine körperliche fixierte Kopie in den Verkehr gebracht, weshalb auch eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts auch eintreten könne.

Was ist von dem Urteil zu halten? Nach dem Urteil soll also der Erschöpfungsgedanke dann keine Anwendung finden, wenn der Urheber dem Käufer eine Kopie seines geschützten Werkes (Software) ausschließlich per Online-Übermittlung, also in unkörperlicher Form überlässt. Die Verbreitungsrecht sowie der Erschöpfungsgrundsatz sind allgemein in § 17 Abs.2 UrhG sowie speziell für Computerprogramme in § 69c Nr. 3 UrhG:

§ 17 Abs. 2 UrhG: Verbreitungsrecht.

(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstück des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen.

(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden, so ost ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

„§ 69c UrhG: Zustimmungsbedürftige Handlungen. Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

1. dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigungen, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form.....

2. ...

3. jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in Bezug auf das Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts.“

Das Verbreitungsrecht bezeichnet also das ausschließliche Recht des Urhebers, sein Werk (z.B. Gemälde, Buch, Musikstück, Fotographie) als Original oder als Kopiestück in den Handel zu bringen. Zweck des Verbreitungsrechts ist es, dem Urheber die alleine Möglichkeit einzuräumen, durch die erstmalige Veräußerung eine angemessene Gegenleistung für seine Schöpfung zu erhalten. Hat der Rechteinhaber mit dem Erstverkauf dann aber sein (Erst-)Verwertungsrecht ausgeübt, hat er es damit verbraucht; es hat sich erschöpft. Ab diesem Zeitpunkt steht das Interesse des Urhebers hinter dem allgemeinen Interesse zurück, dass das betreffende Werkexemplar im Geschäftsverkehr ungehindert zirkulieren kann. So bewirkt die Erschöpfung, dass ein einmal mit Zustimmung des Rechteinhabers durch Veräußerung in den Handel gebrachtes Original- oder Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms auch ohne Einwilligung des Urhebers an Dritte weiterverkauft werden darf. In Bezug auf diese eine bestimmte Werk-Kopie kann der Urheber eine Weiterverbreitung, sei es durch Verkauf, Tausch oder Schenkung, somit nicht mehr verhindern (siehe OEM-Entscheidung). Allein die Vermietung des Werkexemplars bedarf weiterhin der Zustimmung des Urhebers. Weil sich das Verbreitungsrecht des Urhebers in Bezug auf ein bestimmtes Werkexemplar erschöpft, ist es beispielsweise zulässig ein gebrauchtes Buch bzw. Musik-CD bei eBay oder Amazon weiterzuveräußern. Allerdings erfasst die Erschöpfung nur das Verbreitungsrechts. Das daneben bestehende Recht auf Vervielfältigung bleibt davon unberührt. Der Erwerber der Software-CD darf diese eine CD also weiterveräußern. Er darf sie aber weder unbegrenzt kopieren (Vervielfältigungsrecht), geschweige denn diese unrechtmäßig angefertigten Software-Kopien verkaufen.

Erschöpfung auch bei Online-Übermittlung? Nach dem Wortlaut des § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG kann Erschöpfung nur in Bezug auf körperliche Werkexemplare, z.B. die CD-ROM mit der darauf fixierten Software-Kopie, die bei der Veräußerung in den Verkehr gebracht wurden. Fraglich ist also, ob Erschöpfung auch an der Programmkopie eintreten kann, die dem Käufer online überlassen worden ist. Denn Zweifel befindet sich eine körperlich fixierte Kopie des Mutter-Programms, also ein Vervielfältigungsstück im Sinne des Gesetzes, nach dem Übertragungsvorgang auf dem Rechner des Kunden.

Das OEM-Urteil des Bundesgerichtshofs hilft in diesem Fall nicht weiter, da der BGH seinerzeit lediglich über die Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Original-Datenträgern, nicht aber über die unkörperliche Weitergabe von Software zu befinden hatte.

LG München I geht mit Gesetzwortlaut: Das Gericht hat mit dem Wortlaut der Vorschrift (§ 69c Nr. 3 S. 2 UrhG) ein Vervielfältigungsstück in Form eines körperlichen Datenträgers verlangt, auf der das immaterielle Werk fixiert ist und das während der Verbreitung in den Verkehr gebracht wird. Ein solcher Datenträger lag jedoch nicht vor, da die Klägerin ihren Kunden das Programm ausschließlich online zur Verfügung gestellt hatte.

Erweiterte Anwendung des § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG: Letztlich wird damit die Reichweite des Erschöpfungsgrundsatzes davon abhängig gemacht, auf welchem technischen (Übertragungs-)Weg das Werk vom Anbieter zum Kunden gelangt. Das erscheint fraglich. Denn zum einen ist der Übertragungsvorgang in der Praxis oft zufällig. Zum anderen ist für die Beteiligten die wirtschaftliche Bedeutung beider Verschaffungsmodalitäten und damit auch die Interessenlage identisch. Wird dem Zweck des Gesetzes nicht auch bei einer erweiterten Anwendung auf den Online-Kontext, hinreichend Rechnung getragen?

Maßgeblich ist Einräumung der Nutzungsrechte an der Software, nicht der Verschaffungsvorgang: Maßgeblicher Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines zumindest einfachen Nutzungsrechts an der Software. Um dieses Recht auszuüben, also das Programm nutzen zu können, übermittelt der Software-Anbieter das Programm online und gestattet dem Käufer das Anlegen einer dauerhaften Programmkopie auf dessen Rechner. Weder dem Urheber noch dem Erwerber kommt es auf den Datenträger an. Für die Nutzungsrechte an der Software fordert der Urheber und nur dafür zahlt der Erwerber den Kaufpreis. Die Kosten des Datenträgers sind demgegenüber marginal. Zudem ergibt sich aus Sicht des Kunden kein Unterschied, ob er die Bits und Bytes des Programms zunächst auf einer CD-ROM erwirbt und diese dann auf seine Festplatte einspielt oder das Datenpaket direkt von der Homepage des Anbieters auf seinen Rechner einspielt. Daher ließe sich anstelle des offline-Datenträgers auch an den beim Download mit Zustimmung des Urhebers entstandenen konkreten Datenbestand auf der Festplatte des Kunden anknüpfen. Nach wertender Auslegung des § 69 c Nr. 1 UrhG, der auch das LG München I in seiner Urteilsbegründung gefolgt ist, liegt darin eine Vervielfältigungshandlung und damit eine wirtschaftliche Verwertungshandlung des Urhebers. Diese Online-Werkverwertung durch den Urheber kann aus wirtschaftlicher Sicht mit der Verschaffung mittels eines körperlichen Datenträgers als gleichwertig angesehen werden. Software, die sich der Nutzer selbst downloaden kann, ist selten preiswerter als der Erwerb des Programms auf einem Datenträger, womit die Online-Übermittlung den Vertrieb per CD-ROM wirtschaftlich substituieren kann. Daher sollte bei der Auslegung des Erschöpfungsgrundsatzes auch nicht darauf ankommen, ob nun das Vervielfältigungsexemplar mit Zustimmung beim Urheber oder erst beim Nutzer hergestellt wird und damit Erschöpfung auch in Bezug auf Programm-Kopien eintreten, die online überlassen werden. (Dreier/ Schulze, 2. Aufl., § 69c UrhG Rn. 24).

In der Urteilsbegründung argumentieren die Richter: „Zweck des Erschöpfungsgrundsatzes sei, das Spannungsverhältnis zwischen Eigentumsordnung und immaterialgüterrechtliche Verbotsrechte auszugleichen. ... nicht, das Werk an sich verkehrsfähig zu machen, sondern die Verkehrsfähigkeit des Werkstückes zu erhalten.“ Diese Ansicht, schließt jedoch eine andere Auslegung, nämlich die Einbeziehung von online übertragenen Programm-Kopien in den Anwendungsbereich der Vorschrift keineswegs aus.

Berechtigtes Schutzinteresse der Urheber bei Online-Verbreitung: Sicherlich muss den Software-Anbietern ein berechtigtes Schutzinteresse dahingehend zugestanden werden, eine Parallelnutzung seiner Software zu verhindern. Sofern sichergestellt ist, dass der ursprüngliche Lizenznehmer bei Weitergabe der Software sämtliche Kopien von seiner Festplatte löscht – wie es die Beklagte auch von ihren Kunden verlangte -, ist eine Parallelnutzung nicht gegeben. Zugegeben lässt sich eine Parallelnutzung vom Anbieter schwer kontrollieren, wenn das Werkexemplar ausschließlich online verbreitet wird. Jedoch besteht ein solches Missbrauchsrisiko grundsätzlich unabhängig davon, ob die Übertragung von Software-Anbieter zum Kunden auf einem Datenträger erfolgte oder per Datenfernübertragung. Zunächst hat er diesen Vertriebsweg selbst gewählt. Des Weiteren steht es dem Anbieter frei, technische Schutzvorkehrungen zu implementieren, um eine Mehrfachnutzung des Programms zu verhindern.

Auch bleibt der Software-Hersteller, wie es das Gesetz verlangt, an der wirtschaftlichen Verwertung seines Werkes beteiligt. Mit dem Verbreitungsrecht soll er lediglich die Möglichkeit erhalten, mit dem Erstverkauf ein angemessenes Entgelt für sein Produkt zu realisieren. Nach der amtlichen Begründung zu § 17 Abs. 2 UrhG ist der Zweck des Verbreitungsrechts aber nicht, dem Urheber eine umfassende, ausschließliche Befugnis zum Handel mit rechtmäßig in den Verkehr gebrachten Kopien seines Werkes einzuräumen. Wie bereits dargelegt hat ein Software-Anbieter die Möglichkeit der Werkverwertung auch, wenn er dem Kunden sein Programm unkörperlich per Datenfernübertragung verschafft. Denn wirtschaftlich verwertet wird die Software, nicht der Datenträger. Ferner wählt der Software-Anbieter diesen Vertriebsweg selbst und fordert in aller Regel ein Entgelt für sein Produkt. Dabei steht es ihm, wie allen anderen Urhebern, frei, beim Erstverkauf einen Preis anzusetzen, der die erfahrungsgemäß nachfolgenden Verwertungshandlungen – wie den Weiterverkauf der Lizenz - miteinbezieht.

Fazit: Mit Blick auf den Gesetzeszweck und der Interessenlage der Beteiligten ließe unserer Ansicht nach rechtfertigen, die Erschöpfung des Verbreitungsrechts unabhängig von der technischen Art und Weise der Softwareverschaffung eintreten zu lassen. Somit tritt Erschöpfung auch an einer solchen Programm-Kopie ein, die dem Käufer mit Zustimmung des Software-Herstellers durch Online-Übertragung überlassen wurde. Auch mit dieser Auslegung der Norm, sind die Interessen des Urhebers gewahrt: er hat weiterhin die Möglichkeit eine Gegenleistung für sein Werk zu realisieren. Wirtschaftlich im Vordergrund steht und letztlich auch maßgeblicher Vertragszweck ist zudem die Einräumung der Nutzungsrecht, nicht die Überlassung des Datenträgers. Das Kontrollproblem stellt sich auch bei der Überlassung einer Software mittels Datenträger. Schließlich muss auch eine elektronische Kopie verkehrsfähig, also ohne Mitbestimmungsrechte des Urhebers frei veräußerbar sein. Hierbei kann nichts anderes gelten als bei den klassischen Vertriebswegen. Anderenfalls existieren bei der Eigentumsübertragungen an urheberrechtlich geschützten Software-Kopie zwei Arten mit unterschiedlich weitreichenden Eigentumsrechten: die Übertragung auf einem körperlichen Datenräger, bei der eine Weitergabe zulässig ist auf der anderen Seiten und die unkörperliche Übertragung, bei der eine Weitergabe nicht möglich ist. Das kann kaum gewollt sein. Damit hat damit der Käufer entgegen des gesetzlichen Leitbildes des Kaufvertrages nicht das vollständige Eigentum an der Software-Kopie auf seiner Festplatte erlangt. Vor diesem Hintergrund lässt sich auch das Weitergabeverbot der erworbenen Software-Kopie im Lizenzvertrag schwer mit § 305c BGB, der überraschende Klauseln verbietet, vereinbaren.

Die Praxis: Finger weg von Secondhand Lizenzen? Da die Beklagte nicht die einzige Anbieterin gebrauchter Software-Lizenzen ist, sollten sich potentielle Erwerber genauestens informieren, welche Einschränkungen die ursprüngliche Lizenzbestimmung vorsieht. So warnte, laut Heise News vom 14.02.2006, nun auch Microsoft davor gebrauchte Lizenzen zu erstehen. Diese stammten häufig aus Volumenlizenzverträgen und dürften laut Lizenzbestimmungen nicht separat verkauft werden. Die zunächst preiswert erworbene Programm-Lizenz kann ansonsten schnell teuer zu stehen kommen. Zumindest sollte darauf bestanden werden, dass zusätzlich zur elektronischen Überlassung des Programms noch einem Datenträger mit der Software übergeben wird. Aber auch wenn sie in ihren Unternehmen wegen einer Systemumstellung ein Software nicht mehr benötigen und die Lizenz weitergeben möchten, sollten sie sich beraten lassen, ob dies nicht gegen die Lizenzbestimmungen verstößt und sie damit möglicherweise die Urheberrechte des Software-Anbieters verletzen.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 29. August 2010 - 1:25 #

Davon abgesehen, dass du dich hier wohl strafbar machst, weil du gegen Urheberrecht verstößt und ich dir deshalb empfehle, deinen Post zu bearbeiten, ehe du irgendwelche Probleme bekommst, frage ich mich, was du damit bezwecken willst. Hast du dir das durchgelesen? Hast du es verstanden? Hast du einen Kontext zu meinem Artikel hergestellt und zu meiner Aussage die du zitierst? Ich schätze, dass jede Frage mit nein beantwortet werden kann. Anstatt in die Diskussion einzusteigen und auf meine Fragen zu antworten, kopierst du hier irgendwas rein, weil du glaubst, dass es deine Denke bestätigt. Das Lustige ist, dass es dies im Kontext um den es hier geht, leider nicht tut.

thurius (unregistriert) 29. August 2010 - 4:47 #

warum wurde der "bearbeiten" button entfernt/deaktiviert?
Die Übernahme von Beiträgen und Zitate aus unseren Beiträgen gestatten wir für private Zwecke gerne, wenn Sie die Kanzlei mit Angabe unserer Domain www.internetrecht-rostock.de als Quelle nennen und auf die Domain verlinken.
ich habe den beitrag oben schon beim erstellen verlink

"Die DVD enthält eine vollwertige von euch entwickelte Software, ein Produkt, zu dem man ganz sicher nicht zwangsläufig eure Dienstleistungen in Anspruch nehmen muss, um es in seiner grundlegenden Funktion zu nutzen."
wenn man das Spiel installieren will/möchte müssen einige Spieldaten über steam runtergeladen werden,also sind nicht alle daten auf der dvd
und da man es mit einer seriennummer mit einer person verbunden wird
wird der erschöpfungsgrundsatz nicht berührt

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 29. August 2010 - 10:34 #

Ok, du hast es zwar nicht verlinkt aber dann wir das schon so in Ordnung sein. Der Bearbeiten-Button, verschwindet nach einer gewissen Zeit nach der letzten Änderung des Kommentars.
Wenn mich nicht alles täuscht, müssen keine Spieldaten heruntergeladen werden, alles ist auf der DVD (im Gegensatz zum Verfahren beim Ubi-Launcher). Die Verbindung einer Seriennummer mit einer Person berührt natürlich nicht den Erschöpfungsgrundsatz (ich kürze in mal ab jetzt mit EGS ab), macht auch keinen Sinn da er die Weitergabe eines Werkes regelt und nichts weiter. Langsam kommen wir aber genau zur Problematik, um die es in der Rechtssache in diesem Half-Life-2-Verfahren geht. Ein Satz in der SAA verbietet die Weitergabe des Steam-Accounts, das körperliche Produkt ist davon unberührt. Da das körperliche Produkt aber mit dem Steam-Account verknüpft wird, wird es faktisch entwertet und das Nutzen des EGSes für das Produkt wird damit ausgehebelt, da man mit dem Produkt nicht auch den Account weitergeben darf. Es geht in dem Fall einzig und allein darum, ob Valve bestimmen darf, ob man einen Steam-Account weitergeben darf oder auch nicht. Da dieser Account kein Produkt im eigentlichen Sinne ist, fällt er auch nicht unter den EGS. Also darf Valve, die Weitergabe verbieten. Da bisher nicht geklärt ist ob die SAA als Ganzes überhaupt in Deutschland wirksam ist, muss sich der Käufer mit seinem Einverständnis dazu leben und sich daran halten.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 29. August 2010 - 17:46 #

Kleine Ergänzung: Der "bearbeiten"-Knopf verschwindet, sobald auf den Kommentar geantwortet wird - damit man nicht im Nachhinein Dinge verfälschen kann, sodass der antwortende als blöde hingestellt wird :)

thurius (unregistriert) 28. August 2010 - 23:48 #

2Das Recht des Wiederverkaufs, wie es im Erschöpfungsgrundsatz beschrieben ist, durch technische Maßnahmen unmöglich zu machen, da dem körperlichen Produkt damit jeder Wert entzogen wird, ist kein Rechtsverlust?"

Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 29. August 2010 - 1:28 #

Siehe mein Kommentar oben. Du verstößt schon wieder gegen Urheberrecht, verstehst eigentlich keinen Meter um was es geht und dein Copy und Paste ist keine Antwort auf diese Frage.

thurius (unregistriert) 29. August 2010 - 5:18 #

warum ist es ein "Rechtsverlus" wenn das BGH sagt das der Erschöpfungsgrundsatz nicht anwendbar ist?

ein "Rechtsverlus" wäre es wenn der BGH ein urteil aufheben würde wo man in gleicher sache den Erschöpfungsgrundsatz anwendet,aber vorher gab es kein urteil und das man den Erschöpfungsgrundsatz falsch intertreriert ist das kein rechsverlust

oder gehts dir eher darum DRM/STEAM= böse

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 29. August 2010 - 10:42 #

Ja ich finde DRM ist böse, da es die Rechte des Verbrauchers massiv einschränkt und diverse Gefahren bietet, die ich aber auch schon Beispielhaft in einem anderen Kommentar ausgeführt habe.
Es ist deshalb ein Rechteverlust weil der ESG ja eben doch auf das körperliche Produkt anwendbar ist, dass hat das BGH deutlich zum Ausdruck gebracht. Nur werde ich kaum eine Käufer für das Produkt finden, weil es durch die Kontenbindung entwertet wurde, da der Inhalt des körperlichen Produkts für den Gebrauchtkäufer nicht nutzbar ist. Damit wird mir faktisch die Möglichkeit bzw. das Recht entzogen das Produkt zu veräußern.

Zille 21 AAA-Gamer - - 26486 - 29. August 2010 - 11:42 #

Du kannst es drehen und wenden wie du willst: Es wird immer Menschen geben, die sich ohne Klagen schlechter stellen lassen, als sie es in der Vergangenheit gewohnt waren - und das dann noch gut finden.

Wenn jemand genug Geld hat, kann er immer jemanden dafür bezahlen, sich eine Regelung einfallen zu lassen, die ihn legal besser stellt als ihm zusteht. In den meisten Fällen wird er nur niemanden finden, der ihm das bezahlt. Bei Computerspielen reden wir aber in der Masse von unmündigen/unreifen Menschen oder Menschen, die dieser Tatsache schlicht keine Bedeutung beimessen. Deswegen funktioniert hier auch etwas, was bei Autos beispielsweise nicht klappen würde.

Meine Reaktion war schon immer, nur Steam Spiele zum Vollpreis zu kaufen, die ich nicht weiter verkaufen will. Den Rest kaufe ich für ein paar Euros in irgendwelchen Aktionen und bin nicht böse drum, weil sie im Laden immer noch doppelt so teuer sind. Alles andere mit DRM-Zwang, was ich nicht unbedingt behalten will fällt in die Kategorie "Verzicht". Ich brauche keinen Gerichtshof, der sowas für mich regelt.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:49 #

Welcher Online- und Offline-Fehler? Und welche Tatsachen werden verdreht?

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:48 #

Wie meinen? Welches mangelhafte Grund- und Halbwissen meinst du denn jetzt genau?

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:47 #

Nein es geht um eine im Handel erworbene DVD. Hier ganz speziell um HL2.

Falcon (unregistriert) 27. August 2010 - 22:04 #

Die schriftliche Begründung des Urteils lässt leider keinen Zweifel daran, dass das Urteil sehr wohl auch für im Laden gekaufte Titel gilt.

Der springende Punkt ist nämlich, dass sich auf der DVD kein komplettes Spiel befindet. Es müssen fast immer noch ein, zwei Dateien von Steam herunter geladen werden, damit das Spiel läuft. Dies reicht offensichtlich als Begründung aus, damit diese Praxis bei Steam Rechtmässig ist...

Achja, und ich möchte mal jemanden kennen lernen, der es wirklich schon geschafft hat, von Steam einen bereits aktivierten Key frei geschalten zu bekommen. Man ließt immer nur von "Man kann"... Aber einer geschafft hat es wohl noch nie jemand. Ist ein bisschen wie "Die Freundin der Tante der Mutter der Oma der Nachbarin der Schwägerin meiner Putze..."

thurius (unregistriert) 27. August 2010 - 22:14 #

Du verstehst da was falsch. Du kannst die DVD mit den Daten verkaufen, aber zum Spielen wird eben ein Vertrag geschlossen und diesen kann man als Kunde nicht einfach weiterreichen. Von daher ist das Ganze auch völlig rechtens.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 27. August 2010 - 23:43 #

Dieser "Nutzungsvertrag" wird ja auch bei normalen Verpackungsspielen seit Jahrzehnten geschlossen. Das ändert nichts daran, dass wir als Verbraucher ja das schon angesprochene Recht auf Weiterverkauf haben - weshalb z.B. auch jeder in seine normalen Offlinespiele ein Weiterverkaufsverbot aufnehmen könnte, was aber nicht rechtskräftig wäre.
Ein Vertrag ich nicht deshalb völlig rechtens, weil ihn beide Seiten unterzeichnet/ akzeptiert haben, er muss auch mit geltendem Recht vereinbar sein. Und da bestehen zumindest vielfach berechtigte Zweifel, ob das bei einem normalen DvD-Kauf zutrifft. Auch nach diesem Urteil.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:54 #

Sehr richtig, die Frage der generellen Wirksamkeit bzw. Rechtmäßigkeit von einer AGB und hier im speziellen der SAA, war nicht Bestandteil des Verfahrens.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 1:15 #

Man darf das Konto nicht weiterveräußern. Und das ist gemäß des Urteils rechtens.

Falcon (unregistriert) 29. August 2010 - 0:29 #

Das ist leider mehrfach falsch.

1) Man darf keine Installations-Medien, egal ob Spiele oder normale Software, ohne die zugehörige Lizenz vertreiben.

2) Es ist nicht erlaubt eine Lizenz ohne Medium zu vertreiben, wenn es keinen legalen, offiziellen Weg gibt, an ein solches Installations-Medium zu gelangen

Und mit der Packungsversion kauf ich ja Lizenz (Schlüssel!) UND Installations-Medium.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:50 #

Ah danke, ich dachte schon ich hab mich irgendwie ziemlich unverständlich ausgedrückt aber scheinbar kann man ja doch erfassen um was bei der Rechtssache ging. :)

Falcon (unregistriert) 28. August 2010 - 1:54 #

Ehrlich gesagt hab ich Deinen Artikel nur Auszugsweise gelesen. Das Urteil und die Begründung dazu waren mir aber bereits bekannt. ;)

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:46 #

Nein darum geht es nicht. Es geht um ein im Einzelhandel erworbenes Produkt, welches durch die Kontenbindung nicht mehr sinnvoll weiterverkauft werden kann. Und ja ich glaube es wird auch im Artikel dargestellt, dass man natürlich die DVD weiterverkaufen kann, sie hat nur keinen Wert mehr, weil das Produkt nicht mehr genutzt werden kann, wenn es in Steam an den Account gebunden ist. Hast du den Artikel gelesen oder betreibst du nur Artikel-Bashing? ;)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110368 - 27. August 2010 - 20:58 #

Da das ein Meinungsartikel ist, suggeriert die Rubrik doch schon, daß es subjektiv sein kann, oder? :)

Rondrer (unregistriert) 27. August 2010 - 21:06 #

Wenn es einfach nur ne Meinung wär, würd ich überhaupt nichts sagen.

Aber wer sich selbst dem Anspruch der Objektivität ("trotzdem versuche ich die Urteilsbegründung objektiv zu betrachten") stellt, muss sich auch daran messen lassen. Und meiner Meinung nach ist in diesem Artikel garnichts objektiv.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 27. August 2010 - 21:09 #

Naja, über den Erfolg des Versuches, objektiv zu bleiben, schreibt er nichts :)

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:56 #

Es blieb wohl in vielen Augen nur beim Versuch und das darf auch so sein. ;)

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:55 #

Einen Versuch zu unternehmen, heißt nicht, dass man einen Anspruch auf etwas stellt. ;)

neone 16 Übertalent - P - 4829 - 27. August 2010 - 21:03 #

Stellt er doch schon am ganz am Anfang klar, das dies kein objektiver Artikel ist:

"Vorab möchte ich an dieser Stelle klarstellen, dass eine und vor allem meine User-Meinung subjektiv sind."

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:40 #

Ja wahrscheinlich ist es bei einem Versuch geblieben und der Artikel ist durchaus durch meine Kommentierung subjektiv geprägt, immerhin das Fazit ist doch ein bisschen objektiv eventuell, vielleicht, oder? :)

Fyyff 11 Forenversteher - 781 - 27. August 2010 - 21:10 #

Meiner Meinung nach haben wir mit Steam nur das Glück das Valve im Vergleich zu...sagen wir Lord Kotick und seinem bösem Imperium eben noch die "good guys" sind.
Die Unmöglichkeit eines Weiterverkaufs ist ja auch nicht so wild für die meisten Benutzer. Sei es weil sie eh nie Spiele weiterverkaufen oder sich eben für Spiele die sie wieder loswerden wollen vorm Kauf nen neuen Account machen (das sollte noch gehen, oder?). Nur nebenbei: es wird immer noch keiner gezwungen Steamspiele zu kaufen.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 27. August 2010 - 23:57 #

Und damit verstößt du gegen die SAA die du akzeptiert hast: Es ist Ihnen untersagt, Ihr Benutzerkonto zu verkaufen, für dessen Nutzung
Geld zu verlangen oder es anderweitig weiterzugeben.

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 27. August 2010 - 21:20 #

Sehr suspekt sind mir die Leute, die nach dem Motto "Wenn Valve aber mal pleite geht..." gegen Steam bashen, gleichzeitig aber oft schreiben, wie sehr sie ja gekürzte deutsche Versionen hassen, aber dann, anstatt diese Spiele zu importieren, sie trotzdem in Deutschland kaufen (weil man sie eben kurze Zeit später schon für 10 € in der Pyramide kriegt), und sich dann 'nen Bloodpatch (tlw. mit integriertem Crack) herunterladen...
(Ahja, ein bißchen hab' ich auch von diesen Leuten... *rofl*)

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 0:15 #

Auch wenn es ja eigentlich nichts mit dem Artikel zu tun hat, allerdings rein aus Interesse: In welchem Zusammenhang steht eine öhm Antipathie gegenüber Steam mit gekürzten deutschen Versionen von Spielen? Und weils so gut passt, erwähne ich an dieser Stelle, dass man als deutscher Steamnutzer keine Import-Version von Modern Warfare 2 mehr freischalten kann, sondern nur die geschnittene deutsche Version. :-O

Limper 18 Doppel-Voter - P - 10310 - 27. August 2010 - 21:29 #

Respekt für den Artikel, auch wenn ich deine Meinung nicht teile.

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 27. August 2010 - 23:40 #

finde ich auch. hakeliges thema, war sicher n Haufen Arbeit drin. Habs mit Interesse gelesen

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 0:17 #

Danke! Wie ist deine Meinung? :)

prachtbursche 11 Forenversteher - 597 - 27. August 2010 - 21:34 #

Ich denke, unterm Strich profitiere ich von Steam.
Habe sowieso noch nie ein Spiel weiterverkauft und dank Steam kann ich alte Spiele jederzeit wieder herunterladen.

JakillSlavik 17 Shapeshifter - 7253 - 27. August 2010 - 22:13 #

Ich finde die Screens und Kommentare dazu "unterhaltsam". Zur Debatte selbst: Ich nutze kein Steam, bzw. nutzte es die meiste Zeit nicht. Auch ich hatte mal eine CS Phase, aber alles in allem nutze ich Steam aufgrund von Ressourcen und schlechter Internetverbindung nicht.

Weiterverkauf ist auch eher selten bei mir. = /

Trabbi 12 Trollwächter - 1040 - 27. August 2010 - 22:21 #

Von den Meinungen hier, würde ich mal darauf schließen, dass Steam gar nicht so umstritten ist? Und hier sind ja eigentlich mündige Gamer unterwegs!

Rondrer (unregistriert) 27. August 2010 - 23:34 #

Ach, und als mündiger Gamer darf man Steam nicht gut finden? Ja, das zeugt dann wirklich von Mündigkeit, wenn es nur die eine "richtige" Meinung gibt...

gnuelpf 14 Komm-Experte - 2119 - 27. August 2010 - 23:24 #

Hmm hasst mich, aber ich mag Steam. Ich mag es auf diese Art Spiele zu kaufen. Es ist bequem. Nicht immer so günstig wie man es sich wünscht, aber ich habe dort schon so manches Schnäppchen erworben im Weekend Sale oder Midweekmadness usw. DRM stört dabei mich auch nicht, ich verkaufe meine Spiele eh nicht weiter.

Achja und die Indy Games dort sind auch echt eine tolle Sache.

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 27. August 2010 - 23:26 #

Tippfehler

"Das im November 2008 erschienene und heiß begehrte Half-Life 2 "
Mach mal jemand aus der 8 ne 4 :)

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 27. August 2010 - 23:29 #

"hier gilt Deutsches Recht."
Und wird hier deutsch groß oder klein geschrieben?
Falls groß, könnte mir das einer erklären? :)

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 0:18 #

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für eventuell existierende Tippfehler. ;) Beides korrigiert, danke für die Hinweise! :)

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 28. August 2010 - 0:36 #

np

Wer Fehler findet, darfs behalten?

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 1:08 #

Nicht ohne Lizenzgebühren, wegen dem Urheberrecht. ;)

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 28. August 2010 - 17:16 #

Und weiterverkaufen ist auch verboten!

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. August 2010 - 17:41 #

Ebenso wie öffentliche Vorführungen! Außerdem sind diese Fehler keine Verleihversion!

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 19:38 #

Und nicht zu vergessen, sind sie an meinen GG-Account gebunden und laut GamersGlobal Suscriber Agreement, ist der nicht übertragbar. :)

winthefight 06 Bewerter - 66 - 27. August 2010 - 23:29 #

"Die Übertragung des Benutzerkontos auf einen Dritten stellt dann aber eine Änderung des Vertragsverhältnisses dar, die nur mit Zustimmung der Beklagten erfolgen kann"

Du machst Vertrag mit Valve willst dann aber dein Konto irgendwann weiterverkaufen und das darfst du nicht weil es dir im Vertrag untersagt wurde, so einfach ist das lol.

mal 12 Trollwächter - 881 - 27. August 2010 - 23:43 #

ich wundere mich schon lange über die große Akzeptanz von Steam und sehe
in dieser Plattform fast nur Nachteile, die für mich so groß sind das ich Steam so gut wie nicht nutze
kleinere, billige oder kaum noch zu bekommende Spiele (KOTOR1 zb.), habe ich mir auch schon über Steam geholt, Vollpreistitel aber noch NIE
und habe ich auch nicht vor
lustig finde ich das Spiele über Steam fast immer deutlich teurer sind, und man weniger "Nährwert" für sein Geld bekommt, als Spiele im Handel die vieleicht noch ohne DRM auskommen
warum man ,bei zb. besagter Konstellation, trotzdem bei Steam kauft wird mir immer ein Rätsel bleiben
und sorry das ich das so sage, aber da zweifelt man schon mal an dem Verstand einiger Spieler
Systeme wie Steam oder UBI-Launcher setzen immer voraus das jemand diese Spiele auch kauft und nichtmal ein Zeichen setzt in Form von Boykott
mir geht das alles viel zu weit weswegen ich schon viele Spiele nur noch für Konsole kaufe, wo ich nicht mit solchen überflüssigen Sachen gegängelt werde
dort kann ich meine Spiele nämlich noch verkaufen, oder ausleihen oder nach 10 Jahren ausm Schrank holen und spielen, ohne Angst haben zu müssen das es Steam ect. vieleicht nicht mehr gibt
Multiplayerspiele ohne deticated server ect., wir lassen uns einfach alles gefallen und das wird nicht das Ende der Fahnenstange sein nur darf sich dann niemand beschweren weil wir haben dies mit unseren Geld ja erst möglich gemacht

Benjamin Urban 18 Doppel-Voter - 9591 - 28. August 2010 - 12:28 #

Da es sich ja scheinbar immer noch nicht komplett herumgesprochen hat:
Der Grund warum Spiele auf Steam meistens teurer sind als im Einzelhandel liegt ganz einfach daran, dass sie bei Steam zur UVP verkauft werden (da die Steam Preise der Publisher bestimmt). Der Einzelhandel bestimmt den Preis aber selbst und der liegt oft deutlich unter der UVP. Zum Beispiel bei StarCraft 2: Es wurde online bei Blizzard für 59,99€ verkauft, bei Amazon aber für 38,99€.

Auch wenn man Steam nicht mag, sollte man doch so objektiv bleiben und nicht alle Probleme auf Steam schieben.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. August 2010 - 17:43 #

Also wenn die Spiele bei Steam fast immer teurer sind als im normalen Einzelhandel, dann ist das sehr wohl ein Steam-Problem - egal, ob Valve oder die angesprochenen Publisher das zu verantworten haben.

Benjamin Urban 18 Doppel-Voter - 9591 - 28. August 2010 - 21:02 #

Das schon, aber hier wird Steam eine Problem zugeschoben für das es eigentlich nichts kann. Schau doch mal in den Blizzard oder in den NCsoft Store. Dort hast du die selben Preise. Das mit den hohen Preisen ist allgemein das Problem in Shops in denen Publisher die Preise machen.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. August 2010 - 22:50 #

Steam wird ja in der Regel auch nur als Beispiel für einen Trend gesehen - es gibt ja haufenweise Downloadanbieter, haufenweise DRM-Systeme und haufenweise zwingende Account-Bindungen. Nur Steam ist eben das bekannteste Portal dieser Art.

Das ist wie mit diesen WoW-Vergleichen bei Rollenspielen, wo sich auch immer viele drüber beschweren ;)

Falcon (unregistriert) 29. August 2010 - 0:32 #

Und der Händler um die Ecke kann auch nichts dafür, wenn er nur zum UVP verkauft!?

Ich bitte dich...

Tristan 12 Trollwächter - 874 - 27. August 2010 - 23:44 #

Das Urteil mag nicht verbraucherfreundlich sein. Aber es macht doch eines sehr klar: wer sich mit Steam einlässt, muss hinnehmen, dass er schlechter gestellt ist im Vergleich zu Spielen, die vollständig auf der DVD sind und keine Aktivierung brauchen.

Logische Konsequenz: wer das nicht will, sollte die Finger von Steam und den damit verbundenen Spielen lassen!

2. logische Konsequenz für einen Käufer, der sein Spiel später nochmal weiterverkaufen will: immer pro Steam-Spiel eine NEUES Steam-Account einrichten und nicht auf schon bestehende. So wird das Spiel halt mit dem Steam-Zugang verhökert. Ist zwar auch gegen die Steam-AGB, aber wen interessierts.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 0:05 #

Wart nur ab wenn Valve ihren Anwalt auf dich hetzt, weil du gegen die SAA verstoßen hast. ;)

Tristan 12 Trollwächter - 874 - 28. August 2010 - 1:58 #

Da lehne ich mich ganz entspannt zurück.^^ Ist nur eine AGB und dabei bin ich noch zuversichtlich, dass diese Klausel hierzulande nicht dem AGB-Gesetz entspricht, falls diese AGB überhaupt gültig sein sollten.

Hinzu kommen praktische Zweifel, dass sie meinen Verkauf und die Übertragung des Accounts überhaupt blicken, geschweige denn, mich identifizieren können.

Matthe 13 Koop-Gamer - 1504 - 28. August 2010 - 1:32 #

Steam ist meiner Meinung nach in Sachen Kontenbindung das geringste Übel (siehe Ubisoft), ich finde es super alle meine Spiele auf jeden beliebigen PC runterladen zu können. Es gibt hin und wieder Sonderangebote die man sonst nicht bekommt (zB Weihnachten) und das Community-System ist auch sehr gelungen. Also mittlerweile bin ich froh, dass es Steam gibt, Spiele, die ich mir einst gekauft habe, würde ich sowie so nicht weiterverkaufen.

Tristan 12 Trollwächter - 874 - 28. August 2010 - 1:52 #

Das sagst du solange, bis dir Steam aus irgendeinem Grund mal den Account stilllegt. Sei es, weil dir cheaten unterstellt wird, sei es aus irgend einem anderen Grund.

Selbst wenn sie sich täuschen und objektiv hätten sie keinen Grund, dein Account zu sperren - was machst du dann? Streitest du dich mit denen vor einem deutschen Gericht? Vor einem US-Gericht? Oder kaufst du alles nochmal, was dir wichtig ist?

Ich werde kein Spiel mit Steam kaufen. Ganz einfach.

Gadreel 12 Trollwächter - 900 - 28. August 2010 - 2:01 #

"Ich werde kein Spiel mit Steam kaufen. Ganz einfach."
Dann mach das, aber lass doch Leute die Steam gut finden auch ihre Meinung, und man muss nicht immer alles so Schwarz sehen, die Wahrscheinlichkeit das dir Steam den Account sperrt ist doch sehr gering.

Die die Steam nutzen sollen das tun, wer es nicht mag soll es bleiben lassen so einfach, es gibt keine böse oder gute Seite.

Tristan 12 Trollwächter - 874 - 28. August 2010 - 2:04 #

«die Wahrscheinlichkeit das dir Steam den Account sperrt ist doch sehr gering.»

Das soll schon häufig genug vorgekommen sein. Schau dich mal in Foren um.

Oder frag mal Valve. Die haben bestimmt schon tausende, wenn nicht zehntausende von Accounts stillgelegt.

Gadreel 12 Trollwächter - 900 - 28. August 2010 - 2:21 #

In Foren wird grundsätzlich übertrieben und Valve nimmt unrechtmäßige Sperren auch zurück. Ich bin mir zu 99% sicher das ich nicht gesperrt werde und wenn doch sicher nicht für lange, genauso könnt ich micht beim Autofahren vor einem Unfall fürchten, soll ich deswegen nur mehr zu Fuß gehen ?

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. August 2010 - 3:34 #

Beim Autofahren weißt Du aber, dass es auch in Zukunft zu einem großen Teil von Dir und Deinen Fahrkünsten sowie von denen Deiner Mitbefahrer abhängt, ob Du einen Unfall hast oder nicht.
Bei Steam hingegen hast Du keinerlei Einfluss auf das Geschehen. Was passiert, wenn Steam die Nutzungsbestimmungen in naher Zukunft so ändert, dass Du Dich (oder ein anderer Steamnutzer sich) nicht mehr mit ihnen einverstanden erklären kannst/ willst? Was passiert, wenn Steam (oder andere Online-Anbieter, bei denen man Spiele aktivieren muss) mal nicht mehr existieren?

Ich finde es immer wieder faszinierend, dass es nur so wenige Leute beunruhigt, die Kontrolle über sich selbst derart aus der Hand zu geben. Je mehr Spiele man über Steam gekauft/ registriert hat, desto abhängiger ist man von Steam.
Denn egal, ob es jetzt der Account ist, der eingefroren wird oder ein anderer Anlass, z.B. einer der von mir genannten - alle Spiele sind dann weg, komplett. Das kann dann bei einem fleißigen Steamnutzer schnell mehrere Hundert Euro an rein faktischem Wert sein, vom ideellen Wert über Freundschaften, Savegames und so weiter gar nicht erst gesprochen.
Mir ist bei dieser Tatsache jedenfalls nicht unbedingt locker und froh zu Mute ;)

Gadreel 12 Trollwächter - 900 - 28. August 2010 - 11:48 #

Ich kann auch einen Autounfall haben ohne das ich was dafür kann.
Und nein die von dir angeführten Punkte machen mir alle keine Sorgen weil:
1. Ich verkaufe keine Spiele weiter.
2. ich spiel nur in seltensten Fällen ein 1-2 Jahre altes Spiel nochmal.
3. Wenn ich was bei Steam kaufe da nur Sonderschnäpchen von Spielen die ich normal sowieso nicht gekauft hätte.

Ich hab ja nix gegen Eure bedenken, wenn ihr Steam nicht nutzen wollt, dann lasst es. Ich finds toll, also lasst mich es toll finden. Verstehe sowieso nicht warum in der Gamesbranche immer alles so polarisieren muss. Es bilden sich fast immer 2 Lager die sich gegenseitig bekämpfen xD aber wozu?

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. August 2010 - 18:04 #

Was heißt "bekämpfen"? Wieso stört es Dich, wenn man Dich auf faktisch existierende Probleme mit Steam aufmerksam macht?

Wenn Dich das nicht betrifft oder Du meinst, Dir sei das egal, ist das natürlich Deine Entscheidung.
Übrigens hast Du nicht ganz richtig gelesen: ich habe nicht geschrieben, dass ein Autounfall von Dir, sondern von Dir und den Mitbefahrenden (der Straße) abhängig ist. Dieses Risiko ist kalkulierbar und relativ unbeweglich.

Dann noch zu 1: Wer sprich von Spielen weiterverkaufen? Valve könnte alles mögliche in ihre AGBs schreiben - wenn Du damit nicht einverstanden bist, darfst Du sie nicht akzeptieren und kannst Steam entsprechend nicht mehr nutzen. (Stichwort: Seele verkaufen, gab es ja schonmal :D )
Und zu 2: Und Du bist Dir sicher, dass das auch für 5-6 Jahre alte Spiele gilt? oder für 10-15 Jahre alte Spiele?

Aus dem dritten Punkt entnehme ich, dass Du auch kein Hardcore-Steamnutzer sondern mehr ein Gelegenheitssteamnutzer bist, wenn es eben gerade ein Schnäppchen da gibt - Die Situation kann ich gut verstehen und auch, dass es Dich dann nicht so sehr trifft, sollte etwas passieren. Aber ich habe ja nicht nur speziell Dich, sondern allgemein Steamnutzer angesprochen.

Das Problem ist, dass viele einerseits gar nicht darüber nachdenken, dass hier solche Möglichkeiten bestehen oder, andererseits, sie nicht für wahrscheinlich empfinden, wenn sie es tun. Das ist ein Problem unserer Denkweise: Wir denken (aus biologischen Gründen) vor allem kurzfristig. Langfristige Probleme erscheinen daher naturgemäß klein.
(Beispiel: Denkt ihr als junge Menschen viel über Eure Rentenversicherung nach? Ich nicht... - und das geht wohl vielen so, obwohl das eine wichtige Frage ist, denn das Thema wird für uns später sehr bedeutend)
Ähnlich verhält es sich auch dabei, wenn es darum geht, sich zu überlegen, was Steam oder andere Firmen oder Dienste in 5-10 Jahren machen könnten. Das erscheint uns weit weg und irgendwie unwichtig, vor allem anhand der Tatsache, wie stabil und stark Steam momentan ist.
Dass aber auch sowas sich sehr schnell ändern kann, zeigt z.B. die Geschichte mit VW und Porsche.

Gadreel 12 Trollwächter - 900 - 28. August 2010 - 21:44 #

Ich bin beruflich Landwirt, das bedeutet ich muss mindestens immer ein Jahr nach vorne denken, wenn nicht mehr.
Ich wäge einfach Nutzenverhältniss mit der unwahrscheinlichen Gefahr ab, das Valve die AGB ändert, pleite geht, oder sonstwas. Und da gewinnt der Nutzen deutlich. Leute die sich Vollpreistitel über Steam kaufen, denke ich sind stark in der Minderheit (viel zu teuer).
Und ja ich fühle mich attackiert, wenn einem oft vorgeworfen wird, man macht sich keine Gedanken, im Endeffeckt hat man für sich nur eine andere Lösung gefunden.
Deswegen, ich versuche niemanden Steam einzureden der es nicht will, ich respektiere seine Entscheidung, aber genauso muss man die Entscheidung von Steamnutzern akszeptieren. (ist jetzt nicht auf dich beszogen) Aber Kommentare wie : wer Steam unterstützt mach alles schlimmer, wie kann man nur so dumm sein, usw. Find ich einfach eine Zumutung.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. August 2010 - 22:57 #

Nicht zuletzt sind solche Kommentare aber nicht grundsätzlich falsch, wenn auch oft mies ausgedrückt. Das heißt jetzt nicht, dass ich Dir und anderen Steam-Usern die Schuld am Welteruntergang 2012 in die Schuhe schieben möchte, aber:
Entwicklungen in eine bestimmte Richtung entstehen ja nicht ohne Grund. Es muss immer einen Anfang geben und, in diesem Fall, einen Anfang, der akzeptiert wird. Steam war ein Anfang, Half Live 2 war eines der ersten Spiele, die DRM und Co unterstützt haben.
Dass das heute "normal" ist und man z.B. bei Ruse liest, dass es ja Gott sei Dank "nur" Steam nutzt, ist der fortschreitenden Entwicklung geschuldet.
Ob man also will oder nicht, aber natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen dem verbreiteten Nutzen von Steam und dem fortschreitenden Verbreitungsgrad von DRM-Systemen, die immer dreister werden.

Das soll jetzt in keiner Weise eine persönliche Kritik an Steam-Nutzern sein, ich kann die Entscheidungen verstehen, gerade, wenn man es auf die guten Angebote abgesehen hat - zumal ich ja die Vorteile sehe und auch sehr praktisch für mich fände. Nur: Dieser Zusammenhang besteht, da beißt keine Maus einen Steam-Account ab :)

Und dass Du als Landwirt auch immer einen Blick für die Zukunft haben musst, glaube ich Dir - aber das ändert nichts daran, dass es für uns Menschen biologisch nicht normal ist, auf die Zukunft zu achten. Wir sind darauf programmiert, im jetzt und heute unsere Nahrung zu suchen und uns um unsere Kinder zu sorgen. Das beeinflusst natürlich unseren Umgang mit langfristig angelegten Problemen - natürlich geht der Einzelne damit jeweils anders um, aber über alle gesehen ist das oft deutlich.

Slomo86 06 Bewerter - 95 - 29. August 2010 - 1:38 #

Nutzerverhalten ist ein guter Punkt, wenn die Nutzung illegaler Kopien nicht so verbreitet wäre, würden die Unternehmen sich wahrscheinlich nicht mit teuren Kopierschutzvarianten übertreffen wollen. Vieleicht sind also auch die Nicht-Steam-Nutzer Mitschuld an der Verbreitung. ;)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 29. August 2010 - 2:46 #

Weil die nicht Steam-Nutzer alle Schwarzkopierer sind? Äh, nein :O
Oder ich verstehe jetzt einfach mal so gar nicht, was Du sagen möchtest :D

EvilNobody 15 Kenner - 3141 - 28. August 2010 - 1:50 #

Die Bildunterschriften sind total geil! xD

InsertDisk2 (unregistriert) 28. August 2010 - 1:56 #

Danke für diesen guten Artikel. Schade nur, daß trotzdem so viele Leute der Argumentation nicht folgen können.
Warum wird es einfach so hingenommen, wenn bei Konsolenspielen das Spiel erworben wird, bei PC-Spielen aber nur ein unverkäufliches "Nutzungsrecht"? Letztendlich wird alles unter der Bezeichnung Videospiele angeboten. Die Aufmachung beider Produkte ist ähnlich, im Laden steht alles nebeneinander. Bei Film-DVDs ist die Sachlage auch klar, ebenso bei Brettspielen o.ä.
Nur bei PC-Spielen gibt es diese Ausnahmeregelung.
Das Gericht hätte hier auch ganz anders urteilen können( und müssen ).

Als nächstes bitte einen Artikel über die Spyware Steam ;)

Tristan 12 Trollwächter - 874 - 28. August 2010 - 2:02 #

Ich bin weit davon entfernt, beim Kauf normaler Einzelspieler-Games zu akzeptieren, nur ein persönliches Nutzungsrecht (quasi eine Miete) zu erwerben. Daher mache ich den Schmui nicht mit. Konkret: so gerne ich Civ5 spielen würde, die werden es mir so nie verkaufen können. Die sehen nicht einen Penny von mir!

Einzig bei MMOs bin ich bereit, das etwas anders zu sehen. Aber da bin ich sowieso drauf angewiesen, dass die Server aktiv sind und mein Account nicht gesperrt wird. Daher kommt nur ein MMO infrage, wo ich sowohl Entwickler wie Publisher genug vertraue.

bersi (unregistriert) 28. August 2010 - 2:13 #

Interessant aufklamüstert.

Trotz allem verstehe ich den Trubel um Steam nicht. Ist ne tolle Onlineplattform mit gut durchdachter Community, Achievementsystem und teilweise sehr guten Angeboten. Gut, neue Titel würde ich auch nicht über Steam beziehen, da diese zu teuer sind und dazu noch die DVD im Regal fehlt. Da reicht ja zum Glück ein Blick auf die gute alte Insel.

Einziger Nachteil, das angesprochene Problem des Wiederverkaufs. Aber mal ehrlich, muss man auf so etwas im Jahr 2010 noch beharren? So viele Toptitel erscheinen nun auch nicht, dass man sich nicht alle leisten können würde, zumal die meisten Spiele bei Release schon fast zum Budgetpreis ergattert werden können.

Mir will doch keiner erzählen, dass er Angebote im Lidlprospekt sucht und sich dann Modern Warfare 2 beim Media Markt kauft. Wer heute noch nicht importiert ist selbst schuld.

InsertDisk2 (unregistriert) 28. August 2010 - 2:31 #

Schön daß du weißt was sich andere Leute leisten können.
Es gibt immer mehr Leute, die haben einfach kein Geld für neue Spiele. Die kaufen sich die Sachen Jahre später auf ebay, dann sind auch ihre alten Computer in der Lage, die Spiele halbwegs flüssig zum Laufen zu bringen. Diese Menschen werden dann vom Spielen komplett ausgeschlossen.

Kann ein Steamaccount eigentlich vererbt werden, so wie es mit herkömmlichen Spielen der Fall wäre?

Anonymous (unregistriert) 28. August 2010 - 4:30 #

"Kann ein Steamaccount eigentlich vererbt werden, so wie es mit herkömmlichen Spielen der Fall wäre?"

Super Frage! Das würde mich auch brennend interessieren. Nach erstem Blick auf die Regeln mit der verbotenen Übertragung auf andere Personen, sieht es dafür wohl eher schwarz aus.

Atomsk 16 Übertalent - 4878 - 28. August 2010 - 2:15 #

Ein paar Tippser:

Seite 1:
'Team Fortess Classic', Fortress
'Ein Weiterkauf der Software', Weiterverkauf
'nicht nur bei Denny Craine', Crane (laut DVD-Info ^^)

Seite 2:
erstes Zitat, '[...' , es fehlt das ']'; außerdem: wenn das ein wörtliches Zitat ist, warum dann im Konjunktiv? Nur Zitate sind kursiv und eingerückt, gibst du es in indirekter Rede selbst wieder, dann müsste es normaler Text sein, glaube ich. Bin da etwas verwirrt ^^

Seite 3
'Ein komplette Seite juristischer Zitate einer Urteilsbegründung und Kommentare des Artikelschreibers.' Erstes Wort müsste 'eine' sein, davon abgesehen weiß ich nicht, was du mir mit dem Satz sagen willst. War das ne Zusammenfassung des bisher gelesenen? Wenn ja: das waren sogar 2 Seiten ^^

'Das innerhalb der kompletten...', dass
'Trägt allerdings leider nicht zu einem guten Gesamtbild der Entscheidung bei.', ist irgendwie kein richtiger Satz... und der lange Satz danach ist schön (aber kein Komma hinter 'Ansatz') ^^

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 9:50 #

Auch hier an erster Stelle: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für eventuell existierende Tippfehler. ;) Davon abgesehen, vielen Dank, habe korrigiert. :)
--
Die eingerückten Zitate sind alles 1-zu-1-Kopien aus der Urteilsbegründung. :)
--
Ja war eine Zusammenfassung als Bindeglied zur Vorseite. Seite eins handelte ja von ein bisschen Steamgeschichte und den Klagepunkten und der Rechtfertigung von Valve zum Rechtsfall (auch wenn diese schon als Zitate drin sind). Erst ab Seite 2 gibt es Urteilsbegründungen des Gerichts. :)
--
Ich hab mal den Satz, mit dem vorherigen per Komma verknüpft, ist besser.
--
Nochmals Danke! :)

MasterBlaster (unregistriert) 28. August 2010 - 2:28 #

Ich persönlich boykottiere Steam, genau wie alle anderen DRM-Systeme. Und das seit dem ersten Tag. Das zieht zwar nach sich, dass ich auf viele gute Spiele verzichten muss, aber dieses "Opfer" bin ich bereit einzugehen. Meine Rechte als Verbraucher sind mir wichtiger.

Was viele Steam-Freunde nicht verstehen können oder wollen: Wir -ich spreche an dieser Stelle mal für alle Boykottierer- kritisieren nicht Steam als Community-, Multiplayer- oder Verkaufsplattform. Wir stellen nicht die Vorteile in Frage, die Steam seinen Usern zweifelsfrei bietet. Wir kritisieren nur die Einschränkungen, die Steam seinen Usern ebenso zweifelsfrei aufhalst. Diese Einschränkungen sind ein Faktum, man kann sie nicht wegdiskutieren oder schönreden. Und niemand wird ernsthaft behaupten, dass ein Steam mit all diesen Einschränkungen besser ist als ein Steam ohne.

Wie stark man diese Einschränkungen gewichtet ist jedem selbst überlassen. Für mich sind sie ein K.O.-Kriterium. Jeder, der sie bereit ist in Kauf zu nehmen, sollte sich aber zwei Dinge vor Augen führen:

Erstens: Auch wenn ihr die Einschränkungen bis heute nicht zu spüren bekommen habt, weil eure Internetverbindung immer tadellos funktioniert und ihr eure Spiele sowieso nicht weiterverkaufen wollt, bedeutet das keinesfalls, dass es in Zukunft nicht passieren könnte. Spätestens seit der Zensur von Modern Warfare 2 sollte eigentlich jeder begriffen haben, was alles möglich ist.

Zweitens: Steam mag das kleinste all dieser DRM-Übel sein, aber es ist auch die Wurzel. Wie heißt es so schön: Wehret den Anfängen! Wenn die Steam-Pflicht von Anfang an abgeleht worden wäre, dann hätten wir heute kein SecuROM und keinen Ubisoft-Gamelauncher. Dann wäre Steam heute freiwillig, und wahrscheinlich trotzdem nicht minder erfolgreich.

Für mich ist der PC die Spieleplattform Nr. 1 und ich werde ihn auch weiterhin supporten so gut es geht. Aber es gibt Grenzen. Deswegen stehe ich kurz vor dem Kauf einer Konsole, weil ich inzwischen einfach die Schnauze voll habe. Steam, der selbsterklärte PC-Retter, hat mich zur Konsole hingetrieben. Welch eine Ironie.

Tristan 12 Trollwächter - 874 - 28. August 2010 - 4:09 #

Die Konsole ist auch nicht die Lösung. Denn auch dort wird es Steam-ähnliche Einschärnkungen geben:

http://www.gamersglobal.de/news/26515

kam erst heute auf GG.^^

Anonymous (unregistriert) 28. August 2010 - 4:09 #

"Wir kritisieren nur die Einschränkungen, die Steam seinen Usern ebenso zweifelsfrei aufhalst."

Eben!

"Diese Einschränkungen sind ein Faktum, man kann sie nicht wegdiskutieren oder schönreden."

Ich würde sagen man SOLLTE sie nicht schönreden. Wie man ja auch hier wieder sieht, kann man das schon. ;)

Ansonsten FULL ACK! Gut geschrieben.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. August 2010 - 18:08 #

Sehr gut erklärt, sollte man sich einrahmen :D

Ernie76 13 Koop-Gamer - 1227 - 28. August 2010 - 4:08 #

Also mal ganz ehrlich, ich hatte noch nie Probleme mit steam. Ich kaufe wenn möglich Retail versionen, sodas ich halt auch ne schöne hülle im regal habe und ganz ehrlich die angst vor serverabschaltungen finde ich auch überzogen, denn: Das einzige was dazu führen könnte, wäre eine pleite von valve. Selbst wenn das geschehenwürde, gibt es eh von jedem spiel bereits stand alone lauffähige versionen im netz. Und wenn valve eh nichtmehr existent ist, dann stört es keine sau mehr, auf diese zurückzugreifen. Aber soweit wird es sicher nciht kommen und selbst wenn, wird sich ein aberer Riese, die rechte an Half life und co unter den nagel reissen und weiter machen.
Ich habe beim Sommerangebot "Ghostbusters-The Videogame" für unter 5 euro gekauft und da hat es bei uns im laden noch 30-40 euro gekostet. Das ist doch mal was Positives.
Ausserdem sind an dem ganzen eh die Raubkopierer schuld, da gibts keine ausrede für und wer meint die games wären zu teuer, der soll selber mal eins entwickeln. Ich mache das nun seit 2 1/2 jahren und es ist verdammt harte arbeit. Was zensur seitens Valve angeht, gab es bisher immer mittel und wege diese auszuhebeln, wenn mann es denn unbedingt haben muss.

Anonymous (unregistriert) 28. August 2010 - 4:24 #

"Das einzige was dazu führen könnte, wäre eine pleite von valve."

Bitte fasse das nicht falsch auf, aber da mangelt es dir dann echt nur an Fantasie. Es genügt schon ein Rechtsstreit zwischen Valve und einem der Publisher, die ihre Spiele auch über Steam vertreiben, die aber Valve nicht gehören, sondern xy... Dann müsste Valve eventuell die Spiele von Steam entfernen und die Kunden müssten zusehen wie sie ihre gekauften Spiele wieder woanders herkriegen. Auch hier muss man sich klarmachen was das besondere an Steam ist. Viele Firmen verkaufen ihre Produkte über Dritte, aber normalerweise hat man nach dem Kauf nichts mehr mit dem dritten Laden zu tun. Anders Steam, hier wird das Produkt nie ohne funktionieren. Das ist "bis der Tod uns scheidet".
Die Steam-Server könnten gehackt werden und Accounts manipuliert oder gelöscht werden. Wie will man dann beweisen, welchen Account man hatte, was im Account gekauft war usw.? Die Mails, die man nach dem Kauf geschickt bekommt, wird jedenfalls niemand als Beweise akzeptieren, weil diese viel zu leicht zu fälschen sind. Valve wurde schon in der Vergangenheit gehackt, man denke etwa an den Leak vom HL² Code.
Die Server können einfach crashen, Hardware-Schaden oder das Haus brennt ab/Bliteinschlag/sonstige Naturkatastrophe. Die haben zwar Server um die Welt stehen, aber wer weiß schon wie das bei denen mit Backups läuft und wie die intern organisiert sind. Ist ja alles eine Black Box, über deren Funktionsweise niemand außerhalb Valves etwas genaueres weiß. Wenn da etwas nicht bedacht wurde, können alle möglichen negativen Konsequenzen für User daraus entstehen.

"Und wenn valve eh nichtmehr existent ist, dann stört es keine sau mehr, auf diese zurückzugreifen."

Valve vertreibt erstens Spiele verschiedener Firmen, für die es dann gar keine Rechte hat. Zweitens, geht eine Firma pleite, werden die Rechte üblicherweise von anderen Firmen aufgekauft (wie du ja auch schreibst) und nach deren Willen weiterverwendet. Wer weiß schon, was die neue Firma in eine EULA packen würde? Es ist sogar eher selten, dass eine neue Firma alles genau gleich, wie gewohnt weiterführt.

"Ausserdem sind an dem ganzen eh die Raubkopierer schuld, da gibts keine ausrede für "

Hört doch bitte mal mit dieser Ausrede mit den Kopierern auf. gog.com verkauft seine Spiele sogar ganz ohne DRM und verdient sich eine goldene Nase.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. August 2010 - 18:12 #

Schön geschrieben, bis zum letzten Absatz Zustimmung:
Auch, wenn Schwarzkopien vielleicht nicht für einen großen finanziellen Verlust verantwortlich sein sollten, so sind sie doch Ursache - oder zumindest vorgeschobene Ursache - für sämtliche restriktiven DRM- und Kopierschutzsysteme.

Wir sollten nicht nur aufhören, DRM und Co toll zu finden, sondern auch, Schwarzkopierer als "Kämpfer der Freiheit" zu verherrlichen oder auch nur in Schutz zu nehmen: Schwarzkopien verarschen nicht nur die Spieleentwickler, sondern auch die ehrlichen Käufer.
Man sollte das bedenken.

Ganesh 16 Übertalent - 5116 - 28. August 2010 - 18:40 #

Welcher Spieler verherrlicht denn bitte 'Schwarzkopierer' (klingt zwar besser als 'Raubkopierer', aber ich bin mir gerade nicht sicher, ob es besser ist)? Wenn das Thema 'illegale Kopien' aufkommt, gleichen 50% der Kommentare in Spieleforen und Kommentarseiten der Aufforderung einer sofortigen Inquisition.
Das Bedürfnis, seine eigenen Kaufentscheidungen trotz dem Vorhandensein illegaler Bezugsmöglichkeiten zu rechtfertigen) sorgt dafür, dass sehr viele Leute erstmal die Beteuerungen der Hersteller glauben, anstatt nüchtern zur Kenntnis zu nehmen, dass bisher noch keine Plattform und wahrscheinlich auch kein Spiel an illegalen Kopien zu Grunde gegangen ist.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. August 2010 - 23:03 #

Gerade in der Zeit des Ubi-Launchers kommt es immer wieder, auch in meinem Bekanntenkreis, zu Kommentaren, dass es ja "Dank" der Schwarzkopierer nicht nötig sei, sich von solchen Systemen ausnutzen lassen zu müssen.
Oder eben schlicht die Gebetsmühle, dass Schwarzkopierer uns doch vor den DRM-Systemen retten würden und niemalsnicht Schuld daran sind.

Wer oder was daran zu Grunde geht steht ja gar nicht zur Debatte, der Punkt ist nur: Gäbe es keine so enormen Mengen an Schwarzkopien, gäbe es die DRM-Systeme in dieser radikalen Form heute nicht. Oder es würde den Publishern zumindest ein wichtiges Argument für diese Systeme fehlen, ohne das es sehr schwer wäre, auch nur den Hauch einer Akzeptanz für diese Systeme zu generieren - eine Akzeptanz, die es heute schon gibt.

Ich gebe zu, das "verherrlichen" war natürlich eine übertriebene Wortwahl.
Und "Schwarzkopierer" schreibe ich, weil das faktisch richtiger ist. Es gibt dabei keinen Raub, also nenne ich es auch nicht so :)
Mich stört, dass Themen allein durch falsch gewählte Begriffe überdramatisiert werden, z.B. auch "Killerspiele".

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 29. August 2010 - 11:00 #

Ist DRM dann aber nicht kontraproduktiv, wenn dadurch Leute anfangen anstatt ein Original zu kaufen, lieber auf eine nicht legale Kopie ausweichen? Warum ist die Musikindustrie wieder weg von dem DRM-Quatsch? Warum wächst der Onlinedistributionsmarkt von Musik seitdem die Titel DRM-frei verkauft wird, jährlich im mehrstelligen Prozentbereich?
Ich sage, gäbe es keine Mengen von Verbrauchern, die DRM in der Spieleumgebung akzeptieren würden, gäbe es kein DRM bei Spielen. Warum sich diese Akzeptanz eingestellt hat, ist wohl nicht an einem bestimmten Punkt festzulegen. Ich denke es gibt mehrere, allerdings würde ich damit in eine zu politische Debatte abtriften...

Ganesh 16 Übertalent - 5116 - 29. August 2010 - 13:42 #

Ich bin mir nicht sicher, ob deine Analogie mit dem Musikgeschäft zieht. Einerseits stellt sich die Frage, ob das Fehlen von DRM-Maßnahmen notwendig auf zu geringen Absatz zurückzuführen ist (Kompatibilität könnte ein viel größeren Problem sein), andererseits kann man fragen, ob das Wachsen des digitalen Musikmarktes nicht viel mehr mit dem Zusammenbruch des Verkaufs physischer Datenträger zu tun hat (wer kauft heute noch CDs?).

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 29. August 2010 - 16:35 #

Wenn mich nicht alles täuscht, ist der Umsatz mit physischen Tonträgern nach wie vor x-fach größer als der mit Download-Titeln.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 29. August 2010 - 17:52 #

Ich kaufe CDs, aus dem einfachen Grund, dass ich beim digitalen Erwerb in der Regel kein Text-Heftchen bekomme.
Ein Handbuch bei 'nem Spiel wäre mir nicht wichtig, diese Textheftchen sind es aber :)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 29. August 2010 - 17:50 #

Natürlich ist DRM kontraproduktiv, zumindest aus meiner Sicht. Es schreckt Käufer ab, beschädigt das Image der Hersteller, sorgt möglicherweise stellenweise zum Anstieg von Schwarzkopien und schafft es nicht, Schwarzkopien in irgendeiner Weise einzuschränken.
Das einzige, was eingeschränkt wird, sind die Rechte der Kunden - Weiterverkaufsrecht, persönliche Daten, Sicherheit...

Möglich, dass das mit dem Weiterverkaufen und der leichten Zugänglichkeit von Kundendaten die wahren Gründe für DRM-Systeme sind, lässt sich nur nicht nachweisen. Wenn es keine Schwarzkopierer gäbe, wären wir schlauer, dann würde die Ausrede nicht mehr ziehen ;)

Ganesh 16 Übertalent - 5116 - 29. August 2010 - 13:38 #

Ich finde hier sollte dein Freundeskreis aber zwischen denjenigen Leuten differenzieren, die dafür sorgen, dass solche Systeme in den illegalen Kopien im Netz nicht mehr vorhanden sind (Hacker) und denjenigen, die die illegalen Kopien ziehen, ohne auch nur die entfernteste Absicht zu besitzen, das Spiel irgendwann zu kaufen. Die Hacker kann man durchaus positiv sehen - sie schaffen erstmal nur Möglichkeiten, die prinzipiell nicht schlecht sind.
Ich würde trotzdem daran festhalten, dass beide Gruppen auf den meisten Spiele-Seiten nicht gern gesehen sind.

Ob es die DRM-Systeme ohne die Kopien nicht geben würde, wage ich zu bezweifeln. Das zeigt schon das Beispiel Gebrauchtkäufe. Die werden ja mittels DRM angegangen - im Unterschied zu Schwarzkopien kann sich der Publisher hier sogar eher einbilden, dass ihm Geld verloren geht, denn der Käufer bezahlt ja noch was.

Die Akzeptanz kommt glaub ich daher, dass die meisten Spieler sich wenig Gedanken um ihren Konsum machen. Ich kann es nicht oft genug wiederholen, aber gerade die Spiele, die über Steam gekauft werden, obwohl sie nicht zwingend an das System gebunden sind, illustrieren das. Man könnte sie auch ohne Probleme bei anderen digitalen Download-Diensten erwerben - aber das erfordert halt den Blick über den Tellerrand.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 10:17 #

Warum redet ihr denn immer alle von diesen Serverabschaltungen? Es gibt noch viel mehr Potential beim DRM. Warum sollte Valve nicht irgendwann Geld für die Nutzung von Steam verlangen? Produkte können für bestimmte Gruppen (auch nachträglich) zensiert oder erst überhaupt nicht zugänglich gemacht werden. Ein Teilausfall der Infrastruktur bei Valve mit einem zu alten Backup, versetzt sich auf einen Stand zurück, bei dem du nicht mehr alle Produkte in deinem Account hast. Etc, etc.
--
Ja die bösen Raubkopierer, dass es immer noch funktioniert in einer fremden Wohnung oder im Laden um die Ecke gewaltsam Spiele zu kopieren, ist echt faszinierend... Spiele entwickeln ist harte Arbeit? Andere Arbeit übrigens auch! :-O Wie Zensur aushebeln? Dann bist du aber eine Antizensurterrorist, weil es bestimmt nicht legal ist, dass du das Spiel anders nutzt als vom Hersteller für dich vorgesehen. Na fällt dir was auf?

Akronym (unregistriert) 28. August 2010 - 11:02 #

Nachträgliche Zensur: Modern Warfare 2 - nur noch deutsche Version in Deutschland aktivierbar
Nachträgliche Veränderung: Portal - das Ende wurde mit einem Patch geändert

Man sieht also, dass es schon begonnen hat.

bananenboot256 13 Koop-Gamer - 1241 - 28. August 2010 - 4:31 #

Schöner Artikel, gefällt mir. Auch wenn ich da komplett anders denke. Ich habe Spiele vor Steam nicht verkauft (das tauschen der gameboymodule aufgrund taschengeldmangels mal ausgenommen) und habe es auch mit Steam nicht vor. Daher bringt es mir, da ich gerne auch mal von verschieden locations aus spielen will eigentlich nur Vorteile. Ein Prinzipienreiter war ich noch nie ;-) Daher ist es mir auch Wurscht wenn ich theoretisch bei Steam kein Spiel, sondern ein Nutzungsrecht erwerbe oder dergleichen. Solange ich spielen kann und immer mal wieder tolle steamdeals abgreifen kann bin ich zufrieden.

kJ

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 10:05 #

Den Kommentar nutze ich mal als Aufhänger um etwas über mich zu sagen. Ich selbe habe auch mit der Ausnahme der Gameboy-Modul-Tauscherei, weder Spiele verkauft, noch Spiele gebraucht gekauft. Ich finde den Service der über Steam geboten wird auch sehr gut (was ich da eben immer so höre und lese...). Trotzdem wiegen meine und Rechte anderer Verbraucher für mich höher und ich lasse mir nicht gerne die Kontrolle entziehen, schon gar nicht von einem Konzern.
Was ist wenn Valve dir plötzlich "das Nutzungsrecht" entzieht und damit deine investierte Kohle keinen Gegenwert mehr hat? Ist es dir dann auch noch Wurscht?

bananenboot256 13 Koop-Gamer - 1241 - 28. August 2010 - 11:19 #

Alles hat ein Ende, jeder geht mal und es sind ja jetzt auch keine lebensnotwendigen Programme in meiner Steam-Bibliothek. :-)

Ich schätze das Risiko als Sehr gering ein, dass der von dir genannte Fall eintritt, daher gehe ich es gern ein.

Ich respektiere aber deine Einstellung und begrüße sie. Mir persönlich wären die verpassten Spiele zu schade gewesen, denn wie wir alle wissen läuft steam seit längerem recht rund und hat (außer ACC-Sperren, bei denen der beteiligte natürlich nie im Leben gegen das Nutzungsrecht verstören hat) auch noch keinem das Nutzungsrecht entzogen.

Klar, ich wurde es auch besser finden, wenn es keinen Steamzwang gäbe und die gekauften DVDs auch allein was wert sind, aber es ist halt wie es ist.

Und damit kann ich mich momentan abfinden :)

Soul (unregistriert) 28. August 2010 - 6:51 #

Man mag mich für stur halten, aber ein Spiel das Steam benötigt, wird von mir einfach nicht gekauft. Das heißt für mich gibts daher auch kein Mafia 2, Fallout New Vegas oder CIV 5. Da hol ich lieber wieder eines der alten Spiele der Reihen raus und zocke das.
Wenn sie meinen mit solchen Systemen den Kunden zu entrechten und Mietsoftware zum Vollpreis anzubieten, dann können sie das gerne tun, werden aber von mir nie auch nur einen Cent sehen.
Was doch vor allem beängstigend ist, wie abhängig die Spieler sich nicht nur vom Internet, Servern, sondern auch von dieser Firma machen. Wenn's Valve irgendwann nicht mehr gibt, die Server runtergefahren werden, dann schauen die Spieler ordentlich in die Röhre, weil die komplette Spielesammlung vernichtet wird. Wer das unterstützen möchte kann das gerne tun. Ich werde es nicht.
Es gibt noch genügend Spiele, die ohne DRM erscheinen und denen werde ich mich widmen.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 10:06 #

Ich halt dich nicht für stur, ich mag sogar deine Ansichten und halte sie für richtig! ;) Eigentlich hätte ich den Kommentar auch schreiben können. :D

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 28. August 2010 - 10:36 #

Dafür halte ich euch wie noch viele in Deutschland für ewig gestrige. :P

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 10:43 #

Lieber ewig gestrig, als abhängig von einem Konzern zu sein. :)

Akronym (unregistriert) 28. August 2010 - 11:09 #

Willkommen, Konzernbürger Deathlife.
Die BASF-Siemens Corporation beglückwünscht Sie zu ihrem Schritt, uns als Ihren neuen Dienstleister auf Lebenszeit zu wählen.
Bitte unterschreiben Sie diese Verzichtserklärung, die es Ihnen fortan erlauben wird, in den Genuss unseres Produktkatalogs zu kommen.
Das Kleingedruckte?
Nun, damit treten Sie Ihr Recht ab, aus den Dienstleistungen und Produkten eines Konkurrenzunternehmens wählen zu dürfen.

Lest mal Neuromancer (William Gibson)...

Ganesh 16 Übertalent - 5116 - 28. August 2010 - 8:38 #

Danke für den Artikel.

Was mich an der Debatte hier wundert: Viele Leute, die die Vorteile von Steam hervorheben, vergessen, dass Steam neben neben dem normalen Einzelhandel auch noch Konkurrenz im Punkt virtueller Verkaufsplattformen hat.
Da gibt es zwar auch immer eine Accountbindung des Kaufs (ansonsten könnte der Verkäufer ja nur den einmaligen Download gestatten), aber es wird viel liberaler mit dem DRM umgegangen: Bei Steam erfordert jedes Spiel, dass man gekauft hat, beim Start, dass der Steam-Client sein Okay gibt, d.h. man muss eingeloggt sein oder den Client vorher in den Offline-Modus versetzt haben. Egal, ob der Publisher der Software das fordert oder nicht. Die Konkurrenz ist in diesem Punkt teilwesie (GamersGate, Impulse) wesentlich liberaler und setzt nur den Kopierschutz um, den die Publisher wollen und weist ihn sogar beim Kauf deutlich aus.
Andere verzichten vollständig aus Überzeugung auf DRM: GOG.com. Und obwohl die alten Spiele in ihrer von GOG für heutige Betriebssysteme angepassten Form sofort in den Tauschbörsen landen, geht es dem Unternehmen blendend.
Green Man Gaming bietet sogar eine Trade-In-Möglichkeit, bei der der man einen Teil des Verkaufspreises wieder gutgeschrieben bekommt, wenn man das Spiel nicht mehr nutzen mag...

... und der Markt ist noch viel größer... vielleicht sollte man nicht immer nur auf den Marktführer schauen, das würde der ganzen Debatte schon enorm helfen.

Ernie76 13 Koop-Gamer - 1227 - 28. August 2010 - 9:15 #

Also wenn hier jemand schon meinen post zerflückt, dann bitte nicht anonym, sowas is Kindisch.
Und wie schon gesagt, die Raubkopierer ausrede lass ich nicht gelten, das hat nix mit DRM oder sonst was zu tun. Wenn alle ehrlich kaufen würden, gäbs keinen grund für sicherungs verfahren, wenn du das bestreiten willst, hast du wohl was nich richtig verstanden.
Ein beispielt: C64 - totkopiert, Amiga - totkopiert, Atari ST - Totkopiert, Nintendo DS - Auf dem besten weg dahin. Noch Fragen???
Ich glaube zwar nicht das der PC so schnell das gleiche schicksal haben wird, aber das viele Titel mittlerweile nurnoch für konsolen erscheinen finde ich schon bedenklich. Das Fing schon mit GTA - Liberty city Storys an, oder aber die beiden Tomb Raider Underworld addons und viele andere. Ich bin fan beider oben genannter serien und muss auf diese Games verzichten , obwohl das hauptprogram ja sogar auf dem PC erschienen ist. Ich kann Durchaus verstehen, wenn so mancher Rechenschieber in den spieleschmieden sagt, PC alleine lohnt sich nicht mehr. Wir hatten ja in den Letzen jahren viele sehr erfolgreiche Spiele, die aber kaum einer gekauft hat und doch hatte es jeder. Da ist steam als "kopierschutz" noch die harmloseste methode, da finde ich das was Ubisoft da betreibt viel schlimmer. Man muss steam ja nicht gleich vertäufeln, weil auch ander Publisher damit schindluder treiben.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 10:42 #

Ich hab deinen ersten Post auch mal kommentiert, natürlich wie es sich gehört mit meinem Namen, Anschrift und Geburtsdatum, wir sind ja hier bei Erwachsenen.
Edit: Übrigens finde ich dein Profil hier kindisch, da ist ja alles auf "Privat" gestellt oder gar nicht erst ausgefüllt. :-O
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C64 - durch den technisch besseren Amiga verdrängt
Amiga - durch den technisch besseren x86 PC verdrängt
Atari ST - vom Amiga und PC verdrängt
Nintendo DS - Meine Glaskugel ist noch nicht aufgewärmt, wird aber bestimmt vom 3DS wegen besserer Technik verdrängt
Noch Fragen?
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Hm, ob diese Bevorzugung der Konsolen daran liegt, dass der Markt über die Jahre einfach viel größer geworden ist, da einfach jeder (statt nur den "Geeks" bei PCs fürs Zocken) Konsolen kaufen wollte und bedienen konnte? Vielleicht auch daran, dass die Gewinnmarge viel höher ist? Nein bestimmt alles die bösen Raubkopierer (TM).
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Qualitativ hochwertige Titel verkaufen sich auch verdammt schlecht, vor allem die ohne DRM, wie etwa (als aktueller Beispiele) Dragon Age oder Mass Effect 2, nicht wahr?
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Wenn man mit Steam unbedingt Kopierschutz betreiben möchte, warum zur Hölle nicht nach dem Prinzip, dass man das Spiel an seinen Account bindet, das Spiel ausser zum Patchen nicht mehr von Steam angepackt wird und man es einfach wieder von seinem Account lösen kann? Das wäre zwar immer noch nicht das gelbe vom Ei, aber doch schon X-Mal freundlicher als es aktuell ist.

Anonim (unregistriert) 28. August 2010 - 20:55 #

Was ist daran kindisch sich anonym zu äußern? Vielleicht hat derjenige genau wie ich einfach keine Lust sich immer und überall anzumelden. Daran kann ich nichts verkehrtes finden.

Und Steam - nun ja für mich ein großer Leihvertrieb von Spielen, aber mit kaufen und besitzen hat das nichts zu tun. Bei DRM ist der Kunde immer der der das nachsehen hat, wegm das egal ist ok - mir nicht.

Lanfear (unregistriert) 28. August 2010 - 11:31 #

Dieser Beitrag ist etwas verwirrend; verwirrend insofern, dass in der Einleitung steht, dass das Urteil des BGH betrachtet wird und man daher verleitet wird zu glauben, es handele es sich hier um eine Art Urteilsbesprechung. Dies ist deswegen verwirrend, weil dieser Beitrag nur kommentiert, welche Folgen dieses Urteil hat bzw. nutzt in weiten Teilen das Urteil, um sich mit Steam selbst auseinanderzusetzen. Denn das Urteil selbst ist juristisch ja vollkommen einwandfrei.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 12:22 #

Wie betrachtet man denn sonst ein Urteil, wenn man es nicht entsprechend seziert und dies dann + die Folgen davon kommentiert? Und es ging nun mal in dem Rechtsfall um Steam bzw. die SAA, mit was soll man sich denn dann sonst befassen? Dein Kommentar verwirrt mich. :P

Lanfear (unregistriert) 28. August 2010 - 13:48 #

Eine klassische Urteilsanmerkung beschäftigt sich immer mit rechtlichen Aspekten desselbigen; diese "Urteilsanmerkung" geht aber gar nicht auf die juristische Erörterung ein. Daher ist die Einleitung eben leicht "verwirrend"; es ist eigentlich schier unmöglich, sich sachlich auf ein Urteil einzulassen, wenn man die rechtliche Bewertung völlig außer Acht lässt. Und juristisch war das Urteil des BGH - bzgl. des Streitgegenstandes jedenfalls - einwandfrei.

Jetzt ist mir klar, dass dieser Beitrag nicht als Urteilsanmerkung gedacht ist - aber die Einleitung geht ein wenig in diese Richtung.

Ansonsten - als Kommentar zur aktuellen Situation zu Steam und DRM im Generellen ist der Beitrag selbstverständlich einwandfrei und ich stimme ihm inhaltlich auch vollkommen zu.

Sorry für Doppelpost :(

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. August 2010 - 19:32 #

Ok habs verstanden, danke. :) Bin eben kein Jurist, deswegen kann ich es von den rechtlichen Aspekten natürlich leider nicht erörtern. Danke für die Blumen. :)

Boxer 09 Triple-Talent - 327 - 28. August 2010 - 12:30 #

Schöner Artikel.
Bis solche Entscheidungen wirklich getroffen werden können, so dass sowohl die (An)Kläger als auch die Richter alles vollkommen verstehen dauer es noch Jahre und bis dahin wird es schon wieder neue Sachen geben, über die man verärgert sein wird.
Ich selber nutze Steam und habe damit keine Probleme, da ich selber keine Spiele weiterverkaufe und mir meistens auch nur Budgetversionen hole, unterstütze bzw. erkenne Leute an die für die Rechte kämpfen.
Mal schauen was die Zukunft bringt.

Anonymous (unregistriert) 28. August 2010 - 13:32 #

Schöner Artikel.
Themenbedingt stellenweise recht trocken, obwohl es der Autor schafft die Materie durchaus unterhaltsam zu veranschaulichen.
Persönlich nutze ich Steam sehr gerne, da ich am Weiterverkauf meiner Spiele nicht interessiert bin. Dennoch finde ich diese Grundsatzentscheidung schwer verdaulich. Der Meinung des Autors, dass entweder die Klage mies geführt wurde oder aber das Gericht nicht im Ansatz gerafft hat, worum es eigentlich geht, kann man sich nur anschließen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie das Ganze doch noch zu einem (Teil-)Erfolg geführt werden könnte:
1. Man wählt den Weg zum EuGH. Dort sitzen dann nicht nur deutsche generell technologieaverse und verbraucherfeindliche Richter, so dass die Erfolgswahrscheinlichkeit höher liegen dürfte. Als Nichtjurist kann ich freilich nur spekulieren, ob dieser Weg rechtlich überhaupt offen steht.
2. Das Urteil lässt explizit offen, eine Klage wegen mangelnder Aufklärung beim Ladenkauf zu führen. Damals hatte ein Verbraucherverband bereits Erfolg mit einer einstweiligen Verfügung, nach der die Ladenversionen mit einem extragroßen Sticker beklebt werden mussten, der auf die zwingende Onlineaktivierung noch einmal gesondert hinweist. Von Kontenbindung und damit der fehlenden Möglichkeit des Weiterverkaufs war aber niemals die Rede.
Eine diesbezüglich erfolgreiche Klage würde dann wohl aber auf HL2 begrenzt sein und auf Steam an sich keine Auswirkung haben.

Ernie76 13 Koop-Gamer - 1227 - 28. August 2010 - 18:58 #

@AGE:
Meinst du das etwa ernst, das alle verschwundenen Systeme nur "Verdrengt" wurden?
Sicherlich hat das eine nicht gerade kleine Rolle gespielt, aber bei dir hört sich das an, als wären Raubkopien noch nie an irgend etwas schuld gewesen und als wäre das alles völlig ok.
Und das sich Konsolen spiele besser verkaufen und der Verlust durch Raubkopien dort geringer ist ( mit ausnahmen ) willst du das etwa auch abstreiten?
Das Steamspiele nich gelöst werden können, soll ja gerde den weiterverkauf unterbinden und das finde ich durchaus gerechtfertigt.
Ich selber Kaufe auch nicht alle spiel beim Release, sondern halt auch oft erst wenn es sie als Budget version gibt und selbst das finde ich nicht ganz ok. Bei Großen konzernen stört mich das nicht so sehr, aber bei kleineren Firmen achte ich schon darauf, das ich zum Release kaufe, damit die, die dafür geackert haben auch morgen noch einen job haben. ( Ja ich weiß, es gibt auch firmen die trotz rekordzaheln leute entlassen ).
Ich finde es z.b. gut wie Egosoft das gelöst hat. Deren "x3-Terran Conflict", kann man als Retail kaufen und auch einzeln installieren und spielen. ABER mann kann es auch bei Steam anmelden und hat so diverse vorteile und das erungenschafts system dabei. Die Retail version bleibt komplett unangetastet. Man könnte das spiel sogar verkaufen und nurnoch die Steam version spielen. Nur der käufer kann dann halt nur die reine Retail nutzen, ohne die möglichkeit von Steam, da diese version ja bereits eingetragen ist. Sowas kann mann freilich nicht direkt bei Releas machen, aber sobald das game eh als Budget version raus ist, finde ich das einen prima Service und damit ist noch nicht schluss. Egosoft hat sogar den Kopierschutz der DVD per patch entfernt und ermöglicht somit freies spielen ohne datenträger. Trotz all dieser anreize zum raubkopieren, hat sich das game sehr gut verkauft, da viele einfach sehen, das es hier für 10 euro wesentlcih mehr gibt als gewohnt. Ein Beispiel: Bioshock 1 kostet auch nurnoch 10 euro, hat aber trotz budget version, immernoch ein installationslimmit und die restlichen kopierschutz mechanismen incl. DVD die im laufwerk sein muss. Meiner Meinung sollten die Raubkopierer das kopieren sein lassen und die Firmen einfach kundenfreundlicher werden. Egosoft zeigt seit X1 wie man das macht. Die haben als Patch eine erweiterung umsonst rausgebracht, aus der andere firmen 2 vollpreis Addons gemacht hätten. DAS ist service und die gehen auch nicht pleite.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 29. August 2010 - 11:38 #

Ja glaube ich, das bringt nun mal der technologische Fortschritt mit sich oder hast du etwa noch einen 486er? Davon abgesehen, waren Spiele immer nur ein Nutzungs-Teilbereich, die kaum den Ausschlag geben werden, dass das Hardware-Produkt den Bach runter geht. Eventuell hat es aber dazu beigetragen, dass manche Studios schließen mussten. Allerdings war es garantiert nie der einzig wahre Grund, so wie du das suggerieren willst.
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Ich streite nur ab, dass irgendwelche Computer wegen Spielkopien nicht mehr existieren, denn du stellst es so dar. Ich kann dir nicht sagen wie die Kopierquote bei den aktuellen Konsolen ist, ich besitze keine und kümmere mich dementsprechend recht wenig darum. Lese aber öfters mal, dass bei der Xbox 360 und Wii, einiges im Umlauf sein soll.
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Mit was rechtfertigst du denn, dass man Spiele nicht weiterverkaufen kann? Und warum hast du ein Problem mit Budget-Software, dass ist nun mal freie Marktwirtschaft und das Prinzip von Angebot von Nachfrage. Dem muss sich jedes produzierende Unternehmen beugen, warum sollte man die Spieleindustrie davon ausnehmen?
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Das man bei X3 nach Steam-Anmeldung Vorteile hat, finde ich ziemlich daneben, schließlich hat man für das Produkt so oder so bezahlt.
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Bei Bioshock wurde, wenn mich nicht alles täuscht, das DRM in der Budgetvariante entfernt.
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Siehst du, gute Produkte und guter Service scheinen ja vom Markt honoriert zu werden, ganz ohne DRM. ;)

Ernie76-2 (unregistriert) 30. August 2010 - 1:26 #

Also ich habe Bioshock in der Budget version und da isser noch drin.
Wiso findest du die Vorteile von x3 unter steam daneben? Es ist doch jedem selber überlassen ob er das nutzen will.
Was di Budget versionen angeht, ist die schnelle entwicklung dahin so ein zweiseitiges schwert. Es kann ein schuss im ofen sein und eine zu schnelle veröffentlichung zu einem günstigeren preis, ein kleines studio mal ganz schnell ruinieren, es gibt aber auch gegenteilige beispiele. z.b. Geheimakte Tunkuska, das sich als Budgetversion nochmal so ruchtig super verkauft hat. Ich habe grundsätzlich nix gegen Budget, aber da ich selbst entwickle, wenn auch nur als hobby, denke ich das so ein Produkt schon einen gewissen wert hat und das diejenigen die es erstellt haben, auch dafür entlohnt werden sollten- Leider funzt das heute ja nurnoch bei kleinen firmen etwas, das man den leuten noch "Fast" dirket was vom gewinn "mitgibt".
Was meinst du eigentlich mit dem satz "siehst du, gute Produckte und service...."? Ich hab ja nie was gegenteiliges gesagt. Ledeglich das binden an einen account zum unterbinden des weiterverkaufens, finde ich ( in teilen) ok.
Wegen der Konsolen, sehe ich das so. Am Profitabelsten scheint ja momentan die PS3, da sie mittlerweile weiter verbreitet ist und Raubkopien bei irh kaum ein Thema sind. Danach kommt die Xbox360 fassung, die trotz Raubkopien dadurch noch genug abwirft, da man wegen der sehr ähnlichen architektur die spiele zusammen mit der pc version herstellen kann ( wird wohl aber nichtmehr lange gehen, da der PC schon seit langen überholt hat in sachen technik), dann kommt der PC, der allein durch die masse der spiele PC´s noch unsatz macht. Und ganz am ende kommt die Wii und das DS, die ja leider kaum noch große umsätze machen, wegen der vielen Raubkopien. Ausnahmen sind hier die Großen Blockbuster, wie Mario Galaxy und co.
Etwas anders sind die zahlen natürlich, wenn man die Hardware Verkäufe mit einrechnet, aber um die geht es ja hier nicht. Mich stört ledeglich an den ganzen neuen Account kopplungen, das die "WARE" nciht wirklich mir gehört. Das hätte ich auch gerne anders, aber das wird sich nicht ändern, sondern eher noch schlimmer werden.
Spätestens wenn mein Vorzeige entwickler EGOSOFT mit dem mist auch noch anfängt, gebe ich die hoffnung völlig auf.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 30. August 2010 - 8:41 #

Moin, hab grade nochmal recheriert. Die Installationsbeschränkungen fallen in der Budget-Variante weg, die Online-Altivierung bleibt aber grundsätzlich. :) Die Geschichte mit X3 find ich daneben, weil ich für das volle Produkt gelöhnt habe und deswegen auch alle Features nutzen will egal ob Steam registriert oder nicht (mal von den Erfolgen abgesehen). Ich gebe dir absolut recht, das das Produkt einen Wert hat, schließlich wurde da viele Stunden entwickelt, getestet, etc. Das gehört auch entsprechend entlohnt. Allerdings führen ja Marktmechanismen zum Wertverfall und die sind eben kaum zu beeinflussen. Bzw. stehen Marktstrategien von großen Konzernen dahinter, die es sich leisten können. Die legen sowie recht wenig Wert auf die Mitarbeiter...
Bei den Spieleverkäufen der Wii spielt meiner Meinung aber auch massiv der Fakt eine Rolle, dass es nach wie vor eine Casusal-Konsole ist. Die meisten Käufer waren Technik-Laien und denen reicht immernoch Wii-Sports etc. Die Core-Gamer sind damit nicht zu locken und schlagen dann eben bei Highlights zu. Soweit ich weiß, stehen für die Wii aber momentan einige Toptitel an, welche garantiert auch wieder gute Verkäufe erzielen werden.
Das DRM im Spielmarkt weiterhin so gut funktioniert und wahrscheinlich noch schlimmer ist, bleibt aber einzig und allein die Schuld der Spieler selber. :)

Ernie76-2 (unregistriert) 1. September 2010 - 2:19 #

Was den gamern heute leider immernoch fehlt, ist eine gewisse "Streik Kultur".
Wenn alle die nur Jammern, auch wirklich nicht kaufen würden, dann wäre der druck durch die gamer auch besser um dinge durchzusetzen.
Irgendwie erinnert mich das alles stark an die einführung von hartz4 vorl vielen jahren.
Bei der ersten Montags Demo kammen Tausende, bei der zweiten nurnoch hunderte und bei der dritten suchte man schon nach der demo, weil so wenige da waren.
Leider weichen überzeugungen hierzulande sehr schnell der bewuemlichkeit. Die Franzosen sind da viel radikaler ( und erfolgreicher).
Ob das aber auch für deren Gamer gilt, weis ich nicht.
Reichen wir uns doch die Hand und stimmen und gegenseitig bei nem Bier zu, das DRM scheisse ist :)

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 1. September 2010 - 10:00 #

Die Streikkultur fehlt den Gamern und den Deutschen, was gibt es also in der Hinsicht schlimmeres als deutsche Gamer? ;) Und bei dem Amis wurd das ja schon lang "weggebrainwashed", dass man sich gegen "Ungerechtigkeiten" wehren sollte. Lirumlarum, hier ist meine Hand, hier mein Bier - PROST! :)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. August 2010 - 23:05 #

Wenn Du den "Antworten"-Knopf unter den jeweiligen Beiträgen nutzen würdest, wäre es viel einfacher, Eurer Unterhaltung zu folgen :)

Legatus 11 Forenversteher - 749 - 29. August 2010 - 11:23 #

Ganz ehrlich? Was die Gerichte usw. über Steam sagen ist mir als Nutzer völlig egal. Für mich ist nur interessant, ob mir Steam mehr Vor- oder Nachteile bringt. Im Moment überwiegen für mich definitiv die Vorteile. Ich kann mein System neu aufsetzen ohne das ich mit 30 DVDs hantieren muss um alle meine Spiele wieder auf die Platte zu bekommen. Ich brauch mich nicht drum zu kümmern ob Update X für Spiel Y rausgekommen ist sondern es wird für mich automatisch installiert. Ich seh ob meine Freunde Online sind und kann mich schnell und einfach einem Spiel mit ihnen anschließen. Die Modbarkeit der meisten Spiele ist trotz Steam weiterhin gegeben und ich kann mir Spiele jederzeit von überall installieren wo ich gerade bin.

Da ich weder meine Spiele verkaufen will (hab ich in meinen ganzen 21 Jahren Zockerkarriere nicht einmal gemacht), noch der Sammler von Hüllen und Anleitungen bin (das Zeug liegt bei mir nen Jahr rum und setzt Staub an bis es dank meiner Freundin entsorgt wird) gibt es hier für mich so gut wie keine Nachteile bei der Nutzung von Steam.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83905 - 30. August 2010 - 13:32 #

Die Details zum Geichtsurteil sind interessant zu lesen. Was die subjektiven Kommentare des Autor angeht, zitiere ich Ned Flanders: "Ich lass mir doch nicht sagen, was ich denken soll - von jemandem, der noch lebt!"
Unterm Strich vergebe ich aber ein Kudo. :-)

Marco Büttinghausen 20 Gold-Gamer - 20481 - 2. September 2010 - 6:25 #

Das Valve behauptet das Produkt sei unvollständig ist nur ein legales Schlupfloch, das ist keine Frage, daher muss auch nicht diskutiert werden, ob das Produkt auf der DVD den nun jetzt eigentlich vollständig ist oder nicht, was zum Produkt gehört und was nicht, entscheidet ja immer noch der Hersteller. Niemand würde argumentieren das es auch möglich wäre ein Auto zu bauen für das man keinen Zündschlüssel braucht, dann kann man das Auto entweder kaufen oder läßt es, zieht aber nicht vor Gericht um zu beweisen das ein Auto auch ohne Schlüssel vollständig ist.

Das nur am Rande, ich verstehe deine Argumentation aber vollständig, ich selber bin auch der Meinung das diese Einschränkung der Verbraucherrechte eine sehr kritisch zu sehende Entwicklung ist und das Steam auch aufgrund seiner Möglichkeit unser Spieleverhalten zu untersuchen sehr genau beobachtet werden sollte. Aber, das will ich nicht leugnen, machen es einem die Vorteile von Steam sehr schwer an diesen Prinzipien festzuhalten, und was für mich noch viel wichtiger ist, auch wenn diese Aspekte von fehlender Wiederveräußerung und aufgeweichter Privatsphäre sehr schwer im Magen liegen, könnten Sie doch maßgeblich dazu beitragen den PC als Spiele-System vor dem Untergang zu retten.

Ich sehe mit Bedauern das der PC immer mehr an Bedeutung verliert und außerhalb von Deutschland nochmal deutlich schlechter dran ist, keine Frage das der PC heute deutlich stärker wäre, wenn vor 10 Jahren jemand ein System entwickelt hätte das Spiele unknackbar macht, keine Frage das auch heute noch sehr viele Leute Spiele am PC kopieren und aus 101 verschiedenen Gründen für das Spiel eben nicht bezahlen und damit jegliche Argumentationen für den PC untergraben. Bei aller Kritik die ich selber gegen Steam mit mir herumtrage, hier hilft Steam tatsächlich, gibt es den Publishern doch zumindest eine kleine Sicherheit das ihr Produkt nicht nur gut bei Spielern ankommt, sondern auch gekauft wird, ansonsten hätte es z.B. Mafia2 vielleicht gar nicht mehr auf PC gegeben, oder würde noch mehr Publisher wie Ubisoft zu Verzweiflungstaten wie dem Ubisoft-Laucher treiben.

Zusammengefasst also meine ich, das die angesprochene Kritik an Steam sicherlich berechtigt ist, das die einzige Alternative dazu aber auf kurz oder lang vielleicht daran besteht den PC als Spieleplattform aufzugeben und sich eine Konsole zu kaufen. Steam für Gebrauchtverkäufe zu öffnen würde den Tot von Steam bedeuten.

Asto 15 Kenner - 2904 - 13. Oktober 2010 - 13:19 #

Kein schöner Artikel, meiner Meinung nach viel zu subjektiv für einen objektiv gedachten Artikel. Klar stimmen auch die Kritik-Punkte die genannt werden, aber Steam hat auch Vorteile. Aber jut, jedem seine Meinung. Ich nutze Steam beispielsweise gerne, auch wenn ich nicht alles gutheiße.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110368 - 13. Oktober 2010 - 15:01 #

Falls du es übersehen hast: Über der Überschrift steht "User-Meinung". Es ist also ein Meinungsartikel. Und das suggeriert ja schon, daß ein Meinungsartikel legitim subjektiv sein kann und nicht zwingend objektiv sein muß :).

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 26. Oktober 2010 - 23:47 #

Der Artikel dreht sich um ein Gerichtsurteil zu einem ganz spezifischen Teilstück von Steam bzw. bei der Steamnutzung, nicht um Steam generell...