Reife Prüfung oder Bevormundung?

Die BPjM Report

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM): Besonders bei jüngeren Computer- und Videospielern rangiert sie in der Beliebtheit ungefähr zwischen "Volksmusik" und "ungewollte Schwangerschaft". Doch die Bundesbehörde in Bonn stellt ein wichtiges Instrument für den Jugendschutz dar -- mit allen Vor- und Nachteilen.
Harald Fränkel 31. Januar 2010 - 15:39 — vor 14 Jahren aktualisiert
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Die am 19. Mai 1954 als „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ gegründete BPjM ist nicht nur bei vielen Jugendlichen unbeliebt, denen sie hin und wieder gewissermaßen ihr Spielzeug wegnimmt (für welches sie eigentlich ohnehin zu jung sind). Auch Erwachsene sparen nicht mit Kritik. Sie werfen der Behörde beispielsweise „faktische Zensur“ vor. Ferner heißt es, sie bevormunde Volljährige und schränke die Rede- und Pressefreiheit ein.

Gleichzeitig ist die BPjM seit der Wandlung der USK von der freiwilligen zu einer Pflicht-Selbstkontrolle merklich aus der Schusslinie geraten. Nun bekommt oft die USK ab, was diese (auch im Hinblick auf die BPjM) entscheidet. Dass faktisch wiederum nicht wirklich die USK über die Alterskennzeichnungen "entscheidet", sondern die ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, können wir in diesem Report nur anreißen -- wir empfehlen bei tiefergehendem Interesse am Wirken der USK die Lektüre unseres USK-Reports und des zugehörigen Interviews mit USK-Testleiter Marek Brunner. In diesem Artikel aber geht es um die Bundesprüfstelle: Was leistet sie für den Jugendschutz? Wo liegen ihre Schwächen oder Grenzen?

Heiße Ware auf dem Schulhof

Es ist eine Tatsache, dass man im Internetzeitalter problemlos an Filme oder Software gelangt. Seien es nun Raubkopien oder Originale von hierzulande unerlaubten Produkten -- über ausländische Websites und Händler lässt sich alles beziehen. Und von jedem, ob volljährig oder nicht. Diesbezüglich kann die BPjM ja eigentlich nur versagen. Das aber war auch in den Achtzigerjahren nicht viel anders. Damals gab es zwar noch kein Internet, doch dafür hatte die Mundpropaganda einen besonderen Stellenwert. Wer an „heiße Ware“ für seinen Commdore 64 gelangen wollte, suchte kurzerhand den großen Basar auf, wo es alles gab, und den es in jedem größeren Dorf und in jeder Stadt dutzendfach gab. Den Schulhof.


Zur Erinnerung: Jugendgefährdende Medien landen in Deutschland nach ihrer Veröffentlichung, und sofern ein Antrag eingegangen und von der BPjM entsprechend entschieden worden ist, auf dem Index. Das heißt, sie dürfen nicht beworben oder bei Händlern offen ausgelegt werden und unterliegen somit auch strengen Vertriebsbeschränkungen. „Ich glaube nicht, dass das viel für den Jugendschutz bringt“, sagt Christian Bliß, der die Website Medienzensur.de betreibt. „Vielmehr wird es für Kinder und Jugendliche noch reizvoller. Die Indizierung ausländischer Internetseiten finde ich lächerlich.“ Es handele sich lediglich um eine Formsache, die letztlich keinen Nutzen bringe. „Die Seiten bleiben im Netz und sind jedem zugänglich. Trotzdem hat die BPjM damit Arbeit und verschlingt somit Steuergelder.“

In Zeiten verbindlicher Einrichtungen wie der Freiwilligen Selbstkontrolle bei Filmen und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hält Bliß die Bundesprüfstelle für einen Dinosaurier. „Medien, die für Jugendliche ungeeignet sind, bekommen eine entsprechende Freigabe. Wenn diese vom Handel eingehalten werden, ist der Jugendschutz in meinen Augen gewährleistet.“ Folgt man der Argumentation des Medienzensur.de-Betreibers, hätte die BPjM trotzdem nach wie vor eine Daseinsberechtigung – für Tonträger, Bücher, Zeitschriften und andere Drucksachen, die eben keiner Selbstkontrolle unterliegen. Bei der Bundesprüfstelle herrscht in Sachen Online-Seiten tatsächlich Hochkonjunktur, wie auch die von uns abgefragte aktuelle Zahl für 2009 beweist: Dem Papier zufolge indizierte die BPjM 248 Internetangebote (Vorjahr: 265). Dagegen muten die auf den Index gesetzten 53 Spiele gering an, auch wenn das zehn Titel mehr sind als noch 2008.

So sahen indizierte Spiele in den 80ern aus. Nach heutigen Maßstäben ein Witz, und mittlerweile wurde das hier gezeigte River Raid auch von der BPjM-Liste gestrichen.

Wo kein Kläger, da kein Richter

Damit die BPjM überhaupt tätig werden darf, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Hat etwa ein Spiel bereits eine Alterskennung, kann es nicht mehr indiziert werden. Die dafür nötige Einstufung wird von der USK organisiert und betreut, wohlgemerkt aber nicht entschieden. Dies erledigt ein Gutachter-Gremium, bestehend aus Sachverständigen, die von den Ländern bestimmt werden – und zwar in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden. Seit 1. April 2003 sind USK-Sticker rechtlich verbindlich, als eine Folge des Amoklaufs von Erfurt. Vorher galten sie nur als Empfehlung, und Händler durften Spiele auch an Jugendliche verkaufen, die die entsprechende Altersgrenze noch nicht erreicht hatten.

Zweite Voraussetzung: Die BPjM kann auch ohne Antrag tätig werden, prüft aber insbesondere alle Fälle, in denen bestimmte Einrichtungen – etwa Jugendschutzbehörden oder die Kommission für Jugendmedienschutz – die Indizierung eines Spiels beantragen beziehungsweise anregen. Auch wenn ein Titel keine USK-Kennung hat, muss er also nicht zwingend bei der Prüfstelle landen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Privatleute dürfen keinen Antrag stellen, sich aber zum Beispiel beim Jugendamt melden, das wiederum gegebenenfalls die BPjM kontaktiert. Hat die Prüfstelle erst einmal ein Spiel oder Online-Angebot im Blick, wird es auch meistens indiziert. Das liegt daran, dass sich schon die USK an den Kriterien der Behörde orientiert. Vergibt die USK also nach Prüfung eines Spiels keine Altersfreigabe, ist das gleichbedeutend mit: "Wir sehen bei diesem Titel Anhaltspunkte, die eine Indizierung rechtfertigen".

Seit 2003 verbindlich: die Sticker der USK (Screenshot USK.de). Erhält ein Spiel erstmal eine Einstufung, kann es nicht mehr indiziert werden.

ping 11 Forenversteher - 638 - 31. Januar 2010 - 16:00 #

USK ist OK, aber Indizierungen finde ich genauso nervig wie die freiwillige Selbstzensur der Hersteller. Und es schadet natürlich auch den deutschen Händlern ;).

Crizzo 20 Gold-Gamer - - 24422 - 31. Januar 2010 - 16:19 #

Trotzdem bleibt die Indizierung für mich eine Frechheit, eine Benachteiligung für Händler, Publisher und Spieler. Ganz gleich ob man damit die Jugend schützen möchte oder nicht.
Alkohol., Tabakwaren darf frei ausliegen und zum Teil mit Werbung im Fernsehen und sonstigen Medien auftreten, aber beim Spielen macht man ein riesiges Theater.

Ich bin immer noch dafür:
Einstufungen 0, 6, 12, 16 und alles, was man damit nicht einstufen kann bekommt einen "ab 18"-Stempel und fertig. Das wäre gerecht. ;)

Anonymous (unregistriert) 31. Januar 2010 - 16:28 #

Ich weiss auch nicht wie unsere lieben Nachbarn, die Holländer, überhaupt noch existieren können. Von Gewalt bis Porno alles ab16, da müsste Sodom und Gomorrha herrschen!

Alex Hassel 19 Megatalent - 17995 - 31. Januar 2010 - 16:32 #

Und dann noch die Drogen!

Rubio The Cruel 12 Trollwächter - 1078 - 31. Januar 2010 - 17:41 #

vielleicht sehen die hollaender das ganze gerade wegen der drogen etwas entspannter. *veg*

Quin 12 Trollwächter - 1150 - 31. Januar 2010 - 16:41 #

Eine Indizierung ist immer eine generalisierende Bevormundung einer gesichtslosen Mehrheit. Allerdings ist die staatliche Zensur einiger Spiele auch nicht viel besser - im Gegenteil, auch hier sind wir beim Thema, "das können wir selbst Volljährigen zwischen 18 und 98 nicht zumuten, weil das mit unseren(!) Vorstellungen nicht kongruent ist".

Suzume 14 Komm-Experte - 1980 - 14. Februar 2010 - 14:49 #

Ja, und als hätte ich mir ausgesucht, in Deutschland geboren zu werden und aufzuwachsen... deswegen kann man mich nicht in einen Topf mit Moralvorstellungen werfen und hoffen, dass ich diese schon annehmen werde.
Eine Alterseinstufung von ab 0, 6, 12, 16 und ab 18 halte ich für wesentlich sinnvoller als eine Indizierung.
Auch das Verbot von Filmen und Büchern halte ich für bedenklich - will man vielleicht keine aufgeklärten Bürger, die in der Lage sind, vorgesetztes Wissen und Meinungen selbst zu überprüfen?
Eine Gesellschaft bleibt nur lebensfähig, wenn sie auch Wandel akzeptiert. Ansonsten reiten wir bloß ein totes Pferd.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 31. Januar 2010 - 17:28 #

Indizierung ist nichts weiter als Zensur oder gemäßigt ausgedrückt "Jugendschutz" für Erwachsene.

Wenn ein Produkt FSK oder USK ab 18 ist, dann ist es nur für Erwachsene zugänglich, denn nur sie dürfen ein ab 18 Produkt erwerben. Die Indizierung "versteckt" das ab 18 Produkt jetzt vor den Erwachsenen. Der einzige Grund dafür ist, dass Erwachsene das Produkt nicht sehen sollen!

BIOCRY 17 Shapeshifter - - 7404 - 31. Januar 2010 - 18:01 #

Zensur ist für'n A..(ZENSIERT)...!!!!

Sven 18 Doppel-Voter - 9221 - 31. Januar 2010 - 18:55 #

Schöner Report, der vor allen Dingen die herrschende Diskussion um die sensible Thematik clever aufbereitet. Da steckt sichtlich viel Arbeit und Qualität drin. :)

Wenn ich dennoch an zwei Stellen rumnörgeln darf:

> Nach wie vor wird die BPjM nur aktiv, falls bestimmte Einrichtungen – etwa Jugendschutzbehörden oder die Kommission für Jugendmedienschutz – die Indizierung eines Spiels beantragen beziehungsweise anregen.

Das stimmt so nicht. Seit April 2003 kann (muss aber nicht!) die BPjM auch ohne Antrag, also eigenständig tätig werden. Dagegen muss sie weiterhin jeden eingegangenen Antrag prüfen, wobei die Gruppe der öffentlichen Behörden, die Anträge stellen dürfen, im selben Zuge erweitert wurde.

> Selbst der Import und der Besitz beschlagnahmter Titel steht nicht unter Strafe.

Sowohl der Import als auch der Export sind zumindest nach $131 StGB, dem häufigsten Grund der Beschlagnahme, strafrechtlich relevant. Es wird also einzig der private und stillschweigende Besitz geduldet, sofern die Software zeitlich vor der Beschlagnahme erworben wurde.

Jörg Langer Chefredakteur - P - 469386 - 31. Januar 2010 - 19:05 #

Danke, ich formuliere beide Punkte klarer.

Harald Fränkel Freier Redakteur - P - 13774 - 31. Januar 2010 - 19:26 #

zu 1) Danke für den Hinweis!
zu 2)Da hab ich von einem Anwalt eine andere Aussage (O-Ton: Der private Kauf, Import und der Besitz sowie die Nutzung beschlagnahmter Spiele ist in Deutschland nicht strafbar und wird nicht von § 131 StGB erfasst). Bin kein Jurist, aber kann es sein, dass es hier zu unterschiedlichen Auffassungen kommen kann, weil wir uns in einer Grauzone bewegen?

Sven 18 Doppel-Voter - 9221 - 31. Januar 2010 - 20:26 #

Hallo Harald,

ich bin leider auch kein studierter Jurist, aber eine derartige Auslegung des Paragraphen ist mir ehrlich gesagt neu - es steht ja explizit drin, dass eine Einfuhr und Ausfuhr strafrechtlich geahndet wird.

Andersrum betrachtet: Wenn der private Kauf, Import, Besitz und Nutzung eingeschränkt erlaubt sind, worin besteht dann der Unterschied zwischen einer Beschlagnahme und einer "einfachen" Indizierung?

Harald Fränkel Freier Redakteur - P - 13774 - 31. Januar 2010 - 20:43 #

Beschlagnahmte Medien dürfen in Deutschland nicht mehr beworben, öffentlich aufgeführt, vermietet oder verkauft werden. Das ist also der Unterschied zum indizierten Spiel: Du darfst es nicht verkaufen.

Die Einfuhr ist, so weit ich das verstanden habe, nur dann verboten, wenn du vor hast, das Spiel zu verbreiten, vorzuführen usw. Wenn du es also importierst und in deinen Schrank stellst, ist das in Ordnung. Du darfst, das hat mir ferner mal der USK-Cheftester gesagt, nicht mehrere Exemplare eines Titels zuhause haben, weil das dann schon wieder als Vorratshaltung gewertet werden kann.

So, hier noch der Paragraph, ich denk nicht, dass ich das falsch verstanden habe. Gerade weil mir das auch von einem Anwalt gesagt wurde.

Wortlaut des § 131 StGB Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten
gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung
oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder
Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

--> JETZT DER ENTSCHEIDENDE PUNKT -->

4. einer Person herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist,
einzuführen oder auszuführen, unternimmt, --> HIER DIE EINSCHRÄNKUNG --> um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im
Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu
ermöglichen
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch
Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge
des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt;
dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder
Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Sven 18 Doppel-Voter - 9221 - 31. Januar 2010 - 20:57 #

Vielen Dank für die Infos! :)

Jürgen Mayer (unregistriert) 31. Januar 2010 - 21:00 #

Vielleicht sollte bei so einem Artikel grundsätzlich doch angemerkt werden, dass andere Länder eine solche Einrichtung wie die BPJM, und darüber hinaus auch nicht das Phänomen Index (mehr) kennen... Das heißt nicht bloß die Dreigliedrigkeit ist einzigartig - ein Gewaltdarstellungsverbot im Strafrecht gibt es bekanntermaßen ansonsten auch nur in der Schweiz.
Weiters noch folgender Umstand: anders als Trägermedien (Listen A Und B), deren Indizierungen wenn schon nicht weit medial bekannt oder verbreitet, aber immer noch öffentlich sind, sind Indizierungen von Webseiten geheim! Das heißt es ist nicht einmal genau bekannt welche Webseiten da eigentlich überhaupt alles indiziert sind, welche unter Umständen bei Google Deutschland herausgefiltert werden, wenn man sich denn dort tatsächlich an Indizierungen beteiligt, etc. Ich denke darauf wollte auch Gerald Wurm hinweisen.
Abschleißend sei noch angemerkt, dass anders als gerade in der Spielepresse oft behautpet die Refused-Classification-Titel von zum Beispiel in Australien keiner Indizierung entsprechen: Kennzeichen zu verweigern erledigt in Deutschland schließlich schon die USK...
MFG Aus Österreich

Klopfer (unregistriert) 1. Februar 2010 - 2:30 #

"Die Überprüfung des Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut im Jahr 2007 hat ergeben, dass Indizierung eine wirksame Maßnahme ist, Kinder und Jugendliche vor der Konfrontation mit jugendgefährdenden Inhalten zu schützen."
Diesen Satz finde ich so typisch für den deutschen Jugendschutz. Die Methoden werden verteidigt, die Basis des Ganzen wird aber nicht kritisch betrachtet. Niemand stellt sich anscheinend die Frage, ob diese Inhalte tatsächlich jugendgefährdend sind. Selbst wenn Inhalte nicht für Kinder und Jugendliche gedacht und geeignet sind, so fehlt mir doch der Beweis, dass diese Medien tatsächlich "moralisch und sozialethisch desorientierend" wirken, oder ob die moralische und sozialethische Desorientierung nicht eher aus der Erziehung und dem sozialen Umfeld resultiert - ein Gedanke, der ja durch entsprechende Studien auch nahegelegt wird. Ausgehend von diesen Erkenntnissen machen nicht geeignete Medien aus einem A*loch zwar eventuell ein größeres A*loch, aber nicht aus einem gut erzogenen, ausgeglichenen Menschen einen Psychopathen. Man sollte eben auch mal überlegen, warum der bei uns im Vergleich zu anderen Ländern so aufgeblasene Jugendschutz nichts daran ändern konnte, dass die blutigsten von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ausgeführten School Shootings in Europa ausgerechnet in Deutschland stattfanden.

Spartan117 13 Koop-Gamer - 1479 - 1. Februar 2010 - 8:11 #

ich finde USK eig total ok. Indizierungen von Filmen und Spielen sind nicht grad nach meinem Geschmack da eigentlich jeder Volljährige selbst entscheiden kann was er spielen/sehen möchte und sich auch zumutet...
Aber hey? hat doch auch sein gutes stellt euch vor hier habt nen Kind ihr würdet sicher nicht wollen das es so ein Spiel schon zum frühen Alter ins Gesicht bekommt. Warscheinlich werden auch grad auch aus solchen Gründen solche Spiele nicht im deutschen Laden stehen. Weil es sonst heißt.. Mammi Mammi das spiel will ich und Eltern sind zu wenig informiert und schwups spielt das Kind irgendwas was es eig wirklich nicht sollte.

Vor und Nachteile hat halt einfach alles...

Gecko 13 Koop-Gamer - 1518 - 1. Februar 2010 - 12:26 #

Im gewissem Maße ist eine Kontrollinstanz ja in Ordnung und eben auch nötig.
Hier wird schon viel gutgemeint und eben aber nicht alles gut gemacht.

Ein sinnvoller Schritt war mal die Entscheidung einmal getätigte Alterskennzeichnungen auch so verbindlich zu machen, dass entsprechende Titel im nachhinein nicht mehr indiziert werden können.

Das Problem ist hauptsächlich halt wirklich, welche Konsequenzen es für Erwachsene mit sich bringt.
Es ist einfach schwierig ein derart strenges Gesetz durchzuboxen, ohne das jemand benachteiligt wird.

Zu 100% wird ein Jugendschutz ohnehin nie greifen können und ein Umstieg auf die PEGI - was allerdings sowieso nicht geschehen wird - wäre zumindest kostengünstiger.

Robert Asticles (unregistriert) 1. Februar 2010 - 13:41 #

Was würde passieren, wenn es keine Indizierungen mehr gäbe?

mehr Amokläufe?
mehr Gewalt in Schulen oder privat?

Die beste empirische Untersuchung ist der Vergleich mit Ländern, in denen keine (oher viel geringere) Regelungen Anwendung finden.

haben die wirklich mehr Gewalt
wenn ja, liegt es zum Beispiel eher an freier Waffengesetzgebung (s. USA)?
oder passiert sehr sehr viel weniger (Bsp. Kanada)

Oder habe Länder mit sehr hohen Judenschutzhürden (z.B. Australien) viel Weniger von all den von Prof. Pfeiffer und BILD medienwirksam und populistisch vorgetragenen Problemen (Kriminalität, Schulversagen, Verrohung...blablub)?

All dies söllte überprüft werden.

Wäre die BPjM ein medizinischer Impfstoff, würde man genau solche Untersuchungen anstellen, sprich Wirksamkeit und Nebenwirkungen überprüfen. Aber beim Thema Judenschutz setzt bei Politik und manchen Medien einfach der (weissenschaftlich-logische) Verstand aus und es wird nur noch mit emotional argumentiert.

Sex --> macht erwachsenen Spaß ---> ist für Jugendliche schlecht!
Gewalt --> schauen Erwachsene gerne (Horrorfilme, Krigsfilme) --> muss für jugendliche schlecht sein.

Und Kinder muss man traditionsgemäß vor Schlechtem schützen. Bewahrungspädagogik ist halt so einfach zu vermitteln und kann doch einfach nicht schlecht sein.

Ich möchte damit brutalstes Bildschirmgemetztel und fliegende Körperteile nicht gutheißen, sondern einfach mal die Frage stellen: Wenn man als Erwachsener so etwas gut findet (und tas tun anscheinend genügend) bedeutet das dann, dass:

A) die Erziehung versagt hat, die Zensur bzw. Selbstkontrolle nicht gewirkt hat?

B) Es OK ist, als Erwachsener digitale Blutlachen und Massaker anzurichten, aber als Jugendlicher ist das eben falsch?

Was glaubt ihr, würde sich ohne USK und BPjM wirklich so viel ändern?

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83896 - 1. Februar 2010 - 14:29 #

" Aber beim Thema Judenschutz setzt bei Politik und manchen Medien einfach der (weissenschaftlich-logische) Verstand aus"
Stimmt, beim Judenschutz auch, aber hier geht s ja um Jugendschutz. ;-)

"Was glaubt ihr, würde sich ohne USK und BPjM wirklich so viel ändern?"
Die Arbeit der USK finde ch absolut in Ordnung und wichtig. Eben bis auf dieses überflüssige System, manchen Spieln die Freigabe zu verweigern, damit die BPjM indizieren kann. Ein Ab-18-Spiel oder -Film ist logischerweise nur für Erwachsene gedacht und sollte nur diesen zugänglich sein. Und damit sollten weitere, "höhere" Einstufungen unnötig sein. Offenbar traut der Staat dem Einzelhandel nicht die Kompetenz zu, dafür zu sorgen. Aber ist dasumständliche INdizierungssystem wirklich die beste Lösung dafür? sollte man das Problem nicht anders angehen?

Robert Asticles (unregistriert) 1. Februar 2010 - 15:35 #

Sorry, muss natürlich Jugendschutz und nicht Judenschutz heißen!

Immer diese Tippfehler oder eine seltsame Rechtschreibkontrolle in Opera - kommt davon, wenn man seine Texte nicht noch einmal ganz genau durchliest.

Man möge mir verzeihen. Keinesfalls waren irgendwelche nationalsozialistischen oder rassistischen Anspielungen intendiert.

Leider kann man Texte nicht editieren!!!!

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83896 - 4. Februar 2010 - 15:13 #

Kann man, aber nur so lange nicht darauf geantwortet wurde.
Meine Antwort auf den "Judenschutz" war nur humoristisch gemeint, mir war schon klar, dass du das nicht absichtlich geschrieben hast. Aber ich fand diese Wortschöpfung einfach zu lustig. ;-)

Porter 05 Spieler - 2981 - 1. Februar 2010 - 13:47 #

ach das Problem liegt doch bei den Publishern, Filmfirmen... wenn die gesammte Unterhaltungsindustrie eine ordentliche Lobby hätte wie die Tabak oder Alkohol industrie dann gäbs auch keine prob. mit Werbung und Veröffentlichung...
Dann müsste auch nicht geschnitten werden, und es reicht im Laden eine Jugenschutzverordnung hinzuhängen die darauf hinweist das "DERBER SCHEISS" sowie starker Alkohol und andere gesundheitsgefährden Drogen auch nur an Volljährige verkauft werden darf...

Wäre die Unterhaltungsindustrie sich einig dann könnten Sie viel mehr Druck auf die Regierung ausüben, immerhin sind es doch auch Steuergelder die z.B. flöten gehen wenn ein Produkt hier nicht verkauft werden kann... aber scheinbar steckt das alles trotz Rekordumsätze und immer neuem technischen firlefanz immernoch in den Kinderschuhen.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83896 - 1. Februar 2010 - 14:24 #

Erstklassiger Artikel, Harald. Deine IGM-Artikel gefallen mir wesentlich besser als die Kolumnen im PCA-Stil.
eine Sache möchte ich aber anmerken: "Die Shooter von id-Software wurden im Original hierzulande alle indiziert" (aus einer Bildunterschrift, Seite 2)
Das stimmt meines Wissens nicht ganz. Doom 3 erschien herzulande uncut ab 18 und ET Quake Wars sogar ab 16. Letzters ist zwar nicht direkt von id selbst, aber das ist das gezigte Quake 4 auch nicht.

Harald Fränkel Freier Redakteur - P - 13774 - 1. Februar 2010 - 17:05 #

"Deine IGM-Artikel gefallen mir wesentlich besser als die Kolumnen im PCA-Stil."

Sehr gut, das bedeutet, ich kann verschiedene Geschmäcker befriedigen - was für ein Komplimentm hab Dank! ;)

Calvero (unregistriert) 1. Februar 2010 - 14:29 #

Herr Fränkel redet noch mit Frau Fröhlich? Die hat doch die PCA auf dem Gewissen. Und dieses USK-Shirt von Herrn Brunner könnte ein Verkaufshit werden. Gibt es denn schon einen USK-Shop?

Jürgen Mayer (unregistriert) 1. Februar 2010 - 18:39 #

@Klopfer
Man sollte sich ja auch vergegenwärtigen was das alles heißt: tatsächlich gibt es da drei Unterscheidungen - "jugendbeeinträchtigend", womit für gewöhnlich offenbar - nach entsprechenden Dokumenten jedenfalls - USK/FSK-18-Sachen gehalten werden, "einfach jugendgefährdent", bei der noch Filme mit FSK-Kennzeichen im Kino das sein können, aber keine Video(spiele)-Titel mehr, sowie halt "schwer jugendgefährende" Sachen, welche beim Beispiel Pornographie auch automatisch indiziert werden können.
Zusätzlich gibt es halt auch noch die strafrechtliche Relevanz in Hinblick auf das Gewaltdarstellungsverbot als strafrechtliches Vergehen.
Und diese "jugend..."-Ideen, diese gibt es in anderen Ländern zum Beispiel halt gar nicht (mehr) - beziehungsweise kaum, oder halt bloß im Konjunktiv mehr: zum Beispiel ist in den unterschiedlichen österreichischen Jugendschutzgesetzen etwa mal von "möglicher Jugendgefährdung" die Rede.
Das was hier aber passiert ist ja folgendes: "jugendgefährdend" wird so wie die Farbenlehre gesehen, als etwas tatsächlich empirisch nachvollziehen das "rot" nicht für "blau" weiß machen könnte...
Die Interpretationen und eine Willkür diesbezüglich steht hinten an - gerade international ist dies äußerst besorgniserregend aus meiner Sicht.

robsetabse 10 Kommunikator - 490 - 2. Februar 2010 - 3:38 #

für welche österreichischen bundesländer gilt denn jetzt eigentlich usk?

ich war schon in fast allen bundesländern und mir is da jetzt nie irgendwie was anderes aufgefallen.
was passiert denn jetzt mit titeln, die zum beispiel keine altersfreigabe für deutschland erhalten und dann von der bpjm indiziert werden?
kommen die dann in den ländern in österreich in denen usk gilt, garnicht raus, weil sie ja keine wertung haben? oder zählt dann plötzlich pegi, oder wie oder was?

ich bin mir nicht so sicher, ob das in österreich auch in den bundesländern in denen eigentlich usk gilt, wirklich so genau genommen wird.

Houseputz (unregistriert) 6. Februar 2010 - 16:13 #

Ganz klar Bevormundung. Das 18er Titel nichts für Kinder/Teenies sind ist völlig verständlich. Aber wenn dann Erwachsene bevormundet werden. Nee das find ich nicht okay.

Das heißt doch nicht Erwachsenenschutz - sondern Jugendschutz, oder?
Verkehrte Welt!

Sunturion 09 Triple-Talent - 348 - 8. Februar 2010 - 15:35 #

Genau das ist es was ich auch nicht begreife: Warum müssen ab 18 Titel indiziert werden, wenn sie Jugendliche gar nicht kaufen können?
Oder gibt man damit einfach zu, dass ein solcher Schutz nicht möglich ist und Jugendliche ja sowieso an diese Spiele kommen.

Kann mir das jemand erklären ?

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 13. Februar 2010 - 19:34 #

Das ist schon doppelt gemoppelt. Früher war es sinnvoll, heute ist es blödsinn. Der Unterschied zu früher ist ja, dass Titel mit einer USK 18 verbindlich nur an Volljährige verkauft werden dürfen. Daher ist die Indizierung nur noch dafür da, eine "Mini-Zensur" für unliebsame Inhalte zu sein.

Anonymous (unregistriert) 14. Februar 2010 - 12:24 #

Ich werde nie verstehen wie sich die erwachsene Bevölkerung so durch Zensur bevormunden lassen kann.
Es wäre an der Zeit das Deutschland aufhört eine "Extra Wurst" zu sein und sich der Europäischen Alterseinstufung anschliesst ein System so wie es GB hat finde ich sehr passend PEGI ist gegenüber der USK mehr als ebenbürtig wenn.

Harald Fränkel Freier Redakteur - P - 13774 - 14. Februar 2010 - 21:45 #

PEGI wäre für Spieler mutmaßlich die angenehmere Lösung. Aber die bessere? Imho nicht. Doch darum geht's ja eigentlich nicht, finde ich. Die USK macht ja ordentliche Alterseintufungen. Und wenn sie was NICHT einstuft und damit eine Indizierung oder sogar Beschlagnahme möglich macht, tut sie das ja, weil sie sich an die deutschen Gesetze halten muss.

Klaus Ohlig 14 Komm-Experte - 2301 - 14. Februar 2010 - 19:27 #

Zu diesem Thema könnte man wieder ganze Romane verfassen, daher nur ein paar Stichpunkte:

- interessant ist natürlich, dass bei Filmen/Spielen auf der einen und Büchern/Musik auf der anderen Seite mit zweierlei Maß gemessen wird: die einen müssen quasi immer auf den Prüfstand, die anderen werden erst nach Antragstellung geprüft. Schuld ist wohl vor allem der visuelle Aspekt. Hingegen kann sich jeder Dreikäsehoch in der Stadtbücherei Zeugs ausleihen, bei dem selbst mir schlecht werden würde (solange es nicht gerade auf dem Index steht)...

- wieso kann man entsprechende Spiele nicht einfach ausschließlich in Mediatheken für Erwachsene erwerben? Die Instanz Indizierung würde dadurch überflüssig, ebenso wie ein Werbeverbot - in der Pornoecke der Videothek hängen doch auch Poster, oder erinnere ich mich da falsch? Weiss ein Hersteller von vorneherein, dass sein Produkt nicht in die Hände Jugendlicher gehört, könnte er sich somit sämtliche Schnitte und auch eine Prüfung sparen.

- Wie sieht es eigentlich in einem Fall wie mit FAR CRY mit der ganzen Berichterstattung aus, die im Vorfeld der Indizierung stattgefunden hat? Ist das dann auch Werbung, und dürfen die entsprechenden Hefte nicht mehr nachbestellt werden?

Harald Fränkel Freier Redakteur - P - 13774 - 14. Februar 2010 - 21:02 #

Tach ihr!
Ganz kurz wegen deraufgetauchten Fragen.

Far Cry: Berichterstattung ist kein Problem, weil es ja eine ganz normale, nicht indizierte Fassung gibt.

Was die BPjM respektive der Staat mit Indizierungen wohl erreichen will: Dass möglichst wenige Jugendliche überhaupt von dem Spiel erfahren. Es steht ja nicht überall rum wie ein "normales" 18er-Spiel. Und wenn die Jugendlichen nicht davon erfahren, wollen sie's auch nicht haben und sind vor diesem Medium "geschützt". Das haut natürlich nicht bei allen hin, klar. Manche sind sicher sogar noch schärfer auf solche Titel. Aber die BPjM geht davon aus, dass das System beim größten Teil der Jugendlichen funktioniert. Außerdem wird der Zugang zu diesen Medien erschwert ... was eben auch auf Erwachsene auswirkt.

Klaus Ohlig 14 Komm-Experte - 2301 - 14. Februar 2010 - 21:17 #

Die Zielsetzung der Indizierung ist mir schon klar, wenn auch technisch (Internet) völlig überholt. Denn wenn ein Jugendlicher einen Titel nicht legal erwerben DARF, dann besorgt er ihn sich im Zweifelsfall so oder so zwangsläufig illegal.

Aber wieso werden keine LEGALEN Wege aufgezeigt, ein sowieso nicht für Jugendliche gedachtes Produkt für die eigentliche Zielgruppe verfügbar und bekannt zu machen? Wie gesagt: bei Sexfilmen klappt das ja auch.

Für den Spielesektor würden sich im Zweifelsfall auch zwei Versionen eines Titels anbieten: die geprüfte 16er Fassung für den Saturn und MediaMarkt, die ungeprüfte für die Erwachsenen-Mediathek.

Harald Fränkel Freier Redakteur - P - 13774 - 14. Februar 2010 - 21:30 #

Oft ist es ja so, dass es zwei Fassungen gibt - eine indizierte Fassung und eine deutsche. Die Frage nach dem Wieso kann ich nicht genau beantworten. Da bin ich der falsche Ansprechpartner. ;) Es liegt halt einfach daran, dass die jetzige Lösung aus Sicht unserer Regierung die beste ist und es so im Gesetz verankert wurde. Fertig. Das muss man sicher nicht gut finden ... und wohl Leute wählen, die das zugunsten der Spieler ändern. Wie groß wird die Chance dazu momentan wohl sein, angesichts der "Killerspiele"-Diskussion?

Ich reg mich nimmer auf - wenn ich ein bestimmtes Spiel will, dann hol ich mir das übers Netz. Man kriegt ja alles her. Meinung Meinung: Die Sache wird sich im Lauf der Jahre ändern, wenn die heute noch junge Generation eines Tages die Politik macht. Kurfristige Änderung? Keine Chance.

Axel F. (unregistriert) 25. Februar 2010 - 17:02 #

Ich frage mich, ob eine Lösung ähnlich der beim Alkohol möglich wäre, um alle glücklich zu machen...
weiterhin nicht bewerben,
nicht ausstellen,
aber auf Lager haben dürfen
und nur gegen Ausweis abgeben.
Viel leichter als im Internet zu bestellen wird es für Kinder und zu junge Jugendliche dann nicht wirklich oder?
Ich lass mich hier gerne eines besseren belehren... in der Schweiz ist nämlich das Thema "Killerspiele verbieten" aufgeflammt und ich bin dagegen. (Nebenbei gesagt, habe ich das Thema sehr genau mitverfolgt bei euch.)
Ich bin gegen die populistische Definition "Killerspiele" und fordere eine nüchterne und präzise Definition,

i. Was verboten werden soll.
ii. Wieso es verboten werden soll.
iii. Warum man es als den richtigen Schritt erachtet.

bevor ich mich auf eine Diskussion einlasse.
Ziemlich fair nicht?
Ich hätte auch nichts gegen eine Verbindliche USK/PEGI Einstufung in der Schweiz. Schliesslich darf ja auch nicht jeder Zigaretten, Pornografie und Alkohol konsumieren... (Nota Bene: Alles Sachen die Spass machen... merkt hier IRGENDJEMAND einen Trend?)
Aber pauschalisierung in irgendeiner Form, über irgendein Thema ist mir ein Graus; das hat nie zu etwas gutem geführt.

Axel