Steam räumt Europäern 14-tägiges Widerrufsrecht (nicht) ein

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Benjamin Braun 440500 EXP - Freier Redakteur,R10,S10,A10,J10
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18. März 2015 - 11:21 — vor 9 Jahren zuletzt aktualisiert
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In der Vergangenheit wurde Valve mehrmals wegen der Missachtung des hierzulande geltenden 14-tägigen Rückgaberechts bei Steam kritisiert und musste sich auch mit einigen Klagen seitens der deutschen Verbraucherschützer auseinandersetzen. Nun hat das US-Unternehmen ein paar Änderungen an den Nutzungsbestimmungen seiner Online-Plattform vorgenommen. Doch statt die Forderungen umzusetzen, werden diese nun durch eine neue Klausel umgangen.
 
Zwar wird euch das Rückgaberecht für getätigte digitale Käufe nun eingeräumt, allerdings erlischt dieses, sobald Valve seinen Teil der Geschäftsvereinbarung erfüllt und euch das erworbene Spiel zur Verfügung gestellt hat. Als Käufer habt ihr die Wahl diese Bedingungen zu akzeptieren, oder auf den Kauf zu verzichten. Somit gibt es faktisch weiterhin keine Möglichkeit ein gekauftes Spiel bei Steam zurückzugeben. Auch nicht, wenn ihr es noch gar nicht heruntergeladen habt.

Der relevante Passus zum Widerrufssrecht im Wortlaut:

Wenn sie ein in der EU ansässiger Abonnent sind, sind sie berechtigt, einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen oder bis zu dem Zeitpunkt kostenfrei und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, in dem Valve mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung mit der Erfüllung seiner Pflichten begonnen hat und sie zugleich anerkannt haben, dass sie hierdurch ihr Widerrufsrecht verlieren, je nachdem, welches der beiden obigen Ereignisse zeitlich zuerst eintritt. Deshalb werden sie im Zuge des Bestellvorgangs darüber informiert, wann wir mit der Vertragserfüllung  beginnen, und darum gebeten, ihre ausdrückliche Einwilligung zur verbindlichen Geltung des Vertrags zu erteilen.
 

Zum anderen müssen alle Steam-Nutzer (nicht nur Kuratoren) jetzt offenlegen, ob sie Gegenleistungen von Dritten erhalten haben, wenn sie Steam-Leistungen wie Kuratoren-Listen oder Streaming nutzen. 

Wenn Sie Steam-Leistungen (z.B. die Steam-Kuratoren-Listen oder die Steam-Rundfunkleistungen) zur Bewerbung von Produkten, Leistungen oder Veranstaltungen im Austausch für eine beliebige Form von Gegenleistung eines Dritten (einschließlich nichtmonetärer Belohnungen wie etwa Freispiele) nutzen, müssen Sie Ihren Adressaten die Herkunft der betreffenden Gegenleistung klar und deutlich mitteilen.

Kritik an der Kundenbetreuung auf Steam hatte es in der Vergangenheit immer wieder gegeben, und auch Valve selbst hatte zugegeben, dass hier enormer Handlungsbedarf besteht (wir berichteten), wobei die fehlende Einräumung eines Widerrufsrechts nur einer von mehreren Punkten war, die die Spieler bemängelt hatten.

Calmon 14 Komm-Experte - P - 2391 - 18. März 2015 - 11:30 #

Also so lange man das Spiel nicht herunterlädt kann man zurückgeben?

14 Tage Rückgaberecht generell, fände ich seltsamen EU Recht. In 14 Tagen hätte man jedes SP Spiel mit Storymode ohne Widerspiel wert durch. Sowas sollte man ja wohl kaum zurückgeben können.

akoehn 18 Doppel-Voter - - 9007 - 18. März 2015 - 11:26 #

Der relevante Punkt ist hier:

in dem Valve mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung mit der Erfüllung seiner Pflichten begonnen hat und sie zugleich anerkannt haben, dass sie hierdurch ihr Widerufsrecht verlieren

Valve bietet erst Zugang zu dem Spiel, wenn entweder 14 Tage seit Kauf vergangen sind ODER man erklärt hat, auf das Rückgaberecht zu verzichten. Dementsprechend kann man nicht ein Spiel mal ein bis zwei Wochen "anspielen", es ändert sich also nichts relevantes.

Man muss meines Wissens auch direkt beim Kaufvorgang auf das Rückgaberecht verzichten, ansonsten bekommt man es eben nicht gekauft.

gar_DE 19 Megatalent - P - 15990 - 18. März 2015 - 15:40 #

So ist es. Du darfst es zurückgeben, es sei denn du kaufst es.

D43 (unregistriert) 18. März 2015 - 15:51 #

What, das war Sarkasmus oder?
Man kann doch nur zurückgeben was man zuvor gekauft hat...

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 18. März 2015 - 15:59 #

Außer bei Steam...^^

gar_DE 19 Megatalent - P - 15990 - 18. März 2015 - 16:12 #

Du hast ein 14-tägiges Rückgaberecht, allerdings musst du vor dem Kauf einen Haken setzen, wonach du auf dein Rückgaberecht verzichtest.

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 18. März 2015 - 16:14 #

Vögeln erst nach der Hochzeit...^^

Michl Popichl 24 Trolljäger - 52778 - 18. März 2015 - 18:52 #

hahaha, der war gut.

Roland 18 Doppel-Voter - 11619 - 18. März 2015 - 15:46 #

Ich frage mich, ob dieser aufgezwungene Verzicht nach deutschem Recht wirksam ist. Ein Fall für den Games-Anwalt.

Keine Firma kann mir diktieren, dass ich auf Rechte verzichte oder diese abtrete, wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme. Gesetz ist Gesetz und dessen Anspruch definiert nur der Gesetzgeber... kein dahingelaufener Konzern.

Calmon 14 Komm-Experte - P - 2391 - 18. März 2015 - 15:56 #

14 Tage Rückgabe Recht ohne Einschränkung. Meinst du nicht das wäre einfach nur das Ende von vielen Spielen?

Ich verstehe den Hintergedanken nicht. Jeder könnte alles zuückgeben. Das würde doch die Industrie zerstören.

Und wer ehrlich ist und es nicht macht trägt die Kosten derer die es machen würden.

Alles ziemlicher unfug, oder?

Roland 18 Doppel-Voter - 11619 - 18. März 2015 - 16:50 #

Eben nicht. 14 tägiges Rückgaberecht hast du bei jedem Online-Kauf - ohne Begründung. Natürlich haben dadurch einige Firmen diverse Probleme, beispielsweise Zalando was Kleider angeht oder Amazon bei ähnlichen oder anderen Produkten.

Beide Firmen sind exemplarisch, dass sie Prozesse und Systeme haben, eben solche Schwindlerkunden zu entlarven (z. B. jene, die sich extrem oft ein Paar Schuhe kaufen, einmal nutzen und zurücksenden - das fällt den Systemen auf). Kleinere Firmen, dass gebe ich zu, haben solche Systeme nicht und bekommen dadurch Schwierigkeiten. Doch seit jüngstem muss der Kunde und nicht der Verkäufer die Versandkosten für die Retour übernehmen - es gibt also Einschränkungen.

Es kann aber auch nicht sein, dass eine Minderheit an Idioten den Großteil ehrlicher Kunden durch Daumenschrauben und anderen Regularien sprichwörtlich als Dumme darstehen lässt. Dann behandeln dich Firmen entweder voller Misstrauen (kurz: schon bei Erstkontakt musst du beweisen, dass du kein Schwerverbrecher bist... und sowieso alles was du sagst mehrfach beweisen musst - am besten notariell und mit Passierschein A38) oder sie vertrauen dir zuerst (Customer first).

Doch die Quintessenz ist: wir haben es ja, dass 14tätige Rückgaberecht bei Onlinebestellungen, durchgeboxt durch alle Lobbyinteressen und dem Geschrei des Einzelhandels, der sich online betätigt. Dann kommt eine Firma und schreibt in ihrer AGB oder zum ankreuzen, dass du auf dein durch das Gesetz verbrieftes Recht verzichtest? Da können sie gleich schreiben was sie wollen, sogar das du ihnen deine Seele übergibst (jetzt können sich Religiöse und Nicht-Gläubige streiten, ob es sowas wie eine Seele gibt und ob man sowas jemanden übertragen kann) - es hat keinerlei Gültigkeit. Doch das es stets wieder versucht wird zeigt ja, wohin der Hase zu laufen hat.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 18. März 2015 - 16:56 #

Ich hatte es schonmal weiter unten gepostet:
"Artikel 16
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Die Mitgliedstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außer
halb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Wider
rufsrecht nach den Artikeln 9 bis 15 vor, wenn [...]
m) digitale Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem kör
perlichen Datenträger geliefert werden, wenn die Ausfüh
rung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Ver
brauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch
sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat."
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0064:0088:DE:PDF
Die AGB hält sich halt an das EU Recht, ich sehe nicht wie du hier etwas anderes ableiten kannst.

Calmon 14 Komm-Experte - P - 2391 - 18. März 2015 - 22:32 #

Das sind doch alles keine Vergleiche. Bei wirklichen Produkten ist die Hemmschwelle viel größer als bei steam.

Denk doch mal logisch wenn sowas online innerhalb 30 Sekunden zu erledigen wäre und vergleich das mit einem echten Produkt.

Ich hoffe dem werden nicht Tür und Tor geöffnet sonst leider alle Gamer darunter.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 19. März 2015 - 0:19 #

Das Widerrufsrecht gibt es nicht um "Hemmschwellen" auszugleichen, sondern den Kunden zu entlasten, der Online - im Gegensatz zum Ladengeschäft - die Katze im Sack kauft und sich die Ware vorher nicht in echt anschauen oder eventuell probieren darf.

Calmon 14 Komm-Experte - P - 2391 - 19. März 2015 - 17:34 #

aber siehst du denn nicht die Problem? Die Existenz eines riesengrossen Mega Abuse dieses Widerrufsrecht?

Was denkst du denn wer dafür bezahlt? Bestimmt nicht die Publisher sondern die zahlenden Kunden, die NICHT zurückgeben.

Schau dir doch den ganzen Versandhandel mit Kleidung an, da wird soviel zurückgeschickt was man danach nicht mehr als Orginal verkaufen kann. Das einzige warum sich das trotzdem rechnet ist, weil China nach wie vor das Zeugs so spottbillig produziert das selbst 75% Rückgabe möglich sind.

Überlege mal was das für die Spieleindustrie bedeutet wenn 75% zurückgehen. Das sind -75% auf dem Gesamtumsatz eines Spieles.

Ist mir schleierhaft wie man das offensichtliche Megaproblem nicht erkennt.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 20. März 2015 - 0:41 #

Dieser "Abuse" ist eingepreist oder der Händler schon vom Markt verschwunden. Die Regelungen gelten nämlich schon ein paar Jahre. Natürlich gibt es einen gewaltigen Missbrauch. Jeder Hardwarehändler kann Dir von Kunden erzählen die sich 3-4 Grafikkarten bestellen und dann alle oder alle bis auf eine wieder retournieren. Die meisten anderen Händler kennen diese Probleme zur Genüge. Schau mal, wie viele Angebote z.B. Amazon in seinen Warehousedeals hat. Das bezahlen wir längst alles mit - ebenso die teils anscheinend über 90% Raubkopien einiger Titel oder Ladendiebstähle...
Rat mal wie groß der Umsatz von Onlineklamottenhändler wäre wenn es da keinen Widerruf gäbe. Ziemlich genau 0€ - du kannst dann nämlich nichts mehr anprobieren und zurücksenden. Daher haben Quelle, Otto und Co. das schon vor dem Internet und vor dem Widerrufsrecht so gehandhabt. Das ist eingepreist in jedem Kleidungsstück, dass du kaufst.
Und wir reden von einem Dienstvertrag. Wenn Valve vollständig geleistet hat (aka das Spiel ist vollständig spielbereit runtergeladen) kann Valve einen Widerruf ausschließen, aber nicht schon beim Vertragsabschluss.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 20. März 2015 - 1:07 #

"Wenn Valve vollständig geleistet hat (aka das Spiel ist vollständig spielbereit runtergeladen) kann Valve einen Widerruf ausschließen, aber nicht schon beim Vertragsabschluss."
Nein, bereits wenn mit der Vertragsausführung begonnen wird, erlischt bei vorheriger Zustimmung die Möglichkeit des Widerrufs. Somit muss die Belehrung und das Einholen der Zustimmung bereits vorher erfolgen und da mit der Vertragsausführung unmittelbar nach dem Vertragsabschluss begonnen wird, bleibt nur vor dem Kauf - ausser man will den Kunden eine Zeitspanne X warten lassen um künstlich eine Zeit dazwischen zu erschaffen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das von Gerichten gefordert wird.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 20. März 2015 - 2:49 #

Wir meinen das gleiche. Informieren muss Valve, sprich beim/vor dem "Kauf". Der Punkt ab dem Valve aber sagen kann, dass es vorbei ist, liegt erst später. Den meine ich.
Wir haben hier keinen Kauf-, sondern eine Art Dienstvertrag. Und da gilt folgendes:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht abweichend von Satz 1, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.

Valve selbst legt immer einen großen Wert darauf, dass man bei Valve keine Spiele kauft, sondern lediglich ein Nutzungsrecht erwirbt und Steam ein "Service" ist. Hier ist der Widerruf erst ausgeschlossen, wenn der Anbieter seinen Teil VOLLSTÄNDIG erbracht hat. Sprich nach dem Download, wenn der Titel tatsächlich spielbar ist.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 20. März 2015 - 4:28 #

Das sehe ich anders, mit der Bereitstellung der Lizenz in der Bibliothek hat man seinen Vertrag erfüllt, das Nutzungsrecht und das Recht am Service für das Spiel wurde dir übertragen, ob du das in Anspruch nimmst, ist alleine deine Sache.

Sp00kyFox (unregistriert) 18. März 2015 - 17:13 #

gibts ja bei GOG auch. wobei du dort entweder technische probleme hast mit dem produkt (und dann kann evtl ja der support weiter helfen) oder du das spiel noch nicht geladen hast. so eine einschränkung könnte man ja bei steam auch machen.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 18. März 2015 - 17:19 #

Wobei man unterscheiden muss. Rückgabe wegen technischer Mängel (nach Möglichkeit der Nacherfüllung etc.) wird natürlich nicht von diesem Ausschluss des Widerrufrechts berührt - weder bei Steam noch bei gog.

Roland 18 Doppel-Voter - 11619 - 18. März 2015 - 20:07 #

Das wäre ein super Punkt für all jene, die X-Rebirth damals in der 1.0 Fassung spielen wollten. Auch wenn der zug seit Ende 2013 schon abgefahren ist stellt sich allgemein die daraus folgernde Frage: ab wann sind die tech. Mängel so gravierend, dass das Produkt nicht funktioniert wie es soll?

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36257 - 18. März 2015 - 19:24 #

Online-Versandhändler haben sich doch auch dran gewöhnt. Sogar Origin bietet so einen Service, wenn auch nur für 48 Stunden.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 18. März 2015 - 11:26 #

Das ist doch nur obligatorisch. Vor dem Kauf muss man das Widerrufsrecht wieder abtreten.

Mike H. 15 Kenner - 3076 - 18. März 2015 - 11:41 #

Richtig! Steam hat beim Kaufen nämlich den Passus "Durch Klick auf "Kaufen" stimmen Sie zu, dass Valve Ihnen sofort den Zugang zu diesen digitalen Inhalten gewährt, ohne die vierzehntägige Widerrufsfrist abzuwarten. Sie verzichten damit ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht" aufgenommen.

Pustekuchen also mit Rückgaberecht!

Sp00kyFox (unregistriert) 18. März 2015 - 12:05 #

ist zwar eine nette finte, glaube aber kaum, dass das mit EU-recht konform ist. dafür ist es dann zu plump und umgeht eigentlich nicht die EU-vorgabe, sondern erfüllt sie schlicht nicht.

MrFawlty 18 Doppel-Voter - 9845 - 18. März 2015 - 11:57 #

Immer diese Schlumpflöcher!

CmdCool 17 Shapeshifter - P - 7137 - 18. März 2015 - 12:05 #

Diese miesen kleinen blauen Wichte bei Steam!
Denen sollte man mal Gargamel und Azrael auf den Hals hetzen! :)

Bad Wolf 23 Langzeituser - 40856 - 18. März 2015 - 12:00 #

Sollte dem tatsächlich so sein, wird dieser Passus def. nicht rechtswirksam sein.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 18. März 2015 - 12:12 #

§ 356 Abs 4. BGB

Stellt sich jetzt die Frage, was die Dienstleistung ist. Ist es das zur Verfügung stellen des Spiels? Oder der Download. Erstes dürfte zweifelhaft sein. Wenn aber Valve nach dem (vollständigen!) Download des Spiels bei einem Widerruf nein sagt, dürften sie bei der Verwendung einer entsprechenden Klausel raus sein.

Bad Wolf 23 Langzeituser - 40856 - 18. März 2015 - 12:25 #

Sehe ich auch so, habe aber den Kommentar von Milke so verstanden, dass bereits beim Kauf auf das Widerrufsrecht verzichtet werden soll. Falls es so einfach wäre, würde das jeder Onlinehandel praktizieren.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 18. März 2015 - 12:47 #

Golem hat es ausprobiert:
http://www.golem.de/news/steam-zwangsverzicht-auf-14-taegiges-rueckgaberecht-1503-113032.html
Valve sollte sich echt nen besseren Juristen für den europäischen Markt leisten können... SO dürfte das auch keinen Fall gehen...

Bad Wolf 23 Langzeituser - 40856 - 18. März 2015 - 13:01 #

Alter Falter...da können sie die Zeit bis zur ersten Klage aber mit einer Stoppuhr messen! :-D

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 18. März 2015 - 13:33 #

Nur mal so als Hinweis: Bei Gamesrocket und Keyverkäufen läuft es genauso. Ich denke mal, dass jeder deutsche Keyhändler das so handhabt.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 18. März 2015 - 16:33 #

Keyverkäufer =/= Steam
Das ist ein anderes Vertragsverhältnis. Ändert nichts daran, dass die meisten Keyhändler Regelungen verwenden, die nicht durchgehen...

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 18. März 2015 - 12:19 #

Da die gesamte AGB von Steam dem deutschem Recht zuwiderläuft, kann einem der entsprechende Passus sowieso schnurz sein.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 18. März 2015 - 12:31 #

Und daher haben sie auch mit einem großen Knall vor dem BGH gegen die Verbraucherzentrale verloren, und erste letztes Jahr wieder vor dem LG Berlin... Oder war das anders?

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 18. März 2015 - 13:12 #

Ja aber da ist noch Spielraum. Der BGH hat ja 2012 über HL2 noch anders geurteilt, weil zum Zeitpunkt des Klagebeginns das Verbraucherrecht noch anders aussah. Der EGH hat ein interessantes positives Urteil über den Wiederverkauf von trägerlosen Daten gefällt.
Das Problem ist einfach, daß große Firmen eher dazu neigen einmal eine gültige AGB erstellen lassen, meist in einem Land welches Ihnen den größten Vorteil bietet, es dann nur noch übersetzen lassen und versuchen diese durchzusetzen. Ich würde behaupten von keinem großen internationalen Konzern in den letzen 15 Jahren eine in Deutschland zulässige AGB gelesen zu haben.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 18. März 2015 - 16:30 #

Dein EGH-Urteil bezieht sich erstens auf Software und zweites ohne Accountbindung, Spiele bestehen aber aus Software und Audiovisuelle Daten.

Oder welches Urtei meinst du?
Wäre schon hilfreich, anstatt zu sagen da gibt es ein Urteil.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 18. März 2015 - 16:43 #

Der EuGH. Soviel Zeit muss sein. Das EuGH Urteil ist nicht auf Steam anwendbar. Der Grund ist schon genannt. Es gibt auch kein "neues" Verbraucherrecht.
Die Verbraucherzentralen haben NACH dem EuGH Urteil erneut Klage gegen Valve erhoben um den Weiterverkauf von Spielen, unter Verweis auf die UsedSoft Entscheidung, zu ermöglichen, diese wurde 2014 vom Landgericht Berlin abgewiesen.
http://spielerecht.de/wp-content/uploads/LG-Berlin-15-O-56-13-20140121-vzbv-vs.-Valve.pdf

Sokar 24 Trolljäger - - 48142 - 18. März 2015 - 12:00 #

Das sollte man noch in die News schreiben, so ist das ganze nur eine farce...

Arno Nym (unregistriert) 18. März 2015 - 12:32 #

Zumindest bis zum Download hätte Valve doch mit diesem Passus warten können...Schon damit es nicht ganz so auffällig ist, wie sich die Firma hier juristisch und in Sachen Öfentlichkeitswirkung windet. *kopfschüttel*

Arno Nym (unregistriert) 18. März 2015 - 12:33 #

*argh*

Ich kaufe ein "f".

Barkeeper 16 Übertalent - 4420 - 18. März 2015 - 13:53 #

Ganz ehrlich? Was ist so verdammt schwierig für Valve das Widerrufsrecht erst ab dem erstmaligen Starten des Spiels zu widerrufen?

Dann kann man das Spiel kaufen, downloaden, installieren und wenn man DANN Medienberichte darüber liest, dass das gekaufte Spiel ein mieses Spiel ist, das einfach zurückgeben.

Aber ja.. Ist natürlich mehr Aufwand für Valve. Insbesondere natürlich was Rückerstattungen angeht. Und da ich z.B. mit Kreditkarte kaufe..
Ich denke das ist auch eher der Punkt von Valve warum die das machen.

Hmm.. Andererseits gibt es ja bei Steam auch "Guthaben". Das Geld könnten die dann ja einach dem Guthabenkonto gutschreiben und gut.
Dann noch eine Option einbauen das man sich das Geld auf sein Konto zurücküberweisen kann und gut. Völlig automatisiert und rechtlich i.O.

marshel87 17 Shapeshifter - 6583 - 18. März 2015 - 14:16 #

und weniger Umsatz für Valve wäre das auch...
Man denke nur an die ganzen spontan gekauften Spiele in den Sales etc... wenn man sich so nun nach 2 Wochen im Klaren darüber ist, dass man es nie spielen wird, dann gibt man es zurück... so wie es jetzt ist behält Valve den Umsatz dafür, wenn man zu gierig ist

Barkeeper 16 Übertalent - 4420 - 18. März 2015 - 15:36 #

Deswegen ja als Guthaben gutschreiben. Das nutzen die Leute dann evtl. eher um sich neue Spiele zu holen.

Wenn Valve das zudem als Gutschein deklariert, dann müssen die auch nichts auszahlen.
Siehe: http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx

Die Möglichkeit da dann dennoch eine Auszahlungsoption anzubieten, das wäre Kulanz. Und nur folgerichtig im Sinne von Valves "Wir machen besseren Kundensupport, versprochen!"-Gerede.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 18. März 2015 - 16:44 #

Nö. Wenn es sich um einen Widerruf handelt ist es unzulässig den Kunden mit einem Gutschein abzuspeisen.

Barkeeper 16 Übertalent - 4420 - 18. März 2015 - 18:03 #

Hmm ok, da kenne ich mich nicht aus. Habe mal ein wenig gegoogelt, aber nichts brauchbares gefunden. Sobald man nach Widerrf und Gutschein sucht findet man nur was, wie es ist wenn man einen Gutscheinkauf widerrufen will.

Aber nicht ob es legal ist bei einem Widerruf einen Gutschein auszustellen.
Ich meine.. Laut Gesetzt ist es klar. Ein Widerruf ist quasi ein "ist nie passiert". Also sollte man auch sein Geld wiederbekommen.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 18. März 2015 - 13:40 #

Vielleicht haben sie es dort noch nicht aktualisiert. Ich würde mal abwarten.

Maestro84 19 Megatalent - - 18466 - 18. März 2015 - 12:21 #

Ich finde es nicht schlecht, wie es Origin macht. Kaufen, anspielen und bei Nichtgefallen zurückgeben.

Willi Winzig 08 Versteher - 169 - 18. März 2015 - 13:49 #

Wenn Origin wenigstens eine ernstzunehmende Digitale
Verkausplattform wäre.

Sisko 26 Spiele-Kenner - P - 70152 - 18. März 2015 - 12:40 #

Vielleicht wieder ein interessantes Thema für den GG-Games-Anwalt.

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 18. März 2015 - 12:54 #

Also eine Zeitschranke zum prüfen der Ware sollte da vielleicht noch rein.

Ein Spiel kaufen und "originalverpackt" wieder zurück geben ist ja eine Sache, aber wenn ich beispielsweise etwas kaufe, dann meistens auch mit der Absicht es zu benutzen.

Sollten sich dann gravierende Mängel (startet erst gar nicht, schmiert immer ab weil zu viele Bugs) herausstellen, wäre das Rückgaberecht eine tolle Option.

Ist natürlich alles nicht so einfach. Der Händler hat ja dann auch wieder Rechte (z.B. Nachbesserung) und da sind 14 Tage wohl oft etwas knapp, wenn ich mir so anschaue wie viele Spiele z.B. erst ein halbes Jahr später nach einigen Patches wirklich rund laufen.

In der jetzigen Form ist die AGB Änderung vom Nutzen her rein kosmetischer Natur.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 18. März 2015 - 13:18 #

Das Mängelfolgenrecht hast Du schon, nur musst Du es Dir bei Valve erst einklagen.

Exocius 17 Shapeshifter - 7534 - 18. März 2015 - 13:18 #

Ein Widerrufsrecht das gleich wieder ausgehebelt wird ;)

Willi Winzig 08 Versteher - 169 - 18. März 2015 - 13:45 #

Nicht wird. Ist !
Steam lässt sich vom Kunden bestätigen das er auf dieses Recht verzichtet.
TTIP für Anfänger !

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 18. März 2015 - 22:48 #

Was hat jetzt TTIP damit zutun?

FastAllesZocker33 (unregistriert) 18. März 2015 - 13:19 #

Sollte mich das jetzt aufregen ? (Ich meine, dass man das Recht direkt vor dem Kauf wieder abtreten muss.) Nein, denn ich kaufe da eh nur Spiele im Super-Sonder-Sale, informiere mich *vorher* über das Spiel (Spielzeit, Bugs, Features ...), und dann wird auch nichts zurückgegeben.
Ich wage mal zu behaupten, dass diese Änderung für die meisten Kunden nun ohne Belang ist. Bzw. es ist nun so wie es schon immer war.

DarthTK 14 Komm-Experte - 2218 - 18. März 2015 - 13:27 #

Sehe ich zwar ähnlich wie du, ber ich hatte schon bei dem einen oder anderen Spiel den Fall, dass es mir trotz der Berichte etc. einfach nicht gefallen hat. In diesem Fall wäre ich sehr froh, wenn ich es digital wieder zurückgeben könnte.

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 18. März 2015 - 13:28 #

Sehe ich ähnlich. Kann mich gar nicht erinnern, dass ich in den letzten 20 Jahren ein Spiel zurückgegeben hätte.

Als interessierter Gamer bin ich ohnehin vor dem Kauf schon einigermaßen solide informiert was da auf mich zukommt.

Willi Winzig 08 Versteher - 169 - 18. März 2015 - 13:47 #

Ich habe mal GW2 bei Gameladen zurückgegeben.
War sowas von überhaupt kein Problem.
Es geht also.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 18. März 2015 - 13:27 #

Da einige meinen, das würde gegen die EU Norm bzw. das deutsche Recht verstossen, ich habs gerade mal nachgeschlagen:
EU Richtlinie:
"Artikel 16
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Die Mitgliedstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außer
halb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Wider
rufsrecht nach den Artikeln 9 bis 15 vor, wenn [...]
m) digitale Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem kör
perlichen Datenträger geliefert werden, wenn die Ausfüh
rung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Ver
brauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch
sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat."
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0064:0088:DE:PDF

Deutsche Umsetzung:
"(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1.ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2.seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert."
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Bei Downloadangeboten kann also der Verbraucher auf seine 14-tägiges Rückgaberecht verzichten.

Bad Wolf 23 Langzeituser - 40856 - 18. März 2015 - 14:01 #

Wie Just my two cents weiter oben bereits anmerkte, beinhaltet die Formulierung "Ausführung des Vertrags " einen gewissen Interpretationaspielraum.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 18. März 2015 - 14:09 #

edit - doppelklick nix gut, kann weg-

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 18. März 2015 - 14:09 #

Mit der Ausführung des Vertrags hat das Ganze -imho- begonnen wenn es in deiner Bibliothek ist und du damit "Zugriff" darauf hast. Genau wie du bei Keyhändlern ja auch mit dem versenden der Mail Zugriff auf den Key und damit den Vertragsgegenstand hast.

Myxim 18 Doppel-Voter - 9435 - 18. März 2015 - 19:21 #

Ich denke auch, dass da Steam sich genau auf diesen Absatz beziehen wird. Man könnte jetzt noch eventuell (von EU Seite) verlangen, daß erst durch das Starten der Software (erst dann wird die entsprechende Software ja genutzt) der Dienst wirklich genutzt wird, und erst dadurch die 14 Tage verlieren, aber das ist dann wirklich nur noch Makulatur.

TurgoN 13 Koop-Gamer - 1384 - 18. März 2015 - 13:42 #

Ein Fall für den Gamesanwalt. ;-)

Barkeeper 16 Übertalent - 4420 - 18. März 2015 - 13:54 #

Oh ja, bitte!

hazelnut (unregistriert) 18. März 2015 - 13:49 #

hamse des vermutlich wegen der hardware reingeschrieben....

D43 (unregistriert) 18. März 2015 - 14:11 #

Hier mal von golem da steht es ausführlicher ...

http://www.golem.de/news/steam-zwangsverzicht-auf-14-taegiges-rueckgaberecht-1503-113032.html

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14082 - 18. März 2015 - 14:02 #

Witzig. Mal sehen wann der digitale Markt mal im neuen Jahrtausend ankommt.

Thomas Barth (unregistriert) 18. März 2015 - 14:34 #

Also weiterhin Raubkopien nutzen, um zu sehen ob ein Spiel läuft. Ganz großes Tennis Valve.

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 18. März 2015 - 17:46 #

https://www.youtube.com/watch?v=pcGSslVpXsU

Thomas Barth (unregistriert) 18. März 2015 - 19:36 #

Gefällt mir. ;)

Stephan Windmüller 17 Shapeshifter - 7822 - 18. März 2015 - 18:54 #

Was kann Valve dafür, dass die wenigsten Entwickler eine Demo anbieten?

Thomas Barth (unregistriert) 18. März 2015 - 19:33 #

Bei Origin kann ich die Spiele testen und gegebenenfalls zurückgeben. Was kann ich dafür, wenn Valve seine Marktherrschaft ausnutzt?

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 18. März 2015 - 20:36 #

Klar, Origin bietetdir eine Rückgabe gegen Geld an - aber nur für ihre eigenen (EA-)Spiele plus 11 Spiele von Drittanbietern. Freiwillig Garantien für Andere übernehmen die auch nicht.
Ob du jetzt so viel glücklicher wärst, wenn du die Valve Spiele + 10 oder 20 Titel aus dem Steamsortiment zurückgeben kannst, wage ich mal zu bezweifeln.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 18. März 2015 - 22:46 #

Wenn Origin von der Brücke springt, springst du dann hinterher?

Darth Spengler 18 Doppel-Voter - 9372 - 18. März 2015 - 14:54 #

Man muss den Verbraucher schützen, aber auch Missbrauch vorbeugen. Und es wird eine Menge Missbrauch betrieben.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 18. März 2015 - 22:45 #

Na das Widerrufsrecht hatte immer schon Ausnahmen.
Du bestellst dir eine Pizza und schicks die nach den ersten Bissen wieder zurück.

timb-o-mat 16 Übertalent - P - 5360 - 18. März 2015 - 15:14 #

Die News sollte meiner Meinung nach dringend überarbeitet werden. Die Info, dass sich für Steam-Nutzer eben nichts ändert und die 2 Wochen Rückgaberecht nicht genutzt werden können, ist essentiell für das Verständnis des Ganzen.

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 18. März 2015 - 18:50 #

Richtig, habe ich auch erst in den Kommentaren hier gelesen. Das dreht ja den ganzen Inhalt der News völlig um. Ich habe mal ein paar Sätze eingefügt.

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75366 - 18. März 2015 - 15:23 #

Sie könnten ja wenigstens so ein System wie EA bei Origin anbieten. Aber mir ist das eigentlich ziemlich egal, ich kaufe das meiste bei Steam sowieso nur im Sale und einen Fehlkauf hatte ich schon weit Ewigkeiten nicht mehr, da ich mich vor einem Kauf ausreichend informiere.

Barkeeper 16 Übertalent - 4420 - 18. März 2015 - 15:38 #

Außer man ist so dumm wie ich und kauft X-Rebirth zum Release :-(

Pro4you 19 Megatalent - 16342 - 18. März 2015 - 16:09 #

Das würde doch defakto bedeuten, dass alle anderen Käufe vor dieser Regelung und die keine 2 Wochen her sind, noch zurück geben werden dürfen, da ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf mein Rückgaberecht verzichtet habe oder?

Sp00kyFox (unregistriert) 18. März 2015 - 17:12 #

würde jetzt eher denken, dass eine neue AGB nicht rückwirkend auf schon abgeschlossene kaufverträge anzuwenden ist. insofern also nein.

Pro4you 19 Megatalent - 16342 - 18. März 2015 - 21:01 #

Dann ist das einfach nur ein Mittelfinger an die Spieler

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 18. März 2015 - 16:15 #

Also eigentlich räumen die einem doch überhaupt nichts ein.

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 18. März 2015 - 16:19 #

Das ist ja der Trick ;-)

Rasus (unregistriert) 18. März 2015 - 16:38 #

Vielleicht wird es dann zukünftig auch als Sachmangel anerkannt, wenn Spiele 2 Jahre im Early Access rumdangeln! :'D

Mazrim_Taim 16 Übertalent - 4088 - 18. März 2015 - 17:21 #

Also so langsamm aber sicher geht mir Steam auf dem Keks.
Erst die Reginal-locks und nun das.

Carstenrog 16 Übertalent - 4838 - 18. März 2015 - 17:45 #

Verarsche von Valve. Da klappt das Rückgaberech bei Origin besser. Bei aller Kritik an Origin...

kaerjoName (unregistriert) 18. März 2015 - 18:03 #

Ist diese irrefhrende Überschrift wirklich nötig? Nehmt ihr euch an der Tagesschau ein Vorbild, wo man immmer öfter das Gegenteil vom Gesagten glauben sollte?

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 18. März 2015 - 18:38 #

Tatsächlich macht Valve genau das Gegenteil von dem, was in der Überschrift steht.

Uzzi77 (unregistriert) 18. März 2015 - 18:56 #

Ah...JETZT weiß ich, warum immer noch kein Half Life 3 draussen ist, die hatten bei Valve wieder mal die wichtigen Dinge angepackt! Wie diese Friss-oder-Stirb-14-Tage-Rückgabe-Regel.
And Stanley pushed a button...and THEN he pushed a button...and then he pushed a BUTTON. And Stanley was happy! Even without a refund...

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 18. März 2015 - 22:41 #

Genau, alle Programmierer, Grafiker, Muskier wurden dafür von HL 3 abgezogen...

matthias 13 Koop-Gamer - 1406 - 18. März 2015 - 19:15 #

was gibs denn da zu meckern, dieser passus ist völlig normal. auch woanders, z.b. bei sky ,tritt man sein recht vor dem kauf ab, einfach weil es völlig realitätsfremd ist, konsumgüter, die sich inenrhalb von 2 wochen vollständig konsumieren lassen, ohne angabe von gründen zurückzugeben.
man kann sich auch so an den support wenden, wenn ein spiel nicht läuft oder man den reinsten schrott gekauft hat. solange da nicht etliche stunden spielzeit für den betreffenden titel stehen, zeigt der sich auch relativ kulant.
alles andere ist einfach nur blödsinn.

Icy (unregistriert) 18. März 2015 - 20:16 #

Ich finde ja auch viele Gesetze unsinnig, also ignoriere ich die einfach!

matthias 13 Koop-Gamer - 1406 - 19. März 2015 - 18:38 #

sie ignorieren nichts, sie setzen es korrekt um.
du kannst 2 wochen lang den kauf rückgängig machen.

Ghost0815 15 Kenner - 2818 - 18. März 2015 - 22:19 #

So kann man also Gesetze aushebeln...muss man sich merken!

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 18. März 2015 - 22:36 #

Das Traurige ist aber, dass sie sich damit ans Gesetz halten. Jetzt ist es einfach transparenter und genau dies haben sie auch versprochen.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 18. März 2015 - 22:39 #

Wo wird das Gesetz ausgehebelt?
Es gibt numal bestimmte Warengruppen die für eine Rücksendung nicht geeignet sind.

Lies dir mal im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 312g Widerrufsrecht durch.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

Was neu reingenommen wurd steht hier:
http://www.widerrufsbelehrung-2014.de/es-wird-neue-ausnahmen-vom-gesetzlichen-widerrufsrecht-geben/

KeinName (unregistriert) 18. März 2015 - 23:54 #

Oh Mann, wär ja nochmal schöner. Spielt jeder mal schön 14 Tage das Spiel durch, und dann.. Geld zurück

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 19. März 2015 - 2:33 #

Naja, im Laden darf man es ungeöffnet zurückgeben.

Bei anderen Plattformen glaube ich bis zu 24 Stunden nach Erststart.
Ich glaube bei Origin war das so... und durch die Errungenschaften bei jedem neuen EA Spiel haben die ja sogar einen Nachweis, wie weit du das Spiel gespielt hast. Ob das Angebot wirklich gilt, wenn du in der Zeit das Spiel durchspielen kannst... also das würde ich gerne mal wissen ^^

Ich glaube Amazon fabriziert das so, dass erst ein Klick auf "Key anzeigen" oder "Herunterladen" bei Digital erworbener Software als "Geöffnet" gilt. Vorher darf man das gerne zurückgeben.

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor der Installation und damit Herunterladen wäre ja immerhin ein Anfang bei Steam gewesen... auf "Produkt bei Steam aktivieren" gilt das natürlich nicht... weil da ist ja nicht Steam, sondern wieder der Händler des entsprechenden Keys für verantwortlich ^^.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 19. März 2015 - 14:15 #

Nein, wenn es die Möglichkeit gibt ein Produkt im Laden nach dem Kauf zurückzugeben nur weil es ungeöffnet ist, ist reine Kulanz des lokalen Händlers.

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 19. März 2015 - 5:59 #

Es muss entweder aussagekräftige Demoversionen geben oder die Möglichkeit ein Spiel nach kurzem Test zurückzugeben, vor allem bei allen DRM-verseuchten Spielen, die man nichtmal weiterverkaufen kann. Ansonsten kauft man bei Spielen immer die Katze im Sack, erst Recht, wenn es noch nicht viele Tests und Kundenberichte gibt. Da bleiben dann ja nur noch Schwarzkopien als Ausweg, um zu testen. Das ist einfach vollkommen inakzeptabel.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 19. März 2015 - 10:10 #

Es bleibt auch noch die Möglichkeit etwas zu warten und nicht am Releasetag zuzuschlagen, bis man sich entsprechend Eindrücke vom Spiel verschafft hat. Nichts von dem rechtfertig auch nur im geringsten das Ziehen einer illegalen Kopie.

marshel87 17 Shapeshifter - 6583 - 19. März 2015 - 9:58 #

Ich lese hier oft von wegen Missbrauch, wenn es uneingeschränkt möglich wäre. Ich bin da etwas zweigeteilt... einerseits denke ich da z.B. an Media Markt - dort kann man auch 2 Wochen umtauschen ohne wenn und aber (Ich habe auch schon angespielte Spiele gegen ein anderes getauscht, weil die einfach mist waren...). Okay, dort bekommt man nur aus Kulanz sein Geld wieder, aber einen Gutschein oder gleichwertige Ware gibts immer ohne wenn und aber. Das wird denke ich auch nicht ausgenutzt! ABER ich vermute da spielt die Hemmschwelle eine große Rolle. In den Laden gehen und sagen "ich tausche das um" ist aufwändiger und mit mehr Überwindung verbunden als ein einfacher Click in Steam wo man dann ohne Sozialen Kontakt ein Spiel "entfernen" kann und dafür was anderes erhält... wenn ich aber jetzt so drüber nachdenke, dann denke ich, dass zweiteres überwiegen würde. Also, dass wahrscheinlich viele Leute unschönen Gebrauch davon machen würden :/ Daher kann ich Steam da schon irgendwie verstehen, dass sie sich da etwas ausdenken wollen.
Aber wieso nicht einfach "Kauf es, du darfst es zurückgeben, aber nur so lange, bis du es erstmals gestartet hast!" - so wie bei vielen Softwaretiteln halt - Verpackung geöffnet und schon darf man es nicht mehr zurück geben, ist bei Amazon doch nicht anders

Dampfhammer (unregistriert) 19. März 2015 - 17:19 #

Schon witzig, wie in den Kommentaren hier überall das Wort "Kaufen" auftaucht, in den Nutzungsbedingungen von Steam jedoch gemieden wird wie die Pest. Da ist stattdessen die Rede von "Bestellen" oder "Vertrag zu Bereitstellung". Irgendwie haben die meisten Leute noch nicht verstanden, daß ihre althergebrachten Vorstellungen hier nicht mehr gelten.

hoschi 13 Koop-Gamer - 1631 - 19. März 2015 - 19:36 #

recht so steam. bei digitalen Inhalten ist ein 14 tägiges Rückgaberecht einfach blödsinn. ich kann verstehen warum die das nicht umsetzen.

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