Dying Light ist vorläufig indiziert

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11. Februar 2015 - 15:24 — vor 9 Jahren zuletzt aktualisiert
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Ende Januar gab der Entwickler Techland bekannt, dass auch die entschärfte Fassung von Dying Light von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Altersfreigabe erhalten hat, weshalb der Titel hierzulande nicht zum Verkauf angeboten wird (wir berichteten). Wer dennoch auf den Survival-Horror-Titel nicht verzichten möchte, kann auf entsprechende Angebote in Österreich und der Schweiz zurückgreifen.

Heute nun wurde die vorläufige Indizierung von Dying Light durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bekanntgegeben, sodass das Spiel vorerst nicht mehr öffentlich beworben werden darf. Geführt wird der Titel derzeit auf der sogenannten Liste A, was bedeutet, dass Dying Light der gegenwärtigen Einschätzung der Prüfstelle zufolge über keine strafrechtlich relevanten Inhalte verfügt.

Die von der BPjM angewandte „Blitzindizierung“ hat den Zweck, eventuell bedenkliche Titel möglichst schnell aus dem Verkehr zu ziehen, um sie anschließend einer genauen Prüfung zu unterziehen. Ob Dying Light zukünftig beispielsweise auf der Liste B zu finden sein wird – und somit laut Bundesprüfstelle sowohl jugendgefährdend als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt aufweist – wird sich zeigen.

Cat Toaster (unregistriert) 11. Februar 2015 - 15:15 #

PotzBlitz, wer hätte das gedacht!

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 11. Februar 2015 - 15:37 #

1000 Höllenhunde!

Philley (unregistriert) 11. Februar 2015 - 16:05 #

Aye, aye, Käpt'n!

Philley (unregistriert) 11. Februar 2015 - 16:06 #

*ich bin ein überflüssiger Kommentarm holt mich hier raus"*

monokit 14 Komm-Experte - 2495 - 11. Februar 2015 - 22:18 #

du hast heulende vergessen...

justsomeguy (unregistriert) 12. Februar 2015 - 12:20 #

... hundert Mal mehr und jaulend auch noch :-)

"Hunderttausend heulende und jaulende Höllenhunde!"

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 12. Februar 2015 - 21:43 #

Nein nein, so überwältigend war die Meldung dann doch nicht. :)

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75372 - 11. Februar 2015 - 15:16 #

Ah, hab mich grad schon gewundert, warum ich nicht mehr auf den Test und das Video zu Dying Light zugreifen darf. ;)

Repuw 15 Kenner - 2935 - 11. Februar 2015 - 16:05 #

Ich kanns auch nicht, dabei bin ich nicht mal in Deutschland :(

Lord Lava 19 Megatalent - 14373 - 11. Februar 2015 - 16:11 #

Alle Angetestet-Artikel, der Test usw. wurden auf "Unpublish" gesetzt, sind also net mehr verfügbar. Daher ist es egal, von wo man darauf zugreifen will.

Stonecutter 22 Motivator - P - 31862 - 11. Februar 2015 - 16:30 #

Das ist bitter, da steckt ne Menge Arbeit drin.

Escalbryt 15 Kenner - 3653 - 11. Februar 2015 - 16:37 #

Hat sich aber für mich gelohnt, hätte den Titel sonst ignoriert und ein paar sehr gute Spielerlebnisse nicht gemacht.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83926 - 12. Februar 2015 - 14:46 #

Damit war aber zu rechnen. Ich hatte mich ehrlich gesagt schon gewundert, dass die Redaktion so viel Aufwand (Coop-Video) zu einem Spiel macht, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit indiziert wird.

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Februar 2015 - 18:27 #

höchstwahrscheinlich weil es ohnehin keine rolle spielt. der überwiegende anteil der klicks wird doch sicherlich in den tagen nach dem jeweiligen test/news/video generiert. wenn dann 1 oder 2 wochen später eine indizierung erfolgt, ist eh schon alles gelaufen in der hinsicht.

Repuw 15 Kenner - 2935 - 11. Februar 2015 - 18:54 #

Gut, technisch nachvollziehbar. Aber wenn man sich schon die Arbeit mit dem Test, dem Koop-Video etc. gemacht hat, wäre es nicht sinnvoller z.B. über die IP nur eine deutschlandweite Sperre aufzubauen, und den Content sonst erreichbar zu lassen? Das sollte technisch doch kein großer Aufwand sein, oder?

edit:
Das würde dann auch einen Zugriff mündiger User in Deutschland erlauben (via VPN-Services), vergleichbar mit dem Import des Spiels aus dem Ausland ;-)

Sp00kyFox (unregistriert) 11. Februar 2015 - 19:09 #

dadurch wirds ja nicht besser. indzierung heißt werbeverbot und das trifft ja dann immer noch zu, auch wenn nur volljährige oder ausländische user darauf zugreifen. gamersglobal müsste schon eine ausländische variante haben, wo sie nicht vom deutschen jugendschutz betroffen sind.

Repuw 15 Kenner - 2935 - 11. Februar 2015 - 19:49 #

Ich vermute mal stark, dass das deutsche Werbeverbot nur in Deutschland gilt...

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. Februar 2015 - 20:40 #

Jetzt sind wir beim Problemfall Internet: Wenn Du von Timbuku aus auf eine Seite aus Deutschland zugreifst, unterliegst Du und die Seite den Gesetzen beider Länder, weil ihr Beide so wohl in Timbuku als auch in Deutschland seit.

Repuw 15 Kenner - 2935 - 12. Februar 2015 - 17:42 #

Alles klar, macht Sinn. Wenn die Server dann noch verteilt in verschiedenen Ländern stehen wird's endgültig blödsinnig, aber bei "nur" 2 Ländern ist das noch nachvollziehbar :)

Sp00kyFox (unregistriert) 11. Februar 2015 - 21:04 #

richtig und da sich GG in deutschland befindet, müssen sie sich danach richten. ob der user sich hingegen in diesem land aufhält oder woanders ist diesbzgl irrelevant.

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 11. Februar 2015 - 21:38 #

Es gab auch mal GamersGlobal.com... die führt mittlerweile aber auch hierher, war aber auch mal auf Englisch und auch komplett im Ausland gehostet. Wurde aber glaube ich wegen zu wenig Aktivität eingestellt.

Ist halt so eine Sache... die Redaktion könnte auch einfach ihren Server und Geschäftsstandort nach Salzburg verlegen und weiterhin von München aus arbeiten...

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 11. Februar 2015 - 23:27 #

"Ist halt so eine Sache... die Redaktion könnte auch einfach ihren Server und Geschäftsstandort nach Salzburg verlegen und weiterhin von München aus arbeiten..."

So einfach ist das auch wieder nicht. Allein der steuerrechtliche Aufwand für die kleine Firma ist da nicht wirtschaftlich.

Solstheim (unregistriert) 11. Februar 2015 - 18:54 #

Das Spiel hat 9.5 Punkte bekommen.
Die Tester waren hellauf begeistert und haben das Spiel in höchsten Tönen gelobt.
Es gab wirklich keinerlei Kritik.

justsomeguy (unregistriert) 12. Februar 2015 - 12:26 #

9.5 und keinerlei Kritik? Na dann kann ich auf den Test auch gut verzichten.

Das Spiel ist im Grunde das gleiche wie "Dead Island" mit besserer Grafik, etwas Parcour und einem Tag und Nachtwechsel. Das Crafting ist dafür noch weiter reduziert und die Story und die Charaktere so dünn wie Tee.

Angry Joe gab den Spiel 6/10 und jeder weiss, wie sehr er Zombie-Games liebt. Aber er schafft es halt auch, kritisch zu bleiben und nicht in diese Lobhudelhei der Mainstream-Presse zu verfallen

Solstheim (unregistriert) 12. Februar 2015 - 14:17 #

Ich kenne keinen Angry Joe und es ist mir auch egal ob er Zombie Spiele mag.
Für mich kommt Dying Light direkt auf Platz 2 meiner Lieblingszombiespiele, knapp hinter ZombiU.
Kannst ja dem Angry Joe sagen daß er keine Ahnung hat und gegen Wutausbrüche (ich denke mal daß er öfters welche hat, so der Name) helfen Verhaltenstherapien.

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 12. Februar 2015 - 14:25 #

Der ist entfernt verwandt mit Banana Joe, der ebenfalls zu cholerischem Verhalten neigt.

PS: MMhhh, Bananen.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 13. Februar 2015 - 9:04 #

Mit diesen Banana Joe?

https://www.youtube.com/watch?v=hWIUaO3803s

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 12. Februar 2015 - 15:55 #

Dying Light hat von GG keine 9.5 bekommen, sondern eine 7.5 mit ausführlicher Kritik.

justsomeguy (unregistriert) 12. Februar 2015 - 16:36 #

Das hört sich doch schon viel eher nach GG an. Hätt ich eigentlich wissen müssen. Dieser "Solstheim" scheint bloss ein Troll zu sein.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83926 - 12. Februar 2015 - 15:55 #

Was Solstheim über den Test geschrieben hat, stimmt natürlich nicht. ;-)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 12. Februar 2015 - 16:14 #

Mir scheint, du hast den Test nicht einmal gelesen, bei den ganzen Falschaussagen.

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75372 - 12. Februar 2015 - 20:15 #

Es ist doch wohl offensichtlich, dass es ein Spaß war.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 12. Februar 2015 - 20:17 #

Inwiefern?

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75372 - 12. Februar 2015 - 20:25 #

Er hat sich, da der Test nicht mehr aufrufbar ist, einen Spaß daraus gemacht, den Test anders zu beschreiben, als er war und das so übertrieben, dass doch zu erkennen ist, dass es nicht ernst gemeint ist.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 12. Februar 2015 - 21:22 #

Bleibt bei Falschaussagen. Und da sollte man nicht scherzen.

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75372 - 12. Februar 2015 - 21:36 #

Jaja, am besten gar nicht scherzen. Und wenn dann wohl nur mit Smiley.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 12. Februar 2015 - 23:52 #

Tja, wenn man es nicht drauf hat mit dem Scherzen, sollte man es lieber lassen.

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75372 - 13. Februar 2015 - 0:12 #

Tja, kann man auslegen, wie man will. Du findest, er kann nicht scherzen, ich finde, die bist nicht in der Lage, Scherze zu erkennen. :P

Solstheim (unregistriert) 13. Februar 2015 - 1:43 #

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 11. Februar 2015 - 15:17 #

Das war leider abzusehen.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 11. Februar 2015 - 15:20 #

Das war ja früher oder später zu erwarten. Bin mal gespannt, ob Amazon meine Vorbestellung der PEGI-Version dennoch versendet, mein Mailfach wird's mir heute Abend wohl sagen :). Ansonsten halt über Amazon.uk.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 11. Februar 2015 - 15:22 #

Sollte doch normal kein Problem sein, bei Amazon muss man dich bei ü18 Titel eh ausweisen oder ist das nicht mehr so?

NoUseForAName 17 Shapeshifter - 7223 - 11. Februar 2015 - 15:24 #

Eigentlich schon. Hatte aber auch schon bei indizierten Spielen das Problem, dass Amazon UK es nicht nach D versenden wollte. Vielleicht ein Einzelfall...

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 11. Februar 2015 - 15:28 #

Klar, Ausweisen ist immer noch. Die Frage ist halt, ob Amazon.de es überhaupt noch versendet. Den Fall hatte ich noch nie ;). Bei L4D und Dead Island kam die Indizierung immer kurz nach Release. Amazon.uk dürfte kein Problem sein.

Edit: Kleines Update 26.02.2015: Amazon hat ohne Probleme, da Vorbesteller, die Disc-Version verschickt und ich halte sie bereits in den Händen. Das Wochenende ist also schonmal gerettet :).

Hyperbolic 21 AAA-Gamer - P - 25234 - 11. Februar 2015 - 16:15 #

Amazo.uk hat aber auch eine Giftschrankliste. Madworld für die Wii wollten sie mir z.B. nicht schicken.

Indrid Cold (unregistriert) 11. Februar 2015 - 15:26 #

Als ob Indizierungen heutzutage noch irgendjemand davon abhalten könnten, solche Games zu zocken. BPjM+USK = Anachronismus und die überflüssigsten Institutionen in Deutschland überhaupt.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 11. Februar 2015 - 15:29 #

Eine indizierung ist keine Beschlagnahmung, soll also keiner davon abgehalten werden solche spiele zu zocken.
Sie sollen nur nicht frei verkäuflich sein damit jugendliche nicht dran kommen.

Skeptiker (unregistriert) 11. Februar 2015 - 15:32 #

Das Problem sind gar nicht die Jugendlichen ("Zeig mal deinen Ausweis"), sondern Eltern und Omas, die die von ihren jugendlichen Verwandten ausgetrickst werden ("Ach Oma, d.h. bis zu 18 Spieler ...").

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 11. Februar 2015 - 15:40 #

Merkwürdig, dass dieses Problem bei hartem Alk nicht gesehen wird.

Escalbryt 15 Kenner - 3653 - 11. Februar 2015 - 16:39 #

Bis zu 18 Spieler? Meine Eltern hätten mich damals ausgelacht...

Salzburger (unregistriert) 11. Februar 2015 - 15:34 #

Wie sollen denn Jugendliche im freien Verkauf an Spiele rankommen, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind? Und über ausländische Stores können Jugendliche auch nach einer Indizierung noch an die Spiele rankommen. Key-Händler scheren sich nicht um den deutschen Jugendschutz. Es reicht ja bereits eine US-Guthabenkarte für PSN oder Xbox Live und die bekommt man fast überall.

Name (unregistriert) 11. Februar 2015 - 18:26 #

Es geht weniger um das Herankommen, als um das Unterbinden öffentlicher Werbung.

Salzburger (unregistriert) 11. Februar 2015 - 15:30 #

Die Deutschen brauchen halt immer eine Extrawurst, daher gibt es dort keine PEGI-Kennzeichnung wie im Rest Europas. Aber wehe die Griechen verlangen nach einer Sonderbehandlung, dann kommt sofort das Argument, dass Länder wie Portugal auch keine Sonderbehandlung bekommen hätten.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. Februar 2015 - 16:02 #

Es ist das gleiche wie bei der Synchronisation von Filmen: Wenn die Industrie in einem Land groß oder relevant genug ist, wird es so etwas auch dort geben, wobei alle Länder eine Indexierungsstelle haben. Deutschland gehört nunmal mit zu den relevantesten Umsatzmärkten für Videospiele der Welt und kann sich deshalb diesen Luxus auch leisten.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 11. Februar 2015 - 16:09 #

Noe, die Basis liegt bei einem Gesetz aus den (19-)Zwanziger Jahren, die Behörde wurde in den 50-ern gegründet.

[SCNR: Indexierung würde den Spielern nicht so aufstoßen]

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. Februar 2015 - 16:43 #

Es lebe die automatische Rechtschreibkorrektur. :)

Es ist zwar eine alte Behörde und eine noch ältere Gesetzesgrundlage, aber durchaus gibt es Wandlung. Dennoch findet man soetwas in jedem Land.

Sp00kyFox (unregistriert) 11. Februar 2015 - 19:13 #

.. und die gesetzesregelung dazu wurde seitdem auch mehrmals reformiert ;)

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 11. Februar 2015 - 19:30 #

Ich hab gerade mal nachgeschaut: ein alter Name:

Oberprüfstelle für Schund- und Schmutzschriften ^^

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. Februar 2015 - 20:50 #

Und 50 Shades of grey ist immer noch auf dem Markt. Als Schundschrift wohl gemerkt.

Peter (unregistriert) 12. Februar 2015 - 12:59 #

Ja, war doch super damals. Da konnte man sich wenigstens sicher sein, keinen Schund und Schmutz gekauft zu haben, egal wo man hin langt. Nicht so wie heute im Wirtschaftslobbyismus (Ist ja unsere aktuelles System). Damals war eben alles besser, auch die Zukunft.

Name (unregistriert) 11. Februar 2015 - 18:36 #

Im Gegensatz zu gewissen anderen Ländern nehmen wir so Themen wie Rechtsradikalismus und Fremdenhass eben durchaus ernst. Damit ist es bei PEGIden ja nicht weit her.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 12. Februar 2015 - 2:19 #

Dafür haben äh hatten wir PEGIDA. ;-)

Unregistrierbar 18 Doppel-Voter - 10829 - 11. Februar 2015 - 19:07 #

zum Mitschreiben:
Verbote sind dann sinnlos, wenn man sie umgehen kann?
Nur so als Verständnisfrage.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. Februar 2015 - 20:47 #

Mit dieser Argumentation wäre jedes Gesetz in Deutschland sinnlos, weil wir die Rechtsmittel der Notwehr und des rechtlichen Notstandes verankert haben.
Wenn alle wiederum nach dem Gesetz handeln würden. Könnte man das Verbot auch nicht umgehen.

Unregistrierbar 18 Doppel-Voter - 10829 - 11. Februar 2015 - 21:15 #

ich glaube, er meinte nicht Rechtsmittel irgendwelcher Art, sondern einfachen Gesetzesbruch.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 11. Februar 2015 - 21:29 #

Ich glaube er ist einfach uninformiert: Besitz und Zocken ist erlaubt
(außer U18)

Unregistrierbar 18 Doppel-Voter - 10829 - 11. Februar 2015 - 22:16 #

Indizierung erlaubt Besitz und Zocken? Seit wann?

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62100 - 11. Februar 2015 - 22:22 #

Schon immer?

Unregistrierbar 18 Doppel-Voter - 10829 - 12. Februar 2015 - 10:31 #

Na gut, da habe ich Verbot und Indizierung durcheinander gebracht. Aber dann verstehe ich nicht, wo das Problem ist. Wer Ü18 ist, darf das Spiel dennoch haben bzw. nutzen. Kein Grund also, sich darüber aufzuregen.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 12. Februar 2015 - 11:04 #

Selbst bei einem Verbot, darfst du dir zur privaten Nutzung ein indiziertes/beschlagnahmtes Spiel importieren, sofern du Ü18 bist. Du darfst es nur keinem Minderjährigen zugänglich machen. Auch bei Ü18 geht es nicht um die Nutzung. Es geht bei einer Indizierung darum, daß diese Spiele nicht mehr öffentlich beworben und bei Beschlagnahmung verkauft werden dürfen. Es kann ja auch bei einem Ü18-Spiel dennoch theoretisch in die Hände Minderjähriger gelangen, wenn z.B., Opa und Oma, die keine Ahnung von so einem Spiel haben, es so nicht mehr im Laden für ihren Enkel kaufen können.

Unregistrierbar 18 Doppel-Voter - 10829 - 12. Februar 2015 - 15:38 #

klingt für mich reichlich moderat. Das erklärt dann wohl auch, wieso es viele Hersteller offensichtlich geradezu darauf anlegen, mit ihrem Produkt auf dem Index zu landen. Der Nutzen (Werbung) scheint deutlich größer zu sein als der Schaden.

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Februar 2015 - 18:31 #

nicht wirklich. ansonsten hätte sich etwa EA nicht so bemüht, dass dead space hier eine USK-einstufung bekommt. die interessierten spieler die sich auch über medien über ihr hobby informieren haben zwar keine probleme weiterhin an so ein spiel zu kommen, aber der durchschnittliche kunde wird das spiel halt weder auf steam zu gesicht bekommen, noch im laden und weiß dann auch gar nicht von der existenz des spiels.

Sp00kyFox (unregistriert) 12. Februar 2015 - 13:24 #

die aufregung bei erwachsenen kommt daher, dass ihnen der zugang zwangsläufig dadurch auch erschwert wird.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 11. Februar 2015 - 23:05 #

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien#Rechtsfolgen ff

http://forum.videogameszone.de/videogameszone-united-systemunabhaengige-plaudereien/7922344-info-thread-indizierte-beschlagnahmte-spiele-importieren-legal-oder-nicht.html

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 11. Februar 2015 - 23:30 #

Hey, mein quasi Standardtext ;).

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Februar 2015 - 21:50 #

Verbote, die du weder effektiv kontrollieren, noch sanktionieren und deren Einhaltung du auch nicht erzwingen kannst, kannst du das Klo runterspülen, ja.

Unregistrierbar 18 Doppel-Voter - 10829 - 11. Februar 2015 - 22:18 #

Es gibt noch einen Unterschied zwischen dem Erwünschten und dessen Umsetzung. Im Positivismus ist das anders, ja. Da gilt dann das Recht des Stärkeren. Aber wir wollen mal nicht hoffen, dass das jemand hier wirklich will. Ansonsten lets go wild west.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Februar 2015 - 22:34 #

Richtig, Verbote, die man nicht durchsetzen kann, sind wie eine Bitte zu erwünschtem handeln. "Es wäre total knorke wenn ihr das macht." Mit genau dengleichen Konsequenzen.

Unregistrierbar 18 Doppel-Voter - 10829 - 11. Februar 2015 - 23:35 #

Dieser Lesart nach müsste es auch erlaubt sein, Menschen auf der Strasse einfach so abzuknallen, weil: man kann dieses Verbot nicht durchsetzen, wie wir immer wieder sehen.

Nee. Also einfach nee. Indizierungen sind eine Bitte, ganau diese Spiele illegal zu beschaffen? ... Einfach nee.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Februar 2015 - 23:54 #

Ich schrieb:
"Verbote, die du weder effektiv kontrollieren, noch sanktionieren und deren Einhaltung du auch nicht erzwingen kannst, kannst du das Klo runterspülen, ja."
Und jetzt überleg bitte nochmal, ob das auf Morde auch zutrifft.
Und ja, das was ich sagte, würde auch für Mord gelten, wenn niemand kontrolliert und sanktioniert.
Dann wird jemand ermordet, aber niemand untersucht, niemand wird bestraft... *was* bringt dir dann noch ein Gesetz gegen Mord, wenn es keinen Effekt hat?
Das was du in deinem letzten Satz unterstellst, habe ich nicht geschrieben.

Unregistrierbar 18 Doppel-Voter - 10829 - 12. Februar 2015 - 10:34 #

Ich habe nicht gesagt, dass man Gesetze nicht auch durchsetzen muss. Ich wwehre mich nur gegen die Ansicht, Gesetze seien sinnlos, wenn sie ausgehebelt werden könnten. Denn dann wären alle Gesetze sinnlos, weil man sie alle umgehen kann.

Das ist keine rein technische Detail-Diskussion. Es geht darum, dass aus dem Umstand der Möglichkeit von Gesetzesbrüchen eine Legitimation abgeleitet wird. Und das ist letztlich Positivismus und wenn eine Gesellschaft diesem stur folgt, geht sie zugrunde.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 12. Februar 2015 - 13:30 #

Und ich bezweifle, dass man das noch durchsetzen *kann*. Klar, man kann ein paar deutsche Firmen nerven, aber wie will man es *effektiv* machen? Alle ausländischen Shops, samt imdb und anderer Review Seiten auf den Index setzen und bei google aus der SuFu sperren?

Unregistrierbar 18 Doppel-Voter - 10829 - 12. Februar 2015 - 15:40 #

Eben, kann man nicht. Aber man kann wie bei so vielem eine ethische Diskussion starten, um an die Vernunft der Menschen zu appelieren.

Pro4you 19 Megatalent - 16342 - 11. Februar 2015 - 15:31 #

Und was passiert dann mit meiner legal aktivierten Steam Version falls es wirklich auf die Liste B kommt?

BIOCRY 17 Shapeshifter - - 7405 - 11. Februar 2015 - 15:36 #

Nüscht, bleibt alles wie gehabt. Ist ja deine eigene, für dich private Version.

BOP 15 Kenner - P - 3920 - 11. Februar 2015 - 15:36 #

Wie bei anderen Games in der Art. Du kannst es normal weiter spielen, bekommst Updates etc. Allerdings funktioniert z.B. die Shopseite nicht mehr.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 11. Februar 2015 - 15:50 #

Nichts. Es gibt ja keinen Regionlock.

Mazrim_Taim@Urlaub (unregistriert) 11. Februar 2015 - 16:07 #

Doch gibt es; ggf. aber nicht für Europa.
(kann Dying Light nicht so einfach nach DLand "giften")

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. Februar 2015 - 16:12 #

Ich weiß nicht, ob die anderen Nutzer Gegenbespiele haben, aber wen es auf die B Liste kommt, wird eine Staatsanwaltschaft den Antrag auf Beschlagnahmung stellen. Wenn dieser abgelehnt wird, wandert der Titel wieder auf die A Liste. Wenn der Antrag positiv beschieden wird, wird man versuchen alle Versionen einzusammeln. Ob man daran denkt bei Steam nachzufragen? Wer weiß.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 11. Februar 2015 - 16:16 #

Bei Privat-Personen werden keine Beschlagnahmungen (in dem Zusammenhang) durchgeführt.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. Februar 2015 - 16:27 #

Richtig das war missverständlich von mir. Ich meinte mehr, was macht Steam, wenn ihnen der Beschlagnahmungsbescheid vor den Füßen landet.

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75372 - 11. Februar 2015 - 18:28 #

Du kannst das Spiel doch jetzt schon nicht von Deutschland aus bei Steam kaufen. Also werden sie wahrscheinlich nix machen und auch nicht die verkauften Exemplare sperren.

Sp00kyFox (unregistriert) 11. Februar 2015 - 19:33 #

wie noodles schon sagt, gar nichts. sie müssen auch nicht verhindern, dass deutsche user sich weiterhin über ausländische shops etwa einen steam-key besorgen und das spiel somit aktivieren. beschlagnahmung impliziert halt nur ein verkaufsverbot, kein erwerbs- oder besitzverbot.

Faerwynn 20 Gold-Gamer - P - 20280 - 11. Februar 2015 - 15:34 #

Zum Glück kann man mittlerweile problemlos importieren... ich zocke gerade meine US Version, egal was die Säcke bei der BPjM aus Gründen des "Jugendschutzes" tun um auch Erwachsene abzuhalten. Derselbe gequirlte Schwachsinn wie vor 30 Jahren, nur dass sie mittlerweile die Indizierungen von Silent Service und River Raid selbst nicht mehr nachvollziehen können. :P

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 11. Februar 2015 - 15:41 #

Hier nicht. Muhahahahaaaaaaaaaaa!!!!!
(ahhhh das tat gut - und jetzt nehme ich mal eine von den violetten Pillen...)

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 11. Februar 2015 - 16:06 #

Pillen? Gibt doch Alternativen ;-)
http://img01.lachschon.de/images/118429_Kokain_1.jpg

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 11. Februar 2015 - 16:51 #

Das erklaert einiges. Wir haben ja auch eine Katze - und momentan tonnenweise Schnee...

bexx360 (unregistriert) 11. Februar 2015 - 15:42 #

einfach nur lächerlich! bitte die tv serie The Walking Dead auch gleich verbieten, da fliegen auch ständig körperteile durch die gegend.. bringen wird das eh nichts, wer das spiel haben will bekommt es auch..

jqy01 16 Übertalent - P - 4294 - 11. Februar 2015 - 18:15 #

Jup, z.B. bei Shops wie nuuvem auch günstig. Empfehle ich jedem.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 11. Februar 2015 - 18:26 #

Zumindest denen, die in Südamerika einen Wohnsitz haben, sonst verstößt man gegen die AGB.

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 11. Februar 2015 - 15:43 #

Schade um die Arbeit, die in den Test auf GG investiert wurde. Als potentieller Käufer juckt es mich relativ wenig. Wäre eh importiert worden. Jetzt darf ich mich immerhin noch etwas verdorbener dabei fühlen.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 11. Februar 2015 - 15:47 #

Wieso? bist du unter 18? :D

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 11. Februar 2015 - 15:57 #

Ne, aber in Deutschland indizierte Spiele zu besitzen ist doch voll Badass und so. Ich kann mich ja nicht dauernd nur an Cannon Fodder aufgeilen.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 11. Februar 2015 - 16:05 #

Nö, das ist höchstens Selbstkasteiung unwissender Spieler. In 30 Jahren sollte man doch langsam gelernt haben wofür das 'J' in BPjS/BPjM steht.

[Und Tr1nity muß ja nicht bei jeder Indizierung wieder ihren Standardtext #x auspacken :D ]

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 11. Februar 2015 - 16:11 #

Es geht nicht um die Rechtslage sondern den Badass-Faktor ;). Vielleicht nimmst du meine Aussagen aber auch nur zu ernst. Das Problem hab ich relativ selten.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 11. Februar 2015 - 16:30 #

Ich besitze sogar ein beschlagnahmtes Spiel. Scarface: The World is Yours für die Wii.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 11. Februar 2015 - 16:33 #

Na Du bist ja ein Rocker :D

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 11. Februar 2015 - 17:08 #

Sich öffentlich als Wii-Besitzer zu outen finde ich schon krass genug. Da ist das nur das schimmlige Sahnehäubchen, bah.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 11. Februar 2015 - 18:59 #

Bei mir ist es Manhunt für die PS2!

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75372 - 11. Februar 2015 - 22:07 #

Manhunt hab ich auch, aber auf Steam. Musste noch nicht einmal VPN benutzen, um es zu aktivieren. Gekauft hatte ich es bei Gamefly.

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 11. Februar 2015 - 22:59 #

*Provokativ mit Condemned 1&2-Packung wedel*

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 11. Februar 2015 - 15:51 #

Naja, der Test war ja jetzt doch lang genug Online um sich ein Bild vom Spiel machen zu können. Insofern war die Arbeit ja nicht umsonst. Und das es auf dem Index landet, war ja durchaus abzusehen.

rammmses 22 Motivator - P - 32644 - 11. Februar 2015 - 16:20 #

Ging ja fix, noch vor Release der Retail-Version. Warte noch immer drauf.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 11. Februar 2015 - 22:00 #

Es wurde nur die bereits erhältliche US Version indiziert, die EU Version ist noch nicht da und kann erst nach erscheinen indiziert werden (Verbot der Vorzensur und so).
Bezieht sich auf Retail.

rammmses 22 Motivator - P - 32644 - 12. Februar 2015 - 1:48 #

Gibt aber auch "Inhaltsgleichheit", damit nicht jede Fassung einzeln indiziert werden muss.

MasterShake 11 Forenversteher - 762 - 11. Februar 2015 - 17:42 #

Also mit Zombies haben diese gestörten Gemüter bei der Prüfstelle ja echt ein ganz spezielles Problem. Sie werden das Prinzip des Zombies wohl nie begreifen. Unter Anderem. Schlimm genug, daß solche Menschen im Jahr 2015 noch rumlaufen, aber daß sie auch noch diese Macht haben ist beschämend. Ich halte die USK für gesellschaftsschädigend. Zumindest wenn sich die Gesellschaft an ihre Vorgaben hält. Und das nicht nur im Bezug auf Indizierungen, sondern auch auf die "ab 18"-Wertungen (vom hochgradig lächerlichen "ab 16" will ich gar nicht erst reden). Ob jetzt bei Spielen oder anderen Medien.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 11. Februar 2015 - 18:30 #

Prüfstelle != USK

Name (unregistriert) 11. Februar 2015 - 18:46 #

Und besonders gute Erfahrungen hatten wir schon immer mit Reformpädagogen und antiautoritärer Erziehung.

Brezel (unregistriert) 11. Februar 2015 - 17:00 #

Euer http://www.gamersglobal.de/news/95212/dying-light-testvergleich-dt-magazine-312 Artikel ist noch online und darüber kann man dann auch noch alle News aufrufen, was glaube ich nicht der Fall sein sollte.

zynic 10 Kommunikator - 461 - 11. Februar 2015 - 17:13 #

Nur ätzend ...

Gotcha (unregistriert) 11. Februar 2015 - 17:15 #

Ich hoffe, dass Leute, die via Laterpay für den Test bezahlt haben, den weiterhin lesen können. Alles andere wäre Betrug. Es gibt ja keinen Zwang den Test offline zu nehmen, das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Stattdessen könnte man den Test auch Ab 18 flaggen, dann ist er nur noch zwischen 22 Uhr und 6 Uhr abrufbar.

Stardust (unregistriert) 11. Februar 2015 - 17:20 #

Der Test von der Gamestar ist übrigens noch online. Im schlimmsten Fall müsste man den Test offline nehmen. Teuer wird es nur für Printmagazine, weil die die Auflage zurückrufen müssten.

Brezel (unregistriert) 11. Februar 2015 - 17:32 #

Wohl weil bisher nur die US-Version für PS4 und Xbox One "vorläufig indiziert" wurde.

Sp00kyFox (unregistriert) 11. Februar 2015 - 19:32 #

vorsorglich werden tests zu solchen spielen auch oftmals erst gar nicht ins heft gebracht.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 11. Februar 2015 - 17:27 #

Geschieht es etwa systematisch mit dem Zweck der Übervorteilung?

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 12. Februar 2015 - 9:43 #

Betrug? Im Ernst? Könnten Leute, die mit strafrechtlichen Begriffen um sich werfen diese vielleicht mal vorher recherchieren? Der Herr Krasemann kriegt bei sowas sicher immer ne Beule vom Kopf auf den Tisch schlagen...

BIOCRY 17 Shapeshifter - - 7405 - 11. Februar 2015 - 18:56 #

Die haben bestimmt erst jetzt die "Schreihälse" im Spiel entdeckt °_°

Olipool 19 Megatalent - P - 13529 - 12. Februar 2015 - 1:20 #

Ist eine News nicht auch schon Werbung? :D

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 12. Februar 2015 - 2:12 #

Zumindest mehr als die Wertung, die das Spiel hier erhalten hat. ;-)

hazelnut (unregistriert) 12. Februar 2015 - 8:52 #

gamekeyhändlerforwin ;)

Zippo (unregistriert) 12. Februar 2015 - 18:52 #

Ich finde die Indizierung nachvollziehbar und auch gerechtfertigt.

Mal ehrlich, da geht es so richtig zur Sache und auch wesentlich heftiger als in anderen Gewaltspielen. Wenn man in Zeitlupe einem nen Hammer gegen die Schläfe donnert und die Rübe platzt weg, ist das mal ne Hausnummer.

Mit der Indizierung hat eh jeder gerechnet und dann holt man halt einen Import oder simpler, Download wenn man es will.

Kein Problem da ranzukommen.

D43 (unregistriert) 13. Februar 2015 - 2:13 #

Finde ich nich.

Es bringt doch eh nix außer das es Erwachsenen wie uns mehr Stress macht es zu kaufen, die Indizierung macht das Spiel bei Jugendlichen erst noch bebegehrter.

Im Internet Zeitalter wo jeder alles überall lesen und sehen kann ist es doch mehr als idiotisch wenn man deutschen Verlagen mit strafen für Tests oder news droht...

Mitarbeit