Games-Anwalt: Dürfen Keyhändler-Spiele gelöscht werden?
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henrykrasemann 4943 EXP - 16 Übertalent,R5
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28. Januar 2015 - 10:12 — vor 9 Jahren zuletzt aktualisiert
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Ubisoft hat nach aktuellen Meldungen bei einigen Kunden Spiele aus deren Spielebibliothek bei Uplay entfernt. Betroffen sind Titel wie Far Cry 4, Watch Dogs und Assassin's Creed Unity, wenn deren Keys über Keyhändler oder auch Ebay vermeintlich günstig erworben wurden. Nun ist die Aufregung groß und die Frage steht im Raum, ob diese Löschung denn überhaupt zulässig ist und was man als Käufer, der ja Geld ausgegeben hat dafür, dagegen tun kann.

Rechtsanwalt Henry Krasemann, der Games-Anwalt bei GamersGlobal.de, hat sich die wenigen Informationen zu dem Fall angesehen und gibt hier seine Einschätzung ab.

Video:

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 28. Januar 2015 - 10:32 #

Sehr erhellende Einschätzung. Vielen Dank dafür.

andreas1806 17 Shapeshifter - 8196 - 28. Januar 2015 - 10:33 #

Der Games-Anwalt... immer wieder gerne ! Dankeschön für das Video. (kanns erst heut Abend schauen)

PeterS72 16 Übertalent - 4827 - 28. Januar 2015 - 10:40 #

Vielen Dank für die schnelle Reaktion auf das Thema, finde ich toll. Schnelligkeit ist man von Juristen ja sonst nicht gewohnt. SCNR :-)

Saphirweapon 17 Shapeshifter - 7136 - 28. Januar 2015 - 10:41 #

Auch von mir ein Danke für die schnelle Reaktion auf ein interessantes aktuelles Thema : )

Gisli 14 Komm-Experte - 2187 - 28. Januar 2015 - 18:35 #

Da schließe ich mich an, sehr interessant! Vielen Dank!

DracoCW 12 Trollwächter - 937 - 28. Januar 2015 - 10:45 #

Nach dem ganzen bleibt halt wirklich noch die Frage, wie G2A bzw. die Verkäufer der Keys an selbige gekommen sind. Ich finde leider den Text nicht mehr, wo ein Entwickler das mal ausprobiert und ziemlich einfach von Publishern an Keys ran kommt...

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 10:56 #

Die Keys wurden bei Origin mit gestohlenen Kreditkartendaten gekauft, das hat EA mittlerweile bestätigt.

stylopath 17 Shapeshifter - 6257 - 28. Januar 2015 - 15:01 #

War das nicht bei Ubisoft?? (Uplay und so ;)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 15:10 #

Nein, das war bei Origin, siehe Update der News.

Flitzefisch (unregistriert) 28. Januar 2015 - 11:42 #

Ich sehe die Sache etwas anders: Das Problem ist auf UbiSofts Seite und deren System hat offensichtlich ungültige Keys akzeptiert. Die Situation ist meiner Meinung nach nicht "Der böse Händler muss Rückerstattung machen" sondern "Ubisoft muss erklären warum sie die ungültigen Keys überhaupt akzeptiert haben".

Meine Ansicht ist, das der Händler keine Lizenz verkauft hat, sondern eine Reihe Buchstaben und Zahlen. Diese Buchstaben und Zahlen werden dann online gegen die Software ausgetauscht (sind also "Währung") und Ubisoft hat die Währung erst akzeptiert und gesagt "Super, klasse, für diesen Code bekommst Du Dein Spiel" und es sich hinterher anders überlegt. Auch wenn es sich dabei um ,gestohlene' oder ,unechte' Codes handelt, wurden Sie von Ubisoft gegen ein Spiel eingetauscht und damit als "Währung" akzeptiert.

Wenn ich als Händler Falschgeld an der Kasse annehme, ist das auch MEIN Problem, ich kann dem Käufer nicht die Waren wieder wegnehmen, wenn ich das hinterher feststelle. Darum werde ja große Geldscheine an der Kasse direkt mit so einem Lämpchen geprüft.

Wenn ich mit einem Gutschein in die Metzgerei gehe und mir für diesen Gutschein ein Schnitzel geben lasse und der Metzger das mitmacht, kann er nicht hinterher sagen "Aber das war nicht mein Gutschein, gib das Schnitzel zurück". Er schaut sich den Gutschein an, BEVOR er mir das Schnitzel gibt und wenn es der der Gutschein von der Konkurrenz ist, akzeptiert er ihn nicht.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 11:46 #

Die Keys waren nicht grundsätzlich ungültig, sondern sind es erst geworden, nachdem der Betrug bekannt wurde. Die Betrüger wären ja schön blöd, wenn sie sofort auffliegen würden.

Solstheim (unregistriert) 28. Januar 2015 - 11:49 #

Sehe ich genauso. Guter Kommentar!
Das Ubisoft in die Privatsphäre des Spielers eingreift, indem sie Daten deines PC's oder Accounts verändern, geht schon in Richtung Missachtung des Datenschutzes. Normalerweise müsste Ubisoft erst Abmahnen und klagen.

Meine Meinung

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 13:01 #

Dein Account bei Ubisoft gehört Ubisoft und hat nichts mit deiner Privatsphäre zu tun und mit Datenschutz schon gar nicht, wenn Ubisoft auf Daten zugreift, die in keiner Weise persönlich sind und von Ubisoft stammen. Wieso sollten sie da nichts mit tun dürfen?

Solstheim (unregistriert) 28. Januar 2015 - 15:44 #

Weil Uplay auf meinem Rechner installiert ist und die Spiele ebenso.
Wenn sie der Meinung sind daß ihnen Unrecht getan wurde, sollen sie sich an einen Anwalt wenden und gegebenenfalls die Händler, bzw. Die Konsumenten abmahnen. Alles andere ist Selbstjustiz. Egal was in irgendwelchen dubiosen AGB's steht. Usepirat haben ihre AGB's damals auch nichts gebracht. Der Staatsanwalt hat denen schon gesagt wo sie sich ihre AGB's hinstecken können!

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. Januar 2015 - 15:54 #

Ein Rechtsanwalt hat hier gerade erklärt: Dürfen Keyhändler-Spiele gelöscht werden? - JA!

[AGB sind schon Plural, brauchen weder Apostroph noch s]

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 28. Januar 2015 - 21:26 #

[Das stimmt so nicht. Das s an den AGBs geht absolut in Ordnung, da sie als Akronym grammatikalisch unabhängig von der eigentlichen Bedeutung des zugrundeliegenden Wortes zu behandeln sind. Das Apostroph ist aber tatsächlich unnötig.]

PS: Hab das "Brauchen" überlesen. Natürlich sind beide Sichtweisen möglich. Ich wollte nur sicherstellen, dass nicht nur deine Interpretation möglich ist. Das Plural -s "darf" halt auch stehen.

floppi 24 Trolljäger - P - 52616 - 29. Januar 2015 - 4:30 #

Die Diskussion haben wir hier schonmal geführt. Folgend die schlüssige Argumentation, der ich mich anschließe.

Kurzform: AGB ist korrekt, wenn von den AGB eines Unternehmens gesprochen wird, also in wohl 99% aller Fälle. AGBs wird verwendet, wenn mehrere verschiedene AGB von mehreren Unternehmen gemeint sind. Der Duden sagt lapidar: "AGBs = umgangssprachlich".

Langfassung: http://www.korrekturen.de/sprachleben/rechtschreibung/plural-akronyme_agb_oder_agbs_faq_oder_faqs.shtml

Von daher bin auch ich der Auffassung: Stlistisch ist sowohl AGBs als auch FAQs in den meisten Fällen als falsch zu bewerten.

euph 30 Pro-Gamer - P - 129971 - 29. Januar 2015 - 7:53 #

Drei Rechtsanwälte - vier Meinungen......

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 29. Januar 2015 - 9:03 #

Solstheim ist aber kein RA :D

Solstheim (unregistriert) 29. Januar 2015 - 9:37 #

Habe aber schon oft Drop Dead Diva gesehen! :-)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 16:07 #

Mit den Daten auf deinem Rechner machen sie gar nichts. Sie haben einen Vertrag mit einem Verkäufer geschlossen, der einseitig gebrochen wurde, also wird der gesamte Vertrag hinfällig und damit die Leistung nicht weiter erbracht, dafür braucht es keine Klage. Die mangelhafte Ware hast du nicht von Ubisoft, sondern von deinem Händler, also ist er hier dein Ansprechpartner und wird dir in der Regel problemlos dein Geld zurückerstatten bzw. einen neuen Key zur Verfügung stellen (wenn er seriös ist).

Ghusk 15 Kenner - 3214 - 28. Januar 2015 - 17:30 #

Ich glaube der wichtige Punkt ist hier, das keine Ware im eigentlichen Sinn erworben wurde, sondern ein Service. Auch wenn vielen der Gedanke unangenehm ist, kauft man kein Spiel sondern Nutzungsrechte (wenn das das richtige Wort ist). Ein passenderes Beispiel ist also, statt eines Schnitzels, eine Jahreskarte für ein Theater oder ein PayTV-Abo. Da könnte auch niemand ernsthaft verlangen weiter eine Leistung zu erhalten die offensichtlich unrechtmäßig erworben wurde.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 28. Januar 2015 - 19:54 #

Nur kauft man neben den Nutzungsrechten auch das Eigentum an dem Spiel. Dass du das Spiel nicht nutzen kannst, wenn der Service des Herstellers das nicht will (oder eingestellt wird) ist ja eine ganz andere Sache.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 28. Januar 2015 - 23:04 #

Du kaufst keinerlei Eigentum am Spiel. Weder früher mit Datenträger, noch heute als Download.
Edit: Ich meine damit: Du besitzt nicht gleichen Rechte, wie wenn du z.B. Eigentum an einem Auto hast.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 28. Januar 2015 - 23:37 #

Möp!
Falsch!

Software ist laut BGH eine Sache im Sinne des §90 BGB. Dadurch wird beim Kauf das Eigentum übertragen.

Beim Auto hast du ja auch kein Urheberrecht, wenn du es gekauft hast.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 29. Januar 2015 - 0:37 #

"Software ist laut BGH eine Sache im Sinne des §90 BGB. Dadurch wird beim Kauf das Eigentum übertragen."
Ja, aber das Eigentum alleine nutzt dir nichts.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 29. Januar 2015 - 0:49 #

In der Regel schon. Usedsoft profitiert ja stark davon und gewinnt einen Rechtsstreit nach dem anderen, wo die verzweifelten Softwarehersteller auf irgendwelche AGBs und Lizenzbestimmungen verweisen, wo verlautet wird, dass der Kunde eben nur ein Lizenznehmer und kein Eigentümer ist, was eben eine dreiste Lüge ist, die aber ja auch hier und in anderen Foren immer gerne verbreitet und geglaubt wird.

Deswegen machen es die Hersteller heute ja anders, der "Trick" ist, mit Steam und solchen Plattformen die Eigentumsrechte des Konsumenten quasi komplett auszuhebeln.

Und deswegen ja auch der Trend selbst bei Anwendungssoftware, diese jetzt an Plattformen zu koppeln und nur noch zeitlich zu vermieten.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 29. Januar 2015 - 0:56 #

Du brauchst nichtmal Plattformen. Software legal im Urlaub in Indien gekauft, funktioniert da auch tadellos, zu Hause beim starten meldet dir die Software: Dieses Produkt wird nicht ausserhalb Indiens unterstützt. Eigentum haste immer noch, Wert = 0
Deswegen sage ich ja Eigentum bei Software ist was ganz anderes. Weil halt immer noch zusätzliche Rechte mit hinein spielen.
Und Spiele könnten als Hybridwerke ohnehin noch weitreichenderen Schutz geniessen als "normale" Software.

Solstheim (unregistriert) 29. Januar 2015 - 9:44 #

Für solche Extremfälle benutze ich dann eine VPN um die Regionssperre auszuhebeln.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 29. Januar 2015 - 12:52 #

Dabei setzt du dich dann allerdings der Willkür der Publisher aus, die den Zugang dann jederzeit sperren können, wenn sie lustig sind.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 29. Januar 2015 - 13:26 #

Rein moralisch keine Willkür, sondern gutes Recht. Der Preisnachlass soll ja den Spielern der Geo zugute kommen.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 30. Januar 2015 - 15:36 #

Ich hoffe trotzdem, dass du ab jetzt weißt und nichts gegenteiliges mehr behauptest, dass du das Eigentum erwirbst. Ich werde es langsam leid dir und anderen jedes Mal wieder bei diesem Thema auf die Finger zu klopfen, wenn Unwissenheit im Interesse der Industrie verbreitet wird.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 30. Januar 2015 - 19:35 #

BGH interessiert halt nicht, wenn du in Indien kaufst

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 31. Januar 2015 - 13:50 #

Da du in Deutschland lebst und der Publisher in der Regel einen Sitz hier hat schon.
Außerdem, woher willst du wissen, dass es in Indien anders aussieht als hier? Kennst du das indische Recht? Viele, wie sich hier zeigt, kennen ja nicht einmal das deutsche.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 31. Januar 2015 - 14:15 #

Nein, du müßtest den Nachweis bringen, dass ein Hersteller für Grauimporte oder gar illegale Kopien in D Support liefern soll.

Und ich werde sicher nicht 170 verschiedene Länderrechte aufführen

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 1. Februar 2015 - 15:32 #

Das ist ein schwieriges juristisches Thema. Wenn ein Hersteller weltweit gültige Keys anbietet, dann kann man theoretisch davon ausgehen, dass es in Ordnung ist, den im Ausland zu kaufen. Denn immerhin gibt es auch viele regional begrenzte Keys.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 1. Februar 2015 - 17:24 #

>Das ist ein schwieriges juristisches Thema.

Schön, dass du mir endlich zustimmst :D

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 30. Januar 2015 - 17:14 #

Du hast zuerst von Spielen geschrieben, was ich beanstandete. Du hast dann aber Software ins Feld geführt, ohne zu belegen ob Spiele wie Software behandelt werden oder als Hybride Werke anderen Schutz geniessen. Die Entscheidungen gehen da in sehr verschiedene Richtungen. Jetzt verstanden?

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 31. Januar 2015 - 13:39 #

Hä? Spiele sind Software und werden selbstredend gleich behandelt!

Larnak 22 Motivator - 37541 - 31. Januar 2015 - 14:27 #

Ist das jetzt eine Behauptung von dir? Das LG Berlin (dem ich in der Hinsicht eine höhere Kompetenz zuspreche) sieht das nämlich anders:

"Es kann insbesondere dahin stehen, ob sich aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache UsedSoft ergibt, dass die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes das § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG bzw. Art. 4 Abs. 2 der Computerrichtlinie auch für den Online-Vertrieb von komplexen Computerspielen gilt oder ob – im Hinblick darauf, dass diese auch als Filmwerk Urheberrechtsschutz genießen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG) und als solche zugleich auch der Urheberrechtsrichtlinie unterliegen -, bei diesen die Annahme der Erschöpfung voraussetzt, dass ein körperliches Werkstück in Verkehr gebracht worden ist."

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 1. Februar 2015 - 15:44 #

Das BGH hat doch entschieden, dass Software eine Sache nach $90 BGB sind.
Körperlich wird es automatisch, sobald ein Trägermedium benötigt wird. Dies gilt für ALLE Medien, egal ob Filme, Bücher, Musik etc. Die funktionieren nun einmal nicht in der Luft sondern benötigen eine Festplatte oder ähnliches.

Urheberrecht und Eigentum sind ja zwei völlig verschiedene Dinge.

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45101 - 1. Februar 2015 - 15:47 #

Mal so zwischen drin gefragt: Hast Du eigentlich mal das entsprechende Urteil rausgesucht, dass Du hier mal zitieren könntest? Bisher hast Du nur behauptet, dass das BGH so entschieden hat, wenn ich das richtig überblicke - während andere User wie Larnak auch mit Fakten gekommen sind ;)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 1. Februar 2015 - 23:13 #

Danach hatte ich ja weiter unten auch gefragt :)

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45101 - 2. Februar 2015 - 0:05 #

Aber ich war schneller :P

Larnak 22 Motivator - 37541 - 2. Februar 2015 - 8:57 #

Eigentlich nicht :p

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45101 - 2. Februar 2015 - 9:58 #

Ach stimmt. Die erste Aufforderung hatte ich zuerst nicht gesehen :)

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 2. Februar 2015 - 19:39 #

In dem Artikel sind die entsprechenden Entscheidungen des BGH verlinkt:
http://www.anwaltscontor.de/software-als-sache/

Larnak 22 Motivator - 37541 - 2. Februar 2015 - 20:00 #

Danke :) Hat doch gar nicht weh getan :p

Larnak 22 Motivator - 37541 - 1. Februar 2015 - 23:13 #

Du hattest gesagt, dass Software und Spiele gleich behandelt werden, was eben nicht so ist. Und das Eigentum hilft dir halt bloß auch nicht weiter, wenn Gerichte wegen des Urheberrechts urteilen, dass Accountbindung und so Zeug rechtmäßig sind.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 31. Januar 2015 - 14:46 #

"Dieser Feststellung steht nicht entgegen, dass die Richtlinie 2009/24 im Verhältnis zur Richtlinie 2001/29 lex specialis ist (vgl. Urteil vom 3. Juli 2012, UsedSoft, C‑128/11, Rn. 56). Nach Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24 beschränkt sich nämlich der durch sie gewährte Schutz auf Computerprogramme. Wie sich aus der Vorlageentscheidung ergibt, stellen jedoch Videospiele wie die im Ausgangsverfahren fraglichen komplexe Gegenstände dar, die nicht nur Computerprogramme, sondern auch grafische und klangliche Bestandteile umfassen, die, auch wenn sie in einer Computersprache kodiert sind, eigenen schöpferischen Wert besitzen, der nicht auf diese Kodierung beschränkt ist."
curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=146686&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Selbsredend?

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 1. Februar 2015 - 15:35 #

Was soll das für Auswirkungen bzgl. Eigentum haben? Dies betrifft letztlich nur das Urheberrecht, also Dinge wie öffentliche Aufführung usw.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 1. Februar 2015 - 16:58 #

Das Urheberrecht hat Auswirkungen auf deine Eigentumsrechte. Ferner ist doch gerade die Frage, ob jetzt Spiele genauso behandelt werden wie Software. Darum dreht sich doch alles und da kann nach dem bisherigen, galanten Zick-Zack Kurs keiner genau sagen wie es ausgeht.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 2. Februar 2015 - 19:44 #

Da Spiele Software sind und Medien wie Filme und eBooks auch nicht anders behandelt werden sehe ich da keinen großen Unterschied. Das Urheberrecht ist ja unabhängig davon, was du mit deinem Eigentum privat tust sondern wird ja nur dann relevant, wenn du den privaten Bereich verlässt.

Ansonsten gibt es hier noch mal eine schöne Übersicht der Urteile:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 2. Februar 2015 - 20:01 #

"Das Urheberrecht ist ja unabhängig davon, was du mit deinem Eigentum privat tust sondern wird ja nur dann relevant, wenn du den privaten Bereich verlässt."
Nein, so einfach ist das nicht:
"Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers."
$23UrhG

Ghusk 15 Kenner - 3214 - 29. Januar 2015 - 10:40 #

Ah, OK. Wieder etwas dazu gelernt. Das sind für den Nutzer natürlich äußerst positive Entscheidungen des BGH.

Gleich noch mal nachgelesen:
Das ursprüngliche Urteil von 1988 klang doch ziemlich wackelig (Software ist eine Sache, da auf einem Datenträger), wenn man das ganze Online-Gedöns bedenkt, dass sich seitdem entwickelt hat. Aber die Begründungen von 2007 räumen mit diesen Zweifeln auf: Software ist eine Sache, da sie sich stets auf irgendeiner Form eines physischen Informationsträger befindet, egal ob flüchtig oder nicht. (Achtung, kein Zitat)

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 29. Januar 2015 - 11:10 #

Zum Thema Vale und Accountbindungen gib es auch schon Urteile des EUGH bzw. des BGH.
BGH: Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts beim Computerspiel
http://technolex.de/bgh-der-urheberrechtliche-grundsatz-der-erschopfung-des-verbreitungsrechts-beim-computerspiel/

Valve zum EuGH-Urteil: Kein Gebrauchthandel für Steam-Spiele
http://www.pcgameshardware.de/Spiele-Thema-239104/News/Valve-zum-EuGH-Urteil-Kein-Gebrauchthandel-fuer-Steam-Spiele-988857/

vzbv gegen Valve (Steam): Erneute Niederlage der Verbraucherzentrale zeichnet sich ab
http://spielerecht.de/vzbv-gegen-valve-steam-erneute-niederlage-der-verbraucherzentrale-zeichnet-sich-ab/

Larnak 22 Motivator - 37541 - 31. Januar 2015 - 14:25 #

Die einzige BGH-Entscheidung zu dem Thema, die ich immer wieder finde, ist jene, die das Binden an ein Account und die damit verbundene Unveräußerlichkeit für rechtmäßig erklärt, diese Entscheidung wurde just 2014 vom LG Berlin nochmal bestätigt mit dem Hinweis, dass das EuGH-Urteil zu UsedSoft daran nichts ändert. Vielleicht könntest du uns ja doch mal mit einem Link Teil an deinem Wissen haben lassen?

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 1. Februar 2015 - 15:40 #

Verstehe nicht, was du willst? Das Urteil ist doch eindeutig. Es wird klar unterschieden zwischen dem gekauften Spiel, das durch Kauf Eigentum wird, und der Accountbindung, das Accountsystem ist Eigentum des Herstellers. Durch die benötigte Verknüpfung werden halt die Eigentumsrechte eingeschränkt, was eben (leider) legal ist, d.h. die Hersteller können Software an einen Account binden und der Eigentümer der Software ist dann abhängig von diesem Systems, das sie zur Nutzung ihres Eigentums benötigen.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 1. Februar 2015 - 23:15 #

Ich möchte einen Link zu dem Urteil, von dem du die ganze Zeit sprichst, damit ich mir das mal ansehen kann :)

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 2. Februar 2015 - 19:50 #

Ich zitiere einfach mal von dem oben verlinkten Wikipedia Artikel, wo die Urteile zusammengefasst sind:

Urteil des BGH vom 11. Februar 2010

Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Februar 2010 (Az. I ZR 178/08 - Urteilsbesprechung in GRUR 2010, 822), dass die zwingende Registrierung einer Software (hier: Half Life 2) nach Installation über ein Benutzerkonto auf dem Internetserver des Softwareherstellers den urheberrechtlichen Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht verletzt, auch wenn in den Lizenzbestimmungen der Software die Weitergabe des Benutzerkontos an Dritte untersagt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Datenträger mit der Software daher vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterverkauft werden kann.

Urteil des BGH vom 17. Juli 2013

Der BGH hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2012 erwartungsgemäss bestätigt. An der prinzipiellen Zulässigkeit des Vertriebs von gebrauchten Softwarelizenzen ist damit nicht mehr zu rütteln. Bereits Ende 2012 hat auch das OLG Frankfurt als Folge des EuGH-Urteils vom 3. Juli 2012 seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass beim Gebrauchtsoftwarehandel auch das Aufspalten von Volumenlizenzen zulässig ist (Az. 11 U 68/11 vom 18. Dezember 2012). Das vollständige Urteil ist unter Aktenzeichen I ZR 129/08 zu finden.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 28. Januar 2015 - 11:52 #

"Das Problem ist auf UbiSofts Seite und deren System hat offensichtlich ungültige Keys akzeptiert."

Die Keys waren eine Zeit lang gültig und zwar solange bis der Betrug aufgeflogen ist...

Ich schnapp mir deine Kreditkarte bzw. deine Kreditkartenummer, kauf damit gültig Keys bei Händler, verkaufe sie weiter, nach 1-2 Wochen merks du das zu unrecht Geld abgehoben wurde, sags der Bank das die das Geld zurückbuchen sollen und erst ab da wird der gültig Key ungültig.

Jetz verstanden?

Flitzefisch (unregistriert) 28. Januar 2015 - 11:59 #

Auch das ist Ubisofts Risiko, nicht meins. Wenn Ubisoft als Händler einen Key akzeptiert, ist dieser Key akzeptiert und fertig. Wenn ihnen das zu Riskant ist, sollen Sie halt keine Kreditkarten akzeptieren oder grundsätzlich den Weiterverkauf der Keys verbieten oder die Keys erst an die Händler ausliefern nachdem sie das Geld bekommen haben oder was-weiß-ich.
Es ist jedenfalls nicht fair, das Risiko auf den Endkunden abzuwälzen — so wie das hier gemacht wird, ist der Endkunde verantwortlich dafür, zu prüfen, ob der Händler von dem er kauft, Ubisoft Geld bezahlt hat. Wie soll das gehen?

Zurück zu meinem Metzgerbeispiel: Ich kaufe mein Schnitzel am 3. Januar mit einem Gutschein der bis zum 5. Januar gültig ist — darf mir der Metzger dann am 6. Januar mein Schnitzel wieder wegnehmen?

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. Januar 2015 - 12:09 #

Du vergisst, dass Ubi von EA Geld bekommen hat. Der Betrug/Täuschung lag beim Dritthändler. Warum soll Ubi das unmittelbar weiterverfolgen?

Wie der Anwalt schon gesagt: das ist dein Risiko - wenn du über Dritt/Vierthändler/einer Limited mit Sitz in Hongkong handelst.

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 28. Januar 2015 - 12:13 #

Wenn du dem Händler deinen Wohnungsschlüssel gibst, kann er das natürlich machen...

euph 30 Pro-Gamer - P - 129971 - 28. Januar 2015 - 12:20 #

Gesetz dem Fall, er hat den Wohnungsschüssel und findet dich schlafend vor. Darf er das Schnitzel dann auch einfach so aus dir raus operieren, sofern du es schon gegessen hast? ;-)

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 28. Januar 2015 - 12:24 #

Ob er darf, weiß ich nicht... können kann er aber schon ;-)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 13:11 #

Er könnte auch einfach warten, bis es von selbst wieder raus kommt. Aber heute sind ja immer alle in Eile ...

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 28. Januar 2015 - 13:12 #

Aber ohne Schlüssel würde das auch nix nützen... und MEINEN Wohnungsschlüssel kriegt niemand :-)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 13:14 #

In Wohnungen *kann* man auch ohne Schlüssel rein :)

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 28. Januar 2015 - 13:19 #

Wer das versucht, macht sich von meinem Wohlwollen abhängig - und ich neige nicht zu Wohlwollen ;-)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 28. Januar 2015 - 13:23 #

Aber bei einem Türschild "Vorsicht! Bissige Katze!" würde ich mir das als Einbrecher nochmal überlegen ^^.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. Januar 2015 - 13:27 #

Seid ihr Mods eigentlich jetzt nach der Logik die Pferdefleisch-Lasagne-Zwischenhändler, also wenn ihr das Schreibrecht entzieht? :D

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 28. Januar 2015 - 13:31 #

Iiiihh. Ich hatte gerade Mittag ;).

Ich glaube das Key-Gedöns kann man nicht mit einer Hausordnung vergleichen.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 13:31 #

Mod-Mafia! :o

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 28. Januar 2015 - 13:43 #

*zwirbeltsichamimaginärenBärtchen* Isch doch nischt!

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35968 - 29. Januar 2015 - 20:42 #

Warte noch ein paar Jährchen, dann kommt das schon noch. :P

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 16:55 #

Zitat von dir: "Das hier ist die Kommentarsektion unter einer News, kein Forum."

Ab und an mal in den Spiegel schauen.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 13:13 #

Das geht ganz einfach, indem du prüfst, ob du einen offiziellen Händler oder einen inoffiziellen Reseller erwischt hast. Wenn du dich entscheidest, beim Reseller zu kaufen, weißt du automatisch, dass du ein Risiko eingehst (das sich bei einem guten Händler in Grenzen hält, da er dir problemlos das Geld zurückzahlen wird).

Dein Gutscheinbeispiel passt überhaupt nicht, da der Gutschein dennoch gültig war. Hier aber verlieren Produkte ihre Gültigkeit, weil nachträglich bekannt geworden ist, dass beim Kauf gegen Bedingungen verstoßen worden ist. Der Käufer hat damit gegen Vertragsbedingungen verstoßen, also wird der Zugang zum Produkt gesperrt. Das ist als würdest du beispielsweise bei einem MMO Hacks nutzen, was ebenfalls einen Verstoß gegen die Bedingungen bedeutet und die Sperrung zur Folge hat. Dass der Käufer das Produkt zwischenzeitlich an dich weiterverkauft hat, kann Ubisoft nicht wissen und es ist gut möglich, dass das nicht einmal zulässig ist.
Außerdem handelt es sich eben nicht um ein physisches Gut, wodurch die Rechtslage eine ganz andere ist.

Es ist mir ein Rätsel, wieso hier so unnachgiebig auf Ubisoft herumgetreten wird. Da gibt's einen Betrug und die Leute verlangen noch, dass die erschlichene Leistung weiterhin zur Verfügung gestellt wird? Was ist das für eine Weltsicht?

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 14:23 #

"Es ist mir ein Rätsel, wieso hier so unnachgiebig auf Ubisoft herumgetreten wird. Da gibt's einen Betrug und die Leute verlangen noch, dass die erschlichene Leistung weiterhin zur Verfügung gestellt wird? Was ist das für eine Weltsicht?"

Ja, völlig rätselhaft!

Manche von diesen komischen Kauzen hier im Forum fordern gar eine Begründung oder Beweise, die den Entzug und damit den schärfsten Eingriff in das Nutzungsverhältnis, rechtfertigen.

Sowas von daneben, nachdem Ubisoft doch Tage später einen Zweizeiler veröffentlicht hat, der keine Erklärungswünsche offen lässt.

Was wollen die Leute eigentlich?

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 28. Januar 2015 - 14:27 #

Ich glaube, die wundern sich einfach nur, wenn ein Publisher, dem man alle möglichen Rechte eingeräumt hat, die dann auch plötzlich wahrnimmt. ;-)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 14:27 #

Dass die Kommunikation nicht ideal war, steht auf einem ganz anderen Blatt, also lass das bitte, danke.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 28. Januar 2015 - 15:56 #

Bevor du wieder kurz vor'm ausflippen bist: Das hier ist die Kommentarsektion unter einer News, kein Forum. Und komische Kauze gibt es hier auch nicht.

Bitte wieder etwas beruhigen. Danke.

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 16:33 #

Du bist schon ein ganz eigener Charakter. Aber ich bin ja nicht so, daher der Hinweis: Es handelte sich um (deutlich erkennbaren) Sarkasmus.

Bitte beruhige du dich etwas und lass nicht immer gleich die Community-Mutter raushängen. Danke.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 16:36 #

Allerdings inhaltlich völlig unangebrachter Sarkasmus :p

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 16:37 #

HIIILLFFEEE Dreifaltigkeit. Larnak stänkert.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 28. Januar 2015 - 17:08 #

Hör endlich auf. Persönliche Angriffe machen es nur noch schlimmer. Noch ein unqualifizierter Spruch und du hast Pause.

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 17:37 #

Persönliche Angriffe? Dein eigenartiges Verständnis von Meinungsfreiheit haben wir an anderer Stelle bereits ausführlich diskutiert.

Missbrauche deine "Macht" und sperr mich und ich wende mich mit der Angelegenheit an die Betreiber.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 28. Januar 2015 - 17:59 #

Meinungsfreiheit auf einer "privaten" Webseite?Oo
http://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Hausverbot
http://www.heise.de/ct/artikel/Hausrecht-fuer-Forenbetreiber-290882.html
https://www.das.de/de/rechtsportal/internetrecht/rufschaedigung/meinungsfreiheit.aspx

"Was wir nicht haben möchten

Obwohl Diskutieren ausdrücklich erwünscht ist, ist der Kommentarbereich kein Platz, um persönliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr Nutzern auszutragen. Besonders Beleidigungen werden wir nicht dulden. Wir bitten dich daher zu beachten, dass es immer verschiedene Meinungen und Ansichten gibt. Es kann zwar durchaus vorkommen, dass jemand seine Meinung ändert, allerdings ist das nicht die Regel. Wenn dem nicht so ist, dann lasse dem anderen Nutzer seine Meinung und finde dich damit ab, denn das Ziel einer Diskussion ist es nicht, seine eigene Meinung dem Diskussionspartner aufzuzwingen."
http://www.gamersglobal.de/forum/70522/knigge-fuer-den-kommentarbereich

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 18:02 #

Thema verfehlt.

Ich rede nicht von dem Abwehr- und Gewährleistungsrecht gegenüber dem Staat aus Art. 5 GG, sondern der Grundlage einer Website mit Userbeteiligung.

Keine Ahnung, was die Links zur Rufschädigung sollen, aber du wirst dir dabei schon etwas gedacht haben.

PS: Und wenn du schon den Nachsatz bringst, dann wäre es doch schön, wenn du mir aufzeigst, wo ich denn besonders aufgefallen sein soll und jemandem seine Meinung nicht gegönnt hätte.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 28. Januar 2015 - 18:06 #

"HIIILLFFEEE Dreifaltigkeit. Larnak stänkert."

Mal abgesehen davon, daß mein Nick allein von der Schreibweise her mit dem nix zu tun hat. Was ist dann das bitte? Komm jetzt nicht mit der typischen "Ist-doch-Ironie/Sarkasmus"-Ausrede.

Ich habe dich bereits bei der Ubisoft-Key-News gebeten einen Gang runterzuschalten. Alles was von dir kommt sind wieder Aggressionen. Ich habe dich daraufhin ermahnt. Dann wurdest du persönlich. Zudem vermeide bitte in Zukunft Doppelpostings, dafür gibt es die Bearbeiten-Funktion. Ich werde auch nicht auf deinen zweiten Kommentar eingehen, weil er über das Ziel hinausschießt.

Daher zum letzten Mal im Guten, auch wenn du wegen Ubisoft angefressen bist, wir können dafür nichts: Beruhige dich und sprich anständig mit den Leuten hier.

kommentarabo 15 Kenner - 2841 - 28. Januar 2015 - 18:14 #

pbay kann nichts dafür, dass du sarkasmus nicht verstehst. generell missverstehst du so einiges, und reagierst dann aggressiv bis zur löschdrohung.

lass das lieber sven machen, oder noch besser (sorry sven ;)) john of gaunt. die ticken nicht andauernd so aus. mit "anständig" hat die show, die du hier veranstaltest, nichts zu tun, sondern mit humorlosigkeit und verbissenheit.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 28. Januar 2015 - 18:19 #

Es geht hier nicht um's "verstehen", sondern ob er angebracht ist oder nicht. Und hier war er es nicht.

kommentarabo 15 Kenner - 2841 - 28. Januar 2015 - 18:22 #

das soll pbay doch bitteschön selbst entscheiden können, mit welchen stilmitteln er arbeitet.

und ja, klar, du hast das natürlich alles gleich kapiert und dann nur so getan als wärst du zu.. naja.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 28. Januar 2015 - 18:27 #

Wenn er dabei sachlich bleibt, darf er das, ja. War er aber nicht. Und behalte bitte deine Unterstellungen für dich. Hobby-Pseudo-Psychologen sind mir ein graus.

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 18:32 #

"Hobby-Pseudo-Psychologen"? Sachlich?

floppi 24 Trolljäger - P - 52616 - 28. Januar 2015 - 19:00 #

kommentarabo sollte sich glücklich schätzen, zu diesem erlauchten Kreise darf ich mich auch zählen. ;)

kommentarabo 15 Kenner - 2841 - 28. Januar 2015 - 18:54 #

tja, ich kann nur auf der grundlage von dem urteilen, was du schreibst. und deine antwort oben:

"Bevor du wieder kurz vor'm ausflippen bist: Das hier ist die Kommentarsektion unter einer News, kein Forum. Und komische Kauze gibt es hier auch nicht.
Bitte wieder etwas beruhigen. Danke."

zeigt doch ziemlich eindeutig, dass du nicht so richtig hinter die aussage von pbays posting gestiegen bist, finde ich. allein aus dem satz mit den kauzen, was ja eindeutig eine selbstzuschreibung war, sowas wie eine beleidigung zu konstruieren.

aber mei, der geneigte leser hat sich seine meinung sicher schon selbst gebildet.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 28. Januar 2015 - 18:57 #

Du findest falsch. pbay ist streitsüchtig, das kannst in fast jedem seiner Kommentare hier und in der Ubisoft-Key-News nachverfolgen. Ich muß dir aber nicht erläutern, wie ich meinen Mod-Job zu machen habe.

Wenn er so weiter macht, dauert's nicht mehr lange bis zu Pause. Ich hab's ihm jetzt oft genug gesagt. Auch meine Geduld ist begrenzt.

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 18:14 #

Ausrede? Das ist eine Unterstellung deinerseits und ein falsche dazu! Im Grunde eine Frechheit, aber wenn du sie bringst, natürlich in Ordnung.

Mit Ubisoft habe ich nichts am Hut. Ein Spiel habe ich nicht verloren. Mich stört deren Geschäftsgebaren - dies tue ich kund und weiß Gott nicht mit der Häufigkeit eines Guapo oder Larnaks.

Nur vertrete ich eben eine Ansicht, die dir nicht passt (über dein "Ziel hinausschießt"). Damit wirst du leben müssen.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110364 - 28. Januar 2015 - 18:19 #

Du kannst deine Ansicht sachlich anbringen, das hast du aber weder in der Ubisoft-Key-News noch hier fertig gebracht. Sonst müßte ich nicht einschreiten.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. Januar 2015 - 18:31 #

Ganz ehrlich, ich respektiere Deine Meinung; in einigen Fällen aber nicht die pulsintensive Art Dich zu artikulieren. Ich beobachte in den Diskussion Nutzer/Mod, dass diese Unterscheidung vom User gelegentlich nicht realisiert wird. Von daher auch mein Rat, einfach mal durchatmen, die Moderation erfolgt nicht gegen Meinungen/Ansichten, sondern die Art und Weise der Meinungsäußerungen.

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 18:33 #

Bei deinem Steinwurf hats gerade ganz schön geklirrt.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. Januar 2015 - 18:40 #

[x] Fail

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 18:45 #

Auch wenn ich deine Meinungsäußerungen oft als sinnlos provozierend und inhaltlich haarsträubend empfinde, sei dir sicher: Wäre ich Mod, du dürftest posten, bis du umkippst - denn auch ich respektiere fremde Meinungen. Dein "Fail" sei dir verziehen.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 18:42 #

Das Problem ist nicht deine Meinung, das Problem ist die Art und Weise, wie du sie kommunizierst :)

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 18:49 #

Hahaha. Da kommt ja auch schon der zweite genannte Kandidat.

Sei selbstehrlich und selbstkritisch und du wirst sehen, auch deine Kommentare hielten den hohen Maßstäben, die du versuchst an mich anzulegen, nicht stand.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 28. Januar 2015 - 19:03 #

Du hast dich oben an meinen Beitrag gehängt, da ist es wohl kaum einen Lacher wert, wenn ich darauf weiterhin antworte. Wenn du mir zeigst, welche meiner Beiträge hier im Thread du in ähnlichem Tonfall verfasst empfindest wie deine eigenen, können wir darüber reden.

Selbst für den Fall, dass du recht hättest, wäre das ein Fehlverhalten meinerseits, das deins nicht rechtfertigt.

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 17:53 #

PS: Bist du hier eigentlich der einzige Moderator, die einzige Moderatorin? Wie kommt es, dass du wie ein Helikopter über dem Forum kreist und dir unpassende Meinungen unter der fadenscheinigen Begründung abwürgst, sie seien "beleidigend". Ich habe das in meiner nicht mehr ganz so kurzen Zeit auf GG bei bisher keinem anderen Mod in dieser Weise beobachtet und empfinde dein Einschreiten als Gift für eine offene Diskussion. Das du mit Ironie, Sarkasmus und Spitzen nicht umgehen kannst, ist ein persönlicher Charakterzug von dir, den - ich persönlich! - nicht wertvoll finde, um es einmal ganz milde auszudrücken. Ich finde es unpassend, dass das Ob der Teilnahme an der Diskussion von den Befindlichkeiten einzelner übersensibler Persönlichkeiten abhängt, die persönliche Rachefeldzüge gegen unliebsame Meinungen führen. Lass dir das in aller Deutlichkeit gesagt sein.

Mein Wunsch an Jörg: Die Entscheidung über Sperrungen von Usern sollte nicht der Herrlichkeit einzelner fortgeschrittener User überlassen werden. Hier droht offensichtlich Missbrauch, der das Kommentarklima vergiftet und die Meinungsvielfalt gefährdet!

kommentarabo 15 Kenner - 2841 - 28. Januar 2015 - 18:13 #

signed. nicht zu fassen, wenn man das so liest.

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78506 - 28. Januar 2015 - 19:00 #

Okay, hier ist jetzt langsam mal gut. Wenn ihr Probleme mit der Art der Moderation habt, wendet euch per PN an einen oder alle von uns, missbraucht dafür bitte nicht den Kommentarbereich, der soll sich um die News drehen. Wenn ihr meint ein Problem nicht mit uns lösen zu können steht es euch auch frei, euch an den Seitenbetreiber zu wenden.

Ich würde ansonsten darum bitten, dass wir alle uns wieder beruhigen und uns zivilisiert über das Video des Games-Anwalts unterhalten. Weitere Off-Topic-Kommentare in diesem Strang werden wir ab diesem Moment (19:00 Uhr) löschen. Vielen Dank!

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 28. Januar 2015 - 19:58 #

"Außerdem handelt es sich eben nicht um ein physisches Gut, wodurch die Rechtslage eine ganz andere ist."

Der BGH sieht das anders. Software ist eine Sache, da Software ohne Datenträger, etwa eine Festplatte, nicht funktioniert.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. Januar 2015 - 20:18 #

Der Kauf fand in Hongkong statt - die Regelungen aus D/EU greifen da nicht.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 28. Januar 2015 - 23:40 #

Was sagt denn das chinesische Gesetz zu dem Thema?

Wenn du so argumentierst ist alles was unser Anwalt da oben sagt ja irrelevant.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 29. Januar 2015 - 0:25 #

Nein, das sind 2 verschiedene Dinge: der RA erklärt Umstände, wann Ubi sperren kann. -- Du beziehst dich auf einen Handel an dem Ubi nicht beteiligt ist.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 29. Januar 2015 - 0:54 #

Also ist das mit Hong Kong irrelevant, da ich deutscher Kunde von Ubisoft bin und Ubisoft einen Sitz in Deutschland hat, entsprechend also deutsche Gesetze gelten.

Oder anders ausgedrückt, wo ich etwas kaufe spielt keine Rolle, immerhin wird das Produkt weltweit angeboten und ich darf kaufen wo ich will. Der Hersteller muss mir trotzdem die Funktionsfähigkeit gewähren. Entscheidend ist nur, dass das Produkt legal erworben bzw. verkauft wurde.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 29. Januar 2015 - 7:17 #

Eben nicht, sonst würden die keys nicht rechtmäßig gesperrt

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35968 - 29. Januar 2015 - 20:55 #

Weil du von rechtmäßig sprichst: Hat sowas eigentlich mal ein Gericht entschieden? Den letztlich entscheidet ein Gericht darüber, was rechtmäßig ist und was nicht.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 29. Januar 2015 - 21:21 #

Da müßte sich erst einmal eine Klägerin für ein Verfahren finden. 'Unser' RA hat immerhin eine Einlassung gegeben, eine Würdigung der Gegenansicht durch einen zugelassenen RA habe ich noch nicht zu Gesicht bekommen.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 29. Januar 2015 - 21:40 #

Falls du auf die Frage anspielst, ob Firmen einen Import von ausserhalb der EU verbieten können:
http://en.wikipedia.org/wiki/Lik_Sang#Closure
RIP Lik Sang :(

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 29. Januar 2015 - 9:23 #

Du bist nur Kunde von Ubisoft wenn du bei den kaufs, hier waren die meisten aber Kunden von G2A bzw. deren Reseller.
Zuständig für die Gewährleistung ist immer das Geschäft oder der Online-Händler, bei dem man das Produkt gekauft hat, nicht der Hersteller.

Sainte (unregistriert) 28. Januar 2015 - 13:15 #

Dein Beispiel passt einfach nicht.
Es geht hier um den Kauf von sagen wir Hehlerware. Da hast du dann auch das Risiko. Kauf ein gestohlenes Auto, werde erwischt und dann ist du als Käufer auch ein Problem. Das ist doch nicht von Ubisoft was neues.
Mein Beispiel wäre. "Wunder dich doch nicht, wenn du bei ebay ein neues Iphone für 150 kaufen kannst, welches zuvor vom Lastwagen gefallen ist, dass es etwas nicht stimmen kann"

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. Januar 2015 - 13:24 #

Doch, doch und bitte Apple sorg dafür das ich noch ein paar Tage weitertelefonieren kann, bevor ihr das Telefon sperrt.

Triton 19 Megatalent - P - 17161 - 28. Januar 2015 - 17:16 #

Du verkaufst jemanden eine PS4 und derjenige kauft sie mit Kreditkarte. Im Nachhinein wird festgestellt das sie gestohlen war und somit hast Du kein Geld und keine PS4 mehr. Der Käufer hat deine (da er sie nicht bezahlt hat ist sie ja noch dein Eigentum) PS4 aber weiterverkauft. Derjenige der sie jetzt gekauft hat ist somit nicht der (neue) Eigentümer, da die PS4 dir gehört.

Also hast Du das Recht dir dein Eigentum wiederzuholen. Aber wenn Du auf die PS4 verzichten kannst obwohl du kein Geld dafür bekommen hast, dann beschwere dich weiter über Ubisoft. Möchtest Du aber deine PS4 wieder haben, was dein Recht ist, dann höre auf Ubisoft die Schuld zu geben.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 29. Januar 2015 - 12:48 #

Dein Vergleich braucht schon einen Rollstuhl.

Nehmen wir mal den Vergleich mit Dauerkarten.

Person A gelangt durch einen Diebstahl/Betrug an die Dauerkarten fürs Schwimmbad.
Person A verkauft jetzt an Person B diese Dauerkarte.
Person B geht mit dieser Dauerkarte ein paar Tage immer ins Schwimmbad.
2 Wochen später wird bei der Kontrolle aber festgestellt das diese Karte nicht gültig ist.
Der Betreiber kann die Karte einkassieren und dich rauswerfen.
Und du hast keine Ansprüche auf Ersatz vom Betreiber, da muss du dich an den Verkäufer wenden.

Azzii (unregistriert) 28. Januar 2015 - 11:40 #

Das Ubisoft durch Betrug erworbene Keys löscht, verstehe ich und finde das nachvollziehbar.
Was allerdings gar nicht geht ist ihre Informationspolitik. Ich kann doch nicht einfach meinen Kunden ihre Spiele löschen, ohne irgendeine Benachrichtigung oder Angabe des Grundes. Das Tage später dann über irgendwelche Kanäle irgendwelche Erklärungen abgegeben werden ist auch kein Trost. Jeder Kunde gehört zeitnah per Mail über so ein Vorgang informiert, das gehört sich einfach für ein seriösen Dienst.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 28. Januar 2015 - 11:56 #

"Was allerdings gar nicht geht ist ihre Informationspolitik."

Da das ganze Automatisch abläuft, kann es schon einmal ein paar Tage dauern bis eine Stellungsnahme kommt, da intern noch geprüft wird was da abgelaufen ist.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 28. Januar 2015 - 12:58 #

Man kann ohne Probleme automatisierte Mails verschicken, sobald ein Spiel gelöscht wird. Da kann dann ja auch erstmal drinstehen "Wir prüfen den Vorgang". Aber komplett ohne Nachricht einfach etwas löschen, ist ein Unding.

pbay 18 Doppel-Voter - 9251 - 28. Januar 2015 - 12:23 #

Das kann ich so unterschreiben. Es ist ein absolutes Unding.

Es ist auch völlig egal, welche Art von Automatisierung dahinter steht.

Den Spielern ist ein Nutzungsrecht entzogen worden und diese Handlung ist zu begründen. Meines Erachtens mit angemessener Frist bevor es zum einseitigen Entzug kommt. Schon um mit der Begründung gegebenenfalls den Händler zu konfrontieren.

Aber wie schon in den News zum Thema werden sich auch hier wieder viele finden, die diese Gutsherrenart für die handelnden Megakonzerne drittrechtfertigen.

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 28. Januar 2015 - 12:37 #

Ja, die Informationspolitik in solchen Fällen ist schon extrem mies. Hatten dazu neulich im Forum auch ein Thema zu.

Bei EA, Steam und sogar GOG genau das selbe. Da wird einfach kommentarlos gelöscht und du erhälst keine Information darüber.
Bei entsprechend großen digitalen Bibliotheken merkst du eventuell vielleicht sogar erst Monate später, dass ein Spiel urplötzlich nicht mehr da ist obwohl du dir zu 100% sicher bist, dass du das Spiel mal hattest.

Hatte mal so einen Fall bei Origin (damals noch EA Download Manager), da hat mir EA das Spiel erst nach zwei Wochen entzogen gehabt... man stelle sich vor, ich hätte es bereits in der ersten Woche durchgehabt und dann entsprechend des normalen Rhythmus vielleicht erst Jahre später bei einem Replay gemerkt, dass es plötzlich weg ist... das geht einfach gar nicht. Wenn man da jemanden was entzieht, muss das auch mitgeteilt werden und das unverzüglich mit der Angabe von Gründen.

BriBraMuc 14 Komm-Experte - 2447 - 28. Januar 2015 - 14:31 #

Jup richtig. Ich wüsste z.B. garnicht ob mir ein Spiel aus Steam entzogen worden wäre. Hab 96 Games drinnen, davon 13 installiert, wenn da eins verschwindet merk ichs unter Umständen, wie Du gesagt hast, erst Monate oder Jahre später.

hazelnut (unregistriert) 28. Januar 2015 - 12:37 #

zur überschrift...JA...
die können/dürfen alles...steht so in den agbs...steam,ubi,origin.. etc

Cubi 17 Shapeshifter - 6163 - 28. Januar 2015 - 14:10 #

...die du sicher auch alle gelesen hast.

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 28. Januar 2015 - 14:13 #

AGBs können wirklich sehr interessant sein. Bei Sims 3 steht etwa drin, dass EA von mir erstellte Häuser weiterverkaufen kann, ohne mich am Gewinn zu beteiligen - immer vorausgesetzt natürlich, ich bin so blöd und melde mich an ;-)

BriBraMuc 14 Komm-Experte - 2447 - 28. Januar 2015 - 14:28 #

Vielen Dank für das Video. Eine Frage habe ich jedoch noch an Herrn Krasemann: Was ist das Brett links unten im Bild? Sieht nach ner Art Spiel oder ähnlichem aus. Bitte um Aufklärung! :D

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. Januar 2015 - 15:14 #

Carrom denke ich

stylopath 17 Shapeshifter - 6257 - 28. Januar 2015 - 15:03 #

Zum Glück hab ich eine Konsole, da hab ich diesen Stress nicht. XD

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 28. Januar 2015 - 15:08 #

Nur, wenn du ausschließlich Disc-Versionen kaufst. Bei digitalen Versionen gibt es auch Keys und somit das gleiche Problem.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36175 - 28. Januar 2015 - 17:58 #

Zumindest auf dem 3DS wird es Nintendo schwer fallen die Spiele wieder vom Gerät zu löschen. ;-)

Alanar 14 Komm-Experte - 1982 - 28. Januar 2015 - 19:59 #

Da wäre ich mir aber nicht so sicher...
http://www.nintendoworldreport.com/news/35830/nintendo-can-remotely-delete-illicitly-gained-eshop-content

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75006 - 28. Januar 2015 - 15:15 #

Kommt mit der nächsten Konsolengeneration, keine Sorge. :D

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30604 - 28. Januar 2015 - 16:30 #

Hat man das nicht letzte Generation auch schon gesagt ;)

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. Januar 2015 - 23:25 #

Wenn der wirtschaftliche Schaden für den Hersteller groß genug ist, wird das schon kommen, keine Sorge :)

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. Januar 2015 - 15:18 #

hat mit der Plattform nichts zu tun. Einfach direkt oder bei einem seriösem Haendler mit Sitz EU kaufen

Esketamin 16 Übertalent - 4577 - 19. Februar 2015 - 9:03 #

Naja, Dinge, die man im Konsolen-Online-Shop (oder wie auch immer man das nennen mag) kauft können genauso deaktiviert werden. Zugegeben, wenn man z.B bei Sony im PSN was kauft, dann wohl eher nicht wegen einer unrechtmäßigen Lizenz aber wenn die entscheiden, der Service ist rum, dann ist er es halt <.<

Fisch 15 Kenner - 2762 - 28. Januar 2015 - 15:09 #

Leider hinterläßt der Beitrag einige offene Fragen:

1. unterstellt man Ubisoft das Recht zur Löschung, gibt es nicht auch Rechte der (vermeintlichen) Kunden? Beispielsweise könnten sie ein Recht auf Mitteilung des Grundes haben und zwar unmittelbar und nicht irgendwann über eine verschwurbelte Pressemitteilung. Denn nur so haben sie ja auch etwas in der Hand, um sich mit dem Händler in Verbindung zu treten. Sonderlich aufwändig wäre so eine Kontaktaufnahme ja nicht, die Kunden sind bekannt, eine E-Mail-Adresse hinterlegt, automatisierbar ist das auch hervorragend, so daß nur die Formulierung eines Schreibens und eine Winzigkeit an Rechenleistung für den Zugriff auf die Datenbank und den Mailversand anfallen. Dafür sparen sie sich die Vielzahl von Anfragen beim Support, was da eigentlich passiert ist.

Auch wurde nicht betrachtet, ob da eventuell vertragliche Nebenpflichten greifen könnten, auch der "juristische Reservefallschirm" von Treu und Glauben könnte zum Einsatz kommen.

2. Prüfung der Lizenzkette

Das möchte ich sehen, daß der Händler bitte seine Verträge offenlegt; letztlich ist Ubisoft ja auch nur Lizenznehmer des Studios, müßte also - selbst im eigenen Shop - einen entsprechenden Nachweis offenlegen. Die werden einen Teufel tun. Und ohne Kontrahierungszwang hat der potentielle Lizenznehmer ja auch gar kein Druckmittel, um einen solchen Lizensierungsweg prüfen zu können. Theoretisch sicher richtig, in der Praxis undurchführbar - das wäre ja wie die juristisch korrekte Vorgehensweise beim Kauf von Frühstücksbrötchen: sind ja nur drei Verträge - die zeigen mir ohne Brötchen, wo der Zimmermann das Loch gelassen hat ...

lady8jane (unregistriert) 28. Januar 2015 - 21:01 #

Ubisoft ist nur Lizenznehmer des Studios? Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Ubisoft entwickelt zum größten Teil in-house, genau wie EA. Klar sitzen die Entwickler an verschiedenen Standorten, aber all diese Standorte sind Ubisoft, genau wie alle Niederlassungen von z.B. SAP auch SAP sind.

patt 19 Megatalent - 16690 - 28. Januar 2015 - 21:23 #

Ubisoft=Entwickler / Ea=Lizenznehmer (die bekommen die Keys nicht geschenkt die müssen das Bezahlen).

Name (unregistriert) 29. Januar 2015 - 15:35 #

Recht und unrecht sind erst einmal nicht wichtig. Für mich als Kunden ist es wichtig den Titel spielen zu können. Kundenbindung ist UBI/EA noch nie wichtig gewesen. Den schwarzen Peter schieben die beiden Konzerne gerne schnell dem Kunden unter.
Beim nächsten Titel wo UBI oder EA draufsteht überleg ich mir dreimal ob ich zuschlage. Kaufe schon seit Jahren sämtliche Steamtitel in Keystores. Hab nicht das Gefühl das Valve großartig Verluste dadurch macht. Im Gegenteil ich kaufe ja weiter indirekt bei denen und generiere Umsatz.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 29. Januar 2015 - 15:39 #

Valve bekommt nur Geld wenn du im Steamstore kaufst.

floppi 24 Trolljäger - P - 52616 - 29. Januar 2015 - 17:02 #

Das glaube ich nicht, gibts dazu eine Quelle?

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 29. Januar 2015 - 17:14 #

Das glaube ich einfach für dich mit. ;)
"It’s free: There’s no charge for bandwidth, updating, or activation of copies at retail or from third-party digital distributors."
http://www.steampowered.com/steamworks/index.php

floppi 24 Trolljäger - P - 52616 - 29. Januar 2015 - 17:53 #

Tatsache, hätte ich nun wirklich nicht erwartet.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 29. Januar 2015 - 15:41 #

Für dich als Kunden ist das gar kein Problem, da du das Geld vom Händler zurück bekommst und dir schnell einen anderen Key davon kaufen kannst.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 29. Januar 2015 - 16:53 #

... solltest.

Auch wenn aktuell scheinbar recht kulant gehandelt wird: es gibt Unterschiede beim Handelsplatz:

- bei einem Händler in D/EU gelten uns bekannte Regeln/Gesetze
- bei einer Limited in Hongkong, Indien oder Timbuktu nicht. Bei größeren Regressansprüchen ist es nicht unwahrscheinlich das die Bude (es reichen ja wenige GBP/USD als Gründungskapital) dicht macht

Larnak 22 Motivator - 37541 - 29. Januar 2015 - 20:13 #

Klar, aber da kann man sich ja vorher informieren, was für einen Händler man erwischt hat. G2A ist was das angeht offenbar grundsätzlich sehr hilfsbereit, nach allem was ich weiß.

Dennis Kemna 16 Übertalent - 4121 - 3. Februar 2015 - 14:26 #

Gerade erst dazu gekommen es anzusehen. Danke für die Infos, es war wie immer sehr informativ!