Der Europäische Gerichtshof musste sich mit der Frage beschäftigen, ob das Einbinden eines fremden YouTube-Videos in die eigene Webseite per Framing zulässig ist. Zumindest das Urheberrecht macht hier hinsichtlich des Punktes "Öffentliche Wiedergabe" keine Probleme. Allerdings ist der Beschluss entgegen der Aussagen vieler Presseberichte kein Freibrief, fremde Videos einfach so in die eigene Website einzubauen.
Rechtsanwalt Henry Krasemann, der Games-Anwalt bei GamersGlobal, erklärt das Urteil und stellt die offen gebliebenen Fragen kurz heraus. Für weitere Antworten muss zwar unter anderem das zugrundeliegende Verfahren beim BGH abgewartet werden aber immerhin reicht es für eine leichte Entwarnung.
Ja nun, wenn sonst keiner will bedanke ich mich hiermit für diesen informativen Beitrag.
Ich muss nicht immer eine Danksagung schreiben, dafür gibt es Kudos.
Wie unpersönlich.
Ein Click sagt mehr als tausend Worte! ;)
Dann müsst Ihr beide hier noch mal ran ->
http://www.gamersglobal.de/news/92499/wochenend-lesetipps-kw44-toni-schwaiger-apple-horror#comment-1283678
Da wird eindeutig zuviel gepostet statt dem Kudos-Knopf gedrückt. Das kann ja hier nicht für mich als einziger gelten. ;)
Danke für die Infos Herr Gamesanwalt
Ich denke immer noch über die Frage nach...gleich mal an die Gerichte weiterleiten. Die arbeiten ja so schnell.
Das war hilfreich, danke :-)