Games-Anwalt: EuGH zur Einbindung von YouTube-Videos
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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28. Oktober 2014 - 11:34 — vor 9 Jahren zuletzt aktualisiert
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Der Europäische Gerichtshof musste sich mit der Frage beschäftigen, ob das Einbinden eines fremden YouTube-Videos in die eigene Webseite per Framing zulässig ist. Zumindest das Urheberrecht macht hier hinsichtlich des Punktes "Öffentliche Wiedergabe" keine Probleme. Allerdings ist der Beschluss entgegen der Aussagen vieler Presseberichte kein Freibrief, fremde Videos einfach so in die eigene Website einzubauen.

Rechtsanwalt Henry Krasemann, der Games-Anwalt bei GamersGlobal, erklärt das Urteil und stellt die offen gebliebenen Fragen kurz heraus. Für weitere Antworten muss zwar unter anderem das zugrundeliegende Verfahren beim BGH abgewartet werden aber immerhin reicht es für eine leichte Entwarnung.

Video:

Cat Toaster (unregistriert) 28. Oktober 2014 - 18:29 #

Ja nun, wenn sonst keiner will bedanke ich mich hiermit für diesen informativen Beitrag.

Triton 19 Megatalent - P - 17163 - 28. Oktober 2014 - 18:58 #

Ich muss nicht immer eine Danksagung schreiben, dafür gibt es Kudos.

Cat Toaster (unregistriert) 29. Oktober 2014 - 8:07 #

Wie unpersönlich.

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266755 - 29. Oktober 2014 - 21:37 #

Ein Click sagt mehr als tausend Worte! ;)

Cat Toaster (unregistriert) 31. Oktober 2014 - 20:21 #

Dann müsst Ihr beide hier noch mal ran ->

http://www.gamersglobal.de/news/92499/wochenend-lesetipps-kw44-toni-schwaiger-apple-horror#comment-1283678

Da wird eindeutig zuviel gepostet statt dem Kudos-Knopf gedrückt. Das kann ja hier nicht für mich als einziger gelten. ;)

ganga 20 Gold-Gamer - 22831 - 28. Oktober 2014 - 18:52 #

Danke für die Infos Herr Gamesanwalt

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 28. Oktober 2014 - 19:02 #

Ich denke immer noch über die Frage nach...gleich mal an die Gerichte weiterleiten. Die arbeiten ja so schnell.

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 29. Oktober 2014 - 13:39 #

Das war hilfreich, danke :-)