Lindsay Lohan, Manuel Noriega und Oliver Kahn haben etwas gemeinsam: Alle drei haben sich irgendwann in Videospielen entdeckt und waren damit nicht einverstanden.
Rechtsanwalt Henry Krasemann, der Games-Anwalt bei GamersGlobal.de, berichtet in der heutigen Folge über die Fälle und erklärt die Rechtslage: Darf man Prominente einfach so in ein Spiel einbauen, ohne deren Erlaubnis? Muss sich eine "Person öffentlichen Interesses" alles gefallen lassen?
Eine Rolle spielen in der heutigen Folge auch die potentiellen Eigentore des ehemaligen "Titanen".
Sehr schöner Beitrag.
edit: Besonders der Hintergrund... hatte ich vergessen zu erwähnen ;-)
Interessanter Beitrag. Aber muß man die (Urteils-)Quellen ausgerechnet über http://www.buskeismus.de verlinken? Der Seitenbetreiber scheint sie ja nicht mehr alle zu haben, mit Verlaub; meine Privatmeinung. Richter sind bei ihm nur "Zensoren" und dergleichen. Zitat von der "Presseerklärung" auf der ersten Seite:
"Wird es nicht Zeit, die Hamburger Pressekammer aufzulösen, schlimmstenfalls neu zu besetzen, weil die Richterinnen und Richter dieser Kammer bewusst und wissentlich Kriminelle im eigenen höchst privaten richterlichen Interesse begünstigen?"
Herr (Kollege) Krasemann, das muß man in dieser Unsachlichkeit nicht unterstützen, oder?
Lieber Kollege,
Danke für den Hinweis. Ich war über dejure.org darauf gekommen und habe mir die Seite nicht weiter angesehen. Jetzt habe ich den Link hier auf die Übersichtsseite von dejure.org geändert. Da kann sich jeder selber seinen Lieblingslink raussuchen ;-)
...alles klar; dachte ich mir schon ;)
Ohne mir jetzt weiter die Seite anzusehen, die Meinung hat schon seine Gründe. Die Hamburger Pressekammer ist berüchtigt als der größte Gegner der freien Presse in Deutschland. Wenn irgendwer eine unliebsame Meinung/Tatsachenbehauptung unterdrücken will, dann geht er immer nach Hamburg, weil er da fast immer in erster Instanz Recht bekommt und erst die höhren Instanzen das Urteil kassieren (was Recht bekommen für die Gegenseite entsprechend teuer macht). Das man da die Auflösung der Hamburger Pressekammer fordert ist mehr als verständlich.
Siehe zB http://www.stefan-niggemeier.de/blog/8071/bgh-erklaert-markwort-die-pressefreiheit/
Noch ein aktuelles Beispiel:
https://www.taz.de/Deutsche-Journalisten-und-Think-Tanks/!143273/
Ein paar Journalisten stören sich daran, dass offengelegt wurde, dass sie in pro-amerikanischen Lobbygruppen aktiv sind (deren Meinung sie dann auch zufällig in ihren Zeitungen vertreten) und verklagen darauf das ZDF den Beitrag zu löschen (ua, weil gesagt wird, sie seinen "Mitglieder", sind aber "Participants"). Und wer veranlasst die Löschung? Selbstverständlich ein Gericht in Hamburg.
Ich bin grade ein bisschen Verwirrt. "Spiele sind Kunst" und "Kunstfreiheit" habe ich in dem Video immer wieder gehört, nun war aber in einem anderen Video, am Anfang des Jahres, zu hören "Spiele sind keine Kunst" darum auch immer die zensierten deutschen Versionen, ging da um irgendwelche Hakenkreuze.
Ich glaube es hieß in Filmen wäre das in Ortung, weil das ist ja Kunst und Spiele sind keine Kunst sonder Unterhaltung (bin mir nicht mehr ganz sicher).
Bin ich froh, das ich Programmierer bin und kein Jurist, über was die sich alles Gedanken machen müssen...und wo ist die Heizung? im Sommerurlaub?
Spiele sind seit 2008 "offiziell" Kunst in Deutschland. Nur haben das noch nicht alle mitbekommen und die Spielefirmen haben halt keinen Bock Zeit und Geld in eine Klage bzw. ein Gerichtsverfahren zu stecken, bloß um Hakenkreuze auch in Spielen bringen zu können. Theoretisch dürfen sie aber Hakenkreuze zeigen. Nur gibt es halt bisher keinen Präzedenzfall.
Übrigens, meine Meinung, wenn Spiele keine Kunst ist, was dann? In Spielen kommen immer mehrere Kunstformen auf einmal zum Tragen: Musik, Bilder, Literatur, Film - oft alles zusammen.
Generell ist die Verwendung Verfassungsfeindlicher Symbolik verboten, es gibt aber Ausnahmen für Kunst, Dokumentation, etc. aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (darf nicht verherrlicht werden, etc). Bei Filme ist die Rechtslage geklärt, bei Spielen nicht, da sie erst seit kurzem als Kulturgut anerkannt sind. Ein Betroffener (und damit meine ich Publisher/Entwickler) müsste dafür ein Verfahren anstrengen, was aber wohl keiner tut da sowas lange dauern könnte und kostspielig ist - da geht man lieber auf Nummer sicher und bringt einen veränderte Version auf den deutschen Markt, der zudem ein enorm wichtiger ist. Kommt übrigens auch so in der entsprechenden Ausgabe des Games Anwalt vor.
Hm... irgendwie weiß ich mit dieser Folge nicht so wirklich was anzufangen.
Sie wurde jetzt vermutlich wegen der Noriega Debatte gemacht... aber am Ende geht es doch nur um Oliver Kahn und einem Spiel was jetzt über 12 Jahre alt ist?
Ich weiß nicht... wäre diese Folge nicht besser gewesen, wenn es im Falle Lohan und Noriega denn wirklich mal ein Ergebnis gegeben hätte um das ggf. aus dem deutschen Recht zu betrachten?
Außerdem ist mir jetzt nicht ganz klar geworden, was der Fall Oliver Kahn jetzt direkt mit den beiden anderen zu tun hat?
Kurze Recherchen haben ergeben, dass sich EA damals auch auf die FIFA Lizenz und die Lizenz durch die FIFPro berufen hat... wo entsprechend die Spieler auch namentlich hinterlegt sind... auch wohl entsprechend ihr Aussehen von Spielerbildern etc..
Aber wäre das dann nicht auch ein anderer Fall als bei Lohan und Noriega? Die ja eben nur so ähnlich bzw. nachempfunden in einem Spiel verwendet werden?
Bei Kahn hat man einen zumindest ähnlichen Fall der in Deutschland verhandelt wurde, US-Recht ist an vielen Stelle anders und kann gut sein dass Henry sich da nicht so gut auskennt. Es würde auch keinen Sinn ergeben das aus deutscher Rechtssicht zu behandeln, da es in der USA verhandelt wir damit deutsches Recht keine Rolle spielt.
Das ist richtig. Ich maße mir nicht an das US-Recht tiefergehend zu kennen und deshalb muss ich da leider an der Oberfläche bleiben. Erst recht, da gerade der Fall bzgl. Herrn Noriega ganz unterschiedliche Fragen aufwirft (schon allein, welches Recht hier überhaupt anwendbar ist).
Dass ich den Kahn-Fall herangezogen habe liegt schlicht daran, dass es bisher wenig dazu gab (2008 noch den Fall bei LG Frankfurt) und ich damit die Aussage treffen wollte, dass eben in der Regel die Prominenten ein Recht auch in Deutschland haben über die werbliche Verwendung ihres Namens bzw. Aussehens zu entscheiden. Eine Ausnahme kann eben bestehen, wenn es sich um Satire / Parodie handelt (siehe Sixt-Verfahren). Würde man bzgl. Frau Lohan in Deutschland verhandeln würde man zunächst schauen, ob die angesprochenen Verkehrskreise (hier also die GTA V-Spieler) überwiegend davon ausgehen würden, dass es sich tatsächlich um Frau Lohan handelt. Und dann würde man untersuchen müssen, ob es sich nicht um eine Satire handelt. Im Endeffekt erfolgt eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht von Frau Lohan und der (Kunst-) Freiheit des Spieleherstellers. In den USA gilt jedoch das Right of Publicity, was wohl Frau Lohan mehr Möglichkeiten eine stärkere Position einräumen würde, insbesondere wenn nur eine Ähnlichkeit im Spiel zu ihrer Person besteht.
Cool, wie so ab 3:24 die Grüne Hülle mit dem Hintergrund verschmilzt und deshalb verschwindet. :D
Er ist eine Hexe ähh ein Anwalt! Verbrennt ihn!!!
Ist eben ein altes Spiel, da wird die Verpackung schonmal durchsichtig (habe noch eine alte Infocom-Sammelbox, da muss man schon sehr genau noch hingucken, um sie zu erkennen ;-)).
Na ja, wie aussagekräftig am Ende das Kahn-Urteil ist, sei mal dahingestellt. Das Urteil stammt von der berüchtigten Zivilkammer 24 des LG Hamburgs zur Wirkungszeit von Andreas Buske. Die Kammer und der Richter sind bekannt für meinungsfreiheits- und pressefeindliche Urteile, die oft vollkommen unrealistisch waren und zuhauf von übergeordneten Gerichten kassiert wurden. Jahrelang war das LG Hamburg daher die Anlaufstelle für Leute, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten veletzt sahen.
Wie war das im Mittelteil?
Eier, wir brauchen Eier! :)