Games-Anwalt: Wer war's? Internetportale und die Anonymität
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

Bild von henrykrasemann
henrykrasemann 4943 EXP - 16 Übertalent,R5
Alter Haudegen: Ist seit mindestens 5 Jahren bei GG.de registriertAlter Haudegen: Ist seit mindestens 3 Jahren bei GG.de registriertLoyalist: Ist seit mindestens einem Jahr bei GG.de dabeiStar: Hat 1000 Kudos für eigene News/Artikel erhaltenTop-News-Veteran: Hat mindestens 50 Top-News geschriebenVorbild: Hat mindestens 100 Kudos erhaltenVielschreiber-Azubi: Hat mindestens 50 veröffentlichte News geschriebenTop-News-Schreiber: Hat mindestens 5 Top-News geschrieben

4. Juli 2014 - 8:47 — vor 9 Jahren zuletzt aktualisiert
Dieser Inhalt wäre ohne die Premium-User nicht finanzierbar. Doch wir brauchen dringend mehr Unterstützer: Hilf auch du mit!

Der Bundesgerichtshof hat am 1. Juli 2014 entschieden, dass Internetportale nicht Auskunft über ihre Nutzer geben müssen. Diese dürfen also danach zunächst anonym bleiben, selbst wenn sie Unwahrheiten oder Beleidigungen verbreiten. Im konkreten Fall ging es um einen Arzt, der aufgrund rufschädigender Behauptungen gegen einen User einer Internetseite vorgehen wollte und die Herausgabe dessen Daten vom Portal verlangte.

Obwohl, vollständige Anonymität gibt es auch nicht in der Welt des Bundesgerichtshofs. Der Games-Anwalt von GamersGlobal.de, Rechtsanwalt Henry Krasemann, erläutert das Urteil (Az.: VI ZR 345/13) und seine Hintergründe.

Video:

Valeo 15 Kenner - 3468 - 4. Juli 2014 - 9:18 #

Wie verhält es sich denn mit rufschädigenden Kommentaren/Bewertungen auf Verkaufsplattformen wie Amazon.de?

Thomas_de_Ville 14 Komm-Experte - 2233 - 4. Juli 2014 - 11:23 #

Zu diesen Thema läuft soweit ich weiß gerade ein Verfahren:

-Käufer mit dem Produkt unzufrieden(Montageanleitung) und gibt eine negative Bewertung auf der Verkaufsplattporm ab.
-Verkäufer ziemlich angeXXXX geht den Käufer ziemlich an(Beleidigung??? kann mich nicht genau daran Erinnern was es war(sorry)).
-Käufer beschwert sich bei der Verkaufsplattform uber den Verkäufer.
-Verkaufsplattform sperrt den Verkäufer für eine bestimmten Zeitraum.
-Verkäufer verklagt den Käufer auf c.a. 70000€ Schadensersatz-
-Ende noch offen.

Bin mal gespannt wie das Verfahren endet, sollte der Verkäufer damit durchkommen werden viele Leute zu eingeschüchtert sein um eine negative
Bewertung abzugeben.

Valeo 15 Kenner - 3468 - 4. Juli 2014 - 12:47 #

GENAU auf diesen Fall habe ich angespielt - finde das sehr spannend. Wir haben selbst eine Verkaufsplattform bei Amazon und kämpfen immer wieder mit solchen Fällen, wo sich Kunden stark ungerechtfertigt beschweren (vor allem, weil nicht gelesen wird, was wir in die Beschreibung schreiben) und wir dadurch immer wieder negative Bewertungen einfangen, die sich direkt überproportional auf unsere Absatzzahlen niederschlagen. Kunden ist gar nicht bewusst, dass sie damit den Händlern die Existenz nehmen und nicht den Herstellern.

Thomas_de_Ville 14 Komm-Experte - 2233 - 4. Juli 2014 - 11:28 #

Danke Für das Video ;)

Graschwar 14 Komm-Experte - 1938 - 4. Juli 2014 - 15:00 #

Super erklärt! Hilft mir auch sehr bei meiner derzeitigen Prüfungsvorbereitung ;)Danke dafür!

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 4. Juli 2014 - 16:44 #

Ich schließe mich an... obwohl ich nicht geprüft werde ;-)

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62062 - 4. Juli 2014 - 17:42 #

Werden wir alle nicht täglich geprüft? :)

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 4. Juli 2014 - 20:07 #

Du redest jetzt vom Aufstehen, oder?

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62062 - 4. Juli 2014 - 22:29 #

Du weisst bescheid. Zum Glück ist jetzt ja Wochenende. ;)

lolaldanee 14 Komm-Experte - 1949 - 4. Juli 2014 - 17:53 #

Einen Toast auf den Gamesanwalt! *Glas heb*