Google: Online-Antrag zur Löschung aus Suchergebnissen

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30. Mai 2014 - 12:31
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Suchmaschinenbetreiber wie Google oder Yahoo können unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet sein, Links zu personenbezogenen Daten eines Betroffenen aus den Ergebnissen ihrer Suchmaschine zu entfernen – so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor etwas mehr als zwei Wochen. Weitere Hintergründe zu der EuGH-Entscheidung sowie mögliche Auswirkungen erläutert euch der Rechtsanwalt Henry Krasemann in seiner aktuellen Folge unserer exklusiven Games-Anwalt-Serie.

Vor wenigen Stunden setzte Google die Theorie in die Praxis um: Ab sofort steht allen Europäern ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem die Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht beantragt werden kann. Auf der entsprechenden Seite weist der US-Konzern unter anderem daraufhin hin, dass jeder einzelne Antrag eine eigene Prüfung durchläuft:

[Wir werden] jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

Neben Daten wie dem Land, dem Namen und der E-Mail-Adresse wird für den Antrag die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises benötigt. In den entsprechenden Formularfeldern müssen zudem die zu entfernenden URLs sowie eventuelle Begründungen eingetragen werden. Einen zeitlichen Rahmen für den Ablauf eines (erfolgreichen) Löschvorgangs werden derzeit nicht genannt.

Inzwischen hätten Google „tausende Anfragen“ erreicht, so ein von Spiegel Online zitierter Insider. Zudem müsse der Konzern – dessen Suchmaschine weltweit die mit Abstand am meisten genutzte ist – zukünftig die schwierige Entscheidung zwischen dem „Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden“ und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit treffen.

floppi 24 Trolljäger - P - 52634 - 30. Mai 2014 - 12:43 #

Puh, das ist ein ganz schöner Rattenschwanz an Arbeit der da mit Recherchearbeiten mit dranhängt.

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 30. Mai 2014 - 12:55 #

Klar, eine Kopie des Personalausweises an Google schicken...

Bad Wolf 23 Langzeituser - 40856 - 30. Mai 2014 - 12:57 #

Wie willst Du denn sonst die Identität und Rechtmäßigkeit verifizieren?

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 30. Mai 2014 - 13:27 #

Klar muss das verifiziert werden und wahrscheinlich ist das auch die einzige Möglichkeit. Aber persönlich würde ich einen Teufel tun bzw. müßte schon extreme Grunde haben, um Google damit zu "versorgen"...

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 1. Juni 2014 - 18:29 #

Brauchst du ja auch nicht. Je weniger das tun, desto besser. Ich finde es nämlich eine Frechheit, dass Google Suchergebnisse zensieren muss.

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 1. Juni 2014 - 19:04 #

Google freut sich doch, denen tut das entfernen doch nicht weh. Aber an die Ausweisdaten wären sie sonst wohl nicht gekommen ;)

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 30. Mai 2014 - 13:24 #

Verdammt.. und ich dachte ich könnte GamersGlobal vor Google-Lemmingen schützen *g*

leibwaechter 07 Dual-Talent - 137 - 30. Mai 2014 - 13:15 #

Könnte in Deutschland weiter lustig werden, da Personalausweise nicht kopiert und eingescannt werden dürfen.
Siehe hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Personalausweise-duerfen-nicht-eingescannt-und-gespeichert-werden-2057808.html

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 1. Juni 2014 - 18:32 #

Das ist aber nur das Urteil eines kleinen Verwaltungsgerichtes gewesen. Selbst im Artikel steht, dass es etliche Ausnahmeregelungen gibt, wo das Kopieren des Ausweises dann doch wieder erlaubt ist ...

FPS-Player (unregistriert) 30. Mai 2014 - 14:34 #

In zumindest einem bestimmten Fall finde ich das äußert schade. Ich kenne da einen (wegen Internet-Betruges verurteilten und auch leidlich bekannten) Vollhonk, der sich nun mit Freude darauf stürzen wird, seine Untaten im Netz löschen zu lassen. Wobei das scheinbar auch vorher niemanden interessiert hat - er bekommt weiter den Hintern gezuckert und zeckt sich an alle möglichen Leute (auch 'Promis') ran und laviert sich aus allem irgendwie raus...

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 30. Mai 2014 - 16:53 #

Naja, er kann es ja nicht "im Netz" löschen. Er kann Suchergebnisse, die Links zu bestimmten schützenswerten Daten enthalten, aus der Google-Suche entfernen lassen. Die Berichte über die "Untaten" dürften davon nicht berührt werden.

Außerdem kann man praktisch nichts im Netz löschen. Nur weil es in den Suchergebnissen einer Suchmaschine nicht mehr auftaucht ist es nicht gelöscht. Wenn etwas einmal ins Internet gelangt ist wird man große Probleme bekommen, etwas komplett zu entfernen.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 1. Juni 2014 - 18:35 #

Genau dieser Punkt stört mich. Scheinbar ist die Information selbst juristisch nicht anfechtbar und damit nicht löschbar. Aber die Suchmaschine, die eine solche legale(!) Information findet, die ist manipulierbar. Persönlich empfinde ich das als Schweinerei und Zensur.

FPS-Player (unregistriert) 2. Juni 2014 - 16:10 #

Das ist schon klar. Aber da gefühlte 99% aller Leute Google nutzen, sind diese wichtigen Infos schon mal nicht mehr so ohne weiteres gleich auf der ersten Seite sichtbar. Bedeutet: nicht existent, da Google schließlich Gott ist ;)

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266649 - 30. Mai 2014 - 17:06 #

Ach, so schwierig ist die Entscheidung gar nicht. Ich finde eher die zusätzliche Datenerhebung durch Google problematisch, die für den Löschprozess notwendig sein sollen.

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 30. Mai 2014 - 17:19 #

Erinnert mich ein bisschen an Anhang VI in Marc Uwe Klings Känguru Offenbarung...

Cubi 17 Shapeshifter - 6163 - 30. Mai 2014 - 17:11 #

Müsste genau genommen jetzt nicht jede Suchmaschine (und sei sie noch so klein) eine derartige Möglichkeit bieten? Ich bezweifele stark, dass das passieren wird.

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 30. Mai 2014 - 18:11 #

Ja, das Urteil bezieht sich soweit ich weiß allgemein auf Suchmaschinen. Google sind nur die Ersten, die dies umsetzen.

Ich gehe davon aus dass insbesondere kleinere Suchmaschinenbetreiber erstmal abwarten werden, bis irgendwer an sie herantritt und Daten gelöscht bekommen will.