Games-Anwalt: Der EuGH, Google und die bösen Links
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16. Mai 2014 - 17:44 — vor 9 Jahren zuletzt aktualisiert
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Am 13. Mai 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-131/12), dass Google dazu verpflichtet sein kann, Links zu personenbezogenen Daten eines Betroffenen zu entfernen. Dies kann auch für Spieler interessant sein, wenn man später unliebsame Einträge über einen in Foren, Blogs etc. wieder entfernen lassen möchte.

Ein Spanier war dagegen vorgegangen, dass Google bei der Suche nach seinem Namen auch auf alte Tageszeitungsausschnitte verlinkte. Diese enthielten eine Anzeige auf die Versteigerung eines Grundstücks aufgrund einer Pfändung in Verbindung mit seinem Namen.

Google ist nach dem Urteil nun neben dem Webseitenbetreiber für die verarbeiteten Daten selber datenschutzrechtlich verantwortlich und unterliegt europäischem Datenschutzrecht. Deshalb haben Betroffene auch das Recht, dass ihre Daten aus der Google-Liste entfernt werden, sofern die Abwägung nicht zu einem anderen Ergebnis kommt (etwa bei Personen öffentlichen Interesses). Dies ist unabhängig davon, ob der entsprechende Eintrag auf einer indexierten Webseite mal rechtmäßig war oder sogar noch ist.

Rechtsanwalt Henry Krasemann, der Games-Anwalt von GamersGlobal.de, erklärt euch das Urteil und seine Auswirkungen im folgenden Video.

Video:

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 16. Mai 2014 - 17:53 #

Ich finde, dass das EuGH hier zu kurz gedacht hat. Sinn einer Suchmaschine ist es, die Inhalte des Internets auffindbar zu machen, welche Inhalte das sind ist völlig irrelevant. Hier wird einmal mehr der Bote bestraft und nicht der Urheber. Wenn etwas gegen Recht verstößt, dann muss die Quelle gelöscht werden aber doch nicht der Eintrag in der Suchmaschine, der verschwindet ja von selbst, wenn die Quelle nicht mehr da ist. Wenn etwas nicht in der Suchmaschine auftaucht obwohl die Quelle noch existiert, dann riecht das stark nach Zensurversuch von unliebsamen Inhalten, die man sonst nicht los wird.

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 16. Mai 2014 - 18:19 #

Danke fuer die interessante Diskussion dieses Sachverhaltes. Ich hatte erst neulich darueber nachgedacht, ob es ueberhaupt schon gesetzliche Regelungen dazu gibt. Gut zu wissen, dass man sich an Google selbst wenden kann, um ggf. bestimmte Inhalte zu entfernen. - Auch wenn man sich, denke ich mal, danach trotzdem noch an die Originalquellen wenden sollte, denn sonst taucht die unerwuenschte Info frueher oder spaeter garantiert wieder auf Google auf. :)

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 16. Mai 2014 - 18:46 #

Grundsätzlich ja, aber es gibt eben auch "verlassene Links", um die sich niemand mehr kümmert, bei denen unklar ist, wer der eventuelle Rechtsnachfolger ist etc. Ich finde die Möglichkeit, sich direkt an Google zu wenden, sehr beruhigend ;-)

Nagrach 14 Komm-Experte - 2677 - 17. Mai 2014 - 10:38 #

Sind die bösen nicht eher Rechts?

Sry ging nicht anders^^

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 17. Mai 2014 - 11:03 #

Nö, es gibt auch böse Links.

Stromsky 16 Übertalent - 4950 - 17. Mai 2014 - 17:18 #

Ich finde zu weit links genauso schlimm wie zu weit rechts.

Sp00kyFox (unregistriert) 18. Mai 2014 - 22:22 #

sagen der verfassungsschutz und rechtskonservative poltiker auch nur allzu gerne. unter anderem deswegen gabs erst das ganze debakel mit den nsu- aka döner-morden.

kommentarabo 15 Kenner - 2841 - 19. Mai 2014 - 19:31 #

bitte, was?

Darth Spengler 18 Doppel-Voter - 9372 - 18. Mai 2014 - 11:41 #

Böse ist der, der böses tut.

Xeroxan 16 Übertalent - 4197 - 25. Mai 2014 - 16:17 #

Immer wieder spaßig und interessant