Games-Anwalt: Verkauf billiger Steam-Keys
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henrykrasemann 4943 EXP - 16 Übertalent,R5
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29. April 2014 - 10:38 — vor 9 Jahren zuletzt aktualisiert
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Wer auf dem PC spielt und Steam nutzt (und wer bitteschön spielt auf dem PC und nutzt niemals Steam?), der findet recht schnell Webseiten, die Keys beziehungsweise Produktschlüssel anbieten, und zwar oft selbst zu aktuellen Spielen deutlich billiger anbieten als Steam selbst oder der eigentliche Hersteller. Dies war auch einer Firma aufgefallen, die Computerspiele vertreibt und vermarktet. Daher ist sie gegen einen dieser sogenannten "Keyseller" vorgegangen. Das Landgericht Berlin hat dem Vermarkter nun bestätigt, dass der praktizierte Verkauf von Steam-Keys unzulässig war.

Rechtsanwalt Henry Krasemann, der Games-Anwalt von GamersGlobal, erklärt die Urteilsgründe und geht auch auf die Frage ein, was denn für den Käufer der Keys gilt, insbesondere, wenn er über diese Quellen an Spiele gelangen will, die so nicht in Deutschland erhältlich sind.

Video:

Kirkegard 20 Gold-Gamer - 21146 - 29. April 2014 - 10:41 #

Ich nutze die aus Preisbewusstsein schon länger. Nur auf die Vortäuschung einer falschen IP aufgrund der Ländercodes verzichte ich.

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 29. April 2014 - 10:49 #

Mach ich ebenso. VPN lass ich auch die Finger davon. Entweder kauf ich bei Getgamesgo oder Greenmangaming die richtige Händler sind und mit den Firmen zusammenarbeiten. Oder kauf bei Schwedischen Händlern Steamgifts und umgeh so eine VPN. Gifts können einfach aktiviert werden und hab so Max Payne 1+2, Return to Castle Wolfenstein (US) oder Quake 4 (US).

BobaHotFett 14 Komm-Experte - 1845 - 29. April 2014 - 14:58 #

kannst du mir ein bisschen mehr über die schwedischen händler sagen?

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 29. April 2014 - 15:38 #

http://www.kinguin.net/

Hier sind einige versammelt.

Aber kannst hier meine Steamspiele sehen und keins davon über VPN wenns das im deutschen Steamstore nicht gibt. Zb. Brothers in Arms

http://steamcommunity.com/id/76561197960398757

Jacko (unregistriert) 29. April 2014 - 10:57 #

bei mir werdens mehr und mehr händler.. am liebsten immer noch mmoga, gamekeys.biz - mittlerweile aber auch green man gaming, gamefly, simplycdkeys, origin ... ;P

humble, bundle stars, indiegala, daily royale, groupees

bam 15 Kenner - 2757 - 29. April 2014 - 11:09 #

Zeigt eigentlich nur, dass sich das LG Berlin nicht richtig mit der Materie auseinandergesetzt hat. Die Trennung von Key und physischem Medium ist unerheblich und nicht mit Filmdatenträgern vergleichbar, wenn die Eingabe eines Produktschlüssels zum Download der digitalten Kopie des Spiels ermächtigt (Also Key Eingabe ermöglicht den Download des Spiels über Steam).

Genau dieser genannte Sachverhalt ist bei den meisten verkauften Keys über Keyshops der Fall und wurde hier überhaupt nicht beachtet. Der Hersteller/Vertreiber ermöglicht nämlich dem Kunden der das physische Medium inklusive Key erwirbt auch die Möglichkeit der vollkommen digitalen Nutzung.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 29. April 2014 - 13:18 #

Doch das Gericht hat sich völlig richtig mit der Materie auseinandergesetzt. Das Urteil ist für jemanden, der juristisch vorbelastet ist alles andere als Überraschend sondern völlig im Rahmen des zu erwartenden.

Kirkegard 20 Gold-Gamer - 21146 - 29. April 2014 - 13:52 #

Zitat
"der juristisch vorbelastet ist alles andere als Überraschend sondern..."
Sehr schön, vorbelastet ^^

Cat Toaster (unregistriert) 29. April 2014 - 14:11 #

Bezogen auf den Einzelfall oder grundsätzlich? Ich bin kein Jurist, daher fällt es mir schwer zu verstehen wieso ein Publisher selbst sein "entbundeltes Produkt" über seine Online-Plattform vertreiben darf, der Händler aber nicht. Schließlich Bedarf das Retail-Produkt häufig nicht weniger der besagten Online-Plattform des Publishers, von daher kann ich den "künstlerischen wie inhaltlichten Mehrwert" einer Schachtel und eines bei Release veralteten Datenträgers nicht ausmachen.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 29. April 2014 - 15:27 #

Grundsätzlich. Urheberrechtliche Erschöpfung tritt nur bei und für das konkrete Produkt ein. Hier Spiel mit Verpackung, DVD und Keycode. Scannt man nur den Keycode und versendet das Foto ist für das Produkt keine Erschöpfung eingetreten und der Urheber kann das untersagen.

bam 15 Kenner - 2757 - 29. April 2014 - 21:05 #

Kann natürlich sein, dass der von mir geschilderter Fall auf dieses Produkt nicht zutrifft, würde mich aber sehr überraschen. Man kann nicht allen ernstes Datenträger, Anleitung und Hülle zum Produkt zugehörig verstehen, wenn diese nur eine optionale Alternative zum eigentlichen Produktbezug darstellen. Wäre schön wenn genau dies behandelt worden wäre.

Vinter 11 Forenversteher - 552 - 29. April 2014 - 11:11 #

Globalisierung gilt für alle. Wenn die Firma auf zig Märkten anbietet um die Gewinne zu maximieren darf der Käufer zig Märkten die Preise vergleichen und das beste Angebot annehmen.

Aber so ist das mit der Globalisierung natürlich nie gedacht gewesen. Rosinenpicken ist nur für die erlaubt, die mittels Geld die Deutungshoheit bestimmen.

Ich werde auch weiterhin Keys kaufen.

firstdeathmaker 18 Doppel-Voter - 9333 - 29. April 2014 - 12:07 #

eigentlich bedeutet Globalisierung, dass die bisherigen Märkte verschmelzen. Und das gilt für beide Seiten. Wem das nicht passt, muss halt gegen den Kapitalismus vorgehen ;)

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 29. April 2014 - 13:35 #

Das Urteil trifft aber auch nur europäische Händler, quasi Reseller von Russland-Keys. Niemand hindert russische Händler daran, direkt in die EU zu verkaufen.

Außerdem könnten die Keyseller das Urteil leicht umgehen, indem sie einfach doch die Spielepackung mit verschicken, ganz wie ein normaler Spielehändler.

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 29. April 2014 - 13:56 #

"Niemand hindert russische Händler daran, direkt in die EU zu verkaufen."
Doch, daran hindert sie das Urheber-/Markenrecht. Das sind dann nämlich Produkte, die nicht in den europäischen Warenverkehr eingeführt sind.

"Außerdem könnten die Keyseller das Urteil leicht umgehen, indem sie einfach doch die Spielepackung mit verschicken, ganz wie ein normaler Spielehändler."

Das kostet aber und dauert...

Cat Toaster (unregistriert) 29. April 2014 - 14:02 #

Spannend finde ich auch das Thema Mehrwertsteuer, ich zahle zwar bei den Polen von G2A.com einen "Gesamtpreis (Inkl. Steuern)" aber ob das wirklich so ist?

Ich denke das Urteil müsste ferner anfechtbar sein dahingehend das der Publisher dasselbe Spiel als simplen Key in seinem eigenen E-Shop anbietet, welche 100% identisch ist mit dem Erwerb eines Keys eben bis auf den Datenträger und die Verpackung. Wie kann der Publisher das "Entbundeling" seines eigenen Produktes untersagen während er selbst eine entbundelte Version zusätzlich vertreibt? Insbesondere wenn das Boxed-Produkt ohne die jeweilige Onlinekomponente ohnehin nicht nutzbar ist? Welchen Mehrwert bietet denn ein verstaubende Schachtel und ein Datenträger mit zum Release bereits veralteten Daten? Handbücher sind´s ja wohl nicht mehr.

Das letzte Retail-Spiel was ich erworben habe war Might and Magic X Legacy und das nur weil die Fassung zum Release die preiswerteste war und für ein Nostalgie-Remake mit Handbuch, Karte, Sound-Track-CD bin ich ja durchaus zu haben, doch das gibt´s ja nirgends mehr für 30,-€, geschweige denn für 50 oder 60,-€. Und bei diesem Retail-Titel habe ich in Uplay den Key eingegeben und es runtergeladen und die DVD gar nicht angerührt. Was soll ich da mit ner Disk rumfuchteln und mich mit nem Installer quälen, ohne Uplay geht´s ja eh nicht.

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 29. April 2014 - 14:11 #

Das Frage ich mich auch. Bei den Retail Spielen die ohnehin Steam benutzt haben (Half Life 2, Metro, Duke4ever) ist es ohnehin so: Key Eingeben und runterladen ist schneller als die Install von der CD. Handbuch suchst eh vergeblich. Und meistens brauchst eh 500MB - 2 GB an Daten die du eh runterladen musst. Meine CDs von Steamspielen hab ich schon lange entsorgt. Bringen ja eh nix.

bernd (unregistriert) 30. April 2014 - 11:19 #

Hier wurde aber nicht ein Key der bei einem Key Shop des Publischers erworben wurde weiterverkauft, sondern ein Key von einem Spiel das mit physicher Hülle, Verpackung, CD usw. erworben wurde. Damit ist sowohl die Hülle, Verpackung, CD, sonstiger Inhalt teil des Produktes.

Das Urteil bezieht sich nicht auf den weiterverkauf von keys wenn vorher auch -nur der key- wo anders erworben wurde, sondern ausschließlich auf den fall bei dem -mehr als der key- inhalt des produktes ist und dann nur der key weiterverkauft wird.

Wieviel Mehrwert der Rest des Produktes bietet ist dabei rechtlich vollkommen unerheblich.
-

Ich finde aber auch dass der Key-Händler in Zukunft nur sagen braucht:
"Wir verkaufen Dir das vollständige Spiel wie in der Kaufhalle und entsorgen auf deinen Wunsch alles bis auf den Key kostenfrei, oder senden es Dir für eine kleine zusätzliche Verwaltungsgebühr + Versandkosten nachträglich zu."

Kainchen 13 Koop-Gamer - 1759 - 29. April 2014 - 17:46 #

Sehe ich ähnlich, hindert mein Kaufverhalten ebensowenig.

DarthTK 14 Komm-Experte - 2217 - 29. April 2014 - 12:10 #

Also das Urteil finde ich durchaus nachvollziehbar. Und es bezieht sich eben auch nur auf die "Trennung" von Key und Box.

Und die Schlussanmerkung zur Moral halte ich auch für gut. Aber Geld und Moral haben sich meist noch nie gut vertragen :D

Scytale (unregistriert) 29. April 2014 - 12:14 #

Steam ist ja durch die Sales eh schon super billig, ich hätte überhaupt keinen Grund, Keys über andere Seiten billiger zu kaufen (es sei denn, man ist super ungeduldig und kann keinen Sale abwarten, der am Ende noch billiger ist, als der Key im Keyshop).

Der einzige Grund mit dem tricksen anzufangen wäre für mich, an internationale ungeschnittene Versionen zu kommen. Ich verstehe nicht, warum da Steam keinen Mechanismus einbaut. Kann ja nicht sein, dass man der EULA nach "illegale" Sachen machen muss, um an legale Versionen zu gelangen. Ich hätte schon gerne die internationale Version von RE4 HD mit dem Mercenary Modus, aber den will mir ja Steam nicht geben. Bin 25 und dürfte mir legal jede scheiße besorgen, die ich haben will und würde dafür auch mal 5 Euro mehr hinlegen. Nur steam will mein Geld ja nicht.

Cat Toaster (unregistriert) 29. April 2014 - 12:51 #

Sales ja, nur über die Key-Händler kann man Neuerscheinungen wie Wolfenstein und Watch Dogs schon weit unter 30,-€ vorbestellen... Das ist dann schon ein Unterschied zu den 45-60,-€ bei Steam und Uplay.

Jacko (unregistriert) 29. April 2014 - 14:32 #

Watch Dogs günstig und Steam Key ? huehue Witzig - Nope

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 29. April 2014 - 14:36 #

Hab Watch Dogs Uplay Key über Greenmangaming vor halben Jahr Vorbesteller gekauft und 36 Euro bezahlt. Steam verlangt trotz Rabatt von 17% noch 49 Euro. Uplay 59 Euro.

Ubisoft verkauft ja noch im Gegensatz zu EA noch ihre Spiele auf Steam. Da bekommst dann noch nen Uplay Key. Oder auch ein Spiel wie Walking Dead auf Origin kaufen und bekommst einen Steamkey.

Jacko (unregistriert) 29. April 2014 - 14:53 #

Joa den Uplay Kram kriegste selten bei Steam günstig..
hab für Watch Dogs Deluxe halt die 59,99 Bezahlt bei Steam ;/

Aber sonst Spar ich auch ohne Ende

Cat Toaster (unregistriert) 29. April 2014 - 14:48 #

Uplay-Key -> https://www.g2a.com/watch-dogs-uplay-cd-key-global.html

ROFL, LOL...

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 29. April 2014 - 14:02 #

Er hat "Humble Bambel" gesagt :3

Spaß beiseite. Sehr nettes Video mal wieder. Vielen Dank dafür.

Gisli 14 Komm-Experte - 2187 - 29. April 2014 - 17:57 #

Dicht gefolgt vom "Bumble Bundle". :)

Stephan Windmüller 17 Shapeshifter - 7822 - 29. April 2014 - 18:23 #

Nicht zu vergessen: AGBs.

Wrongfifty (unregistriert) 29. April 2014 - 14:18 #

Wenn das so wichtig ist mit dem Trennen des Key von der Verpackung ,warum schreiben die Verkäufer nicht gleich auf ihre Seite:

Mit dem Kauf des Keys beauftragen sie uns die Verpackung und alles was dazu gehört zu entsorgen.

Oder so ähnlich.

Maximilian John Community-Event-Team - 10078 - 29. April 2014 - 14:37 #

Noch eine Anmkerung: South-Park ist bei der Aktivierung eine Ausnahme. Gibt nur wenige Spiele, die sich ungeschnitten nicht aktivieren lassen. Gab ja schon in diversen Humble Bundles auch Index-Spiele.

Ich persönlich kaufe hin und wieder Keys wenn sie beispielweise bei GMG oder GamersGate im Angebot sind. Aber da sind sie auch nicht billiger als bei Steamangeboten.

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75314 - 29. April 2014 - 15:56 #

Also vorrangig kauf ich bei Steam selber oder richtigen Händlern wie GMG oder Gamefly. Aber ab und zu hab ich mir auch schon bei eBay Keys von Keyhändlern gekauft und damit auch noch nie Probleme gehabt. Ich achte dann aber darauf, dass ich nicht mit VPN rumhantieren muss, da hab ich keine Lust drauf. Bei Gamefly z.B. bekommt man ungeschnittene Versionen, die man ohne VPN aktivieren kann, solange halt nicht dabei steht, dass sie das jeweilige Spiel nicht an Deutsche verkaufen. Vor ner Weile hatte ich mir dort The Darkness 2 gekauft und es war komplett ungeschnitten und ganz normal aktivierbar.

Skeptiker (unregistriert) 29. April 2014 - 18:54 #

Wieder ein toller Videobeitrag, aber zwei Anmerkungen hätte ich:

* die Sache mit dem Einzelverkauf von Spielen aus dem Humble Bundle müsste schon seit einigen Monaten Geschichte sein, das System zeigt mir zumindest keine Keys mehr an, sondern meldet die Spiele direkt bei meinem Steam-Account an. Gut für Humble Bundle, aber schlecht für den Käufer, denn auf einem unsicheren System muss ich vier Kennworte offenbaren: das von Humble Bundle, das zum Bezahlen, das von Steam und zur Durchführung der Steam-Verifikation auch noch das vom Mail-Postfach. Da wird aus dem Schnäppchen schnell der Daten-GAU. Vielleicht bestelle ich auch deshalb nicht mehr so viel beim Humbmbmbmbm Bummbbmbmbl

* mir ist bisher kein Spiel untergekommen, bei dem Steam mir für einen ausländischen Key nur die deutsche Version als Download anbietet. Ich glaube Deus Ex Human Revolution hat das versucht, worauf die Vorbestellerzahlen bei einem großen Versandhändler in UK so eingebrochen sind, dass man schnell zurückgerudert ist. Auch bei Origin zeigt mir meine Bibliothek deutsche und ausländische Versionen an, wenn ich vom Spiel beide Keys habe.

YHsedGB (unregistriert) 30. April 2014 - 6:27 #

Ich kauf immer Non-Region locked Games wo es am billigsten ist. Zur Not auch mit Indischem oder Mexican VPN. Solange man die VPNs nicht zum spielen braucht, kein Problem.
Man spart halt oft über 50% zum Release. FIFA14 20€, BF4 28€(+22€ Premium) am RELEASETAG!

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 30. April 2014 - 9:22 #

Ändert nichts daran, dass sowas laut AGBs der Publisher verboten ist und wenn sie es rausbekommen, darfst du dich nicht beschweren, wenn sie dir die jeweiligen Konten sperren und die Spiele damit weg sind.

Vinter 11 Forenversteher - 552 - 30. April 2014 - 13:19 #

Dann müsste man halt mal den Verbraucherschutz fragen, was der von solchen AGB hält. Man kann ja immer viel reinschreiben.

Alles in allem ist das mal wieder ein typisches Verhalten der Softwareindustrie. Vollkommen analog zur aktiven Verhinderung des Weiterverkaufs.

Und die Begründung ist die selbe: Weil sie es technisch können. Nirgendwo sonst würde der Hersteller einer Ware auf die Idee kommen, dir zu verbieten, sein Produkt im Ausland zu kaufen oder es weiter zu verkaufen.

Einzig für die Softwareindustrie ist dieses Geschäftsgebahren selbstverständlich. Und weshalb? Weil sie in der Lage sind, solche Dinge mit technischen Hürden zu verhindern.

Ich bin kein extremer Antikapitalist, aber wenn du als Privatperson den Kapitalismus abschaffen willst, wirst du vom Verfassungsschutz beobachtet. Wenn die Softwareindustrie selbstverständlichste Rechte der Käufer in einer kapitalistischen, globalisierten Marktwirtschaft untergräbt, dann interessiert es kein Schwein.

Und das ist halt ein grundsätzliches Problem mit diesem System. In "Geld ist Macht" steckt weitaus mehr Wahrheit drin, als man einem geflügelten Wort zutraut. Wer immer noch glaubt, als Privatperson gleichberechtigt am Kapitalismus und an der Globalisierung teilhaben zu können, hat einiges verschlafen. Tatsächlich profitieren davon nur die, die auch vorher schon das Geld hatten.

bigboulder 13 Koop-Gamer - 1422 - 30. April 2014 - 14:27 #

Es kommt nicht auf die Verbraucherschutverbände oder dergleichen an ob sowas AGBrechtlich zulässig ist sondern aufgrund von materiellen Recht und ständiger Rechtsprechung.

Und da ist es beim Kauf reiner Downloadtitel wie es über Origin, Steam oder UPlay erfolgt relativ eindeutig schon vom Gesetz her.
Denn der für Software im allgemeinen geltende Erschöpfungsgrundsatz nach § 69c Nr.3 UrhG gilt sowieso nur für körperliche Exemplare des Programms, also der verkörperung auf einem Medium wie der DVD.

Das heisst schon von Gesetzes wegen steht nichts einer AGB entgegen das digital erworbene Software von vornherein Kontengebunden ist und nicht weiterverkauft werden kann.

Also nicht das technische können sondern auch das "bisher" rechtliche dürfen sprechen eine klare Sprache.

Die neue EugH Rechtsprechung zu Used- Soft ist ja noch relativ neu.
Wenn sich die dort eingestellten Erkenntnisse auch auf Spiele ausschlagen sollten.. müsste sich schon gesetzestechnisch einiges ändern.

YHsedGB (unregistriert) 30. April 2014 - 19:17 #

Falsch! Erstens wurde es direkt in Origin oder von Offiziellen Reseller gekauft und es wird niemals passieren, dass jemandem der Account gesperrt wird. Dann müssten sie dir das Geld zurück geben, was unmöglich ist, wenn man es über einen Reseller gekauft hat.
Der einzige Fall indem ein Spiel entfernt werden kann ist wenn es über Kreditkartenbetrug erworben wurde bzw wenn der Store einfach sein Geld nicht bekommt.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 30. April 2014 - 19:52 #

Wieso sollten die dir das Geld zurückgeben müssen?

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 30. April 2014 - 21:06 #

Letztendlich bin ich kein Rechtsanwalt und kann daher nur meine Einschätzung abgeben, aber ich denke, dass ein Regionlock-Passus in den AGBs rechtens sein kann. Und dazu gehört nunmal auch, dass sie dir den Account sperren können, wenn du dich nicht daran hälst. Ob sie dir dann das Geld zurückzahlen müssen oder sie dir die Spiele so zugänglich machen müssen, weiß ich auch nicht. Finde ich übrigends auch bedenklich, aber eher, wenn die Dienste irgendwann abgeschaltet werden sollten. Bei Sperrungen würde ich eher sagen: Pech gehabt. Könnte ja alles vielleicht Herr Krasemann aufklären.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 30. April 2014 - 21:43 #

Der Witz ist ja, dass sie als Eigentümer des Accounts den jederzeit sperren, löschen oder was auch immer mit machen können! Denn Server und Onlinesystem gehören dem Betreiber und der hat Hausrecht. Da kannst du 1 Millionen für Spiele dort ausgegeben haben, da hilft alles nichts.

Sp00kyFox (unregistriert) 1. Mai 2014 - 8:16 #

so einfach ist das auch nicht. das immer mit hausrecht zu vergleichen passt nicht ganz, da du ohne zutritt ja nicht auf deine dort gelagerten inhalte zugreifen kannst. ne bank zB kann auch nicht einfach dein konto auflösen und dein geld verjuxen, nur weil sie hausrecht haben. es gibt schon noch verbraucherschutz, auch wenn das manche nicht glauben ^^

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 1. Mai 2014 - 18:28 #

Für Banken und Co gibt es strikte gesetzliche Vorschriften. Bei einem Account im Internet bei einer ausländischen Firma sieht es schon ein wenig anders aus.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 30. April 2014 - 14:30 #

"Und die Begründung ist die selbe: Weil sie es technisch können. Nirgendwo sonst würde der Hersteller einer Ware auf die Idee kommen, dir zu verbieten, sein Produkt im Ausland zu kaufen oder es weiter zu verkaufen."
Dienstleister machen das ständig.
Parallelimporte werden auch in anderen Bereichen häufig erschwert oder gar verboten ( man denke an die Unterschiede zwischen nationaler, regionaler und internationaler "Erschöpfung"). Pharmazeutische Produkte und auch KFZ, da wurde und wird teils erbittert darum gekämpft, aber vielleicht ist das bei den Leuten weniger präsent als bei Computerspielen.
Edit: sorry 2 Tabs offen gehabt und in den falschen kopiert, sollte eine Antwort an Vinter werden.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 30. April 2014 - 15:16 #

Bei Software wurde früher ja von einigen Publishern, etwa Sony oder Nintendo, sehr restriktiv gegen "Grauimporte" vorgegangen. Und dann kamen die Regionalsperren bei DVDs als Ersatz für das "natürliche" Hindernis NTSC vs PAL (bei VHS aber teilweise eben auch bei Spielen, die dann mit 50Hz statt 60 liefen oder breite Balken in der PAL-Fassung hatten).

Bei Autos ist das so eine Sache. Musste nicht VW eine hohe Strafe zahlen, weil sie ihren dänischen Händlern den Verkauf an deutsche verboten hat?
Ansonsten muss man auch aufpassen, ob das Auto hier überhaupt zugelassen werden kann. Grundsätzlich aber hat man das Recht zu kaufen wo man will. Man muss nur Zoll zahlen.

Mehr Probleme haben die Händler. Mal eben importieren geht bei großen Marken oft nicht, weil die Firma ihre Marke nur an spezielle Händler lizensiert hat. Da kann es dann ordentlich Abmahnungen regnen. Aber auch Endkunden haben da oft Probleme, dass Markenartikel wie etwa Klamotten von Ed Hardy beim Zoll hängenbleiben und nicht selbst importiert werden dürfen. Da muss ich jetzt aber zugeben, auf welcher rechtlichen Grundregel dieses Selbstimport-Verbot besteht, weiß ich nicht. Meiner Ansicht nach muss das eigentlich erlaubt sein.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 30. April 2014 - 15:40 #

"Bei Autos ist das so eine Sache. Musste nicht VW eine hohe Strafe zahlen, weil sie ihren dänischen Händlern den Verkauf an deutsche verboten hat?" Ja, wenn ich mich recht entsinne, sind einige Hersteller dann dazu übergegangen, für manche Händler einfach längere "Lieferzeiten" zu haben. °_^
"Grundsätzlich aber hat man das Recht zu kaufen wo man will."
Vorsicht, es gibt mehrere Arten: nationale, regionale und internationale Erschöpfung von (Patent)rechten.
Du darfst z.B. aufgrund der nationalen Erschöpfung keine Medikamente in die Schweiz importieren ohne Zustimmung.
In Neuseeland mit internationaler Erschöpfung wäre das kein Problem - da es irgendwo auf der Welt bereits in Verkehr gebracht wurde.
Dazwischen gibt es dann regionale Erschöpfung - wie in der EU - bei der innerhalb der Region "importiert" werden darf, aber import von ausserhalb durchaus erschwert werden kann, wobei ich mich jetzt nicht mit der Regelung bezüglich Kleidung auskenne.

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6293 - 2. Mai 2014 - 14:15 #

Der Absatz über VPN-Tunnel / Proxies zur Umgehung regionaler Beschränkungen ist allerdings erst seit dem letzten EULA-Update in den Steam-AGBs enthalten.