King.com, Entwickler der Candy Crush Saga, hat sich mit Stoic im Streit um die Markenrechte zu The Banner Saga (wir berichteten) einigen können, wie Stoic in einem Statement auf ihrer Webseite bekannt gibt:
Stoic ist erfreut, mit King eine Einigung betreffend der Marke The Banner Saga getroffen zu haben. Die Einigung ermöglicht es beiden Parteien ihre jeweiligen Marken jetzt und in der Zukunft zu schützen.
Auch Alber Ransom, der Entwickler von CandySwipe, konnte seinen Rechtsstreit mit King beilegen und äußert sich wie folgt:
Ich freue mich mitteilen zu können, dass ich den Streit mit King wegen der Marke CandySwipe außergerichtlich beilegen konnte. Ich nehme daher meinen Einspruch gegen ihre Marke zurück und sie den Gegenanspruch. Ich habe erfahren, dass sie den Namen Candy Crush schon ausgewählt hatten, bevor ich mein Spiel veröffentlichte und sie nie versucht haben, mir mein Spiel wegzunehmen. Unserer beider Spiele können nun weiter koexistieren ohne die Spieler zu verwirren.
Details zu den Einigungen wurden in beiden Fällen allerdings nicht bekannt gemacht.
Schön zu hören!
Ich musste das jetzt 4 Mal lesen bis ich kapiert hab, wer wen warum verklagt hat und was das Ergebnis daraus war. Bzw. letztendlich hat mich nur die vorherige News aufgeklärt, um das zu verstehen.
Aber immerhin hab ichs noch verstanden ;)
Die genauen Details stehen in der verlinkten älteren News, deswegen hat man sich hier wohl etwas kürzer gefasst. :-)
Ja, das stimmt. Im Nachhinein vielleicht, trotz der direkten Verlinkung, keine ganz so gute Idee. Zumindest einen zweiten Infosatz hätte wohl nicht geschadet. Werde versuchen, das in Zukunft zu berücksichtigen. :)
Die ganze Geschichte zeigt dennoch, wie bescheuert das Markenrecht sein kann, wenn man ganz alltägliche Wörter einzeln als schützenswert einstufen kann, selbst wenn der Name des eigentlichen Produkts aus mehreren Wörtern besteht.
Bevor man mit Halbwissen glänzt sollte man sich ein wenig über Markenrecht schlau machen.
"§ 3
Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden."
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/3.html
"Können einzelne Buchstaben als Marke angemeldet werden?"
http://www.dr-bahr.com/download/einzelbuchstaben_als_marke.pdf
Das bezieht sich allerdings nur auf Deutschland...