Games-Anwalt: Weiterverkauf von Steam-Spielen
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

Bild von henrykrasemann
henrykrasemann 4943 EXP - 16 Übertalent,R5
Alter Haudegen: Ist seit mindestens 5 Jahren bei GG.de registriertAlter Haudegen: Ist seit mindestens 3 Jahren bei GG.de registriertLoyalist: Ist seit mindestens einem Jahr bei GG.de dabeiStar: Hat 1000 Kudos für eigene News/Artikel erhaltenTop-News-Veteran: Hat mindestens 50 Top-News geschriebenVorbild: Hat mindestens 100 Kudos erhaltenVielschreiber-Azubi: Hat mindestens 50 veröffentlichte News geschriebenTop-News-Schreiber: Hat mindestens 5 Top-News geschrieben

26. März 2014 - 11:56
Dieser Inhalt wäre ohne die Premium-User nicht finanzierbar. Doch wir brauchen dringend mehr Unterstützer: Hilf auch du mit!

Vor dem Landgericht Berlin ging es vor kurzem mal wieder um die Frage, ob Spiele, die zur Aktivierung mit einem Steam-Account verknüpft werden müssen, von den Spielern weiterverkauft werden dürfen. Unzweifelhaft können zwar Schachtel und DVD weitergegeben werden, jedoch wird die Weitergabe des Accounts von Valve in den Nutzungsbedingungen untersagt.

Das Landgericht Berlin hielt das nun in dem aktuellen Urteil für rechtmäßig. Begründet wurde dies mit den besonderen Dienstleistungen, die Steam offeriert, wodurch mehr als nur ein Videospiel erworben werden würde. Dies gilt dabei sowohl für online gekaufte Spiele, als auch solche auf Datenträger. Dabei hatte der Europäische Gerichtshof doch gerade vor kurzem entschieden, dass gebrauchte Lizenzen von Computerprogrammen sehr wohl weiterverkauft werden dürfen.

Rechtsanwalt Henry Krasemann, der Games-Anwalt bei GamersGlobal.de, erklärt die Hintergründe. Das letzte Wort ist auf jeden Fall noch nicht gesprochen. Die Verbraucherschützer haben Berufung eingelegt.

Video:

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 26. März 2014 - 12:05 #

Man muss wohl Richter sein, um zu begreifen, wieso ein Solo-Spiel ohne Multiplayer oder Ranglisten unvollständig sein soll.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 26. März 2014 - 16:32 #

Zumal man das auch einfach in den Offline-Modus setzen kann und dann, Überraschung, das Spiel, ähm, ich meine natürlich die spielähnliche Dienstleistung sogar ohne Ranglisten spielen kann :)

Peter (unregistriert) 26. März 2014 - 13:00 #

Mir ist es eigentlich egal da ich Steam sowieso kaum nutze aber auf meiner HL2 Hülle ist die Argumentation dieses Richters nicht ersichtlich, man erkennt nirgendswo auf der Hülle das man ein "unvollständiges Spiel" kauft, das man Steam braucht um das Spiel zu spielen oder das man einen einmaligen Code hat den man aktivieren muss.

Der einzige Hinweis ist folgender "Dieses Produkt ist durch technische Schutzmaßnahmen kopiergeschützt.

Ich wusste das natürlich damals weil ich mich belese & mit Spielen auskenne, aber für einen Laien ist das nicht ersichtlich was auf den zukommt.

Meine Frage ist jetzt reine Neugier, gilt das Urteil auch für solche Spiele? (DVD Hülle HL2 von 2004)

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 26. März 2014 - 13:42 #

Wenn mich nicht alles täuscht musste damals doch direkt nach Release ein kleiner Aufkleber auf der Packung angebracht werden, dass das Spiel eine Onlineaktivierung und eine Internetverbindung benötigt.

Deathsnake 20 Gold-Gamer - 22556 - 26. März 2014 - 16:05 #

Das Spiel war wirklich unvollständig auf der Disk. Man musste um die 500 MB runterladen, damit man HL2 spielen konnte. Ist bei vielen Steam Spielen so. Damals mit DSL 768 hat das ne gute Stunde gebraucht, bis ich spielen konnte. Da hab ich mich noch aufgeregt.

Crizzo 20 Gold-Gamer - - 24425 - 26. März 2014 - 16:34 #

Ich hab das damals mit ISDN geladen...dagegen ist deine Stunde ja ein Witz. :D

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 26. März 2014 - 17:15 #

Damals haben manche auch noch ihr DSL nach Volumen bezahlt. Hat meinen HL2 Preis etwas unschön angehoben damals.

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 26. März 2014 - 17:46 #

Ich hatte damals nur im Büro Internet und habe zu Hause darauf verzichtet, um etwas entspannter zu leben. So konnte ich auch kein HL2 spielen. Erst weit später mit der Orange-Box habe ich es dann mal nachgeholt.
Aber scheinbar gab es genügend Käufer neben mir.

Sp00kyFox (unregistriert) 26. März 2014 - 13:03 #

wobei ja die möglichkeit dies zu tun bisher auch überhaupt nicht vorhanden ist. selbst wenn ich wollte und entsprechende urteile ignorieren würde, könnte ich kein spiel aus meiner steam-bibliothek weiterverkaufen.

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 26. März 2014 - 17:49 #

Aber ich kann jetzt Spiele mit meiner Familie oder Freunden teilen. Da ich diese ja nie alle gleichzeitig spiele, macht das Sinn. Und es ist sogar einfacher als früher, wo ich jemanden den Datenträger in die Hand drücken musste. Jetzt geht es auch, wenn dieser Hunderte Kilometer entfernt ist.
Diese neue Welt hat also Nachteile, aber auch einige Vorteile.

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266509 - 26. März 2014 - 17:30 #

aha

Procy 04 Talent - 26 - 26. März 2014 - 21:51 #

Naja ist schon etwas blöd das man die spiele nicht bei steam verkaufen kann aber gut die Entwickler wollen halt auch geld haben wenn sich einer nur das bereits gekaufte spiel holt haben die halt nix von.

Andererseits 50-60 Euro sind die wennigsten spiele auch Wert weil zu kurz oder zu schlecht.

Was ich aber be Steam gut find sind die Steam Sales da hol ich mir meistens die Spiele. Klar kann ich die dann net am release tag spielen aber who cares gibt ja genug.

Dann hab ich aber auch net wirklich das Bedürfnis es verkaufen zu müssen wenn der Preis stimmt.

Durch die gebraucht Spiele verkauf haben wir ja jetzt eh ne Größere Plage am hals inform von DLC und Microtransaktionen.

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 27. März 2014 - 14:58 #

JEDER andere Hersteller kann/muss aber mit dem Weiterverkauf leben, ganz gleich, ob er nun Bücher oder Computer oder Autos auf den Markt bringt.

DRM=nobuy (unregistriert) 31. März 2014 - 14:37 #

Eine totale Frechheit, was sich die Spieleindustrie hier wieder mal erlaubt. Kinder mit Free To Play abzocken, Gebrauchtverkauf unmöglich machen. Aus Kauf wird zeitlich befristete Leihe und wenn der Supergau eintritt und Steam pleite geht, dann erst wird der grosse Aufschrei kommen und die Politik ZWINGEN, dieses kranke Geschäftmodell zu verbieten. Natürlich haben sich die Profieure dann mit ihren Gewinnen schon längst vom Acker gemacht und die dummen sind wieder mal die Konsumenten.

Wir brauchen eine Petiton: Wir wollen wieder Spiele kaufen statt zu mieten und wir wollen sie, gebraucht, verkaufen, wenn uns der Sinn danach steht. Stoppt die Entrechtung der Spiele Konsumenten. Stoppt die faschistoide Zwangsregistrierung und Spionage durch die Spielepublisher. Stoppt dieses kranke Geschäftmodell.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 27. März 2014 - 2:35 #

Danke für die Zusammenfassung.
Ist eigtl. schon entschieden, ob es eine Sprungrevision gibt?

Mila_Lord (unregistriert) 8. Oktober 2016 - 12:36 #

Nicht nur, dass man ein gekauftes Spiel nicht mehr verkaufen kann… dazu kommt noch die Frechheit der Familienfreigabe. Allein der Begriff ist schon der blanke Hohn!

Beispiel: Sohn 1 legt einen Steam-Acc auf seinem PC an und kauft Spiele. Sohn 2 hat noch keinen eigenen PC und nutzt den selben PC wie Sohn 1. Sohn 2 hat aber andere Interessen und kauft sich zwei weitere Spiele mit dem selben Account. Nachdem Sohn 2 irgendwann dann doch einen eigenen PC mit eigenem Steam-Acc hat, möchte er seine eigenen Spiele dort spielen und Sohn 1 richtet die Familienfreigabe ein und gibt die beiden Spiele frei. Derweil Sohn 1 seine eigenen Spiele spielt hat, Sohn 2 aber keine Chance seine beiden Spiele zu spielen, da mit der Familienfreigabe nicht die einzelnen Spiele, sondern der ganze Account geteilt wird - somit nur einer von beiden spielen kann, während der andere in die Röhre schaut.

Was bedeutet das? Spiele, die unabhängig voneinander gekauft wurden, können nicht unabhängig voneinander zeitgleich genutzt werden. Die Nutzung eines Spiels aus der Bibliothek sperrt alle anderen Spiele für alle anderen freigegebenen Nutzer. Hier werden also unabhängig voneinander gekaufte Spiele gebundelt! Und dies mit der Begründung, dass Steam ja nicht nur die Spiele incl. Updates zur Verfügung stellt, sondern auch Kommunikationsplattform und Multiplayerfunktion - die aber häufig gar nicht benötigt werden, da viele Spiele auch ohne diese Infrastruktur gespielt werden können. Dies zeigt sich z.B. am Beispiel der Tomb Raider Spiele. Alle früheren Versionen funktionierten wunderbar für sich allein. Auch Raise of the Tomb Raider würde wunderbar allein funktionieren - tut es aber nicht, da an Steam gebunden.

Was soll die Bindung bewirken? Es ist verständlich, dass die Macher der Spiele verhindern wollen, dass mit Lizenzen betrogen wird. Von daher muss man akzeptieren, dass ein Spiel gesperrt ist, wenn ein anderen Spieler innerhalb der Familienfreigabe dieses Spiel gerade spielt. Aber dies darf keine Auswirkung auf die Spielbarkeit aller anderen Spiele in der Bibliothek haben! Der Käufer eines Spieles kauft die Spiele einzeln und muss von daher auch die Möglichkeit haben, die Spiele einzeln und unabhängig voneinander zu nutzen - insbesondere dann, wenn er sie ohne die von Steam mitverkaufte Dienstleistung - also z.B. Mulitplayermodus nutzen will.

Die derzeitige Regelung erweist sich als absolut familienUNfreundlich, da insbesondere Familien gezwungen werden, Spiele, die innerhalb des Haushalts von verschiedenen Spielern gespielt werden wollen (wohlgemerkt nicht zeitgleich das selbe Spiel), auch mehrfach erworben werden müssen. Das ist je gerade so als würde ich einen Film-DVD anschaffen, und wenn ich den Film dann ansehe, darf kein weiteres Familienmitglied im Haus zeitgleich einen anderen Film ansehen - mit der Begründung, dass dann die Urheberrechte an dem Film, den ich gerade ansehe, durch die anderen Familienmitglieder verletzt werde - obwohl diese überhaupt kein Interesse an dem Film haben.
Ich nenne das Taschengeldabzocke und halte es für absolut inakzeptabel. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern!