BGH-Urteilsgründe im RoM-Verfahren // Einspruch eingelegt [U.]

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ChrisL 199512 EXP - 30 Pro-Gamer,R12,S11,A10,J10
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6. Januar 2014 - 19:49 — vor 10 Jahren zuletzt aktualisiert
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Update vom 9. Januar 2014:

Das vom Bundesgerichtshof gefällte Urteil im Gameforge-Verfahren – siehe ursprüngliche News – stellt ein sogenanntes Versäumnisurteil dar, das dem Unternehmen erlaubt, Rechtsmittel zu nutzen. Genau davon wurde nun Gebrauch gemacht: Gameforge legte Einspruch gegen das Urteil ein, sodass sich der BGH nun erneut mit der betreffenden Werbung beziehungsweise der „Du“-Ansprache und dem Aufforderungscharakter beschäftigen muss. Wie der G.A.M.E.-Bundesverband das Urteil der Bundesrichter bewertet, könnt ihr mittels dieser News nachlesen.

Ursprüngliche News vom 6. Januar:

Im Juli des vergangenen Jahres berichteten wir darüber, dass der Bundesgerichtshof im Fall des Spiels Runes of Magic (RoM) an Kinder gerichtete Werbung untersagte (siehe auch die entsprechende Folge des Games-Anwalts). Vorausgegangen war eine bereits im Jahr 2009 von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Betreiber des Free-to-Play-Titels eingereichte Klage, die in den Vorinstanzen – Berliner Landgericht und Berliner Kammergericht – noch abgewiesen wurde.

Im Detail ging es um die Formulierung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas“ und die dazu passende Verlinkung auf eine Website für kostenpflichtige Gegenstände. Der vzbv sah darin eine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder, die laut des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht erlaubt ist.

Seit kurzem liegen nun die Urteilsgründe des Bundesgerichtshofs zu der im Juli 2013 getroffenen Entscheidung vor, die sich auch außerhalb des Online-Spielbereichs auswirken könnten. Denn die Argumentationen des BGH treffen nicht nur auf das Verfahren zwischen Gameforge und dem vzbv zu, sondern decken einen weitaus größeren Rahmen ab.
Werbung mit „Du“-Ansprache und Aufforderungscharakter
Den Bundesrichtern zufolge sind Werbemaßnahmen, die an die Allgemeinheit gerichtet sind und von der sich auch Minderjährige angesprochen fühlen, legitim. Im Fall von Runes of Magic spiele dies jedoch keine Rolle, da sich das F2P-MMO „nach der Art des beworbenen Produktes allgemein an nicht volljährige Spieler“ richtet. Ob auch erwachsene User in der Spielwelt unterwegs sind, sei „nicht entscheidend“.

Weiter heißt es in der BGH-Begründung, dass nach „der gesamten Art und Weise der Ansprache davon auszugehen ist, dass in erster Linie Minderjährige und darunter gerade auch Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gezielt angesprochen werden“. Für diese Begründung genüge „für sich allein genommen zwar nicht schon die mittlerweile auch bei der werblichen Ansprache von Erwachsenen nicht mehr unübliche Anrede mit ‚Du‘“. Allerdings sei die betreffende Werbung „von einer durchgängigen Verwendung der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlichen Anglizismen“ geprägt.
Aufforderung zum Kauf auch mittels Klick
Zudem liegt eine Kaufaufforderung den Richtern zufolge durch Verwendung des Imperativs – der Befehls- oder Aufforderungsform – immer vor. Das bedeutet umgekehrt allerdings nicht, dass sie nur bei Nutzung des Imperativs besteht. Laut Urteilsgründe muss das beworbene Produkt außerdem auch nicht unmittelbar in die Werbung integriert sein, da eine Kaufaufforderung auch durch (Banner-)Klicks vorliegt, über die man widerum zu den Produkten und deren Preisen gelangt.

Kurz formuliert bedeutet die Begründung des BGHs, dass Unternehmen in Zukunft aufpassen sollten, dass sie mit Werbung in der „Du“-Form sowie in Verbindung mit dem Aufforderungscharakter nicht wettbewerbswidrig vorgehen. Noch kann das Unternehmen Gameforge Rechtsmittel einlegen, da das BGH-Urteil – untypisch für das oberste deutsche Gericht – ein Versäumnisurteil darstellt und somit noch nicht rechtskräftig ist.

nova 19 Megatalent - P - 16911 - 6. Januar 2014 - 12:55 #

Bezüglich der Meldung möchte ich auf den folgenden Kommentar im Heise-Forum hinweisen, wo die Urteilsbegründung genauer analysiert wurde:

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Das-Urteil-wird-weder-mit-Anglizismen-noch-mit-der-Anrede-begruendet/forum-272376/msg-24594009/read/

ChrisL 30 Pro-Gamer - P - 199512 - 6. Januar 2014 - 12:59 #

Auch interessant ist das Posting des Rechtsanwalts Andreas Lober in seinem Blog: http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2014/01/03/gameforge-urteil-gruende-liegen-vor
 
Zitat: "Auch der nächste Satz lässt aufhorchen: Ob "Runes of Magic" 'auch' von Erwachsenen gespielt werde, sei „nicht entscheidend“. Da schimmert unausgesprochen durch, dass sich die Richter nun wirklich nicht so recht vorstellen konnten, dass Erwachsene so seltsamen Zeitvertreiben nachgehen könnten wie das Spielen von MMOGs."

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83897 - 6. Januar 2014 - 15:21 #

Dazu muss man kein Rechtsanwalt sein, der gleiche Gedanke kam mir auch. ;-)

Desotho 18 Doppel-Voter - 9419 - 6. Januar 2014 - 20:24 #

Mhm Du bist auf einer Seite die sich mit Computerspielen beschäftigt, also bist Du minderjährig?

Erklären würde das einiges. Der gute Jörg ist nicht klein, der ist einfach noch ein Kind.

EddieDean 16 Übertalent - P - 5343 - 6. Januar 2014 - 20:58 #

Ob da etwas "schimmert" oder nicht (was ich persönlich für Einbildung halte), relevant ist der Jugendschutzaspekt bzw. die Bezugnahme auf Kinder, alles andere ist Spekulation und juristisch irrelevant.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83897 - 7. Januar 2014 - 1:04 #

Das kann natürlich jeder anders sehen (sprachliche Interpretation ist immer auch Gefühlssache), aber so wie das Urteil hier zitiert wird, klingt es für mich nach "Spiele sind Kinderkram, also ist diese Werbung an Kinder gerichtet". Dass ein Computerspiel trotz einer Freigabe ab 12 Jahren auch oder hauptsächlich an Volljährige gerichtet sein kann, scheint den Richtern fremd zu sein.

MicBass 21 AAA-Gamer - P - 28961 - 6. Januar 2014 - 21:54 #

An die Interpretation muss ich da jetzt ehrlich gesagt nicht denken. Wirkt auf mich ganz neutral, dass es eben fürs Urteil nur nicht darauf ankommt obs auch Erwachsene spielen.

CBR 21 AAA-Gamer - P - 26590 - 6. Januar 2014 - 22:32 #

Danke für den Link. Mir ist die vom dortigen Autor unterstellte Missinterpretation der Urteilsbegründung anhand des Artikels auch unerlaufen.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 6. Januar 2014 - 13:29 #

Bis das erste minderjährige Kind beim Zusammenbau eines Billy-Regales stirbt.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 6. Januar 2014 - 21:35 #

Wenn der Valiumkonsum unter Kindern ansteigt, wissen wir, warum. :D

Thomas Barth (unregistriert) 6. Januar 2014 - 13:37 #

"Lass ihn raus den Tiger, zeig ihnen das Du es kannst! Denn Kellogs Frosties schmecken so und wecken den Tiger in Dir - Und Dir!"
Jetzt erst beschäftigen sich Gerichte damit?

NickHaflinger 16 Übertalent - 5388 - 6. Januar 2014 - 13:43 #

Wenn die beworbenen Kellogs rein virtuell gewesen wären und man sie mit einem Telefonanruf hätte bezahlen können (und damit möglicherweise ohne Kenntnis der Eltern), hätten sich die Gerichte sicher schon früher damit beschäftigt.

Thomas Barth (unregistriert) 6. Januar 2014 - 14:04 #

Dann sollen sie das aufladen von Spielwährung durch Telefonanrufe unterbinden und Guthaben-Karten aus dem lokalen Handel verpflichtend machen, anstatt sich wegen Anreden die Köpfe zu zerbrechen.

bam 15 Kenner - 2757 - 6. Januar 2014 - 14:24 #

Richtig. Versteh auch nicht warum diese Option überhaupt rechtlich zulässig ist. Es ist schlichtweg nicht nachweisbar wer einen Telefonanruf tätigt.

eQuinOx (unregistriert) 6. Januar 2014 - 19:27 #

Weil einfach einfach einfach ist.

Starslammer 15 Kenner - 2904 - 6. Januar 2014 - 20:11 #

Diese Firma duzt auch jeden in der Werbung an und wieviel Minderjährige laufen mit denen ihren Smartphones rum ;-) : http://www.apple.com/de/appletv/

vicbrother (unregistriert) 6. Januar 2014 - 22:42 #

Früher siezte man seine Kinder noch. Irgendwann hielt es auf und es ging ein Stück Kultur verloren und alle waren plötzlich jung und wurden nicht mehr erwachsen...

Kinukawa 21 AAA-Gamer - P - 25708 - 7. Januar 2014 - 16:47 #

Gerade im IT-Bereich hat sich das Du durchgesetzt und es wird mit Vornamen angeredet. Ich finde es ein wenig befremdlich, wobei man hier den Bezug zum englischen You sehen muss.

vicbrother (unregistriert) 7. Januar 2014 - 17:06 #

Ja, aber das ging auch mit flachen Hierarchien einher, damit die Angestellten länger arbeiteten und dennoch nicht aufsteigen können. ;)

Kinukawa 21 AAA-Gamer - P - 25708 - 7. Januar 2014 - 17:14 #

Das ist ja der gemeine Hintergedanke. Wo ich den IT-Bereich gewechselt bin, tat ich mich erstmal schwer damit. Auch nach paar Jahren bin ich immer noch vorsichtig. Muss wohl meine Erziehung sein. :)

Kirkegard 20 Gold-Gamer - 21152 - 10. Januar 2014 - 11:53 #

Schwachsinnsvergleich!

NickL 15 Kenner - 2834 - 6. Januar 2014 - 13:42 #

Also wenn ich es richtig verstanden habe ist jedes Produkt, welches eine niedrige USK Einstufung hat automatisch für Kinder?
Und wenn ich z.B. mein Spiel für meine Erwachsene Zielgruppe bewusst direkt mit "DU" anspreche. Würde ich laut Urteil Kindern damit zum kauf animieren?
Nur weil das Spiel eine niedrige USK hat und zufällig dadurch auch von Kindern gespielt wird?

Naja wenn es so sein soll.

Trotzdem wenn Kinder zu viel kaufen haben die Eltern nicht auf gepasst.
Aber es sind ja auch die selben Eltern die ihrem Kind GTA 5 kaufen und wenn man Sie darauf anspricht und auf die Brutalität aufmerksam macht und sagt das dies nur für Erwachsene ist, heißt es nur: " Du verstehst es nicht. Lass ihn den Spaß!"

NickHaflinger 16 Übertalent - 5388 - 6. Januar 2014 - 13:44 #

Du hast http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Das-Urteil-wird-weder-mit-Anglizismen-noch-mit-der-Anrede-begruendet/forum-272376/msg-24594009/read/ nicht gelesen.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 6. Januar 2014 - 13:53 #

Die Eltern können auch nicht immer 100% alles überwachen was das Kind so macht, war bei dir wohl genauso.

Latanael 11 Forenversteher - 738 - 6. Januar 2014 - 13:44 #

Dämlich dieser Sachverhalt. Es gibt wirklich andere Sachen über die wir uns kümmern sollten.

Minderjährige Kinder sollten nicht ungeschützt und unaufbesichtigt am PC oder Fernseher sitzen. Dass heißt jetzt nicht, dass sie dauernd unter Beobachtung stehen sollten, aber Eltern sollten wissen, was ihr Kind am PC macht.

Problem gelöst!

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 6. Januar 2014 - 13:52 #

Ja nur wenn man es nicht ständig beobachtet weiß man nicht und kann man auch nicht wissen was der andere am PC macht.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 6. Januar 2014 - 14:01 #

Daher ist es auch wichtiger zu wissen wie sein Kind "tickt" woran hat es Spaß, was möchte es und wieso? Halt sich wirklich für das Kind und interessieren und nicht einfach nur auf der Konsole die USK-18 Sperre einrichten. ;)

Früher oder später ist es normal ja geradezu wichtig, dass das Kind unbeaufsichtigt Dinge tut. Vertrauen gehört ja auch dazu. Je mehr vorher verboten wird desto größer "rächt" sich das am Ende vielleicht.

Ich glaube in vielen Fällen scheitert ordentlich (Medien-)Erziehung einfach daran das den meisten Eltern ihre Kinder bzw. deren Freizeitgestaltung egal ist. Und viele dennen es nicht egal ist, denken höchsten in den Bahnen: "Das, das und das darf mein Kind auf keinen Fall"

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36249 - 6. Januar 2014 - 14:25 #

Sind Free2Play Spiele wie "Horse" nicht viel gefährlicher für Kinder? Die duzen ihre Kunden auch.

Thomas Barth (unregistriert) 6. Januar 2014 - 16:09 #

Bei Ikea wird man auch geduzt und das ist definitiv gefährlich für Frauen, Kinder und die Nerven der Männer. Trotzdem schützt uns kein Gericht vor denen...

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36249 - 6. Januar 2014 - 20:12 #

Es geht in dem Gerichtsurteil aber um ein F2P-Spiel und nicht um ein Möbelhaus.

Mich wundert das Urteil. Ich hab das genau wie die USK nie als ein Kinderspiel betrachtet. Es hat die gleiche Altersfreigabe wie World of Warcraft.

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45112 - 7. Januar 2014 - 13:02 #

Aber, aber! Ikea möchte doch nur eine familiär-kumpelige Wohlfühlatmosphäre schaffen, in der jeder jeden lieb hat! Das hat doch bestimmt nichts mit irgendwelchen hanebüchenen Verkaufstaktiken zu tun!

Keksus 21 AAA-Gamer - 25149 - 6. Januar 2014 - 20:46 #

GamersGlobal duzt auch!

vicbrother (unregistriert) 6. Januar 2014 - 22:41 #

Abseits von GG: Wenn im Internet mehr das "Sie" verwendet werden würde, dann würde der Ton manchmal respektvoller sein.

MicBass 21 AAA-Gamer - P - 28961 - 6. Januar 2014 - 23:40 #

So wie "Sie Arschloch!" ?? ;) Ich denke aber eher nicht, mir kommen Siezer im Internet sogar oft elitär und überheblich vor.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 7. Januar 2014 - 1:15 #

Personen, die im Internet das "Sie" verwenden, gelten idR als arrogant

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36249 - 6. Januar 2014 - 23:35 #

Schlimm, oder um Uli Hoeneß zu zitieren:
http://www.youtube.com/watch?v=_nesg8gNmeM&feature=player_detailpage#t=3

Roland 18 Doppel-Voter - 11619 - 6. Januar 2014 - 16:38 #

Das Urteil hat für uns "Erwachsene" einen Vorteil: Wenn impliziert wird das dort Kids rumlaufen, dann ist das doch für unsereins die Kindergarten und entsprechendes Verhalten nicht mögen das wohl allerletzte, deutlichste und im Namen des Volkes signierte Zeichen für: Bloss nicht dahin!

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 266465 - 6. Januar 2014 - 17:05 #

Es ist traurig, dass bei solchen eigentlich eindeutigen Sachverhalten erst mehrere Gerichtsinstanzen für Tacheles sorgen müssen und unnötig Kammern belastet und Steuergelder verschleudert werden.

GerDirkO 14 Komm-Experte - 1906 - 6. Januar 2014 - 17:27 #

Also ist 'Du' nur an Minderjährige?! Ich weis ja, man spricht sich noch mit 'Sie' an (außer im Internet, da ist das 'du' normal auch normaler als 'Du'*1 - hoppla, Internet? (P2P/)F2P-Spiele sind doch im Inet!). Aber afaik stirbt das gute alte 'Sie' doch langsam aus. In Österreich ist es, soweit ich das mitbekommen habe, schon sehr weit Vergangenheit.
Und Anglizismen sind afaik doch auch sehr weit verbreitet, wie mein gerne genutztes 'afaik', einfach weil es schneller von der Hand geht als 'so weit mir bekannt' oder 'so weit ich weis'.
Ich bin kein 'Spieler' sondern ein 'Gamer', da ich kein Glücksspiel betreibe sondern Videospiele spiele.
Es ist nicht das 'Bedienteil mit analogen Bedienstöckchen' sondern ein 'Gamepad'/'JoyPad' oder auch nur 'Pad'.
Kein 'Klapprechner' sondern ein 'Notebook'. (wie nennt man ein Tablet-PC auf deutsch?)

Und werbung darf nicht auffordern? Ernsthaft? Mal ganz davon ab dass das die Aufgabe von Werbung ist: Also der letzte TV-Werbungsblock bestand aus ... 99%(?) Aufforderungen?
(WeightWatchers: "Verlier wie ein Mann" kann man doch wohl auch zu zählen)

Wo hören wir also auf?
"Lad dir jetzt das Video herunter" ist die Du-Form, eine Anglizisme (Video statt Bewegtbild) und eine Aufforderung - nach dem Urteil also bedenklich.
"Abonniere unseren PodCast" Du-Form, Anglizisme und Aufforderung

Sieht das letzte Beispiel in Zukunft also so aus:
"Sehr geehrter Besucher/Sehr geehrte Besucherin dieser Internet Seite,

Wir haben einen sogenannten 'PodCast' (aus dem Englischem, bedeutet soviel wie Reportage, Beitrag o.Ä. in Form einer Audiodatei zum Download) für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, welchen Sie gerne kostenfrei herunterladen können, sofern dies Ihrem Wunsch entspricht.
Sollten sie über dies keinen unserer PodCasts mehr verpassen wollen, so bieten wie Ihnen auch einen Feed (aus dem Englischem, ein elektro. Nachricht aus dem Internet, welche Sie mit verschiedenen Programmen automatisch aktualisieren lassen können) dazu an.

Wir freuen uns sehr [...]."
Anmerkung: Ich hasse solche Schreiben.

Ich mein, einige Beamte würde das bestimmt freuen. Aber ist die Vorgabe das so oder so Ähnlich zu formulieren nicht irgendwie Weltfremd, kommt irgendwann die Rechtschr&GramaStaPo?
Sicher Werbung verleitet Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Rentner dazu sich das beworbene Produkt zu kaufen - ABER DAS IST DEREN AUFGABE!
Wenn meine Eltern sich sowas geleistet hätten (Schulden gemacht weil man auf Werbung hereinfällt), hätten die Arsch verhauen bekommen.
Ich wäre ausgeschimpft worden und hätte im Haushalt mehr machen müssen oder Taschengeldentzug (oder beides).
Heute verklagt man den Werbetreibenden und bekommt auch noch recht - es kann ja nicht sein das man seine Kinder erzieht (Handy weg, kein Taschengeld, keine Partys und keine Markenklamotten für X-Monate) oder selbst die Last trägt. Die Gesellschaft ist schuld scheint die Devise. Da wundert man sich das alles immer mehr verkommt und die Leute immer weniger Ahnung vom Leben haben und die Schuldnerberater immer mehr zu tun bekommen.

Sicher Technisch geht heute mehr als früher und nicht jeder Will sich damit beschäftigen, doch muss ich mich damit, bis zu einem gewissen Grad, beschäftigen (dann gehe ich eben zur einem 'Experten' und lass dort einiges einrichten, kostet halt aber wer nicht selber will, der muss halt andere bezahlen) und es gibt die Möglichkeiten Sonderrufnummern sperren zu lassen. Ein Kind/Jugendlicher braucht keinen Dispo. Wenn das Kind an die elterliche Kreditkarte geht sollte man sowieso mal über Maßnahmen nachdenken wie Taschengeldentzug oder so. (gibt es in DE eigentlich Militärakademien?). Man ich war ein schlüsselkind (hatte einen Haustürschlüssel), das galt hier noch in den 90ern als nicht so gut. Wurde ich geliebt? Behütet? oder war ich auf mich allein gestellt? Antwort: Kein Handy (wie die meisten), Mutter ging einkaufen, unterricht fiel mal wieder aus und ich saß vor der Haustür - 3x = Schlüssel bekommen.
Allein was sich in den letzten 15 Jahren getan hat, würde mir die Tränen in den Augen treiben. Manche 18 Jährigen sind auf dem Niveau eines 6 Jährigen, egal welches Geschlecht. Da wird zu schnell gefahren und dann geheult wenn man angehalten wird oder gleich versucht auf dicke Hose zu machen (die sind dann 14 - vom Verhalten her)

Naja, viel geschrieben ich breche dann ab.

Anmerkung zu *1: 'du' und 'Du' ist ein Unterschied, der die Verbundenheit ausdrückt.
Die Hierarchie ist so (Nach Abstand: groß zu klein): Sie > Du > du

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45112 - 7. Januar 2014 - 13:14 #

Anmerkung zur Anmerkung:
Die Hierarchie ist offiziell? Ich würde "du" und "Du" nämlich exakt anders herum setzen. Wenn ich "Du" (bzw. dann natürlich auch Dir, Dich, Dein usw.) schreibe, dann drücke ich Respekt für eine bestimmte Person aus ("Sie" hingegen ist ein allgemeiner Respekt), was natürlich erst recht der Fall ist, wenn die Verbundenheit steigt. Ein kleines "du" hingegen drückt für mich aus, dass mir die Person, an die es gerichtet ist, nahezu egal und nicht wert ist, groß angeschrieben zu werden.

GerDirkO 14 Komm-Experte - 1906 - 7. Januar 2014 - 15:41 #

Hm, mein letzter Wissenstand war 'du' für Familie/Freunde und 'Du' für alle anderen, aber dann doch wieder egal weil keine rechtliche Bewandtnis.
Aber evtl. haben die das wieder geändert, schreibe es sowieso immer klein und im Job nur 'Sie'.
Ich mein, ein permanentes Ändern ist ja wichtig, sonst merkt man wie überflüssig viele Beamte sind.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 7. Januar 2014 - 16:06 #

'Du' ist einfach eine Anrede, in z.B. einem Brief, oder halt Werbung. Genauso, wie man 'Sie' groß schreibt.

Effektiv ist es bei 'du' egal, da die diejenige Person eh schon duzt. Von daher liegt es höchstens daran, dass du es groß geschrieben besser findest.

PS: Was haben Beamte damit zu tun?

GerDirkO 14 Komm-Experte - 1906 - 7. Januar 2014 - 16:41 #

Sitzen nicht Beamte in dem Rat der die Rechtschreibung festlegt?
Aber gut, schreib ich 'du' weiter klein.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 7. Januar 2014 - 17:59 #

Nur um das noch klar zu stellen:

http://www.rechtschreibrat.com/

Da sitzt effektiv ein deutscher Beamter drin. Bei insgesamt 40 Mitgliedern. Von den 18 Deutschen sind außerdem das Institut für Deutsche Sprache, Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der deutsche Journalistenverband, Bundesverband deutscher Zeitungsverleger und andere vertreten. Und der Beamte vertritt auch den Gewerkschaftsbund, es muss also nichtmal immer ein Beamter drin sein.

GerDirkO 14 Komm-Experte - 1906 - 9. Januar 2014 - 20:39 #

Ah, ok, das wusste ich nicht. Dann haben Beamte damit nichts zu tun ^^

Larnak 22 Motivator - 37541 - 7. Januar 2014 - 15:53 #

du/Du ist bei Anreden beides möglich, da gibt's auch keine Unterscheidung, der Duden empfiehlt das Du.

vicbrother (unregistriert) 7. Januar 2014 - 17:05 #

Ich fand immer das http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Sie nett.

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 9. Januar 2014 - 19:34 #

War bei mir in der Oberstufe am Gymnasium so, jedenfalls bei den meisten Lehrern, und auch im Zivildienst wurde das so gehandhabt. Fand das eigentlich immer recht angenehm.

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 10. Januar 2014 - 12:39 #

Schöner Beitrag. Faszinierend, wie sich die Dinge ändern, oder?

furzklemmer 15 Kenner - 3936 - 6. Januar 2014 - 20:17 #

Ich vermute, das ist ein klassischer Fall von erst das Urteil und dann suchen wir uns eine Begründung. Urteil (vermutlich) richtig, Begründung falsch. Die Frage ist: Was wäre eine bessere Begründung gewesen?

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 6. Januar 2014 - 20:30 #

Die Begründung ist doch logisch:

- Es wird zum Kauf über einen Link aufgefordert
- Der Nutzer (bei dem Fall wird durch die Anglizismen und das "Du" angenommen, dass dies zum Großteil Kinder sind) ist durchaus bewusst, dass er Geld bezahlen muss
- Durch den Link ist der Kauf "direkt" möglich (anders, als wenn man in ein Geschäft gehen muss)

Unlautere geschäftliche Handlungen sind jene,

"die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen;"

http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang_26.html

Das Entscheidene sind hier nicht die einzelnen Punkte an sich, sondern das Zusammenspiel aller Punkte.

BriBraMuc 14 Komm-Experte - 2447 - 6. Januar 2014 - 20:51 #

Danke doom. Das haben hier aber noch nicht alle geschnallt. Jetzt gehts nur um "Du's" und Anglizismen.

Passatuner 14 Komm-Experte - 2458 - 6. Januar 2014 - 20:36 #

Ich bin gebürtiger Schwede. Dort wird seit nun ca. 50 Jahren nur noch gedutzt, auch in der Werbung. Ich kann das hier einfach nicht nachvollziehen. Im Englischen gibt es dieses Problem so auch nicht.

Kiwumentaler Knuddelkit.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110368 - 6. Januar 2014 - 20:39 #

"Im Englischen gibt es dieses Problem so auch nicht."

Jein. Hier wird das "du" bzw. "sie" durch die Anrede gewählt, indem man die Person mit vor Vor- oder Nachnamen oder Titel, Rang etc. anredet.

Passatuner 14 Komm-Experte - 2458 - 6. Januar 2014 - 23:43 #

Nur das in der Werbung üblicherweise so niemand mit Titel oder Vornamen angeredet wird, also gibt es dieses Problem eben so nicht, dies meinte ich.
Wenn man es jetzt genau betrachten wollte, wird im Englischen auch gesietzt (wobei das auch nicht ganz stimmt, eher 'geihrzt'), denn ein Du gab es dort auch mal, nutzt nur keiner mehr.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 10. Januar 2014 - 10:06 #

Yes, sir; yes, madam, oder yes, tr1nity oder no, miss XY - da hast Du recht. Das Ansprechen ohne Anrede, Name etc ist dort viel unhöflicher als hier.

Gisli 14 Komm-Experte - 2187 - 7. Januar 2014 - 1:36 #

Das schwedische bzw. skandinavische Du ist aber mit dem deutschen Du nur schwer zu vergleichen. Wenn man in Skandinavien jemanden duzt heißt das nicht zwangsläufig, dass man dieser Person sehr nahe steht. Dort wird halt höchstens ein Mitglied der königlichen Familie oder dergleichen besonders angesprochen.

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 10. Januar 2014 - 12:44 #

Dieses Urteil betrifft auch Deutschland. Was andere Länder machen steht auf einem anderen Blatt.

Jassir 12 Trollwächter - 1108 - 6. Januar 2014 - 22:22 #

Entdecke deine Grenzen :p

motherlode (unregistriert) 6. Januar 2014 - 22:31 #

Alles F2P schadet hilft den Spielern

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45112 - 7. Januar 2014 - 13:17 #

Ist es nicht sehr viel relevanter, WO die Anzeige geschaltet wurde? Da wird die Zielgruppe und insbesondere, ob Kinder speziell angesprochen werden sollten, doch viel deutlicher.

Latanael 11 Forenversteher - 738 - 10. Januar 2014 - 0:24 #

Was das wieder kostet....meine Güte. Solche Kinkerlätzchen!

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 10. Januar 2014 - 10:11 #

Generelle Anmerkung: Ein Versäumnisurteil erfolgt generell, weil der Beklagte sich nicht rechtzeitig äußert. Es wird dabei vom Gericht nur geprüft, ob die Klage schlüssig ist, das heißt für den Fall, daß die behaupteten Tatsachen stimmen, ein Anspruch bestehen würde. Nicht hingegen werden vor einem Versäumnisurteil zum Beispiel Beweise erhoben. Beispiel: Klage sagt "Du hast mich geschlagen, ich bin verletzt, ich will 200 Euro Schmerzensgeld" --> VU ergeht, wenn Beklagter nicht antwortet. Beispiel: "Ich will einfach so 200 Euro, weil mir die Nase des Beklagten nicht gefällt" --> "VU" wird abgelehnt, weil Klage unschlüssig, auch wenn Beklagter nicht antwortet.

Nach einem Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil wird der Prozess in den Stand vor dem Urteil zurückversetzt. Wenn dann verhandelt, gestritten und Beweis erhoben wird, kann das Verfahren noch völlig anders ausgehen. Insofern ist das VU kein Indiz für irgendwas, außer daß die Klage handwerklich okay und nicht schon unschlüssig ist (und daß das Gericht das auch so sieht). Im Beispiel 1: Zeuge wird vernommen und bestätigt, daß Beklagter nicht geschlagen hat --> kein Schmerzensgeld --> Klageabweisung, obwohl vorher Versäumnisurteil ergangen war.

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45112 - 10. Januar 2014 - 10:26 #

Danke für die Erklärung. So verstehen es auch juristische Vollnoobs (so wie ich) :)

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83897 - 10. Januar 2014 - 10:43 #

Wieder was gelernt, danke. :-)

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 10. Januar 2014 - 11:24 #

Danke;
was ich damit eigentlich sagen wollte: als Anwalt gebe ich auf das Verfahrensstadium "Versäumnisurteil plus Einspruch" im Prinzip noch gar nichts, weil der eigentliche Prozess letztlich noch gar nicht stattgefunden hat.

Karston Marston 11 Forenversteher - 841 - 10. Januar 2014 - 11:53 #

Deutsche Wettbewerbsgesetze sind verkomplizierter Lobby-Müll.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10233 - 10. Januar 2014 - 22:08 #

Das Prinzip "Versäumnisurteil" ist allgemeines deutsches Zivilprozessrecht und gilt genauso, wenn Du Deinen Nachbarn auf Heckeschneiden oder Unfallgegner auf Ersatz Deiner kaputten Stoßstange verklagst. Das hat für sich genommen nichts mit Wettbewerbsrecht zu tun.