Dead Rising 3 nach Liste B indiziert

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30. November 2013 - 23:35 — vor 10 Jahren zuletzt aktualisiert
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Wie die beiden Vorgänger des actiongeladenen Zombie-Spiels soll nun auch Dead Rising 3 aufgrund von extremen Gewaltdarstellungen auf dem deutschen Index gelandet sein. Der österreichische Fachhändler für PC- und Videospiele gamesonly.at gab zum Release des Spiels folgenden Kommentar ab:

Soeben erreichte uns die Information seitens der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien), dass der Microsoft-Titel Dead Rising 3 gestern per Eilverfahren auf Liste B der jugendgefährdenden Medien gesetzt wurde.

Die Entscheidung der BPjM soll am Dienstag, den 3.12.2013, offiziell bekanntgegeben werden.
Der Xbox-One-Exklusivtitel darf mit Eintreten der Indizierung in Deutschland nicht mehr beworben und nur an Volljährige verkauft werden. Sollte der dritte Teil aber genau wie seine Vorgänger beschlagnahmt werden, so wäre der Kauf des Spiels nur noch im Ausland möglich. Nachdem die USK dem Titel bereits im Oktober die Freigabe verweigerte (wir berichteten), war dieser bei deutschen Retail-Händlern aufgrund der absehbaren Indizierung ohnehin schwer zu bekommen.

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62100 - 30. November 2013 - 23:43 #

Das ging aber flink.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 30. November 2013 - 23:53 #

Dachte ich auch grad. Schwups.

Maverick 34 GG-Veteran - - 1330203 - 1. Dezember 2013 - 2:18 #

Da waren sie echt flott. Die Beschlagnahmung wird mit Sicherheit auch noch folgen.

Necromanus 20 Gold-Gamer - - 23096 - 1. Dezember 2013 - 13:31 #

Wohl eher nicht. Sonst wäre der Titel ja gleich auf der Liste A gelandet

Maverick 34 GG-Veteran - - 1330203 - 1. Dezember 2013 - 13:54 #

Informier dich doch bitte einfach mal,was Liste A bedeutet, dann kannst du dich dazu nochmal äußern.

Kobi666 13 Koop-Gamer - 1534 - 1. Dezember 2013 - 16:58 #

Informiere mich mal bitte, was Liste A bedeutet. ;)

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 1. Dezember 2013 - 17:18 #

Ich zitiere mal die FAQ von schnittberichte.com:

"Zuständig für die Liste ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Sie unterscheidet seit dem 1. April 2003 bei Trägermedien (wie DVDs, CDs, Bücher usw.) zwischen Liste A (wenn eine leichte Jugendgefährdung angenommen wird, aber kein Verstoß gegen das Strafgesetz) und Liste B (bei schwerer Jugendgefährdung und der Annahme einer strafrechtlichen Relevanz). Titel, die in Deutschland bereits bundesweit beschlagnahmt wurden, stehen auf Liste B. Indizierungen vor 2003 sind noch nicht in A und B unterteilt, auch, wenn es im Rahmen einer Folgeindizierung nachgeholt werden kann."

Necromanus 20 Gold-Gamer - - 23096 - 1. Dezember 2013 - 17:58 #

Stimmt, man sollte nicht wie ich die Listen durcheinander bringen...

partykiller 17 Shapeshifter - 7410 - 1. Dezember 2013 - 19:22 #

Auf Liste A kann er mmer noch landen.
Liste B bedeutet erst einmal: die BPjM hält das Spiel für strafrechtlich bedenklich (§131) und setzt es auf Liste B.
Wenn ein Gericht der Einschätzung folgt und ein entsprechendes Urteil dazu erlässt, dann bleibt es auf Liste B und gilt nach dem Gerichtsentscheid als "beschlagnahmt". Dann ist für Händler sogar der Besitz strafbar, nicht aber für Endverbraucher (zumindest für solche, die ohne Verbreitungsabsicht handeln).
Wenn das Gericht die Einschätzung (beschlagnahmungswürdig, Verstoß gegen § 131 StGB) nicht teilt und das abwiegelt, dann wird der Titel zumindest aber auf Liste A gesetzt und bleibt indiziert.

floppi 24 Trolljäger - P - 52634 - 30. November 2013 - 23:58 #

Wieder ein XboxOne-Fail.

.... ;-)

HabeEinen (unregistriert) 1. Dezember 2013 - 15:10 #

Könnt ihr Sony Fanboys mal eure Klappe halten? So langsam nervt es echt...

Exocius 17 Shapeshifter - 7534 - 1. Dezember 2013 - 15:39 #

Das ist natürlich ein Schock für Microsoft, wer würde sich nach so einem Fauxpas noch eine Xbox kaufen?
Ich schick meine mitsamt Dead Rising an Microsoft zurück.

floppi 24 Trolljäger - P - 52634 - 1. Dezember 2013 - 15:51 #

Und ich dachte schon es springt gar niemand mehr darauf an. ;)

Exocius 17 Shapeshifter - 7534 - 1. Dezember 2013 - 16:26 #

Aber sicher doch :)

Wiisel666 15 Kenner - 2895 - 1. Dezember 2013 - 20:52 #

War aber auch ein plumper Troll Versuch:D

floppi 24 Trolljäger - P - 52634 - 1. Dezember 2013 - 22:24 #

Das Ergebnis zählt. ;-)

Skeptiker (unregistriert) 3. Dezember 2013 - 9:15 #

Bis das Spiel auf dem lahmen XBoner installiert ist, ist es sowieso schon vom Index runter.

( Spielstart Fifa 14 nach dem Einlegen der frisch ausgepackten DVD bei PS4 40 Sekunden, beim XBoner 5 Minuten laut heise.de )

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 1. Dezember 2013 - 0:04 #

Jetzt wird interessant, was das für User aus Deutschland bedeutet, bzw falls es noch indiziert wird. Wenn Chats schon auf örtliche Gesetze gescannt werden, bin ich hier besonders gespannt.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83924 - 1. Dezember 2013 - 13:35 #

Hä, was? Es ist doch nicht verboten, über indizierte Spiele zu reden.

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45115 - 1. Dezember 2013 - 13:55 #

Das nicht, aber MS könnte überprüfen, ob in Deutschland registrierte Nutzerkonten indizierte Spiele abspielen. Et voila, schon könnte es auch dafür Usersperren geben. Wohlgemerkt "könnte", die Fakten wird die Zukunft zeigen.

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 1. Dezember 2013 - 14:18 #

Das mit dem reden, war nur auf die Beschimpfungen angelehnt, da man sich hier ja anscheinend auch an regionale Gesetze halten will. Sprich, wird DR3 indiziert, hätte man einen Grund, es auf Deutschen Konsolen zu sperren. nur wird sich zeigen, ob sie so weit gehen :)

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83924 - 1. Dezember 2013 - 18:16 #

Es ist genauso wenig verboten, indizierte Spiele zu kaufen oder zu spielen. Sogar beschlagnahmte Spiele darf man besitzen und nutzen - nur nicht mehr kaufen, sobald es "verboten" wurde.
Eine rechtliche Grundlage, indizierte Spiele zu sperren, gäbe es also definitiv nicht!

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 1. Dezember 2013 - 18:18 #

Du darfst sie auch kaufen/importieren, allerdings nur für deinen Privatgebrauch.

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45115 - 1. Dezember 2013 - 23:27 #

Die Frage ist wohl eher, ob Microsoft auf Nummer Sicher geht, denn das Sharen von Spielszenen aus dem Titel könnte vielleicht als Werbung interpretiert werden, womit sich Microsoft eben strafbar machen würde, wenn sie das nicht unterbinden. Allerdings glaube ich persönlich nicht, dass da gleich mit Kontensperren dagegen vorgegangen wird.

KarlRanseier (unregistriert) 1. Dezember 2013 - 0:27 #

Hat das irgend wen ernsthaft überrascht?
Die einzige frage ist: Wie Sollen jetzt die DLCs an deutsche Spieler verkauft werden?

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62100 - 1. Dezember 2013 - 0:31 #

Wie bei Sleeping Dogs, überhaupt nicht.

Leo94nidas (unregistriert) 1. Dezember 2013 - 0:40 #

Ich weiß nicht wie das bei den NextGen-Konsolen gehandhabt wird, aber bei den alten konnte man einfach einen Account beim österreichischen Store anlegen und die DLCs dort kaufen.

Wunderheiler 21 AAA-Gamer - 30620 - 1. Dezember 2013 - 1:34 #

Glaube bei Dead Rising war das nicht so. Afaik hatte das eine IP Sperre...

Thomas Barth (unregistriert) 1. Dezember 2013 - 1:44 #

Nicht auf der PS3. Da habe ich Dead Rising 2: Off the Record mit meinem UK-Account gekauft und mit meinem deutschen Account gespielt.

Auf der PS4 scheint es bisher auch keine IP-Sperre zu geben, man kann problemlos Spiele und Apps im US-Store kaufen und mit dem deutschen Account spielen, wenn der US-Account die PS4 als Hauptkonsole festlegt.

Faerwynn 20 Gold-Gamer - P - 20280 - 1. Dezember 2013 - 2:50 #

Einzige Chance hier: hoffen, dass bis man die XboxOne kauft es eine Game of the Year Edition oder was ähnliches mit allen DLCs gibt :/ Bei Fallout 3 ging es dann zum Glück auch, da konnte man die Addons auf Disc kaufen.

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 1. Dezember 2013 - 0:37 #

War ohnehin überrascht, dass dieser Titel im Gegensatz zu den Vorgängern in DE erscheinen würde. Schade eigentlich wo doch Haupt-Zielgruppe unter 18 ist.

DR 2 war immer mal gut für ne halbe Stunde mit abgedrehten selbstgebauten Waffen, Fallen und Verkleidungen Zombies zu töten. Teil 3 geht genau in die gleiche Richtung.

Import der PEGI Fassung ist ja weiterhin möglich für Interessierte.

Pitzilla 20 Gold-Gamer - P - 22256 - 1. Dezember 2013 - 9:59 #

Eben, ich hab DR2 auch immer mal wieder gerne zwischendurch gespielt. Aber in Ermangelung einer XboxOne hat sich das Thema eh für mich erledigt.

Birdman 09 Triple-Talent - 299 - 1. Dezember 2013 - 1:46 #

Was heißt das Ganze jetzt für Let's Player, die bereits die ersten Folgen auf YouTube veröffentlicht haben ?

Colt 14 Komm-Experte - 1844 - 1. Dezember 2013 - 1:52 #

Müssen wohl die Lets plays einstellen ^^

Noodles 26 Spiele-Kenner - P - 75372 - 1. Dezember 2013 - 2:00 #

Ist das nicht egal für die, da Youtube keine deutsche Seite ist?

Birdman 09 Triple-Talent - 299 - 1. Dezember 2013 - 2:23 #

Das ist die eigentliche Frage, denn auf YT ist ja auch sonst jede Menge, eigentlich indizierter, ab 18(+) Kram zu finden.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 1. Dezember 2013 - 4:55 #

Die bisherigen hochgeladenen Videos können sie belassen, weitere sollten sie lieber nicht hochladen, es wäre Werbung. Aber das schert die eh nicht ;). Mehr dazu hat der Games-Anwalt:
http://www.gamersglobal.de/news/78296/games-anwalt-7-wichtige-rechtsfragen-rund-um-lets-play

Scytale (unregistriert) 1. Dezember 2013 - 9:48 #

http://youtu.be/BppCd1PK7uY?t=6m47s Um ganz genau zu sein :P

Anonhans (unregistriert) 1. Dezember 2013 - 8:53 #

Noch nie gehört, dass jemand auf Youtube Probleme mit nem in Deutschland indiziertem Spiel hatte. Solange die Werbung nicht in Deutschland (auf einer deutschen Seite) stattfindet sollte das eigentlich kein Problem sein, würd ich sagen.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 1. Dezember 2013 - 4:56 #

War ja nur eine Frage der Zeit. Überrascht mich überhaupt nicht.

Azzi (unregistriert) 1. Dezember 2013 - 11:14 #

Dieser Bevormundungsquatsch nervt einfach. Sollen das Spiel ab 18 verkaufen und gut ist. Als Erwachsener Mensch hab ich keine Lust mir vorschreiben zu lassen was ich konsumieren darf und was nicht.
Man könnte eine "Ab 18" Altersfreigabe ja auch automatisch koppeln mit strikteren Werbeauflagen, sowas wie keine Plakatierung und Werbung im Fernsehen erst ab 22 Uhr. Das Gleiche dann aber auch bitte für Tabak und die allgegenwärtige Alkoholwerbung.

Thomas Barth (unregistriert) 1. Dezember 2013 - 14:27 #

Als erwachsener kann man doch einfach auf Gameware.at gehen und sich das Spielzu bestellen.

Das Spiel ist sogar auf deutsch, obwohl Capcom und Microsoft vorher klar war, dass es in Deutschland wohl indiziert wird. Ich habe mich bei indizierten Spielen noch nie bevormundet gefühlt, weil ich erwachsen bin und nicht auf deutsche Händler angewiesen bin.

Bruno Lawrie 22 Motivator - - 33459 - 1. Dezember 2013 - 12:08 #

Das Spiel, was bisher nur an Volljährige verkauft werden durfte, darf jetzt also nur noch an Volljährige verkauft werden. Deutsche Bürokratenlogik.

Dass indizierte Spiele zusätzlich auch nicht beworben werden dürfen, zeigt auch, wie blödsinnig das System ist. Man vertraut seinen eigenen Jugendschutzmaßnahmen ja offensichtlich nicht, wenn USK18 nicht reicht.

Ich kann verstehen, dass das Mittel der Beschlagnahmung für besondere Härtefälle einen Sinn ergibt. Aber die Indizierung kann man zusammen mit der USK18-Verweigerung langsam mal abschaffen und ein einheitliches "ab 18"-Schema schaffen.
Das USK-Rating wirkt auch oft sehr willkürlich. Doom 3 hat damals ein 18er-Rating bekommen, dann kam die Kritik durch die Presse und das weniger gewalttätige Addon hat dann kein Rating mehr bekommen. Sowas ist einfach nicht nachvollziehbar.

Latanael 11 Forenversteher - 738 - 1. Dezember 2013 - 20:10 #

Je nach Prüfgremium kann sowas halt vorkommen.
Die Meinung der Presse/Medien hat da kaum Einfluss.

Bruno Lawrie 22 Motivator - - 33459 - 3. Dezember 2013 - 8:21 #

Ich hab schon den Eindruck, dass die Medien sogar eine große Rolle spielen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass Spiele, die dort im Fokus stehen, härter angefasst werden, während Medien-Randerscheinungen wie "Dead Space 3" (dort kann man auch normale Menschen zerstückeln, nicht nur Monster...) durchkommen.

Oder das ein FarCry in der deutschen Version ein USK18-Rating bekommt und in der internationalen Version, wo nur Ragdoll-Physik auf Leichen anwendbar ist und Leichen im Wasser bluten, indiziert ist. Beide wohlgemerkt eh nur für Volljährige erwerbbar. So ein Schwachsinn.

Oder dass Spiele wie Dead Space 3 (USK18), Doom 3 (USK18), Doom 3 Addon (indiziert), Dead Rising (beschlagnahmt), Left 4 Dead (USK18) wegen marginaler Unterschiede alle unterschiedlich gehandhabt werden und am Ende alle für Volljährige trotzdem legal sind, ist einfach nicht nachvollziehbar.

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 1. Dezember 2013 - 12:34 #

Haha. Glück gehabt - die XBO-Vorbestellung hatte ich zwar gecancelt und die Anschaffung auffs nächste Kalenderjahr verschoben - DR3 bei co.uk hab ich dabei aber vergessen - liegt jetzt im Keller und wartet. Ich liebe einfach Zombies.

Stuessy 14 Komm-Experte - 2520 - 2. Dezember 2013 - 12:34 #

Und wo genau ist jetzt dein Glück? In UK-Stores kannst du das Spiel auch künftig munter weiterbestellen - auch nach Deutschland.

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 1. Dezember 2013 - 12:36 #

Wieder einmal absolut nicht nachvollziehbar. Deutlich explizitere Titel wie God of War 3 oder ein Metal Gear Rising: Revengeance, in dem man milimetergenau seine Gegner in hunderte Scheibchen zerschnittern darf, sind offenbar kein Problem, aber wird wieder die große Verweigerungs- und Indizierungskeule ausgepackt. Ich werde es offenbar nie verstehen.

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45115 - 1. Dezember 2013 - 14:00 #

Es wird halt unterschieden, ob man menschliche Gegner so abschlachten kann oder "nur" Phantasiewesen und Roboter.

Sciron 20 Gold-Gamer - 24182 - 1. Dezember 2013 - 16:28 #

In MGRR sind es aber eben nicht nur Roboter, sondern sie besitzen denkende, menschliche Gehirne. Einige Gegner sind sogar komplett human. Jetzt kann man sich die Frage stellen, inwieweit ein zombifizierter Mensch menschlicher ist, als ein Roboter mit einem Menschengehirn. Mögen sich die Ethiker darüber die Köpfe einschlagen.

In GoW3 schlägt man übrigens Göttern in menschlicher Gestalt teilweise aus nächster Nähe die Fressen ein und reisst ihnen die Köpfe ab. Zählt also auch nicht, weil es ja eigentlich "nur" Götter sind? Wie schon weiter oben gesagt, ich werde die Abgrenzungen die hier gemacht werden wohl nie verstehen.

Sven Gellersen 23 Langzeituser - - 45115 - 1. Dezember 2013 - 23:24 #

Das sind halt Grenzbereiche, wo Entscheidungen gefällt werden müssen und für uns Außenstehende, die wenig bis gar keine Ahnung von den jeweiligen Richtlinien haben, ist das natürlich schwer nachvollziehbar. Da geht es mir nicht anders.

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 2. Dezember 2013 - 9:53 #

Dead Rising 3 ist aber bereits ein Nachfolger zu bereits beschlagnahmten Spielen. Die stehen entsprechend sowieso verstärkt unter Beobachtung. Denn da reicht tatsächlich einfach schon der Grund der Inhaltsgleichheit zum Vorgänger um auf irgendwelchen Listen zu landen.

Metal Gear Rising oder auch God of War sind dagegen Titel die halt nie zuvor was mit Indizierungen zu tun gehabt haben. Die stehen entsprechend ganz automatisch nicht so im Fokus.

Wenn du zum Anwalt gehst und die Behörden auf die Ähnlichkeiten hinweist... ja dann landen die Spiele vielleicht auch drauf.

burdy (unregistriert) 1. Dezember 2013 - 12:48 #

Wär natürlich schon, wenn man dazu schreibt, was Liste B überhaupt heißt (allgemein, im Gegensatz zu A oder C, etc). Weiß ja sicher nicht jeder.

Und sehr schön, der "Jetzt bsetellen"-Link direkt neben der News :)

Leo94nidas (unregistriert) 1. Dezember 2013 - 13:34 #

Mit diesem Link "Jetzt bestellen" würde ich mich auf den Grenzen der Legitimität bewegen, eben weil das Spiel indiziert ist und ich damit Werbung machen würde.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 1. Dezember 2013 - 15:34 #

GG verkauft das Spiel ja nicht. Und bis gestern war es ja noch legal. Amazon wird es aus dem deutschen Sortiment nehmen. Schweizer und Österreicher unter den Usern dürfen es ja auch gerne weiter bestellen. ;)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 1. Dezember 2013 - 18:02 #

"Noch" ist es nicht indiziert. Sobald es offiziell bekannt gegeben ist wird auf GG sowieso sämtlicher Content zu diesem Spiel offline genommen.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 1. Dezember 2013 - 13:58 #

Und Ryse bekam eine ab 18 Freigabe. Zombies in Blanka Maske töten ist offenbar verstörend, aber reihenweise als Römer Barbaren hinrichten und dabei Arme und Beine abtrennen, ist dann historisch wertvoll oder was? Den deutschen Jugendschutz muss ich zum Glück nicht verstehen.

Colt 14 Komm-Experte - 1844 - 1. Dezember 2013 - 14:11 #

Es sollten echt mal jüngere Leute da rein die auch dazu Bezug haben....

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 1. Dezember 2013 - 18:55 #

Was ist denn mit den Leuten, die bereits für 29,99$ den Season Pass gekauft haben? Schauen die nun in der Röhre oder verzichtet Microsoft bei der One endlich auf die dämliche IP-Sperre?

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 1. Dezember 2013 - 20:39 #

Da würde ich mal Microsoft/Capcom/Blue Castle Games nachfragen. Glaube kaum, daß einer von uns das weiß.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 1. Dezember 2013 - 21:09 #

Hätte ja sein können, dass es diesbezüglich schon mal eine kurze Info gab. Die Regionalsperre hat Microsoft im Sommer zurückgenommen, aber ich weiß nicht ob das nur für Retail-Versionen gilt.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 3. Dezember 2013 - 13:54 #

Dead Rising 3 inkl. Seasonpass gibt es gar nicht im deutschen Store. Man musste bereits jetzt in den Einstellungen auf Oesterreich, England oder was auch immer stellen um da dran zukommen. Ob es eine IP-Sperre hat, weiss ich nicht. Die NFL-App aus dem US-Store hatte zumindest keine. :-)

Kinukawa 21 AAA-Gamer - P - 25741 - 2. Dezember 2013 - 12:47 #

Ein Zombiespiel, was nicht erscheint? Gut so.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 3. Dezember 2013 - 13:54 #

Nun auch offiziell provisorisch auf Liste B
http://www.maniac.de/content/news-index-update-dead-rising-3-ab-sofort-auf-liste-b-217550

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 3. Dezember 2013 - 17:32 #

Offiziell ist es erst, wenn's auch auf der BPjM-Seite steht ;). Was es vielleicht schon tut, aber maniac.de es versäumt überhaupt eine Quelle anzugeben.

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