Games-Anwalt: 7 wichtige Rechtsfragen rund um Let's Play
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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3. November 2013 - 16:27 — vor 10 Jahren zuletzt aktualisiert
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Millionen schauen Let's-Play-Videos, Tausende produzieren sie. Rechtsanwalt Henry Krasemann, der Games-Anwalt von GamersGlobal, stellt die sieben wichtigsten Rechtsfragen rund um diese Form des "Passiv-Spielens" (für die Zuseher) vor. Denn im Prinzip wird durch ein Let's Play, bei dem ein Spiel bis zum Ende durchgespielt wird, doch der gesamte Inhalt dieses Spiels zugänglich gemacht. Oder doch nicht?

Und überhaupt: Braucht man als Let's Player eine Lizenz? Hilft das "Fair Use"-Prinzip des angloamerikanischen Raums? Hat ein Let's-Play-Produzent eigene Rechte an den Videos, schließlich spielt er es ja aktiv und kommentiert es mit seinen eigenen Worten? Und was ist schließlich mit dem Jugendschutz bei indizierten Spielen und Spielen ab 18? Die Antworten aus Sicht des GG-Anwalts erfahrt ihr in diesem Video.

Video:

uLu_MuLu 14 Komm-Experte - 2109 - 3. November 2013 - 16:54 #

Interessantes Thema!

Let's Plays sind hervorragende Werbung für ein Spiel. Gerade für Online-/Multiplayertitel mit einer langen Lebensdauer.

Let's Plays von Spielen wie Heavy Rain, Beyond: Two Souls etc. könnten aber auch etwas bedenklich sein. Schließlich kann man hier fast das ganze Spiel in etwa so erleben, wie der Vorspieler.

Cat Toaster (unregistriert) 3. November 2013 - 16:55 #

Ja, die Frage hatte ich vor fast einem Jahr mal gestellt bzgl. USK18-Titeln. Danke für die Antwort! :-)

jjbromi 13 Koop-Gamer - 1794 - 3. November 2013 - 16:57 #

Gutes Video,
wieder einmal vielen Dank dür hilfreichen Hinweise.

Novachen 19 Megatalent - 14947 - 3. November 2013 - 17:15 #

Erzählt mir tatsächlich nicht soviel neues, wäre für mich als Spielentwicklerin wohl auch merkwürdig gewesen und meinem Freund als Let's Player auch nicht.

Eine Frage habe ich da aber schon, bei Privatpersonen die vollkommen eigenständig agieren, ist das ja immer so eine eigene Sache, zumindest praktisch. Aber wie kann das eigentlich sein, dass Leute die beispielsweise von IDG respektive Gamestar oder gar anderen deutschen Unternehmen auf YouTube gepartnert sind, eigentlich ohne Probleme trotzdem Let's Plays von indizierten oder beschlagnahmten Titeln machen können? Sollte da eigentlich nicht besonders drauf geachtet werden, was die Mitglieder eines in Deutschland beheimateten Netzwerk machen? Kann auch tatsächlich nicht verstehen, wieso es auf dem YouTube Channel von Gamestar bis heute ein Let's Play zu Dead Island geben kann, von den ganzen Testvideos zu indizierten Titeln nicht zu reden. Oder sitzen die neuerdings in Österreich?

Als Unternehmen wird da doch eigentlich viel mehr auf die Finger geschaut als bei dem 0815 Standard Nutzer aus Deutschland der sich von Partnernetzwerken etc. fern hält.

Gorny1 16 Übertalent - 4991 - 3. November 2013 - 17:49 #

Wo kein Kläger, da kein Richter.

justme (unregistriert) 4. November 2013 - 7:58 #

Um deine Frage zu beantworten, habe kurz gegoogelt und folgendes gefunden.

"Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihr Interesse am Jugendmedienschutz!

Die Bundesprüfstelle ist zuständig für die Indizierungen, nicht für die Durchsetzung und Überwachung der daran geknüpften Rechtsfolgen. Dies obliegt den Strafverfolgungsbehörden."

Stahlknecht (unregistriert) 3. November 2013 - 17:27 #

Off Topic, aber ich möchte es trotzdem erzählen:

Ich gehe auf meine Lieblings-Seite "GamersGlobal", ein Werbetrailer verdeckt das Bild. Kein Problem, ich klicke auf das rote X. Nichts passiert...ich klicke ein weiteres Mal, doch dabei verschwindet der Werbebanner und den klick setze ich auf die dahinter liegende Werbung. Prompt werde ich zu einer Seite weitergeleitet.
Ich klicke auf die "zurück"-Funktion meines Browsers und bin endlich wieder bei GG. Doch nun verdeckt ein Werbetrailer die Seite...
Ich suche entnervt das "X" um diesen zu schliessen, doch finde keines.

Bevor ich anfange mich aufzuregen, aktiviere ich wieder meinen Werbeblocker, den ich für GG extra deaktiviert habe.
Hab' kein Problem mit Werbung, aber Penetranz brauch' ich nicht.

LG

Claus 31 Gamer-Veteran - - 421383 - 3. November 2013 - 22:11 #

Wenn GG deine Lieblings-Seite ist, verwundert es, dass du dich nicht registriert oder gar ein Abo abgeschlossen hast.

Davon unbeleckt bleibt die Tatsache, dass Werbung schon nerven kann.
Was wiederum ein Grund währe, diese via Abo ganz einfach auszuschalten.

Hemaehn 16 Übertalent - 4637 - 4. November 2013 - 0:10 #

Wieso sollte auch jemand an Werbung lecken wollen? :D

dopamin85 12 Trollwächter - 907 - 4. November 2013 - 14:42 #

um das "X" zu finden ?! :-D

Anonhans (unregistriert) 4. November 2013 - 21:24 #

Wieso sollte man sich registrieren, nur um die Lieblingswebseite zu benutzen? Wenn man kein interesse an den Foren auf GG hat und keine eigenen Inhalte erstellen möchte, kann man GG genauso gut unregistriert nutzen...der "anonymen" Kommentarfunktion sei Dank ;)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110361 - 3. November 2013 - 17:47 #

Danke für das Video. Letztens, als es bei sowas bei einer GTA 5-News ging, hat man mir ja mal wieder nicht geglaubt ;).

Gorny1 16 Übertalent - 4991 - 3. November 2013 - 17:51 #

Danke für das Video, so ein Video kann man gut gebrauchen um darauf in Diskussionen zu verlinken ^^.

Skeptiker (unregistriert) 3. November 2013 - 19:08 #

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder selber entscheiden darf, welche Szenen eines "Ab 18"-Werks raus müssen, damit die neue Fassung dann ab 12 Jahre ist.

Gilt die Altersfreigabe nicht vielmehr für das Gesamtwerk und eine gekürzte Fassung müsste erst einmal eine offizielle und niedrigere Altersfreigabe bekommen, bevor sie öffentlich aufgeführt werden darf?

(Gute Frage: warum müssen nicht alle deutschen LP-Videos der FSK vorgelegt werden? Was ist mit Live-TV-Shows? Oder diesen ganzen Videoschnippseln in "Pleiten, Pech und Pannen"-Sendungen - wer prüft diese Sendungen vor der Ausstrahlung?).

Beispiel: Darf ein TV-Sender einen "Ab 18"-Film eigenmächtig auf "Ab 16" kürzen, um ihn früher am Abend zu zeigen?
Ich würde sagen, nein!
Der Fernsehsender darf nur eine Fassung zeigen, die schon die richtige Altersfreigabe von der FSK bekommen hat.
Natürlich darf ein TV-Sender dann noch weiter kürzen, aber das berührt dann die Altersfreigabe nicht mehr ...

Mit LP in Deutschland begibt man sich in eine ziemliche Grauzone, da ja viele der LP-Lizenzen nur auf Englisch geschrieben sind und vielleicht sogar nur für den amerikanischen Markt gedacht sind. Ich würde generell auf Zwischensequenzen verzichten, die Musik komplett ausschalten und wirklich nur interaktive Stellen zeigen, die eine entsprechende Schöpfungshöhe aufweisen. Wer sein eigenes Haus bei Minecraft präsentiert, der zeigt mehr Schöpfungshöhe als jemand, der bei GTA einfach nur durch die Stadt läuft ...

Ich würde mich auch nicht darauf verlassen, dass die Anbieter mein Video als kostenlose Werbung ansehen. Wenn ein Spiel sehr kurz ist, oder von Schlüsselstellen lebt, die ein LP verrät, ist ein (frühes) LP-Video keine Werbung mehr, sondern Konkurrenz.
Wenn ein Entwickler ein Spiel wie Gone Home, Dear Esther oder Stanleys Parabel nur 50 000 Mal verkauft, aber mein am Erscheinungstag hochgeladenes LP-Video 500 000 angeschaut wurde, könnte der Entwickler durchaus auf die Idee kommen, mich auf Schadenersatz zu verklagen ...
Wo ist die Grenze zwischen Spiel und Film und mein LP-Video wird zur Raubkopie des Spiels obwohl es nicht interaktiv ist?

Name (unregistriert) 3. November 2013 - 20:12 #

Natürlich dürfen die TV-Sender einen Film eigenmächtig zusammenkürzen um ihn früher zeigen zu dürfen. Sonst würde es keine FSK12 von HdR Die 2 Türme geben.
Diese neue Version muss dann allerdings von der FSK erneut begutachtet werden. Also erst Schnitt und dann Freigabe. Nicht umgekehrt.
Aus dem Grund gibt es teilweise sogar unterschiedliche Schnittfassungen von Serien und Filmen, weil unterschiedliche Sender unterschiedlich geschnitten haben.

Bei den Testvideos ist es halt ähnlich. Ein Testvideo zu einem USK18 Titel kann durchaus auf eine DVD mit dem USK12 oder 16 Sigel gepackt werden. Das Video muss aber vorher freigegeben werden und wird daher entsprechend geschnitten sein.

rlx 13 Koop-Gamer - 1645 - 3. November 2013 - 21:41 #

Die Kinofassung von LotR TTT war doch schon FSK12.

Skeptiker (unregistriert) 4. November 2013 - 3:12 #

Natürlich kommt der Schnitt zuerst, aber die Ausstrahlung darf nur nach der (Neu-)Bewertung der FSK erfolgen.

Sonst würde der TV-Sender ja Gefahr laufen, dass die FSK die Altersfreigabe nicht senkt, der Film aber trotzdem schon um 20:00 Uhr gelaufen ist. Das wäre eine Straftat des TV-Senders! Kein Kavaliersdelikt, sondern eine Staftat!

Die interessante Frage ist, ob erfolgreiche Kanäle wie Gronkh ihre Videos nicht auch bei der FSK vorlegen müssten.
Die verdienen mit ihren Videos viel Geld, das ist kein Hobby mehr, und die Ausstrahlung bei YouTube ist öffentlich.
So wie ich das sehe greift da Paragraph 13, Abschnitt 3.1 des JuSchG, aber ich bin kein Jurist ...

Skeptiker (unregistriert) 4. November 2013 - 3:13 #

Paragraph 12, Abschnitt 3.1

Kausrufe 13 Koop-Gamer - 1447 - 3. November 2013 - 21:46 #

Naja, wenn man es über einen amerikanischen Proxy hochlädt, würde ein Großteil der Problematik wegfallen.

Triton 19 Megatalent - P - 17161 - 3. November 2013 - 19:33 #

Ich mag Let's Play-Videos und will sie nicht missen. So bekommt man ein viel besseren Eindruck von Spielen und vereinfacht (oft) die Kaufentscheidung. Oder man zieht sich einfach mal Let's Play-Videos von alten Spielen rein um in Erinnerungen zu schwelgen, wie z.B. an die schönen Zeiten mit Wing Commander.

Cat Toaster (unregistriert) 4. November 2013 - 10:22 #

Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Mein Verständnis hört aber auf wenn die Leute die "Monetarisierung" aktiv haben und mit dem Werk anderer Geld verdienen wollen und oft geht mir das Gequatsche auch mehr auf die Nerven als das es einen echten "Mehrwert" darstellt. Viele Titel erklären sich beim Zusehen von selbst.

Triton 19 Megatalent - P - 17161 - 4. November 2013 - 22:03 #

Werbung ist dort wirklich fehl am Platz, keine Frage. Und mit dem Gequatsche stimmt auch, gibt einige die reden viel zu und fluchen sogar mächtig wenn etwas im Spiel nicht klappt. Aber es gibt ja mehrere die für die gleichen Spiele ein Let's Play liefern.

Konstantin (unregistriert) 3. November 2013 - 22:33 #

Computerspiele sind ja schon ein ziemlich sinnloser Zeitvertreib, aber fremden Leuten dabei zuzuschauen ist der Gipfel der Zeitverschwendung. ;-)

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62014 - 3. November 2013 - 22:43 #

Ich liebe Zeitverschwendung. So ein schönes Wort. ;)

Labrador Nelson 31 Gamer-Veteran - P - 264165 - 3. November 2013 - 23:18 #

aha, ok.

Serenity 15 Kenner - 3520 - 4. November 2013 - 11:06 #

Fand ich sehr interessant, danke für das Video!

Feyd Braybrook (unregistriert) 5. November 2013 - 8:36 #

Das, wofür man eigentlich zahlt, das Spielerlebnis also, ist eine Koproduktion von Hersteller und Spieler. Insofern halte ich Lets-Play-Videos schon von vornherein für keine Urheberrechtsverletzung im herkömmlichen Sinne, weil das Produkt gar nicht hergestellt wird: das Spielerlebnis.
Die "Dramaturgie" eines Spiels lebt doch vor allem davon, dass man selber gefordert ist, vtl. "sterben" könnte usw.
Sie kann - ist man lediglich Zuschauer - aber keinesfalls mithalten mit einem Film - dieser ist so gemacht, dass allein das Zuschauen ausreichen muss, um Identifikation beim Konsument zu erzeugen.

Deswegen funktioniert doch auch die Dürftigkeit der Story bei Games: weil wir selbst die Rolle des Protagonisten übernehmen, wird der millionste Aufguss der Held-rettet-Prinzessin-Story plötzlich relevant. Als Film würde man sowas getrost abschalten.

Jetzt könnte jemand sagen: OK, aber Teile des Spiels wie Grafik und Sound werden einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Allerdings ist dieses mediale Erlebnis des Zuschauers nicht vergleichbar mit der Konsumption als Spieler selbst. Das liegt zum einen an den Kommentaren, die es schaffen, jede noch so spannende Stimmung zu zerstören, sondern auch an der willkürlichen Steuerung des Spielers. Schon mal Videos von Ego-Shootern gesehen? Wirds Euch da auch nach 1 Minute schlecht? Woran liegt das? Spielt man die Dinger selber, sind das doch exakt die gleichen Bilder, oder?
Sind sie eben nicht.
Hektische Bewegungen, wie sie bei Ego-Shootern üblich sind, werden von Spieler produziert und helfen ihm sozusagen, auf die Anforderungen der Spiele-Welt zu regieren.
Hektische Bewegungen, wie sie der Zuschauer erlebt, geben einem lediglich das Gefühl, hin- und hergeschleudert zu werden, und zwar ohne jeglichen Einfluss auf die Bewegung.
Ich kann da mitnichten einen Vergleich zwischen Konsumption im Sinne des Herstellers und Konsumption als Zuschauer sehen.

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 6. November 2013 - 11:20 #

Danke für das Video!
Ich selbst nutze Lets Play nicht, um ein Spiel anzuschauen, sondern gewöhnlich, wenn ich irgendwo festhänge und Hilfe brauche, bei einem Rätsel oder der Taktik in einem Bosskampf. Das kann viel anschaulicher sein, als die geschriebenen Komplettlösungen.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110361 - 6. November 2013 - 13:13 #

Da wären Walkthroughs besser zum anschauen als Let's Plays, da diese in der Regel mit Vorbereitung gemacht werden.

prankingstein (unregistriert) 9. Juli 2014 - 18:23 #

Ich würde gerne ein Let' Play von Star Wars: The Force unleashed machen. Allerdings bin ich mir nicht sicher wen ich nach den Rechten fragen muss, da ich die Mac-Version besitze. Der Name des Publishers habe ich auf Amazon gefunden. Er heisst Aspyr. Aber es gibt das Spiel ja auch für Windows, wo es ein anderer Publisher ist. Wen muss ich nach den Rechten fragen?
Liebe Grüße,
prankingstein