Games-Anwalt: VG Schleswig richtet über Facebook-Fanpages
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9. Oktober 2013 - 22:18
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Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte die Frage zu beantworten, ob Facebook-Fanpages in der aktuellen Form zulässig sind. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, dem der Games-Anwalt Henry Krasemann angehört, hatte eine Verfügung gegen einige Betreiber solcher Facebookseiten erlassen, die diese zur Deaktivierung verpflichten sollte.
 
Der zentrale Punkt war nun, ob derjenige, der die Fanpage eingerichtet hat, für deren Betrieb auch datenschutzrechtlich verantwortlich ist und daher auch entsprechende Datenschutzgesetze beachten muss. Das Gericht hat nun entschieden (Az. 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12), dass die Verantwortung nur bei Facebook liegt. Bei Facebook ist zwar wohl auch nach Ansicht des Gerichts nicht alles datenschutzkonform, aber um diesen Punkt ging es bei dem Gerichtsverfahren nicht.
 
Im Ergebnis bedeutet das, dass wohl Betreiber von Fanpages zurzeit relativ sicher vor den Aufsichtsbehörden sind. Allerdings gilt das Urteil direkt nur gegenüber den klagenden Parteien. Allerdings wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung die Berufung zugelassen; das ULD prüft nach eigenen Aussagen nun, ob es dieses Rechtsinstrument nutzen will.
 
Der Games-Anwalt Henry Krasemann erklärt in der aktuellen Folge von "Der GamersGlobal Games-Anwalt" die Hintergründe. Als Mitarbeiter des ULD ist er sicher nicht ganz unabhängig; seine Darstellung ist seine Privatansicht, keine offizielle Aussage der Behörde.

Video:

NickHaflinger 16 Übertalent - 5388 - 9. Oktober 2013 - 23:11 #

Ich kann das VG Schleswig hier durchaus verstehen. Zur Freiheit gehört es auch, dass dumme Menschen Dummes tun dürfen, solange es nicht gegen Gesetze verstößt. Wer Facebook nutzt tut dies auf eigene Gefahr.

vitzi 12 Trollwächter - 847 - 9. Oktober 2013 - 23:44 #

Ich denke dem VG geht es gar nicht darum Freiheiten einzuschränken, oder Dumme zu bevormunden. Es geht ihnen wohl eher darum wer verantwortlich dafür ist, welche Daten zu speichern und auf Wunsch zu löschen. Jemand muss ja Verantwortung übernehmen. Jedoch nach Meinung des VG wohl nicht der Betreiber der Seite, sondern der Provider im Fall Facebook. Rutsche ich z.B. im Supermarkt beim Salatstand aus, so muss der Betreiber nachweisen, dass er sorgfältig gereinigt hat und deshalb nicht für meine möglichen Verletzungen verantwortlich ist.
Hier haben wir nun die Situation das Facebook zwar eine Infrastruktur stellt, die es ermöglicht Fanpages zu schaffen, dem Betreiber aber nicht die Mittel gibt die von Deutschland geforderten Gesetze zu erfüllen. Der Betreiber bekommt also keine Besen und Wischer um zu reinigen. Daher finde ich das Urteil des VG sehr gut, den wenn ich die Möglichkeit nicht habe die angelegten Profile auf Nachfrage zu löschen, dann sollte man mich auch nicht bestrafen können. Problem hierbei natürlich die Abgrenzung und "Übervorteilung" von Facebook-Fanpages gegenüber den normalen Webseiten. Fraglich also ob das Urteil in späteren Instanzen standhalten kann.

eQuinOx (unregistriert) 10. Oktober 2013 - 0:17 #

Dein Vergleichsbeispiel stimmt so nicht. Ein Supermarktbetreiber hat zwar eine Verkehrssicherungspflicht, muss also dafür sorgen, dass Du im Markt nicht zu Schaden kommst. Wenn Du im Supermarkt ausrutscht, musst DU aber nachweisen, dass der Betreiber dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und Dein Unfall eine direkte Folge davon ist. Zum Beispiel, indem Du ein Foto von der Bananenschale machst oder Zeugen hast.

vitzi 12 Trollwächter - 847 - 10. Oktober 2013 - 12:25 #

Stimmt zwar grundsätzlich, aber in meinem Fall müsste der Supermartkbetreiber nach § 280 I 2 beweisen, dass er die Pflichtverletzung, also die Umstände um den Unfall, nicht zu vertreten hat. Damit ist der Betreiber in der Pflicht seine Unschuld zu beweisen.

Klabauter (unregistriert) 9. Oktober 2013 - 23:43 #

Das ist doch Quatsch, da es doch im Wesentlichen um die Datennutzung bzw. Auswertung geht. Also muss derjenige der von den Daten profitiert (in diesem Fall Facebook) auch Rechenschaft bzw. Widerspruchsrecht ablegen/einräumen.
Das Problem heutzutage ist einfach, dass jeder wahnsinnig viele Daten im Internet hinterlässt, ohne dabei eine Ahnung davon zu haben wer wo und wann diese Daten auswertet.

ps.: An dieser Stelle von mit einmal vielen Dank an Herrn Krasemann für die aufschlussreichen und unterhaltsamen Beiträge!

NickHaflinger 16 Übertalent - 5388 - 9. Oktober 2013 - 23:52 #

Nur gibt es eben kein internationales Datenschutzrecht. Wenn jemand Nutzer eines Online-Angebotes eines US-Konzerns wird sollte er davon ausgehen, dass für seine Daten US-Recht gilt. Selbst dann, wenn ein deutsches Komplizen-Unternehmen ihn dorthin "gelockt" hat. Wer das nicht begreift: siehe oben.

vitzi 12 Trollwächter - 847 - 9. Oktober 2013 - 23:59 #

Davon ausgehen ja, aber es gilt immer das Recht des Landes in dem der Server steht. Das ist ja eigentlich sogar schlimmer. Eigentlich müsste man angezeigt bekommen in welchem Land ich mich grade durch das Internet befinde um dann selber aussuchen zu können ob ich auf der Seite bleibe oder nicht. Jede Seite die auf deutschen Servern betrieben wird muss sich, egal ob US-Konzern oder nicht auch an deutsches Rechts halten.

eQuinOx (unregistriert) 10. Oktober 2013 - 0:36 #

In Bezug auf telemediale Belange (Impressum etc.) gilt das Herkunftslandprinzip - also das Recht des Landes, wo der Sitz der Niederlassung der Firma ist (das ist nicht zwingend das Land, wo der Server steht).

In Bezug auf Vertragsrecht gilt das Verbraucherlandprinzip, d.h. wer Verträge im Internet mit deutschen Kunden schließt, muss sich an die deutschen Gesetze halten.

In Bezug auf Wettbewerbsrecht (Marketing etc.) gilt das Marktortprinzip, also das Recht des Landes, wo ein Unternehmen werbend in Erscheinung tritt.

Der Standort des Servers hat rechtlich eigentliche keine Bedeutung, aber natürlich eine praktische: Wenn man an den Server nicht rankommt, weil z.B. die dortigen Behörden nicht kooperieren, dann sind der Justiz die Hände gebunden. Das macht einen illegalen Server aber nicht automatisch legal.

Vampiro Freier Redakteur - - 121752 - 10. Oktober 2013 - 0:18 #

Auf die schriftliche Urteilsbegründung freue ich mich. Das klingt nämlich ein bisschen danach, dass man z.B. seine Webseite dann einfach wo hochlädt, wo man keinen Einfluss auf die Daten bekommt, aber danach Infos zur Verfügung gestellt bekommt. Bin gespannt. Oder ob das ULD jetzt eine Verfügung gegen Facebook macht? Wäre ja die Konsequenz aus dem Urteil, weil die haben ja Einfluss. Edit sagt: Pressemitteilung gelesen, auch das ist gescheitert. Sprich, das Internet ist doch ein rechtsfreier Raum!

Kausrufe 13 Koop-Gamer - 1449 - 10. Oktober 2013 - 12:40 #

Wenn man das weiterdenkt und man sich selber einen Server in den Keller setzt, kann man auch nicht erahnen was der Anbieter der Leitung bzw. der Staat mit den Daten macht (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung).
Es wäre also widersprüchlich, wenn man den Serverbetreiber "überwachen" müßte, nicht aber den Anbieter der Leitung.