Die australische Zulassungsbehörde ist für ihre strengen Auflagen hinsichtlich der Darstellung von Gewalt und vermeintlicher Unmoral in Videospielen bekannt. So erscheint es für die hiesige Veröffentlichung wie ein Lichtschweif am Horizont, dass der Zombie-Shooter Dead Rising 3 (GG-Angeschaut), ein Starttitel der am 22. November erscheinenden Xbox One, ohne weitere Auflagen die höchste Altersfreigabe des Landes erhalten hat – schließlich wurden die drei Vorgänger in Deutschland durch die Behörden beschlagnahmt. Aber der Schein trügt.
Australien besitzt strenge Richtlinien für die Altersfreigabe von Videospielen, die den deutschen nicht unähnlich sind. Aber erst sei dem Januar dieses Jahres existiert in Australien eine Videospielaltersfreigabe für Erwachsene, das sogenannte Rating R18+. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Freigabe ab 15 Jahren die höchstmögliche Einstufung. Aufgrund der strengen Richtlinien und dem Fehlen der entsprechenden Altersfreigabe blieben den australischen Spielern viele Titel ganz oder zumindest ungekürzt verwehrt – ein Sachverhalt, der uns Deutschen bekannt vorkommen dürfte.
Eine direkte Vergleichbarkeit beider Einstufungskriterien ist jedoch nicht gegeben. In Deutschland ist häufig die explizite Darstellung von Gewalt gegenüber Menschen die alleinige Ursache für eine fehlende Altersfreigabe. In Australien beeinflussen die explizite Darstellung von Sex, Drogen und Unmoral den Einstufungsprozess zusätzlich: Weil Aufgaben in Risen durch das Anheuern von Prostituierten lösbar waren, blieb dem Spiel die Alterseinstufung bis heute verwehrt und selbst der Hexer in The Witcher 2 musste für eine Einstufung ab 15 Jahren auf einen Liebesakt als Spielbelohnung verzichten. Fallout 3 wurde für die Veröffentlichung wegen angeblicher Drogenverherrlichung überarbeitet und auch die "Alien-Anal-Untersuchung" aus Saints Row 4 war für die australische Zulassungsbehörde unzulässig. Die bisherigen Ableger der Dead Rising-Serie hingegen erhielten eine Altersfreigabe ab 15 Jahren in Australien, während Left 4 Dead 2 die gleichen Zensurmaßnahmen ereilte, wie die hiesige Version.
Beide Vorgänger sind in den UK- und EU-Versionen nicht nur indiziert, sondern beschlagnahmt nach §131.
Teil 1 vom AG Hamburg: Az.: 167 Gs 551/07
Teil 2 vom AG Bautzen: Az.: 43 Gs 837/11
Danke für den Hinweis.
War mir neu...
Das Beste ist, bei uns im Laden kann man es frei kaufen!
Es gibt 3 Vorgänger! DR2: Off the Record wurde vergessen! Der beste Teil der Serie bisher!
Den Teil hatten die Zombies verschluckt :)
Der ist iirc auch nur indiziert und nicht beschlagnahmt.
http://www.ps3-talk.de/action-und-adventure/78365-dead-rising-2-off-record-beschlagnahmung.html
Ah ok, danke, hab die Teile nie gespielt und immer nur so am Rande was mitbekommen.
Finds komisch dass die beschlagnahmt wurden..