Russland ermittelt wegen Notebooks mit Windows

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27. Juli 2009 - 23:45 — vor 14 Jahren zuletzt aktualisiert
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Die russische Kartellbehörde (Federal Antimonopoly Service / FAS) eröffnete nun ein Verfahren gegen die Notebookhersteller Acer, Asus, Dell, Hewlett-Packard, Samsung und Toshiba. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie den Wettbewerb zwischen den Betriebssystemen einschränken würden. Die Behörde argumentiert damit, dass wegen der Vorinstallation von Microsoft Windows auf den Notebooks und wegen der fehlenden Möglichkeit, dass nicht gewünschte Windows zurückgeben zu können, die Käufer regelrecht gezwungen seien Windows zu kaufen, auch wenn diese es nicht haben wollen.

Aktuell ruht der Fall noch bis September, da FAS weitere Nachforschungen anstellt. So sollen andere Notebook-Hersteller -- unter anderem auch Lenovo und Sony -- Stellung dazu nehmen, inwiefern Kunden vorinstallierte Betriebssysteme bei ihnen zurückgeben können.

Mittlerweile hat Microsoft der russischen Kartellbehörde mitgeteilt, dass die Notebookhersteller durch die bestehenden Verträge mit ihnen nicht dazu verpflichtet seien, ihre Computer mit einem vorinstalliertem Betriebssystem zu verkaufen. Außerdem schlug Microsoft der Behörde vor, die Verträge mit den Hardwareherstellern so anzupassen, dass diese den Endverbrauchern eine Möglichkeit der Rückgabe der nicht gewollten Windows-Version einräumen müssen. Diese Initiative wurde auch umgehend von Anatoly Golomolzin (stellvertretender Leiter FAS) als positiv angesehen.

Dies ist jedoch nicht das erste Mal, dass Microsoft dieses Jahr mit der russischen Kartellbehörde zu tun hatte. Erst im Juni warf der FAS Microsoft vor, gegen geltendes russisches Recht zu verstoßen, da der Softwareriese "ungerechtfertigt" die Produktion und Lieferung des Betriebssystems Windows XP einstelle. Hierbei berief sich die Behörde auf das im Juli 2006 verabschiedete Gesetz "On Protection of Competition". Laut Artikel 10, Klausel 4 ist es demnach verboten, "die Produktion einer Ware zu verringern oder einzustellen solange es einen Bedarf für diese Ware gibt und kein wirtschaftlicher und technologischer Zwang eine Einstellung oder Drosselung der Produktion rechtfertigt."

Eine Marktforschung über PC-Betriebssysteme in Russland hatte ergeben, dass Microsoft eine marktbeherrschende Stellung einnehme und dass die Zahl der Beschaffungen durch staatliche Stellen und die Aussagen von Einzelhändlern zeigen würden, dass es noch weiterhin einen Bedarf für verschiedene Versionen von Windows-XP-Betriebssystemen gebe. Doch Microsoft hatte schon im letzten Jahr mitgeteilt, dass man den Verkauf dieser Betriebssysteme einstellen würde. Allerdings räumte Microsoft den Käufern von Systemen mit Windows Vista (Business und Ultimate) XP-Downgrade-Rechte ein. Diese Taktik, um den Absatz von Vista anzukurbeln, hatte schon im Vorjahr die taiwanischen Wettbewerbshüter gestört.

Neben der Klausel 4 soll Microsoft aber auch gegen Klausel 6 des Artikel 10 verstoßen haben. Nach dieser Klausel sei es unzulässig, unterschiedliche Preise für das gleiche Produkt zu verlangen.

"Economically, technologically or in any other way unjustified establishment of different prices (tariffs) for one and the same commodity if another is not established by the law"

Dies sei deswegen der Fall, weil laut Informationen von Microsoft Russia gleiche OS-Versionen zu unterschiedlichen Preisen über OEMs vertrieben würden. Damals wurde eine erste mündliche Anhörung für den 24. Juni angesetzt.

Deshalb ist es nicht verwunderlich, das Microsoft beim aktuellen Streitpunkt versucht so gut wie möglich der russischen Kartellbehörde zu einer Lösung zu verhelfen.

Tchibo 13 Koop-Gamer - 1450 - 28. Juli 2009 - 12:21 #

hmm da kommt ja was auf die Herrschaften zu.
Aber ich denke das ist nicht nur ein Problem von MS sondern ein allgemeines Problem von globalen Unternehmen.