Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag ihren Entscheidungsvorschlag der EU-Kommission, der Deutschen Telekom AG sowie den Regulierungsbehörden zur Stellungnahme zugesandt. In dem neuen Entwurf wurden einige Konkretisierungen festgelegt, die den Wettbewerbern mehr Rechte beim Ausbau und dem Nutzen der Vectoring-Technik einräumen.
Beim Vectoring handelt es sich um eine Methode, Breitbandinternet mit bis zu 100 Mbit/s beim Download und 40 Mbit/s beim Upload über das normale Kupferkabel zu erreichen. Im Gegensatz zum vorherigen Entwurf darf die Telekom den Konkurrenten nun nicht mehr den Zugang zur letzten Meile verweigern – gemeint ist der Weg von den Verteilerkästen zu den Endnutzern – wenn der Wettbewerber eine staatliche Förderung, die er für den Breitbandausbau an diesem Kabelverzweiger erhalten hat, ganz oder teilweise zurückzahlen müsste.
Ein weiterer Schutz zugunsten des Wettbewerbs ist die Einführung der sogenannten Vectoring-Liste. Sie soll unter Aufsicht der Bundesnetzagentur geführt werden und den Betreibern mehr Rechtssicherheit und Chancengleichheit für den Einsatz von Vectoring geben. Dokumentiert werden sollen der beabsichtigte und tatsächlich erfolgte VDSL-Ausbau respektive Vectoring-Einsatz. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Detailregelungen, die unter anderem Sanktionen beinhalten, erst noch festgelegt werden müssen.
Grund für das Eingreifen der Bundesnetzagentur war ein Antrag der Telekom im letzten Jahr, in dem die Beschränkung zur letzten Meile vorgesehen war, um eigene Vectoring-Methoden zu nutzen. Die Telekom darf jetzt nur noch unter besonderen Bedingungen eine Zulassung verweigern oder kündigen. Bei den anderen Anbietern wird die Entscheidung der Bundesnetzagentur positiv aufgefasst. Vor allem der Ausbau in ländlichen Gebieten ist mit dem Kündigungsschutz für Ersterschließer gewährleistet. Der Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) Jürgen Grützner, sagt zu der Entscheidung:
Wir sind erleichtert, dass der deutsche Regulierer die konstruktive Kritik und konkreten Verbesserungsvorschläge in seinem Entwurf für den Einsatz der Vectoring-Technologie umfassend aufgegriffen hat. Allerdings wird der Telekom nach wie vor ein einseitiges Kündigungsprivileg an den Kabelverzweigern (KVz) eingeräumt.
Sofern binnen eines Monats kein Widerspruch der EU-Kommission eingelegt wird, kann der Beschluss in Kraft treten.
Ich arbeite ja bei einem Telekommunikationsunternehmen und daher kenne ich diesen Sachverhalt recht genau. Das wird noch ein heißes Pflaster, da uns die Telekom hier extrem Steine in den Weg legt.
Korrekturvorschlag: erhalten, hat -> erhalten hat,
Ich hoffe das ganze ist nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu FTTH.