Games-Anwalt: Computerspiele und das Marken-Recht
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

Bild von henrykrasemann
henrykrasemann 4943 EXP - 16 Übertalent,R5
Alter Haudegen: Ist seit mindestens 5 Jahren bei GG.de registriertAlter Haudegen: Ist seit mindestens 3 Jahren bei GG.de registriertLoyalist: Ist seit mindestens einem Jahr bei GG.de dabeiStar: Hat 1000 Kudos für eigene News/Artikel erhaltenTop-News-Veteran: Hat mindestens 50 Top-News geschriebenVorbild: Hat mindestens 100 Kudos erhaltenVielschreiber-Azubi: Hat mindestens 50 veröffentlichte News geschriebenTop-News-Schreiber: Hat mindestens 5 Top-News geschrieben

10. Juni 2013 - 7:30
Dieser Inhalt wäre ohne die Premium-User nicht finanzierbar. Doch wir brauchen dringend mehr Unterstützer: Hilf auch du mit!

Man wird doch noch darüber reden dürfen... Außerhalb von journalistischen Publikationen gibt es vereinzelt Unsicherheiten, ob und wie Spiele-Namen verwendet werden dürfen. Auch der Jugendschutz kann Regeln aufstellen, ob über ein Spiel geschrieben, gebloggt oder in Foren gesprochen werden darf. Und dann gibt es da ja auch noch Logos und besondere Schriftzüge, die Rechtsfragen zur Verwendung aufwerfen können: Schließlich ist so ein Logo mehr als nur eine Abfolge von Buchstaben, sondern hat fast immer eine bestimmte Gestaltung, die geschützt ist.

Games-Anwalt Henry Krasemann hat einmal mehr seinen Kieler Kollegen Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Markenrecht, besucht und zur Thematik interviewt.

Video:

jguillemont 25 Platin-Gamer - - 63401 - 10. Juni 2013 - 8:58 #

Danke für den Bericht.

Johannes 24 Trolljäger - 53700 - 10. Juni 2013 - 9:14 #

Eine Frage habe ich dazu noch: Wenn ich über ein Spiel berichte bevor es indiziert ist und es danach auf dem Index landet, muss ich den Bericht dann offline nehmen?

Roland 18 Doppel-Voter - 11619 - 10. Juni 2013 - 9:30 #

Wenn es ohne rechtliche Relevanz wäre, heute Scheiben einzuschlagen und du tust es, morgen aber ein Gesetz dieses verbietet, so dürfte dich niemand für heute oder die Tage davor zu dieser Sache belangen. Denn eine Scheibe einzuschlagen ist ja ein einmaliger Vorgang, dann ist die Scheibe kaputt (so hatte ich es in meinen Vorlesungen zum Thema Strafrecht gehabt).

Wenn du aber einen Artikel zu einem Spiel schreibst, der sich gemäß des Videos hier kritisch äußert und keine weiterführenden Links zum indizierten Material aufweist, so sollte es nach dem Video mit Herrn Dirks ok sein. Ist es aber ein anpreisender Artikel, so müsstest du diesen vom Netz nehmen. Denn im Gegensatz zum einmaligen Vorgang der Glasscheibe bleibt ja dein Inhalt stets sichtbar im Netz, gilt also von Sekunde auf Sekunde, Stunde auf Stunde, Tag auf Tag. Ab dem Tag der Indizierung müsstest du deinen Inhalt prüfen und im Zweifel entweder kritisch ausbessern, Links entfernen oder ganz runternehmen.

So meine Ansicht nach dem Video und meinen erlernten und im Beruf angewendeten Rechtskenntnissen.

Elysion 14 Komm-Experte - 1957 - 10. Juni 2013 - 9:59 #

Bei der Formulierung: "im Zweifel kritisch ausbessern" zieht sich mir alles zusammen. :)
Ich weiß was du meinst und wahrscheinlich stimmt das ja, ich finds nur komisch das man dann quasi seine Meinung ändern MUSS weils der Gesetzgeber so will. Find ich nicht gut... soviel zur Meinungsfreiheit ^^ Man tut ja schließlich niemandem weh wenn man über ein Spiel berichtet und gute sowie schlechte Seiten aufzeigt. Aber nach dem Video hier klingt es ja so als wäre es ok schlechte Seiten aufzuzeigen aber gute wären verboten?!

Roland 18 Doppel-Voter - 11619 - 10. Juni 2013 - 11:59 #

Verstehe ich total. Wobei kritisch ja nicht immer negativ ist, sondern im Video ist - davon gehe ich stark aus - mit kritischer Auseinandersetzung keine Anpreisung, sondern eine nüchtern-sachliche Auseinandersetzung gemeint. Würde also jemand einem Schreibstil wie die PC Action (sie ging mit Gott, aber sie ging) zu Tage legen, wäre es der falsche Weg. Ein Spieltest kann im engeren Sinne wenn positiv sogar als Werbung verstanden werden. Würdest du über das Spiel beispielsweise im Rahmen einer Studienarbeit berichten, alles durchleuchten und sachlich darüber berichten, würde kein Hahn danach krähen.

Wobei, kein Hahn ... ein findiger Abmahnanwalt (aus meiner bösen polemischen-subjektiven Sicht gleichzusetzen mit Raubrittertum) findet in allem etwas. Daher meine Formulierung "...im Zweifel..."

Thomas Barth (unregistriert) 10. Juni 2013 - 10:09 #

Da fällt mir ein ich brauche noch ein neues Regal für meine Konsolen. Mal eine Inspiration holen. ;-)

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 10. Juni 2013 - 12:00 #

Ist das Microkabel kaputt? In manchen Einstellungen scheint es so als wenn es an einer Stelle total ausgefranzt ist. xD

Valeo 15 Kenner - 3468 - 10. Juni 2013 - 13:35 #

Schade, dass es ein so komplexes Thema ist, ich würde gerne so viel mehr darüber erfahren und lernen - in der Kürze der Zeit tangiert der Beitrag immer nur die Spitze des juristischen Eisbgerges. Gibt es die Möglichkeit, die Serie vom Umfang her auszudehnen?

Mr.Kawasaki (unregistriert) 10. Juni 2013 - 21:56 #

Oder kurz zusammengefasst: Egal, was man im Internet veröffentlicht - man steht mit einem Bein nicht im Gefängnis, aber zumindest vor Gericht. Und vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand. Tolle Aussichten!

Und noch etwas:
Ich zitiere Herrn Dirks aus der Quelle @W&V.de:
"Da Ikea das Image eines familienfreundlichen Unternehmens pflegt, dürfte es auf der Hand liegen, dass ein Markenscherz, der die Marke Ikea direkt mit Hardcore-Pornografie in Verbindung bringt, nicht mehr zulässig ist. Jedenfalls nach deutschem Markenrecht bestehen hier Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche."

Herr Dirks - ich will Ihnen in der Sache nicht widersprechen - aber das ist doch klassische Satire (Spannungsfeld familienfreundlich - Hardcore-Porno). Oder muss sich erst jemand damit auf die Bühne stellen, damit es als Satire anerkannt wird?

XmeSSiah666X 17 Shapeshifter - 6646 - 24. Juni 2013 - 14:09 #

Interessantes Inteview! Gern mehr davon! :-)